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Moor- und Quellwälder südlich Reesdorf

Besonderes Schutzgebiet Nr. 293 Code: DE 3739-301 Schutzstatus: LSG0017JL - Möckern-Magdeburgerforth Neumeldung Gesamtfläche: 138,98 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in dieser BGR  zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich in der Landschaftseinheit Burger Vorfläming und umfasst einen Teilbereich des Quellgebiets der Gloine. Hier ist am Nordabfall des Flämings im Übergang zur Gloineniederung ein Quellmoorkomplex ausgebildet, der neben den genannten und prioritär zu schützenden Moorwäldern in Abhängigkeit von Hydrologie und Trophie auch Quellwälder enthält, die dem FFH-LRT LRT 91E0* (Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior) enthält. Moor- und Quellwälder bilden eine hydrologische Einheit, darüber hinaus sind im Einzugsbereich des Moores Buchenwälder und Kiefernforste einbezogen, die als Pufferzone für die hydromorphen Lebensraumtypen dienen. Im Abstrombereich des Moores sind Feuchtgrünländer in das Vorschlagsgebiet einbezogen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Landkreis Jerichower Land auf dem Territorium der Gemeinde Magdeburgerforth. Es grenzt im Südosten an die Ortslage Magdeburgerforth, die Südgrenze bildet ein von der Ortslage aus nach Westen verlaufender Waldweg. Im Westen wird das Gebiet von einem in nordöstliche Richtung nach Reesdorf verlaufenden Feldweg, anschließend, ebenso wie der nördliche Teil der Ostgrenze, von einem Entwässerungsgraben markiert. Der übrige Teil der Ostgrenze verläuft entlang der Wald-Offenland-Grenze. Die Gesamtfläche beträgt ca. 140 Hektar. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder LRT 91E0* - Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen, weitgehend naturnahen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines gut erhaltenen Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre) und Glocken-Heide (Erica tetralix), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen mit Erlen-Quellwäldern, Rotbuchenwäldern, Kiefernforsten und Feuchtgrünländern, seines Torfkörpers sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Altengrabower Mittelplatte Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT: 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 9110, 91D0*, 91E0): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0* und ggf. 9110), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, 2. für die LRT der Gewässer (LRT 3260): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standort-bedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie für den fließenden LRT 3260 günstige Strömungsverhältnisse), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für den LRT geringerer Trophiestufe: LRT 3260), auf den ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, - ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation. Meldekarte (pdf-Datei 650 KB) LRT-Karte (pdf-Datei 590 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Modellhafte Umsetzung eines Citizen-Science-Konzepts zum Management wertvoller Habitatbäume

Zielsetzung: Bäume bilden unsere Lebensgrundlage und sind schön. Alte Bäume sind besonders schön und dazu noch äußerst wertvoll; für das Klima, unsere Atmosphäre, den Erholungswert in der freien Landschaft, als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Alte Bäume sind aber auch besonders gefährdet; durch Unwissenheit und Unachtsamkeit, Zeit- und Geldknappheit, den Klima- und den Lebenswandel. Und sie können nicht für sich selber sprechen und um Hilfe bitten. Sie brauchen Paten. Das gilt für Deutschland genauso wie für die Slowakei. Seit einigen Jahren bestätigt sich das wahrscheinliche Szenario, dass der Klimawandel die klimatischen Bedingungen im Erzgebirge immer subkontinentaler werden lässt - also in Richtung von Verhältnissen verschiebt, wie sie für südöstlich gelegene Gebiete wie die Slowakei typisch sind/waren. Darin liegt das besondere Interesse der Grünen Liga begründet, eine langfristige Vergleichbarkeit bisher im Ost-Erzgebirge gesammelter Erfahrungen mit einem ähnlichen Gebiet in der Slowakei aufzubauen. 2022 begann die Grüne Liga Osterzgebirge e.V. mit dem Aufbau eines Netzwerkes ehrenamtlicher Baumdenkmalpaten. Diese betreuen einen oder mehrere Bäume aus einem Fundus erfasster besonders schützenswerter Baumdenkmale, die von den Projektmitarbeitern ausgewählt wurden. Das heißt sie besuchen den Baum 1-2-mal jährlich, notieren und fotografieren seinen Zustand sowie Veränderung und mögliche Baumgefahren. Bei unmittelbarer Gefahr werden die Projektkoordinatoren kontaktiert um weitere Schritte zur Baumerhaltung einzuleiten. Dieses Baumdenkmalpatensystem soll auf das Biosphärenreservat in Polana in der Slowakei übertragen werden. Die Aufgabe der Grünen Liga Osterzgebirge e.V. besteht darin, den slowakischen Kollegen das Wissen zu vermitteln, wie ein solches System aufgebaut werden kann, wie man Baumpaten findet, welche 'Ausbildung' diese benötigen und was notwendig ist um die Baumpaten auch langfristig zu motivieren. Um diesen Informations- und Erfahrungsaustausch zu gewährleisten sind persönliche Kontakte der Projektmitarbeiter und Baumpaten aus beiden Projektgebieten die beste Gelegenheit um das Projektziel zu verwirklichen.

