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Natur in NRW Nr. 4/2011

Im Mittelpunkt der vorliegenden Ausgabe von Natur in NRW stehen die Auswirkungen des Klimawandels auf die Biologische Vielfalt, die Arten und Lebensräume in NRW. Vorgestellt werden hierzu Ergebnisse einer Studie, die das Institut für Landschaftsökologie der Universität Münster 2009 im Auftrag des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums durchführte. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hatte und hat dazu geführt, dass viele kleinere und mittlere Milchviehbetriebe aufgegeben haben. Dies führt regional zu starken Weidelandverlusten. Zwei Beiträge dieser Ausgabe von Natur in NRW zeigen die Bedeutung von Dauergrünland für den Natur- und Artenschutz auf und machen die Ursachen und die regionale Verteilung des Verlustes an Grünland in den letzten Jahrzehnten deutlich. Auch die heimischen Straucharten sind ein wichtiger Bestandteil der Biologischen Vielfalt unseres Landes. Sie dienen unter anderem als Nahrung und Zuflucht für viele Tiere, als Windschutz in der Form von Heckenpflanzungen, oder zur Sicherung von Hängen und Böschungen. Natur in NRW stellt mit einem Bericht über die Prüfung und Aufarbeitung heimischen Strauchsaatgutes die Arbeit der »Forstgenbank« des Landesbetriebes Wald und Holz NRW in Arnsberg vor.

