Bodenkundliche Kennwerte, Nutzung und Bodengesellschaften. Raumbezug Block- und Blockteilflächen ISU5 (Informationssystem Stadt und Umwelt), 1 : 5.000, Stand 2020.
Die jeweils verantwortlichen Verwaltungsbehörden sind nur für die Verfolgung und Ahndung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen , die über die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin hinausgehen (wie etwa Ruheschutz während der Mittagszeit in Mietverträgen oder zeitliche Verbote für den Einsatz bestimmter Haus- und Gartengeräte in Satzungen von Siedlerverbänden ), sollte daher die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden, damit der Lärmverursacher von diesen gebeten werden kann, den Lärm abzustellen. Im Streitfall muss in diesen Fällen der Zivilrechtsweg beschritten werden. Bevor die Umweltschutzbehörden eingeschaltet werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Kommt der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nach, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit genauer Angabe des Lärmgeschehens, der/des Lärmverursacher(s), der Tatzeit und möglichst mit Benennung von Zeugen der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt werden. Zur Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung stehen darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter bzw. der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Zu diesem Themenbereich wird auch das von den Berliner Umweltbehörden erstellte Umweltportal Berlin empfohlen. Sollten Sie sich durch technische Anlagen Ihres Wohnhauses gestört fühlen (wie z.B. Entlüfter, Fahrstuhl, Müllschlucker),wenden Sie sich bitte zunächst an den Eigentümer der Wohnanlage, soweit dann noch erforderlich, auch an das örtlich zuständige Bezirksamt.
Die Abkürzung ICSMS steht für "internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products". Es handelt sich dabei um ein Informationssystem für die Marktüberwachung. Zum einen soll es den Informationsaustausch zwischen den Behörden in Europa verbessern und erleichtern. Zum anderen bietet es Verbrauchern und Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit, sich über gefährliche Produkte zu informieren und unsichere Produkte den Behörden zu melden. Weiterführende Informationen zu der Datenbank (insbesondere für Behörden) sind auf der Webseite der BAuA zufinden. Ob ein Produkt als unsicher eingestuft oder auch gefährlich ist, kann aus der ICSMS-Datenbank abgerufen werden. Ein weiteres Portal für den Informationsaustausch bietet das " rap id ex change of information system". Als RAPEX -Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz werden jeden Freitag Meldungen veröffentlich, die z.B. Rückhol- oder Rückrufaktionen beinhalten. Auch das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt eine Produktsicherheitsdatenbank, die eine Suche nach Kategorie oder Suchbegriff ermöglicht. Für weitere Informationen wird auf BAuA - Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verwiesen. ICSMS RAPEX / Safety Gate Alert System RAPEX-Leitlinien Deutschland ist verpflichtet, die Öffentlichkeit und Behörden mit aktuellen und korrekten Informationen über chemische Stoffe (Stoffdaten) zu versorgen. Diese Aufgabe leistet in gebündelter Form das Chemikalieninformationssystem des Bundes und der Länder ChemInfo. Das Informationssystem Chemikalien enthält u.a. stoffbezogen: Vorgaben und Grenzwerte aus ca. 300 gesetzlichen Regelungen des Umwelt-und Verbraucherschutzes (z.B. dem Chemikalien- und Lebensmittelrecht) ökotoxikologische, toxikologische, physikalische chemische Kenngrößen Angaben zum Vorkommen und Verhalten in der Umwelt Informationen zur Gefahrenabwehr und sicherem Umgang. Sowohl die Standardsuche über Stoffnamen und -nummern als auch komplexe Recherchen über alle Felder sind auf einfache Weise möglich. Für Einsatzkräfte steht die Anwendung Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) als App und als netzunabhängige Version (GSAdesktop) für Laptop und PC zur Verfügung. Sachsen-Anhalt ist arbeitsteilig bei der fachlichen Betreuung, Datenpflege und technischen Fortschreibung involviert. Webseite der ChemInfo Flyer "ChemInfo" (PDF-Datei) Flyer "Chemie im Alltag" (PDF-Datei) Flyer "GSAapp" (PDF-Datei) Dokument "GSAapp-Kurzanleitung" (PDF-Datei) Handbuch der ChemInfo Die ChemInfo für Bürger*innen (öffentlich) Monitoring-Daten werden gerne aufgenommen Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) (Behörden, Polizei und Feuerwehr u.Ä.) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.umweltbundesamt.gsa&pcampaignid=web_share Die ChemInfo als App (öffentlich) QR-Code scannen (zum Vergrößern anklicken) oder den nachfolgenden Links folgen: Google Play Store: CiA des Umweltbundesamtes AppStore (Apple): CiA des Umweltbundesamtes ChemInfo ist Mitglied im eChemPortal Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Das Ziel des Umweltinformationssystems (UIS) in Sachsen-Anhalt ist die Bereitstellung von Umweltinformationen für Experten aus dem Bereich der Umweltbehörden . Dazu werden Umweltdaten mit geographischem Bezug zentral gespeichert, verwaltet, aufgearbeitet, verknüpft und abgerufen. Darüber hinaus können verschiedenste Daten mit Bezug zur Umwelt im- und exportiert werden. Analysen sind möglich und schließlich können Belege, Urkunden, Genehmigungen und Begleitscheine unkompliziert erzeugt werden. Die Verwendung von digitalen Karten im UIS eröffnet Spezialisten nicht nur die Möglichkeit, Umweltinformationen thematisch sortiert mit raumbezogenem Kontext zu visualisieren. Sie hilft auch, die Daten besser zu erfassen und ist deswegen einem ganzheitlichen Verständnis oftmals förderlich. In einem Satz zusammengefasst: Das UIS ist ein zentrales Managementsystem für die behördliche Arbeit mit Umweltdaten in Sachsen-Anhalt . Für eine einfache Untergliederung lassen sich die Themen, die das UIS gegenwärtig umfasst, wie folgt aufteilen: Boden, Wasser, Luft und Abfall. Aus technischer Sicht handelt es sich beim UIS um ein objektrelationales Datenbanksystem . Es wird am Standort Halle (Saale) vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt als Server Cluster betrieben. Die Arbeit mit den Umweltdaten und dem Datenbanksystem erfolgt über ein Portfolio aus Standard- und Spezialsoftware aus dem Datenbankumfeld sowie zahlreichen individuellen Softwareentwicklungen aus dem Umweltbereich. Umweltinformationen gemäß dem Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt bereitgestellt. Entsprechende Webangebote finden sich im Umweltinformationsnetz Sachsen-Anhalt und auch über die kostenlose App „Meine Umwelt“. Letzte Aktualisierung: 23.01.2020
Grünvolumenzahl pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie Straßenflächen auf Grundlage des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5) - Raumbezug 2020. Die Grünvolumenzahl (GVZ) ist eine Größe aus der Landschaftsplanung und berechnet sich aus dem Grünvolumen [m³] pro Flächeneinheit [m²].
