Das Projekt "Konzeptstudie zur Anwendbarkeit von Citizen Science in der Ressortforschung des Umweltbundesamtes" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Technopolis Deutschland GmbH.Ausgangslage Citizen Science (CS), also die organisierte Beteiligung von Bürger/-innen an wissenschaftlichen Aktivitäten, bietet vielfältige Chancen für Wissenschaft, Gesellschaft und Politik: Sammlung und Austausch von Wissen und Daten; Dialog und Rückkopplung zwischen Praxis und Wissenschaft; Erschließung neuer Forschungsperspektiven und -fragen; Berücksichtigung von Alltagswissen in der Forschung; bedarfsgerechtere und lebensnähere Wissenschaftsagenden; Transformation im Wissenschaftssektor; transparent und partizipativ entwickelte Forschungsagenden. Ziel des Vorhabens ist ein Konzept zur Anwendung von CS in der Ressortforschung (RF) des UBA, das das gesamte Potenzial sowie den transformativen Charakter von CS berücksichtigt und ausschöpft. Forschungsfragen - Wie und in welchen Anwendungsfeldern können aus Literatur und Praxis bekannte Formen von CS (Beteiligung z.B. an Umweltdatensammlung, an Projektdesign/Analyse/Politikempfehlungen, an Forschungsfragen u. -agenden) für das UBA kategorisiert und handhabbar gemacht werden? - Welche neuen Formen von CS sind ggf. für die RF des UBA zu entwickeln? - Welche Vor- und Nachteile von und welche praktischen Erfahrungen mit CS gibt es? - Unter welchen Erfolgsbedingungen und wie kann CS die Qualität, die Akzeptanz und die politische Umsetzung von Forschungsergebnissen des UBA verbessern? - Welche Arten von Gruppen (einzelne Bürger, Verbände,...) wären im Zuge der CS in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern zu beteiligen und auf welche Weisen kann dies erfolgen? - Wie sähe, je nach Anwendungsfeld, eine erfolgversprechende und klare Rollenverteilung zwischen Wissenschaft und Bürgern aus? Wer trägt welche Verantwortung? - Welche Rolle können die sozialen Medien in den unterschiedlichen Anwendungsfeldern von CS spielen? - Wie kann der transformative Charakter von CS in der RF des UBA sichergestellt werden? - Welche praktischen Fragen, z.B. Haushalts- und Vergaberecht, sind zu lösen? Welche Lösungen gibt es?
Das Projekt "KSI: Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative in Fragen des Europäischen Beihilferechts, der Subventionskontrolle, des Haushaltsrechts und der Finanzverfassung, KSI: Weiterentwicklung der Klimaschutzinitiative in Fragen des Europäischen Beihilferechts, der Subventionskontrolle, des Haushaltsrechts und der Finanzverfassung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Köln - Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Planerische und sozioökonomische Rahmenbedingungen in den Modellkommunen^REFINA: Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) - Chance und Risiko für Flächenrecycling in Kommunen^Teilvorhaben 3: Flächenanalyse und Flächenbewertung (Mikro- und Metaebene), Teilvorhaben 1: Kommunalfinanzen und Kostenwahrheit im nachhaltigen Flächenmanagement und Verbundkoordination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Projektträger Jülich, Außenstelle Berlin. Es wird/wurde ausgeführt durch: PROBIOTEC GmbH Consulting für Umwelt- und Biotechnik.Ziel des Vorhabens ist es, die Beherrschung neuer Einflussfaktoren (Neues kommunales Finanzmanagement) auf das Flächenrecycling in Kommunalverwaltungen zu verbessern. Teilvorhaben A 'Kommunalfinanzen und Kostenwahrheit im nachhaltigen Flächenmanagement', bündelt organisatorische, technische und Wirtschaftsprüfungs-Kompetenz zum Flächenmanagement. Nach einer Recherche- und Analysephase werden mit den beteiligten Modellkommunen Arbeitshypothesen formuliert, die in bilanziellen Betrachtungen validiert werden. Die Bearbeitung des Projekts wird von einer interdisziplinären Gruppe getragen, mit Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern der BDO, Hochschulen und Fachleuten für Flächenrecycling sowie Modellkommunen. Die Projektgruppe und die Kooperationspartner gehören dem Netzwerk REFINET an. Die abgeleiteten Empfehlungen werden sinnvolle Schnittstellen für Ansatzpunkte zur Verzahnung von Flächenmanagement und Leitfäden zur NKF-Einführung zeigen.
