Die Kenntnis über die Beschaffenheit von Deponiesickerwasser ist von hoher Bedeutung für die Planung und Bemessung von Sicherheitssystemen für Deponien. Der Auslegung von Sickerwasserbehandlungsanlagen muss eine Abschätzung der Beschaffenheit des zu behandelnden Deponiesickerwassers vorausgehen. Die Komponenten eines Basisabdichtungssystems (Kunststoffdichtungsbahn, mineralische Abdichtung, Entwässerungsschicht, Dränageleitungen) müssen den chemischen und biologischen Einwirkungen auf lange Zeit widerstehen können. Literaturangaben, die ein breites Spektrum untersuchter Deponien abdecken, sind selten. Das LANUV hat daher für den vorliegenden Fachbericht den Datenbestand aus dem Deponieinformationssystem ADDIS ausgewertet, in dem die Analysedaten aller überwachungspflichtigen Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelegt sind. Der erste Bericht zur Beschaffenheit von Deponiesickerwasser in Nordrhein-Westfalen wurde 2010 veröffentlicht. Er wird nun mit aktualisierten und weiteren Auswertungen fortgeschrieben. Die Neufassung vom Februar 2018 enthält u.a. den Konzentrationsverlauf und den Trend ausgewählter Parameter vom Sickerwasser aus Siedlungsabfalldeponien. Fachbericht 140 | LANUV 2023 Fachbericht 35 | LANUV 2011 Fachbericht 25 | LANUV 2010 Arbeitsblatt 49 | LANUV 2020 Arbeitsblatt 33 | LANUV 2017 Arbeitsblatt 13 | LANUV 2015
Hausmülldeponie Degtow
Objektdaten zu stillgelegten Hausmülldeponien nach §36 KrW/AbfG
Der Landkreis Landsberg am Lech betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1234, Gemarkung Schwifting, eine Anlage zum Abfackeln von Deponiegas. Aufgrund vorhandener Mängel und der Überdimensionierung wird die vorhandene Anlage durch eine neue Schwachgasbehandlungsanlage ersetzt. Die bisherige Deponiegasfackel wurde mit Planfeststellung vom 30.11.1990 für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle einschl. Nebenanlagen in der Gemeinde Hofstetten genehmigt. Die geplante Neuerrichtung bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der 4. BImSchV sowie Nr. 8.1.3 „V“ des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
Die Stadt Velbert hat mit Schreiben vom 01.03.2022 für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb der Erweiterung Nordwest der Deponie Plöger Steinbruch in Velbert“ die Durchführung eines abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 35 Abs. 2 KrWG i. V. m. §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Deponie Plöger Steinbruch liegt an der Haberstraße 13a in Velbert und wurde am 29.07.1982 als Hausmülldeponie planfestgestellt. Dieser Altteil der Deponie ist zwischenzeitlich mit einer Oberflächenabdichtung versehen und stillgelegt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 29.03.2010 ist der sich westlich an den Altteil anlehnende Deponieabschnitt Westerweiterung genehmigt worden und wird seit Ende 2011 als Deponieabschnitt der Deponieklasse I nach Deponieverordnung verfüllt. Das aktuell vorhandene Restvolumen des Deponieabschnitts wird voraussichtlich 2026 erschöpft sein. Die Stadt Velbert beabsichtigt daher die vorhandene Deponie in Richtung Nordwest zu erweitern. Wie die bestehende Deponie soll auch die Erweiterung zur Deponierung von DK I-Abfällen genutzt werden. Das Ablagerungsvolumen der auf einer Grundfläche von rd. 9,95 ha geplanten Deponieerweiterung beträgt ca. 2,3 Mio. m³ (ca. 4 Mio. Mg) verteilt auf 6 Verfüllabschnitte bei einer Laufzeit von ca. 27 Jahren. Jährlich sollen maximal 150.000 Mg Abfälle abgelagert werden. Aufgrund dieser Eckdaten ist das Vorhaben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 12.2.1 der Anlage 1 zum UVPG UVP-pflichtig.
Die Stadt Münster, Rösnerstr. 10, 48155 Münster, hat am 15.11.2022 bei der Bezirksregierung Münster (BR MS) einen Antrag zur Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gestellt. Für die Durchführung dieses Verfahrens ist die BR MS nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und Anhang I der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) zuständig. Der Antrag auf Plangenehmigung betrifft Änderungen der Zentraldeponie Münster II, Zum Heidehof 81, 48157 Münster als Siedlungsabfalldeponie der Deponieklasse II, welche von den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster (AWM) betrieben wird. Die Zentraldeponie Münster II wurde mit dem abschließenden Planfeststellungsbeschluss vom 22.01.1979 durch die Bezirksregierung Münster genehmigt. Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Photovoltaik (PV) – Anlage auf der 2008 rekultivierten Ostböschung der Zentraldeponie Münster II (ZDM II) mit ca. 750 kW Leistung. Dabei handelt es sich prinzipiell um eine Erweiterung der in 2010 auf der Südböschung in Betrieb genommenen 100 kW PV-Anlage.
