Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt die temporäre Erweiterung ihrer bestehenden Feuerungs-anlagen um einen Ölbrenner mit 5,76 MW Feuerungswärmeleistung sowie die Aufstellung eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von 50 m³
Die W-E Agrarenergie GmbH & Co.KG Am Ölbach 7 33415 Verl beantragt die Änderung der Biogasanlage durch 1. die Verlegung der Waage und des Wiegecontainers BE 1.7, 2. die Errichtung und der Betrieb eines Pumpenraums BE 2.6, 3. die Stilllegung des Heizöltanks BE 6.1, 4. die Stilllegung der Behälter BE 1.4 und BE 2.3 5. die Stilllegung der BHKW 1 – 3 und des Notstrom BHKW und Errichtung und Betrieb der BHKW 5 und 6, 6. die Errichtung und der Betrieb eines Vorlagebehälters BE 6.5, 7. die Errichtung und der Betrieb eines zweiten Entschwefelungs-filters BE 6.13 8. die Errichtung und der Betrieb einer Trafostation, 9. die Errichtung und der Betrieb eines Holzofens mit Holzlager BE 7. Für das Vorhaben ist eine UVP-Vorprüfung erforderlich.
Die Firma Große Ausber GbR, Ravensbergerstraße 17, 48336 Sassenberg beabsichtigt ihre Biogasanlage durch folgende Maßnahmen wesentlich zu ändern: - Rückbau von 2 Blockheizkraftwerken (BHKW) und einem Heizöltank, - Neubau eines Gärproduktlagers mit Gasspeicher, - Errichtung eines Warmwasserpufferspeicher und - Änderung der Inputstoffzusammensetzung mit Erhöhung der Rohbiogasproduktion.
Die Detert Schweinemast GbR, stellte beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) den Antrag auf Änderung der Stallanlage und der zugehörigen Gülle-lagerung nach § 16 BlmSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen am Standort im Landkreis Hildburghausen, 98631 Römhild, Hildburghäuser Straße 61, Gemarkung Römhild. Das geplante Vorhaben betrifft insbesondere die Erhöhung der Güllelagerkapazität von 2.800 m³ auf 6.534m³ sowie weitere Änderungen zur Verbesserung des Anlagenbetriebs im Bereich der Tierhaltung und umfasst folgende Maßnahmen: - Abriss 9 vorhandener Güllelagerbehälter mit Pumpenhaus, 10 stillgelegter Hochsilos und eines Futtermittelsilos sowie Stilllegung einer Güllevorgrube, - Errichtung eines neuen Güllelagerbehälters mit Zeltdach einschließlich Gülleschieberraum und Entnahmeplatte, - Errichtung von 7 Futtermittelsilos und Änderung der Tierverladung, - Rückbau zweier stillgelegter Heizöltanks, - Umnutzung der Klärgrube und der Silagesickersaftgrube zu Wasserzisternen und Errichtung einer abflusslosen Abwassersammelgrube, - Umnutzung mehrerer Nebengebäude zu Abstell-, Lager- und Werkstattbereichen, zum Sozialbereich bzw. zum Futterhaus, - Änderung der genehmigen Stallentlüftung von kombinierter Unterflur-/ Oberflur-Zentral-absaugung in Oberflur-Zentralabsaugung, damit Erhöhung des Güllestauraumes im Maststall, - Änderung der Abluftableitung nach der Abluftreinigungsanlage von Monoschacht in 10 Stück Abluftkamine.
Die Firma Q-Energie GmbH & Co. KG in 23730 Schashagen, Krummbek 5, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen, Krummbek 5, Gemarkung Krummbek, Flur 1, Flurstücke 11/23. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Stilllegung von zwei bestehenden Zündstrahlmotoren – Stilllegung des bestehenden Heizöltanks – Errichtung und Betrieb eines BHKWs (Gas-Otto-Motor) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,654 MW
Erweiterung/Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG; hier: Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes in einem Gebäude, Errichtung einer Trafostation, Rückbau des vorh. BHKW I, Änderung des Betriebs vom BHKW II, Umnutzung des vorh. Heizöltanks für Biodiesel
Aufgrund der Gas-Notsituation werden im Werk Bremerhaven der FRoSTA AG insgesamt vier Brenner von reinem Erdgasbetrieb auf Dualstoffbrenner (Erdgas/Heizöl) umgerüstet. Zusätzlich werden 3 Heizöltanks á 40.000 Liter, entsprechende Fundamente, die notwendigen Saugleitungen und Förderpumpenanlagen sowie eine Brandschutzmauer installiert.
