Das Projekt "Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Zellbiologie und Epigenetik, AG Cardoso.
Das Projekt "Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: II. Modelle, die die inhaerenten Potenzen zur Krebsbildung 'spontan' oder nach Provokation durch Initiatoren oder Promotoren der Umwelt freigeben" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Genetik.Individuen aus Wildpopulationen von Xiphophorus (Freiland oder Labor) sind insuszeptibel fuer Krebsbildung. Dagegen sind Individuen aus panmiktischen Bastardpopulationen zu etwa 5 Prozent suszeptibel und bilden Retikulosarkome, Lymphosarkome, Leiomyosarkome, Rhabdomyosarkome, Fibrosarkome, intestinale Fibrome, Karzinome (Gallenblase, Niere, Leber, Pankreas, Schilddruese), Schuppenzellkarzinome, Papillome, Neuroblastome, Retinoblastome, Ganglioneurome, Neurilemmome, Melanome. Manche Populationsbastarde bilden die Tumoren 'spontan', andere nach Behandlung mit mutagenen Agenzien (Initiatoren), wiederum andere nach Behandlung mit zelldifferenzierenden Agenzien (Promotoren). Das xiphophorine Genom enthaelt also Krebsdeterminanten, auch dann, wenn keine Tumoren auftreten. Sie geben sich meist als Entwicklungsgene zu erkennen, repraesentieren Grundelemente der metazoischen Organisation, und sind als solche in der Evolution konservativ. Sie werden von flexiblen Systemen von Kontrollelementen reguliert, die nach Darwinistischen Prinzipien populationsspezifisch divers evoluiert sind. Folgende Test-Modelle fuer Melanombildung zeigen dies: a) Durch Introgressionsstrategien transferierten wir einzelne genetisch definierte Entwicklungsgene aus Wildpopulationen in Genome anderer Wildpopulationen, die ihre eigenen Entwicklungsgene durch anders organisierte Kontrollelemente regulieren. Nach Ersatz entscheidender Kontrollelemente des betreffenden Entwicklungsgens durch unbrauchbare fremde Kontrollelemente, entstehen 'spontan'Tumoren (S-Modell). b) Die gemeinsame Introgression einer Tumordeterminanten und ein mit ihr gekoppeltes Kontrollelement (Suppressorgen) in das fremde Genom garantiert primaer Tumorfreiheit; doch kann Tumorbildung bei bis zu 40Prozent der Tiere durch Initiatoren (somatische Mutation des Suppressorgens) provoziert werden (I-Modell). Promotoren sind beim I-Modell wirkungslos. c) Auch die Introgression einer Krebsdeterminanten zusammen mit einem die Stammzelldifferenzierung retardierenden Kontrollelement (ein onkostatisches Gen) garantiert Tumorfreiheit; doch durchbrechen schon geringe Dosen von Tumorpromotoren die Retardation der Zelldifferenzierung bei bis zu 100 Prozent der Tiere, die nun alle Tumoren bilden. Waehrend der Berichtszeit sind rund 100 karzinogen-verdaechtige Agenzien an rund 7000 Tieren am I- und P-Modell geprueft worden. Die meisten karzinogenen Agenzien erwiesen sich als Tumorpromotoren. Der Befund, dass die staerksten Promotoren, z.B. Androgene (Testosteron, Methyltestosteron, Trenbolon), Oestrogene (Ethinylestradiol, Diethylstilbestrol), das Antioestrogen Tamoxifen, sowie Vitamin-A-Saeure an tumortragenden Tieren Tumorregressionen provozieren, fordert zu weiteren Studien auf.
