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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

BMVI-Expertennetzwerk Wissen - Können - Handeln, Themenfeld 2 'Verkehr und Infrastruktur umweltgerecht gestalten' - Schwerpunktthema 'Ökologische Vernetzung zur Förderung der Biodiversität und der strukturellen Lebensraumvielfalt'

In diesem Schwerpunktthema des Themenfelds 2 spielt die Biodiversität eine zentrale Rolle. Diese beschreibt eine Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, die Verschiedenheit der Individuen und ihrer Lebensräume. Es werden Flächen und Verbindungsachsen benötigt, damit sie erhalten und wo möglich wieder erhöht werden kann. Das Netz der Verkehrswege kann dabei einerseits flächenmindernd und trennend, andererseits aber auch verbindend wirken. Verkehrsnebenflächen (Seitenstreifen, Böschungen, Dämme, Wasserwege) sind solche Areale mit dem Potenzial zur Vernetzung und für einige geschützte Artengruppen (z. B. Reptilien) stellen sie auch Schwerpunktlebensräume dar. Die durch die Infrastruktur gegebenen Verbreitungsachsen sind daher, genauso wie Schneisen, Querverbauungen, Unterführungen oder Überbrückungen, ökologisch durchgängig und zukunftsfähig zu gestalten. In diesem Projekt werden deshalb verkehrsträgerübergreifende Konzepte zur Förderung der Biodiversität entwickelt, um Verkehrswege ökologisch aufzuwerten. Damit werden zugleich bestehende Anforderungen aus Gesetzen, internationalen Richtlinien und nationalen Strategien (z. B. die 'Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen auf allen Flächen der öffentlichen Hand') erfüllt.

Unterwegsdaten-2, Vorhaben: Aufbereitung und Kuration von Bathymetrie-, Unterwegs- und Forschungsmissionsdaten, Mitarbeit DAM-Portal

Katrin Eder: „Zukunftsfähige Abwasserbeseitigung schützt unsere Gewässer und das Klima“

Klimaschutzministerin Katrin Eder setzt ersten Spatenstich für Zentralisierung der Bopparder Abwasserreinigung „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Daher investieren wir viel in saubere Gewässer, aber auch in eine gründliche Reinigung von Abwässern. Das ist wichtig für die Artenvielfalt und die Gewässerökologie – und eine Daueraufgabe. Viele Kläranlagen sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen im Hinblick auf Gewässerschutz und Klimaschutz. Die heute gestartete Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard ist ein äußerst anspruchsvolles Projekt. Für den Schutz des Klimas und unserer Gewässer ist die Modernisierung der Abwasserreinigung in Boppard essentiell“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Gemeinsam mit dem Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier setzte die Ministerin an der Kläranlage Bad Salzig den ersten Spatenstich für die Zentralisierung der Abwasserbehandlung. Das Land wird das 24-Millionen-Projekt mit rund sechs Millionen Euro fördern. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen fünf Projekte. Sie wurden in vom Land geförderten Machbarkeitsstudien geplant. Bei den ersten zwei Projekten handelt es sich um die Stilllegung und den Anschluss der Kläranlagen Boppard-Ewigbach und Holzfeld an die Kläranlage Bad Salzig. Katrin Eder kennt die Herausforderungen, die sich der Stadt Boppard beim Umbau stellen: „Im engen Welterbetal Oberes Mittelrheintal kann nur in einem sehr begrenzten Baufeld gearbeitet werden. Neben dem ingenieurtechnisch extrem anspruchsvollen Kläranlagenumbau ist zusätzlich eine architektonisch angemessene Gestaltung wünschenswert. Auch die Nachnutzung der Kläranlage Ewigbach ist aufgrund ihrer Lage mitten in den Weinbergen des Bopparder Hamms eine Herausforderung.“ Damit die Kläranlage in Bad Salzig das zusätzliche Abwasser der Anlagen in Boppard-Ewigbach und Holzfeld beseitigen kann, wird sie in einem dritten Projekt umgebaut und erweitert. Teil der Modernisierungsmaßnahmen ist die Umstellung auf Schlammfaulung. Dabei werden organische Bestandteile des Klärschlamms in Gase umgewandelt. Die entstehenden Gase sollen zukünftig zur Stromgewinnung genutzt und dann ins Stromnetz der Kläranlage eingespeist werden. Die Abwärme wird zur Beheizung des Faulbehälters und der Gebäude der Kläranlage genutzt. „Während bei unseren Kläranlagen eine bestmögliche Abwasserreinigung lange Zeit alleine im Fokus stand, ist es vor den Herausforderungen des Klimawandels unabdingbar, dass wir unsere Kläranlagen auch energetisch optimieren. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie KARL zeigt den Weg Richtung Energieautarkie auf. Mit der Erneuerung geht Boppard hier wichtige und richtige Schritte“, so Katrin Eder. Eine energetische Optimierung ist auch in der Kläranlage Boppard-Buchholz geplant. Hier werden im Rahmen des vierten Projekts die Kapazitäten erweitert. Die Kläranlage Boppard-Buchholz stößt bereits jetzt an ihre Grenzen und wird aufgrund der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Hellerwald und weiterer Neubaugebiete bald noch mehr gefordert sein. Zusätzlich werden in einem fünften Projekt Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen installiert. „Gerade diese Maßnahme zeigt, dass ein leistungsfähiger Umweltschutz immer auch die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung schafft“, lobte Katrin Eder die Arbeit der Stadt Boppard. Der Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier freut sich auf die Vorteile, die der Stadt durch die Modernisierungsmaßnahmen entstehen: „Der heutige Spatenstich markiert einen Meilenstein in der Entwicklung unserer Infrastruktur. Nach Jahren intensiver Vorbereitung, Planungs- und Genehmigungsverfahren können wir nun den Weg für die Zentralisierung der Abwasserversorgung und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig freimachen. Mit dem Großprojekt investiert die Stadt Boppard nicht nur in eine moderne und zukunftsfähige Abwasserentsorgung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und freue mich auf die erfolgreiche Umsetzung dieses wegweisenden Projekts.“ Klimaschutzministerin Katrin Eder stellte beim ersten Spatenstich eine Unterstützung der Abwasserbeseitigungsprojekte durch das Klimaschutzministerium in Aussicht: „Bei den Investitionen lässt sich derzeit grob ein Fördervolumen von bis zu sechs Millionen Euro auf Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft als Zuschuss des Klimaschutzministeriums abschätzen. Projekte wie dieses sind es, die wir für den Klimaschutz brauchen: Hier wird die notwendige Zentralisierung der Abwasserbeseitigung mit nachhaltiger Stromerzeugung und wirtschaftlicher Entwicklung verbunden.“

