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s/hn/Hg/gi

Schwermetalldepositionen

<p> <p>Bei den Schwermetallen Blei, Cadmium und Quecksilber ist ein Rückgang der atmosphärischen Einträge (Deposition) zu verzeichnen. In Deutschland liegen die Schwermetalleinträge aus der Atmosphäre an den UBA-Stationen im ländlichen Hintergrund im Jahr 2024 im Bereich von 0,19 – 0,47 kg Blei pro km², 7,9 – 14,0 g Cadmium pro km² und 3,1 – 8,1 g Quecksilber pro km².</p> </p><p>Bei den Schwermetallen Blei, Cadmium und Quecksilber ist ein Rückgang der atmosphärischen Einträge (Deposition) zu verzeichnen. In Deutschland liegen die Schwermetalleinträge aus der Atmosphäre an den UBA-Stationen im ländlichen Hintergrund im Jahr 2024 im Bereich von 0,19 – 0,47 kg Blei pro km², 7,9 – 14,0 g Cadmium pro km² und 3,1 – 8,1 g Quecksilber pro km².</p><p> Herkunft der Schwermetalle <p>Die Schwermetalle Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg) sind gekennzeichnet durch Toxizität und chemische Stabilität. Diese Eigenschaften führen dazu, dass sich diese Stoffe in der Umwelt anreichern, Schäden an Ökosystemen verursachen und auch schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen können.</p> <p>Sie werden in erheblichem Umfang <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anthropogen">anthropogen</a> (durch menschliche Tätigkeiten) in die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> ausgestoßen/abgegeben. In der Atmosphäre können sie weiträumig und grenzüberschreitend transportiert werden. Durch Depositionsvorgänge (Ablagerung) gelangen sie aus der Atmosphäre auch in andere Umweltmedien.</p> <p>Ein erheblicher Teil der Schwermetalle gelangt aber auch durch erneute Freisetzung bereits früher deponierter Mengen in die Atmosphäre. Es finden somit eine Resuspension (Blei, Cadmium) und Reemission (Quecksilber) statt.</p> <p>In Deutschland sind im Zeitraum 1990 bis 2023 grundsätzlich rückläufige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltzustand-trends/luft/luftschadstoff-emissionen-in-deutschland/schwermetall-emissionen">Schwermetall-Emissionen</a> zu beobachten. Dies zeigt sich auch in den gemessenen und modellierten Depositionsdaten.</p> <p>Im Rahmen des europäischen Überwachungsprogramms&nbsp;<a href="http://www.emep.int/">EMEP&nbsp;</a>wird mittels atmosphärischer Chemie-Transportmodelle die gesamte Ablagerung (nasse und trockene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a>) ausgewählter Schwermetalle flächendeckend für die&nbsp;EMEP-Region (Europa und Zentralasien) berechnet. Die Daten der Modellrechnungen werden in jährlichen Berichten durch das Meteorological Synthesizing Centre - East (<a href="https://www.msceast.org/publications/reports">MSC-E</a>) veröffentlicht.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/zingst_messung_der_schwermetalldeposition.jpg"> </a> <strong> Messung der Schwermetalldeposition an der UBA-Luftmessstation Zingst </strong> Quelle: Hans-Udo Teuerkauf / Umweltbundesamt </p><p> Gesamtdepositionen von Blei <p>Die Gesamtdeposition von Blei in der EMEP-Region lag 2023 in der Größenordnung von 0,1 bis 1 kg/km²/Jahr mit den höchsten Werten in Zentraleuropa und niedrigsten im nördlichen Teil der EMEP-Region. Saisonale Änderungen in der Depositionsrate spiegeln den Einfluss von staubgetragener <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> aus Afrika und Zentralasien wider, die am stärksten auf Südeuropa auswirkt. In Zentral-sowie Südeuropa dominieren außerdem die Depositionen aus EMEP-Regionen und primären anthropogenen Quellen, insbesondere in Ländern mit bedeutenden eigenen nationalen Emissionen wie Deutschland oder Polen. In kleineren Nachbarländern hingegen tragen grenzüberschreitende Transporte maßgeblich zu den Depositionen bei. Insgesamt beläuft sich der Anteil der grenzüberschreitenden Deposition in der EMEP-Region auf über 50 %.