Die Studie untersucht die Rechtslage nach der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2023 zum Tausch von Heizungsanlagen in Mietgebäuden, einschließlich des Umstiegs auf gewerbliche Wärmelieferungen (z.B. Fernwärme). Dabei werden rechtliche und wirtschaftliche Hindernisse für die Umsetzung der Vorgabe analysiert, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbare Wärme einbauen (§ 71 GEG). Ziel der erarbeiteten Vorschläge ist es, die Umsetzung der 65 %-Erneuerbaren-Wärme-Vorgabe zu erleichtern. Vermieter für die Umsetzung zu motivieren, Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Besonders werden Änderungen bei der Modernisierungsumlage für Fälle des Heizungsaustauschs sowie Reformvorschläge für die Regelung von Wärmelieferungen erarbeitet, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Ab dem 01.01.2022 müssen Gebäudeeigentümer*innen alle Mieter*innen, bei denen bereits fernablesbare Messgeräte installiert sind, monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren. Wie solche Informationen so gestaltet werden können, dass sie rechtssicher und gut verständlich sind und zum Energiesparen motivieren, zeigt ein Leitfaden des UBA. Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 bei allen Mieter*innen fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 01.01.2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten. Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten. Der neue Leitfaden des UBA zur Gestaltung dieser Verbrauchsinformationen kann Messdienstleistern, die solche Heizkosteninformationen als Dienstleistung anbieten, als Richtschnur für ihre Produkte dienen. Gebäudeeigentümer*innen können die Gestaltungsprinzipien für die Ausschreibung dieser Dienstleistung nutzen. Der Leitfaden zeigt, wie die monatlichen Verbrauchsinformationen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden können. Verschiedene Darstellungsmöglichkeiten wurden während der Erstellung des Leitfadens von Verbraucher*innen auf ihre Verständlichkeit bewertet, Verbesserungsvorschläge konnten in den Leitfaden einfließen. Mehr Transparenz über den eigenen monatlichen Energieverbrauch und über die Kosten für Heizen und Warmwasser kann Mieter*innen dazu motivieren, sich energiesparend zu verhalten. Sollte der CO 2 -Preis für fossile Brennstoffe – wie aktuell in der Politik diskutiert – anteilig auf Mieter*innen und Vermieter*innen aufgeteilt werden, profitieren auch Vermieter*innen unmittelbar selbst vom energiesparenden Verhalten ihrer Mieter*innen. Mieter*innen wiederum können Ihren Vermieter auf den Leitfaden als gutes Beispiel für ein verständliches Informationsangebot zum Thema Heizen und Warmwasser verweisen.
Mehr Transparenz über den monatlichen individuellen Energieverbrauch und die Kosten für Heizen und Warmwasser soll Nutzer:innen zusätzliche Impulse für ein energiesparendes Verhalten geben und sie motivieren, bestehende Energiesparpotenziale auszuschöpfen. Der vorliegende Leitfaden zeigt, wie eine monatliche Heizinformation, die die gesetzlichen Anforderungen der Heizkostenverordnung erfüllt, klar, verständlich und motivierend aufbereitet werden kann. Dafür wurde ein Gestaltungsvorschlag entwickelt. Der Gestaltungsvorschlag besteht in einer kompakten Darstellung aller benötigten Daten, Diagramme und Informationen, ergänzt durch Piktogramme, Tipps und Links zu weiterführenden Informationen. Damit ist er sowohl für eine monatliche Übermittlung per Post als auch für die elektronische Darstellung auf Webportalen oder in Apps anwendbar. Der Leitfaden soll Messdienstleistern als Richtschnur für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation, Vermieter:innen als Ausschreibungsgrundlage und Mieter:innen als Referenz für eine verständliche Information zum Thema Heizen und Warmwasser dienen. Quelle: Forschungsbericht
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnung zu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren. In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden, welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlich eine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert.
Der Forschungsbericht widmet sich der Frage, ob und inwieweit sich die Heizkostenabrechnungzu einem informativeren und transparenteren Instrument weiterentwickeln lässt, das dazu beiträgt, den Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser und damit die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren.<BR>In dem Projekt wurde die tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation analysiert und Vorschläge für eine standardisierte Abrechnung unterbreitet. Zudem wurden verschiedene Interessensverbände einbezogen und Verbraucherfeedback eingeholt. In Rahmen des Projekts wurde schließlich eine Musterabrechnung erarbeitet und Wege der verbindlichen Umsetzung aufgezeigt. Dieses könnte als einheitliches Format einer Heizkostenabrechnung verankert werden,welches unabhängig vom jeweiligen Heizkostenverteilerunternehmen genutzt werden kann. Die standardisierte Abrechnung zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass sie auf Basis des Endenergieverbrauchs und mit Hilfe von Energieeffizienzklassen eine Bewertung der Wohnung im Zusammenhang mit dem Gebäude ermöglicht. In die standardisierte Abrechnung wurde zusätzlicheine Verbrauchsanalyse, wie sie derzeit in § 7 HeizkostenV vorgesehen ist, integriert. Darüber hinaus wird eine optionale Erweiterung der standardisierten Abrechnung für Vermieter, Vermieterinnen und Hausverwaltungen entwickelt, welche wichtige Erkenntnisse zu energetisch bedingten Einsparpotenzialen an den Anlagen bzw. im Gebäude aufzeigt und bewertet.Diese zusätzliche Effizienzinformation soll ihre Empfänger motivieren, energetische Verbesserungs- und / oder Optimierungsmaßnahmen an der Heizanlage bzw. der Warmwasseranlage vorzunehmen. Im Kontext des Musters wird eine rechtliche Verankerung von einzelnen Punkten für mehr Transparenz und Verständlichkeit von Heizkostenabrechnungen entworfen. Hierzu wurden auch entsprechende Formulierungsvorschläge für eine Änderung der HeizkostenV erarbeitet.<BR>Quelle: Forschungsbericht
Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz an die Mitgliedsstaaten gestellt. Ausgehend von den vorhandenen Gesetzen und Verordnungen wurde für die nationale Umsetzung analysiert, inwieweit einzelne Anforderungen bereits erfüllt sind und ob weitergehende Anforderungen technisch realisierbar und wirtschaftlich sind. Mit der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vom 25.10.2012 werden Anforderungen an die Mitgliedsstaaten zur Ergreifung von Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz gestellt. Ziel ist die EU-weite Primärenergieeinsparung von 20% bis 2020. Für die Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten notwendige Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis zum 5.Juni 2014 in Kraft zu setzen. In den Artikeln 9 bis 11 sind Anforderungen bezüglich der Verbrauchserfassung, der verbrauchsabhängigen Abrechnung und der Abrechnungsinformationen für die Bereiche Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung enthalten. Mit Hilfe individueller Zähler soll der Endkunde zeitnah detaillierte Informationen über seinen Verbrauch sowie sein Einsparpotenzial erhalten und damit zur Einsparung angeregt werden. Die nationale Umsetzung der Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie steht unter dem Vorbehalt, dass die Anforderungen technisch machbar, finanziell vertretbar und im Vergleich zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen sein müssen. Die in Deutschland geltende Heizkostenverordnung bildet die Grundlage für die Erfassung und Abrechnung des Verbrauchs an Wärme und Warmwasser. Zudem gelten weitere Gesetze und Verordnungen für die Verbrauchsmessung an der Übergabestelle in den Bereichen Strom, Gas und Fernwärme. Für darüber hinausgehende Anforderungen der Artikel 9 bis 11 Energieeffizienzrichtlinie wurde deren technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit untersucht.
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