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Hamburg Port Authority (HPA)

Die Hamburg Port Authority (HPA) wurde im Jahre 2005 im Zuge der Zusammenführung der hafenbezogenen Zuständigkeiten verschiedener Hamburger Behörden als eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet. Mit ihren gut 1.800 Beschäftigten betreibt die HPA ein zukunftsorientiertes Hafenmanagement aus einer Hand und ist Ansprechpartner für alle Fragen der wasser- und landseitigen Infrastruktur, der Sicherheit des Schiffsverkehrs, der Hafenbahnanlagen, des Immobilienmanagements und der wirtschaftlichen Bedingungen im Hafen. The Hamburg Port Authority (HPA) was established in October 2005 in the course of the merging of the port-related competencies of various Hamburg authorities. Built on the "one face to the customer" principle the HPA is the central contact partner for all inquiries arising with regard to infrastructure, navigational and operational safety and port security, property management and economic conditions in the port.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - Betrieb einer FSRU durch die Fa. Uniper Global Commodities SE - Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwässern in die Jade

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu plant die Uniper Global Commodities SE (im Folgenden kurz „Uniper“), Holzstraße 6, 40211 Düsseldorf, den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von LNG hat Uniper beim NLWKN die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 4, 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) beantragt. Gegenstand des vorliegenden Erlaubnisantrages ist die Einleitung der beim Betrieb der FSRU anfallenden Abwässer in einer Menge bis zu 7,02 m³/s, 25.269 m³/h, 530.095 m³/d und 177.780.775 m³/a in die Jade. Für die Zulassung dieser Gewässerbenutzungen ist das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet ist, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hat die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden.

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth

Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. in diesem UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über dieses zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie untenstehend. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls untenstehend.

Hafen - German LNG-Terminal Brunsbüttel

Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.

Hanseatic Energy Hub GmbH - FSRU Stade-Bützfleth

Errichtung und Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) Errichtung und Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) WASSERRECHTLICHE ERLAUBNISSE FÜR DIE ENTNAHME VON OBERFLÄCHENWASSER AUS DER ELBE UND DIE EINLEITUNG VON ABWÄSSERN UND NICHT VERÄNDERTEM OBERFLÄCHENWASSER AUS DER FSRU IN DIE ELBE ERTEILT Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) hat die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) zur Lagerung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (LNG) am Standort in Stade- Bützfleth beantragt. Der NLWKN – Direktion hat der Fa. Hanseatic Energy Hub GmbH mit Bescheid vom 22.12.2023 die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Entnahme von Oberflächenwasser aus der Elbe und Einleitung von Abwasser und nicht verändertem Oberflächenwasser in die Elbe erteilt. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zu informieren. Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der wasserrechtlichen Erlaubnisse finden Sie in der nebenstehenden Infospalte. Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG: Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG: Der Tätigkeit der Hanseatic Energy Hub GmbH ist kein BVT-Merkblatt zuzuordnen.

