In Berlin ist der Kraftfahrzeugverkehr seit Jahren ein erheblicher Verursacher nicht nur der Lärmimmissionen, sondern auch der Luftverschmutzung, insbesondere seit die anderen Verursachergruppen in ihrem Beitrag zur Luftbelastung in Berlin wesentlich reduziert wurden. In der Nähe hoher Schadstoffemissionen, wie z.B. in verkehrsreichen Straßenschluchten, treten auch hohe Immissionskonzentrationen auf. Anders als in den meisten Industriegebieten sind in verkehrsreichen Straßen viele Menschen – ob als Anwohner, Kunden oder Beschäftigte – einer erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt. Um den Vorgaben der EU-Richtlinie 2008/50 sowie insbesondere der 39. BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – nach Einhaltung der Grenzwerte am Ort der höchsten Exposition Rechnung zu tragen, ist eine möglichst lückenlose Quantifizierung der Schadstoffbelastung notwendig. Dazu werden in Berlin seit langem die kontinuierlichen Messungen der Luftgüte mit Modellrechnungen in allen verkehrsreichen Straßen, in denen Grenzwerte potenziell überschritten werden, ergänzt. Allerdings spielt selbst in einer verkehrsbelasteten Straßenschlucht der Anteil der durch die übrigen Quellen in der Stadt oder durch Ferntransport von Schadstoffen erzeugten Vorbelastung eine wichtige Rolle. Deshalb wurde für die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin ein System von Modellen angewandt, das über die Ebenen Straßenschlucht, städtische und regionale Hintergrundbelastung sowohl den großräumigen Einfluss weit entfernter Quellen als auch den Beitrag aller Emittenten im Stadtgebiet bis hinein in verkehrsreiche Straßenschluchten berechnen kann. Die Ergebnisse der Messungen der vergangenen Jahre und die für das Jahr 2015 durchgeführten umfangreichen Modellrechnungen lassen u.a. folgende Schlussfolgerungen zu: Die gemessene NO 2 -Belastung sowohl in den Berliner Vororten als auch in Wohngebieten und an Hauptverkehrsstraßen ist nur geringfügig zurückgegangen und liegt in Straßenschluchten fast durchgängig über dem Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 µg/m³. Im Mittel wurden im Jahr 2015 an Hauptverkehrsstraßen Jahresmittelwerte zwischen 41 und 73 µg/m³, in innerstädtischen Wohngebieten von 27 µg/m³ und am Stadtrand von 14 µg/m³ gemessen. Auch 2017 lagen die Jahresmittel an Hauptverkehrsstraßen durchgängig noch über dem Grenzwert vom 40 µg/m³ zwischen 41 und 63 µg/m³. Trotz Verbesserung der Abgastechnik der Fahrzeuge und trotz einer leichten Abnahme des Kfz-Verkehrs in Berlin zwischen 2010 und 2015 hat sich die erwartete starke Abnahme der NO 2 -Immissionen bis jetzt nicht eingestellt. Der stärkste Rückgang ist am Hardenbergplatz zu verzeichnen. Die dort vorwiegend verkehrenden BVG-Busse sind in den letzten Jahren sukzessive mit Stickstofffiltern nachgerüstet oder durch neue saubere Busse ersetzt worden. Wurde 2014 dort noch ein NO 2 -Jahresmittelwert von 62 µg/m³ gemessen, so sank dieser 2015 auf 53 µg/m³ und 2017 auf 45 µg/m³. Einer der Gründe für den allgemein geringen Rückgang der NO 2 -Werte ist die starke Zunahme der Dieselfahrzeuge in Berlin. Hatten im Jahr 2002 noch ca. 14 % aller PKW und leichten Nutzfahrzeuge Dieselmotoren, so stieg der Anteil im Jahr 2015 auf ca. 35 %. Dieselfahrzeuge stoßen wesentlich mehr Stickoxide aus als Benzinfahrzeuge. Auch der Anteil von NO 2 im Abgas hat sich in den letzten 10 Jahren von unter 10 % auf über 40 % erhöht. Damit tragen Diesel-Kfz überproportional zur NO 2 -Belastung an Hauptverkehrsstraßen bei. Zudem hat sich gezeigt, dass Dieselfahrzeuge des neueren Abgasstandards EURO 5 zum Teil höhere NO x -Emissionen erzeugen als Dieselfahrzeuge mit dem älteren EURO 4-Standard. Prognose für 2020 und 2025: Zur Berechnung der für 2020 und 2025 prognostizierten Emissionen wurde das Emissionskataster unter Berücksichtigung der wachsenden Stadt, der verbesserten Heizungstechnik, des Umstieges von Kohle auf andere Energieträger und der Effizienzsteigerung bei den Großfeuerungsanlagen sowie der normalen Kfz-Flottenerneuerung fortgeschrieben. Alle bis 2017 beschlossenen Maßnahmen im Verkehrssektor (z.B. geplante Erweiterung des Busangebotes, Fertigstellung von Straßenbahnlinien, Fertigstellung von neuen Straßenabschnitten, Förderung des Fahrradverkehrs etc.) wurden berücksichtigt. Für die Berechnung der verkehrsbedingten Emissionen wurde das Verkehrsmodell auf die Jahre 2020 und 2025 angepasst. Da zur korrekten Ermittlung der Emissionen aus dem Verkehrssektor der Stauanteil einen wesentlichen Faktor bildet, wurde eine neue Methode entwickelt, ausgehend von der Ist-Situation unter Berücksichtigung der prognostizierten Fahrleistungen auf die zukünftig zu erwartenden Stauanteile zu schließen. Die so ermittelten Verkehrskennzahlen für 2020 und 2025 wurden verwendet, um die verkehrsbedingten Emissionen zu berechnen. Hierbei wurde auch die Wirksamkeit der „Software-Updates“ für Euro-5- und