API src

Found 221 results.

Related terms

Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV Hamburg

Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV Hamburg

Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

Hamburg ist die Grüne Hauptstadt Europas 2011

Hamburg hat von der Europäischen Kommission die Auszeichnung Grüne Hauptstadt Europas 2011 erhalten. In Hamburg mit seinen 1,8 Mio. Einwohnern steht das Engagement für die Umweltpolitik einer angemessenen Finanzierung gegenüber. Die Luftqualität ist sehr gut, und es laufen hierzu zahlreiche Sensibilisierungsprogramme; außerdem hat die Stadt sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. So ist beabsichtigt, die CO2-Emissionen bis 2020 um etwa 40 % und bis 2050 um 80 % zu senken. Eine Maßnahme ist das Kosten-/Nutzen-Benchmarking für die Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden mit Programmen für den Austausch von Beleuchtungskörpern, Heizkesseln und Kühlschränken. Mehr als 200 000 herkömmliche Lampen in über 400 öffentlichen Gebäuden wurden durch Energiesparlampen ersetzt. Außerdem wurden in den letzten Jahren 18 Mio. EUR ausgegeben, um mehr als 600 Heizkessel durch moderne Brennwertkessel zu ersetzen. So wurden die CO2-Emissionen pro Kopf gegenüber 1990 um etwa 15 % gesenkt, und es werden jährlich 46 000 MWh Energie eingespart. Für beinahe alle Einwohner Hamburgs beträgt die Entfernung zu einem öffentlichen Verkehrsmittel höchstens 300 m. Außerdem ist Hamburg durchzogen von einen Grünflächennetz, das für die Bürger leicht zu erreichen ist. Anerkannt wurde auch, dass Hamburg eine gute Öffentlichkeitsarbeit betreibt; hervorzuheben ist insbesondere der Vorschlag für einen „Zug der Ideen", mit dem andere Städte in einem „eigenen“ Wagon für ihre Ideen, Erfolge und Pläne im Bereich Umweltschutz werben können.

EU-Energielabel für Heizungen: Erneuerbare für A+ und A++

Ab dem 26. September 2015 muss die Effizienz von neuen Heizungen über ein Energielabel an der Anlage sichtbar sein. Dann können issen Hauseigentümer auf einen Blick sehen, ob ihre Heizung ihr Zuhause klimafreundlich wärmt. Heizanlagen mit zum Beispiel Solar- oder Geothermie, Biogas, Holz oder einer Wärmepumpe schneiden mit am besten ab“, sagt Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Sie erreichen den Spitzenbereich A+ und A++; Heizkessel mit fossilen Brennstoffen hingegen nur die Klassen A bis G. 2019 wird die Klasse A+++ hinzukommen, die Klasse G entfällt. Ab 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel auch für alte Heizgeräte. Die Energieverbrauchskennzeichnung ist geregelt in der EU-Verordnung (EU) Nr. 811/2013, die am 26. September 2015 in Kraft tritt. Sie gilt für Elektro-, Gas- und Ölheizkessel, Wärmepumpen und Blockheizkrafte sowie Warmwasserbereiter und Kombinationen verschiedener Heizgeräte. Für Biomassekessel greift die Regelung erst ab April 2017.

Wer bekommt den Blauen Engel-Preis 2014?

