Die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) mit ihren Bereichen Bank für Umweltproben und Bank für Humanproben ist eine Daueraufgabe des Bundes unter der Gesamtverantwortung des Bundesumweltministeriums sowie der administrativen und fachlichen Koordinierung des Umweltbundesamtes. Es werden für die Bank für Umweltproben regelmäßig Tier- und Pflanzenproben aus repräsentativen Ökosystemen (marin, limnisch und terrestrisch) Deutschlands und darüber hinaus für die Bank für Humanproben im Rahmen einer Echtzeitanalyse Blut-, Urin-, Speichel- und Haarproben studentischer Kollektive gewonnen. Vor ihrer Einlagerung werden die Proben auf eine Vielzahl an umweltrelevanten Stoffen und Verbindungen (z.B. Schwermetalle, CKW und PAH) analysiert. Der eigentliche Wert der Umweltprobenbank besteht jedoch in der Archivierung der Proben. Sie werden chemisch veränderungsfrei (über Flüssigstickstoff) gelagert und somit können auch rückblickend Stoffe untersucht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Einwirkung noch nicht bekannt oder analysierbar waren oder für nicht bedeutsam gehalten wurden. Alle im Betrieb der Umweltprobenbank anfallenden Daten und Informationen werden mit einem Datenbankmanagementsystem verwaltet und aufbereitet. Hierbei handelt es sich insbesondere um die biometrischen und analytischen Daten, das Schlüsselsystem der UPB, die Probenahmepläne, die Standardarbeitsanweisungen (SOP) zu Probenahme, Transport, Aufbereitung, Lagerung und Analytik und die Lagerbestandsdaten. Mit einem Geo-Informationssystem werden die Karten der Probenahmegebiete erstellt, mit denen perspektivisch eine Verknüpfung der analytischen Ergebnisse mit den biometrischen Daten sowie weiteren geoökologischen Daten (z.B. Daten der Flächennutzung, der Bodenökologie, der Klimatologie) erfolgen soll. Ausführliche Informationen und eine umfassende Datenrecherche sind unter www.umweltprobenbank.de abrufbar.
Mit den Verfahren der analytischen Pyrolyse (Pyrolyse-Gaschromatographie / Massenspektrometrie und Pyrolyse-Feldionisation Massenspektrometrie) sind bisher qualitative Aussagen über molekulare Bausteine der gebundenen organischen Bodensubstanzen (OBS) und relative quantitative Vergleiche ihrer Anteile und thermischen Stabilität in Proben mit ähnlicher Herkunft möglich. Ein Ziel des Projektes ist es, die Verfahren im Hinblick auf ihre quantitative Aussagefähigkeit weiterzuentwickeln. Dazu wird für einzelne wichtige Verbindungsklassen wie Lipide, N-Verbindungen, Kohlenhydrate und Ligninbausteine geprüft, inwiefern durch interne Eichung und Korrelation mit den Ergebnissen komplementärer naßchemische und spektroskopische Untersuchungen verbesserte quantitative Aussagen über die molekulare Zusammensetzung gewonnen werden können. Die Untersuchungen werden an GesamtBodenproben und den mineralisch gebundenen Anteilen der OBS (Partikelgrößenfraktionen) aus den Extremvarianten der Feldversuche in Halle und Bad Lauchstädt durchgeführt, um neue Erkenntnisse über die Ursachen für die Stabilisierung von Fraktionen der OBS zu erarbeiten. Die verbesserten Verfahren werden den anderen AGs im Schwerpunkt kooperativ verfügbar gemacht.
Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle Halle/S. (45370897) in Sachsen-Anhalt. Der Datensatz enthält mehrjährige Monats-Mittelwerte aller Monate. Der Datensatz enthält Extremwerte der Pegelstände. Die Messstelle ist ein GW-Beobachtungsrohr. Die Bodenzustandserhebung entspricht: 5 - Pleistozäne Hochflächen, bedeckter GWL. Die Probennahmehäufigkeit ist wöchentlich.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung für das Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“, das Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Drömling ist, läuft derzeit. Ziel der Änderung ist es, den Erlebnisweg I „Runde der Kernzone“ für Besucherinnen und Besucher zugänglich zu machen. Bisher war das Betreten der sogenannten Kernzone „Böckwitz-Jahrstedter Drömling“ (§ 4 Absatz 3 der geltenden Verordnung) untersagt. Mit der geplanten Änderung soll dieser Weg vom Betretungsverbot ausgenommen werden – ein Schritt, der den Naturtourismus und die Umweltbildung in der Region stärkt. Darüber hinaus soll in der Verordnung festgeschrieben werden, dass die Bildung und Umweltbildung gleichwertiger Bestandteil der Aufgaben und Ziele im Schutzgebiet sind. Auch die Zuständigkeiten werden aktualisiert: Neben der oberen Naturschutzbehörde werden künftig auch die Verwaltung des Biosphärenreservates Drömling, das Landesamt für Umweltschutz und die untere Naturschutzbehörde offiziell benannt, um die Zusammenarbeit zu verbessern. Die Auslegungsunterlagen können in den folgenden Kommunen eingesehen werden: sowie im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (obere Naturschutzbehörde), Dessauer Str. 70, 06110 Halle/S. Die Einsichtnahme ist während der jeweiligen Dienst- und Sprechzeiten möglich. Zusätzlich stehen die Unterlagen selbstverständlich auch online zur Verfügung unter: https://lsaurl.de/nsgverfahren Ihre Meinung zählt! Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte haben die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2025 schriftlich Stellung zu den geplanten Änderungen zu nehmen und diese an das Landesverwaltungsamt zu senden. Hintergrund: Das Referat Naturschutz und Landschaftspflege ist als obere Naturschutzbehörde in Sachsen-Anhalt zuständig für die Ausweisung und Betreuung der Naturschutzgebiete. Naturschutzgebiete (NSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Der Schutzstatus eines Naturschutzgebietes bedeutet den höchsten Schutz nach bundesdeutschem Naturschutzrecht (streng geschützte Gebiete). Gründe zur Ausweisung von Gebieten als Naturschutzgebiet können sein: Mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten sollen die in Sachsen-Anhalt vorkommenden naturräumlichen Landschaften und dort insbesondere die wertvollen und schutzbedürftigen Ökosysteme repräsentiert werden. Ausweisung von Naturschutzgebieten Teile von Natur und Landschaft in denen mindestens einer der oben genannten Gründe zutrifft, werden durch eine Verordnung des Landesverwaltungsamtes als NSG erklärt. Vor der Erklärung zum NSG werden in einem Ausweisungsverfahren Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sowie Träger öffentlicher Belange, Landesbehörden, die anerkannten Naturschutzverbände, Berufsvertretungen und die betroffenen Gemeinden einbezogen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Biomonitoring Nitrat 2024 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Proasellus slavus (REMY 1948) - November 2024 - Biomonitoring Nitrat 2024 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Im Auftrage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle/s. LHW-Auftragsnummer: HN00028/2021 IGÖ GmbH Auftragsnummer: 269-23 Bearbeitung: Dr. Heide Stein Dr. Sven Berkhoff Dr. Andreas Fuchs Anne Jäger PD Dr. Hans Jürgen Hahn Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH Im Niederfeld 15 D-76829 Landau/Pfalz Landau, im November 2024 Inhaltsverzeichnis 1Veranlassung / Zielsetzung .................................................................................2 2Ökologisches Grundwassermonitoring in Deutschland....................................3 3Das Biomonitoring Nitrat .....................................................................................4 4Material und Methoden ........................................................................................8 4.1Methodik der Probennahme .................................................................................. 