Bruchkanten definieren Unterbrechungen des kontinuierlichen Verlaufs einer Geländeoberfläche (z.B. Böschungen, Stützmauern). 2008 wurden für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Bruchkanten photogrammetrisch ausgewertet. Mit Vorlage der Luftbilder aus den jährlich durchgeführten Frühjahrsbildflügen wurden und werden die Bruchkanten turnusmäßig geprüft und fortgeführt. Die Bruchkanten spiegeln die räumlichen Geländeverhältnisse der Freien und Hansestadt Hamburg aus individueller Sicht des LGV wieder. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Hinweis: Die Bruchkanten werden nicht flächendeckend fortgeführt. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, ist die Genauigkeit geringer.
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Die Schutzgebietsgrenzen des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist mit seinen 13.750 Hektar der kleinste der drei Wattenmeer-Nationalparks. Er wurde 1990 ausgewiesen, um die besonderen Naturschönheiten und den natürlichen Prozessen unter dem Motto "Natur Natur sein lassen" freien Lauf zu sichern. Mit der Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO im Jahr 1992 gewann die naturverträgliche Ausrichtung der auf Teilen der Insel Neuwerk stattfindenden Nutzungen immer mehr an Bedeutung. Das UNESCO-Welterbe-Komitee hat am 27.06.2011 in Paris beschlossen, auch den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer in die Liste der Welterbestätten der Menscheit einzuschreiben.
Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.
Die Schummerungskarte ist eine in Graustufen abgeleitete 2D-Abbildung eines aus 3D-Daten (DGM1) erstellten Terrains für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres). Das Zusammenspiel der Geländehöhen und -neigungen kombiniert mit einer entfernten Lichtquelle lassen eine reliefartige Topografie entstehen, die ohne absolute Höhenwerte eine lebhafte Oberflächenstruktur visualisiert. In Bereichen von Bebauungen und Abschattungen (Brücken), dichte Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, kann die generierte Oberflächenstruktur abweichen. Um diesen Effekt entgegenzuwirken wird die Darstellung mit den ALKIS-Gebäudegrundrissen überlagert.
bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (bDOM) - abgeleitetes, flächendeckendes digitales Oberflächenmodell mit einer Rasterweite von 1 Meter - für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z. B. bauliche Anlagen, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i. d. R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern. Das bildbasierte Oberflächenmodell entsteht als Zwischenprodukt im Produktionsprozess der Digitalen Orthophotos in der Qualitätsstufe TrueDOP. Die Daten liegen in folgendem System vor: Lage: ETRS89_UTM32 (Bezugssystem ETRS89, Abbildungsvorschrift UTM; EPSG-Code: 25832, veraltete Bezeichnung: Lagestatus 310) Höhe: DE_DHHN2016_NH (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 2016; veraltete Bezeichnung: Höhenstatus 170).
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Als Erweiterung des deutsch-niederländischen Weltnaturerbes Wattenmeer hat das Komitee der UNESCO am 27. Juni 2011 in Paris den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen.
Die Abteilung für Naturschutz betreibt: a) die Ausweisung bzw. Erweiterung von Schutzgebieten, insbesondere Erweiterung der Naturschutzgebietsflächen sowie die Umsetzung der EG-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie in Hamburg b) die Sicherung von 37 Naturschutzgebieten durch Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen einschließlich Umsetzung c) die Sicherung des Naturschutzes in der Kulturlandschaft durch Vertragsnaturschutz d) die Sicherung und Entwicklung des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer, auch als Teil des UNESCO Welterbes Wattenmeer und als UNESCO Biosphärenreservat in Kooperation mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Dänemark und den Niederlanden für eine gemeinsame Wattenmeer-Politik e) die Aktualisierung und Fortentwicklung des Artenschutzprogramms und der Biotopkartierung als Grundlage für alle raumbezogenen Planungen und zur Ermittlung der Entwicklung der Qualität der Lebensräume der Stadt f) die Überwachung der europäischen und internationalen Vorschriften zum Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten (EU-VO 338/97) sowie qualifizierte Vertretung heimischer Artenschutzaspekte g) die Erarbeitung von Vorgaben und Instrumenten zur Umsetzung der Eingriffsregelung in Hamburg sowie vollziehende Aufgabenwahrnehmung h) die Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus Ersatzzahlungen sowie für Vorhabensträger i) die Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz durch Ausstellungen, Broschüren, Veranstaltungen, Informationszentren usw. j) die Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds k) das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) in Hamburg l) die Förderung der Umweltbildung - insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