Gemeinsame Pressemitteilung des Umweltbundesamtes, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Blauen Engel Drei Unternehmen sind nominiert Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr für besonderes unternehmerisches Engagement im Umwelt- und Gesundheitsschutz vergeben. Die zuständige Jury nominierte drei Firmen für den Preis des wichtigsten deutschen Umweltzeichens: den Möbelhersteller hülsta, den Produzenten von Pelletheizkesseln KWB sowie den Druckerhersteller KYOCERA. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Die drei nominierten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz und Wirtschaftlichkeit Hand in Hand gehen können. Mit dem Blauen Engel geben die Unternehmen den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein glaubwürdiges und verlässliches Instrument an die Hand, das Orientierung bei der Auswahl von Produkten gibt.“ Der Preis wird am 28.November im Rahmen der Gala zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis durch die Präsidentin des Umweltbundesamtes Maria Krautzberger verliehen. „Ich wünsche mir noch mehr Unternehmen, die stetig ihre Produkte verbessern und dabei auf den Blauen Engel setzen“, sagt Maria Krautzberger. „Gerade bei Alltagsprodukten, mit denen wir ständig umgehen, brauchen wir Innovationen, die die Umwelt weniger belasten und gleichzeitig die Gesundheit schützen. Mit dem Blauen Engel zeigen die Unternehmen, dass sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesundheit wahrnehmen." Die hülsta-werke Hüls GmbH ist zum zweiten Mal für die Auszeichnung  „Blauer Engel-Preis" nominiert. Das Familienunternehmen aus dem Münsterland konnte bereits 1993 Produkte mit dem Blauen Engel kennzeichnen und war damit eines der ersten in der Möbelbranche. Seit 1996 trägt das gesamte Kastenmöbelsortiment das Umweltzeichen für emissionsarme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen (RAL-UZ 38). Möbel können wegen ihrer großen Oberfläche eine wesentliche Quelle für Schadstoffe in Innenräumen sein. Diese stammen zumeist aus Beschichtungsstoffen, Lacken, Leimen und Klebstoffen. Genau an dieser Stelle setzt die umweltfreundliche Produktion der Hülsta-Werke an. Das Unternehmen treibt die Entwicklung umweltfreundlicher Lacke und Beschichtungen voran und trägt so dazu bei, Produkte seiner Branche umweltverträglicher und damit für den Verbraucher gesünder zu machen. Die KWB - Kraft und Wärme aus ⁠ Biomasse ⁠ GmbH aus Österreich entwickelt innovative Lösungen für Biomasseheizungen und kennzeichnet seit 2003 seine Heizkessel mit dem Umweltzeichen für emissionsarme und energieeffiziente Holzpelletheizkessel (RAL-UZ 112). Holzpelletfeuerungen mit dem Blauen Engel ermöglichen eine effiziente und emissionsarme Nutzung regenerativer Brennstoffe. Sie erfüllen strenge Anforderungen an den energetischen Wirkungsgrad, den Hilfsstrombedarf sowie an die Emissionen von Kohlenmonoxid, Staub, Kohlenstoff und Stickstoffoxiden. Mit einem eigenem Forschungs- und Entwicklungszentrum trägt die KWB Kraft und Wärme aus Biomasse GmbH maßgeblich dazu bei, dass die Emissionen von Feuerungsanlagen für Holzpellets kontinuierlich reduziert werden und verbessert so die Luftqualität. Die KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH, ist einer der weltweit führenden Druckerhersteller. Derzeit sind ca. 50 Systeme mit dem Umweltzeichen für energieeffiziente und emissionsarme Drucker und Kopierer (RAL-UZ 171) gekennzeichnet. 1997 produzierte KYOCERA weltweit den ersten Drucker, der mit dem Blauen Engel zertifiziert wurde. Um den Blauen Engel zu tragen, müssen Drucker und Multifunktionsgeräte mehr als 100 Umwelt- und Sicherheitskriterien einhalten. Hierzu zählen die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, ein geringer Energieverbrauch sowie die recyclinggerechte Konstruktion. Für ein gesundes Raumklima stellt der Blaue Engel strenge Anforderungen an die Freisetzung von feinen und ultrafeinen Partikeln während des Druckbetriebes bei Laserdruckern. Die Nominierungen zum „Blauer Engel-Preis“ erfolgen durch die Jury des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Aus der Flut von Labeln ragt der Blaue Engel weit heraus", sagt Stefan Schulze-Hausmann, Initiator des Deutschen Nachhaltigkeitspreises. „Wir freuen uns, mit dafür zu sorgen, dass er auch in Zukunft von Konsumenten geschätzt und von Herstellern begehrt wird." Die Auszeichnung „Blauer Engel-Preis“ wird in diesem Jahr zum dritten Mal verliehen. Zurzeit gibt es rund 12.000 Produkte mit dem Blauen Engel von 1.500 Unternehmen in zirka 120 verschiedenen Produktgruppen. Alle Produkte und die dahinter liegenden Kriterien sind frei zugänglich unter www.blauer-engel.de einsehbar. Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit garantieren die Jury Umweltzeichen, das Bundesumweltministerium, das Umweltbundesamt und die RAL gGmbH. Mitglieder der Jury Umweltzeichen sind BDI, BUND, DGB, HDE, NABU, vzbv, ZDH, Stiftung Warentest, Medien, Kirchen, Wissenschaft, der Deutsche Städtetag und Bundesländer.

