UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 07.03.2025
Seit unserer formalgenetischen Erstbeschreibung von Krebsdeterminanten arbeiten wir an deren molekularbiologischer Konkretisierung. In der Berichtszeit untersuchten wir die Expression xiphophoriner Onkogene (x-oncs) in erblichen xiphophorinen Melanomen, Neuroblastomen, Fibrosarkomen und Karzinomen, deren Boesartigkeit durch den homozygoten Verlust eines keimbahnvererbten onkostatischen Gens, Diff, und deren Gutartigkeit durch den hemizygoten Verbleib von Diff determiniert wird. Onkogentranskripte in gesunden Embryonen, Neugeborenen und Adultendienten als Standard: In gutartigen Neoplasien fanden wir im allgemeinen eine embryotypischex-onc-Expression. In boesartigen Tumorenherrscht meist Ueberexpression. Dies trifft zu fuer zwei von vier x-erbB-Genen, zwei von vier x-erbA-Genen, alle drei x-sis-, zwei x-pdgf-r-, drei x-src- ,drei x-ras-Transkripte sowie fuer die Transkripte zweier Retrotransposons. Das restliche der x-erbBGene, die beiden restlichenx-erbA, sowie x-myc sind bei gut- und boesartigen Tumoren gleichbleibend mittelstark exprimiert. Keiner der Tumoren, wohl aber deren Zellkulturen, zeigten x-myb-Expression. An der Bildung einer Neoplasie arbeiten demnach viele Onkogene, deren Aktivitaet koordiniert ist. Hiermit koordiniert ist der Inositoleinbau in Phoshoinositide, der hier als Mass fuer die Wachstumsregulation der Tumoren betrachtet wird. Als Koordinator tritt das zur x-erbB-Familie gehoerende Onkogen x-erbB hoch a auf, denn es ist die einzige hier bekannte Krebsdeterminante, die neben der komplexen Korrelation von Onkogenexpression und Malignitaetsgrad einen Erbgang zeigt (Nachweiseines v-erbB-homologen Fragments im Southern-blot), der sich mit dem der Suszeptibilitaet zur Tumorbildung deckt. x-erbB hoch a ist demnach der eigentlichen Tumorbildung vorgeschaltet; es verhaelt sich wie ein Kapellmeister, der dem Orchester vorsteht, aber auch mit seinem eigenen Instrument zum Konzert beitraegt. Zwei terminale Deletionen in der Keimbahn brachten weitere Hinweise auf die Koordinatorfunktion von x-erbB hoch a: Die eine verlor ein Gen fuer die Differenzierung von Pigmentzell-Vorlaeufern, behielt aber x-erB hoch a; die andere verlor beide Gene; ansonsten sind sie genetisch mit den Traegern erblich gut- und boesartiger Melanome identisch. Phaenotypisch sind sie gleich und bilden keine Melanome. Es zeigte sich, dass die in den Melanomen vorgefundene konzertierte Aktion von Expression und Ueberexpression der Determinanten der Krebsbildung incl. Inositollipid Turnover von x-erbB hoch a abhaengt, egal ob Tumoren gebildet werden oder nicht.