Monatsbericht Mai 2024

Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Mai 2024 Seit April steigt die gesammelte Salzwassermenge auf der 725-Meter-Ebene. Das dort ankommende Wasser bildet immer mehr Stalaktiten, die vom Gleitbogen nach unten wachsen. Damit das Salzwasser am Boden (Sohle) besser abfließen kann, haben Bergleute einen Kanal mit Schotter vollständig ausgeräumt. So kann sich das Wasser an einer Stelle sammeln, einem sogenannten Pumpensumpf. Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Im Bereich der Hauptverbindungsstrecke (Wendel) auf der 700-Meter-Ebene bohren Bergleute zwei Erkundungsbohrungen in eine im Vorjahr erstellte Strömungsbarriere. Mit Messungen in den Bohrungen prüfen sie, wie dicht die Barrieren sind. Im Anschluss füllen sie die Bohrungen wieder mit Spezialmörtel. Auf der 700-Meter-Ebene sanieren Bergleute weiterhin eine Strecke mit schadhaften Bereichen an der Decke (Firste) und an den Wänden (Stößen). Dazu schneiden sie eine ein Meter tiefe Nische entlang der Strecke und setzen anschließend ein Stützbauwerk aus Spezialbeton (Sorelbeton) dort hinein. Rückholungsplanung Die BGE hat den gesetzlichen Auftrag die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Zuvor sollen die radioaktiven Abfälle zurückgeholt werden. Mitte Mai erreicht die Erkundungsbohrung Remlingen 18 östlich der Schachtanlage Asse II ihre geplante Endtiefe von 900 Metern. Die Bohrung soll den Ansatzpunkt für den Schacht Asse 5 endgültig bestätigen. In der zweiten Maihälfte werden im Bohrloch weitere geophysikalische Messungen durchgeführt. Diese sollen Erkenntnisse über das umliegende Gebirge liefern. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung vom 24. Mai 2024 . Im Mai verfüllen Bergleute den hinteren Teil der Bohrung über der Einlagerungskammer 12 mit Spezialzement. Ende des Monats beginnen sie mit einer abgelenkten Bohrung. Diese beginnt im neu verfüllten Bereich und geht bogenförmig nach unten. Die Bohrung soll in der Einlagerungskammer 12 enden und wichtige Informationen für die Rückholung liefern. Eine Grafik zum Vorgehen finden Sie auch in einem Artikel des Einblicke-Magazins Nummer 20 (externer Link) . Lösungsmanagement In die Schachtanlage Asse II dringen salzhaltige Lösungen aus dem Deckgebirge ein. Das Lösungsmanagement regelt den Umgang mit diesen Lösungen. Im Mai beobachten Mitarbeiter*innen des Lösungsmanagements einen leichten Anstieg des aufgefangenen Salzwassers an der Hauptauffangstelle. Zuletzt gab es dort einen Rückgang. Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die Meldung vom 17. Mai 2024: Was passiert in der Schachtanlage Asse II? Eine fortlaufende Berichterstattung finden Sie zudem auf der neuen Website zum Salzwasserzutritt in der Asse . Auf dieser Seite erhalten Sie unter anderem durch ein regelmäßig aktualisiertes Diagramm Einblicke in die Entwicklung der Lösungszutritte. Zudem dokumentiert eine Fotostrecke die aktuellen Entwicklungen unter Tage. Im Zugang zum Abbau 3 auf der 658-Meter-Ebene an der Hauptauffangstelle führt eine Firma einen Lastplattendruckversuch durch. Platten werden auf den Boden (Sohle) gedrückt, um herauszufinden, wie stabil dieser ist. So soll Planungssicherheit für die anstehenden Sanierungsarbeiten geschaffen werden. Am 21. Mai 2024 werden rund 86 Kubikmeter Salzwasser in der Charge mit der Bezeichnung 2024/08 nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraf 31 bis 42 der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Tritium und Cäsium-137 werden nicht nachgewiesen. Die Nachweisgrenze für Tritium liegt bei 7,3 Becquerel pro Liter, die für Cäsium bei 0,36 Becquerel pro Liter. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Messwerten im Themenschwerpunkt: Das Salzwasser in der Asse . Das Erfassen des Pegelstandes vor der Einlagerungskammer 8 auf der 750-Meter-Ebene ist ab Ende Mai gestundet. Ende April kommt es hier zu einer Geruchsbildung. Bei nachfolgenden Messungen weisen die Ergebnisse Wasserstoff im Bohrloch nach. Die BGE hat das Messprogramm daraufhin um die Auswertung von Gasen erweitert, um Veränderungen feststellen zu können. Die Pegelmessungen werden zeitnah wiederaufgenommen. Im Mai bringen Mitarbeiter*innen des Lösungsmanagements Salzwasser in eine der Kavernenstrecken im Grubentiefsten ein. Rund 107 Kubikmeter befinden sich nun in einer von vier Kavernen. Insgesamt können in den Kavernenstrecken über 9.000 Kubikmeter Salzwasser zwischengespeichert werden. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Auf der 725-Meter-Ebene bohren Bergleute verfüllte Steinsalzabbaue in Richtung Süden an, um zu ergründen, ob sich dort Feuchtigkeit befindet. In 725 Metern Tiefe erstellen Bergleute mehrere Bohrungen Richtung Norden, um festzustellen, wo sich die Grenze zwischen Kalisalz und Steinsalz befindet. Auf der 750-Meter-Ebene sägen Bergleute mehrere Schlitze in den Boden (Sohle), um diesen zu entlasten. Durch den Gebirgsdruck hebt sich der Boden. Wenn ein Schlitz gesetzt wird, schließt sich dieser. So können Bewegungen im Bereich des Bohrorts zur Erkundung der Einlagerungskammer reduziert werden. In 800 Metern Tiefe füllen Bergleute sogenannte Bigbags mit Salz, das nach über Tage gebracht und abgegeben wird. Das Salz ist radiologisch unbedenklich, aber für die weitere Nutzung im Bergwerk ungeeignet. In einer Strecke auf der 800-Meter-Ebene bereiten Bergleute eine Böschung für einen Spritzversuch vor. Um eine Hangsicherung zu prüfen, werden sie eine Böschung mit Spezialbeton und eine Böschung mit einem Gemisch aus Wasser und Salz anspritzen. Diese Hangsicherung soll dann zum Beispiel die Schotterböschung an der Hauptauffangstelle sichern. Strahlenschutz Die Einhaltung und Überwachung des Strahlenschutzes gewährleistet die Sicherheit des Personals, der Besucherinnen und Besucher, der Bevölkerung sowie der Umwelt. Ende Mai geht der neue Hauptgrubenlüfter in Betrieb.  Dieser leistungsstärkere Lüfter übernimmt ab sofort die Frischluftversorgung im Bergwerk. Der ältere Hauptgrubenlüfter wird künftig als Reserve vorgehalten. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Am 27. Mai berichten Iris Graffunder, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, und Dr. Ralf Holländer, Abteilungsleiter Geowissenschaften, über die aktuellen Entwicklungen des Salzwasserzutritts im Umweltausschuss des niedersächsischen Landtages. Den Bericht darüber können Sie hier nachlesen . Am 28. Mai nehmen rund 20 Zuschauer*innen an „Asse für Einsteiger*innen“ teil. In der Onlineveranstaltung verschaffen sie sich erste Eindrücke über die Schachtanlage Asse II. Die gezeigten Bilder aus dem 360-Grad-Rundgang finden Sie auf unserer Einblicke-Seite (externer Link) . Die Infostelle Asse hat mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. An den weiteren Wochentagen öffnen die Mitarbeiter*innen die Infostelle nach Vereinbarung. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie auf der Website der Infostelle Asse . Links zum Thema Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse -Messwerte Asse: Infostelle und Befahrungen BGE beantragt Sanierung der Hauptauffangstelle Asse Meldung vom 27. Mai 2024 - BGE berichtet im niedersächsischen Umweltausschuss Einblicke - Schachtanlage Asse II (externer Link)

