null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
WASSERSTRASSEN- UND SCHIFFFAHRTSAMT NECKAR Formblatt: MELDEVERFAHREN Anmeldung zur Schleusung im fakultativen Nachtbetrieb gemäß §1 Abs 1 Sätze 2 bis 4 NeckarSchlBetrZV Fahrzeugart Schiffsname Länge E-Mail-Adresse Breite Tel. Nr. (an Bord) Stark umrandete Felder werden vom Schleusenpersonal ausgefüllt. Schleusung in angemeldet Datum Uhrzeit korrigiert Uhrzeit Bemerkungen Feudenheim Schwabenheim Heidelberg Neckargemünd Neckarsteinach Hirschhorn Rockenau Guttenbach Neckarzimmern Gundelsheim Kochendorf Heilbronn Horkheim Lauffen Besigheim Hessigheim Pleidelsheim Marbach Poppenweiler Aldingen Dieses Formblatt ist bis spätestens 19.00 Uhr an nachtschleusung.wsa-neckar@wsv.bund.de zu senden. Eine Empfangsbestätigung erfolgt per E-Mail bis 19.30 Uhr. Im Falle von Übertragungsproblemen kann dieses Formblatt per Fax an 0711-25552- 160 gesandt werden. Bei unvorhergesehenen Unterbrechungen der nächtlichen Fahrt ist die Notfallmeldestelle bei der Schleuse Heidelberg Tel.:06221 / 3893620 zu informieren. Datum: _ Name des anmeldenden Schiffsführers: _______________________________
Messstelle betrieben von STANDORT HEIDELBERG.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Die Firma bws Baden-Württembergische Steinbruchbetriebe GmbH & Co. KG, Burghalde 58, 74831 Gundelsheim, beabsichtigt, den auf Gemarkung der Stadt Gundelsheim bestehenden, 29,5 ha großen Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein in östlicher und nordöstlicher Richtung auf Teilbereiche der Flurstücke Nr. 4140 und 4141 in den Gewannen „Naag“ und „Sechsunddreißig Morgen“ um 9,7 ha zu erweitern. Der aktuelle Rohstoffabbau erfolgt nur noch im östlichsten Teil des bestehenden Steinbruchs und nimmt dabei eine Fläche von ca. 5 ha ein. Von der beantragten Erweiterungsfläche befinden sich 4,8 ha im Eigentum der Stadt Gundelsheim (Flst. Nr. 4140) sowie 4,9 ha im Eigentum des Landes Baden-Württemberg (Staatswald - Flst. Nr. 4141). Im aktuellen Regionalplan Heilbronn-Franken ist in diesem Bereich ein ca. 19,7 ha großes Gebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Vorranggebiet) und ein ca. 6 ha großes Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen (Vorbehaltsgebiet) ausgewiesen. Von diesen Flächen wurden bereits 15,1 ha genehmigt und im Abbau befindlich. Damit ergeben sich insgesamt 10,6 ha an regionalplanerisch ausgewiesenen Flächen für den Rohstoffabbau, die noch nicht genutzt sind. Von den 9,7 ha großen Antragsfläche liegen 1,8 ha im Vorranggebiet für den Abbau und 4,3 ha im Vorbehaltsgebiet für die Sicherung von Rohstoffen. Ein Anteil von 3,6 ha liegt außerhalb der regionalplanerischen Festlegungen. Dies ergibt sich aus einer unter forstlichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten durchgeführten Optimierung der Antragsgrenze. Gegenüber dem Ist-Zustand ergeben sich hinsichtlich der Produktionsrate, die aufgrund der vorhandenen Aufbereitungsanlagen begrenzt ist, und damit des betrieblichen Verkehrsaufkommens keine Änderungen. Gegenüber dem genehmigten Bestand soll der Gesteinsabbau mit unveränderten Randbedingungen erfolgen, d.h. die bisher praktizierte Technik der Rohstoffgewinnung, -förderung und -aufbereitung soll auch mit Inanspruchnahme der Erweiterungsfläche beibehalten werden. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist unmittelbar nach Erteilung der erforderlichen Genehmigung vorgesehen. Für das Vorhaben wurde eine Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 10 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) und Nr. 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Das Vorhaben fällt zudem in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 2.1.2 (Errichtung und Betrieb eines Steinbruchs mit einer Abbaufläche von 10 ha bis weniger als 25 ha) sowie Ziffer 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG (Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 5 ha bis weniger als 10 ha Wald) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die für das Vorhaben notwendige Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung nach § 9 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 UVPG konnte jedoch entfallen, weil die Trägerin des Vorhabens auf freiwilliger Basis die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und ein UVP-Bericht vorgelegt hat. Das Entfallen der Vorprüfung ist zweckmäßig, für das Vorhaben besteht UVP-Pflicht. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben auf Gemarkung der Stadt Gundelsheim ist das Landratsamt Heilbronn.