</p> <p>Innerhalb Deutschlands traten die niedrigsten Pb-Depositionen (&lt; 0,5 kg Pb/km²) vorwiegend im Norden und in der Mitte sowie am Alpenrand auf (siehe Karte „Modellierte geographische Verteilung der Gesamtdepositionen in der EMEP-Region, 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Karte_Modellierte-Gesamtdepo-EMEP_2026-04-08.png"> </a> <strong> Karte: Modellierte geographische Verteilung der Gesamtdepositionen in der EMEP-Region, 2023 </strong> Quelle: EMEP Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Karte_Modellierte-Gesamtdepo-EMEP_2026-04-08.pdf">Karte als PDF (274,27 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gesamtdepositionen von Cadmium <p>Die Cadmium-Gesamtdepositionen in der EMEP-Region variieren im Bereich von 5 bis 60 g Cd/km². In Deutschland traten die höchsten Cd-Depositionen (z. T. &gt;&nbsp;60&nbsp;g Cd/km²) in Westdeutschland (NRW), die niedrigsten Cd-Depositionen (z.&nbsp;T. &lt;&nbsp;15&nbsp;g Cd/km²) vorwiegend in Teilen Nord-, Süd und Mitteldeutschlands (MV, TH, BY) auf (siehe Karte „Modellierte geographische Verteilung der Gesamtdepositionen in der EMEP-Region, 2023“).</p> </p><p> Gesamtdepositionen von Quecksilber <p>Die Quecksilber-Gesamtdepositionen im EMEP-Gebiet lagen in 2023 größtenteils im Bereich von bis zu 25 g Hg/km² mit einzelnen Hotspots im Osten Europas. Die höchsten Hg-Depositionen in Deutschland traten großräumig in Westdeutschland (NRW), die niedrigsten Hg-Depositionen (&lt; 10 g Hg/km²) großräumig vorwiegend in der Mitte Süd- und (siehe Karte „Modellierte geographische Verteilung der Gesamtdepositionen in der EMEP-Region, 2023“).</p> </p><p> Messungen des Luftmessnetzes des Umweltbundesamtes <p>Schwermetalldepositionen werden auch im <a href="http://www.umweltbundesamt.de/luft/luftmessnetze/ubamessnetz.htm">Luftmessnetz des Umweltbundesamtes</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) bestimmt. Dabei wird die nasse <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> erfasst, d. h. die mit Regen und Schnee eingetragenen Schwermetalle. Die nasse Deposition trägt ca. ¾ zur Gesamtdeposition bei.</p> <p>Die <a href="https://ebas-data.nilu.no/">„EBAS“ Datenbank</a> enthält unter anderem auch Schwermetalldeposition-Daten aller deutschen Messstationen. Die nasse Schwermetalldepositionen an sechs UBA-Luftmessstationen im Jahr 2024 sind in der Tabelle „Nasse Jahresdepositionssummen von Schwermetallen und Halbmetallen im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes 2024“&nbsp;zusammengefasst. Die nassen Depositionen von Blei (0,19 – 0,47 kg/km²), Cadmium (7,9 – 14,0 g/km²) und QuecksilDie Tabelle zeigt die nassen Jahresdepositionssummen von Schwermetallen und Halbmetallen an sechs UBA-Messstationen im Jahr 2024.ber (3,1 – 8,1 g/km²) liegen meist unter den mit dem EMEP-Modell für Deutschland berechneten Gesamtdepositionen, welche zusätzlich die trockenen Depositionen beinhalten.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Nasse%20Depositionen-UBA-Luftmessnetz_2026-04-08.png"> </a> <strong> Nasse Jahresdepositionssummen von Schwermetallen und Halbmetallen im Luftmessnetz des UBA 2024 </strong> Quelle: Luftmessnetz des Umweltbundesamtes Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Nasse%20Depositionen-UBA-Luftmessnetz_2026-04-08.pdf">Tabelle als PDF (66,21 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Nasse%20Depositionen-UBA-Luftmessnetz_2026-04-08.xlsx">Tabelle als Excel (231,50 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Luftschadstoff-Emissionen in Deutschland