Hangsicherung in Meißner im Zuge der L 3242 oberhalb des Hauses Schwalbenthal

Oberhalb des Hauses Schwalbenthal soll auf einer Länge von 70 m an der L 3242 eine an den Flanken auslaufende Spritzbetonwand errichtet werden, die zusätzlich mit Felsnägeln im tieferen Untergrund rückvernagelt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass der an die L 3242 angrenzende Hang weiter abrutscht und dabei die Straße und die dahinterliegenden Gebäude beschädigt. Das Regierungspräsidium Kassel hat hierzu auf Antrag von Hessen Mobil ein straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 33 HStrG eingeleitet. In der Zeit vom 13.06.2022 bis zum 12.07.2022 können die Planunterlagen auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.de) unter "Presse/Öffentliche Bekanntmachungen" sowie bei der Verwaltung der Gemeinde Meißner eingesehen werden. Alle, die von der Planung betroffen sind, haben bis zum 12.08.2022 die Möglichkeit sich beim Regierungspräsidium Kassel oder bei der Gemeinde Meißner zum Vorhaben zu äußern.

„Bergstraße“, grundhafter Ausbau und Hangsicherung durch Randbalken, 09328 Lunzenau OT Rochsburg

Die Stadt Lunzenau hat für das Bauvorhaben "„Bergstraße“, grundhafter Ausbau und Hangsicherung durch Randbalken, 09328 Lunzenau OT Rochsburg" die Durchführung des Plangenehmigungs-verfahrens nach § 39 Abs. 5 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) beantragt (Gz.: C32-0522/792). Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Gemarkung Rochsburg beansprucht. Das Vorhaben dient der Erneuerung einer schadhaften Stützwand auf ca. 186 m Länge und wird ausgeführt als rückverankerter Randbalken von 1,50 m Höhe.

Erneuerung der Grabenquerung mit Einlaufbauwerk und Hangsicherung an einem namenlosen Gewässer unter der B 19 im Bereich Tiefenberg, Ofterschwang

Die Böschung in einem tobelartigen Geländeeinschnitt direkt unterhalb der Bundesstraße B19 nahe dem Ortsteil Tiefenberg in der Gemeinde Ofterschwang wird durch eine ältere mittlerweile baufällige Stützmauer abgestützt. An der Stützmauer unterquert auch ein namloser kleiner Bach die Bundesstraße in einer rund 25 Meter langen Verrohrung mit dem Rohrdurchmesser DN 600, die dann direkt in der Stützmauerkonstruktion unterhalb ihren Auslauf hat. In diesem Bereich gelangen auch noch verschiedene besehende Rohrleitungen aus Oberflächenentwässerungen und ggf. älteren Grabenverrohrungen in den kleinen Bach, der dann im weiteren durch einen steilen Tobeleinschnitt nach ca. 100 Metern bei ca. Fluss-km 140,1 in die Iller mündet. Im Rahmen der vorgesehenen umfassenden Sanierung der baufälligen Stützmauer an der Bundesstraße B19 ist auch ein gänzlicher Ersatzneubau, der die Bundestraße unterquerenden und aus der Stützmauer mündenden Bachverrohrung vorgesehen. Dieser ersatzerneuerte Bachdurchlass ist nun mit deutlich größerem Rohrdurchmesser DN 1000 (vgl. Bestand DN 600) und einem neuen Einlaufbauwerk mit einem räumlichen Rechen als Verklausungsschutz am Rohreinlauf geplant. Es ist vorgesehen im Maßnahmenbereich auch bestehende Rohreinleitungen in den kleinen Bach aus Oberflächenentwässerungen und ggf. älteren Grabenverrohrungen anzupassen bzw. in die Maßnahme einzubinden.

