Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit der planfestgestellten Hausmuelldeponie bei Greiling in Oberbayern (Bad Toelz). Wegen der Naehe zur umliegenden Wohnbebauung (ca. 250m) wurden die Geruchsemissionen und -immissionen in der Umgebung der geplanten Deponie untersucht. Eine Abschaetzung und Beurteilung der in einem bereits existierenden Gutachten vorgenommenen Annahmen und Berechnungen fuehrte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dies betrifft insbesondere die Bedeutung von kleineren Stoerungen an der abgeschlossenen Deponie, die Emissionen aus dem Deponiebetrieb sowie die zugrundegelegten Ausbreitungsverhaeltnisse von Schadstoffen und deren Abbildung mit Ausbreitungsmodellen. Insgesamt laesst sich eine positive Eignung des planfestgestellten und in erster Gerichtsinstanz bestaetigten Standortes aus den vorliegenden und vom Deutschen Wetterdienst zu erhaltenden Ergebnissen nicht ableiten.
Durch die Verarbeitung und Förderung von Kalisalzen sind in Thüringen große Abraum- und Rückstandshalden entstanden. Die aufgehaldeten Salze werden niederschlagsinduziert aufgelöst und gelangen in Grund- und Oberflächengewässer. Das hoch mineralisierte Infiltrationswasser breitet sich im Grundwasser als Salzfahne aus und kann in Quellen wieder zutage treten. Am Beispiel der Kalirückstandshalde Sollstedt wird die Ausbreitung der in den Untergrund eingebrachten Salzlösung untersucht. Ziel des Vorhabens ist der Erwerb von Kenntnissen über die regionalen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse einerseits. Andererseits im Sinne der Wasserwirtschaft, Untersuchungen der Wasserverhältnisse im Hinblick auf ihre Salinität und Wasserwegsamkeit. Im Abstromgebiet der Halde Sollstedt liegen mehrere Quellen, die stark mineralisiert sind. Die Halde Sollstedt sowie der von ihr ausgehende Salzeintrag in Oberflächen- und Grundwässer ist aufgrund der topographischen Situation und der geologischen Verhältnisse als möglicher Teilverursacher der hohen Mineralisation der Quellen einzustufen. Als weiterer möglicher Teilverursacher der Quellwasserbelastung wird eine ehemalige Hausmülldeponie, die sich im vermuteten Einzugsbereich der Quellen befindet untersucht. Geogene Ursachen, wie bisher nicht bekannte, natürliche Salzvorkommen im Untergrund sind als Weitere Ursachen der hohen Quellwassermineralisation nicht auszuschließen.
Die zum 1. August 2002 inkraftgetretene Deponieverordnung des Bundes (DepV) fordert ab 31.05.2002, in Ausnahmefällen ab 31.05.2009, die Beendigung der bisher üblichen Siedlungsabfalldeponierung. Auf den zahlreichen, daraufhin zu schließenden Siedlungsabfalldeponien sind dann entsprechende Oberflächenabdichtungssysteme aufzubringen. Für Hausmülldeponien sieht die Deponieverordnung ein Regel-Oberflächenabdichtungssystem vor (vgl. Anhang 1 Nr. 2 DK II DepV), dass unter Experten als vielfach nicht zielführend angesehen wird. Kritisiert wird unter anderem die Haltbarkeit der Kunststoffdichtungsbahn, die für den Bewuchs nicht ausreichende Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht und die Austrocknungs- und Rissbildungsgefahr in der unter der Kunststoffdichtungsbahn gelegenen mineralischen Ton-Dichtungsschicht. Eine Entlassung aus der Nachsorgeverantwortung für die Oberflächenabdichtung einer Deponie wird nur dann realistisch sein, wenn diesen Problemaspekten ausreichend Rechnung getragen worden ist. Um dies zu erreichen, ist es erforderlich, deponiespezifisch besser geeignete Oberflächenabdichtungssysteme zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sollen Dichtungssysteme untersucht werden, die vollständig aus vor Ort verfügbarem Boden- oder anderem Inertmaterial aufgebaut sind. Derartige Systeme bieten folgende Vorteile: 1) anders als Kunststoffdichtungsbahnen ist Boden- und Inertmaterial und somit die gesamte Konstruktion des Dichtungssystems praktisch unbegrenzt haltbar; 2) der gesamte Dichtungsquerschnitt steht dem Bewuchs für eine tiefe Wurzelverankerung sowie hohe Wasserspeicherung und -nachlieferung zur Verfügung; 3) die Schichten des Dichtungssystems und der Bewuchs können an die jeweiligen meteorologischen Verhältnisse so angepasst werden, dass das Dichtungssystem genügend feucht bleibt, damit es dauerhaft plastisch und somit setzungstolerant ist; 4) eindringendes Niederschlagswasser kann durch Speicherung und bewuchsabhängige Evapotranspiration dauerhaft zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Deponiekörper eindringen kann; 5) eventuell noch an die Deponieoberfläche drängende Deponiegase können flächig verteilt eine ausreichende belebt-durchwurzelte Bodenschicht passieren, so dass das im Deponiegas enthaltene Methan oxidiert werden kann.
