Tier des Jahres ist der Feldhamster.
Die Schutzgemeinschaft Deutsches Wild hat den Feldhamster (Cricetus cricetus) zum Tier des Jahres 2016 gewählt. Das auch als Europäischer Hamster bekannte Nagetier wurde bereits im Jahr 1996 zum Tier des Jahres gekürt und ist in seinem Bestand nach wie vor extrem gefährdet. Der Feldhamster gehört zu den nach Anhang IV Buchstabe a) geschützten Tierarten des Artikels 12 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und wird als streng geschützte Art auch in der Berner Konvention (Anhang II) genannt.
Gemeinsame Presseinformation von Verbraucherzentrale Bundesverband und Umweltbundesamt Energiesparlampen sind in allen Belangen die bessere Wahl Die Energieexperten sind sich einig: Kosten- und Umweltbetrachtungen zeigen gute Gründe, von der Glühlampe Abschied zu nehmen. Einige sehen das anders und hamstern Glühlampen. Der Grund dafür dürfte auch in alten Vorurteilen gegen Energiesparlampen liegen. Stromsparexperten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und des Umweltbundesamtes räumen mit diesen Vorurteilen auf. Klar ist: Klassische Glühbirnen sind wahrlich keine Leuchten: Sie wandeln nur etwa fünf Prozent ihrer aufgenommenen Energie in Licht um. Besser sind moderne Energiesparlampen: Sie sparen Energie, halten länger und entlasten so die Haushaltskasse. Häufigste Kritik an den als „Energiesparlampen” bekannten Kompaktleuchtstofflampen: Sie bräuchten lange, bis sie hell werden, gäben kaltes Licht und gingen schnell kaputt. Tatsächlich wurde bei Qualitäts-Kompaktleuchtstofflampen die Aufhellzeit verkürzt. Bei der Lichtfarbe gibt es verschiedene Ausführungen: Warmweiß kommt dem Glühlampenlicht nahe. Und gute Kompaktleuchtstofflampen lassen sich 30.000 Mal an- und ausschalten, bevor sie kaputt gehen, so die Energieexperten. Auch die manchmal diskutierten Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder sind nicht belegt. Bei Kompaktleuchtstofflampen ist zwar die Herstellung aufwändiger als bei Glühlampen. Eine Studie im Auftrag der EG-Kommission zeigte aber: Berücksichtigt man den gesamten Lebensweg, schneiden die Kompaktleuchtstofflampen in der Bilanz für alle betrachteten Umweltwirkungen erheblich besser ab. Wichtig für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist, nicht die billigste Lampe zu kaufen, sondern auf Qualität zu achten. Markenprodukte sind oft besser als Billig- oder „No Name”-Lampen. Gutes kostet etwas mehr, hält aber dafür länger und ist auf Dauer günstiger. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei unabhängigen Stellen informieren. Das Heft 03/2008 der Stiftung Warentest etwa gibt Auskunft über Qualitätslampen. Mit der neuen EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen bis zum Jahr 2020 EG-weit etwa 39 Terawattstunden Energie im Verhältnis zum Trend gespart werden, so viel wie 11 Millionen Haushalte in einem Jahr verbrauchen. Durch die Umstellung auf Energiesparlampen können in der EU bis 2020 mehr als 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden. Die Verordnung sorgt dafür, dass die ineffizienten herkömmlichen Glühlampen bis 2012 schrittweise aus den Regalen des Handels verschwinden. Sie stellt auch bei anderen Haushaltslampen Anforderungen an die Effizienz sowie an weitere Gebrauchseigenschaften wie die Lebensdauer. Die Anforderungen erfüllt neben einem Teil der Kompaktleuchtstofflampen auch ein Teil der Halogenglühlampen und der LED-Lampen. Minderwertige Lampen sollen so vom Markt verschwinden und die Qualität des Angebotes für die Verbraucherinnen und Verbraucher steigen. Glühlampen zu hamstern, ist also gar nicht nötig. Es belastet nur Umwelt und Haushaltskasse. Nicht überall reagieren die Verbraucherinnen und Verbraucher gleich. Während in Deutschland der Absatz von Glühlampen im ersten Quartal 2009 um 17 Prozent stieg, sank er nach Daten der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Frankreich um 8,6 Prozent, in Großbritannien um 22,5 Prozent und in den Niederlanden sogar um 34,5 Prozent. Berlin/Dessau-Roßlau, 29.07.2009
Wer am 30. November 2021 beim Planspiel der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) dabei gewesen ist, hat seine wahre Identität vor Eintritt in die virtuelle Konferenz zurückgelassen. 