Der Datensatz enthält Informationen zur Gründigkeit (Wp, in dm) bis maximal 1 Meter Tiefe der Böden in Deutschland. Grundlage für die Erstellung des Datensatzes ist die deutschlandweit harmonisiert verfügbare Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:200.000 (BÜK 200), bereitgestellt von der BGR (2021); (https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Boden/Informationsgrundlagen/Bodenkundliche_Karten_Datenbanken/BUEK200/buek200_node.html). Es handelt sich um Mittelwerte, die landnutzungsspezifisch aus den in der BÜK200 vorliegenden Profilen eines BÜK-Polygons abgeleitet wurden. Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Ableitung des Bodenkennwertes erfolgte auf Grundlage der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5; Ad-hoc-AG Boden (2005): Bodenkundliche Kartieranleitung (KA 5). Ad-hoc-Arbeitsgruppe Boden der geologischen Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe der BRD, Hannover.). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens findet sich in (Veröffentlichung Abschlussbericht). Diese Kenngröße wird aktuell sowohl für die Ausweisung der Erheblichkeit von erosivem Bodenantrag als auch für die Weiterentwicklung der Wasserhaushaltsmodellierung mit dem Modell LARSIM (der BfG) verwendet.
Am 5. August 1975 wurde in Kattenhorn am Bodensee die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegründet, damals unter dem vorläufigen Namen „Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Umweltschutzes e.V.“. Seit 2004 ist die DUH auch klageberechtigter Verbraucherschutzverband und gehört inzwischen zu den großen Umwelt- und Naturschutzorganisationen in Deutschland. 2015 beschäftigt sie über 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an fünf Standorten. In ihren Anfangsjahren konzentriert sich die DUH auf den Aufbau einer modernen Umweltbildung als Grundlage für jedes konkrete Handeln und die Finanzierung von Naturschutzprojekten. In der Bodensee-Region um den Gründungsort Radolfzell ist die DUH bis heute stark verankert und mit einer Geschäftsstelle vertreten. Dort startet sie in den späten 80er Jahren das Bodensee-Umweltschutzprojekt, um eine „nachhaltige Regionalentwicklung“ zu initiieren. Später gehen daraus die „Bodensee-Stiftung für Natur und Kultur“ sowie die internationale Umweltstiftung „Global Nature Fund“ mit dem über 50 Länder umspannenden Seennetzwerk „Living Lakes“ hervor. Bereits seit den 80er Jahren in Berlin vertreten, baut die DUH mit dem Regierungsumzug ihre dortige Geschäftsstelle aus. Weitere Büros bestehen in Hannover, Erfurt und Köthen. Seit über 30 Jahren liegt ein thematischer Schwerpunkt der DUH in der Ressourceneffizienz.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) legte in Niedersachsen 22 Rohrleitungen mit einer Gesamtlänge von 43 Kilometern still. In diesen Kunststoffrohrleitungen wird das bei der Erdöl- und Erdgasförderung entstehende Lagerstättenwasser abgeleitet. Dies teilte das LBEG am 7. März 2012 in Hannover mit. Grundlage für diese Anordnung waren die Ergebnisse der Überprüfung aller Rohrleitungssysteme in Niedersachen nach einem Vorfall an einer Lagerstättenwasserleitung im Raum Söhlingen. Dort waren in der Rohrleitungstrasse erhöhte Konzentrationen an BTEX-Aromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylol) festgestellt worden.
Das Thema enthält alle derzeit in der Region Hannover verzeichneten Biotope, gesetzlich geschützt nach §30 BNatSchG. Ein Biotop ist ein Lebensraum einer Lebensgemeinschaft von Pflanzen und/oder Tieren (Biozönose) von bestimmter Mindestgröße und einheitlicher, gegenüber seiner Umgebung abgrenzbarer Beschaffenheit.
Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:400 000 (BÜK400) stellt verschiedene Bodengesellschaften dar, die sich jeweils durch ihre bodentypologische Ausprägung, ihre Bodensubstrate (Bodenausgangsgesteine) und ihre Relieflage (Morphologie) landschaftsmäßig unterscheiden. Als Datengrundlage diente die BÜK400 für die Erstellung von Bodenatlanten und Geochemischen Karten. Darüber hinaus wird die BÜK400 als Übersichtskarte für regionale und überregionale Planungen vielfältiger Art eingesetzt. Sie baut nicht auf den großmaßstäbigeren Bodenübersichtskarten BÜK200 und BK50 auf, sondern ist aufgrund der Zusammenfassung ähnlicher oder vergleichbarer Bodengesellschaften eine eigenständige Karte, der verschiedene Geofaktoren zu Grunde liegen. Die BÜK400 wurde 2017 komplett boden- und substratsystematisch nach KA5 (Bodenkundliche Kartieranleitung der Staatlichen Geologischen Dienste und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, 5. Auflage, Hannover 2005) überarbeitet und steht digital zum Download mit Legende und als Interaktive Karte zur Verfügung.
In Überarbeitung! - Das Thema enthält alle derzeit in der Region Hannover verzeichneten, gemäß §29 BNatSchG geschützten Landschaftsbestandteile. Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist entweder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
Das Thema enthält alle derzeit gültigen Naturdenkmäler, gemäß §28 BNatSchG, in der Region Hannover. Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist, entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Zwei Beispiele für Naturdenkmäler sind Findlinge und Einzelbäume.
Überschwemmungsgebiete sind die Gebiete, die bei Hochwasser durch ausufernde Flüsse überschwemmt werden. Es werden die Gebiete erfasst, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in einhundert Jahren zu erwarten ist. Überschwemmungsgebiete werden durch die Untere Wasserbehörde per Verordnung festgesetzt. Die Gebiete, die noch nicht durch Verordnung festgesetzt sind, wurden durch den NLWKN vorläufig gesichert.
Das Thema enthält alle derzeit gültigen Landschaftsschutzgebiete (LSG), gemäß §26 BNatSchG, in der Region Hannover. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist, entweder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Das Thema enthält alle derzeit gültigen Naturschutzgebiete (NSG), gemäß §23 BNatSchG, in der Region Hannover. Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist entweder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
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