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Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: I. Molekulare Konkretisierung der Krebsgene

Seit unserer formalgenetischen Erstbeschreibung von Krebsdeterminanten arbeiten wir an deren molekularbiologischer Konkretisierung. In der Berichtszeit untersuchten wir die Expression xiphophoriner Onkogene (x-oncs) in erblichen xiphophorinen Melanomen, Neuroblastomen, Fibrosarkomen und Karzinomen, deren Boesartigkeit durch den homozygoten Verlust eines keimbahnvererbten onkostatischen Gens, Diff, und deren Gutartigkeit durch den hemizygoten Verbleib von Diff determiniert wird. Onkogentranskripte in gesunden Embryonen, Neugeborenen und Adultendienten als Standard: In gutartigen Neoplasien fanden wir im allgemeinen eine embryotypischex-onc-Expression. In boesartigen Tumorenherrscht meist Ueberexpression. Dies trifft zu fuer zwei von vier x-erbB-Genen, zwei von vier x-erbA-Genen, alle drei x-sis-, zwei x-pdgf-r-, drei x-src- ,drei x-ras-Transkripte sowie fuer die Transkripte zweier Retrotransposons. Das restliche der x-erbBGene, die beiden restlichenx-erbA, sowie x-myc sind bei gut- und boesartigen Tumoren gleichbleibend mittelstark exprimiert. Keiner der Tumoren, wohl aber deren Zellkulturen, zeigten x-myb-Expression. An der Bildung einer Neoplasie arbeiten demnach viele Onkogene, deren Aktivitaet koordiniert ist. Hiermit koordiniert ist der Inositoleinbau in Phoshoinositide, der hier als Mass fuer die Wachstumsregulation der Tumoren betrachtet wird. Als Koordinator tritt das zur x-erbB-Familie gehoerende Onkogen x-erbB hoch a auf, denn es ist die einzige hier bekannte Krebsdeterminante, die neben der komplexen Korrelation von Onkogenexpression und Malignitaetsgrad einen Erbgang zeigt (Nachweiseines v-erbB-homologen Fragments im Southern-blot), der sich mit dem der Suszeptibilitaet zur Tumorbildung deckt. x-erbB hoch a ist demnach der eigentlichen Tumorbildung vorgeschaltet; es verhaelt sich wie ein Kapellmeister, der dem Orchester vorsteht, aber auch mit seinem eigenen Instrument zum Konzert beitraegt. Zwei terminale Deletionen in der Keimbahn brachten weitere Hinweise auf die Koordinatorfunktion von x-erbB hoch a: Die eine verlor ein Gen fuer die Differenzierung von Pigmentzell-Vorlaeufern, behielt aber x-erB hoch a; die andere verlor beide Gene; ansonsten sind sie genetisch mit den Traegern erblich gut- und boesartiger Melanome identisch. Phaenotypisch sind sie gleich und bilden keine Melanome. Es zeigte sich, dass die in den Melanomen vorgefundene konzertierte Aktion von Expression und Ueberexpression der Determinanten der Krebsbildung incl. Inositollipid Turnover von x-erbB hoch a abhaengt, egal ob Tumoren gebildet werden oder nicht.

Alternativmethoden: Etablierung eines 3D-Schleimhautmodels als Alternative zu Tierversuchen bei PDT (3DPDT), Adaption, Verifizierung und Validierung eines 3D-Schleimhautmodels für die PDT

Determinanten der Krebsbildung bei Xiphophorus: II. Modelle, die die inhaerenten Potenzen zur Krebsbildung 'spontan' oder nach Provokation durch Initiatoren oder Promotoren der Umwelt freigeben