<p> <p>Luftschadstoff-Emissionen aus unterschiedlichsten Quellen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosysteme vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann belastet werden.</p> </p><p>Luftschadstoff-Emissionen aus unterschiedlichsten Quellen beeinträchtigen die Luftqualität, können in der Umwelt Säuren bilden oder die übermäßige Anreicherung von Nährstoffen (Eutrophierung) in Ökosysteme vorantreiben. Auch die menschliche Gesundheit kann belastet werden.</p><p> Entwicklung der Luftschadstoffbelastung <p>Emissionen werden durch den Verkehr, die Energieerzeugung, Industrieprozesse, die Landwirtschaft und viele andere Aktivitäten verursacht. Die seit 1990 erzielten deutlichen Erfolge bei der Emissionsminderung einzelner Luftschadstoffe zeigt die Abbildung „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe“. Daraus geht hervor, dass bei vielen Luftschadstoffen die stärksten Minderungen in der ersten Hälfte der 1990er Jahre erzielt werden konnten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.png"> </a> <strong> Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.pdf">Diagramm als PDF (50,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Ermittlung der Emissionsmengen <p>Die jährlichen Emissionen werden im Umweltbundesamt aus den verfügbaren Daten (Statistiken der Länder und des Bundes, Informationen von Verbänden und Betrieben, Modelle) für alle Quellen berechnet. Die Schadstoffemissionen werden dann Verursachergruppen, so genannten Quellkategorien, zugeordnet.</p> <p>Diese Aufteilung ist in der Tabelle „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“ zu sehen, unerheblich ist dabei der Ort des Verbrauchs. Beispielsweise werden die Emissionen aus der Stromproduktion bei dieser Systematik den Produzenten (hier: Kraftwerke) und nicht den Verbrauchern zugerechnet. Die Tabelle stellt Angaben zu Stickstoffoxiden (NOx), Ammoniak (NH3), leichtflüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>), Schwefeldioxid (SO2) und Staub – einschließlich der Feinstaubanteile PM10 und PM2,5 – sowie Kohlenmonoxid (CO) zusammen. Außerdem werden die Säurebildner SO2, NH3 und NOx unter Berücksichtigung ihres Säureäquivalents erfasst.</p> <p>Die Berechnungen erfolgen nach den internationalen Berichtsvorschriften unter der <a href="http://www.unece.org/env/lrtap/welcome.html">UNECE Luftreinhaltekonvention</a>. Zum Zweck der Harmonisierung der Berichterstattung haben sich diese an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ipcc">IPCC</a>) für die Treibhausgase orientiert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.png"> </a> <strong> Tab: Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Tab_Emi-ausgew-Luftschadst_2026-06-09.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung (163,25 kB)</a></li> </ul> </p><p> Minderung von Emissionen durch die europäische National Emission Ceilings (NEC)-Richtlinie und das Göteborg-Protokoll <p>In der europäischen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nec-richtlinie">NEC-Richtlinie</a> (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2284">EU 2016/2284</a>) sind für die EU-Mitgliedstaaten Emissionsminderungsverpflichtungen für die wichtigsten Luftschadstoffe (SO2, NOx, NH3, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a> und PM2,5) festgelegt, die ab dem Jahr 2020 relativ zu 2005 einzuhalten sind. Auch das von den Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention beschlossene <a href="https://unece.org/environment-policy/air/protocol-abate-acidification-eutrophication-and-ground-level-ozone">Göteborg-Protokoll</a> enthält analoge Minderungsziele für diese Schadstoffe. Dabei sind die Reduktionsverpflichtungen für den Zeitraum 2020 bis 2029 in beiden Regelungen identisch. Unter der NEC-Richtlinie sind ab dem Jahr 2030 dann deutlich höhere Reduktionen vorgesehen.</p> <p>Die Tabelle „Reduktionsverpflichtungen der NEC-Richtlinie; Emissionen im Jahr 2023“ zeigt die beschlossenen Emissionshöchstmengen und stellt sie den Emissionsdaten für das Jahr 2023 gegenüber. Bei der Überprüfung der Zielerreichung werden nach der NEC Richtlinie die Emissionen aus der Düngewirtschaft und landwirtschaftlichen Böden nicht berücksichtigt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Tab_Emissionshoechstmengen_2026-06-09.png"> </a> <strong> Tab: Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie; Reduktionsverpflichtungen der neuen NEC-Richtlinie... </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Tab_Emissionshoechstmengen_2026-06-09.pdf">Tabelle als PDF (50,32 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Geochemistry of sediments from Fehmarn Belt area, southern Baltic Sea during cruise EMB238