Das Projekt "Nachhaltigkeit im Recht - Eine Annäherung" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Rechtswissenschaft, Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre.Nachhaltigkeit ist die anerkannte Leitlinie für eine Politik, die eine verantwortbare Zukunft des Menschen in seiner Umwelt gewährleisten will - doch was kann dieser Begriff im Recht leisten, und was kann das Recht für die Nachhaltigkeit leisten? Die Bearbeiter nähern sich diesen Fragen unter den Aspekten: - Nachhaltigkeit und Demokratie (Kahl/Glaser) - Lokale Agenda 21: Nachhaltigkeit, Zivilgesellschaft und kommunale Selbstverwaltung (Schmehl) - Nachhaltiger Naturschutz (Steiger) - Erhaltung und Nutzung der Biodiversität (Marauhn) - Nachhaltiger Bodenschutz (Lange) - Nachhaltige Raumentwicklung (Groß) - Nachhaltige Energieordnung (Britz) - Emissionsrechtehandel (Heselhaus) - Nachhaltige Informationsordnung (Richter) - Nachhaltigkeit und ökonomische Rechtsanalyse (Bäuerle) - Nachhaltigkeit im Steuerrecht (Orth) - Nachhaltigkeit im Haushaltsrecht (Hebeler). Die Beteiligten sind Mitglieder des Gießener Forschungsschwerpunkts Umweltrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Ihre Arbeitsbereiche decken ein breites Spektrum des Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Beziehungen zu den Nachbarwissenschaften ab.
Das Projekt "Bestandsaufnahme und Strategien fuer die Schaffung oekonomischer Anreize fuer den Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand (ÖkÖV)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Im privaten und privatwirtschaftlichen Bereich bestehen vielfaeltige oekonomische Anreize, den Ge- und Verbrauch natuerlicher Ressourcen zu reduzieren, da solche Einsparungen im allgemeinen auch mit reduzierten Kosten einhergehen. Dies ist im Bereich der oeffentlichen Hand haeufig nicht der Fall: Kostenersparnisse, die aus verminderten stofflichen oder Energieinputs oder aus reduzierten Abfallmengen resultieren, entlasten zwar den Gesamthaushalt, kommen aber den Verantwortlichen nicht unmittelbar zu Gute. Folge dieses fehlenden Anreizsystems ist, dass wirtschaftlich sinnvolle Umweltschutzmassnahmen zum Teil nicht durchgefuehrt werden und es somit im Ergebnis zu hoeheren Kosten und Umweltbelastungen kommt. Es existieren jedoch Beispiele, in denen es gelungen ist, auch fuer den oeffentlichen Bereich entsprechende monetaere Anreizsysteme zu schaffen: An vorderster Stelle sind hier die sogenannten 'Fifty/fifty Modelle' an Schulen zu nennen, bei denen die Ersparnisse, die aus Umweltschutzmassnahmen resultieren, zur Haelfte von der Schule selbst zu eigenen Zwecken verwendet werden koennen. Ziel des Vorhabens ist zunaechst eine Bestandsaufnahme und Auswertung entsprechender Initiativen fuer umweltschutzorientierte oekonomische Anreizsysteme im Bereich der oeffentlichen Hand in Deutschland. Aufbauend auf dieser Bestandsaufnahme soll zum einen eine kurze Motivationsbroschuere erstellt werden, die sich an oeffentliche Einrichtungen (Behoerden, Schulen, ...) wendet; erfolgreiche Beispiele praesentiert sowie Anknuepfungspunkte und Wege zur Einfuehrung oekonomischer Anreizsysteme aufzeigt. Zum anderen sollen in einer Studie ausgehend von den bisherigen Erfahrungen die existierenden (haushalts-)rechtlichen Restriktionen herausgearbeitet und Strategien fuer eine intensivere Nutzung oekonomischer Anreizmechanismen im Umweltschutz im Bereich der oeffentlichen Hand erarbeitet werden.
Das Projekt "Umweltfreundliche Beschaffung - Das Auftragsvergaberecht als Mittel zur Durchsetzung von Umweltschutz und Umweltrecht" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht.Hauptziel ist die Klaerung der Frage, inwieweit das oeffentliche Beschaffungswesen zur Duchsetzung von Umweltrecht und Umweltschutz dienen kann. Anlass der Untersuchung war insbesondere die Novellierung des deutschen Vergaberechts. Das bis dahin dem Haushaltsrecht zugeordnete Rechtsgebiet der oeffentlichen Auftragsvergabe hat mit der sogenannten Kartellrechtlichen Loesung von 1999 Eingang in das GWB (Paragraph 97 ff.) gefunden. Die Neufassung war aufgrund europarechtlicher Vorgaben unumgaenglich. Die Untersuchung beschraenkt sich nicht auf die neugefassten Vorschriften. Die Vergabekoordinierungsrichtlinien, Artikel des GG, Vorschriften des EGV und die Verdingungsordnungen sind ebenfalls Untersuchungsgegenstand. Folgende Zwischenergebnisse lassen sich bereits formulieren: 1. Art. 20a GG laesst sich fuer die umweltfreundliche Beschaffung nicht instrumentalisieren. Die wesentlichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Vergaberechts sind einer Auslegung im Lichte von Art. 29a GG nicht zugaenglich. 2. Das deutsche Haushaltsrecht bietet weitreichende Moeglichkeiten zur Ausschreibung umweltfreundlicher Produkte. 3. Die Vorschriften fuer die Leistungsbeschreibung lassen die Beruecksichtigung von Umweltaspekten weitgehend zu. 4. Die Leistungsbeschreibung darf nicht verlangen, dass Produkte Umweltzeichen (Eco-Label) tragen.
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