Wildschutzgebiete und Wildruhegebiete fungieren als Rückzugsorte für Wildtiere vor menschlichen Beunruhigungen. Wildschutzgebiete wurden mehrheitlich in den 1980er Jahren mit Bezugnahme auf §38 LWaldG (Landeswaldgesetz) bzw. §24 LJagdG (Landesjagdgesetz) ausgewiesen. Im Zuge der Novellierung des Landesjagdgesetztes wurden die nach §24 LJagdG ausgewiesenen Wildschutzgebiete ins Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) überführt und in Wildruhegebiete umbenannt (vgl. §42 JWMG). Die Gesetzesgrundlage nach §38 LWaldG bleibt davon unberührt.
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA -Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Aktualisierte Auflage: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.
UBA stellt Konzept für „Nachhaltige Chemie” vor Unternehmen sollten künftig nicht mehr nur Autos und Computer leasen, sondern auch Chemikalien. Das schlägt das Umweltbundesamt (UBA) im Papier „Nachhaltige Chemie” vor. Die Idee ist einfach: Hersteller oder Importeure verkaufen nicht die Chemikalie - etwa ein Lösemittel zur Platinenherstellung - sondern bieten dem Käufer, die Funktion oder Dienstleistung der Chemikalie an - was die fach- und umweltgerechte Nutzung einschließt. Nach der Nutzung nimmt der Anbieter die ausgedienten Chemikalien zurück, bereitet sie auf oder entsorgt sie umweltgerecht. Beim Chemikalien-Leasing verdienen die Anbieter künftig an ihrem Know-how - und nicht wie bisher an der Menge der verkauften Chemikalien. UBA-Präsident Andreas Troge verspricht sich positive Effekte für die Umwelt und die Schonung von Rohstoffen: „Gerade die überdurchschnittlich innovativen Chemieunternehmen in Deutschland haben gute Voraussetzungen für mehr Nachhaltigkeit beim Chemikalieneinsatz mittels Chemikalienleasing. Wer sich in Krisenzeiten mit Ressourcen schonenden Techniken gut aufstellt, hat bessere Chancen, im globalen Wettbewerb zu bestehen”. Neben dem Chemikalienleasing präsentiert das UBA im Papier „Nachhaltige Chemie” weitere Ideen für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz in und mit der chemischen Industrie: etwa verbesserte metallorganische Katalysatortechniken, mit denen sich Polyethylen- und Polypropylen-Kunststoffe mit der gewünschten Stoßfestigkeit und Transparenz herstellen lassen. Die neue Verfahren verursachen weniger Nebenprodukte und sind material- sowie energiesparender als die herkömmliche Technik. Aus diesen Kunststoffen entstehen zum Beispiel Aufbewahrungsdosen für den Kühlschrank, Trinkwasserrohre, Kabelisolierungen oder Müllsäcke. Ein anderes Beispiel ist die „Weiße Biotechnik”: Sie ersetzt mit Bakterien, Hefen oder Schimmelpilzen traditionelle chemische Verfahren. Vitamin B2 und Vitamin C stammen bereits heute zu fast 100 Prozent aus biotechnologischer Herstellung . Weiße Biotechnik ist wesentlich energie- und emissionsärmer; außerdem kommen Melasse, Molke oder andere erneuerbare Rohstoffe als Nährmedien zum Einsatz. Die Weiße Biotechnik arbeitet mit Normaldruck und in etwa bei Raumtemperatur. Traditionelle chemische Prozesse brauchen dagegen hohen Druck und zum Teil hohe Temperaturen. Beides führt zu relative hohem Energieaufwand. Mit dem Papier „Nachhaltige Chemie Positionen und Kriterien des Umweltbundesamtes” lädt das UBA Unternehmen und Wissenschaft zum Ideenaustausch ein - über Deutschland und Europa hinaus: „Chemikalien wirken global auf Umwelt und Gesundheit. Sie breiten sich über die Luft, das Wasser und den Handel rasch aus. Mehr Umweltschutz beim Umgang mit Chemikalien ist deshalb keine regionale, sondern eine globale Herausforderung.”, sagt UBA-Präsident Troge.