Das Projekt "Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: I. Molekulare Konkretisierung der Krebsgene" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Fachbereich 08 Biologie, Chemie und Geowissenschaften, Institut für Genetik.Seit unserer formalgenetischen Erstbeschreibung von Krebsdeterminanten arbeiten wir an deren molekularbiologischer Konkretisierung. In der Berichtszeit untersuchten wir die Expression xiphophoriner Onkogene (x-oncs) in erblichen xiphophorinen Melanomen, Neuroblastomen, Fibrosarkomen und Karzinomen, deren Boesartigkeit durch den homozygoten Verlust eines keimbahnvererbten onkostatischen Gens, Diff, und deren Gutartigkeit durch den hemizygoten Verbleib von Diff determiniert wird. Onkogentranskripte in gesunden Embryonen, Neugeborenen und Adultendienten als Standard: In gutartigen Neoplasien fanden wir im allgemeinen eine embryotypischex-onc-Expression. In boesartigen Tumorenherrscht meist Ueberexpression. Dies trifft zu fuer zwei von vier x-erbB-Genen, zwei von vier x-erbA-Genen, alle drei x-sis-, zwei x-pdgf-r-, drei x-src- ,drei x-ras-Transkripte sowie fuer die Transkripte zweier Retrotransposons. Das restliche der x-erbBGene, die beiden restlichenx-erbA, sowie x-myc sind bei gut- und boesartigen Tumoren gleichbleibend mittelstark exprimiert. Keiner der Tumoren, wohl aber deren Zellkulturen, zeigten x-myb-Expression. An der Bildung einer Neoplasie arbeiten demnach viele Onkogene, deren Aktivitaet koordiniert ist. Hiermit koordiniert ist der Inositoleinbau in Phoshoinositide, der hier als Mass fuer die Wachstumsregulation der Tumoren betrachtet wird. Als Koordinator tritt das zur x-erbB-Familie gehoerende Onkogen x-erbB hoch a auf, denn es ist die einzige hier bekannte Krebsdeterminante, die neben der komplexen Korrelation von Onkogenexpression und Malignitaetsgrad einen Erbgang zeigt (Nachweiseines v-erbB-homologen Fragments im Southern-blot), der sich mit dem der Suszeptibilitaet zur Tumorbildung deckt. x-erbB hoch a ist demnach der eigentlichen Tumorbildung vorgeschaltet; es verhaelt sich wie ein Kapellmeister, der dem Orchester vorsteht, aber auch mit seinem eigenen Instrument zum Konzert beitraegt. Zwei terminale Deletionen in der Keimbahn brachten weitere Hinweise auf die Koordinatorfunktion von x-erbB hoch a: Die eine verlor ein Gen fuer die Differenzierung von Pigmentzell-Vorlaeufern, behielt aber x-erB hoch a; die andere verlor beide Gene; ansonsten sind sie genetisch mit den Traegern erblich gut- und boesartiger Melanome identisch. Phaenotypisch sind sie gleich und bilden keine Melanome. Es zeigte sich, dass die in den Melanomen vorgefundene konzertierte Aktion von Expression und Ueberexpression der Determinanten der Krebsbildung incl. Inositollipid Turnover von x-erbB hoch a abhaengt, egal ob Tumoren gebildet werden oder nicht.
Das Projekt "Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese, Teilprojekt A" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Elbe Kliniken Stade-Buxtehude GmbH.
Das Projekt "Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese" wird/wurde ausgeführt durch: Elbe Kliniken Stade-Buxtehude GmbH.