Euro-6-Diesel-Pkw berücksichtigt. Aufgrund der Flottenerneuerung gehen die NO x -Emissionen aus dem Verkehrssektor um durchschnittlich ca. 26 % bis 2020 zurück, bei annähernd gleichbleibender bzw. leicht gestiegener Fahrleistung und etwas schlechteren Verkehrszuständen. Die höchsten NO x -Emissionsminderungen im Verkehrssektor werden mit 56 % für die Linienbusse vorhergesagt, schwere Lkw werden ca. 31 %, Reisebusse ca. 26 %, Pkw ca. 20 % und leichte Nutzfahrzeuge ca. 11 % weniger NO x in Berlin ausstoßen. Hierbei wurden die Erneuerung der BVG-Busflotte und die Nachrüstung berücksichtigt, was zu den erheblichen Emissionsminderungen geführt hat. Die Immissions-Prognose für 2020 hat ergeben, dass weiterhin an ca. 3,5 km Straßenzügen NO 2 -Konzentrationen über 40 µg/m³ vorhergesagt werden, an denen ca. 4.000 Menschen leben. Geht man von einer Unsicherheit von ca. 4 µg/m³ aus, u.a. weil das Rechenmodell im Vergleich zu Messwerten tendenziell etwas unterschätzt oder die Emissionseigenschaften der Fahrzeuge gegebenenfalls zu optimistisch eingeschätzt werden, sind 2020 ca. 15 km Straßenabschnitte noch von Grenzwertüberschreitungen betroffen, an denen ca. 16.000 Menschen leben . Noch nicht berücksichtigt sind Maßnahmen wie die gerade laufende/geplante Anordnung von Tempo 30, Flottenverbesserungen durch verstärkten Kauf von Elektrofahrzeugen, eine Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw und leichten Lkw und sonstige nicht-infrastrukturelle Maßnahmen, wie z.B. die Förderung des Umweltverbundes. Die höchst belasteten Straßenabschnitte liegen mit für 2020 prognostizierten 61 µg/m³ an der Leipziger Straße zwischen Wilhelmstraße und Bundesrat, mit 56 µg/m³ zwischen Charlottenstraße und Friedrichstraße und mit 51 µg/m³ zwischen Friedrichstraße und Leipziger Straße 21. Auch an der Stadtautobahn zwischen Neuer Kantstraße und Spandauer Damm werden ähnlich hohe Werte simuliert. Allerdings ist das hier verwendete einfache, für Simulationen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz vorgesehene Berechnungsmodell nicht geeignet, um die dort vorhandene komplexe Straßenraumsituation mit der Stadtautobahn in Troglage und den 5 m oberhalb angrenzenden Gebäuden korrekt abbilden zu können. Oberhalb 50 µg/m³ wird voraussichtlich auch die Brückenstraße zwischen Köpenicker Straße und Rungestraße liegen. Die übrigen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitte liegen zwischen 40 und 50 µg/m³. Ursachen der hohen NO 2 -Belastung an der Leipziger Straße sind: 81 % der Belastung stammen aus dem Berliner Straßenverkehr, davon 92 % aus Dieselfahrzeugen und nur 8 % aus Ottofahrzeugen; etwas mehr als die Hälfte der vom Kfz-Verkehr stammenden NO 2 -Belastung wird von Diesel-Pkw verursacht, zusammen mit leichten Nutzfahrzeugen macht der Anteil sogar mehr als 70 % aus; Linienbusse an der Leipziger Straße tragen nur noch ca. 11 % zur NO 2 -Zusatzbelastung bei. Damit ist der Beitrag der Linienbusse an der NO 2 -Belastung stark gesunken, was sich messtechnisch am Hardenbergplatz bereits abzeichnet und somit bestätigt wird. Zusätzliche nicht-infrastrukturelle Maßnahmen, wie beispielsweise die im Mobilitätsgesetz vorgesehene verstärkte Förderung des Umweltverbundes und die neue Tarifstruktur des ÖPNV, werden als Szenario in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr sowie auf die Luftschadstoffsituation bis 2020 bewertet. Im Jahr 2025 werden voraussichtlich alle Luftschadstoffgrenzwerte eingehalten. Bewertung anhand eines Indexes Die aus den Modellrechnungen abgeleitete Karte präsentiert die räumliche Verteilung der verkehrsverursachten Luftbelastung für NO 2 und PM 10 für das Prognosejahr 2020. Für beide Stoffe wurde eine zusammenfassende Bewertung vorgenommen. Der ermittelte Index gewichtet die berechneten Konzentrationen anhand der jeweiligen Grenzwerte in dem für diesen Zweck auf rund 12.000 Straßenabschnitte erweiterten Hauptverkehrsnetz und addiert die Quotienten. Ein Index von 1,00 ergibt sich z.B. dann, wenn beide Komponenten 50 % des Grenzwertes erreichen. Alle Abschnitte, die einen Indexwert größer 1,8 (über 90 % Ausschöpfung des jeweiligen Grenzwertes) aufweisen, erfordern zukünftig ein besonderes Augenmerk.
Die Publikation untersucht, wie durch Anpassungen bestehender gesetzlicher Regelungen die Nachfrage nach fester Biomasse im Wärmesektor Deutschlands reduziert werden kann, angesichts begrenzter nachhaltig nutzbarer Bioenergiepotenziale. Es werden fünf Instrumente einer Wirkungsanalyse unterzogen und darauf basierend Anpassungsvorschläge erarbeitet. Um die Nutzung fester Biomasse für Gebäudewärme zu begrenzen sind restriktive Nutzungseinschränkungen notwendig (z.B. Einsatzbeschränkungen von fester Biomasse auf Gebäude niedriger Energieeffizienzklassen in Kombination mit Solarthermie). Die Publikation richtet sich an Fachleute und Entscheidungsträger im Bereich der erneuerbaren Energien und Umweltpolitik.
