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s/hwk/KWK/gi

Fischregionen nach fischzönotischer Grundausprägung

Aus der Clusteranalyse der Referenz-Fischzönosen ("FZG") und der Abhängigkeit von deren Gesamtanteilen resulierende, längszonale Unterteilung der sächsischen Fließgewässer OWK in Teilabschnitte ("Fischregionen"). Dabei wurden teilweise auch intermediären Fischregionen (wie z.B. "untere Forellen- bis Äschenregion") zugeordnet. Die Darstellung spiegelt die unter unbeeinträchtigten Bedingungen zu erwartende natürliche Längszonierung und nicht die der heutigen Verhältnisse wider.

Hydrogeologische Übersichtskarte 1:250.000 von Deutschland (HÜK250)

Die Hydrogeologische Übersichtskarte von Deutschland (HÜK250) beschreibt hydrogeologische Eigenschaften der oberen, großräumig zusammenhängenden Grundwasserleiter in Deutschland im Maßstab 1:250.000. Erfasst sind neben Lithologie, Stratigraphie und Leitercharakter fünf hydrogeologische Attribute, die in den Themenkarten Verfestigung, Gesteinsart, Art des Hohlraums, Durchlässigkeit und Geochemischer Gesteinstyp dargestellt werden. Die jeweiligen Systematiken und Klassifizierungen basieren unter anderem auf der Hydrogeologischen Kartieranleitung der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) aus dem Jahr 1997. Bei der HÜK250 handelt es sich um ein digitales Kartenwerk. Die HÜK250 ist ein Gemeinschaftsprojekt der SGD unter Federführung der BGR, das im Jahr 2000 als HÜK200 anlässlich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) ins Leben gerufen wurde. Grundlage bildeten die Informationen der Geologischen Übersichtskarte 1:200.000 (GÜK 200) zur Lithologie, Stratigraphie und Genese sowie regionale Karten und Fachkenntnisse der SGD. Im Projektverlauf wurden länderübergreifend abgestimmte hydrogeologische Informationen bundesweit erarbeitet und schließlich mit einer einheitlichen Generallegende blattschnittfrei digital zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 erfolgte die Maßstabsmigration von 1:200.000 auf 1:250.000.

Bebauungsplan Billstedt 103 1. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

Energieerzeugung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Flächenbezogene Informationen zu KWK-Anlagen in Bezug auf ihren Standort, Leistung und Stromeinspeisung.

Wärmekataster Energieerzeugungsanlagen Hamburg

Der Datensatz „Energieerzeugungsanlagen“ des Wärmekatasters gibt eine Übersicht über einen Großteil der in Hamburg installierten Großanlagen zur Bereitstellung von Wärme (und teilweise auch Strom). Dargestellt sind vor allem Wärmeerzeuger, die in Wärmenetze einspeisen. Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird nach Bedarf ergänzt oder verbessert. Die Leistungen sind in Megawatt [MW] angegeben. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

Erstellung einer CDM Baseline- und Monitoring-Methode für Kraft-Wärme-Kopplung in China

Praxisbeispiele der Umweltallianz-Mitglieder Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH Hermes Germany GmbH, Höhe Börde, Ortsteil Hermsdorf Halle Karton GmbH, Lutherstadt Eisleben, OT Rothenschirmbach W.u.H. Fernholz GmbH & Co. KG, Schkopau

Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein paar Praxisbeispiele der Leistungen, die die Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an der Umweltallianz befähigen. Neben diesen Beispielen stehen noch viele weitere Kriterien zur Teilnahme an der Umweltallianz zur Verfügung, die Sie im Kriterienkatalog nachlesen können. Maßnahme "Energieautarke Kläranlage Halle-Nord" Kritierien 7.6. - Betrieb/Errichtung/Modernisierung eigener Energieanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von gasförmigen Brennstoffen, Abfall, Abwärme oder Biomasse 8.3. - Hohe Einsatzquote erneuerbare Energieträger 8.6. - Deutliche Reduzierung des Elektroenergieverbrauchs Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH verfolgt das Ziel, die Kläranlage Halle-Nord bis zum Jahr 2026 zur Energieautarkie zu transformieren. Dabei soll der mittlere jährliche Energiebedarf mithilfe der auf dem Gelände betriebenen Anlagen gedeckt werden. Die dazu geplanten Maßnahmen werden in zwei Kategorien eingeteilt: energieverbrauchsenkende und energieerzeugende Maßnahmen. Bereits nach Umsetzung der ersten Teilschritte lässt sich eine erhebliche Verbesserung der energetischen Situation beobachten: seit dem Umbau der Gebläsestation (2021) konnte der Stromverbrauch im ersten Halbjahr 2022 messbar um ca. 547.000 kWh (ca. 282 t CO₂-Äquivalente) gesenkt werden. Durch Erneuerung der BHKW-Anlage auf moderne Aggregate mit hohem Wirkungsgrad (Fertigstellung 2022) lässt sich das auf der Kläranlage erzeugte Faulgas effizienter nutzen und der Stromselbstversorgungsgrad der Anlage enorm steigern. Als weitere Maßnahmen sind die Optimierung der Schlammfaulung für höheren Faulgasertrag, der Einsatz hocheffizienter Antriebsmotoren und der Ausbau erneuerbarer Energien (z.B. mittels innovativer Solarfaltdachtechnologie) geplant. Maßnahme "Wiedernutzung vorhandener Produktionsflächen" Kriterien 9.3. - Wiedernutzung von Gebäuden 9.4. - Ansiedlung auf Altstandorten/Industrie- und Gewerbebrachen (Flächenrecycling) Die Halle Karton GmbH hat im Rahmen der aufgrund von Platzmangel am bisherigen Standort in Halle (Saale) notwendigen Umsiedlung ein ehemaliges Firmengelände in Lutherstadt Eisleben, Ortsteil Rothenschirmbach, nachgenutzt. Durch die Nachnutzung bereits anthropogen beanspruchter Flächen wurde im Rahmen der Erweiterung der Produktionsflächen keine Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden notwendig. Das neue Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 70.000 m², von der bereits mehr als 40 % versiegelt waren. Im Rahmen der Ansiedlung am neuen Firmenstandort konnte eine Bestandshalle nachgenutzt werden. Zudem wurden zwei Hallen auf bereits versiegelter Fläche errichtet und eine weitere ist geplant. Durch diese Nachnutzung eines Altstandortes und der hier bereits vorhandenen versiegelten Flächen von ca. 29.000 m² wird ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Bodenschutzes erbracht.

Migrationsbedarf der Fischfauna in Sachsen mit Lachs 2024

Fließgewässerfischarten sind im Laufe ihrer Individualentwicklung auf die obligatorische Nutzung unterschiedlicher Teillebensräume und Habitate angewiesen zwischen denen sie mehr oder weniger regelmäßige Wechsel durchführen. Das von Fischen insgesamt in Fließgewässern genutzte Habitatspektrum ist allerdings nur selten lokal konzentriert verfügbar. Daher müssen Fließgewässerfischarten häufig Ortswechsel über mittlere, größere oder sogar sehr große Distanzen durchführen. Werden diese durch Querbauwerke behindert oder unterbunden, kann ein Rückgang der betreffenden Arten oder sogar ihr völliges Verschwinden die Folge sein. Aus den geschilderten Zusammenhängen wird deutlich, dass die Distanzen, welche Fische im Rahmen ihrer natürlichen Wanderungen und Habitatwechsel zurücklegen, von Art zu Art sehr unterschiedlich sein können. Im Wesentlichen werden sie von der Biologie der jeweiligen Fischart bestimmt. Hierauf beruhend, wurden im Rahmen des Verbundprojekts zur Entwicklung des fischbasierten Bewertungsverfahrens fiBS (DUßLING, 2009; DUßLING et al., 2004a und 2004b) den in Fließgewässern vorkommenden Fischarten artspezifische Migrations-Gilden gemäß folgender Definitionen zugeordnet: kurze Distanzen: Die Habitatwechsel bleiben überwiegend auf dieselbe Fließgewässerregion beschränkt. mittlere Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig in benachbarte Fließgewässerregionen hinein statt. lange Distanzen: Die Habitatwechsel finden regelmäßig über mehrere Fließgewässerregionen hinweg statt.

Fischzönotische Grundausprägung (FZG) der sächsischen Fließgewässer-Oberflächenwasserkörper (OWK)

Die „Fischzönotischen Grundausprägung“ - FZG verifiziert die Referenz-Fischzönosen in Sachsen und fasst sie zu einer überschaubaren Anzahl von Einheiten zusammen. Jede dieser Einheiten ist durch charakteristische fischfaunistische Eckmerkmale definiert, die jeweils für größere zusammenhängende Gewässerbereiche gelten. Die fischzönotische Grundausprägungen stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage zur Erstellung von Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL dar. In Kombination mit den Ergebnissen des Fischmonitorings und weiteren, Datengrundlagen ermöglicht sie eine zielgerichtete Erstellung und Priorisierung von Maßnahmeprogrammen zur Verbesserung des ökologischen Zustands der OWK in Sachsen.

Fischgemeinschaften und Temperaturanforderungen nach OGewV

Diese Einteilung folgt nicht den Kriterien der klassischen Fließgewässerzonierung (Fischregionen), sondern orientiert sich an den Vorzugstemperaturen der Fischarten. Die in den Fließgewässern Sachsens vorkommenden Fischarten wurden in Bezug auf ihre Temperaturansprüche in drei Artengruppen (Arten des Salmoniden-Rhithrals, Cypriniden-Rhithrals und Potamals) eingeteilt und die Zuordnung der Fischgemeinschaften/Fischgewässertyp in Abhängigkeit von ihren Gesamtanteilen in den Referenz-Fischzönosen vorgenommen.

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