20 Personen übernahmen neue Rollen, die nicht unbedingt zu ihren üblichen Positionen in der Debatte um die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle passten. Es war das zweite Mal, dass die BGE ihr Planspiel in einer Online-Version gespielt hat. Beim ersten Mal richtete sich das Angebot vor allem an junge Menschen und ist gemeinsam mit dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) im Mai im Rahmen einer Veranstaltungsreihe für die junge Generation angeboten worden. Im November richtete sich das Angebot an alle. Gekommen sind junge Menschen und ältere Menschen, Personen, die sich in der Endlagerdebatte auch sonst engagieren, aber auch Leute, die mit dem Thema bisher wenig zu tun hatten: eine ideale Mischung. Das Szenario – Was wird hier gespielt? Das Planspiel der BGE gibt ein fiktives Szenario im Jahr 2026 vor. Nachdem die übertägigen Erkundungen in Phase 2 der Standortauswahl abgeschlossen sind, geht es nun um die Standorte für eine untertägige Erkundung. Der fiktive Landkreis Bergnitz verfügt über eine geologische Formation, die an zwei Stellen im Landkreis den Bau eines Erkundungsbergwerks möglich machen würde. Ein Standort liegt stadtnah zur größten Stadt des Landkreises, ein zweiter im Naturschutzgebiet, einem Auwald. Nachdem klar war, dass im Landkreis ein Erkundungsbergwerk gebaut werden soll, hat es Proteste gegeben. Das Nationale Begleitgremium (NBG), das tatsächlich schon seit 2016 die Standortauswahl kritisch begleitet, beruft im Planspiel-Szenario einen Runden Tisch ein, bei dem alle Interessengruppen des Landkreises darüber beraten sollen, welcher der beiden Standorte besser geeignet sein könnte. Nach einer Vorstellungsrunde der Mitspieler*innen, die jeweils zu zweit eine Rolle ausfüllten, folgten Verhandlungsrunden zwischen den Rollen-Gruppen, um schließlich am Runden Tisch in mehreren Beratungsrunden ihre Positionen darzustellen und mehr oder minder intensiv nach möglichen Kompromissen zu suchen. Wer positioniert sich wie? Die meisten Mitspieler*innen haben ihre Rollen so angelegt, dass ein Endlager im Landkreis aus ihrer Sicht nicht in Frage käme. Lediglich die Gewerkschaft unterstützt das Verfahren mit Blick auf gut bezahlte Arbeitsplätze, die Vorhabenträgerin, die BGE, ist natürlich ebenfalls am Fortschritt interessiert, ebenso das BASE. Die anderen Akteur*innen vom Tourismusverband über die Landrätin bis hin zur Bürgerinitiative gegen das Endlager kämpfen zunächst dafür, irgendwie wieder aus der Verantwortung herauszukommen. Doch schon in den Verhandlungsrunden vor dem Runden Tisch diskutieren sie intensiv darüber, was denn Bedingungen dafür sein könnten, diese gesamtstaatliche Verantwortung doch zu schultern, „wenn es wirklich der bestmögliche Standort sein sollte“. Da fallen dann Stichworte wie: eine Hochschule, ein Endlagermuseum, Flächentausch für die Landwirte, Kompensation für persönliche Verluste. Also ein durchaus pragmatisches Herangehen. Am Runden Tisch dagegen werden zunächst einmal die Maximalforderungen ausgetauscht – also alles wie im richtigen Leben. Die Landrätin zweifelt die Eignung des Wirtsgesteins an. Die Bürgerinitiative hält kein Wirtsgestein für geeignet. Ein Landwirt und der Naturschutzverband plädieren für den stadtnahen Standort, „da wo die Infrastruktur ist“. Der Naturschutzverband argumentiert mit Orchideen wie dem Bleichen Wildvöglein, mit Wildkatzen, Hamstern und Mopsfledermäusen. Die Landrätin hält dem die Sicherheit und den Schutz der Menschen entgegen. Ein Kompromiss wird nicht gefunden. Aber die beiden Teilnehmer*innen, die in die Rolle des NBG geschlüpft sind, geben am Ende des Runden Tisches Empfehlungen, die helfen könnten, die Gegensätze zu überwinden. Die würden allerdings die Vorhabensträgerin BGE durchaus teuer zu stehen kommen. Positives Fazit Das Fazit der Teilnehmer*innen ist am 30. November durchweg positiv ausgefallen. „Ich war erstaunt, wie schnell wir uns alle in unsere Rolle eingefunden haben“, sagte ein Teilnehmer. „Ich fand es lustig, wie sehr wir alle in unseren Rollen in die alten Muster verfallen sind, und tatsächlich all die Argumente gebracht haben, die in der Debatte immer wieder auftauchen“, sagte eine andere. Eine Teilnehmerin sagte zufrieden: „Endlich konnte ich mal vom Leder ziehen, und musste mich nicht in eine neutrale Rolle zurückziehen.“ Alle waren der Auffassung, dass es „meinen Horizont erweitert hat, mal eine andere Perspektive einzunehmen als meine eigene“. Ein Mitspieler, der zur Vermittlergruppe gehört hatte, seufzte zum Schluss: „Neutralität ist verflucht schwer!“. Und: „So etwas sollte man viel öfter machen.“ Das nimmt sich die BGE zu Herzen: Künftig wird sie das Planspiel zwei Mal im Jahr als Onlineversion anbieten – und freut sich auf viele Mitspieler*innen, die auch einmal einen Perspektivenwechsel wagen wollen. Die nächsten Termine für das digitale Planspiel sind der 26. April 2022 um 17 Uhr, und am 24. November 2022 wiederum um 17 Uhr. Das Planspiel gibt es auch in einer analogen Form. Es wird für Studierende und Schüler*innen von Klasse 10 an angeboten. Wer Interesse an dem analogen Planspiel hat, kann es unter dialog(at)bge.de bestellen.
Ein Lernangebot für Kinder. Reife Bananen. Hast du dich auch schon einmal gefragt, warum die Bananen krumm sind? Naturdetektiv Ole hat unseren Hamster Konstanin gefragt. Lies hier, was Konstantin für euch herausgefunden hat.