Mit Schreiben vom 30.07.2021 hat der Kreis Steinfurt die Erteilung einer Plangenehmigung nach § 35 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf der Zentraldeponie Ibbenbüren (ZDI) beantragt. Die ZDI befindet sich nordwestlich der Stadt Ibbenbüren, östlich des Ortsteils Uffeln. Es handelt sich um einen ehemaligen Tagebau, der nach einer Nutzung als Siedlungsabfalldeponie ab dem Jahr 1996 abschnittsweise rekultiviert wurde. Die Rekultivierungsmaßnahmen endeten im Jahr 2018. Umgeben ist der Planungsbereich von aktiven und geplanten Abgrabungsflächen im Osten und Nordosten sowie einem kleinflächigen Mosaik aus Wald- und Siedlungsflächen im Norden und Süden. Nach Abschluss der Deponienutzung und erfolgreicher Rekultivierung plant der Eigentümer der Fläche, die Westermann GmbH & Co. KG, die Fläche zur Erzeugung regenerativer Energien mittels Solarstrom zu nutzen. Dazu ist geplant, die Ge-samtanlage blockweise in drei Bauabschnitten von jeweils 750 kWp umzusetzen. Die Gesamtkapazität liegt dabei bei 2,25 mWp. Im Rahmen der Umsetzung der Photovoltaikanlage kommt es zu einem Eingriff in Natur und Landschaft den es im Zuge der Planung auszugleichen gilt.
Die auf der Deponie Loitsche im Rahmen eines Gasabsaugversuches errichtete und in Betrieb befindliche Hochtemperaturfackel für Deponiegas ist für die umweltgerechte Behandlung von Deponiegasen mit Methangehalten von > 30 Vol.-% CH4 ausgelegt und somit für den Einsatz am Standort im Rahmen der Umsetzung der Aerobisierung des Deponiekörpers nicht mehr geeignet. Für die Behandlung des Deponieschwachgases ist im Ergebnis einer Potentialstudie (Technologie zur aeroben In-Situ-Stabilisierung für die Deponie Loitsche - „Potentialstudie für Siedlungsabfalldeponien“ erstellt durch DEPOSERV Ingenieurgesellschaft mbH) ermittelt worden, dass eine RTO-Anlage die geeignetste Anlagentechnik für die Behandlung von Deponieschwachgas darstellt. Die auf dem Deponieplateau aufgestellte Hochtemperaturfackel wird im Zuge der Errichtung und Installation der RTO-Anlage (RTO steht für Regenerative Thermische Oxidation) zurückgebaut und abtransportiert. Weitere Maßnahmen bezüglich des Ausbaus des Gasfassungssystems sind Gegenstand eines separaten Genehmigungsverfahrens
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) plant als Vorhabenträgerin, die Westerweiterung des bestehenden Deponiekörpers, einschließlich der Errichtung der erforderlichen Nebenanlagen für die Siedlungsabfalldeponie „Schöneicher Plan“ in der Gemarkung Zossen, Ortsteil Schöneiche. Der beantragte Erweiterungsbereich der Siedlungsabfalldeponie Schöneicher Plan befindet sich ausschließlich auf Grundstücken, die im Eigentum der Antragstellerin sind. Die Umsetzung der geplanten Deponieerweiterung soll in vier Bauabschnitten (BA 1 - 4) erfolgen. Die vorgesehene abfallrechtliche Deponiefläche beträgt insgesamt 26,20 ha mit einem Gesamtverfüllvolumen von ca. 2.200.000 m³ und soll als Deponie der Klasse DK II festgelegt werden. Von diesen 26,20 ha sind ungefähr 19,60 ha für die Herstellung eines Basisabdichtungssystems der beabsichtigten Erweiterungsflächen vorgesehen. Die verbleibenden ca. 6,6 ha sind für die Deponieumfahrung, Randbereiche, den Randdamm sowie für die Errichtung weiterer Betriebseinrichtungen geplant. Im Hinblick auf das geplante jährliche Verfüllvolumen von ca. 110.000 m³ ergibt sich daraus ein Betriebszeitraum von rund 20 Jahren. Die Errichtung und der Betrieb des oben benannten Vorhabens bedürfen der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 KrWG.
Im Zuge der Umweltüberwachung werden im radiologischen Labor unterschiedlichste Umweltproben auf ihren Radionuklidgehalt hin untersucht. Hierzu werden Messaufgaben im Rahmen des § 162 StrlSchG und der Umgebungsüberwachung des französischen Kernkraftwerkes in Cattenom durchgeführt. Die jeweiligen Messprogramme sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (AVV IMIS) und der Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI) für das Saarland festvorgegeben. Zur Durchführung der Messaufgaben stehen ein modernes radiologisches Labor, zwei Messstationen in Berus und Biringen und ein Messfahrzeug zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Ausstattung werden jährlich etwa 930 Proben entnommen, an denen etwa 1080 Einzelanalysen getätigt werden. Insbesondere folgende Medien werden im Rahmen der Messprogramme untersucht: Oberflächenwasser, Grundwasser, Sediment und Schwebstoffe aus Fließgewässern Bodenproben Abwasser und Klärschlamm aus Kläranlagen; Flugasche, Schlacke, feste und flüssige Rückstände aus der Rauchgaswäsche von Verbrennungsanlagen; Sickerwasser von Hausmülldeponien Weidebewuchs, Blätter und Nadeln als Indikatorpflanzen Messung der Radioaktivität auf der Bodenoberfläche vor Ort (in situ) Futter- und Lebensmittel (inländisch / ausländisch) Messung der Umgebungsstrahlung mittels Thermoluminiszenzdetektoren Nach der Analyse werden die Messergebnisse in das IMIS-System des Bundesamts für Strahlenschutz eingepflegt und sind nach mehrstufiger Überprüfung für die Öffentlichkeit im Geoportal bereitgestellt.
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