Das Landesamt für Umweltschutz führt nach § 11 Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Bundes-Bodenschutzgesetz (BodSchAG LSA) ein Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem. Das Bodenschutz- und Altlasteninformationssystem (ST-BIS) enthält beschreibende Informationen (Metainformationen) über Daten, deren Kenntnis für die Erfüllung bodenschutz- und altlastengesetzlicher Aufgaben von Bedeutung sein kann. Dieses Metainformationssystem gibt Auskunft darüber, wer Daten besitzt, wie man Sie erhält und um was für Daten es sich handelt. Das ST-BIS wird im Internet geführt. Die Informationen für das ST-BIS stellen die Behörden dem LAU auf Anforderung gebührenfrei zur Verfügung.
Der Datensatz enthält Informationen zu linienhaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind ständig wasserführende Flüsse, Bäche, Kanäle und Gräben, oberirdische Rohrleitungen, kleinflächige Felsen, trockene Gräben und kleinflächig feuchte Standorte. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Informationen zur technischen Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Informationen zu punkthaften Hindernissen (Befahrungshindernisse), die für die technische Befahrbarkeit von Waldflächen ins Sachsen relevant sind. Befahrungshindernisse sind Denkmäler, Einzelfelsen, Grenzaufschlüsse, Brunnen, Quellen, Gruben, stillgelegte Bergwerke etc. Unter der technischen Befahrbarkeit versteht man die Möglichkeit, Forstmaschinen und andere forstliche Technik für die Bestandespflege- und Holzerntemaßnahmen einzusetzen, ohne dabei das Feinerschließungswegenetz mit wegebaulichen Maßnahmen zu befestigen. Zu jeder Waldfläche wird die standortsabhängige Befahrbarkeitsklasse, die Hangneigungsklasse sowie die Sensibilitätsklasse angegeben. Die Befahrbarkeitsklassen B1 (befahrbar) bis B5 (nicht befahrbar) beschreiben die Eignung des Bodens als befahrbare Unterlage. Die Sensibilitätsklassen S1 (wenig sensibel) und S2 (sensibel) beschreiben die Empfindlichkeit des Bodens für befahrungsbedingte ökologisch wirksame Veränderungen. Der Datensatz ist eine Grundlage für die Feinerschließungskarte, die Befahrbarkeitskarte sowie für die Technologische Karte von Sachsen. Ausführliche Informationen sind der Richtlinie "Holztechnologien" des Staatsbetriebes Sachsenforst zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Hangneigungsflächen für den Freistaat Sachsen. Die Klassifizierung erfolgt nach Hangneigungsklassen laut Nomenklatur des Waldaufnahmebeleges der Forsteinrichtung. 1 = eben (bis 2°), 2 = schwach geneigt ( 2° bis 5°), 3 = mäßig geneigt ( 5° bis 10°), 4 = stark geneigt ( 10° bis 20°), 5 = steil ( 20° bis 30°), 6 = schroff ( 30°).
Die Hangneigung entspricht dem sogenannten Hangneigungswinkel und ist die Neigung der Geländeoberfläche gegenüber der Horizontalen entlang einer Falllinie, also der jeweils maximale Neigungswinkel des Geländes. Für die Berechnung der Hangneigung dient das digitale Geländemodell (DGM) mit einer Bodenauflösung von 2x2 m. Auf der Grundlage dieser Rasterdaten erfolgte die Berechnung der Hangneigung für jede Rasterfläche anhand des absoluten Höhenunterschieds zu ihren Nachbarzellen. Angegeben wird jeweils der maximale Wert innerhalb der Rasterzelle. Üblicherweise wird die Hangneigung in Grad angegeben, lediglich in den Bereichen der Landwirtschaft, des Straßenbaus und des Bauwesens erfolgt die Angabe in Prozent (45 ° entspricht 100 %). Der Datensatz wird als Kartenebene Hangneigung im WMS Höheninformationen Sachsen (https://geodienste.sachsen.de/wms_geosn_hoehe/guest?) als klassifizierter Rasterdatensatz dargestellt. Dabei werden die acht definierten Hangneigungsklassen anhand verschiedener Farben dargestellt. Die farblichen Abstufungen von grün zu rot entsprechen dem Übergang von ebenem Gelände in steiles Gelände. Die Sachdatenabfrage liefert die Hangneigung des Pixels sowohl in Grad als auch in Prozent.