Individuen aus Wildpopulationen von Xiphophorus (Freiland oder Labor) sind insuszeptibel fuer Krebsbildung. Dagegen sind Individuen aus panmiktischen Bastardpopulationen zu etwa 5 Prozent suszeptibel und bilden Retikulosarkome, Lymphosarkome, Leiomyosarkome, Rhabdomyosarkome, Fibrosarkome, intestinale Fibrome, Karzinome (Gallenblase, Niere, Leber, Pankreas, Schilddruese), Schuppenzellkarzinome, Papillome, Neuroblastome, Retinoblastome, Ganglioneurome, Neurilemmome, Melanome. Manche Populationsbastarde bilden die Tumoren 'spontan', andere nach Behandlung mit mutagenen Agenzien (Initiatoren), wiederum andere nach Behandlung mit zelldifferenzierenden Agenzien (Promotoren). Das xiphophorine Genom enthaelt also Krebsdeterminanten, auch dann, wenn keine Tumoren auftreten. Sie geben sich meist als Entwicklungsgene zu erkennen, repraesentieren Grundelemente der metazoischen Organisation, und sind als solche in der Evolution konservativ. Sie werden von flexiblen Systemen von Kontrollelementen reguliert, die nach Darwinistischen Prinzipien populationsspezifisch divers evoluiert sind. Folgende Test-Modelle fuer Melanombildung zeigen dies: a) Durch Introgressionsstrategien transferierten wir einzelne genetisch definierte Entwicklungsgene aus Wildpopulationen in Genome anderer Wildpopulationen, die ihre eigenen Entwicklungsgene durch anders organisierte Kontrollelemente regulieren. Nach Ersatz entscheidender Kontrollelemente des betreffenden Entwicklungsgens durch unbrauchbare fremde Kontrollelemente, entstehen 'spontan'Tumoren (S-Modell). b) Die gemeinsame Introgression einer Tumordeterminanten und ein mit ihr gekoppeltes Kontrollelement (Suppressorgen) in das fremde Genom garantiert primaer Tumorfreiheit; doch kann Tumorbildung bei bis zu 40Prozent der Tiere durch Initiatoren (somatische Mutation des Suppressorgens) provoziert werden (I-Modell). Promotoren sind beim I-Modell wirkungslos. c) Auch die Introgression einer Krebsdeterminanten zusammen mit einem die Stammzelldifferenzierung retardierenden Kontrollelement (ein onkostatisches Gen) garantiert Tumorfreiheit; doch durchbrechen schon geringe Dosen von Tumorpromotoren die Retardation der Zelldifferenzierung bei bis zu 100 Prozent der Tiere, die nun alle Tumoren bilden. Waehrend der Berichtszeit sind rund 100 karzinogen-verdaechtige Agenzien an rund 7000 Tieren am I- und P-Modell geprueft worden. Die meisten karzinogenen Agenzien erwiesen sich als Tumorpromotoren. Der Befund, dass die staerksten Promotoren, z.B. Androgene (Testosteron, Methyltestosteron, Trenbolon), Oestrogene (Ethinylestradiol, Diethylstilbestrol), das Antioestrogen Tamoxifen, sowie Vitamin-A-Saeure an tumortragenden Tieren Tumorregressionen provozieren, fordert zu weiteren Studien auf.

Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese, Teilprojekt B

Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese

Effekte von UV-Exposition auf die Differenzierung von humanen dermalen Stammzellen in der Melanom-Genese, Teilprojekt A

Neue Untersuchungen bestätigen Zusammenhang zwischen Weichmachern in Kinderurin und Verwendung von Sonnenschutzmitteln

