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Änderung der Biogasanlage W-E Agrarenergie GmbH & Co. KG, Verl

Die W-E Agrarenergie GmbH & Co.KG Am Ölbach 7 33415 Verl beantragt die Änderung der Biogasanlage durch 1. die Verlegung der Waage und des Wiegecontainers BE 1.7, 2. die Errichtung und der Betrieb eines Pumpenraums BE 2.6, 3. die Stilllegung des Heizöltanks BE 6.1, 4. die Stilllegung der Behälter BE 1.4 und BE 2.3 5. die Stilllegung der BHKW 1 – 3 und des Notstrom BHKW und Errichtung und Betrieb der BHKW 5 und 6, 6. die Errichtung und der Betrieb eines Vorlagebehälters BE 6.5, 7. die Errichtung und der Betrieb eines zweiten Entschwefelungs-filters BE 6.13 8. die Errichtung und der Betrieb einer Trafostation, 9. die Errichtung und der Betrieb eines Holzofens mit Holzlager BE 7. Für das Vorhaben ist eine UVP-Vorprüfung erforderlich.

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - Große Ausber GbR, Sassenberg

Die Firma Große Ausber GbR, Ravensbergerstraße 17, 48336 Sassenberg beabsichtigt ihre Biogasanlage durch folgende Maßnahmen wesentlich zu ändern: - Rückbau von 2 Blockheizkraftwerken (BHKW) und einem Heizöltank, - Neubau eines Gärproduktlagers mit Gasspeicher, - Errichtung eines Warmwasserpufferspeicher und - Änderung der Inputstoffzusammensetzung mit Erhöhung der Rohbiogasproduktion.

Detert Schweinemast GbR

Die Detert Schweinemast GbR, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Änderung der Stallanlage und der zugehörigen Gülle-lagerung nach § 16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen am Standort im Landkreis Hildburghausen, 98631 Römhild, Hildburghäuser Straße 61, Gemarkung Römhild. Das geplante Vorhaben betrifft insbesondere die Erhöhung der Güllelagerkapazität von 2.800 m³ auf 6.534m³ sowie weitere Änderungen zur Verbesserung des Anlagenbetriebs im Bereich der Tierhaltung und umfasst folgende Maßnahmen: - Abriss 9 vorhandener Güllelagerbehälter mit Pumpenhaus, 10 stillgelegter Hochsilos und eines Futtermittelsilos sowie Stilllegung einer Güllevorgrube, - Errichtung eines neuen Güllelagerbehälters mit Zeltdach einschließlich Gülleschieberraum und Entnahmeplatte, - Errichtung von 7 Futtermittelsilos und Änderung der Tierverladung, - Rückbau zweier stillgelegter Heizöltanks, - Umnutzung der Klärgrube und der Silagesickersaftgrube zu Wasserzisternen und Errichtung einer abflusslosen Abwassersammelgrube, - Umnutzung mehrerer Nebengebäude zu Abstell-, Lager- und Werkstattbereichen, zum Sozialbereich bzw. zum Futterhaus, - Änderung der genehmigen Stallentlüftung von kombinierter Unterflur-/ Oberflur-Zentral-absaugung in Oberflur-Zentralabsaugung, damit Erhöhung des Güllestauraumes im Maststall, - Änderung der Abluftableitung nach der Abluftreinigungsanlage von Monoschacht in 10 Stück Abluftkamine.

Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG

Die Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG hat mit Datum vom 24.05.2023 (Eingang 26.05.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen durch die Erhöhung der Produktionskapazität auf 570 t/d und 150.000 t/a, dem dauerhaften Betrieb von Zweistoffbrennern und eines Heizöltanks sowie der Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage sowie Nebenanlagen auf dem Grundstück Van-den-Bergh-Str. 35, 47533 Kleve Gemarkung Kellen, Flur 8, Flurstück 1583 beantragt. Die geplante Abwasserbehandlungsanlage fällt unter die Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

G20/2025/116 Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen / OT Krummbek

Die Firma Q-Energie GmbH & Co. KG in 23730 Schashagen, Krummbek 5, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen, Krummbek 5, Gemarkung Krummbek, Flur 1, Flurstücke 11/23. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Stilllegung von zwei bestehenden Zündstrahlmotoren – Stilllegung des bestehenden Heizöltanks – Errichtung und Betrieb eines BHKWs (Gas-Otto-Motor) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,654 MW

Änderung einer Biogasanlage; Harm Drewes

Erweiterung/Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG; hier: Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes in einem Gebäude, Errichtung einer Trafostation, Rückbau des vorh. BHKW I, Änderung des Betriebs vom BHKW II, Umnutzung des vorh. Heizöltanks für Biodiesel

Umrüstung auf Dualstoff-Brenneranlagen

Aufgrund der Gas-Notsituation werden im Werk Bremerhaven der FRoSTA AG insgesamt vier Brenner von reinem Erdgasbetrieb auf Dualstoffbrenner (Erdgas/Heizöl) umgerüstet. Zusätzlich werden 3 Heizöltanks á 40.000 Liter, entsprechende Fundamente, die notwendigen Saugleitungen und Förderpumpenanlagen sowie eine Brandschutzmauer installiert.

Vorprüfung eines Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Er-weiterung einer Feuerungsanlage sowie der Aufstellung eines Heizöltanks

Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt die temporäre Erweiterung ihrer bestehenden Feuerungs-anlagen um einen Ölbrenner mit 5,76 MW Feuerungswärmeleistung sowie die Aufstellung eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von 50 m³

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Fassläger, Tankstellen, Heizöltanks o. ä.)

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage der Warsteiner Brauerei – Haus Cramer KG, Im Waldpark 1 in 59581 Warstein

Die Firma Warsteiner Brauerei Haus - Cramer KG beantragt eine Genehmigung gemäß der §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage durch den Austausch eines Mono-Brenners (Erdgas) durch einen Duo-Brenner (Erdgas/Heizöl) im Gebäude 5 (Produktion) sowie die Aufstellung von zwei Heizöltanks mit je 50 m³ am Standort Im Waldpark 1 in 59581 Warstein, Gemarkung Warstein, Flur 6, Flurstück 509. Bei der Warsteiner Brauerei handelt es sich um eine Anlage zur Herstellung von Bier mit einer Produktionsleistung von 3000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag im Sinne des 7.27.1 (G, E) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1140) in der zurzeit geltenden Fassung. Der vorliegende Antrag beinhaltet die wesentliche Änderung der Dampfkesselanlagen als Nebenanlage zur Brauerei im Sinne der Nr. 1.2.3.1 – Spalte 2 – der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) genannten Anlagen. Diese Nebenanlagen sind, isoliert von der Brauerei als Gesamtanlage betrachtet, eine Anlage im Sinne der Nr. 1.2.3.1 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Rauchgasableitung erfolgt nach wie vor über den 3-zügigen bestehenden Schornstein. Die künftige Leistung des Dampfkessel 1 im Kesselhaus beträgt unverändert 10,5 MW FWL bei einer Leistung von 14 tDampf/h. Für die Dampfkesselanlagen als Bestandteil aller Feuerungsanlagen der Energieversorgung mit Leistung gem. Additionsregel von 20-50 MW FWL ist somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchzuführen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung –(„S“) – des Einzelfalls nach § 10 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

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