The geochemical composition of surface sediments and pore waters from the Fehmarn Belt area, southern Baltic Sea, was analyzed in the context of the establishment of exclusion areas for bottom trawling activity. Samples were taken on cruise EMB238 in May/June 2020 using a multi corer or benthic lander device. Besides on-site measurements, further dissolved major and trace elements, dissolved inorganic carbon, nutrients were analyzed in home laboratory. Results are complemented by the analysis of potential microbial gross sulfate reduction rates and the geochemical composition of CNS and extractable sulfur (AVS, CrS(II), and acid-extractable Fe, Zn, Pb, Fe, Mn contents.

INSPIRE HE Höhenlage – Gitter-Coverage ATKIS DGM1

Der Datenbestand enthält aus ATKIS DGM1 abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Höhenlage - Gitter-Coverage gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 10

Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Altbatterien

<p> <p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p> </p><p>Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden</p><p> Alle Rücknahmesysteme und Recyclingbetriebe von Altbatterien in Deutschland übertreffen die EU-Mindestziele <p>Insgesamt wurden im Jahr 2024 204.763 Tonnen (t) Altbatterien den spezifischen&nbsp;Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die Masse leicht um ca. 9.000 t bzw. 4 %. Untergliedert man die Masse der Altbatterien, die dem Recycling zugeführt wurden (Altbatterieinput) in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien&nbsp;</p> <ul> <li>Blei-Säure-Altbatterien (174.304 t),</li> <li>Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.153 t) und</li> <li>sonstige Altbatterien (29.302 t),</li> </ul> <p>wird der seit Jahren hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich sichtbar.</p> <p>Von dem Gesamt-Altbatterieinput konnten insgesamt 166.326 t Sekundärrohstoffe (Materialoutput) wiedergewonnen werden. In den einzelnen Recyclingverfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung oder als Ersatzprodukte für andere Anwendungen genutzt werden.</p> <p>In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 33.594 t im Jahr 2022 und 27.172 t im Folgejahr waren es im Berichtsjahr 2024 beachtliche 29.302 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Auffällig sichtbar war der ansteigende Rücklauf ausgedienter lithiumhaltiger Altbatterien, u.a. aus dem Fahrzeug- und stationären Energiespeicherbereich. Entgegen des gesunkenen Altbatterieinputs im Bereich der Blei-Säure-Altbatterien um ca. 11.000 t, erhöhte sich die Masse der lithiumhaltigen Altbatterien, die den Recyclingbetrieben zugeführt wurden, um ca. 1.400 t.&nbsp;</p> <p>Die Recyclingergebnisse, die von den einzelnen Recyclingbetrieben jährlich nach einheitlicher Methodik ermittelt (vgl. <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>)&nbsp;und vom <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> entgegengenommen wurden, waren auch im Jahr 2024 anerkennenswert.&nbsp;</p> <p>Demnach wurden im Jahr 2024 folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen je Verfahrenskategorie erzielt:</p> <ul> <li>Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 82,2 %,</li> <li>Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und</li> <li>Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 75,8 %.</li> </ul> <p>Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende&nbsp;Abbildung, die die&nbsp;ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb.&nbsp;„Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich“).&nbsp;</p> <p>Das Ziel der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1539943366156&amp;uri=CELEX:32012R0493">Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012</a>, die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert.</p> <p>Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird.</p> <p>Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Die Einzelfallbetrachtung der Ergebnisse des Jahres 2024 untermauert jedoch zusätzlich, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllt oder sogar weit übertroffen haben. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizienten Recyclingverfahren, im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.png"> </a> <strong> Altbatterierecycling: Recyclingeffizienzen der Jahre 2022 bis 2024 im Vergleich </strong> Quelle: Meldungen der Recyclingbetriebe von Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (70,13 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Ergebnisse-Recyclingverfahren_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,02 kB)</a></li> </ul> </p><p> Analyse der spezifischen Recyclingergebnisse im Bereich der Geräte-Altbatterien <p>Neben den Recyclingbetrieben von Altbatterien berichten auch die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien einmal jährlich über die erreichten Zielstellungen im Bereich des Geräte-Altbatterierecyclings und eröffnen damit einen spezifischen Einblick in ein Teilgebiet des Altbatterierecyclings.</p> <p>Die Verwertungsquote des Jahres 2024 für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien dem Recycling zugeführt wurden, betrug 100,2 % nach exakt 100,0 % im Jahr zuvor. Die Masse der Geräte Altbatterien, die die Recyclingbetriebe verwerteten, belief sich im gleichen Zeitraum auf 31.956 t (2023: 30.483 t, 2022: 35.123 t). Die regelmäßig konstant hohen Quoten und Sammelmengen spiegeln die optimierten Prozesse im Bereich der Sammlung und Sortierung wider. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2024 nicht.</p> <p><em><strong>Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren?</strong></em></p> <p>Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen.&nbsp;</p> <p>Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten des Jahres 2024, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings etabliert sind und Recyclingbetriebe die ihnen zugeführten Altbatterien in der Mehrzahl über die Mindestrecyclingziele hinaus recyceln.</p> </p><p> Geräte-Altbatterien: Sammelmenge sowie Sammelquote konnten im Jahr 2024 gesteigert werden <p>Im Jahr 2024 betrug die Masse der in Deutschland in Verkehr gebrachten Gerätebatterien 59.496 t. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 4.299 t. Parallel erhöhte sich auch die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien von 30.483 t auf 31.898 t bzw. um 1.420 t.&nbsp;</p> <p>Die Sammelquote steigt insbesondere als Resultat gestiegener Sammelmengen auf 53,8 % (2023: 50, 4 %) und überschreitet bei historischer Betrachtung erfreulicherweise das bisherige Höchstmaß des Jahres 2019 von 52,2 %. Das Mindestsammelziel auf europäischer Ebene in Höhe von 45 %&nbsp;wurde erfüllt. Ebenfalls erreicht wurde die geforderte Mindestsammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien auf Grundlage des Batteriegesetzes (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019“). Hintergrund: Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel in Höhe von 50 % erreichen und dauerhaft sicherstellen. Ziel ist es, die reibungslose Sammlung der Geräte-Altbatterien an den angeschlossenen Sammelstellen zu gewährleisten. Im Jahr 2024 haben alle der in diesem Jahr tätigen Rücknahmesysteme diese Zielstellung erfüllt.&nbsp;</p> <p>Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2024 sind unter folgenden Links auf den Websites der Rücknahmesysteme abrufbar:</p> <ul> <li><a href="https://landbell.de/wp-content/uploads/2025/05/250522-DS-Ruecknahmesystem-Erfolgsbericht-2024-V.1.pdf">DS Entsorgung</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Consumer.pdf">GRS Consumer</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_eMobility.pdf">GRS eMobility</a></li> <li><a href="https://www.grs-bhttps/www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Healthcare.pdf">GRS Healthcare</a></li> <li><a href="https://www.grs-batterien.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Powertools.pdf">GRS Powertools</a></li> <li><a href="http://www.ifa-gmbh.com/index.php/downloads/category/1-dokumentation">ÖcoReCell</a></li> <li><a href="https://www.rebat.de/wp-content/uploads/REBAT_Erfolgskontrolle-2024.pdf">REBAT/REBAT+</a></li> <li><a href="https://www.stiftung-grs.de/fileadmin/Downloads/Erfolgskontrollen/GRS_EfK24_Basic_Stiftung.pdf">Rücknahmesystem Basic der Stiftung GRS Batterien</a></li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Sammelquote übersteigt im Jahr 2024 historischen Höchstwert des Jahres 2019 </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF (45,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_GB-Sammelquote_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,94 kB)</a></li> </ul> </p><p> Gerätebatteriemarkt: Masse der in Verkehr gebrachten Li-Ion Akkus und Lithium-Primär Batterien erreichen im Jahr 2024 neuen Höchststand <p><em><strong>Primärbatterien</strong></em>:</p> <ul> <li>Der Anteil der im Berichtsjahr 2024 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien verharrte im Vergleich zum Vorjahr bei 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent“). In den vorangegangenen Berichtsjahren von 2014 bis 2023 sank deren Anteil kontinuierlich. Im Jahr 2010 waren beispielweise noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien. Die aktuelle Datenlage weist auf ein konstantes Verbraucherverhalten hin. Eine Umkehr des Trends der letzten Jahre ist jedoch nicht auszumachen.