<p>Umwälzpumpe optimieren und Heizkosten sparen</p><p>Wie Sie Ihre Umwälzpumpe effizienter nutzen können</p><p><ul><li>Tauschen Sie Ihre Umwälzpumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe mit niedrigem Stromverbrauch.</li><li>Achten Sie auf die richtige Dimensionierung der Umwälzpumpe.</li><li>Nutzen Sie die Zeitregelung der Umwälzpumpe zum Energiesparen.</li><li>Lassen Sie einen hydraulischen Abgleich durchführen.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Umwälzpumpen gehören zu den größten Stromverbrauchern in einem Haushalt. Je nach Haushaltsgröße und installierter Umwälzpumpe verbrauchen sie 5-10% des Haushaltsstroms. Umwälzpumpen befinden sich in oder in der Nähe der Zentralheizung und fördern das heiße Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern.<br>Hocheffizienzpumpe kaufen:Während alte, ungeregelte Umwälzpumpen Stromkosten von über 60 Euro pro Jahr (über 200 kWh Strom) für ein Einfamilienhaus verursachen können, benötigt eine neue Hocheffizienzpumpe nur noch für rund 10 Euro Strom (40 kWh Strom). Nur solche dürfen noch verkauft werden. Der Ersatz alter, herkömmlicher Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen ist in der Regel ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Überprüfen lässt sich dies einfach mit dem Pumpencheck (siehe Links) oder durch den Heizungsfachmann.Förderung nutzen:Der Staat fördert den Austausch der Heizungspumpe und einen hydraulischen Abgleich mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Gesamtnettokosten. Grundlage hierfür ist die "Bundesförderung für effiziente Gebäude". Die Beantragung erfolgt über dieKreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).Umwälzpumpe richtig einstellen:Es lohnt sich, die Leistung der Umwälzpumpe an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Die elektrische Leistungsaufnahme (in Watt) kann am Typenschild auf dem Gehäuse der Pumpe abgelesen und bei vielen Pumpen mit einem Schalter angepasst werden. Um Strom zu sparen, sollte die Pumpe auf einer möglichst niedrigen Leistungsstufe betrieben werden.Umwälzpumpe richtig dimensionieren:Viele Umwälzpumpen sind zu groß. Um bei der Installation Geld zu sparen, fragen Sie den Installateur bei der Installation einer neuen Umwälzpumpe nach der gerade noch ausreichenden Förderleistung.Zeitregelung nutzen:Stellen Sie die Zeitregelung der Umwälzpumpe so ein, so dass sie dann stillsteht, wenn keine Wärme benötigt wird. Es sollte die Betriebsart "Tag an / Nacht aus" gewählt werden. Bei der Programmierung ist zu beachten, dass die Pumpe nur zu den Zeiten Wärme bereitstellt, zu welchen diese auch benötigt wird. Am Ende der Heizperiode sollte die Betriebsart "Sommer" eingestellt werden.Hydraulischen Abgleich durchführen:Einen hydraulischen Abgleich des Heizsystems kann der Heizungsfachmann vornehmen. So wird garantiert, dass das System einwandfrei funktioniert. Störungen im Heizkreis werden beseitigt, so dass die Wärme gleichmäßig in alle Heizkörper fließen kann. Auch für den hydraulischen Abgleich gibt es Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude.HintergrundUmweltsituation:Umwälzpumpen verbrauchen Strom - in vielen Haushalten unnötig viel. In Deutschland sind insgesamt 25-30 Mio. Umwälzpumpen im Einsatz. Zusammen verbrauchen diese mit rund 16 Mrd. Kilowattstunden viel mehr Strom als die Haushalte für Beleuchtung benötigen. Eine Anpassung der Leistung, die zeitliche Regelung, ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems sowie der vorzeitiger Ersatz von herkömmlichen Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen leisten deshalb einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Hochrechnungen der TU Dresden zeigen, dass durch den Ersatz von alten, überdimensionierten Umwälzpumpen durch richtig dimensionierte, hocheffiziente Umwälzpumpen sowie durch die Optimierung von Steuerung und Regelung 60-70 % Strom eingespart werden können . Bezogen auf Deutschland könnten so etwa 3 % des Stromverbrauchs eingespart werden.Die jährlichen Stromkosten für eine veraltete Umwälzpumpe sind bis zu 200 Euro höher als für eine hocheffiziente Umwälzpumpe. Die Investitionskosten für eine neue Pumpe sowie die Kosten für die Optimierung der Heizungsanlage (Hydraulischer Abgleich) amortisieren sich nach etwa 3-4 Jahren.Gesetzeslage:Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) schreibt für Gebäude mit Gasheizung eine Heizungsoptimierung und, in größeren Gebäuden, auch einen hydraulischen Abgleich vor. Diese Anforderungen werden ab September 2024 im Gebäudeenergiegesetz fortgeführt und gelten dann nur noch für Gebäude mit mehr als 6 Wohnungen. Von 2013 an tragen die Anforderungen der EU-Verordnung 641/2009 für Umwälzpumpen in Kraft. Ungeregelte Umwälzpumpen (Nassläuferbauweise) sowie technisch veraltete elektronisch geregelte Umwälzpumpen erfüllen deren Effizienzanforderungen dann nicht mehr und dürfen (bis auf Lagerbestände) in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Auch wenn es keine gesetzliche Austauschpflicht für alte Umwälzpumpen gibt: Es lohnt sich trotzdem.Weitere Informationen finden Sie hier:Quellen:
Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Grundlagen, Aktuelles und Neuerungen ab 2016 Beispiele zur Nachweisführung 4. Landesnetzwerktreffen „Energie & Kommune“ Magdeburg, 28.05.2015 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur Energie der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Vertreter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Arbeitskreis Energie der Bundesingenieurkammer Sachverständigen- und Ingenieurbüro Rochel Leibnizstraße 17 39104 Magdeburg Tel.: 0391 / 73 13 078 Fax: 0391 / 73 13 127 E-Mail: energie@ingbuero-rochel.de URL: www.ingbuero-rochel.de/energie.htm __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - erstmals eingeführt als EnEV2002 am 01.02.2002 als „Zusammenlegung“ der Wärmeschutzverordnung 1994 und der Heizungsanlagen-Verordnung 1998 - leicht geändert zur EnEV2004 am 08.12.2004 - stark geändert zur EnEV2007 am 01.10.2007 - Einführung von Energieausweisen für Bestandsbauten - neue Berechnungsvorschrift für Nichtwohngebäude (DIN 18599) - nochmals stark geändert zur EnEV2009 in Kraft am 01.10.2009 - Verschärfung der Anforderungsniveaus für Neubau und Bestand - Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude - seit 01.05.2014 die EnEV2014 __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Energieeinsparverordnung (EnEV) - gilt für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden - gilt nicht für z.B.: • Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren genutzt werden • Betriebsgebäude, soweit sie nach ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen • unterirdische Bauten • Traglufthallen und Zelte • Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren • Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind • sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gekühlt werden. __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) - regelt Anforderungen für den Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden - regelt Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen im Bestandsbau - regelt die Ausstellung von Energieausweisen im Bestandsbau für Wohngebäude und Nichtwohngebäude - regelt Nachrüstungspflichten im Baubestand - regelt Anforderungen an die Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik - regelt Ausnahmen, Befreiungen und Ordnungswidrigkeiten __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de Wesentliche Änderungen in der EnEV 2014 - Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2016 - um durchschnittlich 25% des Primärenergiebedarfes - um durchschnittlich 20% bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle - ab 2021 müssen alle Neubauten im Niedrigstenergiestandard errichtet werden (Behördengebäude ab 2019) Festlegung der energetischen Mindestqualität bis spätestens Ende 2016 für Behördengebäude u. bis Ende 2018 für alle anderen Neubauten - Einführung von unabhängigen Stichprobenkontrollen durch die Länder für Energieausweise - Verwendung neuer Normen in der Bewertung, z.B. DIN V 18599 (2011-12) - neue Bewertungsmethode des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013-02) - Nachweis über die Begrenzung der Sonneneintragskennwerte - dynamische Gebäudesimulation __________________________________________________________________________________________________ Dipl.-Ing. (FH) Th. Rochel - Leibnizstraße 17, 39104 Magdeburg - Tel.: 0391/7313078 - Mail: energie@ingbuero-rochel.de 3
Gebäudecharakteristik und Konzeption der Anlagentechnik: Das oben genannte Objekt besteht aus einem freistehenden Haupt- und Nebengebäude. Das Hauptgebäude BJ 1907 ist mit einem Satteldach mit Krüppelwalm versehen. Die Grundfläche beträgt 14 x 13 m, Bruttofläche 182 m2 x 4 Etagen = 728 m2 Gesamtfläche. Das Hauptgebäude besteht aus einem Kellergeschoss mit Wirtschaftsräumen, Erdgeschoss, Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, welche als Wohn- und Büroräume genutzt werden. Die Solarfläche auf dem Hauptgebäude beträgt 11 m2 mit 37 Grad Dachneigung in Süd-West Richtung sowie 4 m2 auf 45 Grad Dachneigung in Süd-Ost Richtung. Die Solaranlage wurde als Aufdachmontage installiert. Die Nutzung der Solaranlage ist zur Brauchwasserbereitung (300 l Speicher) und zur Heizungsunterstützung (1000 l