Ein Lernangebot für Kinder. Felix (11) aus Ulm hat Hamster Konstantin diese Frage gestellt: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Naturschutz, Umweltschutz und Tierschutz? Bei diesem Thema ist Konstantin Spezialist. Und hier ist seine Antwort:
Feldmausbekämpfung bedroht den Feldhamster Wenn sich Feldmäuse auf den Äckern ausbreiten, können Saat und Jungpflanzen erheblich geschädigt werden. Durch Bodenbearbeitung oder Gift sollen die Mäuse bekämpft werden. Dabei muss eine Gefährdung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters vermieden werden. Aktuell ist dies durch Notfallbestimmungen für Gifte und und deren Umsetzung nicht gewährleistet. Aktuelle gesetzliche Bestimmungen bei der Feldmausbekämpfung Feldhamster kann man nur schützen, indem man in ihren Lebensräumen zwischen März und Ende Oktober auf Gift verzichtet. Denn die Hamster fressen die Köder genau wie die Mäuse. Ab Anfang November halten Feldhamster Winterruhe, so dass sie dann durch den Gifteinsatz kaum noch betroffen sind. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat zum Schutz von „Nichtzieltieren“ – also allen anderen Wildtieren außer der Feldmaus für die Ausbringung der Giftköder im Jahr 2018 mehrere Regeln (Anwendungsbestimmungen, AWB) aufgestellt: Zum einen wurde die Ausbringung nur mittels Legeflinte direkt und tief hinein in die Mauselöcher erlaubt, damit die Köder verdeckt abgelegt werden (AWB NT664). Weiterhin wurde eine Einschränkung der Gebiete vorgenommen, in denen die Köder ausgebracht werden dürfen: Die Anwendung in Vogel- und Naturschutzgebieten, auf Rastplätzen von Zugvögeln und in Vorkommensgebieten des Feldhamsters (AWB NT820-1) und anderer gefährdeter Kleinsäuger (Haselmaus, Birkenmaus, NT820-2 und NT820-3) ist innerhalb kritischer Zeiträume verboten. Lockerungen beim Gifteinsatz und bei der Erfassung der Vorkommengefährden den Feldhamster Aktuell erleben die Landwirte wieder eine der alle drei bis fünf Jahre wiederkehrenden Massenvermehrungen der Feldmäuse. Um das Vorgehen gegen die Feldmäuse zu erleichtern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) am 10.09.2020 für das Mäusebekämpfungsmittel Ratron Giftweizen eine bis zum 06.01.2021 befristete Notfallzulassung nach Art. 53 VO 1107/2009 erteilt. Diese gilt für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Diese Notfallzulassung enthält neben einer Erweiterung der zulässigen Anwendungstechnik auch einen Hinweis zu den oben genannten AWB NT820-1, NT820-2 und 820-3: Neben der Zulassung einer sogenannten Köderlegemaschine, die die Giftausbringung erleichtern soll, wurde im Zuge der Notfallzulassung vom BVL auch ein Hinweis zum Begriff „Vorkommensgebiet“ veröffentlicht: „In Bezug auf die Anwendungsbestimmungen NT820-1, NT 820-2 und NT 820-3 zum Artenschutz weist das BVL darauf hin, dass der Begriff „Vorkommensgebiet“ im Kontext des Pflanzenschutzrechts so zu verstehen ist, dass Bezug genommen wird auf aktuell nachgewiesene Vorkommen der geschützten Arten auf der Anwendungsfläche oder in unmittelbar daran angrenzenden Bereichen. Etwaige weitergehende Regelungen des Naturschutzrechts bleiben unberührt.“ Durch wen ein Nachweis eines aktuellen Vorkommens beizubringen ist, wird hierbei nicht ausgeführt. Festzustellen, wo genau die Feldhamster leben, ist Ländersache. Die Länder müssen die Vorkommensgebiete der europarechtlich geschützten Art erheben und nach Brüssel melden. Die Datenlage ist in den Bundesländern unterschiedlich gut – zum Teil sogar sehr lückenhaft, viele Einzelnachweise sind schon mehrere Jahre alt. Dass die Hamsterpopulationen überall immer kleiner werden, ist aber bekannt. Und genau hier liegt das Problem: Wenn man nicht genau weiß, wo noch Feldhamster leben, wie können sie dann in ihren letzten Lebensräumen geschützt werden? Da der Handlungsdruck gegen die Feldmäuse vor der Aussaat des Wintergetreides groß ist, wurden in den Bundesländern unterschiedliche Strategien entwickelt, um für einzelne Äcker zu prüfen, ob dort durch einen Rodentizideinsatz Feldhamster gefährdet werden könnten. Hierbei den Landwirten selbst die Einschätzung ihrer Felder auf Hamstervorkommen aufzubürden birgt einen Interessenskonflikt, wenn der Landwirt die Konsequenz aus einem tatsächlichen Hamstervorkommen als wirtschaftlichen Nachteil empfindet. Weiterhin ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung ein sicherer „Nachweis“ bzw. Negativnachweis eines Hamstervorkommens auf den meisten betroffenen Flächen praktisch nicht mehr möglich, da die Eingangslöcher zum Hamsterbau im Herbst nur vor einem Umbruch der Felder gefunden werden können. Eine rasche und sogar mehrmalige Bodenbearbeitung nach der Ernte wird von den Pflanzenschutzdiensten jedoch insbesondere zur Bekämpfung der Feldmäuse bereits seit dem Sommer empfohlen. Eine Bodenbearbeitung wird auch vom UBA als nichtchemische Bekämpfungsmaßnahme empfohlen und von Praktikern wie Experten mit Wirkungsgraden von über 80 % als wirksam erachtet. Es ist ebenfalls kritisch zu sehen, wenn für den Rodentizideinsatz keine aktive Erlaubnis durch Pflanzenschutzdienste oder die Naturschutzbehörden erforderlich ist, sondern nur vom Landwirt da Verstreichen einer mehrtägigen Frist abzuwarten ist. Ein solches System scheint bei bekanntermaßen lückenhaftem Wissen zur Verbreitung der Feldhamster anfällig dafür, dass auch auf tatsächlich von Feldhamstern bewohnten Flächen ein Rodentizidensatz nicht verhindert werden kann. Eine dem Umweltschutz eher gerecht werdende Möglichkeit ist das Beauftragen fachkundiger unabhängiger Gutachter: Diese prüfen im Auftrag der Landwirte die Felder und können sie für „hamsterfrei“ erklären, woraufhin die Anwendung von Rodentiziden dort erlaubt wird. Der Thüringer Bauernverband beklagt allerdings, dass die Kapazität der Gutachter in diesem Bundesland aktuell bei weitem nicht ausreiche, um eine Mäusebekämpfung rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Da der eingeschlagene Weg über unabhängige Gutachter allerdings auch aus Sicht des UBA zielführend ist, liegt die Lösung in einer allmählichen Erhöhung der Zahl zugelassener Gutachter. Dies könnte die Situation zumindest im Hinblick auf zukünftige Kalamitäten entschärfen. Neue Anwendungstechnik ist nicht sicher für den Hamster Im Rahmen der Notfallzulassung erlaubt das BVL neben der Legeflinte auch eine Ausbringung mit einer Köderlegemaschine (z.B. WUMAKI). Diese Maschine erzeugt künstliche Röhren von wenigen Zentimetern Durchmesser in ca. 30 cm Tiefe unter der Bodenoberfläche. In diese Röhren soll der Hamster aufgrund des kleinen Durchmessers nicht eindringen können. Die Röhren werden mit Mäuseködern bestückt und der darüberliegende Boden angedrückt. Mäuse erkennen die Röhren von oben und graben sich in sie ein, wobei sie die Köder finden. Es handelt sich um eine zwar kostenträchtige, aber gegenüber der Legeflinte weit weniger arbeitsintensive und zugleich effektive Methode der Köderplatzierung. Es wird auch argumentiert, dass die durch die Maschine erzeugten Gänge zu eng für Hamster seien, und diese Technik daher eine für Feldhamster sichere Methode der Rodentizidausbringung darstelle. Nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz ( BfN ) kann aber ein Feldhamster als sehr guter Wühler solche engen Gänge problemlos weiter aufgraben. Es gibt vielfältige Beobachtungen, dass Feldhamster Gänge der Feldmaus nutzen und nach Bedarf erweitern. Auf Nahrungssuche können Feldhamster die Köder erschnüffeln und leicht ausgraben. Aus diesem Grunde hält das UBA einen Gifteinsatz mit einer Köderlegemaschine in einem Feldhamsterlebensraum für ebenso wenig vertretbar wie mit einer Legeflinte. Der Feldhamsterschutz muss ernst genommen werden Die herbstliche Aktivitätszeit der Feldhamster bis zur Winterruhe dauert noch wenige Wochen an. Die vom Aussterben bedrohte Tierart darf nicht durch eilig durchgeführte Rodentizidanwendungen gefährdet werden. Das vorhandene Wissen über aktuelle Populationen in Behörden und Naturschutzorganisationen muss gebündelt und den Unteren Naturschutzbehörden (UNBs) sowie Pflanzenschutzdiensten zur Verfügung gestellt werden. Die Feststellung eines Hamstervorkommens sollte unbedingt von unabhängiger Seite getroffen werden. Hier sind entsprechende Regelungen in den Bundesländern unerlässlich. Landwirte müssen zudem dringend dafür sensibilisiert werden, dass verlässliche Kontrollen ihrer Felder auf Hamsterbaue nur vor einer Bodenbearbeitung möglich sind. Wo in einem potentiellen Vorkommensgebiet keine sichere Aussage getroffen werden kann, muss es heißen: Der Hamsterschutz geht vor! Nur dann wird es im Rahmen einer Mäusebekämpfung möglich sein, die letzten Feldhamstervorkommen vor Vergiftung zu schützen.