Problemstellung: Seit dem zweiten Weltkrieg sind die meisten Stehgewaesser in Deutschland rapide eutrophiert, wobei dem Phosphor als wichtigstem Naehrstoff die entscheidende Bedeutung zukam. Waehrend bei den grossen Seen intensive Sanierungsmassnahmen im Einzugsgebiet mittlerweile Erfolge zeigten und die Reoligotrophierung in vollem Gang ist, dauerte es bei den kleineren Stehgewaessern wesentlich laenger, bis im Rahmen von Bestandsaufnahmen Diagnosen erstellt und Sanierungsvorschlaege gemacht wurden. Diese muessen allerdings stets auch die Situation des Sees und seine Nutzung beruecksichtigen, also machbare Ziele definieren. Ziele: - Beschreibung der limnochemischen Verhaeltnisse an ausgewaehlten Kleinseen: Blitzenreuter Seenplatte (Haecklerweiher, Buchsee, Schreckensee, Vorsee), Argensee (27 ha, 8 m tief), Kiesgruben und Fischweiher (ca. 1 ha, max. 4 m tief; alle bisher genannten Seen im Landkreis Ravensburg), Boehringer See (Kreis Konstanz, ein grundwasserbeeinflusstes Toteisloch, 8 ha, 9 m), Ziegeleisee (als Freizeitbad genutzter ehemaliger Lehmsee; Schorndorf, Kreis Waiblingen), Hochwasserrueckhaltebecken (bis 40 ha und 14 m). - Vorschlaege fuer Management: Massnahmen im Einzugsgebiet, Massnahmen im See, Aenderung der fischereilichen Bewirtschaftung, Belassen der Situation. - Untersuchungen der Auswirkungen von Sanierungs- und Restaurierungsmassnahmen; Dokumentation der Reoligotrophierung. Stand der Arbeit: Die Mehrzahl der Projekte ist abgeschlossen (siehe Publikationen). Aktuell werden Hochwasserrueckhaltebecken im Zabergaeu (Kreis Heilbronn) bearbeitet (siehe Projekt 'H2S-Problematik an Stauhaltungen).
Wetterstation des Technischen Hilfswerks Ortsverband Heilbronn
Bresser 6 in 1 Sensor
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 93 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 9 |
| Land | 147 |
| Weitere | 218 |
| Wirtschaft | 2 |
| Wissenschaft | 33 |
| Zivilgesellschaft | 44 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 5 |
| Daten und Messstellen | 266 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 63 |
| Infrastruktur | 1 |
| Kartendienst | 1 |
| Taxon | 179 |
| Text | 77 |
| Umweltprüfung | 38 |
| unbekannt | 41 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 141 |
| Offen | 162 |
| Unbekannt | 178 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 476 |
| Englisch | 59 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 2 |
| Bild | 10 |
| Datei | 192 |
| Dokument | 250 |
| Keine | 95 |
| Webseite | 324 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 327 |
| Lebewesen und Lebensräume | 481 |
| Luft | 200 |
| Mensch und Umwelt | 476 |
| Wasser | 182 |
| Weitere | 420 |