Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Ausweisung der festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Landkreis Heidekreis. ÜBERSCHWEMMUNGSGEBIETE - VORLÄUFIG GESICHERT
Umringe der festgesetzten und planreifen Heilquellenschutzgebiete in Bayern, der Erfassungsmaßstab sollte max. 1 : 5.000 betragen, kann jedoch abweichend bis 1 : 30.000 sein. Als Heilquellenschutzgebiet wird das Gebiet abgegrenzt, in dem durch Einrichtung, Handlung und Vorgänge eine Beeinträchtigung der Heilquelle möglich ist.