GZ: SG01102/3-7/18-2021#75 - Objekt-ID: 862877 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Geologisches Landesamt Hamburg, Neuenfelder Str. 19, 21109 Hamburg Amt für Wasser, Abwasser und Geologie Geologisches Landesamt Hamburg Bundesgesellschaft für Endlagerung mbh (BGE) Eschenstraße 55 31224 Peine Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg Telefon +49 40 428 40-5274 Telefax +49 40 427 31-0752 Ansprechpartner Zimmer G @bukea.hamburg.de E-Mail Bearbeitung. 18. Februar 2021 Versand nur per E-Mail GLA-Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE vom 28.09.2020 I Veranlassung Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat im Rahmen der Suche nach einem Stand- ort für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im September 2020 einen Zwischenbericht veröffentlicht, in dem sie die grundsätzlich geeigneten Gebiete darstellt. Von den 90 identifi- zierten Teilgebieten betreffen 4 auch das Bundesland Hamburg, dabei liegt allerdings kein Teilgebiet ausschließlich in Hamburg, sondern betrifft immer zumindest auch die Nachbarlän- der Niedersachsen oder Schleswig-Holstein. Bezüglich der Bewertung der von der BGE angewendeten Methodik bei der Ausweisung der Teilgebiete wird auf die bereits vorliegenden Länderstellungnahmen verwiesen. Der kritischen Betrachtung der Anwendung der Ausschlusskriterien, der Mindestanforderungen und der ge- owissenschaftlichen Abwägungskriterien nach dem StandAG, insbesondere zur Verwendung von allgemeingültigen Referenzdatensätzen, ist aus Hamburger Sicht nichts Grundsätzliches hinzuzufügen. Die Ausweisung der Norddeutschen Teilgebiete erfolgte auf der Grundlage der von den Staat- lichen Geologischen Diensten (SGD) bereitgestellten Daten, für Hamburg insbesondere auf der Grundlage des gelieferten 3D-Modells. Mit Schreiben vom 02.08.2017 fragte die BGE nach Datenbeständen des Geologischen Lan- desamtes an. Hierbei handelte es sich um Daten für die Anwendung der Ausschlusskriterien. Diese Anfrage wurde am 29.09.2017 von GLA mit einer Information zu den insgesamt vorlie- genden geologischen Daten (Tiefbohrungen über 100m Teufe, Modelldaten, Literatur, Grund- wasseralter; Hinweis auf KW-Bohrungsdatenbank im LBEG) beantwortet. Konkrete Datenlie- ferungen erfolgten beginnend im Mai 2018. Die letzte Lieferung erfolgte am 15.10.2019. Die Daten wurden aufgrund ihrer digitalen Form i. d. R. per Mail übermittelt. Hamburg im Internet: http://www.hamburg.de Telefonischer HamburgService: +49 40 115 Öffentliche Verkehrsmittel: S-Bahn 3 und 31 bis Wilhelmsburg -2- Folgende Daten wurden der BGE zur Verfügung gestellt: - - - - - - - Stammdaten der vorliegenden Bohrungen über 100 m Teufe (ca. 1.750 Stück), staat- lich und privat. Schichtenbeschreibungen und zugehörige Stammdaten der vorliegenden Bohrungen über 300 m Teufe, ca. 400 Stück; staatlich und privat. Isotopendaten / Grundwasseralter aus Unteren Braunkohlesanden (Teufe > 300m): 14C-Daten (9 Stück); angegeben in „percent modern carbon (pMC)“ 3D-Modelldaten aus dem GTA (shape-File und *.ts-Files aus dem GoCAD-Projekt) Geophysikalische Daten von 39 Bohrungen (174 Messungen zu Temperatur, Tempe- raturgradient, Leitfähigkeit, Gamma-Log, Eigenpotential, Widerstand, Induktion) Salzstockoberfläche 200m Teufe (shape-File) Dissertation Nils Buurmann 1 (pdf). Im Dezember 2020 hat auf Einladung der BGE ein fachlicher Austausch im Zusammenhang mit dem Zwischenbericht Teilgebiete stattgefunden, an dem Mitarbeiter der BUKEA, Geologi- sches Landesamt Hamburg, teilgenommen haben. Darüber hinaus hat sich Hamburg an ei- nem gemeinsamen Positionspapier der acht betroffenen Bundesländer zum Teilgebiet „Terti- äres Tongestein“ beteiligt (s.u.). II Ausgewiesene Teilgebiete mit Hamburger Betroffenheit Im Rahmen des Zwischenberichtes werden als potentielle Wirtsgesteine u.a. Steinsalze in stratiformer und steiler Lagerung sowie Tongesteine des Alttertiärs (Paläogen) genannt. Im Folgenden wird auf die Darstellungen der potentiellen Endlagerbereiche für die Hansestadt Hamburg Bezug genommen. Teilgebiet 072_00TG_181_00IG_S_s_z-ro - Steinsalz in vertikaler Lagerung Der im Osten Hamburgs dargestellte Salzstock Geesthacht-Hohenhorn (Nr. 072_00TG_181_00IG_S_s_z-ro; Doppelsalinar) reicht etwas nach Hamburg hinein. Für die- sen Bereich liegt auf Hamburger Stadtgebiet eine Bohrung vor, die ab einer Teufe von ca. 645 m den Salzstock (nur 2 Meter Steinsalz angebohrt) angetroffen hat. Die Darstellung im Zwi- schenbericht ist daher nachvollziehbar. Die Gesamtgröße des Teilgebietes beträgt 24 km², davon entfallen auf Hamburg ca. 1,6 km², die vollständig im NSG Borghorster Elblandschaft liegen. Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro - Steinsalz in vertikaler Lagerung Im Bereich des „Drei-Länder-Ecks“ in der Nordsee von Niedersachen, Hamburg und Schles- wig-Holstein befindet sich das Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro. Das Teilgebiet liegt ca. 11 km vor Scharhörn in der Nordsee und befindet sich vollständig im Nationalpark Ham- burgisches Wattenmeer. Die Gesamtgröße beträgt 114 km², der auf das Hamburger Seegebiet entfallende Anteil beträgt ca. 30 km². Teilgebiet 075_01TG_189_01IG_S_f_km - Steinsalz in stratiformer Lagerung Das im Zwischenbericht Teilgebiete an der westlichen Landesgrenze dargestellte Salzvorkom- men (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) ist aus Ham- burger Sicht fraglich, da hier nach Kenntnis des GLA keine Bohrungen vorliegen. Zudem sind nach den vorliegenden benachbarten Daten keine ausreichenden Steinsalzmächtigkeiten vor- handen. Insgesamt besteht das Teilgebiet aus nicht zusammenhängenden Vorkommen und befindet sich in den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Es weist eine Gesamtgröße von 475 km² auf, von denen ca. 1,9 km² in Hamburg liegen. Der 1 Buurmann, N. (2010): Charakterisierung von Zirkularstrukturen im geologischen Untergrund Ham- burgs zur Abgrenzung verkarstungsgefährdeter Bereiche. – Dissertation, Univ. Hamburg: 224 S. -3- Hamburger Anteil an diesem Teilgebiet betrifft die Elbinsel Neßsand (NSG) sowie den Bereich zwischen Cuxhaven und Neuwerk (Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer). Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg - Tertiäre Tongesteine Den wesentlichen Anteil an für eine Endlagerung in Hamburg als potenzielle Wirtsgesteine in Frage kommenden Gesteinen bilden die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. Darunter sind diagenetisch verfestigte plastische Tone und Tonsteine des Ypresium und Thanetium (unteres Eozän bzw. oberes Paläozän) in einer Tie- fenlage zwischen 300 und 1.500 m zu verstehen. Das Teilgebiet umfasst eine Fläche von 62.885 km² und betrifft insgesamt acht norddeutsche Bundesländer. Der auf Hamburg entfal- lende Anteil beträgt etwa 400 km² und betrifft i.W. das süd-östliche Hamburger Stadtgebiet sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Nigehörn. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesem Teilgebiet wird auf die gemeinsame Stel- lungnahme der acht betroffenen Bundesländer 2 mit Stand vom 01. Februar 2021 verwiesen. Die speziell Hamburg betreffenden Punkte werden nachfolgend als Auszug aus dieser Stel- lungnahme dargestellt: „Für die Ausweisung des Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Ba- sisfläche des oberen Eozäns des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Ba- siskriterium 1.500 m verschnitten. Dies ist für das GLA Hamburg nachvollziehbar. Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Lange- felde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig- Holstein nicht plausibel. Neben der Erdgas- und Erdölförderung als Solche, die durchaus auch zu starken und mitunter negativen Auswirkungen auf die Eigenschaften des Untergrunds für ein End- lager führen kann, bestand für das ehemalige Erdölfeld Reitbrook eine Nachnutzung als Gasspeicher. Durch das wiederholte Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein „Tertiäres Tongestein“ ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. Der Bewegungsbereich des Gasspei- chers, der von 1973 – 2017 am Standort Reitbrook betrieben wurde, kann aus den Radarinterferometriedaten (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten, abgeleitet werden. Die Hebungen lagen in den letzten Jahren der Nutzung demnach in einer Größenordnung bis zu einigen Zentimetern. Der betroffene Bereich entspricht in etwa der Ausdehnung der im GTA-3D dargestellten Salzstockberandung und etwas darüber hinaus (ca. 4 km im Durchmesser). Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deck- schichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines „Tertiäres Ton- gestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein könnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berück- sichtigt werden müssen.“ Darüber hinaus stellt aus Hamburger Sicht die Nutzung des Untergrundes durch die bergbau- lichen Tätigkeiten ein weiteres Ausschlusskriterium dar. Die BGE begrenzt dies ausschließlich auf Bergwerke und Kavernen. Andere konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wurden im Rahmen der Prüfung durch die BGE nicht aufgenommen. Die Erdölförderung stellt nach unsere Meinung einen starken Eingriff in den Untergrund dar. Insbesondere die teilweise große Anzahl von Bohrungen kann das Deckgebirge nachhaltig stören. Ein Großteil der im 2 „Fachliche Position der Staatlichen Geologischen Dienste von Berlin, Brandenburg, Bremen, Ham- burg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zur Aus- weisung des Teilgebietes „Tertiäres Tongestein“ im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesell- schaft für Endlagerung mbH vom 28.09.2020“
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