8 4.2Datenaufbereitung und -analyse ............................................................................ 9 5 Ergebnisse und Diskussion...............................................................................12 5.1Abiotik, organisches Material und Mikrobiologie ...................................................12 5.2Fauna ...................................................................................................................14 5.2.1Fauna - Allgemeine Befunde .............................................................................14 5.2.2Die Bedeutung der Landnutzung für die Besiedlung des Grundwassers ...........18 5.2.3Biologische Bewertung ......................................................................................23 5.2.4Schwellenwertanalysen Nitrat und Kalium .........................................................25 5.3 6 Wissenschaftliche und praktische Anschlussfähigkeit ...................................32 6.1 Das Biomonitoring Nitrat .......................................................................................32 6.1.1Indikatoren für die Landnutzungsintensität ........................................................32 6.1.2Verweilzeiten des Sickerwassers & Vulnerabilität..............................................32 6.2 7 Zeitlicher Verlauf April 2021 bis April 2022 ...........................................................28 Das BMBF-Projekt Regulate.................................................................................32 Zusammenfassung .............................................................................................34 Literaturverzeichnis ...........................................................................................................36 Anhang 1 Steckbriefe der Messstellen des Grundwasser-Biomonitorings Nitrat .........37
Biomonitoring Nitrat 2023 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Proasellus slavus (REMY 1948) - November 2023 - Biomonitoring Nitrat 2023 in Sachsen-Anhalt (unter Berücksichtigung früherer Daten) Endbericht Im Auftrage des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Halle/S. LHW-Auftragsnummer: HN00028/2021 IGÖ GmbH Auftragsnummer: 247-22 Bearbeitung: Dr. Heide Stein Dr. Sven Berkhoff Dr. Andreas Fuchs PD Dr. Hans Jürgen Hahn Institut für Grundwasserökologie IGÖ GmbH Im Niederfeld 15 D-76829 Landau/Pfalz Landau, im November 2023 Inhaltsverzeichnis 1VERANLASSUNG / ZIELSETZUNG ......................................................................2 2ÖKOLOGISCHES GRUNDWASSERMONITORING IN DEUTSCHLAND .............3 3DAS BIOMONITORING NITRAT ...........................................................................5 4MATERIAL UND METHODEN ...............................................................................9 4.1METHODIK DER PROBENNAHME ............................................................................... 9 4.2DATENAUFBEREITUNG UND -ANALYSE ......................................................................10 5 ERGEBNISSE & DISKUSSION ...........................................................................13 5.1ABIOTIK, ORGANISCHES MATERIAL UND MIKROBIOLOGIE...........................................13 5.2FAUNA ...................................................................................................................15 5.2.1Fauna - Allgemeine Befunde....................................................................................... 