Anleger für verflüssigte Gase mit Südhafen-Erweiterung in Stade-Bützfleth

Verfahrensführende Behörde: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Direktion-, Standort Lüneburg, Adolph-Kolping-Str. 6, 21337 Lüneburg. Trägerin des Vorhabens / Antragstellerin: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Standort Cuxhaven, Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven. Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (NPorts), Am Schleusenpriel 2, 27472 Cuxhaven hat für das oben genannte (o. g.) Vorhaben bereits am 08.06.2022 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG), § 12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG), den §§ 16 bis 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Für das Vorhaben besteht auf Antrag von NPorts gemäß § 7 Abs. 3 des UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle einer positiven Entscheidung ergeht nach § 74 VwVfG ein Planfeststellungsbeschluss. Das o. g. Planfeststellungsverfahren hat weder die Errichtung und den Betrieb einer Floating Storage Regasification Unit (FSRU) noch die Errichtung und den Betrieb einer landgebundenen Liquefied Natural Gas (LNG) Anlage in Stade-Bützfleth zum Gegenstand. Für diese eigenständigen Vorhaben führt die Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) eigenständige Verfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz beim NLWKN - Direktion-, Standort Braunschweig, sowie nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg als jeweils zuständige Erlaubnis- bzw. Genehmigungsbehörde. 1. Vorhaben NPorts: Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung eines neuen Anlegers für verflüssigte Gase (AVG) als öffentlicher Hafen in Stade-Bützfleth an der Elbe. An diesem Anleger sollen verschiedene Gase umgeschlagen werden - synthetische klimaneutrale Gase wie Wasserstoff und Ammoniak sowie verflüssigtes Erdgas (LNG = Liquefied Natural Gas). Zudem soll der vorhandene Südhafen umgebaut und erweitert werden (SHE = Südhafenerweiterung), um auch dem Umschlag und dem Weitertransport zu dienen. Mit Blick auf den Umschlag von LNG ist für einen Übergangszeitraum die Nutzung des Anlegers durch die vorgenannte, von der HEH geplante FSRU vorgesehen. Gegenstand des o. g. Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung des Anlegers ist die Durchführung folgender Baumaßnahmen: Hafenanlagen inkl. erforderlicher Ausbaggerungsarbeiten, Richtfeuer, Sektorenfeuer, Erdarbeiten, Straßenanbindung, Verbreiterung Deichverteidigungsweg, Provisorische Deichüberfahrt, Deichbau, Sandaufspülung inkl. Spülwasserrückleitung, Sandzwischenlagerung, temporärer Pontonanleger, Kleizwischenlagerung, Einleitung Abtrocknungs- und Rücklaufwasser, bauliche Gründung der Löschwasserentnahme sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Das Vorhaben dient der Kapazitätserweiterung der Umschlagmöglichkeiten für die vorhandene chemische Industrie vor Ort. Darüber hinaus besteht in Deutschland kurz- und mittelfristig ein großer Bedarf für den Umschlag von LNG, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen. 2. Vorhaben weiterer Vorhabenträger (nicht Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens): a) Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben, aber dennoch eigenständig stehen die Planungen der Hanseatic Energy Hub GmbH (HEH) für die Errichtung und Betrieb einer landgebundenen LNG-Anlage und der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth. Für das eigenständige Vorhaben der HEH wird seit April 2022 das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg geführt. Gegenstand jenes Verfahrens sind u. a. Tankanlagen für die Gasspeicherung, eine Regasifizierungsanlage, ein mit Biomethan betriebenes Heizkraftwerk zur Wiederverdampfung wie auch die Umschlaganlagen auf den Löschköpfen des AVGs und der SHE mit allen Rohrleitungen und einer Tankwagen-Verladestation. Jenes eigenständige Vorhaben ist somit nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. b) Mit der Entscheidung der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Juli 2022 für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Tankschiffs mit Regasifizierungsanlage (Floating Storage and Regasification Unit = FSRU), somit einer schwimmenden LNG-Anlage im Hafen Stade-Bützfleth, erweiterte sich der Bedarf des Vorhabens AVG mit SHE auf diese Nutzung. Die Planungen für die Errichtung und den Betrieb der FSRU sowie der erforderlichen Suprastruktur (Energie-Terminal) am Hafen Stade-Bützfleth sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens zum AVG mit SHE. Für dieses ebenfalls eigenständige Vorhaben ist das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Genehmigungsbehörde für das erforderliche separate Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG. Das Genehmigungsverfahren wird seit April 2023 geführt. c) Die für den Betrieb der FSRU erforderlichen Gewässerbenutzungen (z.B. Wasserentnahmen und -einleitungen) werden vom NLWKN, Direktion, Standort Braunschweig als Genehmigungsbehörde im Rahmen eines eigenständigen wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung von Errichtung und Betrieb der FSRU zugelassen. d) Für die eigenständigen Vorhaben der Anbindung der landgebundenen LNG-Anlage und der schwimmenden LNG-Anlage an das Fernleitungsnetz der Gasuni Deutschland Transport Services GmbH ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld (LBEG) Genehmigungsbehörde. Verfahrensablauf zu 1: Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 und 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (NVwVfG) und § 19 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNG-Beschleunigungsgesetzes vom 24.05.2022 (LNGG) durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung des Antrages einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen ortsüblich bekannt gemacht, und die Auslegung des Plans erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Der Antrag und die Planunterlagen konnten daher in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 (jeweils einschließlich) im Internet über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Daneben lag der o. g. Antrag und die o. g. Planunterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 in den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gemäß § 73 Abs. 4 VwVfG i. V. m. § 21 Abs. 1, 2 und 5 UVPG bis einschließlich 01.09.2022 Einwendungen und Stellungnahmen gegen den Plan einreichen bzw. erheben. NPorts hat im weiteren Verfahrensverlauf einen 1. Änderungsantrag vom 07.09.2022 gem. § 73 Abs. 8 VwVfG zu der vorgenannten Planung eingereicht. Inhalt des 1. Änderungsantrags: - die zusätzliche Nutzung der Hafeninfrastruktur des AVG mit SHE für die Errichtung und Betrieb einer FSRU mit erforderlicher Suprastruktur, - die zusätzliche Herstellung einer bauzeitlichen Deichüberfahrt und Verbreiterung des Deichverteidigungsweges im Bereich des AVG. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 14.11.2022 einen 2. Änderungsantrag gestellt. Mit diesem Antrag wurden folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Fläche zur Kleilagerung von der ursprünglich vorgesehenen Fläche am Ruthenstrom (Krautsand, Gemeinde Drochtersen) zur Fläche „alte Saline“ südlich der Schwinge (Hansestadt Stade), - Änderungen in den Hafenkonstruktionen AVG und SHE. Gemäß § 70 WHG und § 109 NWG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 NVwVfG und § 22 UVPG und aufgrund der Anwendbarkeit des LNGG durch § 2 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Nr. 2 LNGG i. V. m. § 10 Abs. 1 LNGG i. V. m. § 2 Abs. 1 PlanSiG wurde die Auslegung der Änderungsanträge einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen bekannt gemacht und die Auslegung erfolgte gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet. Daher konnten die Unterlagen (der ursprüngliche Antrag und die o. g. Änderungsanträge und die ursprünglichen Planunterlagen sowie die Planunterlagen zum 1. und 2. Änderungsantrag) in der Zeit vom 29.11.2022 bis 28.12.2022 (jeweils einschließlich) über das zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen über den o. g. Link eingesehen werden. Daneben lagen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG im o. g. Zeitraum bei der Hansestadt Stade und der Samtgemeinde Lühe während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung wurde von den o. g. Kommunen vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jeder, dessen Belange durch das geänderte Vorhaben berührt wurde, konnte sich bis einschließlich 30.01.2023 zu der geänderten Planung äußern. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts für das o. a. Vorhaben einen 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 sowie einen 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 gestellt. Im 3. Änderungsantrag vom 28.02.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Änderung der Vermeidungsmaßnahme V4 (Schutz von marinen Säugern, Brutvögeln und Fischen). Im 4. Änderungsantrag vom 14.03.2023 hat NPorts folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Herstellung von zwei zusätzlichen Sturmpollern in der 2. Reihe an der Anlegerwand - Herstellung eines Schüttsteinwerks am Deich im Bereich der Anlegerwand und der Flügelwand (Nord) - Anpassung der Ausführung der Flügelwand (Nord) am AVG - Änderung der Lage der Entwässerungsgräben auf dem Kleilager Saline - Nutzung zweier vorhandener Betonbecken der AOS als Sandfang für das Rücklaufwasser der Sandlagerfläche - Einleitung des Rücklaufwassers der Sandlagerfläche über den „Regenhauptsammler 1“ (RHS 1) der AOS in die Elbe. Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 28.03.2023 (einschließlich) zum 3. und 4. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 3. und 4. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. im o. g. UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 26.04.2023 mit dem 5. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Zusätzlicher temporärer Pontonanleger am Elbufer bei Strom–Km 654,6 Gem. § 70 WHG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG wurden die Vereinigungen und die von den Planänderungen betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den Planänderungen beteiligt und hatten Gelegenheit sich bis zum 10.5.2023 (einschließlich) zum 5. Änderungsantrag zu äußern. Zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen aufgrund der Änderungen des 5. Änderungsantrags sind nicht zu besorgen. Von einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den o. g. Vorschriften durch eine Auslegung in den betroffenen Gemeinden und einer Veröffentlichung im Internet, d. h. im o. g. UVP-Portal des Landes Niedersachsen, konnte daher abgesehen werden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat NPorts am 17.05.2023 mit dem 6. Änderungsantrag folgende Planänderungen und Ergänzungen beantragt: - Erweiterung der Menge zur Einleitung des Abtrocknungswassers am Kleilager Saline - Änderung der Becken zur Zwischenspeicherung des Abtrocknungswassers - Anpassung des Prüfmonitorings des Abtrocknungswassers vor Einleitung. Aufgrund dieses 6. Änderungsantrags und der damit verbundenen Änderungen, die lediglich die wasserrechtliche Erlaubnis betreffen, erfolgte eine Kurzbeteiligung der dafür zuständigen Träger öffentlicher Belange vom 22.05.2023 bis 02.06.2023. Beteiligt wurde der Landkreis Stade sowie der NLWKN, Betriebsstelle Stade. Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Vorhabens wurde durch die Erteilung von mehreren Zulassungen des vorzeitigen Beginns gem. § 69 Abs. 2 und § 17 WHG bereits vor Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses mit der Umsetzung von Teilmaßnahmen begonnen, um eine rechtzeitige Umsetzung des gesamten Vorhabens sicherzustellen. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden sodann durch NPorts ausgewertet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde gem. § 10 Abs. 3 LNGG i. V. m. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG vom 05.06.2023 bis 26.06.2023 eine Online-Konsultation durchgeführt, die den Erörterungstermin ersetzt hat. Die im Rahmen der Online-Konsultation eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden durch NPorts ausgewertet. Unter Hinzuziehung dieser Erkenntnisse und nach Abschluss der Online-Konsultation wurde nunmehr der Planfeststellungsbeschluss erstellt. Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird gem. § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt. Der vollständige Planfeststellungsbeschluss einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie die planfestgestellten Unterlagen können daher in der Zeit vom 27.09.2023 bis zum 10.10.2023 (einschließlich) über das o. g. zentrale UVP-Portal des Landes Niedersachsen mit dem nachstehenden Link: https://uvp.niedersachsen.de (dort bitte bei der Suchfunktion „Anleger für verflüssigte Gase“ eingeben) eingesehen werden. Den Planfeststellungsbeschluss finden Sie hier zusätzlich in der Informationsspalte auf der rechten Seite. Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Papierausfertigung des vollständigen Planfeststellungsbeschlusses einschließlich Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 10 Abs. 2 LNGG i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG in der Zeit vom 27.09.2023 bis einschließlich 10.10.2023 in den betroffenen Gemeinden und Ämtern aus. Die Veröffentlichung des Beschlusses im Internet sowie die Auslegung bei den Gemeinden und Ämtern erfolgte nach jeweiliger ortsüblicher Bekanntmachung. Die Texte dieser Bekanntmachungen, mit weiteren Informationen zur Veröffentlichung und Auslegung des Beschlusses, finden Sie ebenfalls im o. g. UVP-Portal sowie in der Informationsspalte auf der rechten Seite.

