Bruchkanten definieren Unterbrechungen des kontinuierlichen Verlaufs einer Geländeoberfläche (z.B. Böschungen, Stützmauern). 2008 wurden für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Bruchkanten photogrammetrisch ausgewertet. Mit Vorlage der Luftbilder aus den jährlich durchgeführten Frühjahrsbildflügen wurden und werden die Bruchkanten turnusmäßig geprüft und fortgeführt. Die Bruchkanten spiegeln die räumlichen Geländeverhältnisse der Freien und Hansestadt Hamburg aus individueller Sicht des LGV wieder. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Hinweis: Die Bruchkanten werden nicht flächendeckend fortgeführt. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, ist die Genauigkeit geringer.
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 10 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 105 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 25 Meter auf Basis des DGM1. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2020 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 255 cm. In Bereichen von Abschattungen (Brücken), Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig werden vom LGV folgende Rasterweiten angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m), DGM 10 (Rasterweite 10m), DGM 25 (Rasterweite 25m). Eine jährliche Aktualisierung dieser Daten erfolgt über Luftbildbefliegungen. Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.
Das Fachinformationssystem enthält Daten zu Biotopen, Fauna und Flora des Nationalparks Wattenmeer, und Daten über Nutzungen und Störungen im Nationalpark. Das Fachinformationssystem ist eine Anwendung auf der Basis von ArcView.
Die Schummerungskarte ist eine in Graustufen abgeleitete 2D-Abbildung eines aus 3D-Daten (DGM1) erstellten Terrains für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres). Das Zusammenspiel der Geländehöhen und -neigungen kombiniert mit einer entfernten Lichtquelle lassen eine reliefartige Topografie entstehen, die ohne absolute Höhenwerte eine lebhafte Oberflächenstruktur visualisiert. In Bereichen von Bebauungen und Abschattungen (Brücken), dichte Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, kann die generierte Oberflächenstruktur abweichen. Um diesen Effekt entgegenzuwirken wird die Darstellung mit den ALKIS-Gebäudegrundrissen überlagert.
bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (bDOM) - abgeleitetes, flächendeckendes digitales Oberflächenmodell mit einer Rasterweite von 1 Meter - für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z. B. bauliche Anlagen, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i. d. R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern. Das bildbasierte Oberflächenmodell entsteht als Zwischenprodukt im Produktionsprozess der Digitalen Orthophotos in der Qualitätsstufe TrueDOP. Die Daten liegen in folgendem System vor: Lage: ETRS89_UTM32 (Bezugssystem ETRS89, Abbildungsvorschrift UTM; EPSG-Code: 25832, veraltete Bezeichnung: Lagestatus 310) Höhe: DE_DHHN2016_NH (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 2016; veraltete Bezeichnung: Höhenstatus 170).
§ 2 Sachlicher Geltungsbereich Diese Verordnung regelt das Befahren der in den Nationalparken "Hamburgisches Wattenmeer", entsprechend dem Gesetz über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer in der Fassung vom 09. April 1990 ( HmbGVBl. Seite 63), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. Februar 2017 (HmbGVBl. Seite 43) geändert worden ist, "Niedersächsisches Wattenmeer", entsprechend dem Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer" vom 11. Juli 2001 ( Nds. GVBl. Seite 443), das zuletzt durch Gesetz vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. Seite 578) geändert worden ist, "Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer", entsprechend dem Gesetz zum Schutz des schleswig-holsteinischen Wattenmeeres vom 17. Dezember 1999 ( GVOBl. Schl.-H. Seite 518), das zuletzt durch Artikel 19 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. Seite 30, 36) geändert worden ist, gelegenen Bundeswasserstraßen im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes mit Wasserfahrzeugen nach näherer Bestimmung des § 3. Stand: 28. April 2023
Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 5H (hybrid) Abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 5 Meter und integrierten Geländebruchkanten. Für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) wurde in 2010 eine Laserscanvermessung (Airborne Laserscanning) durchgeführt. Die Daten liegen im Lagestatus 310 (ETRS89/UTM) vor, mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 30 cm. In Bereichen von Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten, ist die Genauigkeit geringer. Aus diesen Laserscan-Daten wird u.a. das Digitale Geländemodell in Form eines regelmäßigen 1-m-Rasters abgeleitet, das mit Hilfe der photogrammetrisch ausgewerteten Geländebruchkanten zum DGM 5H prozessiert wird. Durch die jährlich durchgeführten Frühjahrsbildflüge wird das Geländemodell sowie die Geländebruchkanten turnusmäßig geprüft und fortgeführt. Das Digitale Höhenmodell Hamburg 5H kann käuflich erworben werden. Quelldaten des DGM 5H sind: Digitales Höhenmodell DGM1 Bruchkanten Hamburg
Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.
Beitrag im Rahmen der FKTG: Im Bereich des „Drei-Länder-Ecks“ in der Nordsee von Niedersachen, Hamburg und Schles-wig-Holstein befindet sich das Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro. Das Teilgebiet liegt ca. 11 km vor Scharhörn in der Nordsee und befindet sich vollständig im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Die Gesamtgröße beträgt 114 km², der auf das Hamburger Seegebiet entfallende Anteil beträgt ca. 30 km². Stellungnahme der BGE: Seite 4-5: […] Im Rahmen des vergleichenden Standortauswahlverfahrens können bei sicherheitstechnisch gleichwertig betrachteten Gebieten auch raumplanerische Aspekte, wie bspw. Abstand zur Wohnbebauung eine Rolle spielen. // [...] In Schritt 2 der Phase I erfolgt auf Basis der ermittelten Teilgebiete die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung. Dafür werden auch bereits gelieferte Daten oder Veröffentlichungen, die im Schritt 1 der Phase I für den ZBTG methodisch noch keine Berücksichtigung fanden, sowie Hinweise aus den Stellungnahmen der Bundes- und Landesbehörden, herangezogen und geprüft. Seite 7-8: [...] Die BGE ist als Vorhabenträgerin des Standortauswahlverfahrens an die Vorgaben des StandAG gebunden. Im StandAG wird die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nach Maßgabe von § 25 StandAG erstmals im Zuge der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung aufgeführt. Nach § 25 StandAG dienen die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien „…vorrangig der Einengung von großen, potenziell für ein Endlager geeigneten Gebieten, soweit eine Einengung sich nicht bereits aus der Anwendung der geowissenschaftlichen Kriterien nach den §§ 22 bis 24 und auf Grundlage der Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ergibt. Sie können auch für einen Vergleich zwischen Gebieten herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind“ (§ 25 StandAG). // Im Zuge der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung sind die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien nach der erneuten Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vorgesehen. Die Entwicklung von Methoden zur Anwendung der in Anlage 12 (zu § 25) StandAG aufgeführten Kriterien hat bereits begonnen. Sobald erste Methoden zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien vorliegen, werden diese der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und diskutiert. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.
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