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s/hun/Huhn/gi

WFS Ursprungsgebiet gebietseigenen Saatguts

Die Ursprungsgebiete bzw. Vorkommensgebiete gebietseigenen Saat- und Pflanzguts in Baden-Württemberg entsprechen den in § 2 Ziff. 6 der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) definierten Ursprungsgebieten. Saat- und Pflanzgut wird nur dann als gebietseigen eingestuft wenn es innerhalb dieser Ursprungsgebiete gewonnen wird. Herkunftsnachweise für gebietseigenes Saat- und Pflanzgut sowie die Kennzeichnungspflicht nach der ErMiV müssen immer auf diesen Ursprungs- bzw. Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Hausumringe Sachsen-Anhalt (Direktdownload WFS 2.0)

Amtliche Hausumringe (auch: Georeferenzierte Gebäudegrundrisse) sind georeferenzierte Umringspolygone, welche die Grundrisse der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gebäude repräsentieren. Die Hausumringe werden als Direktdownload über einen Web Feature Service bereitgestellt.

Transformation of organic carbon in the terrestrial-aquatic interface

The overarching goal of our proposal is to understand the regulation of organic carbon (OC) transfor-mation across terrestrial-aquatic interfaces from soil, to lotic and lentic waters, with emphasis on ephemeral streams. These systems considerably expand the terrestrial-aquatic interface and are thus potential sites for intensive OC-transformation. Despite the different environmental conditions of ter-restrial, semi-aquatic and aquatic sites, likely major factors for the transformation of OC at all sites are the quality of the organic matter, the supply with oxygen and nutrients and the water regime. We will target the effects of (1) OC quality and priming, (2) stream sediment properties that control the advective supply of hyporheic sediments with oxygen and nutrients, and (3) the water regime. The responses of sediment associated metabolic activities, C turn-over, C-flow in the microbial food web, and the combined transformations of terrestrial and aquatic OC will be quantified and characterized in complementary laboratory and field experiments. Analogous mesocosm experiments in terrestrial soil, ephemeral and perennial streams and pond shore will be conducted in the experimental Chicken Creek catchment. This research site is ideal due to a wide but well-defined terrestrial-aquatic transition zone and due to low background concentrations of labile organic carbon. The studies will benefit from new methodologies and techniques, including development of hyporheic flow path tubes and comparative assessment of soil and stream sediment respiration with methods from soil and aquatic sciences. We will combine tracer techniques to assess advective supply of sediments, respiration measurements, greenhouse gas flux measurements, isotope labeling, and isotope natural abundance studies. Our studies will contribute to the understanding of OC mineralization and thus CO2 emissions across terrestrial and aquatic systems. A deeper knowledge of OC-transformation in the terrestrial-aquatic interface is of high relevance for the modelling of carbon flow through landscapes and for the understanding of the global C cycle.

Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff, Wärme-Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion

Die zweite Erneuerbare Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001 („RED II“) verpflichtet EU-Mitgliedstaaten, Herkunftsnachweis-Systeme (HKN) von Strom auf erneuerbare Gase (wie Wasserstoff und Biomethan) sowie Wärme und Kälte auszuweiten. Dies schafft eine transparente, rechtssichere Grundlage für die Handelbarkeit und Vermarktung grüner Energieprodukte. Die Forschungsarbeit analysiert die marktlichen und rechtlichen Interdependenzen der neuen Register. Die Hauptaufgabe beim Aufbau des neuen HKN-Registers für Gase ist eine effiziente Einbettung in die bereits etablierte nationale Registerlandschaft. Diese Harmonisierung ist entscheidend, um eine Doppelvermarktung von erneuerbarem Gas zu verhindern und somit die Glaubwürdigkeit sämtlicher Nachweissysteme dauerhaft zu gewährleisten. Anwendungsfälle bilden die kommende Gaskennzeichnung, die Nachweisführung bei internationalen Wasserstoff-Importen sowie die Klimaberichterstattung. Um die Komplexität des Handels von strombasiertem Gas (das einen parallelen Nachweis im Stromregister erfordert) effizient zu lösen, schlagen die Forschenden eine Registerportal-Architektur vor. Ziel dieser Plattform ist es, mehrere logische Register (HKNR für Gase, Wärme/Kälte etc.) administrativ zusammenzufassen, um Synergien zu nutzen und dennoch den spezifischen Anforderungen jedes Geschäftskontextes gerecht zu werden.

