In Berlin mit seiner hohen Verkehrsdichte kommen besonders viele Tiere bei Verkehrsunfällen zu Tode. Wildunfälle mit Schwarz-, Reh- oder Rotwild stellen dabei ein hohes Verletzungsrisiko für die Fahrzeuginsassen dar und verursachen meist erhebliche Sachschäden. In Waldgebieten sollte daher besonders umsichtig gefahren und die Warnhinweise genau beachtet werden. Jährlich werden in Berlin über 200 Wildschweine sowie mehr als 100 Rehe und Füchse bei Unfällen “erlegt”. Unfallstelle absichern Wild an den Straßenrand ziehen Beachte : Niemals das Wild eigenmächtig in das Auto einladen, da dies rechtlich als Wilderei gilt. Polizei und Jagdausübungsberechtigten verständigen Beachte : Hierbei die Angabe des Kilometersteins nicht vergessen. Wenn das Wild verletzt fliehen konnte: Unfallstelle mit Stöcken markieren Auf keinen Fall auf eigene Faust hinterhergehen. Der Jäger wird mit einem Hund nachsuchen. Die Unfallspuren am Wagen (Blut, Haare) nicht entfernen , sondern von der Polizei bestätigen lassen. Wildschäden mit Haarwild (z.B. Wildschweine, Rehe) sind über die Vollkasko- und auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt . Mitglieder von Automobilclubs erhalten unter Umständen auch von dort Kosten erstattet.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Bei den im Rahmen jagdlicher Hege angelegten Wildäckern und Wildwiesen in Niedersachsen kommt es bei aller Vielfalt der Anbaupraxis in zahlreichen Fällen zu vermeidbarer Umweltbelastung und bedenklicher Standortwahl. Das Ziel besteht darin, auf Äsungsflächen eine artenreiche Segetalvegetation/Grünlandnarbe zu fördern, die eine den angebauten Pflanzen vergleichbare Funktion für die Hege übernimmt und extensive Anbauformen automatisch erfordert. Im Projekt sollen Empfehlungen zur integrativen Bewirtschaftung von Äsungsflächen erarbeitet, modellhaft getestet und landesweit verbreitet werden. Fazit: Die Daten zur Bedeutung von Wildäckern als Standort für Wildpflanzen und als Äsungsfläche für Haarwild liefern eine Basis, auf der Pflanzenartenschutz und Jagdliche Hege kooperieren können. Im Rahmen einer Kooperation bei der Anlage und Unterhaltung von Wildäckern ließ sich der Schaden von der Umwelt (nicht standortgemäße Bewirtschaftung) abwenden und konnten ungenutzte Chancen (Restitution von Segetalflora) realisiert werden. Das Projekt fand eine unerwartet große Unterstützung bei den Jägern und bewirkte, dass die Mehrheit Wildäcker erstmals auch als Lebensraum für Pflanzenarten wahrgenommen hat und entsprechende Leitlinien zur standortgerechten Düngung und Einsaat umsetzt. Der Teil Wildwiesen erwies sich als derart komplex, dass die Bewirtschaftungsempfehlungen nur einen kleinen Teil des Notwendigen abdecken konnten.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Aufbauend auf dem interdiziplinären Gesamtkonzept 'Haseauenrevitalisierung' (BERNHARDT 1994), welches von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zwischen 1992 und 1994 gefördert wurde, ist mit dem vorliegenden Projekt ein neuer gebietskörperschaftsübergreifender Planungsansatz erprobt worden. Durch die Neugründung des Vereins zur Revitalisierung der Haseauen e.V. im November 1996 ist ein Gremium geschaffen worden, das sich ausschließlich mit den Belangen der Hase beschäftigt und an dem sich alle Interessenvertreter aus der Region beteiligen können. Im Sinne der lokalen AGENDA 21 wurden Leitziele und Projekte aufgestellt und geplant, woran interessierte Bürgerinnen und Bürger mitarbeiten konnten. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Der Verein hat für die Dauer von 21/2 Jahren eine hauptamtliche Geschäftsführerin eingestellt. Die Aufgaben dieser Koordinierungsstelle stellten sich wie folgt dar: - Umsetzung erster Ziele des Gutachtens BERNHARDT (1994) - Erarbeitung eines Handlungsprogramms - Projektleitung neuer Vorhaben - Abstimmung zwischen den Beteiligten - Integration der Behörden und Betroffenen - Öffentlichkeitsarbeit über Medien - Einwerbung von Finanzmitteln zur Umsetzung von Maßnahmen (Ökosponsoring) - Eruierung der Fördermöglichkeiten und Erarbeitung von Förderanträgen (Stiftungen, EU, Bund, Land) - Kontaktaufnahme zur heimischen Wirtschaft - Erarbeitung eines Abschlußberichts und Bestimmung der weiteren Verfahrensschritte. Fazit: Seit der Gründung des Vereins konnten mehrere Projekte geplant und teilweise bereits durchgeführt werden. Durch die Einwerbung von Sponsoren- und Stiftungsgeldern sind dem Verein bis zum jetzigen Zeitpunkt über 700.000 DM für verschiedene Projekte bereitgestellt bzw. bewilligt worden. Neben der Mitteleinwerbung, der Öffentlichkeitsarbeit und der Umsetzung neuer Projekte ist die Erarbeitung eines abgestimmten Leitfadens ein wesentlicher Schwerpunkt der Vereinsarbeit. Durch die Gründung der Arbeitskreise wird kontinuierlich an einer gemeinsamen Strategie gearbeitet. Im Sinne der Lokalen AGENDA 21 werden die verschiedenen Interessenvertreter an diesem Prozess beteiligt. Da durch den Verein die Aktivitäten der Arbeitskreise gesteuert und koordiniert werden, ist die Fortbestehung des Vereins von wesentlicher Bedeutung.
Die Belastung mit hoch 134 + 137 Caesium von in Hessen erlegtem Schalenwild (556 Stueck 1986/87 nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurde untersucht. Es werden Vergleiche zu der Situation vorher (1981-1983) und bis zur heutigen Belastung im Juni 1989 in Abhaengigkeit von der Herkunft der Tiere gezogen. Bei der insgesamt verhaeltnismaessig geringen Caesiumkontamination waren die verschiedenen Tierarten unterschiedlich betroffen, Rotwild war im Durchschnitt am staerksten belastet (130 Bq/kg). Den groessten Einfluss auf die Hoehe der Belastung des Wildes hatte die Herkunft der Tiere, es spielten sowohl regionale als auch geographische und meteorologische Bedingungen eine grosse Rolle. Ein Einfluss von Alter bzw. Geschlecht der Tiere auf die Wildbretkontamination konnte nicht festgestellt werden. Die zeitliche Entwicklung der Caesiumbelastung zeigte eine deutlich fallende Tendenz. Die Messung der Caesiumaktivitaet erfolgte mit Hilfe eines Scintillationszaehlers (Ganzkoerper- Gammaspektrometer).
Modellstudie zur oekophysiologischen Situation freilebender Wildtiere in anthropogen veraenderten Landschaften.
