s/habitatsfragmentierung/Habitatfragmentierung/gi
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
In allen Landschaften Deutschlands kommt die Erdkröte flächendeckend, wenn auch mit unterschiedlicher Häufigkeit, vor. Entsprechend der Vielfalt der von ihr bewohnten Großlandschaften sind auch die in den einzelnen Bundesländern bewohnten Lebensräume sehr unterschiedlich. In Deutschland kommt die Erdkröte von Meerespiegelhöhe bis auf 1.720 m ü. NHN vor. Sie ist neben dem Grasfrosch die häufigste Amphibienart Deutschlands (Kriterienklasse „sehr häufig“). Die TK25-Q Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) beträgt 72,15 %. Die scheinbare Abnahme der Anzahl besetzter Raster im Zeitraum 2000 bis 2018 ist ein typisches Phänomen bei der Erfassung sehr häufiger und weit verbreiteter Arten (vgl. Geiger et al. 2016). Von etlichen der unbesetzten Rasterfelder liegen Nachweise z. B. aus Protokollen von Amphibienschutz-Zaunanlagen vor. Teilweise befinden sich darunter auch große Populationen, diese Daten werden durch die Betreuer und Betreuerinnen der Amphibienschutzanlagen jedoch häufig nicht in den relevanten Datenbanken hinterlegt, sodass Meldedefizite entstehen. Die Bestandstrends sind nicht leicht abschätzbar. Sicher hat sich die Beseitigung vieler stehender Kleingewässer (vor ca. 1980) stark negativ ausgewirkt. Die dadurch verursachten Rückgänge wurden durch das Neuanlegen von Abgrabungen, Fischteichen, Gartenteichen sowie von Kleingewässern im Rahmen von Naturschutzprogrammen der Länder nur teilweise kompensiert. Der langfristige Trend wird deshalb als „mäßiger Rückgang“ eingeschätzt. Grundlage für die Beurteilung des kurzfristigen Bestandstrends bilden Zählungen an Amphibienschutzanlagen (insbesondere an stark befahrenen Straßen) und langjährige Beobachtungen von Experten und Expertinnen. Auch wenn lokal festgestellte zeitweilig starke Rückgänge als Ausdruck der arttypischen Fluktuationen interpretiert werden und unberücksichtigt bleiben, ist über die vergangenen 20 Jahre eine mäßige Abnahme erkennbar. Insgesamt ergibt sich die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“. Der kurzfristige Bestandstrend wurde von zuvor „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) in die Kriterienklasse „mäßige Abnahme“ hochgestuft. Die Rote-Liste-Kategorie „Ungefährdet“ ändert sich dadurch nicht. Die Erdkröte ist regional gefährdet durch: Verluste durch den Straßenverkehr, verstärkt durch Straßenausbau und zunehmenden Verkehr, auch auf Nebenstrecken. Dadurch wird zudem eine Trennung von Teillebensräumen bewirkt, die zur Fragmentierung und Isolation der Vorkommen beitragen; Beseitigung von Gewässern und Eintrag von Pestiziden und Düngemitteln in die Laichgewässer; Intensivierung der Nutzung und großflächige Monotonisierung der forst- und landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise durch Nadelwaldmonokulturen, vor allem in Mittelgebirgen bis hin zu Hoch- und Kammlagen, oder die Beseitigung von Hecken- und Saumstrukturen in den Ackerlandschaften. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Erdkröte sind: Amphibienschutzmaßnahmen an Straßen und Maßnahmen gegen die Landschaftszerschneidung, die der Sicherung der saisonalen Erdkrötenwanderung und dem Erhalt der Jahreslebensräume dienen; bei fest verbauten Querungshilfen müssen die Unterhaltungspflichtigen neben den jährlichen Reinigungsarbeiten auch kontrollieren, ob die technischen Voraussetzungen für die ökologische Funktion (Reck et al. 2019) gegeben sind. Dazu gehören Zustand und Dichtigkeit der Leit- und Sperreinrichtungen, der Zustand des Bodensubstrates, das Beseitigen neu erkannter Barrieren, z. B. Ausspülungen, an Leit- und Sperreinrichtungen und im Umfeld der Schutzanlagen. Die Anforderungen und Aufgaben werden im „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ detailliert beschrieben (FGSV 2008). Eine überarbeitete Fassung dieses Regelwerks, welche die Inhalte des „Merkblatts zum Amphibienschutz an Straßen“ (BMVBS 2000) integriert und aktualisiert, steht kurz vor der Veröffentlichung.