Schwerpunktprogramm (SPP) 1374: Biodiversitäts-Exploratorien; Exploratories for Long-Term and Large-Scale Biodiversity Research (Biodiversity Exploratories), Teilprojekt: Wissenstransfer 2.0 - Biodiversitätsforschung zum Schutz der Biodiversität wirksam werden lassen

Die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Biodiversitätsverlust erhöht den Druck auf Politik und Forstwirtschaft, den Wald unter besonderer Berücksichtigung der Biodiversität zu bewirtschaften. Um Synergien oder Zielkonflikte zwischen unterschiedlichen Ökosystemfunktionen zu identifizieren, ist eine transdisziplinäre Forschung und ein beidseitiger Wissenstransfer von Forschungsergebnissen und praktischen Erfahrungen zwischen Wissenschaft und Praxis notwendig. Vor allem bei Zielkonflikten sollte die Wissenschaft die Folgen von unterschiedlichen Bewirtschaftungsoptionen für unterschiedliche Funktionen und auf unterschiedlichen räumlichen Skalen aufzeigen, um so der Praxis Entscheidungshilfen geben zu können. Das beantragte Projekt baut direkt auf den Ergebnissen der ersten Projektphase (hier Wissenstransfer 1.0) auf, in der ein beidseitiger Wissenstransfer zwischen den Biodiversitäts-Exploratorien (BE) und Wald-Akteuren in den drei BE-Regionen initiiert wurde. Diesen Transfer möchten wir in der nächsten Phase verstetigen, intensivieren und ausbauen. In Wissenstransfer 1.0 fragten wir zudem nach wichtigen praxis-relevanten Fragen der Akteure und ihren Vorschlägen zur Verbesserung eines Transfers. Darauf aufbauend wollen wir nun in enger Zusammenarbeit mit den Anwendungspartnern transdisziplinäre Forschungsprojekte etablieren, die die Wirksamkeit der BE Ergebnisse für Forstwirtschaft und Biodiversitätsschutz erhöhen:Im Einzelnen werden wir dabei erstens die Rolle von Habitatbäumen in den BE-Flächen für die Biodiversität und die Holzproduktion analysieren, Baumarten in den BE-Flächen hinsichtlich der mit ihnen assoziierten Biodiversität und ihrer Vitalität vor dem Hintergrund des Klimawandels untersuchen, und wissenschaftliche Daten, die außerhalb der BE-Flächen in Schutzgebieten von zwei BE-Regionen erfasst wurden, mit denen der BE-Flächen vergleichen. Ergebnisse der BE zeigten, dass die Waldbewirtschaftung ein wichtiger Treiber der Biodiversität auf Landschaftsebene ist. Interviews mit Akteuren in den drei Regionen in Wissenstransfer 1.0 verdeutlichten aber auch, dass Bewirtschaftungsentscheidungen häufig von naturräumlichen Gegebenheiten oder sozio-ökonomischen Faktoren bestimmt werden. Durch die Verschneidung der Vielfalt von Bewirtschaftung, Landschaftsvariablen und Besitzverhältnissen wollen wir zweitens die wichtigsten Treiber der Biodiversität in den Regionen identifizieren. Praxis-relevante Ergebnisse sollen regelmäßig der forstlichen und naturschutzfachlichen Praxis durch eine Wissenstransfer-Webseite und mit Hilfe eines Netzwerkes an Multiplikatoren zur Verfügung gestellt. Wir werden dabei Bewirtschaftungsoptionen und ihre Konsequenzen für die Biodiversität ebenso aufzeigen, wie Grenzen der Übertragbarkeit der Ergebnisse. Wichtige Fragen der Akteure sollen drittens an wissenschaftliche Experten der BE weitergeleitet werden und die Grundlage für zukünftige transdisziplinäre Forschungsprojekte bilden.

Altbaumrefugien der SHLF

Flächendaten der Altbaumrefugien auf den Flächen der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten - siehe auch "ABR Konzept SHLF_2025.pdf"

Rote Liste und Gesamtartenliste der Schleimpilze

Aus Berlin sind bisher 225 Schleimpilze nachgewiesen worden. 17 Arten konnten neu in die Liste aufgenommen werden, die in der letzten Gesamtartenliste Deutschlands noch nicht enthalten sind. Neobiota wurden – ebenso wie in der Roten Liste der Schleimpilze Deutschlands (Schnittler et al. 2011) – nicht identifiziert. 51 der 225 bewerteten Arten (22,7 %) wurden einer Gefährdungskategorie zugeordnet. Acht Schleimpilze sind stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. 9,3 % aller Arten sind verschollen oder ausgestorben (21 Taxa). Als Hauptgefährdungsursachen in Berlin sind der Verlust von Auwäldern und Mooren und die zunehmende Versiegelung der Böden in der Großstadt sowie die Intensivierung der Forstwirtschaft zu sehen. Es ist positiv zu vermerken, dass durch den Erholungscharakter der Wälder Habitatbäume und Totholz mit größeren Stammdurchmessern eher als in reinen Wirtschaftswäldern erhalten bleiben.

