<p> <p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p> </p><p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p> Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a> geregelt sind.</p> <p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026, und spiegeln den Stand für das Jahr 2024 wider.</p> <p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">gesundheitlicher Sicht relevanter</a> und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der <a href="https://www.who.int/publications/i/item/9789240034228">Weltgesundheitsorganisation</a> prioritär reduziert werden. </p> <p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,0 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). </p> <p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 15,4 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,2 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). </p> <p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17864">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (232,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,75 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (37,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (227,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (31,56 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme <p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p> <p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p> <p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>.</p> </p><p> Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen <p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a> Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p> <p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p> <p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden (sog. hybride Heizsysteme). Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p> </p><p> Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen <p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2024 mit 65,4 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p> </p><p> Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2024 mit 97,6 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2026)</a>.</p> </p><p> Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) <p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten lagen im Jahr 2024 mit rund 35 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>).</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase </a>bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Ziel in diesem Projekt ist die rationelle Energieverwendung, insbesondere die Erzeugung, Umwandlung und Speicherung von Waerme. Als besonders wichtig werden unter anderem die moeglichen Umweltbeeinflussungen von solchen Systemen erachtet. Seit 1980 wurden die folgenden Systeme untersucht: - Waerme-Kraft-Kopplung - Fortgeschrittene Waermepumpensysteme - Total-Energieanlagen und Blockheizkraftwerke (BHKW) - Messungen der Luftfremdstoffemissionen an Verbrennungsmotor-Waermepumpen und BHKW - Messungen der Nutzungsgrade von oelgefeuerten Zentralheizungskesseln - Gemischte Kuehlsysteme (fuer thermische Kraftwerke).
<p> <p>Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken.</p> </p><p>Großfeuerungsanlagen haben aufgrund der großen Brennstoffmengen eine erhebliche Umweltrelevanz. Seit den 1980er Jahren ist es in Deutschland gelungen, die durch sie hervorgerufene Umweltbelastung - insbesondere ihre Emissionen an Staub, Schwefel- und Stickstoffoxiden und Schwermetallen - erheblich zu senken.</p><p> Technische Maßnahmen erfolgreich <p>In den letzten Jahrzehnten wurden große Anstrengungen unternommen, um die in großen industriellen Anlagen zur Energieumwandlung wie Kraftwerken, Heizkraftwerken und Heizwerken entstehenden Mengen an luftverunreinigenden Stoffen zu senken oder zu vermeiden. Der Vollzug der Verordnung über Großfeuerungsanlagen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/">(13. BImSchV)</a> aus dem Jahre 1983 hat in den 1980er Jahren in den alten und in den 1990er Jahren in den neuen Bundesländern zu einer erheblichen Verbesserung der Umweltsituation beigetragen. Die Betreiber von Altanlagen konnten durch umfangreiche Nachrüstungsmaßnahmen die Emissionen von Schwefeloxiden (SOx) und Stickstoffoxiden (NOx) sowie von Staub einschließlich der an ihm anhaftenden Schwermetalle mindern. Neue Anlagen werden von Anfang an mit hochwirksamen Einrichtungen zur Begrenzung dieser Emissionen ausgestattet.