Aktuelle Arbeiten – Endlager Konrad Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Dezember 2022 Das Niederschlagswasser des südlichen Schachtgeländes von Konrad 1 und des Parkplatzes wird über eine Abwasserleitung der Stadt Salzgitter entsorgt. Dafür liegt eine Einleitungsgenehmigung für maximal 30 Liter pro Sekunde vor. Da höhere Niederschlagsmengen zu erwarten sind, wird ein Rückhaltebecken in Form eines Staukanals benötigt, um den Zufluss in die Abwasserleitung zu begrenzen. Der Staukanal sammelt das Wasser, das anschließend über ein Drosselsystem an die Abwasserleitung abgegeben wird. Das Drosselsystem begrenzt dabei die abfließende Wassermenge. Diese wird kontinuierlich mit einem automatischen Durchflussmesser überwacht. So wird sichergestellt, dass die genehmigte Einleitungsmenge eingehalten wird. Anfang November 2022 haben die Bauarbeiten am Staukanal entlang der Parkplätze mit dem Bodenaushub begonnen. Der Staukanal wird in einer Länge von 56 Metern, einer Breite von 2,2 Metern und einer Tiefe von 1,5 Metern aus Betonfertigteilen erstellt. Sein Speichervolumen beträgt 163.000 Liter. Die Bauarbeiten sollen - abhängig von der Witterung - bis Ende März 2023 abgeschlossen werden. Schachtbau Konrad 1 Neben dem Neubau der beiden Seilfahrtanlagen muss auch die Schachtröhre von Schacht Konrad 1 qualifiziert werden. Schachthauer führen die Arbeiten zur Erneuerung des Schachtstuhls auf der 4. Ebene fort. Sie bauen Stahlträger für den neuen Schachtstuhl ein und bereiten den Einbau weiterer Stahlträger vor. Schachtgelände Konrad 1 Zum Schachtgelände Konrad 1 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 1. Bauarbeiter*innen errichten Schwerlastgerüsttürme an der Nordseite der Schachthalle. Diese werden für den Führungsgerüstwechsel in 2023 benötigt. Eine Baufirma beginnt mit den Betonarbeiten am Staukanal entlang des Parkplatzes (siehe Einblick). Facharbeiter*innen schließen den Innenausbau der neuen Wache ab. Sie beginnen mit dem Verlegen von Pflastersteinen am Gebäude. Ein Dienstleistungsunternehmen nimmt die Heizungstechnik des Heizhauses in Betrieb. Schachtbau Konrad 2 Die Schachtröhre von Schacht Konrad 2 muss vor dem Neubau der Seilfahrtanlage qualifiziert und an einigen Stellen erweitert werden. Bergleute verfüllen die letzten Stauchfugen in der Übergabestation der 2. Ebene . Sie verfüllen außerdem weitere Stauchfugen in der Einlagerungstransportstrecke Nord der 2. Ebene. Schachtgelände Konrad 2 Zur Schachtanlage Konrad 2 gehören alle Bauwerke sowie das eingezäunte Werksgelände um den Schacht Konrad 2. Bauarbeiter*innen stellen den Medienkanal zwischen dem zukünftigen Lüftergebäude und dem zukünftigen Förderturm fertig. Der Medienkanal dient der Verlegung von jeweils einer Niederschlagsleitung und einer Löschwasserleitung. Über den Medienkanal kann man somit jederzeit auf beide Leitungen zugreifen. Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen durch ständige Kontrollen und Nachsorgearbeiten den sicheren Betrieb des Bergwerks Konrad gewährleisten. Die Bohrmannschaft eines Dienstleistungsunternehmens schließt zwei weitere Bohrungen (RB 576 und RB 580) zur Erkundung des zweiten Einlagerungsfeldes ab. Die Bohrkerne helfen den Geolog*innen, die Geologie im Bereich des geplanten Einlagerungsfeldes besser bewerten zu können. Ein Dienstleistungsunternehmen beendet den Einbau eines Fundaments für einen Teil der Baustoffanlage auf der 3. Ebene. Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über das Endlager Konrad informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Darüber hinaus tauschen wir uns mit Fachleuten und Vertretern aus Politik und Gesellschaft aus und lassen diese Rückmeldungen in unsere Arbeit einfließen. Die Infostelle Konrad ist im Dezember von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Es wird trotzdem empfohlen, eine Maske zu tragen. Ab Januar 2023 gelten neue Öffnungszeiten. Dann ist die Infostelle mittwochs und donnerstags von 10:00 bis 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung geöffnet. Aufgrund von umfassenden Schachtbauarbeiten muss das Angebot untertägiger Besichtigungen des Endlagers Konrad für den allgemeinen Besuchsverkehr für mehrere Jahre ausgesetzt werden. Nur im Ausnahmefall besteht in dieser Zeit für Personen mit einem berechtigten fachlichen oder politischen Interesse weiterhin die Möglichkeit, das Endlager Konrad zu besichtigen. Hierzu kann die Infostelle angesprochen werden: info-konrad(at)bge.de Die Infostelle bietet Virtual-Reality-Rundgänge (VR) an, mit denen sich Interessierte einen Einblick in die Situation unter Tage verschaffen können. Die 360-Grad-Panoramen lassen sich auch von zuhause aus erkunden: Endlager Konrad bei Einblicke (externer Link) . Mit der Übersicht zu den aktuellen Arbeiten bieten wir Ihnen einen regelmäßigen Überblick zu den wichtigsten Arbeiten und Meilensteinen im Endlager Konrad. Die Arbeiten sind den wesentlichen Projekten zugeordnet, um den Fortschritt der einzelnen Projekte nachvollziehbar zu dokumentieren. Wir bitten zu beachten, dass nicht alle Arbeiten, die täglich über und unter Tage stattfinden, an dieser Stelle dokumentiert werden können. Bei Bedarf steht Ihnen das Team der Info Konrad gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung. Aktuelle Arbeiten im Überblick Kurzinformationen zum Endlager Konrad Infostelle Konrad
Das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" stellt einen wichtigen Baustein innerhalb der produktbezogenen Umweltpolitik Deutschlands dar. Um dieser Stellung gerecht zu werden, sind sowohl eine gezielte Entwicklung neuer Umweltzeichen als auch eine regelmäßige Anpassung bestehender Vergabegrundlagen an den aktuellen Stand der Technik und des Marktangebotes notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens hat die Ökopol Institut GmbH zwischen 2009 und 2013 dem Umweltbundesamt gezielt Unterstützungsleistungen zur Umsetzung entsprechender Entwicklungs- und Überarbeitungsaufgaben verfügbar gemacht. Konkret wurden durch die Experten von Ökopol und seiner Unterauftragnehmer die folgenden Aufgaben bearbeitet: Revision bestehender Vergabegrundlagen für eine Vielzahl von Produktgruppen aus dem Bereich der Heizungstechnik, für Digitalprojektoren, für Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten, für Sanitär- und Spülwasserzusätze sowie für Bewegungsflächenenteiser, Entwicklung eines neuen Umweltzeichens für Lederhalbzeug. Übergreifende Expertisen zu den Themenstellungen: Anforderungen an Gehäusekunststoffe Entwicklung einer Positionierungsstrategie "Neue Zielgruppen für den Blauen Engel" Erarbeitung eines Rechtsgutachtens zur bundesrechtlichen Verankerung von nationalen Standards für freiwillige Umweltkennzeichnungen Erstellung einer aktuellen Fassung des "Kritischen Papierberichts 2013"Sowie weitere Unterstützungsleistungen wie die Organisation und Moderation eines Strategieworkshops der Jury Umweltzeichen.<BR>Quelle:Forschungsbericht
Das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" stellt einen wichtigen Baustein innerhalb der produktbezogenen Umweltpolitik Deutschlands dar. Um dieser Stellung gerecht zu werden, sind sowohl eine gezielte Entwicklung neuer Umweltzeichen als auch eine regelmäßige Anpassung bestehender Vergabegrundlagen an den aktuellen Stand der Technik und des Marktangebotes notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens hat die Ökopol Institut GmbH zwischen 2009 und 2013 dem Umweltbundesamt gezielt Unterstützungsleistungen zur Umsetzung entsprechender Entwicklungs- und Überarbeitungsaufgaben verfügbar gemacht. Konkret wurden durch die Experten von Ökopol und seiner Unterauftragnehmer die folgenden Aufgaben bearbeitet: Revision bestehender Vergabegrundlagen für eine Vielzahl von Produktgruppen aus dem Bereich der Heizungstechnik, für Digitalprojektoren, für Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten, für Sanitär- und Spülwasserzusätze sowie für Bewegungsflächenenteiser, Entwicklung eines neuen Umweltzeichens für Lederhalbzeug. Übergreifende Expertisen zu den Themenstellungen: Anforderungen an Gehäusekunststoffe Entwicklung einer Positionierungsstrategie "Neue Zielgruppen für den Blauen Engel" Erarbeitung eines Rechtsgutachtens zur bundesrechtlichen Verankerung von nationalen Standards für freiwillige Umweltkennzeichnungen Erstellung einer aktuellen Fassung des "Kritischen Papierberichts 2013" Sowie weitere Unterstützungsleistungen wie die Organisation und Moderation eines Strategieworkshops der Jury Umweltzeichen.<BR>Quelle:Forschungsbericht
Das Umweltzeichen "Der Blaue Engel" stellt einen wichtigen Baustein innerhalb der produktbezogenen Umweltpolitik Deutschlands dar. Um dieser Stellung gerecht zu werden, sind sowohl eine gezielte Entwicklung neuer Umweltzeichen als auch eine regelmäßige Anpassung bestehender Vergabegrundlagen an den aktuellen Stand der Technik und des Marktangebotes notwendig. Im Rahmen des vorliegenden Vorhabens hat die Ökopol Institut GmbH zwischen 2009 und 2013 dem Umweltbundesamt gezielt Unterstützungsleistungen zur Umsetzung entsprechender Entwicklungs- und Überarbeitungsaufgaben verfügbar gemacht. Konkret wurden durch die Experten von Ökopol und seiner Unterauftragnehmer die folgenden Aufgaben bearbeitet: Revision bestehender Vergabegrundlagen für eine Vielzahl von Produktgruppen aus dem Bereich der Heizungstechnik, für Digitalprojektoren, für Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten, für Sanitär- und Spülwasserzusätze sowie für Bewegungsflächenenteiser, Entwicklung eines neuen Umweltzeichens für Lederhalbzeug. Übergreifende Expertisen zu den Themenstellungen: Anforderungen an Gehäusekunststoffe Entwicklung einer Positionierungsstrategie "Neue Zielgruppen für den Blauen Engel" Erarbeitung eines Rechtsgutachtens zur bundesrechtlichen Verankerung von nationalen Standards für freiwillige Umweltkennzeichnungen Erstellung einer aktuellen Fassung des "Kritischen Papierberichts 2013" Sowie weitere Unterstützungsleistungen wie die Organisation und Moderation eines Strategieworkshops der Jury Umweltzeichen. Quelle:Forschungsbericht
Bleirohre: Blei im Trinkwasser ist gesundheitsgefährdend Wie Sie Bleileitungen erkennen und welche Rechte Sie haben Bleirohre und damit bleihaltiges Trinkwasser kann es höchstens noch in älteren Gebäuden geben (Baujahr vor 1973). Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie das Leitungsmaterial. Bleifreie Leitungen sind Ihr gutes Recht: Hausbesitzer und Wasserwerke sind zum Austausch oder zum Stilllegen von Bleileitungen und Teilstücken von Bleileitungen verpflichtet. Kleinkinder und Schwangere sollten Wasser, das durch Bleileitungen geflossen ist, nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen verwenden. Gewusst wie Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend und kann bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern das Nervensystem schädigen sowie die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Bleileitungen – kaum noch ein Problem: In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen, weil auch schon vor 1973 häufig andere Werkstoffe (z. B. Kupfer oder verzinkter Stahl) verwendet wurden. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind nicht mehr betroffen. Bleileitungen erkennen: Um festzustellen, ob sich noch Bleileitungen in Ihrem Haus befinden, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Kontrollieren Sie sichtbare Leitungen (z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler). Bleileitungen sind im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheinen silbergrau. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter, Hausverwalter oder Hauseigentümer nach, wann die Wasserleitungen installiert wurden und aus welchem Werkstoff sie sind. Im Zweifelsfall kann eine fachgerechte Labormessung Aufschluss über die Bleibelastung des Trinkwassers geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Lassen Sie vor der Probenentnahme das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen. Ihr örtliches Gesundheitsamt berät Sie zur der Probenentnahme. Bleileitungen nicht mehr zulässig: Die am 24.06.2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung sieht ein Verbot von Bleileitungen vor. Demnach sind bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb ist beim Austausch von Bleileitungen darauf zu achten, dass diese vollständig ausgetauscht werden und eine Entfernung auch von Teilstücken ist zwingend notwendig. Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an das Gesundheitsamt oder ziehen Sie Fachbetriebe der Sanitär- und Heizungstechnik zu Rate. Auch die Verbraucherzentralen und Mietervereine sowie der Verband der Haus- und Grundbesitzer können Ihnen helfen. Bleihaltiges Wasser nicht trinken: Verwenden Sie (möglicherweise) bleibelastetes Wasser nicht als Trinkwasser oder zur Zubereitung von Speisen. Für schwangere Frauen, Säuglinge und Kinder bis zum sechsten Lebensjahr ist Wasser aus Bleirohren als Trinkwasser immer ungeeignet. Verwenden Sie stattdessen in solchen Fällen abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“. Die Anwendung von Filtern zur Bleientfernung ist nicht sinnvoll. Unabhängig von einer möglichen Bleibelastung sollten Sie nach längerer Standzeit das erste Wasser aus der Leitung nicht für die Ernährung verwenden. Lassen Sie das Stagnationswasser ablaufen, bis es kühl aus der Leitung läuft. Wenn eine Überschreitung des Grenzwertes im Trinkwasser festgestellt wird, muss Abhilfe – letztlich durch das Entfernen der Bleileitungen – geschaffen werden. Bis dahin ist eine äußerliche Anwendung des Wassers zur Körperpflege aus gesundheitlicher Sicht noch möglich. Hintergrund Umweltsituation: Das Trinkwasser in älteren Häusern mit Wasserrohren aus Blei kann erhöhte Bleigehalte aufweisen und dadurch Ihre Gesundheit gefährden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Wasser längere Zeit in Bleirohren gestanden hat (z. B. über Nacht). Gesundheitlich bedeutend ist vor allem die schleichende Belastung durch regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen. Sie beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern. Besonders empfindlich auf Blei reagiert das sich entwickelnde kindliche Nervensystem. Beim Erwachsenen wird Blei ausgeschieden oder in den Knochen eingelagert. Es kann von dort aber wieder ins Blut gelangen (z. B. während der Schwangerschaft). Gesetzeslage: Nähere Bestimmungen zur Trinkwasserqualität in Deutschland und zu Grenzwerten für bedenkliche Stoffe finden sich in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Angesichts des ständig erweiterten Wissens zur Giftigkeit von Blei gerade für die Jüngsten unter uns setzte der Verordnungsgeber den Grenzwert für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrmals herab. Ende der 1990er-Jahre betrug er 0,040 mg/l, später noch 0,025 mg/l. Seit 1. Dezember 2013 gilt laut Trinkwasserverordnung 0,010 mg/l verbindlich einzuhalten. In der aktuellen Trinkwasserverordnung wird der Grenzwert weiter abgesenkt: Ab dem 12.01.2028 gilt ein Grenzwert von 0,005 mg/l (entspricht 5 µg/l). Der Verordnungsgeber räumte den Gebäudeeigentümern und Wasserversorgern eine Übergangszeit bis 12.01.2026 ein. Bis dahin müssen sie eventuell noch vorhandene Bleirohre und auch Teilstücke gegen Rohre aus besser geeignetem Material austauschen oder zumindest stilllegen. Bereits der seit 1. Dezember 2013 geltende Grenzwert ist in Trinkwasser, das durch Bleirohre geflossen ist, vermutlich nicht einzuhalten. Im Stagnationswasser wird er sogar oft um ein Vielfaches überschritten. Daher gab es zum vollständigen Austausch der Bleileitungen schon bisher eigentlich keine Alternative. Auch kleine Teilabschnitte aus Blei sind kritisch, denn im Kontakt mit anderen metallenen Werkstoffen können sie durch galvanische Korrosion unverhältnismäßig viel Blei ins Trinkwasser abgeben. Marktbeobachtung: Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts war Blei aufgrund seiner technisch hervorragenden Eigenschaften ein gebräuchliches Material für Trinkwasserleitungen in Gebäuden. Auch die Leitungen zum Anschluss der Gebäude an die Verteilungsleitung unter der Straße (Hausanschlussleitung) wurden damals häufig aus Blei gefertigt. In Teilen Süddeutschlands wurden Bleileitungen allerdings schon 1878 verboten. Auch in den restlichen Teilen Deutschlands ging der Einsatz von Blei in der Trinkwasser-Installation mehr und mehr zurück. Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Leitungsmaterial verwendet.
Datensammlung für die Aufgaben der Energiewirtschaft. Gebäudebestand der öffentlichen Einrichtungen in Hamburg, Registrierung der monatlichen Verbrauchsdaten für Heizenergie, Wasser und Strom. Verzeichnis der Heizungstechnik, Nutzflächen, Gebäudetechnik. Zweck: Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Einflußnahme auf das Verbraucherverhalten und Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen. Handbuch und >Systembeschreibung HEISS.
Häuser heizen, nicht das Klima Energetische Sanierungen wie Wärmedämmung von Fassaden, Dach und Keller bergen großes Potenzial zum Energiesparen – gute Planung vorausgesetzt. Ein neues UBA-Hintergrundpapier beantwortet wichtige Fragen. Die Heizung ist mit rund 70 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch der größte Energiefresser in privaten Haushalten. Das ist teuer – und klimaschädlich. Denn auch knapp 60 Prozent des CO 2 -Ausstoßes im Bereich „Wohnen“ wird durch Heizen verursacht. Der schnellste und einfachste Weg, um das Klima zu schützen, ist Energiesparen. Nicht verbrauchte Energie verursacht keine Emissionen – und kostet, nach der anfänglichen Investition, auch kein Geld. Je weniger Energie heute verbraucht wird, desto weniger schlagen Energiekosten zu Buche, selbst wenn sie weiter steigen. Individuell geplant, auf das einzelne Gebäude abgestimmt und von Experten durchgeführt ist Wärmedämmung eine sinnvolle Maßnahme, um Gebäude zu heizen und nicht das Klima. Warum sollte ein Gebäude wärmegedämmt werden? Gleich mehrere Gründe sprechen für die energetische Sanierung von Gebäuden: So kann mit geeigneten Maßnahmen wie Wärmedämmung und effizienter Heiztechnik der Primärenergiebedarf um bis zu 90 Prozent gesenkt werden. Gute Wärmedämmung reduziert den Wärmeverlust und kann damit die Heizkosten deutlich senken. Gleichzeitig steigern Investitionen in einen besseren Wärmeschutz den Wert des Gebäudes. Und nicht zuletzt hilft Wärmedämmung dem Klimaschutz , denn weniger verbrauchte Energie verursacht auch weniger klimaschädliche Emissionen. Welche Dämmstoffe eignen sich für Wärmedämmung? Für jedes Gebäude und jeden Anwendungsfall gibt es einen geeigneten Dämmstoff. Zur Auswahl stehen Dämmstoffe aus mineralischen, nachwachsenden oder synthetischen Rohstoffen. Allerdings muss das Material bei der Sanierung von Bestandsgebäuden zur vorhanden Struktur und Bauphysik passen. Entscheidend ist am Ende die erreichbare Dämmwirkung. Eine gute Planung und Beratung ist auch bei der Wahl des Dämmstoffes entscheidend. Eine Übersicht über die gängigen Dämmstoffe und ihre Einsatzgebiete zeigt das UBA-Hintergrundpapier Wärmedämmung . Lohnt sich Wärmedämmung auch finanziell? Ob sich Wärmedämmung wirtschaftlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Dazu gehören der Ausgangszustand des Gebäudes, die künftige Entwicklung der Energiepreise, die fachgerechte Ausführung der Wärmedämmung und die Frage, ob die Wärmedämmung in ohnehin anstehende Sanierungsmaßnahmen integriert wird. Bleibt die erwartete Energieeinsparung aus, kann das viele Ursachen haben, die oft gar nicht mit der Wärmedämmung zusammenhängen. Baubegleitung und die Auswertung von Verbrauchsdaten sind geeignete Hilfsmittel, um diese Ursachen zu identifizieren und zu beheben. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sichert und schafft Wärmedämmung Arbeitsplätze und verringert gesellschaftliche Folgekosten durch Umwelt-und Gesundheitsschäden, da ein geringerer Energieverbrauch die Emission von Treibhausgasen und Luftschadstoffen wie Feinstaub verringert. Welche Umweltwirkungen haben Dämmstoffe? Im Lebenszyklus sparen alle Wärmedämmstoffe deutlich mehr Energie, als ihre Herstellung benötigt. Das heißt: Der höhere Energieverbrauch eines ungedämmten Gebäudes belastet die Umwelt stärker als die Herstellung des Dämmstoffs. Trotzdem ist sehr wichtig, die Umweltbelastungen bei der Dämmstoffherstellung möglichst gering zu halten, Verfahren zur Rückgewinnung und Wiederverwertung der Rohstoffe zu entwickeln und Schadstoffe in den Produkten zu vermeiden. Eine Orientierung bietet das Umweltzeichen „Blauer Engel“, mit dem verschiedene umwelt- und gesundheitsverträgliche Dämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme ausgezeichnet sind. Stichworte Biozide in Fassaden: Wie hoch ist hier die Umweltbelastung? An Gebäudefassaden können sich Algen und Pilze ansiedeln. Gerade in Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) greifen deshalb viele Hausbesitzer zu mit Bioziden ausgerüsteten Anstrichen und Putzen. Inzwischen sind die meisten Fassadenfarben mit Bioziden ausgerüstet. Mit negativen Folgen für die Umwelt: Die Biozide gelangen über die Auswaschung in den Boden oder das Ablaufwasser, das vor Ort versickert oder zum Teil ungeklärt in Gewässern landet. Der Einsatz von biozidhaltigen Produkten ist aber oft vermeidbar. Oberflächen, die trocken bleiben, zum Beispiel mithilfe ausreichender Dachüberstände, werden weniger von Algen und Pilzen befallen. Wirksam ist auch eine Vorhangfassade zum Beispiel aus Schindeln – in einigen Gegenden Deutschlands ist dies seit Jahrhunderten üblich. Wann ist Innendämmung eine Alternative zur Außendämmung? Ein Gebäude von innen zu dämmen kommt immer dann in Betracht, wenn die Fassade optisch nicht verändert werden darf, das Gebäude denkmalgeschützt ist oder wenn die Innendämmung rasch und kostengünstig realisierbar ist. Innendämmung verbessert, fachgerecht angebracht, das Wärmedämmniveau bei schwierigen Baukonstruktionen und hilft auf einfache Weise, die Oberflächentemperaturen der Außenwände zum Raum hin zu erhöhen; das beugt Tauwasseranfall und Schimmel vor. Da Innendämmungen auch hygienische Risiken in sich bergen, ist Außendämmung allerdings generell zu bevorzugen. Führt Wärmedämmung zu Schimmel? Im Gegenteil: Generell vermeidet oder behebt Wärmedämmung bauliche Mängel, die zu Schimmel führen (z. B. kalte Wände; undichte Stellen im Gebäude). Entsteht Schimmel in wärmegedämmten Gebäuden, ist dies vor allem auf Fehler bei der Planung/Ausführung oder geänderte Nutzung zurückzuführen. Ausreichende Lüftung ist wichtig, da die gedämmten Gebäude sehr luftdicht sind (und sein sollen). Beeinträchtigt Wärmedämmung die Ästhetik der Gebäude? Äußere Wärmedämmung ändert – wie andere Arbeiten an der Fassade – natürlich das Aussehen von Gebäuden. Sie bietet aber gleichzeitig eine Gelegenheit, das Aussehen eines Gebäudes zu verbessern. Viele Beispiele zeigen gute architektonische Lösungen. Auch für Gebäude mit erhaltenswürdigen Fassaden (z. B. Gründerzeitgebäude mit intakten Außenfassaden) gibt es inzwischen gestalterische Lösungen, die das Wärmeschutzniveau verbessern, ggf. kommt auch eine Innendämmung in Betracht. Was gilt es beim Brandschutz zu beachten? Je größer ein Gebäude, desto anspruchsvoller sind die Anforderungen des Baurechts an das Brandverhalten der Wärmedämmung. Das Gesetz unterscheidet hier nicht brennbare, schwer entflammbare und normal entflammbare Materialien. In brennbaren Dämmstoffen werden Flammschutzmittel eingesetzt, um die Entzündlichkeit herabzusetzen. Dem Brandschutz wird hohe Aufmerksamkeit gewidmet, trotzdem kam es in den letzten Jahren zu Fassadenbränden. Bei der Zulassung von Wärmedämmverbundsystemen fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit Dezember 2014 zusätzliche konstruktive Maßnahmen zur Verbesserung des Brandverhaltens. Im Juli 2015 hat das DIBt diese Maßnahmen nochmals konkretisiert. Auch hier steht es Bauträgern und Planenden frei, sich für nicht brennbare Dämmstoffe zu entscheiden. Detaillierte Informationen finden Sie im UBA-Hintergrundpapier Wärmedämmung .