LNG-Terminal Wilhelmshaven - FSRU Wilhelmshaven GmbH

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Die FSRU Wilhelmshaven GmbH hat beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das o. g. Vorhaben gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4, §§ 10, 12 und 57 WHG i. V. m. § 2 IZÜV und den §§ 5, 7 und 10 LNGG beantragt. Am Standort Voslapper Groden Nord 2 in Wilhelmshaven plant die Antragstellerin den Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU), also einer stationären schwimmenden Anlage in Form eines Produktionsschiffes zur Einfuhr, Entladung, Lagerung und Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas — LNG), mit einer Regasifizierungskapazität von bis zu 5 Mrd. Nm³ pro Jahr. Der NLWKN – Direktion hat der Firma FSRU Wilhelmshaven GmbH mit Bescheid vom 6. 3. 2024 die wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt, Abwasser aus dem Betrieb einer Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) in die Jade vor Wilhelmshaven einzuleiten. Nach Abschluss des Erlaubnisverfahrens ist gemäß § 4 IZÜV die Öffentlichkeit über die Entscheidungen zu informieren. Die hierfür erforderlichen Informationen in Form der wasserrechtlichen Erlaubnis finden Sie ab dem 4. 4. 2024 in der nebenstehenden Infospalte. Maßgebliches BVT-Merkblatt nach § 54 Abs. 3 WHG: Der Tätigkeit der FSRU Wilhelmshaven GmbH ist kein BVT-Merkblatt zuzuordnen.

Erlaubnisverfahren LNG-Terminal Wilhelmshaven/FSRU 1

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Erdgaslieferungen ist der schnelle Aufbau von Anlagen zur Anlandung, Regasifizierung und Einspeisung von Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Leitungs- und Hafeninfrastruktur vorgesehen. Hierzu gehört der Betrieb einer sog. Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) an dem neuen Anlegerkopf, der seeseitig vor dem bestehenden Anleger 1 der Umschlaganlage Voslapper Groden (UVG) vor Wilhelmshaven errichtet wurde. Für den Betrieb dieser stationären schwimmenden Anlage zur Lagerung und Wiederverdampfung von LNG wurde ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren gemäß § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 4 und den §§ 10, 12 und 57 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) sowie den §§ 5, 7 und 10 des Gesetzes zur Beschleunigung des Einsatzes verflüssigten Erdgases (LNG-Beschleunigungsgesetz – LNGG) durchgeführt. Zum Abschluss des Erlaubnisverfahrens hat der NLWKN – Direktion mit Bescheid vom 16.12.2022 der Fa. Uniper Global Commodities SE die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus dem Betrieb der o. g. FSRU in die Jade erteilt. Aktuelle Betreiberin der FSRU und Erlaubnisinhaberin ist inzwischen die bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET). Die Fa. Uniper Global Commodities SE hat auf vertraglicher Basis die kommerzielle und technische Betriebsführung des LNG-Terminals Wilhelmshaven übernommen. Für die Zulassung der Abwassereinleitungen der FSRU war das LNG-Beschleunigungsgesetz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 LNGG anzuwenden. Da eine beschleunigte Zulassung des beantragten Vorhabens geeignet war, einen relevanten Beitrag zu leisten, um eine Krise der Gasversorgung zu bewältigen oder abzuwenden, hatte die Erlaubnisbehörde in diesem Erlaubnisverfahren das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) gemäß § 4 Abs. 1 LNGG nicht anzuwenden. Den Erlaubnisbescheid vom 16.12.2022, eine Übersichtskarte der Messstellen der Beweissicherung bzw. des Monitorings (siehe Nebenbestimmung Nr. 1.4.14) und die Begründung für die Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG finden Sie in der nebenstehenden Informationsspalte. Jeweils eine Ausfertigung des Erlaubnisbescheides und der dazugehörenden Antragsunterlagen lag in der Zeit vom 12. 1. bis einschließlich 25. 1. 2023 beim NLWKN in Oldenburg sowie bei der Stadt Wilhelmshaven, der Gemeinde Wangerland und der Gemeinde Butjadingen zur Einsicht aus. Aufgrund der Vielzahl der Einwendungen wurde die Zustellung des Erlaubnisbescheides an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, durch eine öffentliche Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ersetzt. Die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN mit weiteren Informationen zur Auslegung und Zustellung des Bescheides finden Sie ebenfalls in der nebenstehenden Informationsspalte. Den Antrag und die konsolidierten Antragsunterlagen finden Sie nachstehend. Berichte des NLWKN zu den Ergebnissen der behördlichen Überwachung, Eigenüberwachung und Beweissicherung der chemischen Parameter der Abwassereinleitungen durch die FSRU „Höegh Esperanza“ sowie Messdaten aus der behördlichen Überwachung sind hier einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung. hier