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Anders als im Kinderlied „Auf der Mauer, auf der Lauer …“ sitzen und tanzen Wanzen kaum an Mauern. Sie besiedeln vielmehr ein großes Spektrum an terrestrischen und aquatischen Lebensräumen. In Deutschland sind insgesamt 895 Wanzenarten und -unterarten etabliert, von denen 19 durch den Menschen eingeschleppt wurden (Neobiota). Bei Wanzen denken viele Menschen an die gefürchtete Bettwanze. Doch sie ist die einzige unter den heimischen Arten, die beim Menschen Blut saugt. Die weit überwiegende Mehrzahl ernährt sich von Pflanzensaft oder lebt räuberisch von weichhäutigen Insekten. Dafür setzen Wanzen ihren stechenden Saugrüssel ein. Zu den besser bekannten Vertretern gehören die grün gefärbte Gemeine Stinkwanze, die rot-schwarzen Feuerwanzen oder auch die schlanken Wasserläufer, die sich auf der Oberfläche von wenig bewegten Gewässern wie auf einer Haut fortbewegen können. Unter den Wanzen gibt es viele Arten mit einer verborgenen Lebensweise, aber auch solche, die auf Rinde, Blättern oder dem Boden wegen ihres kryptischen Äußeren quasi unsichtbar sind. Wieder andere verlassen sich als Schutz vor Fressfeinden auf einen strengen Wanzengeruch oder auf leuchtende Warnfarben. Ähnlich wie andere Insektengruppen sind Wanzen besonders artenreich in einer extensiv genutzten und strukturreichen Kulturlandschaft vertreten. Da die Tiere teils eng mit bestimmten Habitattypen und -requisiten verbunden sind, gibt ihr Vorkommen oder Fehlen differenziert Auskunft über den Zustand dieser Lebensräume. Von den 875 in der Roten Liste bewerteten Arten und Unterarten gelten 3 % als ausgestorben oder verschollen und 31 % als bestandsgefährdet, 5 % sind in die Kategorie „Extrem selten“ eingeordnet und auf der Vorwarnliste stehen 6 %. Als ungefährdet werden 50 % eingestuft, und für weitere 5 % ist die Datenlage für eine Einstufung derzeit unzureichend. In landwirtschaftlich genutzten Lebensräumen leiden Wanzenpopulationen unter Veränderungen des Wasserhaushalts, intensiver Düngung und Bodenbearbeitung, zu häufiger Mahd, Überbeweidung und der Beseitigung von Kleinstrukturen. In und an Gewässern werden Wanzen beispielsweise durch den Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, durch die Gewässerunterhaltung, künstlichen Fischbesatz und starke Freizeitnutzung gefährdet. Im Siedlungsbereich wirken sich besonders der Herbizideinsatz, eine übertriebene oder undifferenzierte Pflege von Grünflächen und die Verinselung und Entwertung von Lebensräumen durch Wohnbebauung, Gewerbe- und Verkehrsflächen negativ aus. (Stand Dezember 2012, in Teilen ergänzt 2020) Simon, H.; Achtziger, R.; Bräu, M.;Dorow, W. H. O.; Göricke, P.; Gossner, M. M.; Gruschwitz, W.; Heckmann, R.; Hoffmann, H.-J.; Kallenborn, H.; Kleinsteuber, W.; Martschei, T.; Melber, A.; Morkel, C.; Münch, M.; Nawratil, J.; Remane, R.; Rieger, C.; Voigt, K. & Winkelmann, H. (2021): Rote Liste und Gesamtartenliste der Wanzen (Heteroptera) Deutschlands. – In: Ries, M.; Balzer, S.; Gruttke, H.; Haupt, H.; Hofbauer, N.; Ludwig, G. & Matzke-Hajek , G. (Red.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Band 5: Wirbellose Tiere (Teil 3). – Münster (Landwirtschaftsverlag). – Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (5): 465-624 Die aktuellen Rote-Liste-Daten sind auch als Download verfügbar.