Langfristige Wirkungen UV - Strahlung kann Langzeitschäden, also später im Leben auftretende Schäden, an Augen und Haut hervorrufen. Langzeitschäden der Augen Bei den Augen ist in erster Linie die Augenlinse betroffen, die einen großen Anteil der in das Auge eindringenden UV - Strahlung aufnimmt. Übermäßige UV -Bestrahlung ist einer der auslösenden Faktoren für den "Grauen Star" ( Katarakt ). Ein bis zwei Prozent der UV-A-Strahlung kann bis zur Netzhaut vordringen. Studien geben Hinweise, dass in jungen Jahren (von Geburt bis etwa zum 30. Lebensjahr) sogar bis zu 10 Prozent der UV-A-Strahlung die Netzhaut erreichen könnten. Es konnte wissenschaftlich bisher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass der geringe Anteil an UV-Strahlung, der die Retina erreicht, zu degenerativen Netzhauterkrankungen wie der altersabhängigen Makuladegeneration (Makula = Gelber Fleck = Ort des schärfsten Sehens) beiträgt. Langzeitschäden der Haut Bei der Haut kann übermäßige UV -Bestrahlung vorzeitige Hautalterung und im schlimmsten Fall Hautkrebs zur Folge haben. Zur Vorbeugung sollte man eine übermäßige UV-Belastung vermeiden. Zusätzlich hilft eine regelmäßige Hautkrebs-Früherkennung beim Hautarzt oder der Hautärztin, bereits bestehende Erkrankungen in einem frühen Stadium zu entdecken, wenn die Heilungschancen noch besser sind. Vorzeitige Hautalterung UV -A- Strahlung dringt tief in die Haut ein und verursacht dort unter anderem die Bildung sogenannter "freier Radikale", die wiederum eine Schädigung des Kollagens im Bindegewebe bewirken können. Gleichzeitig wird die Neubildung von Kollagen verhindert. In der Folge nimmt die Straffheit der Haut ab und elastische Fasern quellen auf, was zu einem Verlust der Dehnbarkeit der Haut führt. Es kommt zu dauerhaften Bindegewebsschädigungen und Faltenbildung. Ein Risikofaktor für vorzeitige Hautalterung sind unter anderem Sonnenbäder und Solariennutzung. Hautkrebs UV-Strahlung ist durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (International Agency for Research on Cancer, IARC) in die höchste Risikogruppe 1 "krebserregend für den Menschen" eingestuft. UV-Strahlung ist Hauptursache für Hautkrebs. Hautkrebserkrankungen haben in der hellhäutigen Bevölkerung weltweit stärkere Zuwachsraten als alle anderen Krebserkrankungen. In Deutschland erkrankt jeder siebte Mann und jede neunte Frau bis zum Alter von 75 Jahren an Hautkrebs – Tendenz steigend: Allein in Deutschland verdoppelt sich die Neuerkrankungsrate (Inzidenz) alle 10 bis 15 Jahre. In Deutschland sterben derzeit jährlich über 4000 Menschen an Hautkrebserkrankungen, die auf UV-Strahlung zurückzuführen sind. Risikofaktoren für Hautkrebs sind unter anderem der Hauttyp, große angeborene oder klinisch atypische Muttermale, die Anzahl der Muttermale, Hautkrebserkrankungen in der Familie sowie die individuelle Lebens-UV-Belastung (Lebenszeitdosis) und Sonnenbrände. Man unterscheidet zwischen dem "hellen" und dem "schwarzen" Hautkrebs. Heller Hautkrebs Helle Hautkrebsarten sind unter anderem das Basalzellkarzinom sowie das Plattenepithelkarzinom und dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen. Basalzellkarzinom Beim Basalzellkarzinom handelt es sich um einen langsam wachsenden Tumor, der nur sehr selten Metastasen (Tochtergeschwülste) bildet. Er tritt vorwiegend an Hautpartien wie Gesicht, Ohren und Kopfhaut auf, die der direkten UV - Strahlung ausgesetzt sind. Die Sterblichkeit ist sehr niedrig. Da der Tumor aber lokal Gewebe zerstört, stellt die Therapie häufig ein großes