Maßnahmen zur Stabilisierung der Holzkrainerwand (Stadelmannverbau) an der Walsergundpiste am Scheidtobelbach, Naherholungs- und Skigebiet Fellhorn-Kanzelwand

Die Walsergundpiste quert den Scheidtobelbach und droht wegen Erosion ins Gewässer abzurutschen. Die Piste bzw. der Zufahrtsweg, ist die einzige Verbindung zur Zweiländer-, Möser- und Bierenwang-bahn. Dementsprechend wichtig, ist die Abfahrt für den Skibetrieb im Winter und als Zufahrt für die Bewirtschaftung des hinteren Fellhorngebietes. Um eine Rutschung und Setzung der sich am orographisch linken Grabenhang des Scheidtobelbaches befindlichen Holzkrainerwand (Sicherung Piste/Weg) zu vermeiden, und größeren Schaden für die darunterliegenden Schutzgebiete abzuwenden, muss der Hang dringend einer Konsolidierung unterzogen werden. Die Maßnahmen sind notwendig, da Gefahr in Verzug droht. Der Hang unterhalb der Holzkrainerwand, soll bachaufwärts mit 3 Steinrippen a 20 m Länge gesichert werden, um eine schadlose Wasserableitung (Hangwässer) zu gewährleisten. Zur Sicherung, wird dar-über ein Maccaferri-Gitter aufgebracht und fixiert, um weiteren Erosionen entgegenzuwirken. Ferner wird ein flächendeckender Bewuchs zur Bedeckung der offenen Flächen aufgebracht. Der Bereich des Scheidtobelbaches, in dem der Eingriff stattfindet, ist bereits seit vielen Jahren technisch verbaut. Die Maßnahme ist eine bauliche Ergänzung der bestehenden Verbauung.

Mehr Vielfalt im Stadtgrün

Mehr als 10.600 Hektar öffentliche Grünflächen gibt es in Berlin. Neben Parks gehören Spielplätze, botanische Anlagen, die beiden Zoos, Freibäder, Kleingärten, Friedhöfe, Straßengrün und das Grün von Sportanlagen, Schulen, Kitas und anderen öffentlichen Gebäuden dazu. Zusammen ergibt das 12 Prozent der Stadtfläche – und einen Kernbaustein der grünen Metropole. Wie Berlin diese Flächen pflegt und gestaltet, ist deshalb entscheidend für die Artenvielfalt in der Stadt. Die öffentlichen Grünflächen Berlins sind im Grünflächeninformationssystem (GRIS) erfasst. Mit diesem Instrument steuern die Grünflächenämter der Bezirke die Pflege ihrer Flächen. Standards dafür empfiehlt das Handbuch Gute Pflege. Die Biodiversität zu fördern, ist dabei ein wichtiger Aspekt. Grünflächeninformationssystem (GRIS) Der Spektegrünzug ist eine Niederung, die von der Eiszeit geprägt wurde. In dem Grünzug liegen der Große Spektesee und die Spekte-Lake mit ihren naturnahen Uferbereichen, aber auch weite, teils beweidete Wiesen und Bereiche mit artenreichem Gebrauchsrasen. Was überall gilt, gilt auch hier: Biodiversität ist nie statisch. Pflege oder Klimawandel sind nur zwei Beispiele für entscheidende Einflüsse. Die Pflege des Grünzugs ist deshalb so konzipiert, dass sie die biologische Vielfalt, soweit das technisch und wirtschaftlich möglich ist, stützt und fördert. Der Grünzug an der Pankower Gartenstraße ist ein grüner Brückenschlag vom Weißen See Richtung Orankesee und Fauler See – und als solcher für die Pflanzen- und Tierwelt genauso wichtig wie für Anwohnerinnen und Anwohner. 2017 hat der Bezirk Pankow eine Studie zur Rekultivierung der alten Industriebahntrasse und Schaffung einer neuen grünen Infrastruktur erstellt. Der Grünzug wurde dabei als Vertiefungsbereich für die ökologische Aufwertung ausgewählt. 2019 wurden zunächst die Wege erneuert und die Nutzbarkeit der Anlage verbessert. Im Herbst 2021 folgen Maßnahmen, um die Biodiversität zu fördern. So werden etwa reich blühende Säume aus Wildstauden und Kultursorten angelegt. Sie werden künftig so gepflegt, dass Tiere übers Jahr immer eine blühende Langgraswiese finden. Auch weitere Gehölze sollen gepflanzt werden. Der 49 Hektar große Volkspark Friedrichshain ist Heimat unzähliger Arten von Pflanzen und Tieren. Mindestens 35 Vogelarten brüten hier. Weil einige der alten Baumbestände an den Bunkerbergen bruchgefährdet waren, entwickelt der Bezirk sie nach und nach zu Mischbeständen aus gebietsheimischen Eichen, Hainbuchen, Eschen und Winterlinden. 2018 fanden erste Baumaßnahmenstatt. Die Stämme der bruchgefährdeten Bäume wurden zur Hangsicherung vor Ort verwendet. Das Totholz bietet so weiter vielen Insekten und Pilzen einen Lebensraum. Im Bereich des Totholzes sammelt sich außerdem Regenwasser, das den jungen Bäumen zugutekommt, die hier gepflanzt werden. Handbuch Gute Pflege

