Am 16. März 2012 haben Greenpeace-Aktivisten aus Protest gegen die Erdölbohrungspläne von Shell in der Arktis zwei Eisbrecher im Hafen von Helsinki besetzt. Die Eisbrecher Fennica und Nordica sollen die Bohrstelle vor Alaska von Eis freihalten.
Zur Konferenz der WHO in Helsinki wurde ein umfassender Situationsbericht vorgelegt: "Sorge um Europas Zukunft". Aufbauend auf diesen Bericht wurde ein Europäischer Aktionsplan "Umwelt und Gesundheit für Europa" verabschiedet. Durch "Nationale Aktionspläne Umwelt und Gesundheit" soll er umgesetzt und von dem neu eingerichteten "European Environment and Health Committee" koordiniert werden.
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
Das flache Küstengewässer der Ostsee ist nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern bieten auch eine Heimat für viele Lebewesen in Seegraswiesen, dichten Algenwäldern, Steinriffen und Muschelbänken. Fische, Krebse, Muscheln und Wasservögel finden hier ihre Rast- und Nahrungsplätze. In einigen Regionen leben sogar Seesterne, Schweinswale und Robben. Um diese Vielfalt zu schützen, streben die EU- Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern an. An diesem Ziel arbeiten die Ostsee-Anrainerstaaten auch regional im Rahmen der Helsinki Kommission für den Schutz der Meeresumwelt zusammen. Veröffentlicht in Poster.
Das flache Küstengewässer der Ostsee ist nicht nur bei Urlaubern beliebt, sondern bieten auch eine Heimat für viele Lebewesen in Seegraswiesen, dichten Algenwäldern, Steinriffen und Muschelbänken. Fische, Krebse, Muscheln und Wasservögel finden hier ihre Rast- und Nahrungsplätze. In einigen Regionen leben sogar Seesterne, Schweinswale und Robben. Um diese Vielfalt zu schützen, streben die EU- Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtline einen guten ökologischen und chemischen Zustand in den Gewässern an. An diesem Ziel arbeiten die Ostsee-Anrainerstaaten auch regional im Rahmen der Helsinki Kommission für den Schutz der Meeresumwelt zusammen. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die Helsinki Kommission (Helcom) hat zusammen mit ihren Partnern ein neues Projekt zur Reduzierung der Ostseeeutrophierung durch Phosphat aus kommunalen Abwässern gestartet. Das PURE-Projekt (Project on Urban Reduction of Eutrophication) ist Teil des Ostseeaktionsplans der Helcom zur Reduzierung der Ostseeverschmutzung und zur Wiederherstellung eines guten Umweltstatus der Meeresumwelt bis 2021. Im Rahmen von PURE soll durch kosteneffektive Technik Phosphat aus den Kommunalen Abwassereinleitungen entfernen. Es ist auf 42 Monate angelegt und soll helfen, bei ausgewählten Kläranlagen (insbesondere in Riga, Jurmala und Brest) die Phosphatkonzentration auf 0,5 Milligramm pro Liter reduzieren. Insgesamt soll durch diese Initiative eine verminderte Phosphateinleitung von 300-500 Tonnen in die Ostsee erreicht werden. Die Projektkosten in Höhe von 3,2 Millionen Euro werden durch das Baltic Sea Region Programme (BSRP) 2007-2013 sowie aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds finanziert.
Am 12. Juni 2009 hat die Europäisches Kommission einen Entwurf zur Novellierung der 10 Jahre alten Biozid-Richtlinie 98/8/EG veröffentlicht, die die Zulassung und Vermarktung von rund 50.000 Produkten wie Mottenspray, Desinfektionsmittel oder Holzschutzmittel in der EU regelt. Ziel dieses Vorschlags ist es, die Sicherheit von Bioziden, die in der EU eingesetzt und in den Verkehr gebracht werden, zu erhöhen. Es wird vorgeschlagen, die gefährlichsten Stoffe, insbesondere solche, die Krebs auslösen können, nach und nach vom Markt zu nehmen und neue Regeln für biozidbehandelte Gegenstände wie Möbel oder Textilien einzuführen, für die es bislang noch keine Vorschriften gibt. Außerdem werden die Vorschriften vereinfacht und gleichzeitig neue Anreize für die Unternehmen zur Entwicklung weniger gefährlicher Produkte gegen Schadorganismen und Krankheitskeime gegeben. Die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki wird durch eine Zentralisierung der Vorgehensweise in die Zulassung einiger dieser Produkte einbezogen. Der vorgeschlagene Rechtstext dürfte 2013 in Kraft treten.
In Espoo (Helsinki, Finnland) wurde die UN ECE Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE), das die Beteiligung betroffener Staaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen Staaten mit möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-Staaten regelt. Die Espoo-Konvention erlangte ihre Verbindlichkeit nach Ratifizierung von mind. 16 Staaten und ist seit 10. September 1997 in Kraft.