Bebauungsplan Hamm 2 Hamburg

Das Plangebiet liegt im mittleren Hamm südlich der Hammer Landstraße. Begrenzt wird es im Süden durch den Pröbenweg, im Westen durch den Luisenweg, im Nor-den verläuft die Abgrenzung mittig durch den betreffenden Baublock und im Osten parallel zur Straße Kentzlerdamm rückwärtig zur straßenseitigen Bebauung. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 521, 1271, 1475, 1522, 1523 und den südlichen Grundstücksteil des Flurstücks 1524. Es beinhaltet eine Gesamtfläche von etwa 11.600 m².

Bebauungsplan Hamm 1 - Borgfelde 11 Hamburg

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Hamm, unmittelbar nördlich der U-Bahn-Haltestelle „Burgstraße“. Es wird südlich begrenzt durch die Hammer Landstraße und im Osten durch den Sievekingdamm sowie die Schwarze Straße. Im Westen schließt das Plangebiet ab mit der Grünfläche entlang der Hohen Landwehr, im Südwesten dehnt es sich bis zur Burgstraße aus. Der Norden des Plangebietes wird begrenzt durch die nördlich an das Schulgrundstück (Flurstück 28) angrenzende Wohnbebauung. Insgesamt umfasst das Plangebiet in einer Größe von 43.900 m² die Flurstücke 28 (Schulgrundstück), 1444 (heute Sportzentrum HT16), 971 und 1687 (Grünfläche, tlw. Stellplatzfläche) sowie 31, 1090, 1821, 1794 tlw. (Straßenverkehrsflächen).

Durchführungsplan D 33 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Borgfelde u. Hamm Mitte, Ortsteil: 120, 125, Planbezirk: Ausschläger Weg, Borgfelderstraße, Hammer Landstraße, Grootsruhe, Hammer Baum, Eiffestraße

Wald der Stadt Hamm

dargestellt sind die im städtischen Besitz befindlichen und geplanten Waldflächen. Die Attributtabelle enthält Angaben zu deren Lage, Schutzwürdigkeit, Leitzielen und weiteren Informationen.

Durchführungsplan D 60 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Hamm, Ortsteil: 123, Planbezirk: Stoeckhardtstraße, Moorende, Auf den Blöcken, Carl-Petersen-Straße

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