Das gemeinsame Projekt eines Landwirts, der SGD Süd und des Landesamtes für Umwelt hat gezeigt, dass eine andere Form der Bewirtschaftung den Lebensraum die akut vom Aussterben bedrohten Feldhamster schützt. Dazu wurde eine Vertragsnaturschutzfläche der Stadt Mainz, die selbst seit Jahren Feldhamsterschutz als Kompensation für Baumaßnahmen betreibt, in der Nähe des Stadtteils Ebersheim mit Getreide eingesät und einem elektrischen Weidezaun umgeben, der insbesondere Füchse abhält. Wegen des trocken-heißen Sommers wurde zudem feuchte Nahrung (Rüben etc.) gereicht. Zählungen belegen die erfolgreiche Vermehrung und den Schutz der Tiere. Die Maßnahme soll fortgesetzt und ausgeweitet werden. Der Feldhamster gehört inzwischen zu den meist gefährdeten Säugetieren Westeuropas und steht ganz oben auf der Roten Liste Deutschlands. In diesem Jahr wurde er sogar in die Rote Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) aufgenommen. In Rheinland-Pfalz wurden die letzten bekannten Vorkommen schwerpunktmäßig in Rheinhessen zwischen Mainz, Alzey und Worms erfasst. Die Gründe für den Rückgang liegen in der veränderten Landwirtschaft mit Monokulturen, intensivierter Landnutzung und neuen Anbau- und Erntemethoden. Aber auch die globale Erwärmung und der anhaltende Flächenverbrauch für Siedlungen, Industriegebiete und Infrastruktur setzen dem Hamster zu. Der Feldhamster ist je nach Witterung von März oder April bis Mitte/Ende Oktober aktiv und verbringt den Rest des Jahres im Winterschlaf. Sein Lebensraum befindet sich vorzugsweise im Nahbereich von Äckern, die mit unterschiedlichen, Deckung und Nahrung bietenden Kulturen bepflanzt sind. Um den Artenschwund zu stoppen, hatte das Landesamt für Umwelt bereits 1996 eine Studie über das Vorkommen in Auftrag gegeben, aus dem das Artenhilfsprogramm Feldhamster entstand. Das Ziel ist es, gemeinsam mit den Landwirten den Fortbestand des Hamsters zu sichern. Landwirte und Landwirtinnen erhalten über die SGD Süd einen finanziellen Ausgleich, wenn sie Hamsterbaue melden und Schutzmaßnahmen durchführen. Die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) setzt seit 2018 das bundesweite Projekt Feldhamsterland in Rheinland-Pfalz um. Es ist ein Projekt des Bundesamtes für Naturschutz, welches im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert wird. Gemeinsam werden im Pilotprojekt die Schutzmaßnahmen weiterentwickelt. Gleichzeitig begleitet das Senckenberg-Institut das Projekt wissenschaftlich, indem es genetische Proben der Feldhamster auswertet. Auf diese Weise kann festgestellt werden, wie stabil die letzten Feldhamstervorkommen in Rheinland-Pfalz noch sind. Die Stiftung unterstützt die Behörden mit den Erkenntnissen aus dem Projekt. Weitere Informationen zum Artenschutzprogramm Feldhamster
Rote Listen Sachsen-Anhalt Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39 (2004) Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) des Landes Sachsen-Anhalt Bearbeitet von Dietrich HEIDECKE, Thomas HOFMANN, Mat- thias JENTZSCH, Bernd OHLENDORF und Wolfgang WENDT (2. Fassung, Stand: Februar 2004) Einführung In Sachsen-Anhalt leben heute 70 Säugetierar- ten. Der Liste rezenter Arten sind fünf weitere hin- zu zu fügen, die in die Kategorie Ausgestorben oder verschollen eingestuft werden. Die Alpen- spitzmaus (GAHSCHE 1993), die Große Hufeisen- nase und der (Europäische) Nerz sind im 20. Jahr- hundert ausgestorben, der Wolf (BUTZECK et al. 1988) und der Elch bereits früher. Von den bei- den letztgenannten Arten treten jedoch sporadisch einzelne aus den osteuropäischen Populationen einwandernde Tiere auf. Nicht in die Rote Liste Sachsen-Anhalts aufge- nommen wurden im Gegensatz zur Bundesliste (BOYE et al. 1998) die in historischer Zeit für unser Land unwiederbringlich und z.T. weltweit ausge- storbenen Arten Pferd, Auerochse, Wisent und Bär (vgl. FRANK & NEUMANN 1999; BUTZECK et al. 1988) sowie die in historischer Zeit in der Elbe und Saa- le nachgewiesenen Wal-, Delphin- und Robben- arten. Sieben Arten der heutigen Säugetierfauna Sachsen-Anhalts sind als Neozoen zu betrach- ten. Sie wurden aus jagdlichen Motiven ausge- setzt (Damwild, Mufflon), wanderten aus osteuro- päischen Auswilderungsgebieten ein (Marder- hund), entwichen aus Gehegehaltungen (Bisam- ratte, Mink, Waschbär, Nutria) oder wurden sogar von Farmbesitzern in die Wildbahn entlassen (Nu- tria in den östlichen Bundesländern um 1990). Für diese Arten treffen die definierten Gefährdungs- kriterien ebenso wenig zu wie für die beiden gele- gentlich die Elbe aufwärts wandernden Robben- arten Seehund und Kegelrobbe. Einschränkend zur hier erfolgenden Gefährdungs- einstufung ist zu bemerken, dass die Kenntnisse über Vorkommen und Bestandsentwicklungen der Säugetierarten im Vergleich zu anderen Wirbel- tierklassen aufgrund ihrer versteckten oder nächt- lichen Lebensweise auch heute - von Art zu Art unterschiedlich - noch relativ gering und lücken- haft sind. Nur für einzelne Arten sind verallgemei- nerungsfähige Untersuchungsergebnisse oder Bestandsanalysen publiziert. Vergleichbare