Objektdaten zu stillgelegten Hausmülldeponien nach §36 KrW/AbfG
Der Landkreis Biberach, Abfallwirtschaftsbetrieb, Rollinstraße 9, 88400 Biberach hat am 21.02.2021, zuletzt ergänzt am 21.11.2024 die Stilllegungsänderung für die Oberflächenab-dichtung für die Hausmülldeponie Reinstetten in der Gemeinde Ochsenhausen-Reinstetten, Gem. Gutenzell-Hürbel, Fl.-Nr. 313/1 beantragt. Der Stilllegungsänderungsantrag sieht vor, die bislang noch nicht abgedichteten Deponiebe-reiche AFA I – III mit einem Oberflächenabdichtungssystem, bestehend aus den minerali-schen Abdichtungskomponenten, Kunststoffdichtungsbahn, Entwässerungs- und Rekultivie-rungsschicht mit ausreichendem Oberflächengefälle, nach dem Stand der Technik zu ver-sehen. Nachdem die Setzungen abgeklungen sind, soll nun die Oberfläche der Auffüllab-schnitte (AFA) I – III gemäß den Anforderungen der aktuellen Deponieverordnung (DepV) abgedichtet werden. Eine Abdichtung der Deponie an der Oberfläche sichert die Verringerung von Einträgen in das Grundwasser und ggf. Oberflächengewässer. Im Rahmen der Modifizierung der Oberflächenabdichtung muss in Teilbereichen der Rand-dämme Vegetation entfernt werden um die bereits vorhandene mineralische Abdichtung vor Durchwurzelung und eindringendem Niederschlagswasser zu schützen.
Deponien sind entsprechend Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Schadstoffsenke ein unentbehrliches Element einer nachhaltigen Abfallwirtschaft für belastete Abfälle, die nicht weiter verwertet werden können. Das Land Berlin setzt langfristig auf eine Abfallentsorgungsstrategie, die maßgeblich durch Verwertung der anfallenden Abfälle und Beseitigung weniger Restabfälle gekennzeichnet ist. Seit dem Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Deponiegesetzgebung im Jahr 2005 können auf Deponien der Klassen I oder II im Wesentlichen nicht gefährliche Abfälle wie mineralische Siedlungs- bzw. Bauabfälle mit sehr geringen bzw. geringen organischen Anteilen, die den Anforderungen der Deponieverordnung entsprechen, abgelagert werden. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die nicht mehr verwertet werden können, kann durch Ablagerung auf Deponien der Klasse DK III in anderen Bundesländern erfolgen. Die Zuweisung von Deponieraum für gefährliche Abfälle erfolgt über die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/ Berlin mbH (SBB). Ablagerung von Abfällen aus dem Land Berlin auf DK I und DK II Deponien Entsprechend Deponieverordnung dürfen auf Deponien der Klasse I oder II nur noch solche Abfälle abgelagert werden, deren organischer Anteil weniger als 5 % beträgt. Weitere Informationen Ablagerung von Abfällen auf DK III Deponien Für die oberirdische Ablagerung gefährlicher Abfälle, wie z.B. Industrieabfälle, steht die Deponieklasse III zur Verfügung. Weitere Informationen Verwertung mineralischer Abfälle aus dem Land Berlin auf ausgewählten Deponien Nach den Regelungen der Deponieverordnung Deponieersatzbaustoffe (§§ 14-17) besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, geeignete Abfälle zur Verwertung in ausgewählten Bereichen von Deponien einzusetzen und damit Primärrohstoffe zu schonen. Weitere Informationen Stand der Stilllegung und Rekultivierung ehemaliger Siedlungsabfalldeponien des Landes Berlin Die ehemals vom Land Berlin zur Ablagerung von Siedlungsabfällen bzw. mineralischen Abfällen (Bauabfällen) genutzten Deponien wurden auf Grund der Regelungen des 2005 geänderten Deponierechts stillgelegt. Weitere Informationen DK I – für nicht gefährliche Abfälle mit sehr gering organischem Anteil , z.B. mineralische Massenabfälle DK II – für nicht gefährliche Abfälle mit gering organischem Anteil, z.B. Restabfall aus der Hausmüllbehandlung DK III – für gefährliche Abfälle, z.B. Industrieabfälle