15 5.2.2Die Bedeutung der Landnutzung für die Besiedlung des Grundwassers ............ 18 5.2.3Biologische Bewertung................................................................................................. 23 5.2.4Schwellenwertanalysen Nitrat und Kalium ................................................................ 25 6 WISSENSCHAFTLICHE UND PRAKTISCHE ANSCHLUSSFÄHIGKEIT ............29 6.1 DAS BIOMONITORING NITRAT ..................................................................................29 6.1.1Indikatoren für die Landnutzungsintensität ............................................................... 29 6.1.2Verweilzeiten des Sickerwassers & Vulnerabilität ................................................... 29 6.2 DAS BMBF-PROJEKT REGULATE .........................................................................29 7ZUSAMMENFASSUNG .......................................................................................31 8LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................33 9ANHANG 1 STECKBRIEFE DER MESSSTELLEN DES GRUNDWASSER- BIOMONITORINGS NITRAT ...............................................................................34
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Halle, Heft 1/2020: 547–550 34 Bearbeitet von Wieland Röhricht* und Daniel Rolke (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung und Datengrundlagen Von der relativ kleinen Überordnung Neuropterida sind in Deutschland ca. 110 Arten bekannt. Die Über- ordnung umfaßt die drei Ordnungen Raphidioptera (Kamelhalsfliegen), Megaloptera (Schlammfliegen) und Neuroptera (Netzflügler i. e. S.). In Sachsen-An- halt wurden 63 Arten nachgewiesen: davon sind 6 Raphidiidae (Raphidioptera), 1 Inocelliidae (Raphidi- optera), 2 Sialidae (Megaloptera), 7 Coniopterygidae (Neuroptera), 1 Osmylidae (Neuroptera), 2 Sisyridae (Neuroptera), 1 Mantispidae (Neuroptera), 20 Heme- robiidae (Neuroptera), 20 Chrysopidae (Neuroptera) und 3 Myrmeleontidae (Neuroptera). Seit der letzten Bearbeitung der Roten Liste für das Landesgebiet (Röhricht 1995) haben intensive fau- nistische Aufsammlungen stattgefunden. Ein erster Überblick über die Netzflüglerfauna Mitteldeutsch- lands konnte inzwischen gewonnen werden (Röhricht 1996, 2001). Trotzdem muß besonders das nördliche Sachsen-Anhalt weiterhin als äußerst unzureichend erforscht gelten. Die Nomenklatur der Neuropterida folgt Aspöck et al. (2001). Bemerkungen zu ausgewählten Arten Gemeine Florfliege (Artenkomplex) – Chryosperla carnea s.l. auct. Verstärkt in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts be- gann die Untersuchung des Artenkomplexes um die Ge- meine Florfliege. Verschiedene Schwesterarten wurden inzwischen entdeckt. Doch ist bislang die Bearbeitung des C. carnea- Komplexs für das Land Sachsen-Anhalt noch nicht beendet. Wenige Arbeiten berücksichtigen überhaupt bislang die einzelnen Arten des Komplexes. Sicher kommt allerdings C. carnea s. str. (vgl. Duelli 1999, Henry et al. 2002 u.a.) im Lande vor, und ist nicht gefähr- det. Über das Vorkommen von C. pallida, C. agilis und C. lucasina besteht weiterhin Unklarheit. Gelbfühlerige Schwammfliege – Sisyra terminalis Curtis, 1854 Seit der letzten Bearbeitung der Roten Liste (Röhricht 1995) ist die Gelbfühlerige Schwammfliege mehrfach im Lande gefunden worden und kann daher sicher zur Fauna Sachsen-Anhalts gerechnet werden. Gleich- wohl muß sie weiterhin als gefährdet gelten. Netzflügler i. w. S. (Neuropterida) Großköpfige Florfliege – Nothochrysa capitata (Fabricius, 1793) Überraschenderweise wurde N. capitata im Juni 2003 anläßlich des „5. GEO- Tag der Artenvielfalt“ durch Herrn M. Hohmann (Wittenberg) im Nationalpark Hochharz wieder gefunden. Es ist dies der bislang ein- zige rezente Nachweis einer Nothochrysa im Lande. Das Vorkommen im Hochharz scheint zwar klein, aber nicht akut bedroht zu sein, weswegen N. capitata als extrem seltene Art mit der