Küstenschutzexperten aus Südafrika informieren sich in Norderney

Eine Delegation von Küstenschutzexperten aus Südafrika informierte sich jetzt beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in Norden über den Küstenschutz auf den Ostfriesischen Inseln. Ein Schwerpunkt galt dabei den Planungen und Projekten zum nachhaltigen und gleichzeitig umweltfreundlichen, anpassungsfähigen und wirtschaftlichen Küstenschutz für sandige Küsten. Zur Delegation gehörten David Phelp, der Leiter der Forschungsgruppe Küsteningenieurwesen und Hafeninfrastruktur am nationalen Forschungszentrum Council for Scientific and Industrial Research (CSIR) Südafrikas, Andre Theron, Küstenschutz-Forscher, ebenfalls vom CSIR und dem angehenden Küsteningenieur Herman Kriel. Begleitet wurde die Abordnung von Prof. Birgitt Brinkmann von der Leuphana Universität Lüneburg und Dipl.-Ing. Katja Werth von der Firma Naue, die beide ein gemeinsames Forschungsvorhaben mit südafrikanischen Partnern zu Schutzmaßnahmen sandiger Küsten durchführen. In der Betriebsstelle Norden-Norderney des NLWKN gab es vom Leiter Frank Thorenz und von Dipl.-Ing. Holger Blum zunächst einen theoretischen Überblick über die Küstenschutzstrategien und Maßnahmen auf den Ostfriesischen Inseln, ehe die angesprochenen Aspekte beim Ortstermin auf Norderney unter Begleitung von Holger Blum vertieft wurden. Erste Station war das Deckwerk am Westkopf der Insel, das zwischen 2001 und 2008 auf einer Länge von zwei Kilometern neu errichtet worden war. Hier beeindruckten technische Innovationen wie die Schwallwände an der Georgshöhe sowie die Integration von Anforderungen des Küstenschutzes und des Fremdenverkehrs die Experten aus Südafrika. Einig waren sich die Experten darin, dass gerade in Siedlungsbereichen genug Raum für zukünftige Küstenschutzmaßnahmen vorgehalten werden muss. Dieses sei vor dem Hintergrund des Klimawandels eine wichtige Aufgabe, um auch zukünftig den Schutz vor Sturmfluten sicherstellen zu können.