Hinweise für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Fassläger, Tankstellen, Heizöltanks o. ä.)
Überschwemmungs- und Risikogebiete In Überschwemmungs- und Risikogebieten gelten besondere Sicherheitsanforderungen an die Heizöllagerung, um bei Hochwasser mögli- che Schäden zu verhindern. In Überschwem- mungsgebieten müssen Sie Ihre Anlage bis zum 05.01.2023 hochwassersicher nachrüsten. In Risikogebieten müssen Sie bis zum 5.01.2033 Ihre Anlage hochwassersicher nachrüsten. Folgende Maßnahmen sind möglich:Stilllegung • Bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oderDer Betreiber hat bei der Stilllegung einer Anlage durch einen Fachbetrieb das in der Anlage und in den Leitungen enthaltene Heizöl sowie dessen Rückstände vollständig entfernen zu lassen. Füll-, Lüftungs- und Entnahmeleitung sind zu ent- fernen. Eine wiederkehrend prüfpflichtige Anlage ist durch einen Sachverständigen einer Stilllegungsprüfung zu unterziehen. • Einbau zugelassener Heizöltanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Auf- schwimmen. Ob Sie sich in einem Überschwemmungsgebiet oder Risikogebiet befinden, können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde erfahren. Alte KunststofftanksGrenzwertgeber alter Bauart Bei älteren Kunststofftanks aus Polyethylen (PE) oder Polyamid (PA) sind folgende äußere Anzeichen, die auf eine kritische Material ermüdung hinweisen, wichtig:Grenzwertgeber, die vor 1985 eingebaut wurden (alte Bauart mit gelochter Schutzhülse) sind gegen neue Grenzwertgeber auszutauschen oder jährlich auszubauen und einer optischen Kontrolle zu unterziehen. Den Austausch bzw. die jährliche Kontrolle muss ein Fachbetrieb durchführen. • Verformungen und Einbeulungen • sogenannter Weißbruch / Risse • Sattelbildung am Tankdach Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung • Ausbildung von „Elefantenfüßen“ • Starke Verfärbungen • Neigungen der Tanks zur Seite Behälter mit einer oder mehreren solcher Problemstellen sollten Sie unbedingt austau- schen lassen, da der sichere Betrieb der An- lage nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) geändert. Dabei war die Zielsetzung des Gesetzgebers, eine bundeseinheitliche Regelung anstelle der bisherigen 16 Länderverordnungen zu schaffen. Mit diesem Faltblatt erhalten Sie die wichtigsten Informationen, die Ihren Heizöltank betreffen. Eine Übersicht zum Tank und zu ausführenden Fachbetrieben finden Sie unter: www.bbs-gt.de www.uniti.de/befuellerpflichten www.wasserwaermeluft.de www.zukunftsheizen.de/tank 99998/01/201708 Ihre zuständige Behörde finden Sie unter: www.zukunftsheizen.de/behördenübersicht in Zusammenarbeit mit Bundesverband Behälterschutz Gütegemeinschaft Tankschutz & Tanktechnik Was Sie als Betreiber eines Heizöltanks beachten müssen Regelmäßige KontrolleDokumentationPrüfung durch SachverständigeBefüllung • Nehmen Sie Ihren Tank mehrmals im Jahr in Augenschein, z. B. vor der Heizperiode, vor ei- ner längeren Abwesenheit oder vor und nach der Befüllung. Achten Sie auf eventuelle Leck- agen, Risse, Verformungen und starken Heizöl- geruch.Als Betreiber eines Heizöltanks haben Sie eine An- lagendokumentation zu führen. Fassen Sie dazu bitte alle Unterlagen zu eventuell durchgeführten Prüfungen, Betriebsanleitungen, Merkblättern, ver- wendeten Werkstoffen, Handwerkerrechnungen, etc. in einem Ordner zusammen. Diese Dokumen- tation müssen Sie bei einem Wechsel des Betrei- bers an den neuen Betreiber übergeben.Sie haben Heizöltanks vor der Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung durch ei- nen Sachverständigen prüfen zu lassen.Bitte beachten Sie, dass für eine ordnungsge- mäße Befüllung des Heizöltanks einige Regeln gelten: Darüber hinaus sind folgende Heizöltanks regel- mäßig wiederkehrend durch Sachverständige zu prüfen:• Ihre Tankanlage muss in einem optisch und technisch guten Zustand sein. • Sind Ihre Tanks in einem Auffangraum aufge- stellt, so muss der Auffangraum trocken sein. Er muss über einen intakten und zugelassenen öldichten Innenanstrich (alternativ eine Folien- auskleidung) verfügen. Im Auffangraum dürfen Sie keine Gegenstände abstellen oder lagern. • Wenn Ihr Heizöltank mit einem Leckwarngerät ausgerüstet ist, achten Sie darauf, dass