Fels- und Hangsicherungsmaßnahme „Horb 2“ in Horb am Neckar und Eutingen im Gäu

ID: 3584 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist die Fels- und Hangsicherung entlang der Strecke 4860 Stuttgart – Horb am Neckar in dem Abschnitt von Bahn-km 62,500 bis Bahn-km 63,315 (rechts der Bahn). Baubedingt werden für Zuwegungen und Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsräume Vegetationsbestände unterschiedlicher Wertigkeit im Umfang von circa 13.627 m² vorübergehend beseitigt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.08.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Karlsruhe Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland DB Netz AG Schwarzwaldstraße 82 73167 Karlsruhe Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Screening-Entscheidung auf der EBA Internetseite

Fels- und Hangsicherung ,Fahrlei I' in den Gemeinden Pommern und Treis-Karden

ID: 2592 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen: Die Sicherung des Streckenabschnittes „Fahrlei I“, Bahn-km 37,350 – 37,685, vor Felsstürzen durch • Einbau von 8 flexiblen, talseitig geneigten Steinschlagbarrieren (Fangzäunen) mit Rückabspannung, • Einbau von 2 Murgangbarrieren mit Rückabspannung, • Sicherung einer bestehenden Trockenmauer mit einem enganliegenden, hochfesten Stahldrahtgeflecht sowie • sonstige Anpassungsmaßnahmen einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen gemäß festgestellter Planunterlagen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 11.05.2018 Datum der Entscheidung: 24.02.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch Land) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Zuständige Organisationseinheit: Referat 51 - Planfeststellung Anhörungsbehörde: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Deutschland DB Netz AG Frankenstr. 1 - 3 56068 Koblenz Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Entscheidung auf der EBA Internetseite

(LSG0095WB_Elbetal - zwischen Wittenberg und Bösewig)