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen

Zuständige Behörden für Kontrollen im Bereich der und außerhalb von Bundeswasserstraßen Baden-Württemberg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1.,2.,3., 4.,7. Untere Verwaltungsbehörden ( Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise (Externer Link) ) Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 3 5. Auf den Wasserstraßen Polizeivollzugsdienst in Wahrnehmung der Aufgaben der Wasserschutzpolizei Regierungspräsidium Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 167 79098 Freiburg Telefon: 0761 208-0 Telefax: 0761 208-394200 E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2020 GBl. Nummer 46 Seite 1233 - § 23 Absatz 4 und Absatz 6 Nummer 3 Bayern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 5. Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Telefon: 0941 5680-0 Telefax: 0941 5680-1199 E-Mail: poststelle@reg-opf.bayern.de Internet: https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung ( AbfZustV ) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 3. Bayerische Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Zentralstelle Bayern Friedrich-Ebert-Straße 10 91126 Schwalbach Telefon: 09122 927-472 Telefax: 09122 927-475 E-Mail: wspz@polizei.bayern.de Internet: https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900501040400.html (Externer Link) Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV) vom 17. Mai 2022 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nummer 10/2022 Seite 226) In Kraft seit 01. Juni 2022 1., 2., 4., 7. Kreisverwaltungsbehörden (Externer Link) Berlin zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon: 030 9025-0 E-Mail: post@senuvk.berlin.de Internet: https://www.berlin.de/sen/uvk/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Brandenburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Henning-von-Tresckow-Straße 2 - 8 14467 Potsdam Telefon: 0331 866-0 Telefax: 0331 866-8368 E-Mail: poststelle@mil.brandenburg.de Internet: https://mil.brandenburg.de/mil/de (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Bremen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) siehe Anlage 1 (PDF, intern) Wasserschutzpolizei ( WSP ) Polizei Bremen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) des Landes WS 01, Führungsgruppe Senator-Borttscheller-Straße 1b Gatehouse 3 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 5969-800 Telefax: 0471 5969-809 E-Mail: ws01@polizei.bremen.de Internet: https://www.polizei.bremen.de/wasserschutz-2040 (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Hansestadt Bremisches Hafenamt ( HBH ) Bremen Hafenbehörde Bremen Überseetor 20 28217 Bremen Telefon: 0421 361-9502 Telefax: 0421 496-8387 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bremerhaven Hansestadt Bremisches Hafenamt Steubenstraße 7b 27568 Bremerhaven Telefon: 0471 59613-401 Telefax: 0471 59613-424 E-Mail: office@hbh.bremen.de Internet: https://www.hbh.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 siehe Anlage 1 (PDF, intern) Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft An der Reeperbahn 2 28217 Bremen Telefon: 0421 361-2407 E-Mail: office@umwelt.bremen.de Internet: https://umwelt.bremen.de/ (Externer Link) Bekanntmachung über die zuständigen Behörden nach dem Übereinkommen vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt sowie nach dem Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz vom 09. Dezember 2014 (Bremer ABl. Nummer L 329 vom 16. Dezember 2014 Seite 1539) In Kraft seit 17. Dezember 2014 Hamburg zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ( BUKEA ), Neuenfelderstraße 19 21109 Hamburg Telefon: 040 42840-0 E-Mail: info@bukea.hamburg.de Internet: https://www.hamburg.de/bukea/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Hessen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 2., 4., 5., 7. (Überwachung "auf den Landflächen im Hafen") Hafenbehörden Hafenbehörde ist die Bürgermeisterin (Oberbürgermeisterin) oder der Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörde; Obere Hafenbehörde ist das Regierungspräsidium; Oberste Hafenbehörde ist das für die Binnenschifffahrt zuständige Ministerium Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlischen Raum Kaiser-Friedrich-Ring 85 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de Internet: https://wirtschaft.hessen.de/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 ( GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) 3. (und soweit Überwachung ,,auf den Wasserflächen im Hafen sowie auf den Binnenwasserstraßen" und "Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V") Hessisches Ministerium des Innern und Sport Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Hessisches Bereitschaftspräsidium Wasserschutzpolizeiabteilung Zentrale Ermittlungsgruppe Wiesbadener Straße 99 55252 Mainz-Kastel Telefon: 06134 602-0 Telefax: 06134 602-3009 E-Mail: WSPA.HBPP@polizei.hessen.de Internet: https://hbpp.polizei.hessen.de/Startseite/ (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Abfall (Überwachung der "Entsorgung von Abfällen aus den Annahmestellen sowie von Klärschlamm") Wasser / Abwasser (Überwachung der "Annahmestellen für häusliches Abwasser") Abfallbehörde (Abfallbehörde ist der Gemeindevorstand oder der Magistrat, obere Abfallbehörde ist das Regierungspräsidium, oberste Abfallbehörde ist das für die Kreis- und Abfallwirtschaft zuständige Ministerium) Wasserbehörde (die für die aufnehmende Abwasserbehandlungsanlage zuständig ist) Oberste Wasserbehörde ist das für die Wasserwirtschaft zuständige Ministerium) Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Telefon: 0611 815-0 E-Mail: poststelle@landwirtschaft.hessen.de Internet: https://landwirtschaft.hessen.de/impressum (Externer Link) § 3a Gefahrenabwehrverordnung für Häfen vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I Seite 1031), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. Seite 782) Mecklenburg-Vorpommern zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Hafeninfrastruktur/ Genehmigungen Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Verkehr Johannes-Stelling-Straße 14 19035 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Überwachung auf den Schiffen Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-2972 E-Mail: poststelle@im.