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G20/2025/116 Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen / OT Krummbek

Die Firma Q-Energie GmbH & Co. KG in 23730 Schashagen, Krummbek 5, plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 23730 Schashagen, Krummbek 5, Gemarkung Krummbek, Flur 1, Flurstücke 11/23. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Stilllegung von zwei bestehenden Zündstrahlmotoren – Stilllegung des bestehenden Heizöltanks – Errichtung und Betrieb eines BHKWs (Gas-Otto-Motor) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,654 MW

Änderung einer Biogasanlage; Harm Drewes

Erweiterung/Änderung einer Biogasanlage gem. § 16 BImSchG; hier: Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes in einem Gebäude, Errichtung einer Trafostation, Rückbau des vorh. BHKW I, Änderung des Betriebs vom BHKW II, Umnutzung des vorh. Heizöltanks für Biodiesel

Umrüstung auf Dualstoff-Brenneranlagen

Aufgrund der Gas-Notsituation werden im Werk Bremerhaven der FRoSTA AG insgesamt vier Brenner von reinem Erdgasbetrieb auf Dualstoffbrenner (Erdgas/Heizöl) umgerüstet. Zusätzlich werden 3 Heizöltanks á 40.000 Liter, entsprechende Fundamente, die notwendigen Saugleitungen und Förderpumpenanlagen sowie eine Brandschutzmauer installiert.

Vorprüfung eines Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Er-weiterung einer Feuerungsanlage sowie der Aufstellung eines Heizöltanks

Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt die temporäre Erweiterung ihrer bestehenden Feuerungs-anlagen um einen Ölbrenner mit 5,76 MW Feuerungswärmeleistung sowie die Aufstellung eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von 50 m³

Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG

Die Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG hat mit Datum vom 24.05.2023 (Eingang 26.05.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen durch die Erhöhung der Produktionskapazität auf 570 t/d und 150.000 t/a, dem dauerhaften Betrieb von Zweistoffbrennern und eines Heizöltanks sowie der Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage sowie Nebenanlagen auf dem Grundstück Van-den-Bergh-Str. 35, 47533 Kleve Gemarkung Kellen, Flur 8, Flurstück 1583 beantragt. Die geplante Abwasserbehandlungsanlage fällt unter die Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage der Warsteiner Brauerei – Haus Cramer KG, Im Waldpark 1 in 59581 Warstein

Die Firma Warsteiner Brauerei Haus - Cramer KG beantragt eine Genehmigung gemäß der §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage durch den Austausch eines Mono-Brenners (Erdgas) durch einen Duo-Brenner (Erdgas/Heizöl) im Gebäude 5 (Produktion) sowie die Aufstellung von zwei Heizöltanks mit je 50 m³ am Standort Im Waldpark 1 in 59581 Warstein, Gemarkung Warstein, Flur 6, Flurstück 509. Bei der Warsteiner Brauerei handelt es sich um eine Anlage zur Herstellung von Bier mit einer Produktionsleistung von 3000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag im Sinne des 7.27.1 (G, E) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1140) in der zurzeit geltenden Fassung. Der vorliegende Antrag beinhaltet die wesentliche Änderung der Dampfkesselanlagen als Nebenanlage zur Brauerei im Sinne der Nr. 1.2.3.1 – Spalte 2 – der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) genannten Anlagen. Diese Nebenanlagen sind, isoliert von der Brauerei als Gesamtanlage betrachtet, eine Anlage im Sinne der Nr. 1.2.3.1 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Rauchgasableitung erfolgt nach wie vor über den 3-zügigen bestehenden Schornstein. Die künftige Leistung des Dampfkessel 1 im Kesselhaus beträgt unverändert 10,5 MW FWL bei einer Leistung von 14 tDampf/h. Für die Dampfkesselanlagen als Bestandteil aller Feuerungsanlagen der Energieversorgung mit Leistung gem. Additionsregel von 20-50 MW FWL ist somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchzuführen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung –(„S“) – des Einzelfalls nach § 10 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Prüfpflicht für Heizöltanks

laut Focus soll eine Prüfpflicht für Heizöltanks eingeführt werden. 1) Wie viele Unfälle sind seit 2000 durch defekt/veraltete oder gebrochene Tanks geschehen? 2) Wie hoch waren die Schäden? 3) Wie oft wurde Gewässer beeinträchtigt? 4) Die Prüfung soll ca. 100-150€ kosten. Eine Versicherung kostet nach Recherchen ca 40 €. Wieso wird diese nicht Pflicht anstatt die teure Prüfung? http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/oelheizung/tid-26701/neue-pruefpflicht-fuer-oeltanks-alte-heizoeltanks-koennen-hausbesitzer-teuer-zu-stehen-kommen_aid_790091.html

Bekanntgabe nach § 5 Abs.2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Schunk Ingenieurkeramik GmbH in Willich

Die Schunk Ingenieurkeramik GmbH hat mit Datum vom 12.01.2023, zuletzt ergänzt am 15.06.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse auf dem Betriebsgelände Hanns-Martin-Schleyer Str. 5 in 47877 Willich gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb von acht Druckgussanlagen • Errichtung und Betrieb von drei Sandstrahlkabinen und einer Spritzkabine • Errichtung und Betrieb eines 2,9-t-Flüssiggastanks sowie einer Gas-Luft-Misch-anlage • Verlagerung diverser Betriebseinheiten bzw. -einrichtungen (u.a. Druckgussma-schinen, Spritzkabine, Trockner, Nachbearbeitung, Endkontrolle, Verpackung) • Umrüstung bestehender erdgasbefeuerter Trockner auf elektrischen Betrieb • Austausch der vorhandenen Brenner gegen Zweistoffbrenner und Errichtung und Betrieb eines Heizöltanks • Umrüstung des Betriebs der TNV von Erdgas auf Flüssiggas

Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG einer Milchverarbeitungsanlage in 23909 Ratzeburg - Az. G30/2022/097

Die Firma H. Schoppe & Schultz GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Straße 28-30, 23909 Ratzeburg, plant die Umrüstung des bestehenden Dampfkessels mit einem Zweistoffbrenner, die Aufstellung eines Heizöltanks mit einen Fassungsvermögen von 30 m³ und die Anbindung der Heizölversorgung an das Brennersystem des bestehenden Dampfkessels in 23909 Ratzeburg, Heinrich-Hertz-Straße 28-30, Gemarkung Ratzeburg-Neuvorwerk, Flur 1, Flurstücke 27/68, 27/69, 27/114 und 27/126.

G30/20223/010 5N Plus Lübeck GmbH

Einbau und Betrieb eines bivalenten Brenners für Erdgas und Heizöl, Aufstellung eines mobilen Heizöltanks und eines Flüssiggastanks LPG), Umrüstung Brenner Flashdryer, Aufstellung eines zweiten Essigsäuretanks

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