Neue Energieeinsparverordnung tritt in Kraft

Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis. Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Außerdem müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.

Neue Anforderungen an alte Öfen

Alte Holzöfen und -heizkessel verursachen einen erheblichen Ausstoß an Feinstaub und zahlreichen anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen. Deshalb gelten ab 1. Januar 2015 neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Zu diesem Zeitpunkt laufen Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (kurz: 1. BImSchV) aus. Kessel und Öfen, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, sollten noch vor der Heizperiode gegen neue Geräte ausgetauscht oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden. Die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA), Maria Krautzberger: „Die neue Regelung trägt dazu bei, dass die gesundheitsgefährdende Feinstaubbelastung abnimmt. Die hierfür geltenden Luftgrenzwerte werden immer noch nicht überall eingehalten, die darüber hinaus gehenden Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahezu überall überschritten.“ Alte Holzöfen und -kamine verschlechtern die Luftqualität, insbesondere in der direkten Nachbarschaft ihrer Standorte. Die Emissionen aus diesen Anlagen tragen vor allem in den Wintermonaten zu hohen Feinstaubkonzentrationen in der Umgebungsluft bei. Diese sind gesundheitsschädlich und können zu Atemwegserkrankungen führen  bzw. das Herzinfarktrisiko erhöhen. Für mit festen Brennstoffen, wie Holz, betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 errichtet wurden, müssen ab Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, die ein ganzes Haus oder eine Wohnung mit Heizwärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 errichtet wurden, ebenfalls ab dem Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über das Schornsteinfegerhandwerk. Für Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 21. März 2010 errichtet wurden sowie für Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 errichtet wurden, laufen die Übergangsfristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus. Öfen und Kessel, die ab dem 22. März 2010 eingebaut wurden, darf man unbegrenzt weiterbetreiben. Um die Übergangsregelung sozialverträglich zu gestalten, gibt es in der 1. ⁠ BImSchV ⁠ mehrere Ausnahmen: Öfen und Kamine, die die einzige Heizmöglichkeit einer Wohneinheit darstellen, sind von der Nachrüstverpflichtung ebenso ausgenommen wie historische Öfen, Herde, Badeöfen, offene Kamine und handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen. Auch für neue Heizkessel und Öfen treten ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft: Wer ab 1. Januar 2015 ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Um festzustellen, ob die neuen Grenzwerte eingehalten werden, ist bei Kesseln ebenfalls eine Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk erforderlich. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Inbetriebnahme, danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei Einzelraumfeuerungsanlagen ist eine Bescheinigung des Herstellers über die Einhaltung der geforderten Emissionswerte auf dem Prüfstand ausreichend.