die grüne Bereitschaftslampe leuchtet. Lassen Sie das Leckwarngerät in den vom Hersteller vor- geschriebenen Intervallen durch einen Fachbe- trieb überprüfen. • Wenn Sie sich beim Zustand Ihres Heizöltanks und zugehöriger Sicherheitseinrichtungen nicht sicher sind, ziehen Sie einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder einen Sachverständigen zu Rate. Auf Verlangen haben Sie als Betreiber des Heizöl- tanks die Anlagendokumentation der zuständigen Behörde, dem Sachverständigen vor Prüfungen und dem Fachbetrieb vor Tätigkeiten am Tank vor- zulegen. Sollten Sie bis jetzt noch keine solche Dokumen- tensammlung angelegt haben, so beginnen Sie bitte – z. B. mit dem nächsten Prüfbericht eines Sachverständigen oder der nächsten Handwerker- rechnung – ab sofort alle Unterlagen aufzubewah- ren. • alle unterirdischen Anlagen und unterirdische Anlagenteile • oberirdische Anlagen mit mehr als 10.000 Litern • oberirdische Anlagen in Schutzgebieten (Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz gebiete, Überschwemmungsgebiete) mit mehr als 1.000 Litern. • Dem Tankwagenfahrer ist der freie Zugang zur Heizungs- und Tankanlage zu gewähren. • Die Bestimmung des Füllstandes und damit der Freimenge muss möglich sein. • Alle Behälter Ihrer Batterietankanlage müssen den gleichen Füllstand aufweisen. • Vor der Befüllung sollte die Heizung ausgeschaltet sein. • Tank, Füllstutzen und Lüftungsleitungs mündung sind während des Betankens durch Kontrollgänge des Tankwagenfahrers zu über- wachen. Ggf. ist der Tankwagenfahrer durch eine weitere Person (z. B. den Eigentümer) nach Einweisung zu unterstützen. Wenn Sie Ihre Heizöltankanlage neu errichten oder wesentlich ändern wollen, müssen Sie dieses Vor- haben der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzeigen. Bei Stilllegung der o. g. Heizöltanks muss durch einen Sachverständigen eine Stilllegungsprüfung erfolgen. Wenn Ihre Anlage ohne Mangel ist oder nur ge- ringfügige Mängel aufweist, bringt der Sachver- ständige eine Plakette mit dem Datum der Prü- fung und dem Datum der nächsten Prüfung an Ihrer Anlage an. Werden bei Prüfungen durch einen Sachverstän- digen geringfügige Mängel festgestellt, haben Sie diese innerhalb von sechs Monaten beseiti- gen zu lassen. Erhebliche und gefährliche Män- gel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen. Nach der Beseitigung von erheblichen oder gefährlichen Mängeln haben Sie die Heizöltanks erneut durch einen Sachverständigen überprü- fen zu lassen. Kann eine ordnungsgemäße Befüllung nicht sichergestellt werden, muss der Tankwagen fahrer die Belieferung ablehnen. Gegebenenfalls festgestellte Mängel sollte Ihnen der Tank wagenfahrer schriftlich mitteilen. Fachbetrieb Für Arbeiten (Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung, Stilllegung) an einer Anlage, die mehr als 1.000 Liter hat, muss ein Fach- betrieb nach AwSV beauftragt werden. Ein Fachbetrieb nach AwSV ist durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert. Lassen Sie sich vor Beginn der Arbeiten den Fachbetriebs-Nachweis zeigen.
Die Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG hat mit Datum vom 24.05.2023 (Eingang 26.05.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen durch die Erhöhung der Produktionskapazität auf 570 t/d und 150.000 t/a, dem dauerhaften Betrieb von Zweistoffbrennern und eines Heizöltanks sowie der Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage sowie Nebenanlagen auf dem Grundstück Van-den-Bergh-Str. 35, 47533 Kleve Gemarkung Kellen, Flur 8, Flurstück 1583 beantragt. Die geplante Abwasserbehandlungsanlage fällt unter die Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 4 |
| Kommune | 1 |
| Land | 26 |
| Weitere | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 4 |
| Umweltprüfung | 18 |
| unbekannt | 4 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 3 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 29 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 1 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 6 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 29 |
| Lebewesen und Lebensräume | 16 |
| Luft | 6 |
| Mensch und Umwelt | 29 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 24 |