Ziel des Projekts 'Lager-THG' ist die experimentelle Erforschung und Bewertung möglicher THG-Emissionen (v. a. CO2, CH4) bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln im Freiland. Ausgehend von den Ergebnissen soll eine tatsächliche Gefährdung dieses Prozessschritts für die land- und forstwirtschaftliche Praxis evaluiert werden. Das Vorhaben unterteilt sich in folgende Schwerpunkte: 1) Erfassung der gängigen Lagerpraxis von Holzhackschnitzeln in der Bundesrepublik Deutschland inkl. einer Abschätzung der bundesweit benötigten Lagerkapazitäten. 2) Experimentelle Analyse klimarelevanter Emissionen (CO2, CH4, NO2, etc.) sowie Änderungen in der Trockenmasse und der Brennstoffqualität bei der Lagerung von Holzhackschnitzeln in Praxisversuchen im Freiland sowie in größerer Abstufung im Labormaßstab. 3) Erste Einschätzung des Gefährdungspotenzials der Hackschnitzellagerung im Freiland auf die THG-Bilanz des Sektor Land- und Forstwirtschaft.
Zurzeit ist die 'Biokohle' in aller Munde, und diese wird als Wunderstoff zur Steigerung und Stabilisierung der Bodenqualität angesehen. Eigene Modellversuche mit drei verschiedenen Böden ergaben, dass die Kohlen, bis auf eine Hydro-Thermal-Kohle (HTC) aus Eichenästen, recht stabil im Boden sind und dass diese dazu beitragen können, den Kohlenstoff im Boden zu sequenzieren. Die vielfach geäußerte Vorstellung, dass eine Biokohleapplikation die spezifische Adsorption von Phosphat reduziert, konnten wir in unseren Untersuchungen nicht bestätigen. Auf drei Standorten wird die Wirkung von Biokohle aus Holzhackschnitzel-Siebresten auf einer Löss-Parabraunerde in Rauischholzhausen, einem Sandboden in Groß-Gerau und einem Alluvium in Gießen in Feldversuchen geprüft. Die Versuche begannen im Frühjahr 2012 bzw. im Herbst 2012. Es hat den Anschein, dass die Biokohle die N-Effizienz zu Silomais aus der Löss-Parabraunerde zu fördern scheint, da die Erträge in den Varianten mit Biokohle über denen ohne Biokohle lagen. Auf dem Sandboden und auch auf dem Alluvium förderet die Biokohleapplikation weder von 15 noch von 30 t/ha den Ertrag von Körnermais, Winterweizen oder Sommergerste. Die Wassernutzung wurde auf dem Sandboden nicht durch Biokohle gefördert. Verbessert wurde aber die Nitratretention durch Biokohle. Um diese Mechanismen von Biokohle besser zu verstehen, untersucht Christian Koch in seiner von der Deutschen Bundesstiftung-Umwelt (DBU) geförderten Promotion, inwieweit durch verschiedene Herstellungstemperaturen die Eigenschaften von Biokohlen aus Fichtenrestholz, Landschaftspflegeheu und Nusshäutchen von Haselnuss beeinflusst werden. Erste Ergebnisse zeigen, dass die Karbonisierungstemperatur die Sorption von Huminsäuren beeinflusst. Dagegen haben die Karbonisierungstemperaturen keinen Einfluss auf die von uns durchgeführten Versuche zur Nitratretention und Kationenaustauschkapazität (= Bariumsorption).
Die Nahwärme Ascha GmbH betreibt auf dem o.g. Grundstück ein Heizkraftwerk zur Versorgung der Gemeinde mit Wärme. Die Anlage setzt sich aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW, Grundlast), einem Spitzenlastkessel (Heizöl EL) und einem Biomassekessel (Hackschnitzel) zusammen. Außerdem gehören zur Gesamtanlage ein Hackschnitzel- und ein Pelletlager, ein Holzvergaser inkl. Notfackel, ein Pflanzenöltank und ein Heizhaus mit Pufferspeicher und Netzpumpen. Das BHKW-Modul (Zündstrahlmotor) wird in Kombination mit dem Holzvergaser mit naturbelassenen Holzpellets und Pflanzenöl betrieben, die Feuerungswärmeleistung beträgt ca. 590 kW. Der mit Heizöl betriebene Spitzenlastkessel weist eine Feuerungswärmeleistung von 857 kW auf. Für den Biomassekessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 722 kW werden naturbelassene Hackschnitzel als Brennstoff verwendet. Die Abgase der drei Feuerungsanlagen werden über einzelne Abgaskamine abgeleitet. Der Holzvergaser verfügt über eine Notfackel mit einer Höhe von etwa 10,4 Metern. Die Notfackel kommt im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht zum Einsatz. Gemäß § 1 Abs. 3 der 4. BImSchV handelt es sich bei den Teilanlagen (BHKW-Modul, Biomassekessel und Ölkessel) um eine gemeinsame Anlage. Unter Anwendung der Additionsregel unterliegt die Anlage dem Anwendungsbereich der 4. BImSchV und ist somit immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig.