<p>Was kann ich selbst für den Klimaschutz tun? Der CO₂-Rechner liefert Antworten auf diese Frage, indem er die Möglichkeit bietet, den eigenen CO₂-Fußabdruck zu berechnen und so mögliche Einsparpotenziale zu erkennen. Im März 2024 wurde die Berechnung für das Heizen mit Holz im Rechner angepasst. Im Folgenden beantwortet das Umweltbundesamt (UBA) die am häufigsten hierzu gestellten Fragen.</p><p>1 Holzenergie im UBA-CO₂-Rechner</p><p>1.1 Warum wurde die Berechnung für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner angepasst?</p><p>Holz ist ein wertvoller, nachwachsender und begrenzt verfügbarer Rohstoff, der vielfältige Eigenschaften und Anwendungsfelder hat. Wälder und Holz sind wichtige Speicher für CO2. Zudem konkurrieren zahlreiche Anwendungen um die Nutzung von Holz, z. B. der Bau, die Möbel- und Papierherstellung, Anwendungen in der Industrie und schließlich die Heizenergiegewinnung.</p><p>Auch durch den schrittweisen Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas steigt der Bedarf nach Holz weltweit an, während der Waldbestand weiter zurückgeht. Mit dem CO2-Rechner möchte das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, indem Umweltauswirkungen und mögliche Preisrisiken der Nutzung von Holz als Brennstoff gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse sichtbar gemacht werden.</p><p>1.2 Wie wird die Höhe des CO₂-Ausstoßes für Holzenergie durch das UBA ermittelt und festgelegt?</p><p>Die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe setzen sich wie folgt zusammen: Erstens aus den Treibhausgasemissionen, die durch den Energieeinsatz für Ernte und Transport des Holzes sowie für weitere Herstellungsschritte entstehen (indirekte Emissionen). Diese Berechnung erfolgt auf der Basis durchschnittlicher Wegelängen und üblicherweise genutzter Technik und Verfahren. Zweitens aus Treibhausgasemissionen, die direkt bei der Verbrennung entstehen (direkte Emissionen). Diese ergeben sich aus dem Kohlenstoffgehalt des Holzes und schwanken geringfügig nach Art des Holzes.</p><p>Für Holz aus Garten- und Landschaftspflege werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung mit null angesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass dieses Holz zeitnah verrotten und somit das CO2 auch ohne weitere Nutzung freigesetzt werden würde. Vor dem Hintergrund steigender Bedarfe im Gartenbau (z. B. als Torfersatz) sowie absehbar neuer Nutzungspfade (z. B. als Rohstoff in sogenannten Bioraffinerien oder für die Pflanzenkohlenherstellung) wird allerdings diese Annahme in Zukunft kritisch zu diskutieren sein.</p><p>1.3 Mit welchen Werten rechnet der CO₂-Rechner beim Heizen mit Holzbrennstoffen und mit welchen Werten bei anderen Brennstoffen wie Erdgas oder Erdöl?</p><p>Beim CO2-Rechner werden grundsätzlich sowohl die direkten Emissionen von Brennstoffen als auch die indirekten Emissionen aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=Vorkette#alphabar">Vorkette</a> (Herstellung, Transport) betrachtet. Zudem werden neben CO2 auch weitere Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt. Die einzelnen Emissionsfaktoren lassen sich direkt im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> durch die Eingabe der Verbräuche herauslesen. Normiert auf die Einheit kWh ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Werte für die unterschiedlichen Brennstoffe.</p><p><strong>Wichtig zu beachten:</strong> Die hohen Werte für Holzbrennstoffe dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Öl- und Gasheizungen keine Alternative für Holzheizungen sind. Ein Ausstieg aus Öl und Gas ist zur Erreichung der Klimaneutralitätsziele unabdingbar und dementsprechend auch im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/bild/das-gebaeudeenergiegesetz-ihr-weg-zu-einer-heizung/">Gebäudeenergiegesetz (GEG)</a> verankert. Laut dem GEG gibt es ein Betriebsverbot für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ab dem 1. Januar 2045. Ab Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 sind Heizkessel mit fossilen Brennstoffen nur noch in Kombination mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien oder, unter bestimmten Umständen, als Übergangslösung zulässig. Bereits heute neu installierte Gas- oder Ölkessel müssen ab 2029 einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoff nachweisen.</p><p>Das UBA sieht in Wärmepumpen und Wärmenetzen die vielversprechendsten Heiztechniken. Viele nützliche Hinweise und Empfehlungen zur Wahl der für Ihr Haus passenden Heiztechnik finden Sie in unserem Umwelttipp „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch">Heizungstausch</a>“.</p><p>1.4 Ist eine Holzheizung klimafreundlich, wenn man sie mit Holz vom eigenen Grundstück betreibt (etwa aus Pflegeschnitten oder von abgestorbenen Bäumen)?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner bietet für Holz aus Garten- und Landschaftspflege eine eigene Kategorie zur Auswahl an. Hierbei werden die direkten CO2-Emissionen aus der Verbrennung weiterhin mit null angesetzt, da davon ausgegangen wird, dass es für dieses Holz keine andere wirtschaftliche Verwertung gibt und die CO2-Emissionen ansonsten durch Verrottung zeitnah freigesetzt würden.</p><p>Umwelttipps zum Heizen mit und zu Luft- und Gesundheitsbelastungen finden Sie auch in den UBA-Umwelttipps unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Die Nutzung von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Totholz#alphabar">Totholz</a> aus dem Wald wird übrigens nicht empfohlen. Insbesondere stehendes Totholz ist für ein gesundes Wald-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> besonders wichtig. Daher sollten einzelne abgestorbene Waldbäume nur im Notfall (z. B. zur Schadabwehr) gefällt werden.</p><p>1.5 Werden für die Produktion von Pellets weitgehend Sägeabfälle aus der Holzindustrie benutzt, die sonst verrotten und das gespeicherte CO₂ freisetzen würden? </p><p>Sägenebenprodukte wie Holzspäne finden Verwendung u. a. in Spanplatten, in der Zellstoffherstellung, im Gartenbau oder eben auch in der Pelletherstellung. Es handelt sich demnach nicht um Abfälle, die sonst ungenutzt verrotten würden, sondern um Rohstoffe mit einem wirtschaftlichen Wert für verschiedene Anwendungen.</p><p>Dieser Wert spiegelt sich in einem entsprechenden Marktpreis wider, der deutlich macht, dass die Verfügbarkeit des Rohstoffs begrenzt ist. Die werkstoffliche Nutzung der Sägenebenprodukte ersetzt neu eingeschlagenes Holz sowohl für kurzlebige Produkte (Zellstoff) als auch für langlebige Produkte (Möbel, Baustoffe). Auch Sägeabfälle können so in langlebigen Produkten den holzbasierten CO2-Produktspeicher erhöhen.</p><p>Die Ausweisung der direkten CO2-Emissionen im CO2-Rechner ermöglicht es, die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten von Sägenebenprodukten in Bezug auf ihr Klimaschutzpotenzial miteinander zu vergleichen.</p><p>1.6 Stimmt es, dass bei der Verbrennung von Holz nur das CO₂ frei wird, das zuvor durch die Bäume gebunden wurde? </p><p>Holz ist ein nachwachsender Rohstoff. Er benötigt allerdings Zeit zum Wachsen. Ein Baum ist in der Regel erst nach rund 80 Jahren „erntereif“. Wird dieser Baum verbrannt, wird das über Jahrzehnte gespeicherte CO2 sofort frei und erhöht damit die CO2-Konzentration der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>. Es dauert Jahrzehnte, bis an gleicher Stelle dieses CO2 wieder gebunden wird.</p><p>Lange Zeit wurde davon ausgegangen, dass das CO2 zwar nicht an der gleichen Stelle, aber durch den Zuwachs des gesamten Waldes erneut zeitnah gebunden würde. Daraus entwickelte sich die Konvention, CO2-Emissionen, die beim Verbrennen von Holz entstehen, mit den durch allgemeinen Waldzuwachs gebundenen CO2-Emissionen pauschal zu verrechnen und auszugleichen. Aus fachlicher Perspektive sprechen jedoch mehrere Gründe gegen diese Berechnung:</p><p>Vor diesem Hintergrund folgt der CO2-Rechner einer Grundregel, die auch für ökonomische Bilanzen gilt: Ausgaben (hier: CO2-Emissionen) und Einnahmen (hier: CO2-Bindung) werden nicht vorab verrechnet, sondern getrennt in der Bilanz ausgewiesen, damit wichtige Informationen transparent zugänglich sind. Daher weist der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner z. B. Flugemissionen auch dann aus, wenn diese kompensiert wurden.</p><p>1.7 Ist die CO₂-Neutralität von Holzenergie in EU- und deutschem Recht verankert? Verstößt der CO₂-Rechner gegen geltendes Recht?</p><p>Die Ausweisung von Verbrennungsemissionen in einem Informations- und Bildungstool widerspricht nicht geltendem Recht. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner fällt nicht unter den Anwendungsrahmen der Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der darauf aufbauenden Berechnung der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Im Rahmen der internationalen Treibhausgasbilanzierung ist das UBA sogar gesetzlich verpflichtet, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO2 getrennt zu erfassen und zu betrachten.</p><p>Im Bundes-Klimaschutzgesetz sind die Ziele für die Sektoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzungsnderung#alphabar">Landnutzungsänderung</a> und Forstwirtschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LULUCF#alphabar">LULUCF</a>) verbindlich festgelegt. Demnach sollen bis zum Jahr 2030 jährlich mindestens 25 Mio. t CO2-Äquivalente (CO2e), bis zum Jahr 2045 mindestens 40 Mio. t CO2e aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> durch den Sektor LULUCF zurückgeholt werden. Damit steigen die Anforderungen an die Leistung des Waldes als CO2-Senke. Deutsche Wälder müssen demnach mehr CO2-Emissionen einbinden als emittieren. Daraus folgt, dass ein „klimaneutraler“ Wald den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr genügt.</p><p>1.8 Ist das UBA grundsätzlich gegen die Bewirtschaftung von Wäldern und die Ernte von Holz?</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> befürwortet eine nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung von Wäldern. Aus Klimaschutzsicht gibt es zwei zentrale Herausforderungen: Erstens die Stärkung der Wälder als Kohlenstoffsenke, wie sie das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) vorgibt. Zweitens die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit unserer Wälder gegenüber den Folgen des Klimawandels (Erhöhung der Klimaresilienz).</p><p>Laut Bundes-Klimaschutzgesetzes müssen bis 2030 mindestens 25 Mio. t CO2, bis 2035 mindestens 35 Mio. t CO2 und bis 2045 mindestens 40 Mio. t CO2 durch die Ökosysteme (u. a. Wälder, Moore und Grünflächen) eingespeichert werden. Dies ist ein gesetzliches Ziel, genauso wie die Treibhausgasminderung in anderen Sektoren wie der Energiewirtschaft oder Industrie. Im Bereich der Wälder kann dies durch naturnahe Waldbewirtschaftung, Waldzuwachs und Waldumbau mit möglichst hohem Struktur- und Artenreichtum gelingen. Auch braucht es mehr geschützte Waldbestände.</p><p>Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Speicherung von Kohlenstoffvorräten in Holzprodukten. Denn CO2 wird nicht nur im Wald und im Waldboden, sondern auch in Holzprodukten gespeichert (Produktspeicher). Es ist daher sinnvoll, den wertvollen Rohstoff Holz möglichst lange und mehrfach zu nutzen (Kaskadennutzung), indem er beispielsweise zunächst stofflich als Baustoff genutzt und erst später nach möglichst weiteren Nutzungen als Altholz zur Wärmegewinnung in dafür geeigneten Kraftwerken verbrannt wird. Dies gilt auch für Sägenebenprodukte und die Weiternutzung eines beträchtlichen Anteils des Altholzaufkommens.</p><p>Für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a> ist es wichtig, den gesamten CO2-Speicher „Holz“ (inklusive der Holzprodukte) zu stabilisieren und systematisch zu vergrößern. Hierzu braucht es sowohl Maßnahmen auf der Ebene des Waldspeichers als auch auf der Ebene des Holzproduktspeichers. In unseren Hintergrundpapieren „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschutz-wald-nachhaltige-holznutzung-2021/">Umweltschutz, Wald und nachhaltige Holznutzung in Deutschland</a>“ und „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/netto-null-in-2045-ausbau-der-senken-durch/">Netto-null in 2045: Ausbau der Senken durch klimaresiliente Wälder und langlebige Holzprodukte</a>“ finden sich ausführliche Empfehlungen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Forst- und Holzwirtschaft.</p><p>2 Praktische Fragen rund ums Heizen mit Holzenergie</p><p>2.1 Haben die CO₂-Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO₂-Rechner Folgen für den Betrieb meiner Holzheizung?</p><p>Nein, der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner ist ein Informations- und Bildungstool und hat keine rechtliche Wirkung auf den Betrieb Ihrer Heizung. Wenn Sie mit Holz heizen, müssen Sie die Anforderungen der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a> erfüllen, die u. a. Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Heizkesseln und Einzelraumheizungen enthält. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von den Schornsteinfeger*innen kontrolliert.</p><p>Beachten Sie hierzu auch unsere Umwelttipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Viele Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps auf unserer Seite zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a> sowie in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>. Das Umweltbundesamt empfiehlt die Installation eines Heizsystems, das keine Brennstoffe benötigt (also ohne Gas, Öl, Holz auskommt).</p><p>2.2 Sollten Heizungen, die mit Holzbrennstoffen betrieben werden, zeitnah wieder ausgebaut werden, auch wenn sie noch funktionieren?</p><p>Eine funktionierende Heizung mit Holzbrennstoffen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, darf betrieben werden. Ist Ihr Heizkessel älter als 15 Jahre, empfiehlt das Umweltbundesamt aber, den Austausch des Heizkessels zu prüfen. Auch empfehlen wir, rechtzeitig den Ausstieg aus der Heizung mit Brennstoffen (Gas, Öl, Holz) vorzubereiten und mögliche Fördergelder im Blick zu haben (siehe Umwelttipp <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a>).</p><p>2.3 Ich habe bereits eine Holzheizung eingebaut. Wie kann ich sie so betreiben, dass sie Klima, Umwelt und Gesundheit möglichst wenig belastet? </p><p>In den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipps finden Sie unter der Rubrik <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a> nützliche Hinweise zum Betrieb von Holzheizungen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletkessel">Pelletkessel</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/pelletofen">Pelletofen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/kaminofen/">Kaminofen</a>. Infos finden Sie auch in unserem Ratgeber „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz/">Heizen mit Holz</a>“ oder in unserem Flyer „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig/">Heizen mit Holz: Wenn, dann richtig!</a>“.</p><p>2.4 Welche Heizsysteme sind aus Umweltsicht sinnvoll? </p><p>Grundsätzlich sollte man vor der Auswahl eines spezifischen Heizsystems den Wärmebedarf des Hauses möglichst weitgehend reduzieren – insbesondere durch eine umfassende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermedaemmung-fenster/">Wärmedämmung</a>. Durch Gebäudesanierungen können enorme Einsparpotenziale bei der Wärmeversorgung erschlossen werden.</p><p>Ökonomisch und ökologisch sinnvoll ist es, Gebäude vornehmlich mit Hilfe von Wärmenetzen, sofern diese verfügbar sind, oder Wärmepumpen zu beheizen. Diese können inzwischen auch teilsanierte Bestandsgebäude effizient versorgen. Wo eine Wärmepumpe allein nicht ausreicht, sind Hybridheizungen eine Lösung, bei denen die Wärmepumpe die meiste Heizwärme liefert und ein Heizkessel an den kältesten Tagen unterstützt. Bereits diese Kombination spart viel Brennstoff. Stromdirektheizungen eignen sich nur in energetisch sehr gut gedämmten Gebäuden mit minimalem Heizbedarf.</p><p>Wenn Sie einen Austausch der Heizung oder einen Neubau planen, finden Sie wertvolle Tipps in unseren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-Umwelttipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/heizungstausch/">Heizungstausch</a> sowie unterschiedliche Praxisbeispiele in unserem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/umgebungswaerme-waermepumpen/so-gehts-mit-waermepumpen/">Portal zu Wärmepumpen</a>.</p><p>2.5 Muss ich mir als Besitzer*in einer Holzheizung Sorgen machen, dass auf Holzenergie eine CO₂-Abgabe anfallen könnte?</p><p>Das Umweltbundesamt hat keine Empfehlung zur CO2-Bepreisung von Holzenergie abgegeben.</p><p>Doch auch ohne eine CO2-Abgabe auf Holzenergie sind steigende Preise für Holzbrennstoffe wahrscheinlich. Grund dafür sind die absehbar weltweit steigende Nachfrage nach Holzrohstoffen einerseits und die weltweit abnehmenden Waldbestände andererseits.</p><p>3 Allgemeine Fragen zum UBA-CO₂-Rechner</p><p>3.1 Wer kann den CO₂-Rechner nutzen? </p><p>Der <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> ist ohne Zugangsbarriere für jede und jeden nutzbar. Auch Institutionen oder Unternehmen können den Rechner dementsprechend nutzen.</p><p>3.2 Wie sieht es mit Datenschutz beim CO₂-Rechner aus? Was genau passiert mit den eingegebenen Daten?</p><p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>-CO2-Rechner ist ohne Anmeldung nutzbar. Der Rechner speichert weder zuordenbare IP-Adressen noch sonstige Informationen darüber, wer den Rechner genutzt hat. Eine statistische Auswertung der Besucherzugriffe erfolgt lediglich anonym mit der Open-Source-Software Matomo (siehe <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">Datenschutzerklärung des Rechners</a> (auf der Seite ganz unten)).</p><p>Wenn die Nutzenden ihre Eingaben speichern oder für wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügungen stellen möchte, müssen sie dieser <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/footprint#panel-calc">Speicherung aktiv zustimmen</a>. Sie können sich in diesem Fall einen bei der Zustimmung erzeugten Link kopieren und mit diesem die Eingaben wieder aufrufen, gegebenenfalls weiterbearbeiten und auch wieder löschen. Auch in diesem Fall gilt: Die Daten bleiben anonym, da eine Zuordnung der Daten z. B. über eine IP-Adresse nicht möglich ist.</p><p>Wurde von den Nutzenden der Speicherung der Daten für wissenschaftliche Zwecke zugestimmt, nutzt das UBA diese anonymen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-als-wissenschaftliches">Bilanzen für Forschungszwecke</a>.</p><p>3.3 Wo finde ich UBA-Publikationen und weitere Informationen zu dem Thema?</p><p>Allgemeine Informationen zum CO2-Rechner finden Sie zum einen in den Informationstexten im <a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a> selbst sowie in der Publikation „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/der-uba-co2-rechner-fuer-privatpersonen">Der UBA-CO2-Rechner für Privatpersonen: Hintergrundinformationen</a>“. Das UBA-Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/einsatzmoeglichkeiten-des-uba-co2-rechners-in">Einsatzmöglichkeiten des UBA-CO2-Rechners in Kommunen</a>“ listet Anwendungsfelder und Praxisbeispiele des Rechners z. B. im Kontext von Bildung oder Öffentlichkeitsarbeit auf.</p><p>Spezifische Erläuterungen zur Bilanzierung von Holzbrennstoffen finden sich in im Factsheet „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ansatz-zur-neubewertung-von-co2-emissionen-aus-der">Ansatz zur Neubewertung von CO2-Emissionen aus der Holzverbrennung</a>“, die wissenschaftlichen Grundlagen hierzu u. a. in der 2024 veröffentlichten Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auswirkungen-der-energetischen-nutzung-forstlicher">Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF-Senken (BioSINK)</a>“.</p><p>Darüber hinaus finden Sie viele Anregungen in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/uba-umwelttipps">UBA-Umwelttipps</a> (z. B. zum Thema <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen">Heizen & Bauen</a>) sowie in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen">Publikationsdatenbank des UBA</a>.</p>
<p>Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend </p><p>Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben</p><p><ul><li>Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973).</li><li>Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial.</li><li>Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet.</li><li>Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen.</p><p><strong>Bleileitungen – kaum noch ein Problem:</strong> In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen.</p><p><strong>Bleileitungen erkennen:</strong> Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich:</p><p><strong>Bleileitungen nicht mehr zulässig: </strong>Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen.</p><p><strong>Bleihaltiges Wasser nicht trinken:</strong> Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll.</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong> Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft).</p><p><strong>Gesetzeslage: </strong>Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten.</p><p>In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong> Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.</p>