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die biologische Prüfmethode der Checkliste zur stofflichen Bewertung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für weitere Topfkonservierungsmittel in den Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ102 "Emissionsarme Innenwandfarben" überarbeitet. Der Test für den Einsatz von Konservierungsmitteln in seiner jetzigen Fassung besteht seit nahezu 20 Jahren und erfolgt ausschließlich an weißer Dispersionsfarbe für den Innenraum. Die hierbei ermittelten Höchstmengen für den Einsatz von Topfkonservierern werden z.Zt. auch auf andere Innenraumbauprodukte übertragen. Ziel war es zu klären, ob die Anforderungen an die Topfkonservierung bei Farben tatsächlich für andere Innenraumbauprodukte übernommen werden können. Die im Vorhaben durchgeführten Versuche deuten darauf hin, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Rücksprache mit Vertretern aus der Industrie wurde das Keimspektrum für die Prüfung zudem um Hefe- und Schimmelpilze erweitert. Des Weiteren wurde eine künstliche Alterung eingeführt und überprüft, ob dies einen Einfluss auf den Gehalt an Isothiazolinonen hat. Die Konzentration von Isothialzolinonen wurde mittels Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie kontrolliert und hinsichtlich einer Korrelation mit dem Wachstum von Mikroorganismen ausgewertet. Da die in den Innenraumbauprodukten zugesetzten Isothiazolinone als Kontaktallergene bekannt sind, ist es ein Ziel des "Blauen Enge"-Umweltzeichens, die geringste erforderliche Menge an Konservierungsmittel in den Produkten zu verwenden, ohne die positive Auswirkung der Topfkonservierung zu gefährden. Daher sind die Optimierung der Leistungsstärke von Konservierungsmitteln und die Kontrolle der Hygiene im Herstellungsprozess von zunehmender Bedeutung. Um Einblicke in den Herstellungsprozess von Farben zu gewinnen, wurden im Rahmen des Vorhabens vier Farbwerke besichtigt, in denen weiße Innenraumfarben produziert werden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort wurde diskutiert, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Werkshygiene ergriffen werden können, um den Einsatz von Topfkonservierern möglichst gering zu halten. Des Weiteren wurde in dem Forschungsvorhaben untersucht, ob eine schnellere Bestimmung der Keimzahl in den Rohstoffen mittels quantitativer Polymerasekettenreaktion bereits im Farbwerk realisierbar ist. Quelle: Forschungsbericht
Passivsammler reichern Schadstoffe in einer Sammelphase an, wenn sie in der Umwelt exponiert werden. Wenn Passivsammlerextrakte anschließend im Labor in Biotesten eingesetzt werden, kann das toxische Potential der Proben bestimmt werden, welches die Belastungssituation während der Expositionszeit der Sammler widerspiegelt. In dieser Studie wurde die Kombination der passiven Probenahme mit effekt-basierten Methoden für die Untersuchung der Oberflächengewässerqualität getestet. Silikonstreifen und Chemcatcher® wurden mehrere Wochen in Fließgewässern oder in einer kommunalen Kläranlage exponiert. Im Labor wurden Passivsammlerextrakte in verschiedenen Biotesten für phytotoxische, endokrine und dioxin-ähnliche Wirkungen untersucht und zusätzlich wurden Schadstoffkonzentrationen mittels LC-MS/MS oder GC-MS/MS quantifiziert. Zwei Bioteste, der Photosystem II-Inhibitionstest und der Yeast Estrogen Screen, wurden konventionell in Mikrotiterplatten und - für eine wirkungsorientierte Analyse - nach chromatographischer Fraktionierung der Proben auf einer Dünnschichtplatte als planare Bioteste durchgeführt. Mit diesem Ansatz konnten nicht nur räumliche und zeitliche Unterschiede in der Belastung eines Flusseinzugsgebietes mit phytotoxischen und endokrinen Substanzen detektiert, sondern auch Wirkprofile bewertet werden. In der Kläranlage zeigten die Wirkprofile die Elimination aber auch die Bildung phytotoxisch und endokrin wirkender Substanzen während der Abwasserbehandlung. Insgesamt hat die Kombination der passiven Probenahme mit effekt-basierten Methoden ein enormes Potential für das Monitoring von Oberflächengewässern beispielsweise für die Bewertung der Effizienz von Kläranlagen und der Kontrolle von Maßnahmen an Gewässern (z.B. Baumaßnahmen). In künftigen Studien könnten für eine wirkungsorientierte Analyse weitere planare in vitro Bioteste mit der passiven Probenahme kombiniert werden. Für die Anwendung im Routinemonitoring sind die Optimierung und Standardisierung der Methoden notwendig. Quelle: Forschungsbericht
Die Firma Barm GmbH, Jupiterstr. 2, 42549 Velbert, hat mit Schreiben vom 31.05.2023 die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Änderung ihrer Anlage zur Lagerung von Altmetalle am Standort 49767 Twist, Albert-Einstein-Straße 1, Gemarkung Emslage-Twist, Flur 183, Flurstück 23 beantragt. Gegenstand der beantragten Anlagenänderung ist u.a. die Erhöhung der Gesamtlagerkapazität für Altmetalle. Die Lagerflächen umfassen insgesamt ca. 666,85 m². Auf den Flächen sollen maximal 1.499 t Schrott gelagert werden.
Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.Aktualisierte Auflage: April 2024
Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 1 10 12 13 14 15 16 17 2 20 21 22 23 24 25 26 27 28 5 50 51 52 53 54 57 6 61 65 66 67 68 69 7 70 71 72 8 80 81 82 83 04.01.2017 Allgemeine Verwaltung Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Personalangelegenheiten Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Steuern Organisation Innere Dienste Informationstechnik, Dokumentation, Bibliothek und Fachinformationssysteme Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Berichtswesen Forschungskoordinierung und Verwaltung Sonstige Verwaltungsangelegenheiten ohne Fachbezug Kerntechnische Sicherheit Allgemeine Angelegenheiten der kerntechnischen Sicherheit Projektübergreifende Fragen der kerntechnischen Sicherheit Kerntechnischer Ausschuss (KTA) Kernreaktoren Einrichtungen des nuklearen Brennstoffkreislaufs Firmen, Organisationen, Vereine, Verbände Ausländische Kerntechn. Anlagen Strahlenhygiene Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenhygiene Strahlenwirkungen/ Strahlenrisiko Medizinische Strahlenhygiene Radioaktive Stoffe und Umwelt Überwachung der Umweltradioaktivität Datenverarbeitung im Bereich Strahlenhygiene Nichtionisierende Strahlung Nuklearspezifische Gefahrenabwehr Beruflicher Strahlenschutz und Strahlenschutzregister Strahlenschutz Allgemeine Angelegenheiten des Strahlenschutzes Strahlenexposition durch natürliche Strahlenquellen, Radon Strahlenexposition durch Umweltradioaktivität aus bergbaulichen und anderen industriellen Tätigkeiten Dosimetrie und Messmethodik Strahlenexposition durch kerntechnische Anlagen (außer Zwischen- und Endlager) Strahlenexposition Atom- und Strahlenschutzrecht; Internationale Zusammenarbeit Atom- und Strahlenschutzrecht Internationale Zusammenarbeit Europäische Organisationen Zusammenarbeit mit anderen Staaten Internationale Vereinbarungen Verwaltungsaufgaben Beratungsgremien Kommissionen Beratung Gutachten Brennstoffkreislauf; Aufbewahrung und Transport rad. Stoffe Allgemeines Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen Gefahrgutrechtliche Verfahren Seite: 1 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 84 85 86 9 9A 9G 9GE 9K 9KE 9M 9MB 9X 00 0000 00001 0010 00100 0012 00120 00121 00122 00123 00124 00125 0020 00200 0021 00210 00211 00212 0025 00250 00251 00252 00253 00254 00255 00256 00257 0030 00300 00301 00302 00303 00304 00305 00306 0040 00400 0050 00500 00501 04.01.2017 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen Genehmigungsverfahren Standort-Zwischenlager und Interimslager Behälter-Bauart-Prüfung Nukleare Entsorgung Projekt Asse Projekt Gorleben Eignungsprognose Gorleben Projekt Konrad Errichtung Konrad Endlager Morsleben Betrieb ohne APRO/DBE Endlagerprojekte Allgemein Verfassung und Verwaltung des Bundes und der Bundesländer, Bund/Länder Zusammenarbeit Verfassung des Bundes Grundgesetz Bundestag Allgemein Ausschüsse des Bundestages Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Haushaltsausschuss Innenausschuss Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Asse Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Gorleben