MMP FFH0155 Weiße Elster nordöstlich Zeitz - Massmahnetabelle

Behandlungsgrundsätze (BHG) für Biotope/LRT gemäß Natura 2000-Landesverordnung für Managementplan FFH-Gebiet 0155 "Weiße Elster nordöstlich Zeitz" DE 4839-301 Biotope/LRT/Arten LRT 3260 LRT 6430 LRT 6510 Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • Befahren nur mit nicht motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und nur auf der Weißen Elster; in der Zeit vom 01. März bis 31. Juli ist außerhalb von Schleusen oder Wehren das Gebiet zügig zu durchfahren, • Belassen von Uferabbrüchen, soweit der ordnungsgemäße Wasserabfluss oder bauliche Anlagen dadurch nicht beeinträchtigt werden, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • Entnahme von Totholz (v.a. Höhlen- oder Horstbäumen) nur, soweit eine Gefahr von Verklausung oder des Abtreibens besteht oder zur Beseitigung eines erheblichen Abflusshindernisses, • die Vermeidung von Nährstoffeinleitungen bzw. -einträgen, von Schadstoffen und Pflanzenschutzmitteln, • die Vermeidung von technischem Gewässerausbau, • soweit notwendig und schutzzweckkonform die Durchführung von Gewässerrenaturierung, • die Anlage von Pufferstreifen zwischen Gewässerufer und landwirtschaftlicher Nutzfläche, • die Durchführung ggf. notwendiger Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in gestaffelter bzw. schonender und an den jeweiligen Standort und an das Schutzgut angepasster Form, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit, • ggf. die Anbindung von Altwässern oder Altarmen, • die Vermeidung starker Verschilfung oder Verlandung, • die Vermeidung von Besatzmaßnahmen mit nichtheimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, die Beschränkung einer fischerei- und angelwirtschaftlichen Nutzung entsprechend der LRT- typischen Anforderungen, • keine Veränderung des bestehenden Wasserhaushalts, insbesondere ohne zusätzliche Absenkung des Grundwassers sowie ohne verstärkten Abfluss des Oberflächenwassers. • Mahd im Rahmen der Gewässerunterhaltung nur einmal jährlich und nicht vor dem 1. August, mit Abtransport des Mahdgutes, • die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines lebensraumtypischen Wasserhaushalts und ggf. der natürlichen Auendynamik, • die Entfernung ggf. im LRT vorhandener Gehölze, • die Vermeidung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. • ohne Düngung des LRT 6510 jeweils in der Ausprägung nährstoffreicher Standorte über die Nährstoffabfuhr i. S. d. DüV hinaus, jedoch mit maximal 60 kg Stickstoff je Hektar je Jahr; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet; freigestellt ist die Phosphor- sowie die Kalium-Düngung bis zur Versorgungsstufe B sowie eine Kalkung nach Bedarf entsprechend einer vorherigen Bedarfsanalyse, • ohne Düngung mit stickstoff- oder kalkhaltigen Düngemitteln auf dem LRT 6510 in der Ausprägung magerer Standorte; die verschiedenen Ausprägungen ergeben sich aus der Darstellung in der Detailkarte zum FFH-Gebiet, • auf dem LRT 6510 die Einhaltung einer Nutzungspause von mindestens 7 Wochen zwischen 2 Mahdnutzungen; zur Verkürzung des Mahdintervalls kann eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung erteilt werden, wenn eine erhebliche betriebliche Betroffenheit besteht, • Winterweide mit Rindern auf dem LRT 6510 nur nach mindestens 2 Wochen zuvor erfolgter Anzeige i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 1 der Landes-Verordnung, • die Durchführung einer angepassten, habitatprägenden Nutzung mittels zweischüriger Mahd oder ggf. Beweidung mit Nachmahd bzw. Mähweide zu einem gemäß der phänologischen Ausprägung angepassten Bewirtschaftungszeitpunkt, • keine Anwendung von Schlegelmähwerken, • kein Lagern sowie Auf- oder Ausbringen von Abwasser oder organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln mit Ausnahmen von Gülle, Jauche, Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Gärresten, kein dauerhaftes Lagern von Futtermitteln oder Erntegut, • kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, • keine aktive Nutzungsartenänderung oder Neuansaat, • keine Nach- oder Einsaat, • keine Zufütterung bei Beweidung von Schlägen mit LRT. Auf Deichen in den FFH-Gebieten gilt: • generell: Grasnarbenerneuerung nur mit Regiosaatgut, • für LRT 6510 auf Deichen: Grasnarbenerneuerung für LRT nur mit zertifiziertem Saatgut gebietsheimischer und lebensraumtypischer Arten, keine Düngung von LRT, Deichpflege auf LRT grundsätzlich nur durch Beweidung oder ein- bis zweischürige Mahd. Biotope/LRT/Arten Wald-LRT (LRT 91E0*, LRT 91F0) Biber Fischotter Kammmolch Bitterling Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination • nur einzelstammweise Nutzung, zeitlich gestaffelt und vorrangig zur Förderung der standorttypischen Gehölzzusammensetzung, in isolierten Beständen des LRT 91E0* mit einer Gesamtfläche kleiner 1 ha, • Erhaltung eines für die LRT 91E0* und 91F0 typischen Wasserregimes, • keine Beseitigung stehender Wurzelteller umgestürzter Bäume mit einem Abstand von weniger als 15 m in direkter Linie zur Uferkante (bzw. in linearen Gebietsteilen am Ufer) von Gewässern, • die Erhaltung und Förderung einheimischer, gebiets- und lebensraumtypischer Arten im Rahmen der Bewirtschaftung, die Förderung der Eichenanteile in Eichen-LRT durch Mischungsregulierung, • die Förderung von Naturverjüngung unter Berücksichtigung des LRT-Artenspektrums, z. B. für eichengeprägte Lebensräume die Durchführung historischer Nutzungsformen (Mittel-, Hudewaldwirtschaft), • die Vermeidung von Düngung, Biozideinsatz, Kalkung, Entwässerung, Befahrung, Bodenbearbeitung