kosmetisches Problem dar. Plattenepithelkarzinom Das Plattenepithelkarzinom ist ein in das umliegende Gewebe hineinwuchernder ("invasiver"), lokal zerstörender Tumor, der ab einer bestimmten Größe auch Metastasen bilden und zum Tode führen kann. Er tritt ebenfalls an Hautpartien wie Gesicht, Handrücken und Unterarmen auf, die der UV-Strahlung ausgesetzt sind. Schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom) Der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) betrifft alle Altersstufen und ist für die meisten Todesfälle unter allen Hautkrebsarten verantwortlich. Das Melanom ist ein unterschiedlich wachsender, in der Regel braun gefärbter Tumor, der häufig und in einem ziemlich frühen Stadium Metastasen bildet und an beliebigen Hautpartien auftreten kann. Bei Früherkennung ist der Tumor überwiegend heilbar, bei verzögerter Therapie oft tödlich. Für den "schwarzen Hautkrebs" (malignes Melanom) nimmt die Inzidenz stärker zu als für alle anderen Krebsarten – und immer mehr jüngere Menschen, vor allem Frauen, erkranken daran. Stand: 20.06.2024
Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück
Frühling: Jetzt auf Sonnenschutz achten Der Frühling ist da. Die Natur beginnt wieder üppig zu sprießen. Lange haben wir uns nach der Sonne gesehnt. Nun ist es soweit. Doch Vorsicht, die Sonne ist bereits jetzt im Frühling stark genug für die Vitamin-D-Bildung, für einen Sonnenbrand und Hautkrebs-auslösende Erbgutschäden! Sonnenschutz ist also nicht nur im Hochsommer ein Thema. Gebräunte Haut bietet keinen vollkommenen Schutz Viele glauben, schnell braun werden zu müssen – das ist attraktiv und gesund und man bekommt ja dann nicht so schnell einen Sonnenbrand. Also ist man ja dann ausreichend geschützt… Aber dem ist nicht so! Unsere Haut bräunt dann, wenn in den Hautzellen durch UV -Strahlung bereits Erbgutschäden gesetzt wurden. Bei der Bräunung bildet sich unter dem Einfluss von UV -B-Strahlung in Zellen der Oberhaut der Hautfarbstoff Melanin, der durch UV -A-Strahlung gedunkelt wird. Das Melanin legt sich schützend über den Zellkern, in dem das Erbgut liegt. Aber das vermittelt nur einen Hauteigenschutz, der ungefähr einem Lichtschutzfaktor (LSF) 4 entspricht. Dadurch wird also UV-Strahlung nicht vollständig ferngehalten und das Risiko für vorzeitige Hautalterung und Hautkrebs weiterhin. Unsere Empfehlungen für den Frühling Nutzen Sie den UV-Index als Orientierungshilfe. Wenden Sie ab einem UV-Index 3 Sonnenschutzmaßnahmen an. Dabei gilt: Je höher der UV-Index und je sonnenbrandempfindlicher Ihre Haut ist, desto eher und konsequenter sind Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen - insbesondere auch bei Kindern. Bleiben Sie ab einem UV-Index 8 möglichst nicht draußen. Ab Juni ist dieser hohe UV-Index -Wert in Deutschland zu erwarten. UV -Prognosen Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht von April bis Ende September jeden Montag, Mittwoch und Freitag eine Vorhersage für den UV-Index der nächsten drei Tage - die UV -Prognose . Sie können die UV -Prognosen auch als Newsletter abonnieren . Der erste UV-Newsletter erscheint am 2. April. Stand: 20.03.2025
