Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Das Projekt "Fachsymposium zum Umwelthaftungsgesetz am 19.03.93 in Rostock" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verein der Ingenieure und Wirtschaftler in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Projekt "Oekonomische Analyse des Umwelthaftungsrechts" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Institut für Volkswirtschaftslehre, Allokationstheorie und Umweltökonomie.
Am 18. November 2017 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes. Mit diesem Gesetz setzt die Bundesrepublik Deutschland den sogenannten Haftungsannex zum internationalen Antarktis-Umweltschutzprotokoll in innerstaatliches Recht um. In Kraft treten werden die Regel in Deutschlandaber erst, wenn alle beteiligten Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Mit dem Antarktis-Haftungsgesetz sollen Notfälle vermieden werden, die die Umwelt in der Antarktis gefährden beziehungsweise sollen die Auswirkungen solcher Notfälle auf die antarktische Umwelt beschränkt werden. Dieses Ziel wird durch Regelungen in drei Bereichen erreicht. Zum einen gibt es eine Art Pflichtenheft für in der Antarktis tätige Organisationen oder Unternehmen, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Daneben gibt es nun die Pflicht, bei umweltgefährdenden Notfällen Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um Umweltschäden zu verhindern oder einzudämmen. Schließlich regelt das Gesetz die Haftung für den Fall, dass eine Organisation oder ein Unternehmen keine Gegenmaßnahmen ergreift. Werden von dritter Seite Aufräumarbeiten durchgeführt, muss der Verursacher die hierfür entstandenen Kosten bis zu den gesetzlich normierten Höchstgrenzen ersetzen. Selbst wenn von niemandem Aufräumarbeiten durchgeführt werden, müssen fiktive Aufräumkosten an einen internationalen Fonds geleistet werden, der seinerseits Aufräumarbeiten in der Antarktis finanziert.
Das Projekt "Teilprojekt 2: Implementierung^Geteilte und vernetzte (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums, Teilprojekt: Rechtliche Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kassel, Institut für Volkswirtschaftslehre, Fachgebiet Umwelt- und Verhaltensökonomik.Insbesondere aufgrund des demographischen Wandels und der sinkenden finanziellen Ressourcen der öffentlichen Hand ist ein wirtschaftlicher Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs gerade im ländlichen Raum vielmals kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund soll im vorliegenden Projekt untersucht werden, wie in ländlich geprägten Regionen das Potential für die gemeinsame Nutzung privater Mobilitätsressourcen und die Vernetzung dieser mit den öffentlichen Mobilitätsressourcen verbessert werden kann. Durch das Vorläuferprojekt Mobilfalt hat der Nordhessische VerkehrsVerbund (NVV) seit April 2013 in drei nordhessischen Pilotregionen ein Angebot etabliert, in dem private Mitfahrgelegenheiten mit dem ÖPNV verknüpft werden. Hierbei wird der klassische Linienbusverkehr in der Region durch private Mitfahrangebote, sogenannte Mobilfalt-Fahrten ergänzt. Das Projekt Geteilte und vernetzte Mobilitätsdienstleistungen (GetMobil) - Initialisierung, Implementierung, Wirkung und Propagierung unter besonderer Berücksichtigung des ländlichen Raums untersucht nun, welche Hemmnisse und Anforderungen aus Nutzersicht an dieses Mobilitätskonzept gestellt werden. Hieraus sollen dann konkrete Maßnahmen abgeleitet und durch den NVV für Mobilfalt umgesetzt werden. Teilweise wird eine Erprobung der entwickelten Maßnahmen in sogenannten Realexperimenten schon während des Projektes erfolgen, um das tatsächliche Potential zur Verbesserung des Mobilfaltangebots abzuschätzen. Das Fachgebiet für Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht untersucht im Rahmen von GetMobil die rechtlichen Implikationen von Ride-Sharing Angeboten im Allgemeinen und im Besonderen in Bezug auf die Verknüpfung von privatem und öffentlichem Angebot. Hierbei werden insbesondere planungsrechtliche, straßen- und verkehrsrechtliche, gesellschafts- und gewerberechtliche, vertrags- und haftungsrechtliche sowie telemedien- und datenschutzrechtliche Fragestellungen untersucht.
Das Projekt "Gutachten 'Grenzen der Zustandsstoererhaftung bei Altlasten; Konsequenzen aus dem Beschluss des BVerfG auf die Sanierung von Altlasten und rechtspolitische Empfehlungen'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Prof.Dr.jur. Eckard Rehbinder.