Das vorliegende Projekt beschreibt einen neuartigen Ansatz, um mit Hilfe von nicht-invasiven Methoden moegliche Ursachen fuer den Rueckgang von Feldhasenpopulationen zu untersuchen. Im Gegensatz zu frueheren Studien, die sich vorwiegend mit Sterblichkeitsursachen befassten, beschaeftigt sich dieses Projekt mit der Untersuchung des Einflusses von Stress auf die Fruchtbarkeit und Geburtenrate bei weiblichen Feldhasen. Das Grundkonzept beruht auf dem Vergleich de sFortprlanzungserfolgs von weiblichen Feldhasen zweier wild lebender Hasenpopulationen (geringe vs. hohe Dichte), unter Beruecksichtigung der Art und des Grades umweltbedingter die Boonstra-Hypothese davorf ausgeht, dass Fressfeinde einen der wichtigsten Stressfaktoren darstellen, sollen insbesondere die physiologischen Auswirkungen -des Predationsdruckes untersucht werden. Um auf den Fang von Tieren zum Sammeln von Blutproben, der selbst Stress verursach4 verzichten zu koennen, werden wir auf die Analyse von Kotproben zurueckgreifen. Einweit rer Vorteil dieser Methode liegt darin, dass in etwa,ein durchschnittlicher Wert der Corpus luteum/Placenta- bzw. Nebennierenaktivitaetder vergangenen 24 Stunden erfasst wird und kurzfristige Schwankungen sich nicht auswirken. Aus den Kotproben werden mittels genetischer Methoden das Geschlecht und die Identitaet (DNA, fingerprinting) festgestellt. Die Analyse der Abbauprodukte -von Steroidhormonen in diesen Proben gibt weiters Auskunft darueber, in welchem Stadium des Fortpflanzungszyklus der weibliche Fe, Idhase sich befindet (Progestagenkonzentration) und wie hoch das Ausmass der Stressbeeinflussung ist (Glucocorticoidkonzentration). Uml eine Eichung der Progestagenkonzentrationen zu ermoeglichen, werden bei traechtigen und nicht-traechtigen weiblichen Feldhasen der institutseigenen H'asenzucht die entsprechende Hormonprofile erstellt. Mit dieser Hasenpopulation werden weiter die Auswirkungen der Anwesenheit von Fressfeinden auf die GlucoecKrticoidkonzentrationeii undden Fortpflanzungserfolg der weiblichen Feldhasen experimentell untersucht, Die Kombination dieser Methoden eroeffnet ein neues Feld von Untersuchungen an frei lebenden Wildtieren, da erstmals wiederholte Messungen des physiologischen Zustands des Einzeltiers moeglich sind, ohne die Feldhasen zu fangen oder gar toeten zu muessen.
Ueber 2 1/2 Jahre wurden Feldhasenorgane von Tieren, die zur Sektion kamen, gesammelt und tiefgefroren - Bestimmung des Quecksilbers in Leber und Nieren mit Hilfe der flammenlosen Atomabsorptions-Spektrometrie - Vergleich der Befunde mit dem Sektionsbild und den Fundorten.
Innerhalb des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt der amtlichen Untersuchung des Fleisches von Wildtieren , die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, eine große Bedeutung zu. Seit 1981 besteht in Deutschland die Untersuchungspflicht für Fleisch von Haarwild, seit 1996 auch für solches von Federwild. Es ist vorbeugend sicher zustellen, dass kein Wildbret, das für Menschen bestimmt ist, gefährliche Infektionserreger enthalten kann, aber auch kein verdorbenes, verschmutztes oder sonst nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch wildlebender Tiere zum Verbraucher gelangt. Personen, die Wild bejagen, um Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr zu bringen, müssen ausreichend geschult sein, um das Wild nach dem Erlegen einer ersten Untersuchung unterziehen zu können. Auch für die Sicherstellung einer guten Wildbrethygiene einschließlich Vermeidung nachteiliger Beeinflussung (Mikroorganismen, Witterungseinflüsse) ist die Schulung unerlässlich. Nach dem Erlegen und Aufbrechen ist im Rahmen der ersten Untersuchung durch eine geschulte Person auf das Vorhandensein gesundheitlich bedenklicher Merkmale zu achten. Solche Merkmale sind: Sowohl verunfalltes Wild als auch Fallwild (natürlicher Tod, Töten im Verenden) darf nicht als Lebensmittel für den Menschen in den Verkehr gebracht werden. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Jäger, die kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder Einzelhandelsunternehmen abgeben, haben mit dem Ziel der Vermeidung nachteiliger Beeinflussungen hygienische Mindestanforderungen bezüglich der Räume, Einrichtungen, Personalhygiene, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, der Trinkwasserversorgung- und Abwasserableitung sowie der Ungezieferabwehr und Resteverwertung zu erfüllen, die von der zuständigen Behörde kontrolliert werden. Das Wild bewegt sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernährt sich von dem, was Wald und Flur bieten. Aufgrund der naturgemäßen Ernährung in der freien Wildbahn ist Wildbret fettarm, reich an Vitaminen der B-Gruppe und an Mineralstoffen wie Eisen, Zink und Selen. Durch seinen hohen Eiweißanteil ist es besonders bekömmlich. Wild aus heimischen Revieren ist für die Verbraucher - auch wegen der kurzen Transportwege - ein echter Qualitätsvorteil . Innerhalb des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kommt der amtlichen Untersuchung des Fleisches von Wildtieren , die für den menschlichen Genuss bestimmt sind, eine große Bedeutung zu. Seit 1981 besteht in Deutschland die Untersuchungspflicht für Fleisch von Haarwild, seit 1996 auch für solches von Federwild. Es ist vorbeugend sicher zustellen, dass kein Wildbret, das für Menschen bestimmt ist, gefährliche Infektionserreger enthalten kann, aber auch kein verdorbenes, verschmutztes oder sonst nicht zum Verzehr geeignetes Fleisch wildlebender Tiere zum Verbraucher gelangt. Personen, die Wild bejagen, um Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr zu bringen, müssen ausreichend geschult sein, um das Wild nach dem Erlegen einer ersten Untersuchung unterziehen zu können. Auch für die Sicherstellung einer guten Wildbrethygiene einschließlich Vermeidung nachteiliger Beeinflussung (Mikroorganismen, Witterungseinflüsse) ist die Schulung unerlässlich. Nach dem Erlegen und Aufbrechen ist im Rahmen der ersten Untersuchung durch eine geschulte Person auf das Vorhandensein gesundheitlich bedenklicher Merkmale zu achten. Solche Merkmale sind: Sowohl verunfalltes Wild als auch Fallwild (natürlicher Tod, Töten im Verenden) darf nicht als Lebensmittel für den Menschen in den Verkehr gebracht werden. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Jäger, die kleine Mengen von erlegtem Wild oder Fleisch von erlegtem Wild an Endverbraucher oder Einzelhandelsunternehmen abgeben, haben mit dem Ziel der Vermeidung nachteiliger Beeinflussungen hygienische Mindestanforderungen bezüglich der Räume, Einrichtungen, Personalhygiene, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, der Trinkwasserversorgung- und Abwasserableitung sowie der Ungezieferabwehr und Resteverwertung zu erfüllen, die von der zuständigen Behörde kontrolliert werden. Das Wild bewegt sich rund um die Uhr in der freien Natur und ernährt sich von dem, was Wald und Flur bieten. Aufgrund der naturgemäßen Ernährung in der freien Wildbahn ist Wildbret fettarm, reich an Vitaminen der B-Gruppe und an Mineralstoffen wie Eisen, Zink und Selen. Durch seinen hohen Eiweißanteil ist es besonders bekömmlich. Wild aus heimischen Revieren ist für die Verbraucher - auch wegen der kurzen Transportwege - ein echter Qualitätsvorteil .