Die Studie diente der Erprobung der Methode der indirekten Emissionsmessung diffuser Methanemissionen aus Siedlungsabfalldeponien. Die Messungen erfolgten während auf den Deponien aerobe In-situ-Stabilisierungsmaßnahmen liefen.Zunächst wurden Konzentrationsmessungen am Rand der Deponie mit einem mobilen FTIR-Spektrometer und zusätzlich mittels TDLAS-Linienmessungen durchgeführt. Anschließend konnte der von der Deponie diffus emittierte Methan-Massenstrom aus den Messergebnissen abgeleitet werden. Dies erfolgte mit der inversen Dispersions-Modellierungsmethode (IDMM) und zum Vergleich zusätzlich mit der Tracer-Methode.
Pressemitteilung Nr.:02 /2007 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), 19.02.2007 Das Jahr 2005 stellt einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Abfall- wirtschaft dar, da seit dem 1. Juni 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Das hatte die Errichtung und Inbetrieb- nahme von thermischen und mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen zur Folge, die ihren Betrieb in Sachsen-Anhalt rechtzeitig aufgenommen ha- ben. Die Summe aller festen Siedlungsabfälle beträgt im Jahr 2005 insgesamt 1.873.268 Mg (Megagramm), das sind 395.544 Mg weniger als im vergange- nen Jahr. Das Aufkommen an den festen kommunalen Abfällen beträgt 600.426 Mg, dies entspricht einem jährlichen Aufkommen von 242 kg/Einwohner. Während die Wertstoffmengen gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich geblieben sind, hat sich das Aufkommen an Bioabfällen von 76 kg/Einwohner auf 80 kg/Einwohner erhöht. In Umsetzung der gesetzlichen Forderungen wurden im Jahr 2005 von den bisher betriebenen 24 Hausmülldeponien 18 Deponien geschlossen. Für den weiteren Betrieb stehen nunmehr noch 6 Deponien für ablagerungsfähige Restabfälle und zusätzlich eine Deponie für asbesthaltige Abfälle mit einer Gesamtablagerungskapazität von rund 2,3 Mio m3 (Angaben aus dem Abfall- wirtschaftsplan Teilplan I – Siedlungsabfälle) zur Verfügung. Bei den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist bezüglich der im Land erzeugten und auch der entsorgten Abfallmenge nach einem Rückgang 2004 in diesem Jahr wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Das erzeugte Ge- samtaufkommen an besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist gegen- über dem Vorjahr um 73.444 Mg auf 1.087.649 Mg angestiegen Die Abfälle kommen hauptsächlich aus dem Bausektor (Abriss und Sanie- rung) oder entstehen bei der Behandlung von Abfällen. Die produktionsspezi- fischen Industrieabfälle bilden einen vergleichsweise geringen Teil (ca. 39 %) des erzeugten Gesamtaufkommens. Die Ergebnisse der Abfallbilanz 2005 werden am 21. Februar 2007 im Rah- men einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Umweltministeriums und des Landesamtes für Umweltschutz den zuständigen Abfallbehörden vor- gestellt. Öffentlichkeitsarbeit PRESSEMITTEILUNG Abfallbilanz 2005 des Landes Sachsen-Anhalt Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
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