sowie von Kahlhieben, Stoffeinträgen und überhöhten Schalenwildbeständen, • die Entwicklung von LRT-typischen Waldrand- und Waldinnenstrukturen, • das Belassen einer möglichst hohen Anzahl von Alt- und Biotopbäumen bzw. eines hohen Anteils Totholz, • ein Bewirtschaftungsverzicht in Altholzinseln, • ggf. die Wiederherstellung natürlich hoher Grundwasserbedingungen bzw. einer natürlichen Überflutungsdynamik für hydromorph geprägte LRT, • Keine Beseitigung von Horst- und Höhlenbäumen, • keine Beimischung nicht lebensraumtypischer oder neophytischer Gehölze, •Vorrang der natürlichen vor künstlicher Verjüngung unter Duldung von Lebensraum-typischen Pionier- und Weichholzarten, • Erhaltung eines für den LRT 91E0* typischen Wasserregimes. •Erhaltung oder die Wiederherstellung einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruk-tur, die Gewährleistung einer guten bis optimalen Verfügbarkeit an Winternahrung sowie die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artange-passte Gewässerunterhaltung, •keine Veränderungen oder Störungen durch Handlungen aller Art im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue. •keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um er-kennbare Biberbaue •kein Fischen im Umkreis von 30 m um erkennbare Biberbaue •bei Bedarf Initiierung von Weichholzaue (beim Fehlen geeigneter Standorte Vorlandabtrag im Bereich der Aue prüfen) •Initiierung Hartholzaue großflächig (kleine Flächen anfällig gegen Wildverbiss) •Prüfung der Möglichkeit der Anlage von Wildrettungshügeln im Überflutungsbereich •Prävention potenzieller Konfliktsituationen v. a. im Bereich der Ufer erkennbare Biberbaue. • keine Jagdausübung oder Errichtung jagdlicher Anlagen im Umkreis von 30 m um erkennbare Fischotterbaue, • Erhaltung oder die Wiederherstellung zusammenhängender und vernetzter Oberflächengewässer mit einer natürlichen oder naturnahen Gewässerstruktur, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch angel- oder berufsfischereiliche Nutzung, Gewässerausbau, Habitatzerschneidung (z. B. Wanderbarrieren, insbesondere an Straßenquerungen) oder eine nicht artangepasste Gewässerunterhaltung, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von strukturreichen Landlebensräumen (z. B. Brachland, feuchte Waldgebiete, extensives Grünland, Hecken) und Laichgewässern (besonnte Stillgewässer mit ausgedehnten Flachwasserbereichen und reichhaltiger Ufer- und Wasservegetation), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Schadstoffeinträge in die Habitate. • Besatz nur mit gebietsheimischen Fischen sowie Besatz in Fließgewässern nur entsprechend der charakteristischen Fauna des betreffenden Fließgewässertyps gemäß EU- Wasserrahmenrichtlinie, • kein vorrätiges Anfüttern von Fischen, • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Habitatgewässer (sommerwarme Gewässer in zusammenhängenden Komplexen, mit aerober Sohle und ausgedehnten Wasserpflanzenbeständen im Litoral sowie Stillwasserbereichen in Fließgewässern), • Vermeidung von Beeinträchtigungen oder Wiederherstellung der Habitate der als Wirtsorganismen zur Eiablage nötigen Großmuscheln (strukturreicher, natürlicher oder naturnaher Gewässer), • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Eutrophierung, Besatzmaßnahmen mit nicht heimischen oder nicht gebietstypischen Fischarten, • Vermeidung von nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung, bestandsgefährdenden Gewässerausbau oder Auenabtrennung. • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Habitatgewässer mit strukturreicher Ufervegetation und einer naturnah oder natürlich ausgebildeten Gewässersohle, Grüne Flußjungfer • Erhaltung, die Anlage oder die Wiederherstellung von Pufferstreifen mit extensiv genutztem Offenland, Staudenfluren oder Röhrichten beiderseits des Gewässers, • Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau, Eutrophierung, eine deutliche Verschlammung der Habitate oder eine nicht artspezifisch angepasste Gewässerunterhaltung. Biotope/LRT/ArtenBezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme oder Maßnahmekombination Mopsfledermaus und Großes Mausohr• Erhalt von Höhlenbäumen, Erhalt der Gehölzbestände im Offenland als Leitstrukturen kein Betreten von und keine Veränderungen an anthropogenen, nicht mehr in Nutzung befindlichen Objekten, die ein Zwischen-, Winter- oder Sommerquartier für Fledermäuse darstellen, insbesondere Bunker, Stollen, Keller, Schächte oder Eingänge in Steinbruchwände; eine Erlaubnis i. S. d. Kapitels 3 § 18 Absatz 2 der Landes-Verordnung kann erteilt werden für notwendige Sicherungs- und Verwahrungsmaßnahmen, • Erhaltung oder die Wiederherstellung der Lebensräume (strukturreiche Offenländer, insbesondere in Form kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit Streuobstwiesen, extensiv genutztem Grünland und blütenreichen Weg- und Feldsäumen, verzahnt mit standortgerechten Laubwaldbeständen einheimischer Gehölzarten, Vermeidung von starken Auflichtungen in der Baumschicht, um unterwuchsarme Hallenwaldstrukturen zu erhalten und zu fördern), • Förderung von Laubholzbeständen mit einem Bestandsalter von mindestens 80 Jahren vorzugsweise als Altholzinseln von mehr als 30 % des Gesamtwaldbestandes zur Sicherung der Quartierbaumdichte, • die Sicherung von bekannten ober- und unterirdischen Quartieren mittels fledermausgerechter Verschlüsse, • Durchführung fledermausgerechter Umbauten, Sanierungen und Beleuchtungen in Gebäudequartieren und die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder sonstigen insektizid-wirkenden Substanzen.

Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke

Besonderes Schutzgebiet-Nr. FFH0311 Code: DE 4229-302 Schutzstatus: LSG0032WR  - Harz und nördliches Harzvorland, NSG0159 - Kramershai Neumeldung Fläche: 508,36 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Meldung an die Europäische Kommission vorgeschlagen. Aufgrund der Flächengröße und gebietsspezifischen Besonderheiten wird die Meldung eines neuen Natura 2000-Gebietes gegenüber der Erweiterung bestehender Gebiete (FFH-Gebiete Hochharz, Harzer Bachtäler) bevorzugt. Dies erscheint auch aus verwaltungstechnischer Sicht die geeignete Variante, da für die angrenzenden Gebiete bereits ein Verordnungsstatus besteht. Das Vorschlagsgebiet befindet sich auf dem Territorium der Gemeinden Wernigerode und der Stadt Oberharz am Brocken im Landkreis Harz. Es grenzt südlich an die Ortslage Schierke an und erstreckt sich von da bis zur Landesgrenze nach Niedersachsen. Die Nordwestgrenze ist deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 160 „Hochharz“. Die westliche Begrenzung verläuft wiederum deckungsgleich mit der Grenze des FFH-Gebietes 089 „Harzer Bachtäler“. Die Südgrenze bildet die Bundesstraße 27. Im Osten wird das Gebiet durch den Verbindungsweg von der Ortslage Schierke zu den Scherstorklippen begrenzt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 508 Hektar . Das Vorschlagsgebiet umfasst einen bisher außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse liegenden Bereich an Nord-, Ost und Südhang des Kleinen Winterberges. Im nördlichen Abschnitt umfasst es einen Teil des großflächigen und gebietsübergreifenden Moorkörpers mit den Schwerpunktvorkommen der prioritären LRT 91D0* „Moorwälder“, der LRT 7120 und 7140 „Hoch- und Übergangsmoore“ sowie Quellzonen. Höhenlage und spezifische Standortsverhältnisse bedingen im nördlichen Teil auch das Auftreten des LRT 9410 „Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder“. Im Süden schließt das Vorschlagsgebiet das bestehende NSG Kramershai ein, in dem sich die höchstgelegenen Vorkommen des LRT 9110 „Hainsimsen-Buchenwald“ in Sachsen-Anhalt sowie weitere FFH-Lebensraumtypen befinden. In der hier vorgestellten Lage und Ausdehnung stellt das Vorschlagsgebiet geographisch und ökologisch die Kohärenz zwischen dem FFH-Gebiet „Hochharz“ im Nordwesten und dem FFH-Gebiet „Harzer Bachtäler“ im Süden her. Anlässlich der EU-Berichtspflichten wurden 2019 für den Anteil an der Kontinentalen Biogeographischen Region in Sachsen-Anhalt 229 Hektar des LRT 91D0* innerhalb und 3 Hektar außerhalb von Natura 2000-Gebieten gemeldet. Mit einer Gesamtfläche von 43,8 Hektar befinden sich damit gegenwärtig noch weitere 20% dieses prioritären LRT außerhalb des Natura 2000-Schutzgebietssystems. Die neue Gebietsmeldung würde diese landesweit signifikanten Vorkommen des LRT 91D0* in das Schutzgebietssystem gemäß den Forderungen aus der FFH-Richtlinie integrieren. Das Vorschlagsgebiet ist zu über 95% waldbestockt. Es herrscht ein Mosaik vielfältiger Standortsformen vor, die von Mooren bis hin zu terrestrischen Standorten reichen. Es ist zum überwiegenden Teil forstlich überprägt, enthält jedoch immer noch einen hohen Anteil naturnaher Wälder. Insgesamt wurden 10 FFH-Lebensraumtypen festgestellt, darunter 3 prioritäre. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: FFH-LRT Flächengröße in ha 91D0* 43,8 9410 51,5 9110 18,6 91E0* 2,0 7120 0,1 7140 0,4 6520 1,5 6230* 0,1 4030 0,1 3260 0,7 Tab. 1: Flächengrößen von FFH-LRT im Vorschlagsgebiet „Wald- und Moorgebiet südwestlich Schierke Schutzziele: Allgemeine Schutzziele: Der Schutzzweck des Gebietes umfasst die Gewährleistung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 und die Wahrung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der LRT gemäß Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Tier- und Pflanzenarten als maßgebliche Bestandteile des besonderen Schutzgebietes einschließlich der mit ihm räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Des Weiteren umfasst der Schutzzweck die Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustandes der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten gemäß Anhang II FFH-RL als maßgebliche Bestandteile des Gebietes, einschließlich der mit ihren Habitatflächen räumlich und funktional verknüpften und für die Erhaltung der ökologischen Funktionalität bedeutsamen Lebensräume. Gebietsspezifische Schutzziele: Die Erhaltung der gebietstypischen Biotopkomplexe in den oberen Lagen des Harzes mit ihren sehr vielgestaltigen Lebensräumen, insbesondere der Moorwälder, der Montanen und bodensauren Fichtenwälder, der Erlen-Eschenwälder, der am höchsten gelegenen Buchenwälder Sachsen-Anhalts sowie kleinflächig der naturnahen Fließgewässer mit begleitender Vegetation, Bergmähwiesen, Borstgrasrasen, Mooren und Heideflächen. Erhaltung des zusammenhängenden und gebietsübergreifenden Komplexes aus überwiegend soligenen Mooren sowie den räumlich und funktional mit ihnen verknüpften Quellen sowie Fließgewässern. Die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6230* Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf Silikatböden, 91D0* Moorwälder, 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) Weitere LRT. 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion, 4030 Trockene europäische Heiden, 6520 Berg-Mähwiesen, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 7120 noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) und LRT 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-Piceetea) 2. Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Luchs (Lynx lynx) Anmerkung: Flächendeckende Untersuchungen zum Vorkommen von Arten des Anhangs II FFH-RL liegen noch nicht vor. Die Angabe zum Luchs entstammt den Unterlagen für das ROV Natürlich Schierke. Aufgrund der Habitatausstattung ist mit dem Vorkommen weiterer Arten zu rechnen, so beispielsweise Großes Mausohr (Myotis myotis), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und Mopsfledermaus (Barbastellus barbastellus) (M. Trost, mdl. Mtt.) Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einengünstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere: Für die LRT der Wälder im Gebiet (LRT 9110, 91D0*, 91E0*, 9410): natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* und, 91E0* hinreichend hohe Wasserstände bzw. ggf. regelmäßig stattfindende Überflutungsereignisse), Erhaltung und Entwicklung eines stabilen und vernetzten Bestands von Moorwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele sind naturnahe, strukturreiche, möglichst großflächige und unzerschnittene Moorwälder auf nassen bis morastigen, nährstoffarmen bis mäßig nährstoffreichen Standorten mit intaktem Wasserhaushalt sowie natürlichem Relief und intakter Bodenstruktur. Erhaltung und Entwicklung eines landesweit stabilen und vernetzten Bestands aus Erlen-Eschenwäldern aller standortbedingten Ausprägungen, der einen repräsentativen Anteil ungenutzter Naturwälder aufweist. Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind naturnahe, feuchte bis nasse Erlen- und Eschenwälder verschiedenster Ausprägung aller Altersstufen in Quellbereichen, an Bächen und in Flusstälern. Diese umfassen alle natürlichen oder naturnahen Entwicklungsphasen in mosaikartiger Struktur und mit ausreichendem Flächenanteil natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, Des Weiteren gilt das oben genannte Schutzziel für: ein lebensraumtypisches Arteninventar, ein hinreichend hohen Anteil an Alt- und Biotopbäumen, ein hinreichend hohen Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), Gewährleistung eines Mosaiks unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, ein hinreichend hohen Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände, Für den LRT der Gewässer (LRT 3260): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Gewässerstrukturen und Standortbedingungen, einschließlich der Ufer-, Verlandungs- und Quellbereiche, in Bezug auf das Wasserregime (insbesondere hinreichend hoher Wasserspiegel sowie günstige Strömungsverhältnisse), Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Bedingungen für den Nährstoffhaushalt Natürliche oder naturnahe Zustände des ökologischen und chemischen Zustand des Wasserkörpers (insbesondere grundsätzliche Schadstofffreiheit), Natürliche oder naturnahe Zustände im Bezug auf das Lichtregime, auf die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer sowie auf die Beschaffenheit der Ufer und des Gewässergrundes, Ein lebensraumtypisches Arteninventar in Bezug auf Ufer-, submerse und emerse Vegetation, Für den LRT Borstgrasrasen (LRT 6230*): Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit hohem Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Erhaltungsziele für die einzelnen Vorkommen sind arten- und strukturreiche, überwiegend gehölzfreie Borstgras-Rasen auf nährstoffarmen, trocken bis feuchten Standorten, die extensiv beweidet oder gemäht werden. LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen Für den LRT der trockenen Heiden (LRT 4030): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen Ein lebensraumtypisches Arteninventar mit einem hohen Anteil konkurrenzschwacher Arten, insbesondere auch Kryptogamen, Die Präsenz der verschiedenen charakteristischen Altersstadien der LRT in Kombination mit vegetationsfreien Rohböden und weiteren charakteristischen Biotopen sowie eingestreuten Sonderstrukturen, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für den LRT der Frisch- und Feuchtwiesen (LRT 6520): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt sowie auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen) Einem lebensraumtypischen Arteninventar und einem hohen Anteil krautiger Blütenpflanzen bzw. konkurrenzschwacher Arten, LRT-angepasste Bewirtschaftungsformen, Für die LRT der Moore und feuchten Heiden (LRT 7120, 7140): Natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Strukturen und Standortbedingungen, insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt (hinreichende Wasserversorgung bzw. dauerhaft oberflächennahe Grundwasserstände, auf den Nährstoffhaushalt (nährstoffarme Standortbedingungen), naturnahe, waldfreie Moore u. a. mit torfmoosreichen Seggen- und Wollgras-Rieden, auf sehr nassen, nährstoffarmen Standorten, meist im Komplex mit nährstoffarmen Stillgewässern und anderen Moortypen, auf die Bodenstruktur, das Lichtregime, die Oberflächenmorphologie sowie auf den Torfkörper und moorbildende Prozesse, Ein lebensraumtypisches Arteninventar, charakterisiert insbesondere durch Kryptogamen und weitere konkurrenzschwache Arten. Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der Tierarten gemäß Anhang II FFH-RL sind insbesondere: Für den Luchs wenig zersiedelte oder zerschnittene Landschaften mit natürlichen oder naturnahen, größeren zusammenhängenden, strukturreichen Waldkomplexen, geeignete Wanderkorridore. Meldekarte (pdf-Datei 2,2 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 2,5 MB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Moorwald Uchtspringe