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländlische Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Paulshöher Weg 1 19061 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-16024 E-Mail: poststelle@lm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Niedersachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Binnenschifffahrt (Verkehrs- und Hafenbereich) Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-5770 E-Mail: poststelle@mw.niedersachsen.de Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Abfallbereich und Wasserbereich Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Archivstraße 2 30169 Hannover Telefon: 0511 120-0 Telefax: 0511 120-3399 E-Mail: poststelle@mu.niedersachsen.de Internet: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/ (Externer Link) Bis zum in Kraft treten einer landesspezifischen Regelung. Nordrhein-Westfalen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Einhaltung der Grenzwerte für Bordkläranlagen Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstraße 10 45659 Recklinghausen Telefon: 02361 305-0 Telefax: 02361 305-3215 E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de Internet: https://www.lanuv.nrw.de/ (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG ), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen und der Fahrzeuge in Häfen Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Kontrollen bei den Häfen und Umschlaganlagen Hafenbehörden (Externer Link) (Hafenbehörden sind die örtlichen Ordnungsbehörden; Oberste Hafenbehörde ist das für Verkehr zuständige Ministerium) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Genehmigung der Bedarfspläne nach § 1 Absatz 8 des Ausführungsgesetzes Bezirksregierungen (Externer Link) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände und zur Umsetzung des Übereinkommens vom 09. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesschiffsabfallgesetz - LSchAbfG), geändert durch Gesetz zur Änderung des Landes-Hafenentsorgungsgesetzes vom 07. April 2017 In Kraft seit 22. April 2017 Rheinland-Pfalz zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern (ohne Bordkläranlagen) Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik Rheinland-Pfalz Dekan-Laist-Straße 7 55129 Mainz Telefon: 06131 65-0 Telefax: 06131 16-4646 E-Mail: ppelt@polizei.rlp.de Internet: https://www.polizei.rlp.de/die-polizei/dienststellen/polizeipraesidium-einsatz-logistik-und-technik/abteilung-wasserschutzpolizei (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetrieb (Bordkläranlagen) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (Hausmüll, Slops, übriger Sonderabfall, Hausmüll für Fahrgastschiffe) Landkreise und kreisfreie Städte Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil C (häusliche Abwässer) kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil B (Waschwasser) Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen kreisfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur-und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3 - 5 56068 Koblenz Telefon: 0261 120-0 Telefax: 0261 120-2200 E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de Internet: https://sgdnord.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Alles andere Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt an der Weinstraße Telefon: 06321 99-0 E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de Internet: https://sgdsued.rlp.de/de/startseite/ (Externer Link) Landesausführungsgesetz zum Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen vom 19. Dezember 2018 Saarland zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1. bis 7. Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Telefon: 0681 501-4500 E-Mail: info@umwelt.saarland.de Internet: https://www.saarland.de/mukmav/DE/home/home_node.html (Externer Link) Hafenordnung für den Verkehr und den Güterumschlag in Häfen und Umschlagstellen im Saarland vom 29. November 2012 (Amtsblatt 2012, Seite 1570), sowie die dazu ergangene Änderung vom 11. Februar 2014 Sachsen zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) auf dem Fahrzeug Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Präsidium der Bereitschaftspolizei Wasserschutzpolizei Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig Telefon: 0341 5855-0 Telefax: 0341 5855-106 E-Mail: gs.wsp.bpp@polizei-sachsen.de Internet: https://www.polizei.sachsen.de/de/8602.htm (Externer Link) Wasserschutzpolizei Abschnitt Dresden (Elbe km 0 - 82) Magdeburger Straße 58 01067 Dresden Telefon: 0351 86635-0 Telefax: 0351 86635-29 Wasserschutzpolizei Abschnitt Riesa (Elbe km 82 - 172) Paul Greifzu Straße 8a 01591 Riesa Rufbereitschaft ist 2024 abgeschafft worden! In den Monaten April – Oktober steht eine tel. Rufbereitschaft zur Verfügung! Erreichbar über den Lagedienst des Präsidiums der Bereitschaftspolizei Telefon: 0341 5855-100 Sächsische Polizeiorganisationsverordnung ( SächsPolOrgVO ) vom 16. Dezember 2004 ( SächsGVBl. Seite 586), die zuletzt durch die Verordnung vom 17. März 2020 (SächsGVBl. 