Weniger Schadstoffe aus Kamin- und Kachelöfen

Aktualisierte UBA-Broschüre "Heizen mit Holz&" informiert über neue gesetzliche Regelungen und schadstoffarmen Betrieb Winterabende am Kamin werden immer beliebter. Doch Kamine können auch gesundheitsschädliche Luftschadstoffe ausstoßen. Wer die wichtigsten Grundregeln beachtet und geprüfte Anlagen verwendet, kann Gesundheitsrisiken minimieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Seit März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen, die dazu beitragen, beim Betreiben von Kamin- und Kachelöfen, Schadstoffe zu vermindern. In der umfassend überarbeiteten Broschüre des Umweltbundesamtes (⁠ UBA ⁠) „Heizen mit Holz - ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen“ sind Informationen über die neuen Regeln, aber auch zu einem schadstoffarmen Betrieb von Holzöfen oder kleinen Holzheizkesseln beschrieben. Mehrere Faktoren sind entscheidend für die Auswahl der Feuerungsanlage und deren richtigen Betrieb: Zum einen ist es die Brennstoffauswahl und deren Lagerung. Es darf nur trockenes, naturbelassenes Holz eingesetzt werden. Behandeltes sowie beschichtetes Holz gehört ebenso wenig in den Ofen wie etwa selbst hergestellte Papierbriketts. Die neu gefasste Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - kurz: 1.⁠ BImSchV ⁠ - enthält eine Liste der Brennstoffe, die in kleinen Anlagen zulässig sind und legt nun auch einen Grenzwert für den Feuchtegehalt des Holzes fest. Denn: die Verwendung feuchten Holzes senkt nicht nur den Wirkungsgrad der Anlage, auch die Schadstoffemissionen steigen. Zum anderen hat auch der Ofen oder der Heizkessel selbst einen entscheidenden Einfluss auf die Emissionen. Für Öfen, die nur einen Raum beheizen, gelten neue Grenzwerte für die Typprüfung. Diese, vom Hersteller zu veranlassende Prüfung findet statt, bevor die Anlagen auf den Markt kommen. Bei diesen Anlagen sind keine weiteren Messungen nach der Installation und Inbetriebnahme erforderlich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten darauf achten, dass sie beim Kauf eine Bescheinigung über die Einhaltung der Anforderungen erhalten, die der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger vorzulegen sind. Für Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, gelten dagegen neue Grenzwerte, die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger wiederkehrend überwachen. Qualmt der Schornstein, liegt dies nicht immer an der Anlage. Vor allem bei einfachen Geräten haben Betreiberinnen und Betreiber entscheidenden Einfluss auf die Schadstoffemissionen. Neben dem Brennstoff sind auch der Anheizvorgang, die Brennstoffmenge und die richtige Einstellung der Luftzufuhr entscheidend für einen schadstoffarmen Betrieb. Auch dazu gibt die Broschüre des UBA nützliche Hinweise. Der Ratgeber „Heizen mit Holz“ kann kostenfrei bestellt werden per Telefon (zum Ortstarif): 01888/305-3355, per Fax (zum Ortstarif): 01888/305-3356, E-Mail: uba [at] broschuerenversand [dot] de Die Broschüre steht hier auch zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Abschätzung von THG-Einsparungen von Maßnahmen und Instrumenten zu nachhaltigem Konsum

Wie viele Treibhausgasemissionen könnten durch Carsharing, wie viele durch ein verpflichtendes Mobilitätsmanagement in Unternehmen oder durch die Reduktion fleischhaltiger Gerichte in der Gemeinschaftsverpflegung eingespart werden? Der Bericht schätzt das jährliche Treibhausgasminderungspotenzial von 13 Maßnahmen zur Förderung eines nachhaltigen Konsums für Deutschland ab. Insgesamt könnten durch die Maßnahmen (ohne Berücksichtigung von Überschneidungen) im Referenzjahr 2030 rund 12 bis 20 Mio. Tonnen CO 2 e eingespart werden, wobei besonders hohe Potenziale in den Vorschlägen Mobilitätsmanagement, Pkw-Reduktion, Phase-Out fossiler Heizkessel einschließlich Gaskessel sowie in anspruchsvolleren Regelungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie liegen. Veröffentlicht in Texte | 48/2022.

Grundkonzeption eines produktbezogenen Top-Runner-Modells auf der EU-Ebene

Die allgemeinen Betrachtungen zu den Wechselwirkungen zwischen gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen bei der Umsetzung eines EU-Top-Runner-Ansatzes auf Basis der Ökodesign-Richtlinie sowie die besondere Analyse anhand des Beispiels der Heizkessel und Kleinfeuerungsanlagen haben gezeigt, dass der Spielraum für den nationalen Normgeber in der Tendenz immer weiter eingeschränkt wird. Die Ökodesign-Richtlinie hat die Kapazität, eine große und immer weiter steigende Zahl von Produkten von der „Wiege bis zur Wiege“ („cradle to cradle“) umfassend zu regeln. Veröffentlicht in Texte | 36/2011.

1 2 3 4 521 22 23