Bundesrat Allgemein Ausschüsse des Bundesrates Allgemein Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Vermittlungsausschuss Drucksachen des Bundestages und Bundesrates, Anfragen, Petitionen Allgemein Drucksachen des Bundestages Drucksachen des Bundesrates Parlamentarische Anfragen, Aktuelle Stunde, Befragung der Bundesregierung Große Anfragen Petitionsangelegenheiten Kleine Anfragen Sonstige Anfragen Bundesregierung Allgemein Bundeskanzleramt BMUB BMBF BMWi BMJFFG BMI Bundesgerichte Allgemein Institutionen der Bundesregierung, sonstige Institutionen auf Bundesebene Allgemein Interministerieller Ausschuss für das BfS Seite: 2 Aktenplan BfS Z 2-05103/1 0055 00550 00551 00552 00553 00554 00555 00556 00557 0060 00600 00601 0070 00700 00701 00702 00703 00704 0071 00710 00711 00712 00713 00714 00715 00716 0072 00720 00721 00722 00723 00724 00725 00726 00727 00730 00731 00732 00735 00736 00737 00738 00739 0076 00760 00761 00763 00764 01 0100 01000 01001 01002 01003 04.01.2017 Bundesbehörden Allgemeines UBA DWD BZS BArm BGR BKA Bpol Landesparlamente Allgemein Landesparlamente (Auflistung gem. Anlage) Bund-Länder-Zusammenarbeit Allgemein Länder (Auflistung gem. Anlage) Umweltministerkonferenz (UMK) "Sicherheit und Schutz kerntechn. Einrichtungen" Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz Betreuung der Bundesländer im Rahmen des Integrierten Mess- und Informationssystems Länderausschuß für Atomkernenergie Allgemeines Hauptausschuss FA "Reaktorsicherheit" FA "Brennstoffkreislauf" FA "Strahlenschutz" FA "Recht" FA "Ver- und Entsorgung" Länderausschuß für Atomkernenergie, Arbeitskreise AK Aufsicht/Reaktorbetrieb des FA RS AK Stilllegung des FA RS AK Probabilistik des FA RS AK Verfahrensfragen des FA RS AK Forschungsreaktoren des FA RS AK Sicherung "Ortsfeste Anlagen" des FA RS AK Periodische Sicherheitsüberprüfung-Leitfaden AK Sicherung "Transporte" des FA RS AK Betrieb des FA BK AK Genehmigung des FA BK AK Abfallkontrollrichtlinie des FA BK AK Emission/Immission des FA Str. AK Radiologie des FA Str. AK Integriertes Meßsystem AKIM AK Verteilungsschlüssel AKUR LAA-AK Umweltradioaktivität Zusammenarbeit mit Landessammelstellen Allgemeines Abführung von Abfällen Produktkontrolle Zweckkostenausgaben Rechtsangelegenheiten, Datenschutz Fachübergreifende Rechtsgebiete Allgemeines Zivilrecht Strafrecht Verwaltungsrecht Seite: 3
30-100(-150) cm. Mit relativ großen herzfgn Schwimmblättern. Hauptnerven der Basallappen bogenfg gekrümmt. Blüten weiß, 7-9 cm Durchmesser, Blütenbasis ± 4-kantig. Staubfäden der innersten Staubblätter in der M. am breitesten. Narbenscheiben schmaler als Fruchtknoten. Taxonomie: Nymphaeaceae ( Familie Seerosengewächse) Nymphaea ( Gattung Seerose) Nymphaea candida J. Presl & C. Presl ( Art Kleine Seerose) Blühmonate: Juni –August Lebensform: Geophyt (plurienn-pollakanth) Fortpflanzung: Samen und vegetativ (Hydrochorie, Rhizom) Floristischer Status: I Gefährdung: 2 Schutzstatus: BNatSchG: besonders geschützt
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Land | 5 |
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