Klare Abgrenzung der Schnittstelle Umweltrecht zum Verkehrsrecht hinsichtlich des 'transportbedingten Zwischenaufenthalts / Lagerung von gefaehrlichen Stoffen' in Hafenanlagen unter Beruecksichtigung der unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Seveso-II-Richtlinie. Dazu ist es erforderlich, die verwendeten Begriffe zu definieren und Situationsanalysen in deutschen Haefen durchzufuehren, mit dem Ergebnis, die vorhandenen Probleme herauszuarbeiten und Loesungsvorschlaege im rechtlichen und administrativen Bereich zu entwickeln.