Aktuelle Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUÄ) in Nordrhein-Westfalen bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexyl-Phthalat) aus Verunreinigungen im UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) in Sonnenschutzmitteln stammt. Bisher untersuchte Sonnenschutzmittel wiesen teilweise Verunreinigungen mit dem Weichmacher DnHexP auf. Dies zeigt sich auch in den Kinderurin-Untersuchungen des LANUV. Die Belastungen liegen jedoch für über 99 Prozent der 250 untersuchten Kinder unterhalb der Schwelle für eine gesundheitliche Besorgnis. Somit ist die Verwendung von Sonnenschutzmitteln in der Regel sicher. Aus Gründen der Vorsorge muss aber sichergestellt sein, dass Sonnenschutzmittel nicht mit DnHexP verunreinigt sind. Die nordrhein-westfälischen Behörden haben außerdem zusammen mit Kosmetikherstellern, vertreten durch die Fachverbände, herausgefunden, dass es möglich ist, Sonnenschutzmittel so herzustellen, dass der UV-Filter DHHB frei von Verunreinigungen ist. Deshalb wurden Hersteller dazu aufgefordert, vorsorglich ihre Produktion so umzustellen, dass keine schädlichen Weichmacher mehr messbar sind. Alle Bewertungen sind weiterhin vorläufig, da die bundesweit laufende Ursachenforschung noch nicht abgeschlossen ist. Im laufenden Jahr soll es ein neues bundesweites Monitoring geben, um einen neuen Orientierungswert für die technische Vermeidbarkeit von DnHexP im UV-Filter DHHB abzuleiten. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen den Urin von 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel. Im Januar 2024 hatte das Landesamt erstmals Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP), ein Stoffwechselabbauprodukt des Weichmachers DnHexP, im Kinderurin gefunden. Der Weichmacher DnHexP darf seit 2019 nicht mehr in kosmetischen Mitteln enthalten sein, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen. In einer früheren Auswertung des LANUV vom März 2024 konnte bereits gezeigt werden, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von Sonnencreme und erhöhten MnHexP-Belastungen im Urin der Kinder gibt. Das LANUV hat daraufhin im Jahr 2024 zwei weitere Nachweisverfahren geführt, die zum einen bei einer erneuten Kontrolle ähnlich auffällige Werte ergaben: In weiteren 250 Kinderurinproben von 2023/2024 wurde bei 55 Prozent der Proben MnHexP nachgewiesen. Bei zwei Proben wurden MnHexP-Konzentrationen gemessen, die oberhalb des von der Kommission Human-Biomonitoring im März 2024 abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswertes (HBM-I-Wert) von 60 Mikrogramm pro Liter lagen. Dieser HBM-I-Wert stellt einen Vorsorgewert für die Allgemeinbevölkerung dar. Bei einer Überschreitung sollte der Messwert kontrolliert, nach Quellen für die Belastung gesucht und diese minimiert werden. Zum anderen hat das Landesamt in Zusammenarbeit mit den für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständigen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten Sonnenschutzmittel als mögliche Quelle identifiziert. „Die neuen Untersuchungsergebnisse bestätigen den Zusammenhang, dass der Weichmacher aus dem verunreinigten UV-A-Filter DHHB in Sonnenschutzmitteln stammt“, erklärt Elke Reichert, Präsidentin des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. „Wir haben in dieser Studienreihe nicht nur auf eine Belastung mit dem Weichmachermetaboliten geschaut. Wir haben in den Urinproben der Kinder auch nach Stoffwechselprodukten des verunreinigten UV-Filters gesucht. Unsere Ergebnisse bestätigen für einen Großteil der Proben den Zusammenhang zwischen dem Weichmacher und dem kontaminierten UV-Filter.