</p> </p><p> Entwicklung der Emissionen von Luftschadstoffen <p>Betreiber von Großfeuerungsanlagen - das sind Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr - müssen seit 2004 zusätzlich zu den jährlichen Emissionsfrachten von SOx, NOx und Staub auch die Brennstoffeinsätze berichten. Darauf aufbauend übermittelt Deutschland im Rahmen EU-rechtlicher Vorgaben alle drei Jahre eine Zusammenfassung dieser Daten an die EU-Kommission. Der Geltungsbereich der Verordnung wurde 2004 auf Gasturbinenanlagen und 2013 auf Verbrennungsmotoranlagen mit jeweils 50 Megawatt Feuerungswärmeleistung oder mehr ausgedehnt. Erstmals zum Berichtsjahr 2016 verpflichtet die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_17_2013/BJNR104400013.html">17. BImSchV</a> auch die abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen zur Berichterstattung an den Bund. So hat sich der Kreis der berichtspflichtigen Anlagen stufenweise vergrößert. </p> <p>Die Abbildungen „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen“ und „Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen“ zeigen die Wirksamkeit der in den 1980er und 1990er Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Den Abbildungen liegen Datenerhebungen zugrunde, die ab dem Jahr 1992 regelmäßig jährlich erhoben werden. Zu diesem Zeitpunkt war in Westdeutschland die Nachrüstung von bestehenden Großfeuerungsanlagen mit Einrichtungen zur Minderung der SO2- und NOx-Emissionen bereits weitgehend abgeschlossen. </p> <p>Deutschlandweit sanken die Emissionen von Schwefeldioxid zwischen 1992 und 2022 nochmals um 96,3 %, von rund 2,5 Millionen Tonnen (Mio. t) auf rund 0,1 Mio. t, die Stickstoffoxid-Emissionen nahmen im gleichen Zeitraum um 63,7 %, von rund 0,45 Mio. t auf rund 0,16 Mio. t ab. Der Anstieg der NOx-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/frachten">Frachten</a> zum Jahr 2004 ist auf die ab diesem Zeitpunkt wirksame Einbeziehung von Gasturbinenanlagen in die Berichterstattungspflicht zurückzuführen. </p> <p>Die Einbeziehung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen ab dem Jahr 2013 wirkt sich wegen der bundesweit sehr geringen Anzahl solcher Anlagen im Geltungsbereich der Verordnung kaum auf die Emissionsentwicklung der Großfeuerungsanlagen aus.</p> <p>Der Anstieg der SO2 und der NOx-Frachten zum Jahr 2016 ist darauf zurückzuführen, dass abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen erstmals für das Jahr 2016 zur Berichterstattung ihrer Emissionen verpflichtet sind; zum Teil haben diese Anlagen in den Jahren davor auf freiwilliger Basis ihre Emissionen berichtet. </p> <p>Der in den Jahren 2017 - 2019 erkennbare, beachtliche Rückgang der Emissionen gegenüber 2016 wurde durch zwei Faktoren begünstigt: Zum einen ging in den Kraftwerken der Einsatz von Stein- und Braunkohle bis zum Jahr 2019 merklich zurück, dagegen stieg der Einsatz von Erdgas an. Zum anderen mussten zahlreiche Großfeuerungsanlagen ab 1.1.2016 strengeren emissionsbegrenzenden Anforderungen der 13. und 17. BImSchV entsprechen. </p> <p>Während der Corona-Pandemie, im Jahr 2020, ging die Stromproduktion und damit auch der Einsatz an Stein- und Braunkohlen zurück. Infolgedessen sanken die NOX und SO2-Emissionen noch einmal deutlich. Der Emissionsanstieg im Jahr 2021 hat verschiedene Gründe. Witterungsbedingt ging die Windstromeinspeisung deutlich zurück. Zugleich stieg der Stromverbrauch im Zuge der wirtschaftlichen Erholung wieder an. Infolgedessen erhöhte sich der Einsatz von Stein- und Braunkohlen in Kraftwerken. Aufgrund der Gaskrise wurde auch im Jahr 2022 mehr Stein- und Braunkohle aber auch mehr Heizöl genutzt, während der Erdgaseinsatz deutlich zurückging. Die dennoch erfolgte Emissionsminderung ist durch die strengeren Grenzwerte der 13. BImSchV aus dem Jahre 2021 zu erklären. Im Jahr 2023 ging der Kohleeinsatz wieder deutlich zurück, was zu einem entsprechenden Emissionsrückgang führte. </p> <p>Aktuelle Angaben zu den jährlichen Emissionsfrachten - auch von anderen Schadstoffen - von Standorten mit einer oder mehreren Großfeuerungsanlagen finden sich auf der Webseite<a href="https://www.thru.de/daten/emissionen-kompakt/liste-schadstoffe/thru-form-id/430/thru-emis-brname/Verbrennungsanlagen%2520%253E%252050%2520MW/thru-emis-brid/1/thru-emis-tid/3/thru-emis-year/2017/"> Thru.de</a>, die Informationen zu Schadstofffreisetzungen und der Entsorgung von Abfällen sowie zu Emissionen aus diffusen Quellen zusammenführt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Entw-Emissionsfrachten-SO2_2026-03-17.png"> </a> <strong> Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Schwefeloxiden aus Großfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Entw-Emissionsfrachten-SO2_2026-03-17.png">Bild herunterladen</a> (91,02 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Emissionsfrachten-SO2_2026-03-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (38,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Entw-Emissionsfrachten-SO2_2026-03-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (32,31 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entw-Emissionsfrachten-NOx_2026-03-17.png"> </a> <strong> Entwicklung der jährlichen Emissionsfrachten von Stickstoffoxiden aus Großfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entw-Emissionsfrachten-NOx_2026-03-17.png">Bild herunterladen</a> (106,66 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entw-Emissionsfrachten-NOx_2026-03-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (38,43 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entw-Emissionsfrachten-NOx_2026-03-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (29,72 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> So heizen Sie klimaverträglich mit Gas <p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li> <li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. </li> </ul> <p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p> <ul> <li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.