UV -Schutz ist schon im Frühjahr wichtig Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini, wirbt für UV-Index als Orientierungshilfe Ausgabejahr 2025 Datum 28.02.2025 Wiese mit Krokussen (generiert mit KI) Quelle: Maryna/Stock.adobe.com Die Sonnenstrahlen werden wieder stärker und locken ins Freie: Mit dem Frühlingsstart ist es an der Zeit, vermehrt an den UV -Schutz zu denken. "Das Bewusstsein vieler Menschen, dass UV -Schutz wichtig ist, wächst" , sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini. "Aber nicht alle wissen, dass man teilweise schon im Frühjahr, an schönen sonnigen Tagen, aufpassen sollte." Eine gute Orientierungshilfe, ab wann es zu viel Sonne werden kann, bietet der UV-Index . Er ist ein Maß für die ultraviolette Strahlung , das in vielen Wetter-Apps und auf der BfS -Internetseite zu finden ist. "Ab einem Wert von 3 sollte man Haut und Augen schützen" , rät Paulini. Bei intensiver Sonnenstrahlung Schatten suchen – nicht nur im Sommer BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: Holger Kohl/ Bildkraftwerk Schon ab März können in Deutschland UV-Index -Werte von 3 erreicht werden, in Bayern und Baden-Württemberg auch von 4. Das zeigen die Daten des solaren UV -Messnetzes, welches das BfS zusammen mit anderen Organisationen betreibt. UV - Strahlung kann sowohl die Haut als auch die Augen schädigen, sie ist die Hauptursache für Hautkrebs. Nach einer Umfrage des Bundesamtes von 2024 suchen mehr Menschen als früher im Sommer Schutz im Schatten. "Das ist genau richtig. Das Wichtigste ist, intensive Sonnenstrahlung möglichst zu vermeiden. Der zweite Schritt ist, die Haut zu bedecken: Lange Ärmel, lange Hosenbeine, Hut, Sonnenbrille sind zu empfehlen. Erst als Drittes kommt die Sonnencreme für die unbedeckte Haut" , erläutert Paulini. "Was manche Menschen nur im Sommer anwenden, kann schon im Frühjahr wichtig sein." Für Meteorologen beginnt der Frühling am 1. März, kalendarisch startet er am 20. März. BfS hat Stärke der UV - Strahlung über Jahrzehnte verglichen und Anstieg gemessen Hinzu kommt, dass Fachleute in einer Studie unter Federführung des BfS für die vergangenen Jahrzehnte eine Erhöhung der UV - Strahlung in Teilen von Mitteleuropa gemessen haben. Als Hauptgrund für den Anstieg der UV - Strahlung am Boden sehen die Autor*innen die Abnahme der Bewölkung in Mitteleuropa. Diese Veränderung, die auch durch den Klimawandel verursacht sein kann, führt zu mehr Sonnenscheinstunden. Und damit zu mehr Zeit, in der die UV - Strahlung der Sonne die Erde und somit auch unsere Haut erreichen kann. Aktuelle Informationen und UV -Prognosen per Mail und im Internet UV-Index im Tagesverlauf: Schon im Frühling über 3 Über die aktuelle UV -Situation in Deutschland informiert das BfS unter www.bfs.de/uv-aktuell . Dort sind UV -Indexwerte für mehr als 40 Orte abrufbar. Sie werden von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ermittelt. Die Daten werden als Tagesverlauf des UV-Index dargestellt. UV -Prognosen zu den erwarteten Höchstwerten verschickt das BfS zusätzlich ab April immer montags, mittwochs und freitags mit einem UV -Newsletter an Interessierte ( www.bfs.de/uv-newsletter ). Die E-Mail enthält eine Drei-Tages-Vorhersage für zehn Prognosegebiete. Weitere Informationen über UV - Strahlung und wie man sich davor schützt bietet das BfS unter www.bfs.de/uv-schutz . Stand: 28.02.2025
UV -Schutz durch Sonnencreme Sonnencreme verzögert das Auftreten eines Sonnenbrandes. Sonnenschutzmittel können UV - Strahlung nicht komplett blockieren und ersetzen darum auf keinen Fall andere UV -Schutzmaßnahmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen Lichtschutzfaktor (50+). Ultraviolette ( UV -) Strahlung kann unsere Haut nachhaltig schädigen. Darum wird dringend empfohlen, alle Sonnenschutzregeln zu beachten, d.h. in erster Linie starke UV - Strahlung zu meiden und sich beim Aufenthalt im Freien richtig zu kleiden. Die dann