Mit den Verfahren der analytischen Pyrolyse (Pyrolyse-Gaschromatographie / Massenspektrometrie und Pyrolyse-Feldionisation Massenspektrometrie) sind bisher qualitative Aussagen über molekulare Bausteine der gebundenen organischen Bodensubstanzen (OBS) und relative quantitative Vergleiche ihrer Anteile und thermischen Stabilität in Proben mit ähnlicher Herkunft möglich. Ein Ziel des Projektes ist es, die Verfahren im Hinblick auf ihre quantitative Aussagefähigkeit weiterzuentwickeln. Dazu wird für einzelne wichtige Verbindungsklassen wie Lipide, N-Verbindungen, Kohlenhydrate und Ligninbausteine geprüft, inwiefern durch interne Eichung und Korrelation mit den Ergebnissen komplementärer naßchemische und spektroskopische Untersuchungen verbesserte quantitative Aussagen über die molekulare Zusammensetzung gewonnen werden können. Die Untersuchungen werden an GesamtBodenproben und den mineralisch gebundenen Anteilen der OBS (Partikelgrößenfraktionen) aus den Extremvarianten der Feldversuche in Halle und Bad Lauchstädt durchgeführt, um neue Erkenntnisse über die Ursachen für die Stabilisierung von Fraktionen der OBS zu erarbeiten. Die verbesserten Verfahren werden den anderen AGs im Schwerpunkt kooperativ verfügbar gemacht.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Halle/S. (45370897) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 5 - Pleistozäne Hochflächen, bedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“, das Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Drömling ist, läuft derzeit. Ziel der Änderung ist es, den Erlebnisweg I „Runde der Kernzone“ für Besucherinnen und Besucher zugänglich zu machen. Bisher war das Betreten der sogenannten Kernzone „Böckwitz-Jahrstedter Drömling“ (§ 4 Absatz 3 der geltenden Verordnung) untersagt. Mit der geplanten Änderung soll dieser Weg vom Betretungsverbot ausgenommen werden – ein Schritt, der den Naturtourismus und die Umweltbildung in der Region stärkt. Darüber hinaus soll in der Verordnung festgeschrieben werden, dass die Bildung und Umweltbildung gleichwertiger Bestandteil der Aufgaben und Ziele im Schutzgebiet sind. Auch die Zuständigkeiten werden aktualisiert: Neben der oberen Naturschutzbehörde werden künftig auch die Verwaltung des Biosphärenreservates Drömling, das Landesamt für Umweltschutz und die untere Naturschutzbehörde offiziell benannt, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Auslegungsunterlagen können in den folgenden Kommunen eingesehen werden: sowie im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (obere Naturschutzbehörde), Dessauer Str. 70, 06110 Halle/S. Die Einsichtnahme ist während der jeweiligen Dienst- und Sprechzeiten möglich. Zusätzlich stehen die Unterlagen selbstverständlich auch online zur Verfügung unter: https://lsaurl.de/nsgverfahren Ihre Meinung zählt! Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte haben die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2025 schriftlich Stellung zu den geplanten Änderungen zu nehmen und diese an das Landesverwaltungsamt zu senden. Hintergrund: Das Referat Naturschutz und Landschaftspflege ist als obere Naturschutzbehörde in Sachsen-Anhalt zuständig für die Ausweisung und Betreuung der Naturschutzgebiete. Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Der Schutzstatus eines Naturschutzgebietes bedeutet den höchsten Schutz nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (streng geschützte Gebiete). Gründe zur Ausweisung von Gebieten als Naturschutzgebiet können sein: Mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen die in Sachsen-Anhalt vorkommenden naturräumlichen Landschaften und dort insbesondere die wertvollen und schutzbedürftigen Ökosysteme repräsentiert werden. Ausweisung von Naturschutzgebieten Teile von Natur und Landschaft in denen mindestens einer der oben genannten Gründe zutrifft, werden durch eine Verordnung des Landesverwaltungsamtes als NSG erklärt. Vor der Erklärung zum NSG werden in einem Ausweisungsverfahren Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie Träger öffentlicher Belange, Landesbehörden, die anerkannten Naturschutzverbände, Berufsvertretungen und die betroffenen Gemeinden einbezogen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Biomonitoring Nitrat 2024 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Proasellus slavus (REMY 1948) - November 2024 - Biomonitoring Nitrat 2024 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Im Auftrage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle/s. LHW-Auftragsnummer: HN00028/2021 IGÖ GmbH Auftragsnummer: 269-23 Bearbeitung: Dr. Heide Stein Dr. Sven Berkhoff Dr. Andreas Fuchs Anne Jäger PD Dr. Hans Jürgen Hahn Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH Im Niederfeld 15 D-76829 Landau/Pfalz Landau, im November 2024 Inhaltsverzeichnis 1Veranlassung / Zielsetzung .................................................................................2 2Ökologisches Grundwassermonitoring in Deutschland....................................3 3Das Biomonitoring Nitrat .....................................................................................4 4Material und Methoden ........................................................................................8 4.1Methodik der Probennahme .................................................................................. 8 4.2Datenaufbereitung und -analyse ............................................................................ 9 5 Ergebnisse und Diskussion...............................................................................12 5.1Abiotik, organisches Material und Mikrobiologie ...................................................12 5.2Fauna ...................................................................................................................14 5.2.1Fauna - Allgemeine Befunde .............................................................................14 5.2.2Die Bedeutung der Landnutzung für die Besiedlung des Grundwassers ...........18 5.2.3Biologische Bewertung ......................................................................................23 5.2.4Schwellenwertanalysen Nitrat und Kalium .........................................................25 5.3 6 Wissenschaftliche und praktische Anschlussfähigkeit ...................................32 6.1 Das Biomonitoring Nitrat .......................................................................................32 6.1.1Indikatoren für die Landnutzungsintensität ........................................................32 6.1.2Verweilzeiten des Sickerwassers & Vulnerabilität..............................................32 6.2 7 Zeitlicher Verlauf April 2021 bis April 2022 ...........................................................28 Das BMBF-Projekt Regulate.................................................................................32 Zusammenfassung .............................................................................................34 Literaturverzeichnis ...........................................................................................................36 Anhang 1 Steckbriefe der Messstellen des Grundwasser-Biomonitorings Nitrat .........37
