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Vorprüfung eines Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zur Er-weiterung einer Feuerungsanlage sowie der Aufstellung eines Heizöltanks

Die Airbus Operations GmbH beabsichtigt die temporäre Erweiterung ihrer bestehenden Feuerungs-anlagen um einen Ölbrenner mit 5,76 MW Feuerungswärmeleistung sowie die Aufstellung eines Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von 50 m³

Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG

Die Flora Food Manufacturing Germany GmbH & Co. OHG hat mit Datum vom 24.05.2023 (Eingang 26.05.2023) bei der Kreisverwaltung Kleve einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung und den Betrieb einer Anlage zur Herstellung von sonstigen Nahrungsmittelerzeugnissen durch die Erhöhung der Produktionskapazität auf 570 t/d und 150.000 t/a, dem dauerhaften Betrieb von Zweistoffbrennern und eines Heizöltanks sowie der Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage sowie Nebenanlagen auf dem Grundstück Van-den-Bergh-Str. 35, 47533 Kleve Gemarkung Kellen, Flur 8, Flurstück 1583 beantragt. Die geplante Abwasserbehandlungsanlage fällt unter die Nr. 13.1.2 der Anlage 1 des UVPG. Hierfür ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles erforderlich.

Antrag auf Genehmigung gemäß §§ 6 und 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage der Warsteiner Brauerei – Haus Cramer KG, Im Waldpark 1 in 59581 Warstein

Die Firma Warsteiner Brauerei Haus - Cramer KG beantragt eine Genehmigung gemäß der §§ 6 und 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur wesentlichen Änderung der Dampfkesselanlage durch den Austausch eines Mono-Brenners (Erdgas) durch einen Duo-Brenner (Erdgas/Heizöl) im Gebäude 5 (Produktion) sowie die Aufstellung von zwei Heizöltanks mit je 50 m³ am Standort Im Waldpark 1 in 59581 Warstein, Gemarkung Warstein, Flur 6, Flurstück 509. Bei der Warsteiner Brauerei handelt es sich um eine Anlage zur Herstellung von Bier mit einer Produktionsleistung von 3000 Hektoliter Bier oder mehr je Tag im Sinne des 7.27.1 (G, E) des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBI. I S. 1140) in der zurzeit geltenden Fassung. Der vorliegende Antrag beinhaltet die wesentliche Änderung der Dampfkesselanlagen als Nebenanlage zur Brauerei im Sinne der Nr. 1.2.3.1 – Spalte 2 – der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540) genannten Anlagen. Diese Nebenanlagen sind, isoliert von der Brauerei als Gesamtanlage betrachtet, eine Anlage im Sinne der Nr. 1.2.3.1 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Die Rauchgasableitung erfolgt nach wie vor über den 3-zügigen bestehenden Schornstein. Die künftige Leistung des Dampfkessel 1 im Kesselhaus beträgt unverändert 10,5 MW FWL bei einer Leistung von 14 tDampf/h. Für die Dampfkesselanlagen als Bestandteil aller Feuerungsanlagen der Energieversorgung mit Leistung gem. Additionsregel von 20-50 MW FWL ist somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchzuführen. Es wurde eine standortbezogene Vorprüfung –(„S“) – des Einzelfalls nach § 10 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Bekanntgabe nach § 5 Abs.2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Schunk Ingenieurkeramik GmbH in Willich

Die Schunk Ingenieurkeramik GmbH hat mit Datum vom 12.01.2023, zuletzt ergänzt am 15.06.2023, einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse auf dem Betriebsgelände Hanns-Martin-Schleyer Str. 5 in 47877 Willich gestellt. Der Antragsgegenstand umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb von acht Druckgussanlagen • Errichtung und Betrieb von drei Sandstrahlkabinen und einer Spritzkabine • Errichtung und Betrieb eines 2,9-t-Flüssiggastanks sowie einer Gas-Luft-Misch-anlage • Verlagerung diverser Betriebseinheiten bzw. -einrichtungen (u.a. Druckgussma-schinen, Spritzkabine, Trockner, Nachbearbeitung, Endkontrolle, Verpackung) • Umrüstung bestehender erdgasbefeuerter Trockner auf elektrischen Betrieb • Austausch der vorhandenen Brenner gegen Zweistoffbrenner und Errichtung und Betrieb eines Heizöltanks • Umrüstung des Betriebs der TNV von Erdgas auf Flüssiggas