Kategorie: Landschaftsqualität Kurzbeschreibung: Anteil unzerschnittener Freiraumflächen (außerhalb Ortslagen) > 100 km², die nicht durch Trassen des überörtlichen Verkehrsnetzes zerschnitten sind, an der Gebietsfläche Bedeutung und Interpretation: Als ein Maß für die Landschaftszerschneidung und den Wert einzelner Räume gibt der (Teil-) Indikator den Flächenanteil unzerschnitten betrachteter Freiräume in einer Gebietseinheit an. Zerschneidungselemente bilden die Trassen des überörtlichen Verkehrsnetzes von Straße (alle Kreis- und höher klassifizierten Straßen) und Schiene (alle zwei- und mehrgleisigen Strecken sowie elektrifizierten eingleisigen Strecken, jeweils in Betrieb). Relativ hohe Werte treten v. a. in dünnbesiedelten Regionen mit geringer Landschaftszerschneidung auf. Für eine landschaftsökologische Bewertung sollte diese Kennzahl im Zusammenhang mit der effektiven Maschenweite betrachtet werden. Datengrundlagen: Bemerkungen: Unzerschnittene Freiräume können Staatsgrenzen überschreiten, wegen der ATKIS-Datengrundlage aber nur für das Bundesgebiet abgebildet und damit hinsichtlich ihrer Flächengröße in Grenzräumen unterschätzt werden. Effekte durch Datenbereinigungen, insbesondere an den Außengrenzen, sind möglich. Im Küstenbereich können sich große langgestreckte Freiraumpolygone ergeben, weil die Verkehrstrassen in der Regel vor der Küstenlinie enden. Deshalb werden die Freiraumpolygone vor der Berechnung der Maschenweite etwas generalisert (doppelte Pufferung - erst nach innen, dann nach außen - mit jeweils 22 m). Der Indikator wird aller vier Jahre berechnet, weil relevante Veränderungen der Landschaftszerschneidung sich erst in einem entsprechenden Zeitraum zeigen.
Kategorie: Landschaftsqualität Kurzbeschreibung: Anteil unzerschnittener Freiraumflächen (außerhalb Ortslagen) > 50 km², die nicht durch Trassen des überörtlichen Verkehrsnetzes zerschnitten sind, an der Gebietsfläche Bedeutung und Interpretation: Als ein Maß für die Landschaftszerschneidung und den Wert einzelner Räume gibt der (Teil-) Indikator den Flächenanteil unzerschnitten betrachteter Freiräume in einer Gebietseinheit an. Zerschneidungselemente bilden die Trassen des überörtlichen Verkehrsnetzes von Straße (alle Kreis- und höher klassifizierten Straßen) und Schiene (alle zwei- und mehrgleisigen Strecken sowie elektrifizierten eingleisigen Strecken, jeweils in Betrieb). Relativ hohe Werte treten v. a. in dünnbesiedelten Regionen mit geringer Landschaftszerschneidung auf. Für eine landschaftsökologische Bewertung sollte diese Kennzahl im Zusammenhang mit der effektiven Maschenweite betrachtet werden. Datengrundlagen: Bemerkungen: Unzerschnittene Freiräume können Staatsgrenzen überschreiten, wegen der ATKIS-Datengrundlage aber nur für das Bundesgebiet abgebildet und damit hinsichtlich ihrer Flächengröße in Grenzräumen unterschätzt werden. Effekte durch Datenbereinigungen, insbesondere an den Außengrenzen, sind möglich. Im Küstenbereich können sich große langgestreckte Freiraumpolygone ergeben, weil die Verkehrstrassen in der Regel vor der Küstenlinie enden. Deshalb werden die Freiraumpolygone vor der Berechnung der Maschenweite etwas generalisert (doppelte Pufferung - erst nach innen, dann nach außen - mit jeweils 22 m). Der Indikator wird aller vier Jahre berechnet, weil relevante Veränderungen der Landschaftszerschneidung sich erst in einem entsprechenden Zeitraum zeigen.
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu dem Verbund der Gewässer und Auen. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
In dem Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Flächen aus dem Fachkonzept „Das Grünes Band in Niedersachsen“ enthalten. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Achsen der offenlandgeprägten Feuchtlebensräume aus dem Fachkonzept des BfN „Länderübergreifender Biotopverbund in Deutschland“, die dem Verbund der Offenlandlebensräume zugeordnet sind. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms besteht aus den Halboffenen Landschaften, die sich aus der Überlagerung der Verbundsysteme der Offenland- und Waldlebensräume ergeben. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 156 |
| Europa | 20 |
| Land | 61 |
| Weitere | 18 |
| Wissenschaft | 66 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 100 |
| Taxon | 15 |
| Text | 54 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 92 |
| Offen | 124 |
| Unbekannt | 13 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 204 |
| Englisch | 67 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 9 |
| Bild | 11 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 114 |
| Unbekannt | 5 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 66 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 163 |
| Lebewesen und Lebensräume | 226 |
| Luft | 110 |
| Mensch und Umwelt | 228 |
| Wasser | 121 |
| Weitere | 229 |