2020 Nummer 7 Seite 97) geändert worden ist. Annahmestelle (Land) Jeweils örtlich zuständige untere Abfallbehörde Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Umweltamt Referat Abfall / Boden / Altlasten Postfach 100253/54 01782 Pirna Telefon: 03501 5153-440 E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de Landeshauptstadt Dresden Umweltamt Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde Grunaer Straße 2 01069 Dresden Telefon: 0351 488-6180 E-Mail: umweltamt@dresden.de Landkreis Meißen Kreisumweltamt SG Abfall, Boden, Altlasten Remonteplatz 8 01558 Großenhain Telefon: 03521 7252391 E-Mail: kreisumweltamt@kreis-meissen.de Landkreis Nordsachsen Umweltamt SG Abfall, Altlasten, Bodenschutz, Dr. Belian Straße 4 04838 Eilenburg Telefon: 03421 7584130 E-Mail: umweltamt@lra-nordsachsen.de Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 22. Februar 2019 (SächsGVBl. Seite 187) i. V. m. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung von Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzrechts vom 25. Juni 2019 Reinhaltung des Hafens Hafenbehörde Landesdirektion Sachsen ( LDS ) Dienststelle Dresden Referat 36 - Luftverkehr und Binnenschifffahrt Stauffenbergallee 2 01099 Dresden Telefon: 0351 825-0 Telefax: 0351 825-3690 E-Mail: schifffahrt@lds.sachsen.de Internet: https://www.lds.sachsen.de/luftverkehr/ (Externer Link) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Häfen im Freistaat Sachsen (Sächsische Hafenverordnung - SächsHafVO ) vom 26. Oktober 2010 (SächsGVBl. Seite 315), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. Seite 503) geändert worden ist Sachsen-Anhalt zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 3. Polizeiinspektion Zentrale Dienste Wasserschutzpolizeirevier Markgrafenstraße 12 39114 Magdeburg Telefon: 0391 546-0 Telefax: 0391 546-2522 E-Mail: pi-md@polizei-sachsen-anhalt.de Internet: https://polizei.sachsen-anhalt.de/das-sind-wir/polizeiinspektion-zentrale-dienste-sachsen-anhalt/wsprev/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO ) vom 30. Oktober 2018 1., 2., 4., 5., 7., 6. (außerhalb der Bundeswasserstraßen) Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon: 0345 514-0 E-Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ (Externer Link) Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung - LSchiffHVO) vom 30. Oktober 2018 Schleswig-Holstein zuständig für 1) Anschrift Bemerkungen 2) 1., 3. (im Hafen) 4.,7. Hafenbehörden (= die Bürgermeister/innen der Städte und amtsfreien Gemeinden, die Amtsdirektoren/innen, in ehrenamtlich verwalteten Ämtern die Amtsvorsteher/innen für die Ämter als örtliche Ordnungsbehörde) Abweichend hiervon sind Hafenbehörde für die kreiseigenen Häfen die Landräte/innen als Kreisordnungsbehörden für die landeseigenen und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen "Ölhafen" und "Hafen Ostermoor" und die auf dem Gemeindegebiet der Stadt Brunsbüttel liegenden Häfen an der Elbe östlich der Mündung des Nord-Ostsee-Kanals der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Herzog-Adolf-Straße 1 25813 Husum Telefon: 04841 667-0 Telefax: 04841 667-116 E-Mail: poststelle.husum@lkn.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/lkn (Externer Link) nach § 4 Absatz 1 der Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO ) Hafenbehörden sind nur soweit für die Umsetzung des CDNI ) zuständig, als es keine sondergesetzlichen Zuständigkeiten anderer, z. B. der Abfallbehörden z. B. für die Genehmigung der Errichtung von Abfallannahmestellen gibt und sich die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Aufgaben schon jetzt aus dem LWG ergibt. Neue Zuständigkeiten werden nicht begründet 2., 3. (außerhalb der Häfen) Wasserschutzpolizei (PDF, intern) Eine originäre Zuständigkeit für den Vollzug von Fachrecht besteht nicht. Zeigen sich im Rahmen des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs Unregelmäßigkeiten, verständigt die WSP die zuständige Behörde. Ergänzend besteht WSP-Eilzuständigkeit bei Gefahr im Verzug bzw. zur Verfolgung von Straftaten bzw. OWi -Verstößen. 5. Landesamt für Umwelt Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: 04347 704-0 Telefax: 04347 704-102 E-Mail: poststelle-flintbek@lfu.landsh.de Internet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU (Externer Link) nach § 14 Absatz 1 i. V. m. § 5 Absatz 3 der Landesverordnung über die Entsorgung von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen in schleswig-holsteinischen Häfen (Hafenentsorgungsverordnung - HafEntsVO ) 6. Landräte/innen und Bürgermeister/innen der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach § 101 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Nummer 7 der Landesverordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Küstenschutzbehörden ( WaKüVO ) Die Zuständigkeit umfasst die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte nach Anlage 2 Anhang V Nummer 2 CDNI (Interner Link) . 1) Zuständigkeiten nach CDNI und für: Überwachung, Einrichten und Betrieb von Annahmestellen Teil A Teil B (siehe auch Nummer 4.) Teil C Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Betreibern von Bunkerstellen Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Schiffsführern und Schiffsbetreibern Überwachung gesetzlicher Verpflichtungen von Befrachtern und Ladungsempfängern sowie von Betreibern von Umschlaganlagen Genehmigung des Bedarfsplans/der Bedarfspläne nach § 4 Absatz 4 BinSchAbfÜbkAG technische Untersuchungen von Fahrzeugen (Hinweis: Der Bereich Technische Vorschriften betrifft im CDNI nur das Nachlenzsystem. Nachlenzsysteme werden i. d. R. nur in Tankschiffen installiert, die i. d. R. nicht länderspezifisch abgenommen werden. Die Abnahme solcher Systeme erfolgt entweder einmal bei der Schiffsabnahme oder beim nachträglichen Einbau.) Ausstellung des Ölkontrollbuches 2) Die Daten für das Inkrafttreten gelten für das Inkrafttreten der Bestimmungen für die zuständigen Behörden! Desgleichen etwaige Änderungsangaben zu den Regelwerken. Stand: 27. August 2024

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