Bekanntmachung gemäß § 5 UVPG - INEOS Solvents Marl GmbH

Die Firma INEOS Solvents Marl GmbH, Paul-Baumann-Str. 1, in 45772 Marl hat die Genehmigung zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Acetylen auf dem Grundstück Paul-Baumann-Str. 1 in 45772 Marl (Gemarkung Marl, Flur 58, Flurstück 43) beantragt. Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb eines Lagertanks für Rußöl (2.000 m3) und eines Heizöltanks (3 m3) sowie der dazugehörigen Apparate einschließlich einer neuen Verlade- und Befüllstelle.

Referentenentwurf der Sonderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage

Vor dem Hintergrund der vorherrschenden ernsten Gasmangellage besteht eine Herausforderung darin, dass Industrieanlagen kurzfristig einen Brennstoffwechsel durchführen müssen. Gleichzeitig besteht ein Bedürfnis die industrielle Lagerkapazität für Heizöl temporär zu erhöhen. Ausgehend davon wurde kurzfristig untersucht, inwieweit Ausnahmen von den Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die Wahrung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt gewährleisten und gleichzeitig notwendige Erleichterungen und Beschleunigungen schaffen können. Hierbei zeigte sich, dass insbesondere im Hinblick auf Verfahrensvorschriften der AwSV Beschleunigungspotential für den Fall eines Brennstoffwechsels besteht. Konkret enthält der vorliegende Entwurf daher befristete Vereinfachungen und Beschleunigungen des Verfahrens unter anderem für die Errichtung und den Betrieb von AwSV-Anlagen oder die erneute Inbetriebnahme stillgelegter Lageranlagen. Hinzukommen Erleichterungen bezüglich der Herstellung und Nutzung von Abfüllflächen. Der Entwurf enthält auch Erleichterungen, um die Tanklagerkapazität für Heizöltanks kurzfristig zu erhöhen. Aufgrund der Befristung der Verordnung entfallen die Vorschriften nach Ablauf von zwei Jahren ohne weiteres. Eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf konnte bis zum 14. September 2022, 12:00 Uhr abgegeben werden. Abschließend wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verordnungsentwurf innerhalb der Bundesregierung noch nicht endgültig abgestimmt ist. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das AwSV-SV.

G30/20223/010 5N Plus Lübeck GmbH

Einbau und Betrieb eines bivalenten Brenners für Erdgas und Heizöl, Aufstellung eines mobilen Heizöltanks und eines Flüssiggastanks LPG), Umrüstung Brenner Flashdryer, Aufstellung eines zweiten Essigsäuretanks

G30/2022/108 - Wesentliche Änderung eines BHKW in 23560 Lübeck

Die Firma GB Foods Production Deutschland GmbH in Geniner Straße 88-100, 23560 Lübeck, plant die wesentliche Änderung eines Blockheizkraftwerks in der Stadt 23560 Lübeck, Geniner Str. 88-100, Gemarkung St. Jürgen, Flur 10, Flurstück 127/7. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Modernisierung der Kombibrenner an den Kesseln zur Ermöglichung des Betriebs mit Heizöl – Errichtung eines Fundaments zum Aufstellen eines mobilen Heizöltanks. Für

Starcke GmbH & Co. KG, Errichtung und Betrieb eines Flüssiggaslagers

Die Fa. Starcke GmbH & Co. KG, Markt 10 in 49324 Melle beantragt die Erteilung einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihres Schleifmittelwerkes am Standort Oldendorfer Straße 60 – 64 in 49324 Melle. Gegenstand der Änderung ist die Errichtung und der Betrieb von 2 Flüssiggaslagertanks mit einer Gesamtlagerkapazität von insgesamt 5,8 Tonnen sowie die Errichtung und der Betrieb eines zusätzlichen Heizöltanks mit einer Lagerkapazität von 10 m³. Die Änderungen sollen dazu dienen, einzelne Feuerungsanlagen der Anlage zur Schleifmittelherstellung bei Gasmangellagen mit alternativen Brennstoffen anstelle von Erdgas versorgen zu können.

Errichtung und Betrieb eines LPG Lagertanks

Errichtung und Betrieb von zwei 2,9 t Flüssiggas-Tanks sowie zwei 5000 Liter Heizöl-Tanks.

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