Puffer) vorgesehen. Diese ist kombiniert mit einem 2-stufigen 80 kW Gaskessel. Funktionsbeschreibung: Die Solaranlage steuert die einzelnen Solarflächen je nach Temperatur und es wird damit vorrangig der Brauchwasserspeicher aufgeheizt. Hat dieser eine Temperatur von unter ca. 60 Grad Celsius erreicht, schaltet ein Umschaltventil die Solaranlage auf den Pufferspeicher. Hat dieser über 80 Grad Celsius erreicht, wird die Solaranlage abgeschaltet. Die Heizungsregelung fragt bei Wärmebedarf (Brauchwasser oder Heizung) den Puffer ab. Hat dieser die Temperatur, wird er entladen, ist nichts vorhanden, wird der Gaskessel eingeschaltet. Alle Rohrleitungen sind mit Kupferrohr verlegt und entsprechend der Heizanlagenverordnung isoliert. Geplante Maßnahmen zur Verbreitung: 1. Der Stadtrat und dessen darin vertretenen politischen Parteien wurden bei der Entscheidung bzgl. der Zustimmung oder Ablehnung der Denkmalpflege eingebunden. Dabei erfolgte eine einstimmige Zustimmung aller vertretenen Fraktionsvorsitzenden. Dabei wurde die 'Agenda 21 am Saalebogen', Herr Brandt, mit beteiligt. 2. Ein Gemeindeabend - Information für die Gemeinde über Arbeitsweise und Erfolge der Anlage - nach ersten Erkenntnissen. 3. Im 'Blättchen' - gemeinsames Informationsblatt evangelische - katholische Kirche in Saalfeld - ein Artikel über die Anlage (ist im November 1999 erfolgt). 4. Darstellung der Anlage nach Terminabsprache für Interessierte. 5. Darstellung der Anlage und des Anliegens in der Zeitung des Ortes und der Kirche - erfolgt bei Inbetriebnahme. 6. Öffentliche Einladung für die Stadtbewohner zum Gespräch über Erfahrungen mit der Anlage (nach Erfahrungen). 7. Datenauswertung im Schaukasten nach Lieferung. 8. Gespräche mit Passanten (erfolgt). 9. Angebot an Schulunterricht in benachbarter Schule. Darstellung auf der Dekanatskonferenz der benachbarten Kollegen (ist erfolgt) und im Bischöflichen Ordinariat - Vertretern des Bauamtes. Fazit: Große Schwierigkeit bereitete die Genehmigung der Anlage durch die Denkmalbehörde des Landkreises. Ebensolche bereitete die Steuerung der Anlage. ...
Vor dem Hintergrund der geplanten Novellierung der Waermeschutzverordnung und ihrer Zusammenfassung mit der Heizungsanlagenverordnung werden in der Studie Aussagen zu den bestehenden Verordnungen getroffen. Vergleichende Untersuchungen zu bau- und anlagenseitigen Energiesparmassnahmen insbesondere im Gebaeudebestand bewerten diese bezueglich der Primaerenergie, der Kosten auf der CO2-Emission. Es werden Schlussfolgerungen fuer die Gestaltung der ESVO abgeleitet.
Die derzeit geltende WSchV enthaelt insbesondere Anforderungen an den spezifischen Heizwaermebedarf von Gebaeuden. Dabei bleibt weitgehend unberuecksichtigt, auf welche Weise (z.B. durch fossile Energie, Solarenergie) dieser Bedarf gedeckt wird. Durch Vorgabe einer Brennstoffkennzahl, die sowohl den Heizwaermebedarf, als auch Art und Weise der Energieerzeugung in Gebaeuden bzw. Wohngebieten beruecksichtigt, koennten die CO2-Emissionen insbesondere im Gebaeudebestand nachhaltig gemindert werden. Inhalt des Vorhabens sollen folgende Punkte sein: - Erarbeitung von Energieeinsparkonzepten zur Sanierung von Wohngebieten durch Vorgabe von Brennstoffkennzahlen mit dem Ziel eines verstaerkten Einsatzes regenerativer Energien, insbesondere von Solarenergie - Untersuchung repraesentativer Planungsfaelle - insbesondere Betrachtung von Energiesystemen mit Nahwaermenetzen - Ermittlung der wirtschaftlichen Aspekte der Einfuehrung von Brennstoffkennzahlen fuer konkrete Planungsfaelle durch detaillierte Gegenueberstellung der Gesamtaufwendungen und der Brennstoffeinsparungen - Ermittlung des durch Einfuehrung von Brennstoffkennzahlen erschliessbaren CO2-Minderungspotentials in Deutschland - Ableitung von Vorschlaegen fuer Grenzwerte auf Basis einer Brennstoffkennzahl fuer die geplante Novellierung der WSchV bzw. die Zusammenfuehrung der WSchV und der Heizungsanlagen-Verordnung in einer Energiesparverordnung.
Waermeschutzverordnung und Heizanlagenverordnung sollen kuenftig in einer Energiesparverordnung 2000 zusammengefuehrt werden. Darin soll der Einsatz umweltschonender Techniken zur Waermebereitstellung einen angemessenen Stellenwert bekommen. Die rechnerische Beruecksichtigung solcher Anlagen in einem Rechenverfahren erfordert die zahlenmaessige Beschreibung der Anlageneffizienz in Anhaengigkeit von den speziellen Einsatzgegebenheiten. Fuer Waermepumpen wurden durch Marktanalyse und Modellierung auf verschiedenen Abstraktionsstufen die aussagekraeftigsten Einsatzparameter sowie die Anlageneffizierung in Anhaengigkeit von diesen ermittelt.
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