Abun- danzangaben aus früheren Zeithorizonten gibt es - abgesehen von den über lange Zeit geführten Jagdstatistiken (STUBBE 1989) - nur für wenige Arten (z.B. Biber, Hamster). Datengrundlagen Die Einstufung der heimischen Säugetierarten gemäss den vorgegebenen Bewertungs- und Gefährdungskategorien basiert auf der für die ers- te Fassung der Roten Liste erstellten Säugetier- ! liste (unpubliziert), ergänzt durch Angaben aus den erläuternden Darstellungen von GAHSCHE & HAFERKORN und OHLENDORF (in: FRANK & NEUMANN 1999) sowie weiteren zusammenfassenden Ver- öffentlichungen (ERFURT & STUBBE 1986, STUBBE & STUBBE 1994). Darüber hinaus lieferten Angaben aus den historischen Faunenwerken von SAXESEN (1834), BLASIUS (1857), SCHULZE (1890) und TA- SCHENBERG (1909, 1918) sowie zahlreiche in jün- gerer Zeit von den ehemaligen Bezirksarbeitsgrup- pen Artenschutz in Halle und Magdeburg und von den Arbeitskreisen Fledermäuse und Biberschutz gesammelte und archivierte Nachweis-Mitteilun- gen wertvolle Fakten zur Entwicklung der Säuge- tierfauna Sachsen-Anhalts. Die auf diesem Wege gewonnenen Grunddaten wurden in gemeinsa- men Beratungen der Autoren zur Definition von Verbreitung, Abundanz, Populationstrend und Gefährdungsursachen für die einzelnen Arten ausgewertet. Die für die Landesliste verwendete Nomenklatur und die Einschätzungen zum Arealstatus der ein- zelnen Arten orientieren sich am Europäischen Säugetieratlas (MITCHELL-JONES et al. 1999). Bemerkungen zu ausgewählten Arten, Gefähr- dungsursachen und erforderliche Schutzmaß- nahmen Die hier vorliegende zweite Fassung der Roten Liste weist erhebliche Abweichungen zur ersten Fassung (HEIDECKE 1992) auf. Diese ergeben sich aber im Wesentlichen aus der neuen Kategorisie- rung (zusätzlich Kat. G, D und V) und nur in Ein- zelfällen aus einer veränderten Gefährdungssitu- ation. Von den bestandsbildenden Arten sind ge- genwärtig 40 (53 %) als gefährdet einzustufen. Dazu kommen weitere 14 Arten (19 %) in den sonstigen Kategorien. Auf die Kat. 0 entfallen 5 Arten (7 %, s.o.). Sechs Arten (8 %) werden als extrem seltene oder Arten mit geographischer Restriktion (Kat. R) ein- gestuft. Die wenigen Nachweispunkte von der Gartenspitzmaus, der Teichfledermaus und der Nordischen Wühlmaus (JORGA & ERFURT 1987) markieren die durch Sachsen-Anhalt verlaufenden Arealgrenzen dieser Arten. Die Gartenspitzmaus hat die Elbe im Raum Magdeburg, in der Altmark und bei Wittenberg überschritten. Die Nordische Wühlmaus tritt in geeigneten Habitaten im Elb- Havel-Winkel auf. Für die Teichfledermaus gelan- gen in jüngster Zeit die ersten Quartiernachweise im Norden des Landes und im Harz. Ebenfalls nur wenige Einzelfunde sind von der Kurzohrmaus - konzentriert auf den Süden bzw. Südwesten des Landes (JENTZSCH 1987, 1992) - und der Zweifarb- fledermaus bekannt. Allerdings häufen sich neuerdings die Nachweise der letztgenannten Art in mikroklimatisch begünstigten Stadtgebieten. Die isolierten Vorkommen des Gartenschläfers auf den Felsblockfeldern im Oberharz sind als Reliktareal besonders schützenswert. Als vom Aussterben bedroht (Kat. 1: 12 %) auf- grund starken Bestandsrückganges, zu kleiner verinselter Populationen oder Verlust von Wochen- stubenquartieren werden Mops-, Bechstein-, Klei- ne Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Huf- eisennase, Hamster, Haselmaus, Wildkatze und Fischotter eingestuft. Die relativ kleine, aber of- fenbar stabile Harz-Kyffhäuser-Population der Wildkatze kennzeichnet den nordöstlichen Areal- rand in Mitteleuropa (PIECHOCKI 1990). Die ostdeut- sche Fischotterpopulation lässt gerade im Land Sachsen-Anhalt eine Tendenz zur Arealerweite- rung erkennen. Im Rahmen einer landesweiten Kartierung konnte die Wiederbesiedlung des Elbe- Mulde-Urstromtales einschließlich des Havel- so- wie des Ohre-Aller-Gebietes belegt werden (BIN- NER et al. 2003). Die übrigen gefährdeten Arten werden mit Aus- nahme der taxonomisch defizitären Mückenfle- dermaus den Gefährdungskategorien 2 und 3 zugeordnet. Die auffälligste Veränderung in die- ser Gruppe betrifft den Elbebiber, für den die Elbe ein Jahrhundert lang das einzige Refugium war und heute noch der Verbreitungsschwerpunkt (1/3 des Gesamtbestandes) ist (HEIDECKE et al. 2003). Sei- ne aus konsequentem Schutz und intensiver Be- treuung resultierende Bestandszunahme und sich mehrende wirtschaftliche Konflikte sind Anlass für die erfolgte Rückstufung. Doch gerade aus die- ser Wechselbeziehung von Schutznotwendigkeit, Konfliktmanagement und zoogeographischer Rangordnung obliegt dem Naturschutz in Sach- sen-Anhalt eine besondere Verantwortung für die- se Unterart. Eine potentielle Gefährdung besteht durch Gewässerverunreinigungen sowie geplan- ten Ausbau der Elbe, dem wichtigsten Migrations- weg (HEIDECKE 1993). Alle Biberreviere ausserhalb der Schutzgebiete unterliegen starken Beeinträch- tigungen bis hin zur Habitatzerstörung und direk- ten Verfolgung. Entsprechend instabil und wech- selnd ist deren Besiedlung. Ausgehend von der o.g. Landesverantwortung sollten die notwendi- Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) Artenzahl (absolut) Anteil an der Gesamtartenzahl (%) 0 5 6,7 Gefährdungskategorie R 1 2 6 9 13 8,0 12,0 17,3 Aus zwei Ordnungen der Säugetiere sind mittler- weile nahezu alle einheimischen Vertreter in der Roten Liste erfasst. So weisen Fledermäuse (100 % der Arten) und Insektenfresser (90 %) einen sehr hohen Gefährdungsgrad auf. Besonders nachhal- tig sind diese Arten durch Faktoren wie Nahrungs- mangel und Lebensraumverluste betroffen, die direkt durch Pestizidausbringung und Schadstoff- emission (Dezimierung der Nahrungstiere: Insek- ten), Devastierung geeigneter Jagdgebiete infol- ge der Flurneugestaltung und Zerstörung ihrer Wohnstätten verursacht werden. Eine Art der Insectivora (Alpenspitzmaus) gilt als verschollen, vier Arten werden aufgrund ihrer spe- zifischen Lebensraumansprüche (besonders Was- ser- und Zwergspitzmaus) und der Arealrandbe- siedlung als gefährdet und vier Arten in die Vor- warnliste eingestuft. Aber auch die noch häufige Waldspitzmaus wird von den genannten Negativ- faktoren in ihrer Bestandsentwicklung beeinflusst. Noch größer - zumindest wissenschaftlich belegt - ist die Gefährdung der heimischen Fledermaus- fauna (OHLENDORF & OHLENDORF 1996). Alle Arten sind generell direkt - wenn auch unterschiedlich stark - durch die langzeitig wirkenden (heute ver- botenen) DDT/DDE- und PCB-haltigen Pestizide und Holzschutzmittel (NAGEL 1998) und neuerdings durch Windkraftanlagen (BACH 2001; DÜRR 2002; RAHMEL et al. 1999) gefährdet. Hinzu kommt eine permanent fortschreitende Minderung des Nah- rungsangebotes infolge des Pflanzenschutzmittel- einsatzes, der nächtlichen Konzentration der In- sekten an künstlichen Lichtquellen (Lichtfallenef- fekt) und des landschaftlichen Strukturwandels (Beseitigung der habitatverbindenden Alleen und Feldhecken: BIEDERMANN 1998). Die wärmeliebenden, so genannten synanthropen Haus-Fledermausarten Mausohr, Breitflügel-, Nord-, Zweifarb-, Zwergfledermaus und Graues Langohr sind vor allem von den persistenten Wirk- stoffen der Holzschutzmittel bedroht. Ihre oft in Gebäuden befindlichen Wochenstuben und Ta- 3 7Rote Liste 40 9,353,3 Gesamt G 1Kategorien D V 5 8Sonstige Gesamt 14 1,36,718,7 10,7 gen Schutzmaßnahmen in einem Artenschutzpro- gramm festgelegt werden. Als eine der wesentli- chen Maßnahmen, u.a. als Bestandteil des inte- grativen Hochwasserschutzes bezeichnete der Arbeitskreis Biberschutz die Unterhaltung und Neuanlage von Biberrettungshügeln in den Über- flutungsauen. 75 Gesamt 75 Tab. 1: Übersicht zum Gefähr- dungsgrad der Säugetiere Sach- sen-Anhalts. Tab. 2: Übersicht zur Einstufung in die sonstigen Kategorien der Ro- ten Liste. !! gesschlafplätze bedürfen besonderen Schutzes, vor allem bei der Gebäudesanierung und städte- baulichen Rekonstruktions- und großflächigen Abrissmaßnahmen. Mit dem Ersatz der Fenster- läden durch Rollläden wurde das Quartierange- bot für die spaltendenbewohnenden Arten (Mops- und Bartfledermäuse) drastisch reduziert. Entspre- chend groß ist inzwischen das Angebot relevan- ter Technologien zur Herstellung von Fledermaus- quartieren im Zuge der Gebäudesanierung bzw. auch als Ausgleich für in der Abrissplanung vor- gesehene Objekte mit Fledermausbesatz (OHLEN- DORF 1995, SCHULENBURG et al. 2001, STAPEL 2001, HERMANNS et al. 2002). Für die waldbewohnenden Arten wie Großer und Kleiner Abendsegler, Braunes Langohr, Wasser-, Fransen-, Bechstein-, Rauhaut- und Mückenfle- dermaus vermindert sich zunehmend das Quar- tierangebot infolge übermäßiger Holznutzung (ver- mindertes Durchschnittsalter der Wälder und Man- gel an Baumhöhlen) und forsthygienischer Maß- nahmen. Die Vergrasung der Wälder reduziert das Nahrungsangebot, da sich hierdurch die Überwin- terungsbedingungen für Insekten verschlechtern. Als vorrangige habitat- und quartiererhaltende Maßnahmen sind eine naturnahe Waldbewirt- schaftung, die Erhaltung natürlicher Waldmantel- säume sowie höhlenreicher Überhälter im Zuge der Walderneuerung und der Schutz von Park- und Feldgehölzen sowie die Neuanlage habitat- verbindender Flurgehölze als Ausgleichsmaßnah- me zu fordern. Eine weitere extrem gefährdete Gilde bilden die an Gewässer und Feuchtgebiete gebundenen Arten, besonders wenn sie wie Fischotter, Was- serspitzmaus und Iltis ihre tierische Nahrung vor- wiegend aus dem Wasser entnehmen und damit Schadstoffe akkumulieren, die sowohl Gesund- heitszustand als auch Vermehrung stark beein- trächtigen. Die Gewässergüte wird nicht nur durch direkte Einleitung von Abwässern, sondern im star- ken Maße auch von den in die Fließgewässer großflächig eingeschwemmten Agrochemikalien, Bioziden und Nährstoffen beeinflusst. Diese tra- gen ausser zur Schadstoffakkumulation auch zur Hypertrophierung bei. Der technische Gewässer- ausbau und die Trockenlegung von Feuchtgebie- ten bewirken nicht nur für die genannten Arten, sondern auch für gewöhnliche Nagetierarten wie die Nordische und die Kurzohrwühlmaus großflä- chige Lebensraumverluste. Maßnahmen des Ha- bitatschutzes sollten auf eine ökologisch fundier- te ingenieur-biologische