Besonderes Schutzgebiet Nr. 292 Code: DE 3435-303 Schutzstatus: LSG0010SDL - Uchte-Tangerquellen und Waldgebiete nördlich Uchtspringe Neumeldung Gesamtfläche: 27,00 ha Erläuterungen: Die Neuausweisung des FFH-Gebiets wird von der Fachbehörde für Naturschutz des Landes Sachsen-Anhalt empfohlen und beruht auf dem qualitativ und flächenmäßig bedeutsamen Vorkommen des in Sachsen-Anhalt sowie in der gesamten kontinentalen biogeografischen Region (BGR) stark gefährdeten, prioritären LRT 91D0* („Moorwälder“, Erhaltungszustand "U2"). Insbesondere ist die aktuell eingenommene Fläche in der BGR zu gering. Es besteht insofern die Verpflichtung gegenüber der EU, einen günstigen Erhaltungszustand dieses LRT wieder herzustellen. Praktikabel ist dies nur durch die Einbeziehung der derzeit noch außerhalb der FFH-Gebietskulisse liegenden Vorkommen. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im Übergangsbereich der Landschaftseinheiten Altmarkheiden und Östliche Altmarkplatten am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide. Hier ist am Nordostrand der Colbitz-Letzlinger Heide ein Quellmoorkomplex ausgebildet. Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie: LRT 91D0* - Moorwälder Schutzziele: Allgemeine Schutzziele Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-RL) einschließlich der für sie charakteristischen Arten sowie der mit ihnen räumlich und funktional verknüpften, regionaltypischen Lebensräume, die für die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der LRT, des FFH-Gebietes insgesamt sowie für die Erhaltung der Kohärenz des Schutzgebietssystems NATURA 2000 von Bedeutung sind. Gebietsspezifische Schutzziele Erhaltung eines störungsarmen Quellwald-Komplexes mit Vorkommen eines Moorwaldes (Vaccinio uliginosi-Pinetum sylvestris) mit für den LRT 91D0* charakteristischen Pflanzenarten, wie Sumpf-Porst (Ledum palustre), den räumlich und funktional mit ihm verknüpften Quellen sowie Fließgewässern sowie seiner Pufferzonen sowie eines gebietstypischen Wasserhaushaltes am nordöstlichen Rand der Colbitz-Letzlinger Heide Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile: 1. LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 91D0* Moorwälder Ökologische Erfordernisse und erforderliche Lebensraumbestandteile für einen günstigen Erhaltungszustand der LRT gemäß Anhang I FFH-RL sind insbesondere 1. für die LRT der Wälder (LRT 91D0*): - natürliche oder naturnahe, lebensraumtypische Standortbedingungen in Bezug auf den Wasserhaushalt (insbesondere für die hydromorph geprägten LRT 91D0* hinreichend hohe Wasserstände), auf den Nährstoffhaushalt (insbesondere für die LRT nährstoffärmerer Bodenverhältnisse: LRT 91D0*), auf das Bestandsinnenklima, auf das Lichtregime und auf den Humuszustand, - ein lebensraumtypisches Arteninventar, - ein hinreichend hoher Anteil an Alt- und Biotopbäumen, - ein hinreichend hoher Anteil an jeweils lebensraumtypischen Strukturen (z. B. stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume, Waldinnen- und -außenränder, Stockwerkaufbau, Geländestrukturen), - ein Mosaik unterschiedlicher Waldentwicklungsphasen mit einem hinreichend hohen Anteil von Reife- und Zerfallsphase sowie Naturverjüngung, - ein hinreichend hoher Anteil weitgehend störungsfreier oder störungsarmer Bestände. Meldekarte (pdf-Datei 4 MB) LRT-Karte (pdf-Datei 661 KB) Letzte Aktualisierung: 14.04.2021