</li> <li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li> <li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li> </ul> <p><strong>Sie möchten weiterhin mit Gas heizen?</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb einer Gasheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li> <li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li> <li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li> <li>Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist mit einem Gaskessel nur schwierig zu erfüllen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung.</p> <p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. </p> <p><strong>Im Altbau vorausschauend planen:</strong> Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Ein <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-isfp-modernisieren-mit-koepfchen-59828">Individueller Sanierungsfahrplan</a> wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/isfp.jpg"> </a> <strong> Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan" </strong> <br> <p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p> Quelle: BMWK <p><strong>Hinweise für die Erdgasheizung:</strong> </p> <p>Falls Erdgas dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden soll, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Austausch alter Heizkessel:</strong> Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Prüfen Sie den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung. In Hybridheizungen kann eine Wärmepumpe den größten Teil der Heizarbeit übernehmen. Der Heizkessel heizt an kalten Tagen nur noch wenig zu. Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit dem Jahr 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete">Energieverbrauchskennzeichnung</a> von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html">Gebäudeenergiegesetz</a> ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau.</p> <p><strong>Heizen mit erneuerbaren Energien:</strong> Gaskessel gelten als Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Gas-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Gaskessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/gasheizung#hintergrund">Hintergrund</a>.</p> <p><strong>Heizung als Gesamtsystem:</strong> Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb eine „Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose <a href="https://www.energiesparkonto.de/">Energiesparkonto</a>. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">Heizen/Raumtemperatur</a>.</li> <li>Nutzen Sie <a href="https://ratgeber.co2online.de/index.php?berater=foerderratgeber&portal_id=uba">Fördermittel</a>: Sie helfen, die Investitionskosten zu senken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/vielfalt_und_systematik_der_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_quelle_uba.png"> </a> <strong> Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/vielfalt_und_systematik_der_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_quelle_uba.png">Bild herunterladen</a> (295,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kessel.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kombi-kessel.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kombi-kessel.png">Bild herunterladen</a> (216,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_nt-waermepumpe.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_nt-waermepumpe.png">Bild herunterladen</a> (221,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-produkt-2019.png"> </a> <strong> Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-produkt-2019.png">Bild herunterladen</a> (218,81 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/der_installateur_oder_der_hersteller_muss_fuer_verbundanlagen_die_effizienzklasse_angeben.png"> </a> <strong> Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/der_installateur_oder_der_hersteller_muss_fuer_verbundanlagen_die_effizienzklasse_angeben.png">Bild herunterladen</a> (289,78 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_verbundanlage.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-verbundanlage.png"> </a> <strong> Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-verbundanlage.png">Bild herunterladen</a> (244,27 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.png"> </a> <strong> Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.png">Bild herunterladen</a> (145,27 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/dateien/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.pdf">Zeitplan als PDF-Datei</a> (36,33 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Fossile Energieträger wie Erdgas sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO2- und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdgas führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Da das Treibhausgaspotenzial von Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, 25-mal höher ist als das von CO2, ist dies aus Sicht des Klimaschutzes besonders relevant. </p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab dem 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gaskessel, die nach dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung: Beide gelten nicht als zukunftsfähige Lösung, weil Wasserstoff derzeit noch nicht am Markt verfügbar ist und Biomethan ungefähr 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas verursacht. Außerdem ist Biomethan begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Gaskessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent Biomethan beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist, wenn er auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist und das Haus in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.</p> <p>Nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0814">Verordnung (EU) Nr. 813/2013</a> liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02013R0811-20170307">Verordnung (EU) Nr. 811/2013</a> macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html">Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz</a> enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. </p> <p>Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a> enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen. Dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Gas-Brennwertkesseln) und CO-Emissionen.</p> <p>Aufgrund des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html">Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)</a> wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. </p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/mehr-klimaschutz-einer-neuen-heizung">Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energiesparende Gebäude</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete">Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/bioenergie">Bioenergie</a></li> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Emissionshandelsstelle</a> (DEHSt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-wohnen">Marktdaten: Bereich Wohnen</a> (Daten zur Umwelt)</li> </ul> </p><p> So heizen Sie klimaverträglich mit Gas <p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li> <li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. </li> </ul> <p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p> <ul> <li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.</li> <li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li> <li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li> </ul> <p><strong>Sie möchten weiterhin mit Gas heizen?</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Heizkessels, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb einer Gasheizung auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li> <li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li> <li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li> <li>Ab Mitte 2026 bis Mitte 2028 müssen neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist mit einem Gaskessel nur schwierig zu erfüllen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Heizkosten. Der CO₂-Preis im <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Biomethan oder Wasserstoff sind aufgrund hoher Kosten und begrenzter Verfügbarkeit keine empfehlenswerte Lösung.</p> <p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klima- und umweltpolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. </p> <p><strong>Im Altbau vorausschauend planen:</strong> Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt und aufeinander abgestimmt werden können. Ein <a href="https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/individueller-sanierungsfahrplan-isfp-modernisieren-mit-koepfchen-59828">Individueller Sanierungsfahrplan</a> wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Energieberatung für Wohngebäude" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden reicht eine niedrigere Vorlauftemperatur, damit es warm wird.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/isfp.jpg"> </a> <strong> Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan" </strong> <br> <p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p> Quelle: BMWK </p><p> <p><strong>Hinweise für die Erdgasheizung:</strong> </p> <p>Falls Erdgas dennoch zur Raumwärme oder Warmwasserbereitstellung genutzt werden soll, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Austausch alter Heizkessel:</strong> Sollte Ihre Heizung älter als 15 Jahre sein, entspricht sie in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Prüfen Sie den Einsatz von brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Umstellung. In Hybridheizungen kann eine Wärmepumpe den größten Teil der Heizarbeit übernehmen. Der Heizkessel heizt an kalten Tagen nur noch wenig zu. Der Umstieg von einer Gasheizung auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien wird in der "Bundesförderung energieeffiziente Gebäude" (BEG) gefördert. Seit dem Jahr 2016 erhalten Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete">Energieverbrauchskennzeichnung</a> von Heizungsinstallateur*innen, Energieberater*innen oder von Bezirksschornsteinfeger*innen. Sie zeigt Ihnen, wie effizient oder ineffizient das Gerät ist: Geräte der Klassen C und D sollten Sie bald durch modernere Geräte ersetzen, weil sie in der Regel Energie verschwenden, überhöhte Heizkosten verursachen und dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> schaden. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen nach dem <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html">Gebäudeenergiegesetz</a> ausgetauscht werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Brennwert- und Niedertemperaturheizkessel sowie Anlagen, die vor Februar 2002 bereits in selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern installiert waren. Die Einhaltung dieser Austauschverpflichtung kontrollieren die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen im Rahmen der Feuerstättenschau.</p> <p><strong>Heizen mit erneuerbaren Energien:</strong> Gaskessel gelten als Auslaufmodell. Das Gebäudeenergiegesetz fordert, 30 Jahre alte Gas-Heizkessel außer Betrieb zu nehmen. Außerdem schreibt es vor, dass neu installierte Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen müssen. Das gilt für Neubauten in Neubaugebieten ab 2024, für andere Häuser je nach Gemeindegröße ab Mitte 2026 oder 2028. Ab 2045 dürfen Gaskessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage finden Sie im Abschnitt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/gasheizung#hintergrund">Hintergrund</a>.</p> <p><strong>Heizung als Gesamtsystem:</strong> Damit eine Heizung möglichst effizient funktioniert, müssen alle Heizkomponenten optimal eingestellt und aufeinander abgestimmt sein: Wärmeerzeuger, Heizflächen, Thermostatventile, Pumpen- und Reglereinstellungen. Eine solche „Heizungsoptimierung" lohnt sich auch bei bestehenden Heizkesseln. Nur unter dieser Voraussetzung arbeiten Brennwertkessel auch tatsächlich im Brennwertbetrieb (d.h. der Wasserdampf im Abgas wird abgekühlt und fällt als Kondensat an). Beauftragen Sie deshalb eine „Heizungsoptimierung", damit sich die erwartete Energieeinsparung auch tatsächlich einstellt. Das können Sie kontrollieren, indem Sie regelmäßig den Verbrauch des Kessels überwachen. Ein Hilfsmittel dafür ist zum Beispiel das kostenlose <a href="https://www.energiesparkonto.de/">Energiesparkonto</a>. Achten Sie auch auf eine regelmäßige Wartung der Heizung.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizen-raumtemperatur">Heizen/Raumtemperatur</a>.</li> <li>Nutzen Sie <a href="https://ratgeber.co2online.de/index.php?berater=foerderratgeber&portal_id=uba">Fördermittel</a>: Sie helfen, die Investitionskosten zu senken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/vielfalt_und_systematik_der_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_quelle_uba.png"> </a> <strong> Vielfalt und Systematik der Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/vielfalt_und_systematik_der_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_quelle_uba.png">Bild herunterladen</a> (295,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kessel.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Gas- oder Ölkessel </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kombi-kessel.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung Gas- oder Ölkessel, die Raumwärme und Warmwasser bereiten </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_kombi-kessel.png">Bild herunterladen</a> (216,24 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_nt-waermepumpe.png"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Niedertemperatur-Wärmepumpen (ohne Warmwasserbereitung) </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_a_d_nt-waermepumpe.png">Bild herunterladen</a> (221,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-produkt-2019.png"> </a> <strong> Effizienzklassen von Heizgeräten als Produkt </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-produkt-2019.png">Bild herunterladen</a> (218,81 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/der_installateur_oder_der_hersteller_muss_fuer_verbundanlagen_die_effizienzklasse_angeben.png"> </a> <strong> Der Installateur oder der Hersteller muss für Verbundanlagen die Effizienzklasse angeben. </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/der_installateur_oder_der_hersteller_muss_fuer_verbundanlagen_die_effizienzklasse_angeben.png">Bild herunterladen</a> (289,78 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/2013-811_heizgeraete_evk_de_verbundanlage.jpg"> </a> <strong> Energieverbrauchskennzeichnung für Verbundanlagen </strong> Quelle: Europäische Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-verbundanlage.png"> </a> <strong> Effizienzklassen von Heizgeräten als Verbundanlage </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/372/bilder/effizienzklassen-heizgeraete-verbundanlage.png">Bild herunterladen</a> (244,27 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.png"> </a> <strong> Zeitplan