“ „Damit tragen die Ergebnisse des Landesumweltamtes NRW wesentlich zur Aufklärung dieser bundesweiten Problematik bei. Die KISA-Studie des LANUV ist wichtig, um frühzeitig Hinweise auf mögliche Umweltbelastungen zu erhalten und gegensteuern zu können. Je mehr Transparenz und Aufklärung wir schaffen, desto mehr Schutz resultiert daraus am Ende für uns alle“, erklärt Umweltminister Oliver Krischer. Die Ergebnisse des LANUV zeigen auch, dass mindestens ein Drittel der Kinder Abbauprodukte des UV-Filters aufwiesen, ohne dass der Weichmachermetabolit bei ihnen nachgewiesen wurde. Dies bestätigt, dass die Herstellung von UV-Filtern ohne DnHexP-Verunreinigung möglich ist und dass DnHexP-freie Sonnenschutzprodukte am Markt verfügbar sind. Seit Anfang 2024 werden in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern verstärkt Untersuchungen von Sonnenschutzmitteln und von sog. UV-A-Filtern durchgeführt. Die CVUÄ in Nordrhein-Westfalen, die für kosmetische Mittel zuständig sind, untersuchten 42 Sonnenschutzmittel. Die Ergebnisse zeigen, dass die gemäß EU-Kosmetikverordnung festgelegte maximale Einsatzkonzentration von zehn Prozent des UV-A-Filters DHHB in kosmetischen Mitteln bei keinem der untersuchten Produkte überschritten wurde. In 31 (74 Prozent) untersuchten Produkten wurden DHHB-Gehalte nachgewiesen, in elf Sonnenschutzmitteln war kein DHHB nachweisbar. Bei sechs Sonnenschutzmitteln (14 Prozent) wurden DnHexP-Gehalte zwischen 0,8 und 5,9 mg/kg bestimmt. Bei 86 Prozent war kein DnHexP nachweisbar. Die in Nordrhein-Westfalen ermittelten Analyseergebnisse decken sich mit denen anderer Bundesländer. Neben Sonnenschutzmitteln selbst wurden auch weitere zwölf Proben des Rohstoffes DHHB (UV-A-Filter) analysiert. In allen Proben war DnHexP nachweisbar. Bei zehn Proben lagen die Gehalte zwischen 9,9 bis 69,7 mg/kg; zwei Proben wiesen Gehalte von über 100 mg/kg auf. Die ermittelten Analysenergebnisse zeigen, dass sich die DnHexP-Gehalte im Rohstoff unterscheiden können. Das Bundesamt für Risikobewertung geht davon aus, dass selbst bei höheren Verunreinigungen ein hinreichender Sicherheitsabstand besteht und eine gesundheitliche Beeinträchtigung daher sehr unwahrscheinlich ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten die Ergebnisse, dass die auf dem Markt bereitgestellten Sonnenschutzmittel sicher sind und dass es auch Sonnenschutzmittel mit DHHB ohne nachweisbare Verunreinigung mit DnHexP gibt. Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen leisten mit ihren Untersuchungen einen bedeutenden Dienst, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, Irreführung und Täuschung zu schützen." Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen schließt sich weiterhin allgemein der geltenden Empfehlung an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keinesfalls auf Sonnenschutzmittel verzichten sollen, denn UV-Strahlung ist nach wie vor die Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs. Aufgrund der Zusammenhänge haben die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten Maßnahmen zur weiteren Minimierung der Verunreinigungen eingeleitet. Weichmacher gehören zu den vom LANUV untersuchten Stoffen. Eine wichtige Weichmacher-Gruppe sind die Phthalate. Diese Stoffe werden im Körper des Menschen in sogenannte Metaboliten umgewandelt und mit dem Urin ausgeschieden. Viele Phthalate sind für die Gesundheit des Menschen schädlich, da sie Effekte auf das Fortpflanzungssystem haben. Für eine Reihe von Phthalaten bestehen deshalb umfangreiche Verwendungsbeschränkungen. Vom LANUV werden aktuell insgesamt 35 Phthalat-Metaboliten im Urin von Kindern untersucht. Allen an der Studie teilnehmenden Erziehungsberechtigten bietet das LANUV eine umfassende umweltmedizinische Beratung zu den ermittelten Ergebnissen an. Kinder mit Überschreitungen können eine Nachuntersuchung erhalten. Außerdem bietet das LANUV den Erziehungsberechtigten an, nach den möglichen Quellen für die erhöhte Belastung zu suchen. Das LANUV untersucht regelmäßig im Auftrag des NRW-Umweltministeriums die Schadstoffbelastung von Kindern aus Nordrhein-Westfalen (KiSA-Studie NRW). Alle drei Jahre wird seit 2011 der Urin von jeweils 250 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren auf verschiedene Schadstoffe wie Weichmacher, Pestizide oder Konservierungsmittel analysiert. Der nächste reguläre Durchgang erfolgt in den Jahren 2026/27. Solche Untersuchungen wie die KiSA-Studie NRW werden als Human-Biomonitoring bezeichnet. Mit den LANUV-Daten aus dem Human-Biomonitoring lassen sich zeitliche Veränderungen in der Schadstoffbelastung der Kinder aufzeigen. Sie dienen als Frühwarnsystem für das Erkennen von Belastungen mit Schadstoffen. Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW zurück