Gefährdungskategorie „R“ bewertet wird. Fliegen-Taghaft – Psectra diptera (Burmeister, 1839) Im Rahmen des German-Barcode-of-Life-(GBOL)-Pro- jektes gelang im Juni 2014 der Zweitfund der Art für Sachsen-Anhalt nach 1927 im Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“. Ein mikropteres Männchen wurde beim Abstreifen der Vegetation gekeschert (Schweizer et al. 2016). Für den bundesweit gefährde- ten Fliegen-Taghaft wird auch in Sachsen-Anhalt von einer Gefährdung ausgegangen, welche aufgrund der wenigen Funddaten nicht näher spezifiziert wird (Kategorie „G“). Gefährdungsursachen und erforderliche Schutzmaßnahmen Insgesamt sind von den 63 nachgewiesenen Netzflüg- lern 26 Arten (ca. 41 %) in die Rote Liste aufgenommen worden. Fünf Arten (ca. 8 %) müssen als ausgestorben bzw. verschollen betrachtet werden, keine Art ist nach heutigem Wissen vom Aussterben bedroht. Eine Art (ca. 2 %) muß als extrem selten eingeschätzt werden und eine Art ist stark gefährdet. Viele, zum Teil bisher als häufig eingestufte Sippen (19 Arten, also ca. 30 %), müssen wegen ihres schon zu verzeichnenden Be- standsrückgangs trotz teilweise noch hoher Nachweis- zahlen als gefährdet eingeschätzt werden. Dankenswerterweise erschien in Vorbereitung der Gefährdungseinschätzung der Netzflügler im Land Sachsen-Anhalt ein Abschätzung der Bestandsent- wicklung (Röhricht 1999). Folgende Aussagen können und müssen darauf basierend mit großem Nachdruck wiederholt werden: Stark gefährdet sind die meisten stenöken Bewohner der mediterran bzw. kontinental getönten trockenwarmen Lebensräume (Magerra- sen, Binnendünen, Trockenwälder usw.). Auch werden noch immer durch die starke Veränderung unserer Gewässer (wasserbaulicher Art und durch fortschrei- tende Eutrophierung) die Lebensräume der meisten aquatisch und amphibisch lebenden Neuropteren vernichtet, so daß in Sachsen-Anhalt gegenwärtig nur drei dieser Arten in ihrem Bestand als nicht gefährdet eingestuft werden können. 547 Netzflügler Tab. 1: Übersicht zum Gefährdungsgrad der Netzflügler i.w.S. Sachsen-Anhalts. Taxa Megaloptera Raphidioptera Neuroptera Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 - - 5 5 7,9 Gefährdungskategorie R 1 2 - - - - - 1 1 - - 1 - 1 1,6 - 1,6 3 1 2 16 19 30,1 Rote ListeGesamt 1 3 22 26 41,22 7 54 63 Intensiver Erholungsbetrieb (besonders durch Wege- bau und Trittbelastung), ertragssteigernde Maß- nahmen in der Forstwirtschaft (zum Beispiel Mono- kulturen), Intensivierungen von ehemals extensiv bewirtschafteten Flächen, Verbauung und Versiege- lung in der offenen Landschaft, Flurbereinigungen, sowie der dauernde Nährstoffeintrag sind für die Netzflügler die bedeutendsten Gefährdungsfaktoren. Eine Sicherung bzw. Wiederherstellung dieser Le- bensräume ist für das Überleben der gefährdeten Ar- ten unabdingbar: im Einzelfall auch der Rückbau von Gewässereinfassungen und von Versiegelungen im weitesten Sinne, die aktive Offenhaltung von Binnen- dünen sowie anderer Trockenstandorte und Wiesen. Auch eine striktere Besucherlenkung in Erholungsge- bieten mit gefährdeten Arten und Ordnung von Frei- zeitaktivitäten (z.B. „wilde“ Motorrad- Rennstrecken u. ä.), unnachgiebige Regulierung von Baumaßnahmen im Außenbereich u. ä. sollten bei akuter Gefährdung einzelner Habitate konsequent durchgesetzt werden. Oftmals müssten allerdings schon bestehende Rege-lungen nur umgesetzt bzw. vorausschauender ausge- legt werden, um bedrohte Vorkommen wirkungsvoll zu schützen. Art (wiss.) Megaloptera Sialis fuliginosa Pictet, 1836 Raphidioptera Inocellia crassicornis (Schummel, 1832) Phaeostigma major (Burmeister, 1839) Puncha ratzeburgi (Brauer, 1876) Neuroptera Aleuropteryx loewii Klapálek, 1894 Chrysopa abbreviata Curtis, 1834 Chrysopa dorsalis Burmeister, 1839 Chrysopa walkeri McLachlan, 1893 Chrysopidia ciliata (Wesmael, 1841) Hemerobius atrifrons McLachlan, 1868 Hemerobius lutescens Fabricius, 1793 Hemerobius marginatus Stephens, 1836 