Potenziale und Wirkungen künstlich angelegter Baummikrohabitate

Baummikrohabitate (BMH) sind biodiversitätsfördernde Strukturelemente an Einzelbäumen und haben eine wichtige Funktion für den Artenschutz. Zu den BMH zählen bspw. Specht- und Faulhöhlen, Kronentotholz und epiphytischer Bewuchs. Durch technisierte und ertragsorientierte Waldbewirtschaftungsformen liegen Quantität und Qualität von BMH in Wäldern in der Regel deutlich unter dem natürlichen Potenzial. Die natürliche Entstehung und Entwicklung von BMH dauert oft Jahrzehnte und unterliegt zufälligen Einwirkungen. Um dennoch BMH in größerer Anzahl und unabhängig von natürlichen Wirkungsgefügen und Zeiträumen bereitzustellen, können BMH künstlich erzeugt oder ihre Entwicklung kann durch technische Maßnahmen beschleunigt werden. Die häufigsten und bekanntesten künstlichen BMH sind Nistkästen für diverse Vogelarten sowie Fledermausquartiere. Weit weniger gängig sind die künstliche Schaffung von Kronentotholz und Stammhöhlungen oder das Bereitstellen komplexer Habitatimitate für totholznutzende Gliederfüßer (Arthropoden). Seltenere Zielarten künstlicher BMH sind auch andere Säugetiere wie -Bilche (Gliridae), verschiedene Pilzarten und Flechten. Inwiefern künstlich geschaffene BMH ihre natürlichen Vorbilder erfolgreich imitieren können, ist bislang nicht abschließend bekannt, auch wenn die Zielarten der für diesen Beitrag untersuchten Literatur überproportional häufig gefährdete bzw. seltene Arten umfassen. Der teilweise geringe Kenntnisstand zu den künstlichen BMH ist ein beschränkender Faktor bei deren Anlage und Standortwahl. Insbesondere fehlen präzise Anleitungen für deren Schaffung oder Initiierung. Die vorliegende Literaturstudie trägt die vorhandenen wissenschaftlichen Kenntnisse zur Anlage und Wirksamkeit künstlicher und künstlich initiierter BMH im Wald zusammen.