für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte und Warmwasserbereiter </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.png">Bild herunterladen</a> (145,27 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/dateien/zeitplan_fuer_oekodesign_und_energieverbrauchskennzeichnung_fuer_heizgeraete_und_warmwasserbereiter.pdf">Zeitplan als PDF-Datei</a> (36,33 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Fossile Energieträger wie Erdgas sind begrenzte Ressourcen, die bei der Verbrennung CO2- und Schadstoffmissionen verursachen. Auch die Gewinnung und der Transport von Erdgas führen zu Umweltbelastungen, vor allem durch Leckagen. Da das Treibhausgaspotenzial von Methan, dem Hauptbestandteil von Erdgas, 25-mal höher ist als das von CO2, ist dies aus Sicht des Klimaschutzes besonders relevant. </p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html">Gebäudeenergiegesetz</a> schreibt vor, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das gilt für Neubaugebiete ab dem 1.1.2024 und für alle anderen Häuser ab 1.7.2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) bzw. 1.7.2028. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Gaskessel, die nach dem 1.1.2024 bis zum 1.7.2026/2028 installiert werden, müssen ab 2029 mit mindestens 15 Prozent Biomethan oder Wasserstoff beliefert werden; bis 2040 steigt der Anteil auf 60 Prozent – Achtung: Beide gelten nicht als zukunftsfähige Lösung, weil Wasserstoff derzeit noch nicht am Markt verfügbar ist und Biomethan ungefähr 60 % der Treibhausgasemissionen von Erdgas verursacht. Außerdem ist Biomethan begrenzt verfügbar, so dass mit starken Preissteigerungen zu rechnen ist. Nach dem 1.7.2026/2028 darf ein Gaskessel nur noch installiert werden, wenn er mit 65 Prozent Biomethan beliefert wird, wenn er Teil einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung ist, wenn er auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist und das Haus in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt, oder wenn das Haus in einem Wärmenetzausbaugebiet liegt und an ein Wärmenetz angeschlossen werden soll.</p> <p>Nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0814">Verordnung (EU) Nr. 813/2013</a> liegen die Anforderungen an die Energieeffizienz für Neugeräte in einem Bereich, der nur noch durch Brennwerttechnik erreicht werden kann, außerdem werden die Luftschadstoffemissionen begrenzt. Die <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02013R0811-20170307">Verordnung (EU) Nr. 811/2013</a> macht die Energieverbrauchskennzeichnung auch für Heizgeräte verpflichtend. Hersteller geben die Kennwerte auf Grundlage von Prüfstandsmessungen an. Das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/envkg_2012/index.html">Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz</a> enthält die Vorschriften über die Kennzeichnung von Heizkesseln im Gebäudebestand. </p> <p>Die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a> enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen und Abgasverluste von Heizkesseln. Sie begrenzt die Stickoxidemissionen. Dies weist der Hersteller nach. Schornsteinfeger*innen messen regelmäßig die Abgasverluste (außer bei Gas-Brennwertkesseln) und CO-Emissionen.</p> <p>Aufgrund des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/behg/BJNR272800019.html">Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG)</a> wird seit 2021 auch der Bereich der Wärmeerzeugung durch ein Emissionshandelssystem abgedeckt. Dadurch werden fossile Brennstoffe wie z.B. Erdgas in den nächsten Jahren stufenweise teurer und die insgesamt zulässigen Treibhausgasemissionen begrenzt. </p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/mehr-klimaschutz-einer-neuen-heizung">Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energiesparende-gebaeude">Energiesparende Gebäude</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung/heizgeraete">Energieverbrauchskennzeichnung für Heizgeräte</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/wasserstoff-schluessel-im-kuenftigen-energiesystem">Wasserstoff – Schlüssel im künftigen Energiesystem</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/bioenergie">Bioenergie</a></li> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Home/home_node.html">Deutsche Emissionshandelsstelle</a> (DEHSt)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/konsum-produkte/gruene-produkte-marktzahlen/marktdaten-bereich-wohnen">Marktdaten: Bereich Wohnen</a> (Daten zur Umwelt)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
Überblick über den jährlichen Ausstoß von verschiedenen Gasen wie CO2, CO, SO2, NOx und Kohlenwasserstoffe sowie Stäuben, die durch Verkehr, private Haushalte, industrielle sowie städtische Feuerungsanlagen und weitere Quellen innerhalb Stuttgarts emittiert werden. Diese Schadstoffe entstehen im Wesentlichen bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Heizöl, Gas, Benzin. Die Emissionen werden aus dem tatsächlichen Energieverbrauch durch Multiplikation mit spezifischen Emissionsfaktoren berechnet. Die Daten reichen zurück bis ins Jahr 1980.