Frühlingssonne gut geschützt genießen

Frühlingssonne gut geschützt genießen Bundesamt gibt Tipps zum Hautschutz und wirbt für UV -Index Ausgabejahr 2026 Datum 26.02.2026 Mit dem Frühlingsstart und der Freude an sonnigen Tagen zieht es viele Menschen nach draußen. Dabei kann Sonnenschutz bereits jetzt wichtig sein - auch wenn es sich noch nicht sommerlich anfühlt. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) rät daher, die Stärke der UV - Strahlung im Blick zu behalten. Das geht ganz einfach mit dem UV -Index - etwa in vielen Wetterapps oder auf der Internetseite des BfS . Warum UV - Strahlung im Frühling oft unterschätzt wird BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel "Für den Sonnenschutz zählt nicht, wie warm oder kalt es ist - entscheidend ist die Höhe des UV -Indexes" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Die Strahlen der Frühlingssonne fühlen sich gut an und die Temperaturen sind moderat, sodass viele Menschen die UV -Belastung weniger im Blick haben. Doch auch an eher kühlen, aber sonnigen Tagen können UV -Werte erreicht werden, bei denen Schutzmaßnahmen wichtig sind" , erläutert Paulini. Hier biete der UV -Index, der die Stärke der sonnenbrandwirksamen ultravioletten ( UV ) Strahlung angibt, eine gute Orientierung. Er zeigt auch an, wann Schutz empfohlen wird. UV - Strahlung kann Haut und Augen schädigen, sie ist die Hauptursache für Hautkrebs. Für Meteorolog*innen beginnt der Frühling am 1. März, kalendarisch startet er am 20. März. UV -Index als einfache Entscheidungshilfe Der UV -Index ist ein international einheitliches Maß für die Stärke der sonnenbrandwirksamen UV - Strahlung der Sonne. Es gilt: Ab einem Wert von 3 wird Schutz für Augen und Haut empfohlen. Mit seiner Zahlenskala von 1 bis 11+ ist er eine einfache Entscheidungshilfe, welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollten. Die Hinweise - etwa Schatten aufzusuchen oder lange Kleidung zu tragen - lassen sich im Alltag gut anwenden. Wiese mit Krokussen Quelle: Smileus/stock.adobe.com Auf der Internetseite des BfS lassen sich sowohl der erwartete Tagesspitzenwert des UV -Indexes als auch der aktuelle Tagesverlauf abrufen. Während der prognostizierte Höchstwert eine Orientierung für die Planung des Tages bietet, zeigt der Tagesverlauf anhand von Messdaten, wie hoch der UV -Index an der nächstgelegenen Messstation aktuell ist. Die Angaben basieren auf Daten des solaren UV -Messnetzes mit über 40 Stationen in ganz Deutschland, die eine regionale Einschätzung ermöglichen. Der Dreiklang für guten Sonnenschutz: Vermeiden, Bekleiden, Eincremen Für einen wirksamen Schutz empfiehlt das BfS : Vermeiden: Intensive Sonnenstrahlung möglichst vermeiden und Schatten aufsuchen. Bekleiden: Haut und Augen durch Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenbrille mit UV400-Kennzeichnung schützen. Eincremen: Unbedeckte Hautstellen mit Sonnenschutzmitteln mit ausreichend hohem Lichtschutzfaktor eincremen. Wer die empfohlenen Schutzmaßnahmen beachtet, kann seine persönliche UV -Belastung deutlich reduzieren. UV -Prognosen zu den erwarteten Höchstwerten verschickt das BfS von April bis September immer montags, mittwochs und freitags mit einem UV - Newsletter an Interessierte. Weitere Informationen bietet das BfS unter www.bfs.de/uv-schutz . Stand: 26.02.2026

