Der WMS umfasst Schadstoffe im Wasser und im Sediment, die an Messstationen des LLUR erfasst werden. Parameter: Quecksilber, Blei, Kupfer, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom, Zink.
Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Das Projekt "Fortschrittliche Chemie und Methoden zur Herstellung umweltfreundlicher chrom- und phosphorfreier Konversionsbeschichtung auf Metallen" wird/wurde ausgeführt durch: D.O.K. Chemie GmbH.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Bei den Schwermetallen Blei, Cadmium und Quecksilber ist ein Rückgang der atmosphärischen Einträge (Deposition) zu verzeichnen. Modellrechnungen zeigen: In Deutschland liegen die Schwermetalleinträge aus der Atmosphäre an den UBA Stationen im ländlichen Hintergrund im Jahr 2023 im Bereich von 0,14 – 0.54 kg Blei pro km², 7,4 – 16.1 g Cadmium pro km² und 3,2 – 10,2 g Quecksilber pro km². Herkunft der Schwermetalle Die Schwermetalle Blei (Pb), Cadmium (Cd) und Quecksilber (Hg) sind gekennzeichnet durch Toxizität und chemische Stabilität. Diese Eigenschaften führen dazu, dass sich diese Stoffe in der Umwelt anreichern, Schäden an Ökosystemen verursachen und auch schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zeigen können. Sie werden in erheblichem Umfang anthropogen (durch menschliche Tätigkeiten) in die Atmosphäre ausgestoßen/abgegeben. In der Atmosphäre können sie weiträumig und grenzüberschreitend transportiert werden. Durch Depositionsvorgänge (Ablagerung) gelangen sie aus der Atmosphäre auch in andere Umweltmedien. Ein erheblicher Teil der Schwermetalle gelangt aber auch durch erneute Freisetzung bereits früher deponierter Mengen in die Atmosphäre. Es finden somit eine Resuspension (Blei, Cadmium) und Reemission (Quecksilber) statt. In Deutschland sind im Zeitraum 1990 bis 2023 grundsätzlich rückläufige Schwermetallemissionen zu beobachten. Dies zeigt sich auch in den gemessenen und modellierten Depositionsdaten. Im Rahmen des europäischen Überwachungsprogramms EMEP wird mittels atmosphärischer Chemie-Transportmodelle die gesamte Ablagerung (nasse und trockene Deposition ) ausgewählter Schwermetalle flächendeckend für die EMEP-Region (Europa und Zentralasien) berechnet. Die Daten der Modellrechnungen werden in jährlichen Berichten durch das Meteorological Synthesizing Centre - East ( MSC -E) veröffentlicht. Gesamtdepositionen von Blei Die Gesamtdeposition von Blei in der EMEP Region lag 2022 in der Größenordnung von 0,1 bis 1 kg/km²/Jahr mit den höchsten Werten in Zentraleuropa und niedrigsten im nördlichen Teil der EMEP Region. Saisonale Änderungen in der Depositionsrate spiegeln den Einfluss von staubgetragener Deposition aus Afrika und Zentralasien wider, die am stärksten auf Südeuropa auswirkt. In Zentral-sowie Südeuropa dominieren außerdem die Depositionen aus EMEP Regionen und primären anthropogenen Quellen, insbesondere in Ländern mit bedeutenden eigenen nationalen Emissionen wie Deutschland oder Polen. In kleineren Nachbarländern hingegen tragen grenzüberschreitende Transporte maßgeblich zu den Depositionen bei. Insgesamt beläuft sich der Anteil der grenzüberschreitenden Deposition in der EMEP Region auf über 50%. Innerhalb Deutschlands traten die niedrigsten Pb-Depositionen (< 0,5 kg Pb/km²) vorwiegend im Norden und in der Mitte sowie am Alpenrand auf (siehe Karte „Modellierte Gesamtdeposition EMEP Gebiet 2022“). Gesamtdepositionen von Cadmium Die Cadmium-Gesamtdepositionen in der EMEP Region variieren im Bereich von 5 bis 60 g Cd/km². In Deutschland traten die höchsten Cd-Depositionen (z. T. > 60 g Cd/km²) in Westdeutschland (NRW), die niedrigsten Cd-Depositionen (z. T. < 15 g Cd/km²) vorwiegend in Teilen Nord-, Süd und Mitteldeutschlands (MV, TH, BY) auf (siehe Karte „Modellierte Gesamtdeposition EMEP Gebiet 2022“). Gesamtdepositionen von Quecksilber Die Quecksilber-Gesamtdepositionen