Berechnung der CO₂-Emissionen aus dem Heizen mit Holz Das Umweltbundesamt äußert sich zur Kritik an seiner im CO₂-Rechner angewandten Methode zur Berechnung der Treibhausgase, die durch das Heizen mit Holz verursacht werden, in einem offenen Brief. Mit dem CO 2 -Rechner des Umweltbundesamtes können alle Interessierten ihren CO 2 -Fußabdruck berechnen und so Potenziale für mehr Klimaschutz im Alltag herausfinden. Im März 2024 hat das UBA auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse die Berechnung der CO 2 -Emissionen aus dem Heizen mit Holz angepasst. In einem offenen Brief vom 31. Juli 2024 hat der emeritierte Professor Roland Irslinger die neue Berechnungsmethode kritisiert. Das UBA hat Herrn Prof. Irslinger am 23.08.2024 mit einem offenen Brief geantwortet: Sehr geehrter Herr Prof. Irslinger, das Umweltbundesamt weist seit vielen Jahren zusammen mit vielen anderen Institutionen, Wissenschaftler*innen und NGOs auf die kritischen Seiten einer verstärkten Biomassenutzung hin. Konsequenterweise haben wir im März dieses Jahres nach längeren Detaildiskussionen die Emissionsfaktoren für Holzbrennstoffe im CO 2 -Rechner angepasst. Die wesentlichen Gründe hierfür sind in dem Ihnen vorliegenden Schreiben an Frau Dr. Kersten genannt. Diese Anpassung in unserem Bilanzierungstool für Privatpersonen wird unter Waldbesitzer*innen und in der Bioenergiewirtschaft kontrovers diskutiert. Ihrem Schreiben entnehme ich aber, dass wir durchaus wichtige Sichtweisen teilen. Lassen Sie mich deshalb diese zuvorderst festhalten: Es ist nützlich, sinnvoll und international vorgeschrieben, Verbrennungsemissionen und Einbindungen von CO 2 getrennt zu erfassen und zu betrachten. Es ist mit einer weltweit steigenden Nachfrage nach Holz – nicht zuletzt ausgelöst durch den aus Klimaschutzgründen nötigen Ausstieg aus fossilen Rohstoffen – zu rechnen. Das betrifft auch die ansteigende Nachfrage aus der Baubranche und der chemischen Industrie. Holz wird unter diesen Voraussetzungen teurer werden. Unabhängig von der Frage, mit welchen erneuerbaren Energien wir künftig Gebäude heizen bzw. kühlen, ist es grundsätzlich wichtig, den Wärmebedarf von Gebäuden durch Wärmedämmung zu senken. Gleichzeitig ist völlig klar, dass wir im Hinblick auf eine nachhaltige Waldwirtschaft vor enormen Herausforderungen stehen, wo es angesichts der Komplexität von Waldökosystemen mit hohen standortspezifischen Abhängigkeiten und durch den Klimawandel verstärkte Stressfaktoren keine einfachen Lösungen geben wird. Kurzum: Holz ist mehr denn je ein sehr wertvoller Rohstoff. Für uns sind diese Punkte Motivation, das Bewusstsein für die Wertigkeit des Rohstoffes Holz zu stärken. Die transparente Ausweisung der Verbrennungsemissionen im CO 2 -Rechner ist für uns hierbei ein wichtiger Beitrag. An diesem Punkt widersprechen Sie mit sehr weitreichenden Vorwürfen dem UBA. In den von Ihnen angebrachten Begründungen lassen sich allerdings einige Missverständnisse ausmachen, auf die ich kurz eingehen und die ich richtigstellen möchte: Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Das UBA steht zu der Aussage, dass die Heiztechnik auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden ist. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Das UBA arbeitet selbstverständlich auch bei der Betrachtung und Bewertung von Holzbrennstoffen wissenschaftlich. Wir gehen davon aus, dass das Hintergrundpapier im CO 2 -Rechner klar als solches erkennbar ist: Eine Erläuterung für die interessierte Öffentlichkeit, weshalb und wie wir – auf wissenschaftlicher Basis – die Emissionsfaktoren im Rechner geändert haben. Es ist weder ein Gutachten noch ein Studienbericht. Insofern wäre ein großes Quellverzeichnis in einem Dreiseiter offensichtlich fehl am Platz. In unserem Hintergrundpapier sind die zentralen wissenschaftlichen Studien aufgelistet, in denen selbstverständlich vollständige und umfassende Quellverzeichnisse zu finden sind. Bei den Studien handelt es sich u.a. um aufwendige Modellierungen, die natürlich die Daten zu Waldinventuren und der nationalen Treibhausgasbilanz berücksichtigen bzw. zentral auf diesen aufbauen. Der CO 2 -Rechner trifft keine wertenden Aussagen über eine „richtige“ Waldbewirtschaftung. Ein Großteil Ihres Schreibens betrifft Aspekte innerhalb der Systemgrenze Wald. Sie verweisen insbesondere auf den Zusammenhang von Bewirtschaftung und Waldzuwachs. Hier besteht allerdings gar kein grundlegender Dissens zwischen Ihrer und der Position des UBA. Sie schließen allerdings aus der Tatsache, dass wir die Verbrennungsemissionen ausweisen und nicht mit den Senkenleistungen des deutschen Waldes im CO 2 -Rechner verrechnen, dass das UBA eine Nichtnutzung des Waldes als Ziel verfolgen würde. Das ist mitnichten der Fall. Mit anderen Worten: Nur weil wir die Verbrennungsemissionen explizit ausweisen, heißt das nicht, dass wir Holzernte und Waldbewirtschaftung ablehnen würden. Eine stärkere politische und marktliche Fokussierung auf eine Kaskadennutzung von Holz könnte die Wertschöpfung der Forstwirtschaft sogar stärken. Ich verweise an dieser Stelle auf die Initiative „Bauhaus der Erde“ von Prof. Schellnhuber, die beispielhaft aufzeigt, wie viele innovative Ideen und Möglichkeiten durch eine nachhaltige Nutzung von Holz und biobasierten Produkten es jenseits der Verbrennung von Holz gibt, um CO 2 aus der Atmosphäre zurückzuholen und längerfristig im Produktspeicher zu binden. Die Heiztechnik ist auch bei Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden. Das UBA bestreitet nicht, dass Holzheizungen in den letzten Jahrzehnten effizienter und schadstoffärmer geworden sind. Eine effizientere Heiztechnik ist aber eben nur die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite, die Sie auch selbst erwähnen, ist die Senkung des Energiebedarfs. Hier sendete der CO 2 -Rechner in der Vergangenheit aber das Signal, dass man bei einem Wechsel auf eine Holzheizung seinen CO 2 -Fußabdruck durch zusätzliche Wärmedämmmaßnahmen nur noch marginal verbessern konnte. Eine ambitionierte Wärmedämmung erschien damit aus Klimaschutzsicht für die Besitzer*innen von Holzheizungen überflüssig. Es ist aber unstrittig, dass das nachhaltig nutzbare Holzenergiepotenzial begrenzt ist und selbst im optimistischen Falle nur einen Teil der aktuellen Wärmeversorgung in Deutschland übernehmen kann. Fest steht, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestands schneller voranschreiten und die Wärmeversorgung, wo immer möglich, auf brennstofffreie Alternativen umgestellt werden muss. Dem UBA ist bewusst, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff nicht nur bei Verbrennung, sondern auch bei Verrottung freigesetzt wird. Sie legen in Ihrer Argumentation vielfach nahe, dass das Holz, das heute verbrannt wird, ansonsten ungenutzt verrotten würde. Sie schreiben: „Der Kohlenstoff im Holz ist aber Teil des natürlichen biosphärisch-atmosphärischen Kreislaufes. Sie würden durch Verrottung exakt in derselben Höhe stattfinden, auch wenn wir das Holz nicht energetisch nutzen würden, die energetische Nutzung ist lediglich der Beipass im Vergleich zur Verrottung, die Freisetzung von CO 2 erfolgt im Ofen anstatt im Wald - in derselben Menge in derselben Zeit.