Abgrenzung der hessischen Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete zur Darstellung auf der Topografischen Karte (TK) 1:25000 (nicht der Digitalen TK25). Es wird darauf hingewiesen, dass die hier vorgelegten Abgrenzungen keine rechtsverbindliche Aussage darstellen und daher nur der Orientierung dienen können. Die rechtsverbindlichen Unterlagen liegen bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien, Abteilung Umwelt (Dezernate 41.1 bzw. 31.1). Weitere Informationen zu Wasserschutzgebieten finden Sie im Fachinformationssystem Grundwasserschutz / Wasserschutzgebiete unter gruschu.hessen.de.
Dieser Metadatensatz beschreibt "Trinkwasserschutzgebiete" und "Heilquellenschutzgebiete" als Gebietstyp der Objektart "Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet" des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit. Die Daten der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und NRW sind nicht freigeben und fehlen daher im Datensatz.
Die Datenserie beinhaltet die im Rahmen der Sächsischen Waldfunktionenkartierung erfassten Waldfunktionen (WFK) der Themen Wasser, Natur, Luft, Boden, Landschaft, Kultur, Erholung. Die Daten basieren auf den im Rahmen der Sächsischen Waldbiotopkartierung (WBK) erfassten Waldbiotopen (1994 bis 2000). Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurden erfasst und beschrieben: (1.) nach Sächsischem Naturschutzgesetz § 26 (SächsNatschG) besonders geschützte Wald-Biotoptypen, wie z.B. Moor- und Bruchwälder, höhlenreiche Einzelbäume, naturnahe Quellbereiche, unverbaute Bachläufe (2.) seltene naturnahe Waldgesellschaften, wobei naturnahe Buchen- und Eichenwaldgesellschaften am häufigsten sind und (3.) sonstige wertvolle, aber nicht geschützte Biotoptypen im Wald, zu denen beispielsweise zoologisch/botanisch wertvolle Bereiche, Waldränder und Hecken zählen.
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
"Der Datensatz enthält die das Landschaftsbild prägenden Waldflächen ( 1ha) im Freistaat Sachsen. Waldflächen dieser Waldfunktion tragen entscheidend zur Eigenart oder Schönheit der Landschaft bei. Dies resultiert z. B. aus ihrer Lage (Wälder in intensiv landwirtschaftlich genutzten Gegenden und an weithin sichtbaren Bergflanken), aus ihrem Aufbau oder ihrer Verteilung. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen."
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ohne deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Übersicht der Wasser- und Heilquellenschutzgebiete in Sachsen-Anhalt - im Bestand - Stand: 31.10.2024 Wasserschutzgebiete Bestand ZoneI ZoneI I ZoneI I=ZoneI I I ZoneI I I ZoneI I I A ZoneI I I B Sond er z one Heilquellenschutzgebiete Bestand ZoneI ZoneI I ZoneI I I 000 Maßs tab 1:230. T opogr af i s cheGr u nd l agemi t Genehmi gu ng: „ TÜ K250© Geobas i s- DE/L Ver mGeoLSA[ 2021- 09/010312] “ Abt.2,Dez .21
Der Datensatz enthält alle Waldflächen, die im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) und des § 32 BNatSchG i. V. m. § 22a SächsNatSchGSchutz als Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) oder Vogelschutzgebiete (SPA) ausgewiesen wurden. Ziel der FFH-Gebiete ist der Erhaltung der biologischen Vielfalt durch den Schutz der natürlichen Lebensräume (nach Anhang I der FFH-Richtlinie) sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (nach Anhang II der Richtlinie) auf gesamteuropäischer Ebene sowie – gemeinsam mit den Vogelschutzgebieten – Bildung des kohärenten ökologischen Netzes »Natura 2000«. SPA-Gebiete dienen dem Schutz sämtlicher in Europa wild lebender Vogelarten und ihrer Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung der Zugvögel. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.