Der Projekttyp umfasst die anlage-, bau- und betriebsbedingten Aspekte der Jagdausübung sowie Maßnahmen aus der Hegepflicht. Durch die Jagdausübung soll ein gesunder, an die vorhandenen Lebensgrundlagen angepasster Wildbestand erzielt werden. In der Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft sollen Wildschäden durch überhöhte Wildbestände vermieden werden. Durch die gesetzliche Wildschadenshaftung der Jagd gegenüber der Forst-, Land- und Teichwirtschaft (in Form eines Kompensationsbetrages, selbst wenn der Abschussplan eingehalten wurde) wird ein +/- hoher Vollzugsdruck ausgeübt (Ammer et al. 2010: 119ff.). In Schutzgebieten muss sich die Jagd dem Schutzzweck unterordnen. Im Managementplan können Jagdregelungen enthalten sein, z. B. um den Buchen- oder Eichenanteil im Bestand zu erhöhen (Ammer et al. 2010: 34). In Hinsicht auf geschützte Tier- und Pflanzenarten dient die Jagd auch zur Dezimierung von Raubwild/Prädatoren und Konkurrenten. Der Vorrang des Schutzes der Waldbestände vor denen des Wildes wird in der Schnittmenge von Jagd-, Naturschutz- und Waldrecht generell als Allgemeinwohlzweck festgeschrieben (Ammer et al. 2010: 21). Vor allem soll eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäunung möglich sein (Ammer et al. 2010: 27). Andererseits kann als positive Folge des Wilddruckes, z. B. durch große Pflanzenfresser, die Offenhaltung von Vegetationsflächen und die Förderung von lichtbedürftigen Pflanzen und Tieren betrachtet werden. Wildschäden sind z. B.: Schälschäden an der Rinde von Holzgewächsen durch Rot-, Dam-, Sikawild (auch Muffelwild); Benagen der Rinde durch Hase und Kaninchen; Fegen und Schlagen an jungen Stämmchen durch männliches Rot-, Dam-, Reh- u. Sikawild; Umwühlen von Wiesen durch Schwarzwild; Wildschweinsuhlen; Trittschäden an Gewässern; Äsen von Sämereien, Früchten und Keimlingen durch alle Pflanzenfresser, z. T. besonders an bestimmten Arten von Gehölzen; Verbissschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturpflanzen sowie Knospen u. Trieben der Holzgewächse. Verbissschäden können zu Biomasseentzug, Wachstumseinbußen und Absterben der Jungpflanzen führen. Jungpflanzen werden vorrangig biotisch geschädigt, ältere Waldbestände mehr abiotisch. Unter den biotischen Schäden stehen die durch das Schalenwild verursachten an erster Stelle. Selektiver Verbiss auch von Kräutern, eher seltenen Gehölzen und -knospen erfolgt durch Konzentratselektierer (Reh). Besonders das Damwild erzwingt eine Offenhaltung, dadurch entstehen grasdominierte Bestände, diese hemmen die Naturverjüngung (Burschel & Huss 1997: 393). Durch überhöhte Schalenwildbestände erfolgt auf Bestandesebene eine Baumartenentmischung bzw. Homogenisierung (Ammer et al. 2010: 97) hin zu wenigen Baumarten (z. B. Dominanz von Fichte) sowie verminderte Strukturvielfalt. Infolge der komplexen Wechselwirkungen ergibt sich daraus die Verminderung der Humusbildung und der Bodenfruchtbarkeit (a. a. O.: 69). Zäunung und andere Waldbaumethoden sind gegen Verbiss nicht hinreichend wirksam (a. a. O.: 98) und insgesamt sind ca. 50 % der Flächen verbissgefährdet (a. a. O.: 101). Die Gutachten zur Verbissbelastung und dem Verjüngungszustand sind Grundlagen der Abschussplanung. In diese sind auch Wildbiologie, Wilddichte, Altersaufbau und Geschlechterverhältnis etc. einzubeziehen. Die Liste der jagdbaren Arten mit den Jagd- und Schonzeiten sind im