Individuen aus Wildpopulationen von Xiphophorus (Freiland oder Labor) sind insuszeptibel fuer Krebsbildung. Dagegen sind Individuen aus panmiktischen Bastardpopulationen zu etwa 5 Prozent suszeptibel und bilden Retikulosarkome, Lymphosarkome, Leiomyosarkome, Rhabdomyosarkome, Fibrosarkome, intestinale Fibrome, Karzinome (Gallenblase, Niere, Leber, Pankreas, Schilddruese), Schuppenzellkarzinome, Papillome, Neuroblastome, Retinoblastome, Ganglioneurome, Neurilemmome, Melanome. Manche Populationsbastarde bilden die Tumoren 'spontan', andere nach Behandlung mit mutagenen Agenzien (Initiatoren), wiederum andere nach Behandlung mit zelldifferenzierenden Agenzien (Promotoren). Das xiphophorine Genom enthaelt also Krebsdeterminanten, auch dann, wenn keine Tumoren auftreten. Sie geben sich meist als Entwicklungsgene zu erkennen, repraesentieren Grundelemente der metazoischen Organisation, und sind als solche in der Evolution konservativ. Sie werden von flexiblen Systemen von Kontrollelementen reguliert, die nach Darwinistischen Prinzipien populationsspezifisch divers evoluiert sind. Folgende Test-Modelle fuer Melanombildung zeigen dies: a) Durch Introgressionsstrategien transferierten wir einzelne genetisch definierte Entwicklungsgene aus Wildpopulationen in Genome anderer Wildpopulationen, die ihre eigenen Entwicklungsgene durch anders organisierte Kontrollelemente regulieren. Nach Ersatz entscheidender Kontrollelemente des betreffenden Entwicklungsgens durch unbrauchbare fremde Kontrollelemente, entstehen 'spontan'Tumoren (S-Modell). b) Die gemeinsame Introgression einer Tumordeterminanten und ein mit ihr gekoppeltes Kontrollelement (Suppressorgen) in das fremde Genom garantiert primaer Tumorfreiheit; doch kann Tumorbildung bei bis zu 40Prozent der Tiere durch Initiatoren (somatische Mutation des Suppressorgens) provoziert werden (I-Modell). Promotoren sind beim I-Modell wirkungslos. c) Auch die Introgression einer Krebsdeterminanten zusammen mit einem die Stammzelldifferenzierung retardierenden Kontrollelement (ein onkostatisches Gen) garantiert Tumorfreiheit; doch durchbrechen schon geringe Dosen von Tumorpromotoren die Retardation der Zelldifferenzierung bei bis zu 100 Prozent der Tiere, die nun alle Tumoren bilden. Waehrend der Berichtszeit sind rund 100 karzinogen-verdaechtige Agenzien an rund 7000 Tieren am I- und P-Modell geprueft worden. Die meisten karzinogenen Agenzien erwiesen sich als Tumorpromotoren. Der Befund, dass die staerksten Promotoren, z.B. Androgene (Testosteron, Methyltestosteron, Trenbolon), Oestrogene (Ethinylestradiol, Diethylstilbestrol), das Antioestrogen Tamoxifen, sowie Vitamin-A-Saeure an tumortragenden Tieren Tumorregressionen provozieren, fordert zu weiteren Studien auf.
In Nordrhein-Westfalen wurden heute Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Betroffene Orte und Regionen finden Sie in den Tabellen des WDR-Videotexts ab Seite 197 sowie online unter: Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle wird besonders empfindlichen Personen empfohlen, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Sportliche Aktivitäten sollten möglichst auf die frühen Vormittags- oder die Abendstunden verlegt werden. Ozon kann Symptome wie Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Diese Beschwerden treten vor allem bei empfindlichen Personengruppen auf, zu denen etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung zählen. Auch Menschen mit Arbeitsplätzen im Freien, Sportler (aufgrund der erhöhten Atemfrequenz), Säuglinge und Kleinkinder (wegen ihres höheren Atemvolumens) sind besonders gefährdet. Wer sich im Freien aufhält, sollte zudem an ausreichenden Sonnenschutz denken. Sonnenbrand ist nicht nur schmerzhaft, sondern erhöht auch das Risiko für Hautkrebs. Besonders Kinderhaut ist empfindlich und benötigt besonderen Schutz. Sollten die Ozonwerte die Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten, erfolgt eine weitere Pressemitteilung. Aktuelle Karten mit Ozonprognosen für Nordrhein-Westfalen (für den laufenden und den folgenden Tag) finden Sie unter: Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Ozon finden Sie unter: zurück