Überblick über den jährlichen Ausstoß von verschiedenen Gasen wie CO2, CO, SO2, NOx und Kohlenwasserstoffe sowie Stäuben, die durch Verkehr, private Haushalte, industrielle sowie städtische Feuerungsanlagen und weitere Quellen innerhalb Stuttgarts emittiert werden. Diese Schadstoffe entstehen im Wesentlichen bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Heizöl, Gas, Benzin. Die Emissionen werden aus dem tatsächlichen Energieverbrauch durch Multiplikation mit spezifischen Emissionsfaktoren berechnet. Die Daten reichen zurück bis ins Jahr 1980.
Das Ziel ist die Entwicklung, der Bau und die Erprobung eines hocheffizienten und möglichst wartungsarmen externen Brennwertmoduls für Biomasseverbrennungsanlagen. Dieses geht einher mit der Untersuchung der Leistungsparameter und auch der Abgasbeeinflussung durch das neue Brennwertmodul. Entscheidender Kern der Entwicklung ist eine Integration und Anpassung einer dem Kondensationswärmeübertrager nachgeschalteten Wärmetauschereinheit, dem Enthalpierad bzw. Rotationswärmeübertrager. Hierbei ist besonders auf die technische Herausforderung einzugehen, dass bei herkömmlichen Rotationswärmeübertragern, wie sie für Gas- und Ölfeuerungen eingesetzt werden, eine relativ kleiner Lamellenabstand vorliegt, was bei Biomassefeuerungen wegen der hohen Aschebeladung im Abgas nicht möglich ist. Diese Problematik wird im geplanten Projekt über diverse Anpassungen in der Geometrie und Betriebsweise des Rotationswärmeübertragers angegangen.
Ergänzung um Zuständigkeiten in den Bereichen Kraftstoffe und Heizöl, neuer Name: Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Energiesicherung; Anlage: Entwurf der Landesverordnung
Pruefung von GFK-Tanks zur Lagerung brennbarer Fluessigkeiten im Hinblick auf eine allgemeine Bauartzulassung.
Ecofys hat in Zusammenarbeit mit Fraunhofer ISI, IZES gGmbH, Öko Institut e.V. und Prof. Dr. Jur. Klinski das 2009 neu in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) über einen Zeitraum von drei Jahren evaluiert. Die wesentlichen Projekterkenntnisse sind: - Aufgrund der Beschränkung des EEWärmeG auf Neubauten hat das Gesetz keine Auswirkung auf Bestandsgebäude, in denen die wesentlichen Wärmeverbräuche anfallen. - Die Erfüllung des EEWärmeG erfolgt hauptsächlich über Ersatzmaßnahmen wie z.B. die Unterschreitung der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 15 Prozent. - Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden durch jeden Neubau-Jahrgang jährlich derzeit rund 90 Mio. m Erdgas und 40 Mio. Liter Heizöl eingespart. In den Neubauten seit 2009 wurden in 2011 insgesamt rund 102 Mio. l Heizöl und rund 264 Mio. m Erdgas eingespart. - Im Neubau 2011 ergeben sich durch das EEWärmeG jährliche Einsparungen an CO2 - Äquivalenten in Höhe von rund 217.000 t (in 2009 und 2010 zwischen 205.000 und 225.000 t), wobei die Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien mit rund 38 Prozent dazu beiträgt. In 2011 wurden somit durch den Neubau seit 2009 insgesamt Emissionen von 646.000 t CO2 - Äquivalenten eingespart.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 430 |
| Europa | 43 |
| Kommune | 11 |
| Land | 136 |
| Weitere | 33 |
| Wissenschaft | 58 |
| Zivilgesellschaft | 21 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 46 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 282 |
| Gesetzestext | 45 |
| Kartendienst | 1 |
| Text | 146 |
| Umweltprüfung | 69 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 218 |
| Offen | 315 |
| Unbekannt | 50 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 527 |
| Englisch | 78 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 46 |
| Bild | 24 |
| Datei | 62 |
| Dokument | 157 |
| Keine | 328 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 133 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 475 |
| Lebewesen und Lebensräume | 455 |
| Luft | 350 |
| Mensch und Umwelt | 583 |
| Wasser | 367 |
| Weitere | 583 |