noch unbedeckte Haut sollte mit einer Sonnencreme geschützt werden. Wie schützen Sonnenschutzmittel vor der UV - Strahlung ? Sonnencremes und -lotionen enthalten lösliche (chemische, organische) und/ oder unlösliche (physikalische, mineralische) UV -Filter. Die löslichen Filter absorbieren UV - Strahlung und geben sie als energieärmere, langwelligere Wärmestrahlung wieder ab. Die unlöslichen Filter, zum Beispiel Titan- oder Zinkoxid, absorbieren, streuen und reflektieren UV - Strahlung . Sonnenschutzmittel können das Auftreten eines Sonnenbrandes verzögern. Es gibt außerdem wissenschaftliche Hinweise, dass Sonnenschutzmittel die vorzeitige Hautalterung und einige Formen von Hautkrebs verhindern könnten. Hierfür müssen Sonnenschutzprodukte sowohl gegen UV -B- als auch gegen UV -A- Strahlung schützen. Der Schutz vor UV -A- Strahlung ist extra gekennzeichnet. Was sagt der Lichtschutzfaktor aus? Der Lichtschutzfaktor (LSF) beschreibt den Schutz vor UV -B- Strahlung und wird weltweit nach der "Internationalen Methode zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors" festgelegt. Er gibt an, wie viel länger man sich theoretisch mit einem Sonnenschutzmittel der Sonne aussetzen kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen, als dies ohne das Sonnenschutzmittel möglich wäre. Nehmen wir an, eine Person kann bei einem bestimmten UV -Index zehn Minuten in der Sonne bleiben, ohne dass sich ein Sonnenbrand bildet. Das ist für diese Person die so genannte Eigenschutzzeit, für die unter anderem der Hauttyp eine Rolle spielt. Benutzt diese Person ein Sonnenschutzmittel mit LSF 30, kann sie theoretisch bei demselben UV -Index 10 Minuten * 30 = 300 Minuten (fünf Stunden) draußen sein, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Wer sich eincremt, fühlt sich sicher. Aber der Schein trügt. Selbst Sonnenschutzmittel mit sehr hohem Lichtschutzfaktor und ausgewiesenem UV -B- und UV -A-Schutz bieten keinen vollständigen Schutz. Daher sollte Sonnencreme niemals dazu genutzt werden, um den Aufenthalt in der Sonne beliebig auszudehnen. Die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 Prozent ausgeschöpft werden. Soviel Sonnencreme ist nötig Trotz Sonnenschutzmittel dringt noch ein Teil der UV-Strahlung in die Haut ein; sie schützen deshalb nicht vor langfristigen Schäden der Haut. Der Lichtschutzfaktor wird für die definierte Konzentration des Sonnenschutzmittels von 2 Milligramm (mg) pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) bestimmt. Um den auf dem Sonnenschutzmittel ausgewiesenen Lichtschutzfaktor zu erreichen, müssen 2 Milligramm ( mg ) des Sonnenschutzmittels pro Quadratzentimeter ( cm 2 ) Haut aufgetragen werden. Das sind bei einem Erwachsenen vier gehäufte Esslöffel für den ganzen Körper. Wird zu wenig aufgetragen oder wird das Sonnenschutzmittel durch Abwaschen oder Abreiben verringert, reduziert das den Lichtschutzfaktor. Trägt man beispielsweise eine um die Hälfte verringerte Menge auf, kann das den Lichtschutzfaktor um zwei Drittel verringern. Sonnenbrände treten dann trotz Sonnenschutzmittel schnell auf. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen. Dadurch erhält man aber nur die Wirksamkeit – die Dauer der Wirkung wird nicht verlängert. Sonnenschutzmittel-Check Die folgende Liste soll Ihnen helfen, das für Sie richtige Sonnenschutzmittel auszusuchen und es richtig anzuwenden: Das Sonnenschutzmittel hat einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor . Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) empfiehlt mindestens LSF 30 (hoher Schutz). Aufenthalte in großen Höhen, auf Schnee, am und im Wasser und in sonnenreichen Regionen erfordern ein Sonnenschutzmittel mit einem sehr hohen LSF (50+, sehr hoher Schutz). Für Kinder sowie UV -empfindliche Personen und Menschen mit Hauttyp I und II ist ebenfalls ein sehr hoher Schutz empfehlenswert. Das Sonnenschutzmittel schützt auch vor UV -A. Auf dem Produkt ist deutlich lesbar der Schutz vor UV -A- Strahlung ausgewiesen. Die Inhaltsstoffe sind gelistet. Bei der Wahl des Sonnenschutzmittels ist zu berücksichtigen, ob eine Überempfindlichkeit gegenüber Inhaltsstoffen der Sonnenschutzmittel besteht. Das Sonnenschutzmittel wird rechtzeitig aufgetragen. Trägt man die Sonnencreme 20 – 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne auf, kann man sicher sein, dass der Schutz vollständig besteht. Das Sonnenschutzmittel wird in ausreichenden Mengen aufgetragen. Zumeist wird nicht genügend Sonnencreme verwendet. Macht man es richtig, sollte eine 200 ml-Flasche nach ca. fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen leer sein. Das Sonnenschutzmittel wird regelmäßig nachgecremt. Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen. Welche Auswirkungen können Sonnenschutzmittel auf Mensch und Umwelt haben? Sonnenschutzmittel werden vorrangig zum Schutz vor der gesundheitsschädlichen UV - Strahlung eingesetzt. In Fachkreisen wie in der Öffentlichkeit werden aber auch mögliche gesundheitliche Risiken und umweltschädliche Wirkungen einzelner Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmittel für Mensch und Umwelt diskutiert. Das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu möglichen gesundheitlichen Risiken von Sonnenschutzmitteln zusammengestellt - auch bezüglich Phtalate.. Danach sind nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, zu erwarten. In der EU dürfen nur Produkte mit bewerteten UV -Filtern verkauft werden, nachdem das wissenschaftliche Expertengremium der EU -Kommission "Scientific Committee on Consumer Safety" ( SCCS ) die sichere Verwendung als UV -Filter bestätigt hat. In Bezug auf mögliche umweltschädliche Wirkungen von Sonnenschutzmittel gibt es Hinweise, dass Substanzen in Sonnencremes für Wasserorganismen wie Korallen schädlich sein könnten. Auch wenn beispielweise die Ursache des Korallensterbens (Korallenbleiche, Algenbleiche) von Fachleuten hauptsächlich in der durch den Klimawandel verursachten Erwärmung der Ozeane gesehen wird, scheinen Schadstoffe, darunter auch Sonnencreme-Substanzen, dieses Problem zu verschärfen. Sonnenschutzmittel sind für den notwendigen UV -Schutz der Haut, insbesondere beim Baden, unverzichtbar, aber nicht die einzige Sonnenschutzmaßnahme. Mit dem Vermeiden hoher UV -Belastungen, indem man nicht lange in der Sonne bleibt, sich im Schatten aufhält und bei hohen UV -Intensitäten möglichst im Haus bleibt, und mit der richtigen Bekleidung, Kopfbedeckung und einer Sonnenbrille hat man bereits viel erreicht. Und der Eintrag von Sonnenschutzmittel-Substanzen in Gewässer kann vermindert werden, ohne den eigenen UV -Schutz zu verringern, indem geeignete UV -Schutz-Badekleidung getragen wird, die so viel Haut wie möglich bedeckt, Sonnenschutzmittel mit ausschließlich mineralischen UV -Filtern verwendet werden, Sonnenschutzmittel – auch wasserfeste – 20 bis 30 Minuten vor dem Baden aufgetragen werden, so dass sie sich optimal verteilen und einziehen können und so nicht gleich wieder abgewaschen werden. Stand: 07.03.2025
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