FFH-Gebiet 232 Stendaler Rohrwiesen - Maßnahmentabelle

Gebietsbezogene Maßnahmen Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Maßnahme Zielarten/Ziel-LRT Art der Maßnahme E-6510, 6510, Jährliches Monitoring des extensiv bewirtschafteten Offenlandes. Auswirkungen der (veränderten) Bewirtschaftung auf die Pflanzenbestände soll beobachtet werden damit ggf. Wiesenbrüter Anpassungen vorgenommen werden können. Dabei muß parallel das Vorkommen der Wiesenbrüter berücksichtigt werden. Vögel, Staffelmahd und/oder jährlich wechselnde Brachestreifen (10-20%) der Mähwiesen und -weiden Wirbellosenfauna, Amphibien 9190 EH 3/SO SO Verringerung der Schalenwilddichte (problematisch: beliebtes Ausflugsgebiet für Spaziergänger mit Hunden. Alternativen siehe Einzelmaßnahmen für 9190) EH 3 Einzelmaßnahmen ID_Maßnahmefläc Bezugsfläche BIO- he LRT alle Schutzgüter (bei Habitaten mit ID)Fläche (ha)Zielarten/Ziel-LRT der Maßnahme Maßnahme-Kategorie Bezeichnung/ Kurzerläuterung der Variante Art der Maßnahme naturschutz-fachliche Eignung Umsetzbarkeit Rangfolge der Maßnahme- varianten Dringlichkeit des Beginns der Umsetzung Adressat 001-01-a00165102,066510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 001-02-a00165102,066510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-01-a00265109,776510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EH 1gut umsetzbarin Umsetzung befindlichLandwirtschaft, Projektträger 002-02-a00265109,776510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EH 3besonders geeignetumsetzbar*1kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 002-02-b00265109,776510Dauerpflege/-nutzungeinschürige, jährliche Mahd (Mindestnutzung)*EH 3geeignetgut umsetzbar2003-01-a058GMA28,216510administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Offenland-LRT (siehe N2000-LVO LSA)EW 1in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich003-02-a058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen Behandlungsgrundsätze (2-schürige Mahd, Schnittzeitpunkte unter Beachtug der Vegetationsentwicklung)EW 21kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-03-a058GMA28,216510periodische Pflege3-schürige Mahd zum AushagernEW 2kurzfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-b058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungNachbeweidung mit Rindern nach der zweiten MahdEW 2gut geeignetumsetzbar2mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 003-02-c058GMA28,216510Dauerpflege/-nutzungStoßbeweidung mit Rindern anstelle eines Mahdgangs, EW 2 jedoch keine dauerhafte Erstnutzung als Beweidunggut geeignetumsetzbar3mittelfristigLandwirtschaft, Projektträger 004-01-a1017, 1005, 101191901,899190administrative RegelungBeachtung der allgemeinen Behandlungsgrundsätze für Wald-LRT (siehe N2000-LVO LSA)in Umsetzung befindlichForstwirtschaft, Flächeneigentümer 004-02-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege004-02-b1017, 1005, 101191901,899190Nutzungsverzicht004-03-a1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungBeachtung der ergänzenden, LRT-spezifischen EH 2, EH 3 Behandlungsgrundsätze Nutzungsverzicht, (Eingreifen bei drohendem Verlust EH 2 des LRT soll möglich bleiben) mechanischer Einzelschutz gefährdeter, junger Eichen EH 3besonders geeignet004-03-b1017, 1005, 101191901,899190Dauerpflege/-nutzungWildschutzzaunEH 3geeignet004-04-aangrenzende Fläche zu 1005 außerhalb des FFH-Gebiets9190 auf Nachbarfläche0,110 m breiter Puffer ohne Dünge- und Pflanzenschtzmittel in angrenzender landwirtschaftlichen Fläche005-01-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoadministrative RegelungBeachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art005-02-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltgut umsetzbar005-03-a31, 505, 06-KaMo2,8KaMoHabitaterhaltBeachtung der ergänzenden Behandlungsgrundsätze EH 2, EH 3 für den Kammmolch Sicherung und Monitoring des Wasserstands der EH 3 Gewässer für die Reproduktion, min. 50cm, möglichst bis in die späten Sommermonate. Bei Bedarf schnelle Nothilfe BZF 31: Mit Wassertank und Schlauch befüllen005-04-a31, 5KaMoHabitaterhaltBei Bedarf Rücknahme von Gehölzen und Röhricht EH 3 und/oder Entschlammung Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art EH 1 (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (z.b. EH 2, EH 3 Wiederherstellung strukturreicher Laub(misch)wälder).umsetzbarumsetzbarin Umsetzung befindlich mittel-/langfristigVerzicht auf Insektizideumsetzbarmittelfristig05, 06-KaMo2,8 006-01-a02-MoFl72,08 006-02-a02-MoFl72,08 9190 auf Nachbarflächen Minimierung von Randeinflüssen MoFl administrative Regelung Habitaterhalt MoFl 006-03-a 02-MoFl72,08 008-01-aHKA, 02-MoFl 01-FiO0,3 5,68 008-02-a01-FiO009-01-a03, 04-KaMo 007-01-a 19, 30, 41, 56 MoFl HKA, MoFl Habitaterhalt FiOperiodische Pflege administrative Regelung 5,68FiOperiodische Pflege 100,56KaMoHabitaterhalt Kopfweidenpflege zum Erhalt wertvoller Biotopbäume bei Bedarf. Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art (siehe N2000-LVO LSA) Ergänzende Behandlungsgrundsätze (Gehölzsturkturen entlang der Gewässer erhalten, ökologische Durchgängigkeit des Gewässernetzes bewahren) gut umsetzbar besonders geeignet umsetzbar umsetzbar EH 1 gut umsetzbar mittelfristig gut umsetzbar1gut umsetzbar2kurzfristig umsetzbar1mittelfristig 2mittelfristig EH 3schlecht umsetzbar* nicht abgestimmtEH 1gut umsetzbar EH 2 umsetzbar gut umsetzbar gut umsetzbar SO EH 1gut umsetzbar EH 2, EH 3gut umsetzbar Beachtung der Behandlungsgrundsätze für die Art, u.a. EH 2, EH 3 Erhaltung der Strukturvielfaltgut umsetzbar langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich (BZF 5), kurzfristig (BZF 31) mittel-/langfristig in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich in Umsetzung befindlich Bemerkungen Landwirtschaft, Projektträger *entspricht der aktuellen Pflege Landwirtschaft, Projektträger Forstwirtschaft Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Forstwirtschaft, FLächeneigentümer Landwirtschaft UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Forstwirtschaft, Flächeneigentümer Landschaftspflege, Flächeneigentümer UNB, Unterhaltungsverband UNB, Unterhaltungsverband UNB, Naturschutz, Unterhaltungsverband *Teuer Puffer außerhalb der Gebietsgrenze Schwerpunkt der Laichzeit des Kammmolchs April- Mai, Entwicklungszeit der Larven 2-4 Monate

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