Das Projekt "Geo-Sys: Systemanalyse der geothermalen Energieerzeugung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH - Fachbereich Endlagersicherheitsforschung.Ziel des Vorhabens ist eine Risikoanalyse für die geothermale Energieerzeugung in Deutschland. Die Risikoanalyse schließt sowohl rechtliche, ökologische als auch technische Aspekte ein. In der ersten 1-jährigen Projektphase werden die zu betrachtenden Schutzgüter, Prozesse und Wirkfaktoren identifiziert und die Werkzeuge und Daten für die Analyse dokumentiert. In der zweiten, zwei Jahre andauernden Projektphase wird auf dieser Grundlage eine quantitative, probabilistische Risikoanalyse für die geothermale Energieerzeugung durchgeführt. Als Ergebnis der Studie werden technische Risiken und Umweltrisiken quantifiziert und Hinweise zur Vermeidung oder Verminderung gegeben. Besonderes Augenmerk wird auf die Bewertung der radioaktiven Belastung durch die Geothermie gelegt. Hinzu kommt die Erstellung des Rechtsrahmens für die geothermische Energieerzeugung sowie der haftungsrechtlichen Tatbestände für die hiermit verbundenen Umweltrisiken.
Das Projekt "Umwelt- und Unternehmensstrafrecht" wird/wurde gefördert durch: Universität Osnabrück, Juristische Fakultät, Fachbereich 10 Rechtswissenschaften, Institut für Wirtschaftsstrafrecht. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Osnabrück, Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für Wirtschaftsstrafrecht - Prof.Dr. Hero Schall.Ziel der Untersuchung ist die Herausarbeitung und Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortung sowohl des Inhabers als auch der Mitarbeiter eines Unternehmens für die in den Betrieben oder aus den Betriebe heraus begangenen Umweltstraftaten.
Das Projekt "Europäisierung des Umweltrechts und ihre Auswirkung auf die Wirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Cottbus, Institut für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht, Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht.Die Europäisierung des Umweltrechts spielt eine zentrale Rolle im Hinblick auf die nationale Umweltgesetzgebung. Neue Konflikte zwischen europäischem und deutschem Umweltrecht sind gegenwärtig in den Bereichen Immissionsschutzrecht und Umwelthaftungsrecht vorprogrammiert, betrachtet man die Richtlinienvorschläge der EU zur Umwelthaftung sowie zum Emissionszertifikatenhandel in Umsetzung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus dem Kyoto-Protokoll. Eine gesonderte Betrachtung bilden die bisherigen Bemühungen der künftigen östlichen Beitrittsländer, insb. Polens, im Hinblick auf eine 'europarechtsgerichtete' Umweltrechtsgesetzgebung. Erfasst werden soll zunächst der aktuelle Stand der Europäisierung des Umweltrechts unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzungsbemühungen des deutschen Gesetzgebers. Eine ausführliche Betrachtung erfahren hier die EU-Gesetzgebungsbemühungen zum Erlass einer Umwelthaftungsrichtlinie sowie die damit verbundenen Kompatibilitätsfragen bei europäischem und deutschem Umweltrecht. Unter den Gesichtspunkten der Kompatibilität und Harmonisierung europarechtlicher Vorgaben und deutschem Umweltrecht wird der EG-Vorschlag zu einer Richtlinie zum Emissionszertifikatehandel erörtert. In einem zweiten Komplex werden die möglichen Auswirkungen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie auf die deutsche Wirtschaft und die hiermit verbundenen Konsequenzen untersucht. Gerade hier stellt sich für Unternehmen und Versicherer die zentrale Frage nach der künftigen Versicherbarkeit von reinen Ökoschäden, deren Einbindung in der von der EU vorgesehenen Form in das Umwelthaftungsrecht bislang dem deutschen Rechtssystem fremd ist. Abschließend soll sich mit der Frage am Beispiel Polens beschäftigt werden, inwieweit die künftigen östlichen Beitrittsländer im Umweltrecht gesetzgeberische Vorbereitungen im Hinblick auf europäische Regelwerke und Vorgaben getroffen haben. Die dargestellten Problemstellungen, Fragen und Auswirkungen auf Gesetzespolitik und wirtschaftliche Praxis sowie mögliche Lösungen sollen in einem gemeinsamen Symposium von DBU/dem Lehrstuhl des Antragstellers unter Einbindung des Verlags Recht und Wirtschaft, Heidelberg, präsentiert werden.
Das Projekt "Umwelthaftung und Biodiversität II" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Berlin, Fakultät VII Architektur, Umwelt, Gesellschaft, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung (ILaUP), Fachgebiet Vergleichende Landschaftsökonomie.
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