Sonnenschutz im Winter? Der Winter bringt kurze Tage und wenig Sonnenlicht. Doch in den Bergen und beim Wintersport sowie bei Fernreisen ist das Sonnenlicht, genauer die UV -Strahlung, nicht zu unterschätzen. Hier erfahren Sie, wann und warum Sie Ihre Haut und Augen auch im Winter vor zu viel UV -Strahlung schützen sollten. Quelle: kuznetsov_konsta/stock.adobe.com Warum UV -Schutz auf Reisen auch im Winter wichtig ist Im Winter ist die UV -Belastung in Deutschland so gering, dass Sie für den Alltag keinen Sonnenschutz brauchen. Ausgenommen: Sie sind auf Reisen in sommerlich-sonnigen Gebieten oder im Gebirge. Bei Fernreisen in den Süden sind UV -Schutz-Maßnahmen entsprechend dem dort herrschenden UV -Index wichtig, um Ihre Haut und Ihre Augen vor sofort auftretenden Gesundheitsschäden wie Sonnenbrand zu bewahren. Außerdem schützen sie vor langfristigen Folgen wie vorzeitiger Hautalterung und Hautkrebs. Wie ein guter Schutz aussieht, können Sie hier nachlesen. UV -Schutz im Gebirge Quelle: dsodamin/stock.adobe.com Im Winter im Gebirge ist es gut zu wissen: Die UV -Strahlung nimmt um ca. 10 Prozent pro 1000 Höhenmeter zu. Frischer Schnee reflektiert bis zu 90 Prozent der UV -Strahlung und verstärkt sie dadurch. Dies zusammengenommen führt dazu, dass an sonnigen Tagen die UV -Belastung in den Bergen auch in den Wintermonaten so hoch werden kann, dass Haut und Augen nachhaltig geschädigt werden können. Viele unterschätzen, wie stark die UV -Belastung durch die Höhenlage und die Schneereflexion ist. Ein Sonnenbad auf der Hütte und lange Aktivitäten im Freien können auch im Winter zu ernsthaften Schäden für Augen und Haut führen. Erfahrene Bergsteiger*innen und Skifahrer*innen wissen, dass der Schutz der Haut und der Augen auch im Winter unabdingbar ist. Um Schäden zu vermeiden, sollten Sie unbedeckte Haut und die Lippen mit einem Breitband-Sonnenschutzmittel (Schutz vor UV -A- und UV -B-Strahlung) mit einem hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor schützen. Für die Augen sind eine die Augen umschließende Sonnenbrille mit UV400-Schutz, UV400-Skibrillen oder sogenannte Gletscherbrillen mit UV400-Schutz unverzichtbar. Der Vitamin D-Spiegel sinkt: Ab ins Solarium? Manche mögen jetzt in der kalten Jahreszeit ans Solarium als Ersatz für das fehlende Licht und die Wärme denken, zumal laut Werbung damit auch noch für Vitamin D gesorgt werden kann. Aber das ist nicht die richtige Adresse. Denn die UV -Strahlung in Solarien ist in der Regel so stark wie die Sonne am Äquator im Sommer zur Mittagszeit bei höchstem Sonnenstand. Die künstliche UV -Strahlung im Solarium ist ebenso wie die natürliche UV -Strahlung der Sonne krebserregend und Auslöser von ernsthaften Erkrankungen von Haut und Augen. Diese negativen Folgen passieren immer gleichzeitig mit dem Anstoß der körpereigenen Vitamin-D-Bildung. Sie überwiegen den Vorteil der UV -initiierten Vitamin-D-Bildung bei weitem. International wird darum von der Solariennutzung dringend abgeraten. Stand: 12.11.2025