Biomonitoring Nitrat 2023 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Proasellus slavus (REMY 1948) - November 2023 - Biomonitoring Nitrat 2023 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Im Auftrage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle/S. LHW-Auftragsnummer: HN00028/2021 IGÖ GmbH Auftragsnummer: 247-22 Bearbeitung: Dr. Heide Stein Dr. Sven Berkhoff Dr. Andreas Fuchs PD Dr. Hans Jürgen Hahn Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH Im Niederfeld 15 D-76829 Landau/Pfalz Landau, im November 2023 Inhaltsverzeichnis 1VERANLASSUNG / ZIELSETZUNG ......................................................................2 2ÖKOLOGISCHES GRUNDWASSERMONITORING IN DEUTSCHLAND .............3 3DAS BIOMONITORING NITRAT ...........................................................................5 4MATERIAL UND METHODEN ...............................................................................9 4.1METHODIK DER PROBENNAHME ............................................................................... 9 4.2DATENAUFBEREITUNG UND -ANALYSE ......................................................................10 5 ERGEBNISSE & DISKUSSION ...........................................................................13 5.1ABIOTIK, ORGANISCHES MATERIAL UND MIKROBIOLOGIE...........................................13 5.2FAUNA ...................................................................................................................15 5.2.1Fauna - Allgemeine Befunde....................................................................................... 15 5.2.2Die Bedeutung der Landnutzung für die Besiedlung des Grundwassers ............ 18 5.2.3Biologische Bewertung................................................................................................. 23 5.2.4Schwellenwertanalysen Nitrat und Kalium ................................................................ 25 6 WISSENSCHAFTLICHE UND PRAKTISCHE ANSCHLUSSFÄHIGKEIT ............29 6.1 DAS BIOMONITORING NITRAT ..................................................................................29 6.1.1Indikatoren für die Landnutzungsintensität ............................................................... 29 6.1.2Verweilzeiten des Sickerwassers & Vulnerabilität ................................................... 29 6.2 DAS BMBF-PROJEKT REGULATE .........................................................................29 7ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................31 8LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................33 9ANHANG 1 STECKBRIEFE DER MESSSTELLEN DES GRUNDWASSER- BIOMONITORINGS NITRAT ...............................................................................34
Beitrag im Rahmen der FKTG: Die Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ist aufgefordert, ihre Methodik zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien in einem transparenten Prozess in dem von der Fachkonferenz Teilgebiete initiierten Folgeformat auszuarbeiten und zur Diskussion zu stellen. Zu Beginn sollten dabei die von der Themen-AG “Planungswissen-schaften und planungswissenschaftliche Abwägung gem. StandAG” aufgeworfenen Fragen geklärt werden. Soweit es spätestens in Schritt 2 von Phase 1 zur Anwendung planungswissenschaftlicher Kriterien kommt, müssen die betroffenen und angrenzenden Gebietskörperschaften informiert und aktuelle, umfassende planungsrelevante Informationen eingeholt werden. Dabei muss die Datenverfügbarkeit und -aktualität sichergestellt werden. Stellungnahme der BGE: Die BGE hat im Jahr 2021 mit der Entwicklung einer Anwendungsmethodik für die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien begonnen. Ob die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien in der aktuellen Phase I Schritt 2 der Standortauswahl zur Anwendung kommen werden, wird sich erst zeigen, wenn die 90 Teilgebiete die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen durchlaufen haben und die geowissenschaftliche Abwägung stattgefunden hat. Für den Fall gilt es aber, vorbereitet zu sein. Die Gebiete zur Methodenentwicklung (GzME), die bereits für das Bearbeitungskonzept für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen herangezogen wurden, waren der Ausgangspunkt für eine praxisnahe Methodenentwicklung. Daten hat die BGE von verschiedenen Behörden erhalten und die Datenabfragen auf der Seite "Korrespondenzen" veröffentlicht. Einen ersten Arbeitsstand zur Methodenentwicklung für eine Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien hat die BGE am 26. September 2022 veröffentlicht. Dieser Arbeitsstand wurde von den Expert*innen der BGE in einer Online-Veranstaltung aus der Reihe "Betrifft-Standortauswahl" am 29. September 2022 vorgestellt. Am 19. Oktober 2022 haben die Mitarbeiterinnen der BGE Lisa Seidel und Nina Grube auf Einladung diesen Arbeitsstand der Methodenentwicklung für eine Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien auf der digitalen öffentlichen Sitzung des Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) präsentiert. Anschließend wurden Fragen beantwortet und Anregungen aufgenommen. Am 18. November 2023 wurde auf dem zweiten Forum Endlagersuche in Halle an der Saale ein aktueller Arbeitsstand der Methodenentwicklung vorgestellt und diskutiert. In 2024 hat die BGE die Methode zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien weiter vorangebracht Die BGE wird auch die folgenden Entwicklungsschritte transparent vollziehen und im Zuge von Datenanfragen und – abfragen in der gewohnten Art und Weise die zuständigen Behörden involvieren. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 16 |
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| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 28 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 32 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 41 |
| Resource type | Count |
|---|---|
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| Topic | Count |
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| Boden | 20 |
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| Weitere | 37 |