Verordnung des Landkreises Wittenberg zur Festsetzung des Landschaftsschutzge- bietes „Elbetal – zwischen Wittenberg und Bösewig“ Aufgrund der §§ 20, 27, 45 und 57 Absatz 1 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen – Anhalt (NatSchG LSA) vom 11. Februar 1992 (GVBl. LSA S. 108), zuletzt geän- dert durch Artikel 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen- Anhalt und die Anpassung des Landesrechts vom 27. August 2002 (GVBl. LSA S. 372) und bei Einhalten des Verfahrens nach § 26 NatSchG LSA wird verordnet: §1 Erklärung zum Schutzgebiet Das im § 2 näher beschriebene Gebiet im Landkreis Wittenberg wird mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) erklärt. Das Landschaftsschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Elbetal – zwischen Wittenberg und Bö- sewig“. §2 Schutzgegenstand (1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 5206 ha. Die Außengrenzen des Landschaftsschutzgebietes beinhalten die Flächen der Naturschutzgebiete „Alte Elbe bei Bösewig“1 und „Großer Streng“2. In dem Naturschutzgebiet „Alte Elbe bei Bösewig“ und in dem Naturschutzgebiet „Großer Streng“ gelten die Bestimmungen der §§ 3 bis 11 dieser Verordnung nicht. (2) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in den 12 topografischen Karten im Maßstab 1 : 10 000 des Landesamtes für Landesvermessung und Datenverar- beitung Sachsen – Anhalt eingetragen. Die Karten sind Bestandteil dieser Verordnung. (3) Die Schutzgebietsgrenzen sind in den topografischen Karten durch eine schwarze Punkt- reihe dargestellt; sie verlaufen auf der Linie, welche die Punktreihe von außen berührt. Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den Flächen A und B. (4) Verbale Beschreibung der Außengrenze Die Schutzgebietsgrenze (zur Vereinfachung in der weiteren Beschreibung Gren- ze genannt) verläuft von dem auf der topografischen Karte: M-33-002-A-c-1 (Griebo) markierten Punkt G in nordwestlicher Richtung auf der südlichen Seite der B 187 in westlicher Richtung bis zum Beginn der Bebauung des Ortsteils Apollens- dorf der Stadt Wittenberg. Sie verläuft dann in wechselnden Richtungen, die Be- bauung des Ortsteils Apollensdorf ausgrenzend, bis zur südlichen Siedlungskante. Die Grenze verläuft dann weiter in nordöstlicher und östlicher Richtung an der süd- lichen Bebauungsgrenze bzw. am landseitigen Deichfuß entlang, quert das Hafen- becken an seiner Einmündung in die Elbe und verläuft weiter auf der südlichen Seite des Hafens. Sie folgt dann der südlichen Seite der Umgehungsstraße in östlicher Richtung, verläuft weiter an der Bebauungsgrenze der südlichen Seite der Stadt Wittenberg bis zum „Luthersbrunnen“. Die Grenze folgt nun in östlicher Richtung der südlichen Straßenseite der B 187 bis zur Kreuzung mit dem Weg zum Ortsteil Hohndorf der Gemeinde Mühlanger. Die Grenze folgt die- sem Weg in südlicher Richtung und verläuft dann an der Terrassenkante des süd- lichen Ortsrandes, die Bebauung der Gemeinde Mühlanger vollständig ausgren- 1 zend, bis zur Schnittstelle der Terrassenkante mit dem Deich südlich des Ortsteils Prühlitz der Gemeinde Mühlanger, dann dem landseitigen Deichfuß in südöstlicher und östlicher Richtung bis zum Ortsausgang der Gemeinde Iserbegka folgend. Die Grenze verläuft dann auf der südlichen Straßenseite der B 187 bis zum Einzelhof auf der nördlichen Straßenseite der B 187 vor dem Ortseingang der Gemeinde Elster. Von diesem Einzelhof aus folgt sie einem Weg in südlicher und östlicher Richtung, dabei den Fluss Elbe querend und stößt dann wiederum im Fluss Elbe auf die Gemarkungsgrenze War- tenburg und folgt ihr in südlicher Richtung in der Mitte des Flusses Elbe bis zur Mün- dung des Klödener Risses in die Elbe. Die Grenze verläuft weiter in der Mitte des Klödener Risses bis zur südlichen Ge- markungsgrenze Globig – Bleddin, dieser in westlicher Richtung folgend, den Fluss Elbe querend. Dann verläuft die Grenze an der Böschungskante der Elbe in südlicher Richtung, quert die Wiesen östlich des Ortsteils Bösewig der Gemeinde Tre- bitz und stößt auf den Deich südlich des Ortsteils Bösewig der Gemeinde Trebitz. Die Grenze folgt dann dem landseitigen Deichfuß in nördlicher Richtung, verlässt den landsei- tigen Deichfuß hinter der Ortslage Bösewig, umschließt die westlich des Deiches gelege- nen Teiche vollständig und kehrt zum landseitigen Deichfuß zurück. Die Grenze verläuft dann auf dem landseitigen Deichfuß in nördlicher Richtung. In der Ortslage Bled- din verlässt sie kurz den Deich und schließt die Schluft ein und verläuft dann weiter auf dem landseitigen Deichfuß in nördlicher Richtung bis sie nördlich der Gemeinde Warten- burg den Deichfuß