“ Diese Aussage ist zu allgemein, wenn man die von Ihnen selbst genannten Absatzmärkte für Holzreststoffe jenseits von Holzbrennstoffen berücksichtigt. Unsere gerade veröffentlichte Studie „Auswirkungen der energetischen Nutzung forstlicher Biomasse in Deutschland auf deutsche und internationale LULUCF -Senken“ (BioSINK) beleuchtet auf der Basis von Modellierungen viele wichtige Detailaspekte hierzu. Sicherlich stimmt das UBA der Aussage zu, dass der im Holz gebundene Kohlenstoff sowohl bei der Verbrennung als auch bei der Verrottung freigesetzt wird. Das bedeutet, dass für den Fall, dass Holz verbrannt wird, das sonst zeitnah verrotten würde, dies keinen Einfluss auf den CO 2 -Speicher hat. Es ist wichtig anzuerkennen, dass der Holzmarkt im Detail eine komplexe Angelegenheit ist: Schlagraumgrößen, Besitzverhältnisse, Marktdynamiken, Naturereignisse und anderes mehr beeinflussen Angebot und Nachfrage. Genau aus diesem Grund haben wir im UBA-CO 2 -Rechner auch die Kategorie „Holz aus Garten- und Landschaftspflege“, in der weiterhin keine direkten Verbrennungsemissionen dem verbrannten Holz angerechnet werden. Der Nutzende des CO 2 -Rechners hat hier die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob der von ihm genutzte Brennstoff diese Bedingung erfüllt. Die Schlüsselfrage ist allerdings: Für welches Holz bzw. für welche Sägenebenprodukte gibt es keinen alternativen Markt? An dieser Stelle beginnt unser Dissens. Ich sehe zwei zentrale Aspekte, bei denen Dissens besteht: Besteht eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung einerseits und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs andererseits? Sie behaupten, dass Energieholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft die Atmosphäre nicht mit CO 2 belasten würde und unterstellen eine direkte Kausalität zwischen der Holzverbrennung und der Einbindung von CO 2 durch Waldzuwachs. Diese Annahme ist zu einfach und wird der Realität der Klimakrise immer weniger gerecht. Bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Stoffen entsteht CO 2 . Umgekehrt gilt: Beim Wachstum von Pflanzen wird das C aus dem CO 2 aus der Luft in organische Stoffe umgewandelt und gebunden. Aus dem Schornstein entweichendes CO 2 lässt sich kausal dem Brennstoff zuordnen, der verbrannt wurde. Wichtig ist aber, dass man das CO2 , das beim Wachstum von Wäldern aus der Luft aufgenommen wird, nicht eindeutig zuordnen kann. Es könnte z. B. auch CO 2 aus einem Kohlekraftwerk sein. Der Zuwachs des Waldes wiederum ist unabhängig davon, ob das geerntete Holz verbrannt oder ob hieraus Papier, Spanplatten, Pflanzenkohle oder andere Produkte hergestellt werden. Damit stehen die Verbrennungsemissionen aus Holz einerseits nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit der Senkenleistung eines Waldes andererseits. Der Kontext des Klimaschutzes ist hier entscheidend: Die Senkenleistung der Wälder droht abzunehmen, während sie tatsächlich maximiert werden muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Umso wichtiger ist, restliche (unvermeidbare) THG-Emissionen (z. B. aus Landwirtschaft) durch negative CO 2 -Emissionen des Waldes zu kompensieren. Das Klimaschutzgesetz gibt ambitionierte Ziele für den Landsektor vor, und ein entscheidendes Mittel ist Waldmodellierungen zufolge die verringerte Holzentnahme. So kann die Senkenleistung im Wald verbessert werden (unabhängig vom angenommenen Niveau der natürlichen Störungen), während zugleich waldbauliche Maßnahmen zur Stabilisierung instabiler Waldbestände einen notwendigen Beitrag leisten. Dieser Mix an Maßnahmen ist für eine möglichst lange Speicherung von Kohlenstoff im Wald und in Produkten notwendig und stellt eine wichtige Stellschraube für erfolgreichen Klimaschutz dar. Stoffliche Verwertung vor Verbrennung: Wie groß ist das Angebot von nicht anderweitig nutzbarem Holz, das ansonsten ungenutzt verrotten würde? Der Grundsatz "stoffliche Verwertung vor Verbrennung" sollte im Vordergrund stehen. Deshalb fordert das UBA, die sich auf hohem Niveau befindliche Biomassenutzung nicht weiter durch Fördergelder und idealisierende Beschreibungen anzuheizen (und damit den Preis für den Energieträger Holz über die steigende Nachfrage tendenziell zu verteuern). Es gilt vielmehr den Energiebedarf zu senken, zur Deckung des restlichen Energiebedarfs wo immer möglich brennstofffreie Alternativen zu nutzen und alternative Holzverwendungsmöglichkeiten im Sinne der Kaskadennutzung zu fördern, zu etablieren und weiter auszubauen. Sie schreiben: „Der Logik Ihrer Argumentation folgend müsste der CO 2 -Rechner dem Nutzer die Frage stellen, ob das Brennholz aus nachhaltiger Waldwirtschaft stammt oder nicht.“ Unsere Argumentation ist hier nicht adäquat wiedergegeben (siehe vorheriger Punkt zur Kausalität). Wie Sie gehen auch wir davon aus, dass gemäß dem Bundeswaldgesetz Waldbesitzer*innen „kahlgeschlagene Waldflächen oder verlichtete Waldbestände in angemessener Frist wieder aufforsten“ (BWaldG, § 11 (1)). Entscheidend ist deshalb die Frage, ob es alternative Verwendungsmöglichkeiten für das Holz gibt oder ob es tatsächlich sonst ohne Nutzung verrotten würde. Ob Holz, das nicht verbrannt wird, ungenutzt verrotten würde, hängt aber von sehr verschiedenen, dynamischen Faktoren ab. In den vergangenen Jahrzehnten wurde der Markt für Holzenergie – politisch angetrieben – deutlich vergrößert. Insofern ist auch klar, dass sich diese Stoffströme nicht „über Nacht“ in neue Wege lenken lassen. Dennoch existieren diese alten und neuen Anwendungsfelder, und sie nehmen zu – wie Sie selbst in Ihrem Schreiben festgestellt haben. Mit dem Klimaschutzgesetz ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern beschlossen. Nun geht es darum, den Umbau zu einem klimaresilienten Wald als zentrale Kohlenstoffsenke voranzutreiben und die Weichen für eine umfassende Kaskadennutzung von Holz zu stellen. Der UBA-CO 2 -Rechner und seine transparente Ausweisung von Verbrennungsemissionen helfen dabei, die Wertigkeit des Rohstoffes Holz bewusst zu machen und für vielfältige und innovative Anwendungsfelder jenseits der direkten Verbrennung zu sensibilisieren. In dem Sinne dient er einer zukunftsfähigen Ausrichtung der Forst- und Holzwirtschaft. Mit freundlichem Gruß Prof. Dr. Dirk Messner Präsident des Umweltbundesamtes
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