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 31.110 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich). Gegenüber dem Jahr 2023 ist das eine Steigerung um 1.870 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien betrug im Jahr 2024 beachtliche 52,3 %.</li> <li>Von den vergleichsweise leistungsschwachen Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2024 noch 3.975 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa einem Marktanteil von 6,7 %.</li> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-(Li)-Primärbatterien markierte im Jahr 2024 mit 2.302 t einen historischen Höchststand. Die häufigsten Bauformen dieses Batteriesystems waren Knopfzellen. &nbsp;</li> </ul> <p><em><strong>Sekundärbatterien (Akkus)</strong>:</em></p> <p>Im Jahr 2024 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der gestiegenen Gesamtmarktentwicklung erhöhte sich auch im Bereich der Akkus die in Verkehr gebrachte Masse. Die Masse stieg leicht um 1.631 t auf 21.432 t und übertraf erfreulicherweise den bisherigen Höchstwert des Jahres 2022. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2024 zeigt sich: Die Masse der Akkus wächst in diesem Zeitraum nahezu kontinuierlich von ca. 11.000 t auf ca. 21.500 t (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der größten chemischen Batteriesysteme inklusive Primärbatterie- &amp; Akkuvergleich "). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen <a href="https://www.yumpu.com/de/document/view/18213860/klimabilanz-batterien-climatop">(climatop 2009)</a>. Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird.</p> <p>Bei der Einzelbetrachtung der jeweiligen Akkusysteme wurden folgende Entwicklungen sichtbar:&nbsp;</p> <ul> <li>Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) erhöhte sich nach regelmäßigen Zuwächsen seit 2015 erneut. Demzufolge waren es im Jahr 2024 insgesamt 21.432 t, die in Verkehr gebracht wurden bzw. ca. 15 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Im langfristigen Vergleich der einzelnen Batterie- und Akkusysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten.</li> <li>Im Jahr 2024 wurden 1.732 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse konnte gegenüber dem Vorjahr leicht um 181 t zulegen.</li> <li>Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2024 noch 113 t (nicht mehr in der Grafik enthalten). Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 51 t. Generell ist über den Zeitraum von 2010 bis 2024 ein sehr starkes Absinken zu erkennen. Die überwiegenden Gründe für diese Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot), ein verändertes Verbraucherverhalten sowie das Verkehrsverbot für NiCd-Gerätebatterien, das in der EU-Batterieverordnung verankert wurde und seit dem 18.02.2024 gilt.</li> </ul> <p>Erklärung zur oberen Untergliederung der Gerätebatterien: Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden umgangssprachlich Akkus genannt und können nach Entladung mit einem Ladegerät mehrmals mit neuer Energie geladen werden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2024 erneut 36 Prozent </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (134,03 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,62 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_GB_Anteil-Akkus_2026-01-15.xlsx">Diagramme als Excel mit Daten</a> (33,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png"> </a> <strong> Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... </strong> Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.png">Bild herunterladen</a> (217,88 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (50,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_GB-Batteriesysteme_2026-01-15.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (64,84 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Grundwassermessstelle DEGM_SH_1290: SÜDERLÜGUMFELD

Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DEGM_SH_1290 (SÜDERLÜGUMFELD)

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen §   1 Ziel des Gesetzes §   1a Zeitliche Transformation §   2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien §   3 Begriffsbestimmungen §   4 Ausbaupfad §   4a Strommengenpfad §   5 Ausbau im In- und Ausland §   6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau §   7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §   8 Anschluss §   8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen §   8b Mitteilung des Einspeiseortes §   9 Technische Vorgaben §  10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses §  10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte §  10b Vorgaben zur Direktvermarktung §  10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche §  11 Abnahme, Übertragung und Verteilung §  11a Recht zur Verlegung von Leitungen §  11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung §  12 Erweiterung der Netzkapazität §  13 Schadensersatz §  14 (weggefallen) §  15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten §  16 Netzanschluss §  17 Kapazitätserweiterung §  18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs §  19 Zahlungsanspruch §  20 Marktprämie §  21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag §  21a Sonstige Direktvermarktung §  21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel §  21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung §  22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie §  22a Pilotwindenergieanlagen an Land §  22b Bürgerenergiegesellschaften §  23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung §  23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie §  23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen §  23c Anteilige Zahlung §  24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen §  25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs §  26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung §  27 Aufrechnung §  27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen §  28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land §  28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments §  28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments §  28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse §  28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen §  28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen §  28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  29 Bekanntmachung §  30 Anforderungen an Gebote §  30a Ausschreibungsverfahren §  31 Sicherheiten §  32 Zuschlagsverfahren §  33 Ausschluss von Geboten §  34 Ausschluss von Bietern §  34a Unionsfremde Bieter §  35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert §  35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land §  36 Gebote für Windenergieanlagen an Land §  36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land §  36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land §  36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land §  36d (weggefallen) §  36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land §  36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land §  36g (weggefallen) §  36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land §  36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land §  36j Zusatzgebote §  36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments §  37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments §  37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments §  37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder §  37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments §  37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments §  38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments §  38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments §  38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments §  38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments §  38d Projektsicherungsbeitrag §  38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments §  38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments §  38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments §  38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen §  39 Gebote für Biomasseanlagen §  39a Sicherheiten für Biomasseanlagen §  39b Höchstwert für Biomasseanlagen §  39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen §  39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen §  39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen §  39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen §  39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen §  39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen §  39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen §  39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 §  39k Gebote für Biomethananlagen §  39l Höchstwert für Biomethananlagen §  39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte §  39n Innovationsausschreibungen §  39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte §  40 Wasserkraft §  41 Deponie-, Klär- und Grubengas §  42 Biomasse §  43 Vergärung von Bioabfällen §  44 Vergärung von Gülle §  44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse §  44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen §  44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse §  45 Geothermie §  46 Windenergie an Land §  46a (weggefallen) §  46b (weggefallen) §  47 (weggefallen) §  48 Solare Strahlungsenergie §  48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie §  49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität §  50 Zahlungsanspruch für Flexibilität §  50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen §  50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen §  51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen §  51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen §  51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen §  52 Zahlungen bei Pflichtverstößen §  52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen §  53 Verringerung der Einspeisevergütung §  53a (weggefallen) §  53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen §  53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung §  54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments §  54a (weggefallen) §  55 Pönalen §  55a Erstattung von Sicherheiten §  55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien §  56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber §  57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber §  58 Weitere Bestimmungen §  59 (weggefallen) §  60 (weggefallen) §  61 (weggefallen) §  62 (weggefallen) §  63 (weggefallen) §  64 (weggefallen) §  65 (weggefallen) §  66 (weggefallen) §  67 (weggefallen) §  68 (weggefallen) §  69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten §  70 Grundsatz §  71 Anlagenbetreiber §  72 Netzbetreiber §  73 Übertragungsnetzbetreiber §  74 Vorausschau des weiteren Ausbaus §  75 (weggefallen) §  76 Information der Bundesnetzagentur §  77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot §  78 (weggefallen) §  79 Herkunftsnachweise §  79a Regionalnachweise §  80 Doppelvermarktungsverbot §  80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren §  81 Clearingstelle §  82 Verbraucherschutz §  83 Einstweiliger Rechtsschutz §  83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen §  84 Nutzung von Seewasserstraßen §  84a (weggefallen) §  85 Aufgaben der Bundesnetzagentur §  85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen §  85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung §  85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen §  85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung §  86 Bußgeldvorschriften §  87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen §  88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse §  88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen §  88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen §  88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung §  88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen §  88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung §  88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff §  89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse §  90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse §  91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus §  92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen §  93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff §  94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb §  95 Weitere Verordnungsermächtigungen §  96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte §  97 Kooperationsausschuss §  98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung §  99 Erfahrungsbericht §  99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land §  99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion

INSPIRE HE Existierende Bodennutzung ALKIS

Der Datenbestand enthält aus ALKIS abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Existierende Bodennutzung gemäß INSPIRE-Datenspezifikation.

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