Wirkung von Infrarotstrahlung Die Wirkung von Infrarotstrahlung ( IR ) beruht darauf, dass ihre Energie vom Körper aufgenommen wird. Moleküle werden in Schwingung versetzt, das Ergebnis kennen wir von der natürlichen Infrarotstrahlung der Sonne: Wärme. Die kurzwellige IR -A- Strahlung erreicht die Unterhaut, beziehungsweise im Auge die Netzhaut. IR -B und IR -C Strahlung werden weitestgehend schon in der Oberhaut (Epidermis) absorbiert. Die direkte Wirkung von Infrarotstrahlung betrifft also vorwiegend die Körperoberfläche. Durch Wärmeleitung erreicht die Temperaturerhöhung jedoch auch tiefer gelegene Körperregionen. Auf der positiven Wärmewirkung beruht die Verwendung von Infrarotstrahlung in der Medizin und im Wellnessbereich , zum Beispiel in Infrarot-Kabinen. Zu hohe Temperatur schadet Hohe Wärmebelastungen durch intensive Infrarotbestrahlung können genauso wie direkte Hitzeeinwirkung zu Störungen im Wärmehaushalt des Gesamtorganismus führen. Negative Wirkungen treten vor allem dann auf, wenn die Erhöhung der Körpertemperatur sowie die Einwirkdauer kritische Grenzen überschreiten. Dann können Hitzeschäden wie Hitzekrampf, Hitzekollaps, Hitzeerschöpfung oder Hitzschlag die Folge sein. Hitzekrampf, Hitzekollaps, Hitzschlag Die mildeste Form einer thermischen Überbeanspruchung ist der Hitzekrampf, eine Muskelverkrampfung, die durch einen Verlust von Körpersalzen infolge verstärkten Schwitzens zustande kommt. Durch rechtzeitiges Trinken salzhaltiger Getränke kann ein Hitzekrampf vermieden werden. Steigt die Temperatur im Körperinneren (Kerntemperatur) auf circa 40 Grad Celsius ( °C ), kommt es durch die Erweiterung oberflächennaher Blutgefäße zu einem Blutdruckabfall mit Mangeldurchblutung des Gehirns, der sogar Bewusstlosigkeit zur Folge haben kann (Hitzekollaps). Steigt die Körperkerntemperatur auf über 41 °C , kann es zu einem Kreislaufkollaps und thermischer Schädigung von Organen kommen (Hitzschlag). Sonnenstich Der sogenannte Sonnenstich entsteht, wenn besonders Kopf und Nacken längere Zeit ungeschützt der Infrarotstrahlung ausgesetzt werden. Häufigste Ursache im Alltag ist eine zu lange und intensive Sonnenbestrahlung. Beim Sonnenstich werden die Hirnhäute gereizt und können sich sogar entzünden. Besonders anfällig sind Kinder und auf dem Kopf wenig behaarte Menschen. Bei längerem Aufenthalt in der Sonne sollte in jedem Fall leichte, luftige Kleidung, die eine gute Luftzirkulation ermöglicht, und eine Kopfbedeckung getragen werden. Das Risiko für eine Hirnhautentzündung ist bei Kleinkindern größer als bei Erwachsenen. Auf den Schutz von Kindern muss also auch aus diesem Grund besonders geachtet werden. Hitzemelanose Eine seltene, für Einzelfälle bei regelmäßigem, langzeitigem Gebrauch verschiedener Wärmequellen (zum Beispiel Heizdecken und -kissen, beheizte Autositze, Laptops, Infrarotlampen) berichtete Erscheinung ist die Hitzemelanose ("Erythema ab Igne"). Dabei handelt es sich um eine rötlich-bräunliche netzartige Verfärbung der Haut, die eher ein kosmetisches Problem darstellt. Allerdings macht sie die Haut möglicherweise anfälliger für die Entstehung von Hautkrebs und sollte daher vermieden werden. Wirkungen auf das Auge Besondere Aufmerksamkeit beim Auge verdient der kurzwellige Infrarot-Anteil ( IR -A). Für diesen Bereich ist der vordere Teil des Auges durchlässig, sodass die Netzhaut erreicht wird und Netzhautschädigungen möglich sind. Bei chronischer Bestrahlung mit starken Infrarot-Quellen kann langfristig die Linse getrübt werden (zum Beispiel entsteht so der so genannte Glasbläserstar). Sonstige Wirkungen Mehrere Untersuchungen schreiben der Infrarotstrahlung eine Beteiligung am Kollagenabbau und an der beschleunigten Hautalterung zu. Ergebnisse aus Untersuchungen zu möglichen Wechselwirkungen von Infrarot mit UV - Strahlung zum Beispiel auf die Schädigung der Erbsubstanz ( DNA ) und auf Reparaturprozesse ergeben bisher kein klares Bild. Stand: 03.11.2025