Bundesjagdgesetz, der Bundeswildschutzverordnung und z. T. abweichenden Länderverordnungen festgelegt. Die Wildarten werden nach Schalen-, Hoch-, Nieder-, Nutz- und Raubwild unterschieden (Nüßlein 2003: 27). In der Liste sind auch alle Wildarten mit ganzjähriger Schon- oder Jagdzeit aufgeführt. Mögliche Formen der Jagdausübung sind (vgl. Nüßlein 2003: 197ff.): - Einzeljagd: Ansitz (auf Haarwild); Pirsch (auf Schalenwild); mit Hund: Suche (im offenen Gelände, auf Rebhuhn, Fasan, Hase, Kaninchen ); Buschieren (in buschartig bewachsenem Gelände, auf Hase, Kaninchen, Fasan, Schnepfe, Wasservogeljagd, Rebhühner); Stöbern (in dicht bewachsenem Gelände, auf Hase, Fuchs, Schwarzwild, Federwild); Brackieren (auf Fuchs, Hase); - Gesellschaftsjagd: Treibjagd (das Wild wird von den Treibern durch eine stärkere Beunruhigung aufgescheucht und den Schützen zugetrieben); Drückjagd (Wild wird durch wenige Treiber ohne größere Beunruhigung rege gemacht und veranlasst, den Schützen zuzuwechseln); - Baujagd mit Hunden (auf Fuchs, Dachs, Kaninchen); - Hüttenjagd mit Uhu(-attrappe) auf Krähen und Elstern, Lockjagd (z. B. auf den Hirsch; Blattjagd auf Rehbock; Kirrungen; Luderplätze für Raubwild; optische Lockmittel, die die Anwesenheit von Artgenossen für Federwild vortäuschen: Locktauben, -krähen); - Fallenjagd (z. T. mit Ködern) z. B. Kastenfallen, größere Käfigfallen (für Fuchs, Waschbär, Hund), Saufang, Entenkoje, Habichtskorb; Totschlagfallen wie Abzugseisen, Knüppelfallen, Scherenfallen; Einfänge für unversehrten Lebendfang von Schalenwild (für den Verkauf zwecks Aussetzung oder wissenschaftliche Zwecke); - Beizjagd oder Falknerei mit abgerichteten Greifvögeln. Mit den Aufgaben der Jagd sind die Maßnahmen der Hege verbunden, sie dienen der Erhaltung angemessener, gesunder Wildbestände. Zur Hege gehören - Reviergestaltung zur Schaffung von Deckung und Äsung (Nüßlein 2003: 347): Pflanzung und Pflege von Äsungsstreifen, Wegrainen, Hecken u. a. Schutzgehölzen, Feuchtflächen und Tümpeln mit Schilfbewuchs; Bepflanzung von ausgebeuteten Kies- und Erdgruben in der Feldflur; Pflanzung von Fruchtgehölzen oder von Verbissgehölzen im einseitigen Nadelwald; Anlage und Umwandlung von Äsungsflächen: Wildäckern, Wildwiesen, Entwässerung von Waldmooren, Anpflanzung von Neophyten als Äsungsstauden; - die Einrichtung von Ruhezonen und Wildschutzgebieten, Jagdbanngebieten; - die Wildfütterung (Ablenkfütterung; Kirrung oder seltene Winterfütterungen in Notzeiten, ggf. mit Wintergatterung von Rotwild im Bergwald), Salzlecksteine; - ggf. Bekämpfung von Wildkrankheiten, wie Tollwut, Seuchen, Parasitenbefall (unter Berücksichtigung des Domestikationsverbots). Zu den möglichen anlagebedingten Projektbestandteilen zählen die jagdlichen Einrichtungen, der Bau von Hochsitzen, Jagdhütten, Jagdschneisen, die Zuwegungen, Fütterungsstellen etc., ggf. Aufschüttung von Wegebefestigungen.
Origin | Count |
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Bund | 8 |
Land | 2 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 7 |
Text | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 2 |
offen | 7 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 9 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Keine | 10 |
Topic | Count |
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Boden | 8 |
Lebewesen und Lebensräume | 10 |
Luft | 7 |
Mensch und Umwelt | 10 |
Wasser | 7 |
Weitere | 10 |