Geflügelpest: Wenig neue Fälle, aber weiter erhöhte Wachsamkeit

Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Aviäre Influenza) breitet sich in Rheinland-Pfalz derzeit kaum weiter aus. Da der Erreger aber noch immer in der Umwelt ist, gilt erhöhte Wachsamkeit. Insgesamt gab es seit Oktober 2025 bei 101 Wildvögeln und bei zwei Geflügelhaltungen Nachweise des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Der massive Eintrag dieser Virusvariante geht hauptsächlich zurück auf den ersten großen Kranichzug Mitte Oktober. Auch wenn die Vogelzüge ins Winterquartier vorbei sind und die Fallzahlen im Moment nahezu stagnieren: Vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung des Erregers der Geflügelpest in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands noch immer als hoch eingeschätzt – ebenso das Risiko von Eintr ägen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu infizierten Wildvögeln. Um die Geflügelhaltungen vor einem Viruseintrag zu schützen und die Gesundheit der Tiere zu gewährleisten wird dringend geraten, weiterhin strikte Maßnahmen zum Schutz der Bestände zu ergreifen. Dazu zählen insbesondere die Trennung von Hausgeflügel und Wildvögeln, das Abdecken von Ausläufen, das Verhindern des Zugangs von Wildvögeln zu Futter- und Tränkevorrichtungen sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten und Verlassen der Tierhaltung wie beispielsweise das Tragen von Stallkleidung und -schuhen. Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen sind weiter konsequent beizubehalten. Die Bevölkerung ist nach wie vor aufgerufen, achtsam zu sein und tot aufgefundene Vögel den Veterinärämtern zu melden. Eine konkretes Gesundheitsrisiko für den Menschen oder für andere Tiere geht von ihnen nach derzeitiger Einschätzung nicht aus. Berührt werden sollten tote Vögel aber auf keinen Fall, um möglicherweise vorhandene Viren nicht weiterzuverbreiten. Übersicht über vom FLI bestätigte Fälle bei Wildvögeln, Privathaltungen und Geflügelbetrieben seit 21.10.2025 (Stand: 09.01.2026 11:00 Uhr) Landkreis Tierart(en) Kreisweite Aufstallpflicht Aufstallpflicht zurzeit terminiert bis Kreis Ahrweiler 1x Kranich Nein Kreis Altenkirchen 1x Kranich Nein Kreis Alzey-Worms Worms (kreisfreie Stadt) 1x Wildgans 1x Wildgans Aufstallpflicht für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms ( zur Allgemeinverfügung ). bis auf Weiteres unbefristet Kreis Bad Dürkheim Neustadt (kreisfreie Stadt) 3x Kranich, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Bad Kreuznach 1x Kranich Nein Kreis Bernkastel-Wittlich 7x Kranich, 1x Wildgans Nein Kreis Birkenfeld 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Eifelkreis Bitburg-Prüm 3x Kranich, 3 x Wildgans Nein Kreis Cochem-Zell 1x Kranich Nein Donnersbergkreis 4x Kranich Nein Kreis Germersheim 1x Wildgans Nein Kreis Kaiserslautern Kaiserslautern (kreisfreie Stadt) 6x Kranich 1x Kranich Nein Kreis Kusel 1x Kranich Nein Kreis Mainz-Bingen Mainz (kreisfreie Stadt) 2x Kranich, 1x Schwan 1x Schwan Nein Kreis Mayen-Koblenz Koblenz (kreisfreie Stadt) 9x Kranich Nein Kreis Neuwied 3x Kranich, 1x Wildgans Nein Rhein-Hunsrück-Kreis 4x Kranich, 1x Waldschnepfe, 1x Graureiher, 1x Greifvogel Nein Rhein-Lahn-Kreis 4x Kranich, 1x Graureiher, 2x Schwan Nein Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen (kreisfreie Stadt) Frankenthal (kreisfreie Stadt) Speyer (kreisfreie Stadt) 3x Wildgans 1x Graureiher Geflügelbetrieb mit Gänsen und Enten 1x Schwan, 1x Wildgans Ja ( zur Allgemeinverfügung ) 15.01.2026 Kreis Südliche Weinstraße Landau (kreisfreie Stadt) Privathaltung Hühner und Gänse Nein Kreis Südwestpfalz Pirmasens (kreisfreie Stadt) Zweibrücken (kreisfreie Stadt) 4x Kranich 1x Kranich 1x Kranich, 1x Graureiher Nein Kreis Trier-Saarburg Trier (kreisfreie Stadt) 7x Kranich, 1x Graureiher 4x Kranich Nein Kreis Vulkaneifel Nein Westerwaldkreis 5x Kranich, 1x Wildgans Nein