in westlicher Richtung verlässt und ca. 2 km durch den Wald und an einer Streuobstwiese entlang verläuft bis sie wieder auf den Deich trifft. Danach verläuft die Grenze wiederum auf dem landseitigen Deichfuß in Richtung Norden und Westen; südlich und nördlich der Gemeinde Melzwig verlässt die Grenze den Deich, umschließt zwei Teiche und kehrt zum Deich zurück. Westlich von den Dabruner Weinbergen verlässt die Grenze den Deich, folgt einem Weg in westlicher Richtung, kreuzt die K 2020, folgt dann einem Gewässerlauf in westlicher und in nördlicher Richtung bis es am Schöpfwerk Boos wieder auf den Deich trifft, hier verläuft sie weiter auf dem landseitigen Deichfuß bis zum Ortsausgang Pratau Kienberge. Hier stößt die Grenze auf die nördliche Seite der L131, folgt ihr kurz in westlicher Richtung, führt über den Acker in nördlicher Richtung und stößt wieder auf den Deich. Nun ver- läuft die Grenze wieder in westlicher Richtung auf dem landseitigen Deichfuß, ver- lässt den Deichfuß und verläuft dann auf dem Feldweg um den Krummen See, trifft danach wieder auf den landseitigen Deichfuß bis zur Kreuzung mit der Bö- schungskante des Schwarzen Wassers. Jetzt verläuft die Grenze entlang dieser Böschungskante und der 110 kV – Leitung in Richtung Norden bis zum Fluss Elbe und verläuft in der Mitte des Flusses in westlicher Richtung bis zur Kreisgrenze. Dieser in nördlicher Richtung nur kurz folgend, dann verläuft die Grenze am Fuß der Deponie Griebo und am Industriegelände entlang bis zum Punkt G. (5) Die Ausfertigungen der topografischen Karten und die Verordnung sind bei der unteren Naturschutzbehörde und bei den Verwaltungssitzen der Stadt Witten- berg und der Gemeinden Mühlanger, Dabrun, Wartenburg, Globig – Bleddin, Trebitz, Elster, Schützberg und Klöden zur kostenlosen Einsicht für jedermann während der Dienstzeiten niedergelegt. §3 Schutzzweck Das Landschaftsschutzgebiet ist als Teil der Landschaftseinheit „Elbetal“ von nachfolgend beschriebenem Charakter geprägt. Der Charakter des Gebietes ist zu erhalten und zu entwi- ckeln. Dieser wird insbesondere bestimmt durch: a) die gebietsspezifische Arten- und Formenmannigfaltigkeit, wie sie in ihrer Komplexität im Landschaftsmosaik mitteleuropäischer Flusstalauen mit den angrenzenden Talsand- 2 terrassen auftreten, insbesondere der für diese Bereiche charakteristischen, historisch gewachsenen Kulturlandschaft, b) die gebietstypischen Vegetationsgesellschaften naturnaher, waldreicher Überflutungs- auen mit subkontinentalen Florenelementen, die in dieser Ausdehnung in Mitteleuropa einmalig sind, c) eine vielfältige, auentypische Fauna einschließlich zahlreicher bestandsbedrohter Arten. Zweck der Unterschutzstellung des Gebietes im Sinne des § 20 des Naturschutzgeset- zes des Landes Sachsen-Anhalt ist: 1. Der Erhalt und die Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Na- turhaushalts und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, insbesondere: a) Schutz und Entwicklung der weitgehend unzerschnittenen Auenlandschaft mit starker naturnaher Prägung ihrer Auenstandorte und der ausgeprägten hydro- logischen Dynamik des Elbestroms und einer damit einhergehenden Entwicklung naturnaher Flussufer mit der charakteristisch erhaltenen Vegetationszonierung, b) Schutz, Erhalt und Entwicklung der Lebensstätten zahlreicher naturraumtypi- scher Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von: - naturnahen Kleingewässern sowie Altwasser der Elbe mit Verlandungszonen, - Groß- und Kleinröhrichten sowie Pionierfluren der Ufer, - Flutrinnen mit auentypischer Morphologie, - artenreichen Sandtrockenrasen und anderen Sandpionierfluren auf natürlichen oder vom Menschen geschaffenen Standorten, - Feldgehölzen, Einzelbäumen, Hecken und Gebüschen sowie linienförmig aus- geprägten Gehölzen mit Arten der Hartholz- und Weichholzaue, - Streuobstwiesen, - Nasswiesen mit unterschiedlicher Trophie und unterschiedlichem Überflu- tungsregime, c) der Schutzzweck umfasst auch die Sicherung, Förderung, Entwicklung und Wie- derherstellung des Landschaftsteils als Vorkommensgebiet von natürlichen Le- bensräumen von gemeinschaftlichem europäischen Interesse nach dem An- hang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27. Oktober 1997 (ABl. EG Nr. L 305, S. 42), insbesondere von: - Flüssen mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p., - feuchten Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, - mageren Flachland – Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officina- lis), - natürlichen eutrophen Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder 3

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