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Buxtehude. Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der "FNP 2010" der Hansestadt Buxtehude, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15.08.2013, enthält alle rechtsverbindlich gewordenen Änderungen bis zur 12. Änderung. Eine Begründung wurde nicht neu bekanntgemacht. Es gilt der Erläuterungsbericht zum "FNP 2010" in Verbindung mit allen Änderungen. Die Zeichnerische Darstellung liegt als PDF-Datei auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor und ist als XPlanGML-Datei auf dem Niedersächsischen Umweltportal NUMIS frei verfügbar. Die 11. und 15. Änderung des FNP sind nicht in der XPlan-GML enthalten und separat als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vorhanden.
Tief Luft holen – das kann man in Sachsen-Anhalt ganz unbesorgt tun. Die Daten der vergangenen Immissionsschutzberichte zeigen: Die Luft im Land wird immer sauberer. Auch 2023 wurden die Grenzwerte für wesentliche Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid und Feinstaub an allen Mess-Stationen in Sachsen-Anhalt sicher eingehalten. Damit sich alle Interessierten ganz einfach selbst von der steigenden Luftqualität überzeugen können, sind die Daten des Lufthygienischen Überwachungssystems Sachsen-Anhalt (LÜSA) in das Umweltportal des Landes integriert worden – und ab sofort bequem, modern und übersichtlich unter https://umwelt.sachsen-anhalt.de/luesa zu finden. Aktuell umfasst das LÜSA-Netz insgesamt 26 Messstationen – in Großstädten, an Industriestandorten und im ländlichen Raum. Lage und Zahl der Stationen sowie Messverfahren sind europaweit einheitlich geregelt; Grundlage dafür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie. Im modernen Umweltportal können die stündlich erhobenen Messdaten aller Stationen jetzt bequem über Auswahlmenüs abgerufen werden. Im Vergleich zum bisherigen, technisch veralteten LÜSA-Webauftritt sind zudem neue Angebote und Funktionen verfügbar, etwa grafische Darstellungen der Messwertverläufe und Prognosen der Belastung mit Luftschadstoffen. Alle Messdaten können auch heruntergeladen werden. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
WebMapService (WMS) mit den Probestellen aus der Trinkwasserdatenbank ZTEIS in Hamburg. Der WMS-Dienst unterliegt Datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ist ausschließlich für die Visualisierung im Trinkwasserportal. In der Trinkwasserdatenbank ZTEIS (zentrales Trinkwassererfassungs- und Informationssystem) werden Untersuchungsergebnisse gesammelt, die vom Trinkwasserlabor der Hamburger Wasserwerke nach § 14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und vom Institut für Hygiene und Umwelt nach § 19 TrinkwV durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und und stammen sowohl aus den Wasserwerken, wie auch aus dem Leitungsnetz. Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) obliegt die Überprüfung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Datenbank hat primär den Zweck, die Berichterstattung gemäß § 21 TrinkwV zu gewährleisten. Seit 2003 werden in der Trinkwasserdatenbank ca. 24.000 Proben mit ca. 1,2 Mio. Untersuchungsergebnissen (Stand Februar 2014) gespeichert. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die App "Meine Umwelt" wurde innerhalb einer Länderkooperation entwickelt, sie steht für die Länder Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in den Stores unter Kooperation Umweltportale Deutschland zur Verfügung. Funktionalitäten der App "Meine Umwelt" • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Umkreissuche z.B. Umwelterlebnisse, Direktvermarkter • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen z.B. Umweltbeeinträchtigungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine
In der Trinkwasserdatenbank ZTEIS (zentrales Trinkwassererfassungs- und Informationssystem) werden Untersuchungsergebnisse gesammelt, die vom Trinkwasserlabor der Hamburger Wasserwerke nach § 14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und vom Institut für Hygiene und Umwelt nach § 19 TrinkwV durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und und stammen sowohl aus den Wasserwerken, wie auch aus dem Leitungsnetz. Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) obliegt die Überprüfung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Datenbank hat primär den Zweck, die Berichterstattung gemäß § 21 TrinkwV zu gewährleisten. Seit 2003 werden in der Trinkwasserdatenbank ca. 24.000 Proben mit ca. 1,2 Mio. Untersuchungsergebnissen (Stand Februar 2014) gespeichert.
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