Energieforschungsplan EVUPLAN, Herkunftsnachweise aus Gas, Wasserstoff, Wärme/Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion

Art. 19 der RL 2018/2001 (RED II) sieht vor, dass es künftig Herkunftsnachweise für Gas, Wärme und Kälte geben wird. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte zu bereitzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Es drohte eine Klage der EU-Kom wegen Nichtumsetzung. Deshalb gilt es nun, schnellst möglich die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Umsetzungsoptionen zu entwickeln. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schnittstellen vom existierenden Strom-HKNR zu den neuen Registern. Klärung rechtlicher nationaler und internationaler Fragestellungen. Darstellung des möglichen Designs der neuen Register, Klärung von Konversionsprozessen, Identifikation von Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Datenbanken. Das Gesamtergebnis soll einen Umsetzungsvorschlag für die neuen Register ergeben.

Hausumringe Sachsen-Anhalt

Amtliche Hausumringe werden auch als Georeferenzierte Gebäudegrundrisse (GGG) bezeichnet. Sie sind georefenzierte Umringpolygone von Gebäudegrundrissen aus der Liegenschaftskarte. Die Gebäudegrundrisse werden durch zweidimensionale Punktkoordinaten der Eckpunkte des Gebäudes und lineare Verbindungen zwischen den Koordinaten beschrieben. Die amtlichen Hausumringe gibt es landesweit flächendeckend für alle Gebäude, die in der Liegenschaftskarte erfasst sind. Derzeit liegen für das Land Sachsen-Anhalt über 1 600 000 Datensätze vor.

Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1:2.500.000 - Blatt 10 Bern

Die Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 wurde 1977 fertig gestellt und von der BGR herausgegeben. Über 70 Geologen aus Europa, Nordafrika und dem Mittlerem Osten arbeiteten gemeinsam mit dem Redaktionsteam an der Kompilation der Karte und den Erläuterungen. Die Karte, die 42 Länder in 16 Kartenblättern abdeckt, zeigt mehr als 800 Eisenerz-Vorkommen. Alle bedeutenden Vorkommen (im Abbau oder stillgelegt) sind enthalten. Auch Vorkommen, die nur von genetischem oder historischem Interesse sind, wurden mit abgebildet. Detaillierte Informationen zur Internationalen Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 - zu Struktur, Aufbau und Hintergrunddaten - sind in den Erläuterungen zur Karte zu finden.

Kohlenstoffspeicher der Vegetation

Kohlenstoffvorräte der oberirdischen Biomasse Berlins pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie pro Straßenfläche auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2015). Die Daten stellen ein Teilergebnis des FE-Vorhabens NatKos der HU Berlin dar, gefördert im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE). Datenstand ist Januar 2020.

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