Gewässerunterhaltung orientieren. Obwohl Säugetiere im Vergleich zu anderen Taxa eine sehr hohe ökologische Anpassungsfähigkeit besitzen, setzt ihnen heute der Intensivierungs- grad in der Kulturlandschaft sichtbare Existenz- grenzen. Säugetiere benötigen zur Etablierung und Erhaltung überlebensfähiger Populationen z.T. größere Lebensräume als viele andere Tier- !" arten. Hinzu kommt, dass für Wanderungen und Ausbreitungsprozesse ein großflächiger Habitat- verbund zwingend notwendig ist. Diesen Erforder- nissen wirken mit rasanter Entwicklungsgeschwin- digkeit die Zerschneidung der Lebensräume durch Trassenneubauten, Landschaftszersiedelung und industrielle Agrarproduktion überproportional entgegen. Hase und Hamster als an Steppen und Agrarflächen angepasste, ursprünglich von der Landwirtschaft profitierende Arten, erleiden durch maschinelle Kulturbearbeitung und Bodenpres- sung hohe Verluste und Nahrungsmangel, so dass sie zum Teil auf Feldraine und Brachen auswei- chen (STUBBE et al. 1998, BACKBIER et al. 1998). Trassenquerungen von Fließgewässern und Wild- wechseln verursachen proportional zur Zunahme der Verkehrsdichte hohe Verkehrsopferzahlen bei allen Wildtierarten. Eine Minderung dieses Gefähr- dungspotentials ist nur durch Installation von Grün- brücken bzw. die Beachtung artenschutzrelevan- ter Grundsätze (MUNR 1999) bei der Anlage von Kreuzungsbauwerken über Gewässern zu errei- chen. Wenn auch die seltenen, international gefährde- ten Wandertierarten wie Wolf und Elch in der zwei- ten Fassung der Roten Liste nicht mehr als ei- genständige Kategorie ausgewiesen sind, so ver- dienen sie dennoch Beachtung und Schutz, besonders wenn sie in gefährdungsexponierten Bereichen zeitweilig auftreten. Ihnen sind die ge- fahrlose Rückkehr in ihr Vermehrungsgebiet bzw. eine erfolgreiche Wiederansiedlung zu sichern. Neu in die Rote Liste wurden die Kategorien V und D aufgenommen. Für Feldspitzmaus, Maul- wurf und Igel geben die oben für die Insectivora genannten Kriterien Anlass, sie in die Vorwarn- liste aufzunehmen. Hinzu kommt beim Igel die starke Gefährdung durch den Straßenverkehr. Das Kaninchen erlitt durch die Myxomatose starke Bestandseinbußen und ist heute nur noch insel- artig im Land verbreitet. Die an Ufern und in Feuchtgebieten siedelnden Populationen von Brand- und Schermaus sind einem zunehmenden Prädationsdruck durch den Mink sowie zunehmen- den Devastierungen des Lebensraumes ausge- setzt. Die Bestände des Eichhörnchens zeigen mit Ausnahme der im Siedlungsbereich lebenden Populationen eine rückläufige Tendenz. Das im Bestand offensichtlich stabilisierte Mauswiesel ist potentiell durch die flächenhafte Applikation von Rodentiziden gefährdet. Der Status von Scha- brackenspitzmaus, Zwerg- und Mückenfleder- maus, Westlicher und Östlicher Hausmaus, Hausratte und Luchs lässt sich erst nach gezielter Datenerfassung klarer definieren. Alle Nachweis- belege für die Zwergfledermaus und die Haus- maus müssen aufgrund der erst jüngst vollzoge- nen taxonomischen Artenauftrennung erneut überprüft und jeweils einer Art eindeutig zuge- ordnet werden.
Für das gewerbsmäßige Züchten von Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild, wird eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8a des Tierschutzgesetzes benötigt. Diese Erlaubnis wird bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen durch das örtlich zuständige Veterinäramt erteilt. Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind nach der „ Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes “ in der Regel erfüllt, wenn eine Wirbeltierzucht und –haltung den folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht: Hunde: drei oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder drei oder mehr Würfe pro Jahr Katzen: fünf oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder fünf oder mehr Würfe pro Jahr Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr Vögel: regelmäßig mehr als 25 Zuchtpaare von Vogelarten bis einschließlich der Größe von Nymphensittichen oder mehr als zehn Zuchtpaare von Vogelarten größer als Nymphensittiche gehalten werden Kakadus und Aras: fünf oder mehr Zuchtpaare Alle sonstigen Wirbeltiere / Heimtiere: wenn ein Verkaufserlös von mehr als 2.045,00 Euro jährlich zu erwarten ist. Qualzuchtverbot – Zucht darf keine Leiden verursachen Bei der Zucht von Haus- und Heimtieren, aber auch von Nutztieren ist § 11 b des Tierschutzgesetzes zu beachten. Dieser verbietet sogenannte „Qualzuchten“, also Wirbeltiere so zu züchten, dass sie aufgrund ihrer angezüchteten Merkmale ein Leben mit Schmerzen und Schäden führen müssen. Es ist dabei verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn als Folge der Zucht bei den Nachkommen dieser Tiere erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder bei den Nachkommen mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. Die zuständige Behörde (das Veterinäramt) kann dann das Unfruchtbarmachen solcher Tiere anordnen, so dass mit diesen Tieren nicht weitergezüchtet werden kann.
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