Helicoconis lutea (Wallengren, 1871) Hypochrysa elegans (Burmeister, 1839) Mantispa styriaca (Poda, 1761) Megalomus hirtus (Linnaeus, 1761) Micromus angulatus Stephens, 1836 Myrmeleon bore (Tjeder, 1941) Myrmeleon formicarius Linnaeus, 1767 Nineta pallida (Schneider, 1846)Art (deutsch) Großflügler Fluß-Schlammfliege Kamelhalsfliegen Dickhörnige Kamelhalsfliege Große Kamelhalsfliege Ratzeburgs Kamelhalsfliege Echte Netzflügler Löws Staubhaft Dünen-Florfliege Kiefernwald-Florfliege Walkers Florfliege Bewimperte Florfliege Schwarzstirniger Taghaft Gelblicher Taghaft Grüner Taghaft Gelblicher Staubhaft Buchen-Florfliege Steirischer Fanghaft Behaarter Taghaft Brauner Taghaft Dünen-Ameisenjungfer Gewöhnliche Ameisenjungfer Braungestreifte Florfliege 548 Danksagung Mit großem Vergnügen wird für die prompte und großzügige Bereitstellung von Material oder Fun- dortangaben wiederum den Herren Dr. T. Karisch (Dessau), W. Bäse (Reinsdorf), D. Böhme (Erfurt), Dr. M. Hohmann (Wittenberg), T. Pietsch (Halle/S.), Prof. Dr. M. Jentzsch (Dresden), Dr. P. Sacher (Abbenrode) und Dr. E. Stolle (Halle/S.) gedankt. Darüberhinaus ist ganz herzlich für die Ermöglichung und geduldige Unter- stützung bei der Sammlungseinsicht Frau I. Böttcher und Herrn Dr. H. Pellmann (Magdeburg) zu danken. Ohne ihre Hilfe würde ein bedeutender Teil der schon gefundenen Arten nicht berücksichtigt worden sein. Nichtsdestotrotz seien wiederum all jene ermutigt, welche vorhandene Lücken aufspüren, diese auch mitzuteilen. Kat. Bem. 3 3 2 3 3 3 3 0 3 3 3 3 3 3 0 0 3 3 3 3 § BA § BA Netzflügler 1 2 3 4 Abb. 1: Die Larven von Florfliegen der Gattung Chrysoperla werden auch als Blattlauslöwen bezeichnet. Da sie im Laufe ihres Lebens Dut- zende bis mehrere Hundert Blattläuse fressen, werden sie in der biologischen Schädlingsbekämpfung eingesetzt (Foto: A. Stark). Abb. 2: Imago einer Art aus dem Komplex der Gemeinen Florfliege (Chrysoperla carnea). Die Arten unterscheiden sich morphologisch kaum, produzie- ren jedoch verschiedene Vibrationsmuster beim Paarungsablauf (Foto: A. Stark). Abb. 3: Die Fluss-Schlammfliege (Sialis fuliginosa) entwickelt sich in fließenden, dicht mit Vegetation umgebenen Gewässern (Foto: B. Dupont, Wikimedia commons). Abb. 4: Die Große Kamelhalsfliege (Phaeostigma major) stellt im Blattwerk Milben und Blattläusen nach (R. Müller, www.rm-naturbildershop.de). Art (wiss.) Nineta vittata (Wesmael, 1841) Nothochrysa capitata (Fabricius, 1793) Nothochrysa fulviceps (Stephens, 1836) Psectra diptera (Burmeister, 1839) Sisyra terminalis Curtis, 1854 Sympherobius pellucidus (Walker, 1853) Wesmaelius malladai (Navás, 1925) Art (deutsch) Weißliche Florfliege Großköpfige Florfliege Rotköpfige Florfliege Fliegen-Taghaft Gelbfühlerige Schwammfliege Durchscheinender Taghaft Malladas Taghaft Kat. 3 R 0 G 3 0 3 Bem. Nomenklatur nach Aspöck et al. (2001). Abkürzungen und Erläuterungen, letzter Nachweis/Quelle (Spalte „Bem.) § - Gesetzlicher Schutz nach § 10 (2) Nr. 10 u. 11 Bun- desnaturschutzgesetz bezüglich Anhang A und B der EG-VO Nr. 338/97, FFH-Richtlinie Anhang IV, Vogelschutz-Richtlinie (Europäische Vogelarten) und Bundesartenschutzverordnung Anlage 1: § – besonders geschützte Art: EG-VO Anhang A und B, FFH Anhang IV, Europäische Vogelarten (VR) und BA Anlage 1; § – (fett) streng geschützte Art: EG-VO Anhang A, FFH Anhang IV und BA Anlage 1, Kreuz in Spalte 3 BA - Bundesartenschutzverordnung 549
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 15 |
| Land | 5 |
| Weitere | 23 |
| Wissenschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 6 |
| Text | 6 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 33 |
| Offen | 8 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 42 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 32 |
| Keine | 7 |
| Webseite | 5 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 42 |
| Luft | 12 |
| Mensch und Umwelt | 42 |
| Wasser | 17 |
| Weitere | 38 |