Sonne in den Bergen: Auch im Winter auf UV-Schutz achten

Sonne in den Bergen: Auch im Winter auf UV-Schutz achten Ausgabejahr 2026 Datum 05.01.2026 In den Bergen sind Sonnenbrille und Sonnencreme auch im Winter wichtig Quelle: valentinrussanov/Getty Images Wer an sonnigen Tagen Wintersport in den Bergen genießt, sollte Sonnencreme und Sonnenbrille dabeihaben. Normalerweise ist hierzulande im Winter kein UV -Schutz notwendig. Aber es gibt Ausnahmen: Auf Schnee in Höhenlagen kann die Sonnenstrahlung so stark sein, dass sie Haut und Augen schädigt. "Viele unterschätzen die UV -Strahlung beim Rodeln, Skifahren oder beim Sonnenbad auf der Hütte" , sagt die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ), Inge Paulini. "Sonnencreme und Sonnenbrille gehören beim Ausflug in die Berge auch im Winter mit ins Gepäck." Hohen oder sehr hohen Lichtschutzfaktor wählen "Für Gesicht, Lippen und andere unbedeckte Hautstellen sollte man Sonnencreme mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 wählen, besser 50 oder 50+" , rät die Behörden-Chefin. Außerdem sei es wichtig, dass die Creme sowohl vor UV -B- als auch vor UV -A- Strahlung schütze. Man sollte sie dem BfS zufolge etwa 20 bis 30 Minuten, bevor man ins Freie geht, auftragen und spätestens nach zwei Stunden erneuern. Auf Kennzeichnung UV400 achten Dr. Inge Paulini Quelle: bundesfoto/Bernd Lammel "Dass die Gläser einer Sonnenbrille die UV - Strahlung vollständig blocken, erkennt man an der Kennzeichnung UV400" , erläutert Paulini. Darüber hinaus soll eine Sonnenbrille das Auge gut umschließen. Für Freizeitaktivitäten im Schnee ist dies laut BfS besonders wichtig. Ski- und Gletscherbrillen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind hier die richtige Wahl. Höhenlage und Schnee verstärken UV - Strahlung In der Regel braucht man sich in der dunklen Jahreszeit um den UV -Schutz in Deutschland keine Gedanken machen, denn die UV - Strahlung ist weniger intensiv als im Sommer. Doch mit der Höhe über dem Meeresspiegel nimmt die UV - Strahlung zu. Zusätzlich reflektiert frisch gefallener Schnee bis zu 90 Prozent der UV - Strahlung . Zusammengenommen kann das in den Bergen zu einer hohen UV -Intensität führen, vor der man sich schützen sollte. Sonnenbrand und Hautkrebs vorbeugen Neuschnee reflektiert bis zu 90 Prozent der UV-Strahlung Quelle: dsodamin/stock.adobe.com Wer Haut und Augen nicht ausreichend vor UV - Strahlung schützt, riskiert Schäden: Sonnenbrand sowie Bindehaut- oder Hornhautentzündung der Augen können kurzfristig auftreten. Mögliche Spätfolgen sind vorzeitige Hautalterung, Krebserkrankungen der Haut und Augen sowie Grauer Star – eine Trübung der Augenlinse. Noch zwei Tipps in Kürze: Auch bei Fernreisen in den Wintermonaten den Sonnenschutz mit einpacken! Zudem erwägen im Winter manche, künstliche UV - Strahlung zu nutzen, etwa in Solarien. Das bedeutet jedoch eine zusätzliche UV -Belastung, von der das BfS dringend abrät. Stand: 05.01.2026

Ozonwerte in Nordrhein-Westfalen überschreiten die Informationsschwelle von 180 µg/m3

In Nordrhein-Westfalen wurden heute Ozonkonzentrationen oberhalb der Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft gemessen. Betroffene Orte und Regionen finden Sie in den Tabellen des WDR-Videotexts ab Seite 197 sowie online unter: Bei Ozonwerten über der Informationsschwelle wird besonders empfindlichen Personen empfohlen, körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Sportliche Aktivitäten sollten möglichst auf die frühen Vormittags- oder die Abendstunden verlegt werden. Ozon kann Symptome wie Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Kopfschmerzen und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit verursachen. Diese Beschwerden treten vor allem bei empfindlichen Personengruppen auf, zu denen etwa zehn bis zwanzig Prozent der Bevölkerung zählen. Auch Menschen mit Arbeitsplätzen im Freien, Sportler (aufgrund der erhöhten Atemfrequenz), Säuglinge und Kleinkinder (wegen ihres höheren Atemvolumens) sind besonders gefährdet. Wer sich im Freien aufhält, sollte zudem an ausreichenden Sonnenschutz denken. Sonnenbrand ist nicht nur schmerzhaft, sondern erhöht auch das Risiko für Hautkrebs. Besonders Kinderhaut ist empfindlich und benötigt besonderen Schutz. Sollten die Ozonwerte die Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten, erfolgt eine weitere Pressemitteilung. Aktuelle Karten mit Ozonprognosen für Nordrhein-Westfalen (für den laufenden und den folgenden Tag) finden Sie unter: Weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Ozon finden Sie unter: zurück

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