im EMEP Gebiet lagen in 2022 größtenteils im Bereich von bis zu 25 g Hg/km² mit einzelnen Hotspots im Osten Europas. Die höchsten Hg-Depositionen in Deutschland traten großräumig in Westdeutschland (NRW), die niedrigsten Hg-Depositionen (< 10 g Hg/km²) großräumig vorwiegend in der Mitte Süd- und Norddeutschlands (siehe Karte „Modellierte Gesamtdeposition EMEP Gebiet 2022). Messungen des Luftmessnetzes des Umweltbundesamtes Schwermetalldepositionen werden auch im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes ( UBA ) bestimmt. Dabei wird die nasse Deposition erfasst, d. h. die mit Regen und Schnee eingetragenen Schwermetalle. Die nasse Deposition trägt ca. ¾ zur Gesamtdeposition bei. Die „EBAS“ Datenbank enthält unter anderem auch Schwermetalldepositions-Daten aller deutschen Messstationen. Die nasse Schwermetalldepositionen an sechs UBA-Luftmessstationen im Jahr 2023 sind in der Tabelle „Nasse Jahresdepositionssummen von Schwermetallen und Halbmetallen im Luftmessnetz des Umweltbundesamtes 2023“ zusammengefasst. Die nassen Depositionen von Blei (0,14 – 0.54 kg/km²), Cadmium (7,4 – 16.1 g/km²) und Quecksilber (3,2 – 10,2 g/km²) liegen meist unter den mit dem EMEP-Modell für Deutschland berechneten Gesamtdepositionen, welche zusätzlich die trockenen Depositionen beinhalten..
Das Projekt "MINT goes BNE" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität zu Köln, Institut für Mathematikdidaktik.
Als Mittelwert wird der Median (Synonym: 50. Perzentil, Zentralwert) verwendet. Er ist der Wert, über bzw. unter dem sich 50 % aller Fälle einer Datengruppe befinden. Die Berechnung erfolgt an Ausreißer-bereinigten Datenkollektiven. Die Bestimmung des Gesamtgehaltes geschieht aus dem Königswasser-Extrakt (nach DIN ISO 11466 (1997)). Die Konzentrationsangabe erfolgt in mg/kg. Die Gehaltsklassen berücksichtigen u.a. die Vorsorgewerte der BBodSchV (1999). Diese liegen für die Bodenart Sand bei 60 mg/kg, für Lehm, Schluff und stark schluffigen Sand bei 150 mg/kg und für Ton bei 200 mg/kg. Nach LABO (2003) ist für die Berechnung von Hintergrundwerten eine Probenanzahl von >=20 erforderlich. In der Karte werden aber auch Gruppen mit einer Probenanzahl >= 10 dargestellt. Diese Angaben sind dann nur noch informell und nicht repräsentativ.
Das Projekt "WIR! - rECOmine - ResuS, TP3: Konzeption und Evaluierung einer anwendungsorientierten Technologieentwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Picon GmbH.
Das Projekt "Industrial Waste Management Concept for the Region of Grand-Casablanca^Concept pour la gestion des déchets industriels de la région du Grand Casablanca (FRA)" wird/wurde gefördert durch: United Nations Industrial Development Organisation. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Das Projekt "Stoffgewinnung durch Flachmembranfiltration, TP1: Entwicklung mikroporöser Membranfilter" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: FILK Freiberg Institute gGmbH.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 3088 |
Europa | 5 |
Global | 1 |
Kommune | 79 |
Land | 3686 |
Schutzgebiete | 8 |
Wissenschaft | 72 |
Zivilgesellschaft | 38 |
Type | Count |
---|---|
Chemische Verbindung | 170 |
Ereignis | 126 |
Förderprogramm | 1740 |
Gesetzestext | 4 |
Kartendienst | 6 |
Messwerte | 3482 |
Taxon | 1 |
Text | 624 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 668 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 1766 |
offen | 4821 |
unbekannt | 138 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 6345 |
Englisch | 781 |
andere | 6 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2602 |
Bild | 30 |
Datei | 548 |
Dokument | 396 |
Keine | 2507 |
Unbekannt | 23 |
Webdienst | 140 |
Webseite | 3870 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 5319 |
Lebewesen & Lebensräume | 5639 |
Luft | 5046 |
Mensch & Umwelt | 6724 |
Wasser | 5219 |
Weitere | 6390 |