Tipps zum UV -Schutz Video: Richtiger Sonnenschutz Gesundheitlichen Folgen der UV-Strahlung – von Sonnenbrand bis Hautkrebs – kann jede und jeder Einzelne wirkungsvoll vorbeugen. Die wichtigsten Sonnenschutzregeln haben wir hier für Sie zusammengefasst, damit Sie sich selbst und Ihre Kinder gut schützen können: 1. Starke Sonne meiden! Meiden Sie starke Sonne! Bei Sonnenhöchststand zur Mittagszeit ist die Wirkung der Sonne mehrfach höher als vormittags oder nachmittags. Richten Sie sich bei Aktivitäten im Freien nach dem UV-Index und schützen Sie Ihre Kinder entsprechend. Den UV-Index erfahren Sie beispielsweise über den Wetterbericht, im Internet oder über unseren Newsletter . Beachten Sie, dass die UV -Belastung aufgrund von Reflexionen an Schnee, Wasser und hellen Oberflächen wie helle, blendende Hausfassaden, Asphalt oder helle Sandflächen höher sein kann, als der UV-Index angibt. 2. Anziehen! Der beste und einfachste Schutz ist mit Kleidung und einer Kopfbedeckung zu erreichen. Kleidung mit Schutz vor ultravioletter ( UV -)Strahlung ist in manchen Fällen empfehlenswert. Die Kopfbedeckung sollte auch die Ohren und den Nacken schützen und die Augen beschatten. Die Schuhe sollten den Fußrücken bedecken. 3. Augen schützen! Eine Sonnenbrille beugt Augenschäden wie Linsentrübung (Kataraktbildung) oder Schädigung der Netzhaut vor. Hinsichtlich der UV -Filterwirkung bestehen grundsätzlich keine Bedenken, preisgünstige Brillen von seriösen Händlern zu verwenden, sofern diese einen Herstellerhinweis zum absoluten UV -Schutz ( UV 400) und einen ausreichenden Seitenschutz aufweisen. 4. Eincremen! Cremen Sie alle unbedeckten Körperstellen eine halbe Stunde vor dem Rausgehen sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme ein. Ein Lichtschutzfaktor von mindestens 30 (hoher Schutz) wird empfohlen. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit LSF 50+ (sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV-empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Verwenden Sie eine Sonnencreme mit UV-A- und UV-B-Filter. Cremen Sie mehrmals täglich nach. Achtung: Nachcremen verlängert die Schutzwirkung nicht. Es erhält sie nur. 5. Schutz beim Baden! Wasser reflektiert die UV -Strahlung, wodurch die Strahlung und ihre Wirkung verstärkt werden. Schutz bieten hier T-Shirt und Badehose oder spezielle UV- Badekleidung . Unbedeckte Haut sollte eine halbe Stunde vor dem Baden sorgfältig und großzügig mit einer Sonnencreme eingecremt werden. Nach dem Aufenthalt im Wasser sollte die unbedeckte Haut mit Sonnenschutzcreme nachgecremt werden, um die Schutzwirkung zu erhalten. 6. Keine Medikamente, Kosmetika und Sonne! Achten Sie bei Medikamenten auf Nebenwirkungen im Zusammenhang mit Sonnenlicht. Fragen Sie sicherheitshalber vorher Ihren Arzt. Kosmetika, Deodorants und Parfüms sollten beim Aufenthalt in der Sonne möglichst nicht verwendet werden. Es besteht die Gefahr bleibender Pigmentstörungen. 7. Keine Solarien! Solarien zu nutzen bedeutet eine zur natürlichen UV -Strahlenbelastung zusätzliche UV -Bestrahlung, die nur zusätzlich der Haut schadet. Aufgrund der eindeutigen Gesundheitsschäden durch UV -Strahlung wird national wie international dringend von der Nutzung von Sonnenbänken abgeraten. Ein Vorbräunen im Solarium vor dem Urlaub führt nicht zu einer nennenswerten Erhöhung des Eigenschutzes der Haut und schützt nicht vor Sonnenbrand. 8. Schutz für Kinder! Säuglinge gehören nicht in die pralle Sonne. Suchen Sie ihnen einen schattigen Platz und ziehen Sie sie sonnengerecht an. Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden. Bei Kindern ist die konsequente Anwendung aller Sonnenschutzregeln Pflicht. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gehören auf keinen Fall in ein Solarium - das ist in Deutschland gesetzlich verboten. 9. Vorbild sein! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran, damit Kinder sich von klein auf an den richtigen Umgang mit der Sonne gewöhnen. Stand: 31.10.2025
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