Dennoch bleibt REACH bislang hinter den Erwartungen zurück Sie machen Gummi geschmeidig, sind aber giftig: Die aus Steinkohle gewonnenen Anthracenöle gehören zu den Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). PAK verbleiben generell lange in der Umwelt, reichern sich in der Nahrungskette an und sind giftig. Noch immer werden sie in Produkten wie Badelatschen oder Gummigriffen eingesetzt. Aus Autoreifen und Lebensmitteln hat die Europäische Union (EU) die PAK bereits weitgehend verbannt. Das Umweltbundesamt (UBA) möchte aber weiter gehen und schlägt der EU vor, für fünf Anthracenöle eine Zulassungspflicht einzuführen. Am 3. August 2009 ist es wieder soweit: Zum zweiten Mal nominieren die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) besonders besorgniserregende Chemikalien für eine Zulassungspflicht nach REACH , der EU-Chemikalienverordnung. Im vergangenen Jahr bemängelten Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen, dass nur 16 Vorschläge eingingen; sie forderten, 276 Stoffe sofort zu ersetzen. REACH verlangt aber eine detailierte Risikobewertung der vorgeschlagenen Stoffe (Annex XV-Dossier) durch die Behörden der EU-Mitgliedstaaten. Vermutlich deswegen gehen auch in diesem Jahr lediglich 14 Vorschläge ein, davon fünf aus dem UBA . Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, bedauert die zögerliche Haltung einiger EU-Mitgliedstaaten: „Bisher nutzen nur wenige Staaten die großen Chancen von REACH, Umwelt und Gesundheit besser zu schützen. Wir bieten anderen Mitgliedstaaten an, bei der Bewertung von Umweltgiften zu kooperieren und gemeinsam besonders besorgniserregende Chemikalien zu identifizieren.” Denn es gibt genug zu tun: Eine Arbeitsgruppe aus EU-Fachleuten unter Beteiligung deutscher Experten identifizierte über 400 Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder umweltschädigend sind. „Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen jetzt zügig zusammenarbeiten, um diese Stoffe schnell EU-weit zu regulieren.”, so Holzmann. Die ECHA hat diese Idee bereits aufgegriffen und für den 24. September 2009 alle zuständigen Behörden nach Helsinki eingeladen. Sind die Stoffe erst einmal als besonders besorgniserregend identifiziert, müssen Unternehmen dem Handel sowie den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Anfrage mitteilen, ob diese Stoffe mit mehr als 0,1 Prozent in Produkten enthalten sind. Damit gibt die EU Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich für umweltfreundlichere Produkte zu entscheiden. Den Grundstein dazu legen die EU-Mitgliedstaaten mit ihren Vorschlägen - auch als ersten Schritt zu einer EU-weiten Zulassungspflicht. So sollen langfristig die schlimmsten Chemikalien vom Markt und aus der Umwelt verschwinden. Das UBA hat sich vorgenommen, weiterhin seinen Beitrag für einen Erfolg von REACH zu leisten: Schon jetzt stehen noch mehr PAK und weitere Umweltgifte auf der Agenda für 2010. Darunter sind auch Chemikalien, die das Hormonsystem stören.
Jahrestag: Erster Ostsee-Aktionsplan vor 13 Jahren verabschiedet Von Juli 2020 bis Juni 2022 hat Deutschland den Vorsitz der Helsinki Kommission zum Schutz der Meeresumwelt der Ostsee (HELCOM) inne. Eine der aktuellen Herausforderungen ist es, den Ostsee-Aktionsplan zu aktualisieren und die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen intensiver voranzubringen. Die Verabschiedung des ersten Ostsee-Aktionsplans in Krakau im Jahr 2007 jährte sich am 15. November. Deutschland ist eine der zehn Vertragsparteien, die sich aktiv mit der Verbesserung des Umweltzustands bzw. der Gesundheit des stark genutzten Binnenmeeres auseinandersetzen. Seit dem 1. Juli 2020 hat Deutschland, vertreten durch das Bundesumweltministerium, den HELCOM-Vorsitz inne. Dr. Lilian Busse, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am Umweltbundesamt und derzeitige HELCOM-Vorsitzende betont: „Nur mit guten Aktionen, also effektiven Maßnahmen, können wir die Ostsee in einen besseren Zustand bringen. Wichtig ist es, für die Meeresumwelt und die menschliche Nutzung eine gesunde Balance zu finden. Der Ostsee-Aktionsplan gibt dafür seit 2007 den Rahmen und wird aktuell von den Mitgliedsstaaten überarbeitet.“. Mit Frau Dr. Busse und den Vizevorsitzenden Dr. Johannes Oelerich (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig Holstein) und Dr. Andreas Röpke (Ministerium Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg Vorpommern) fokussiert sich Deutschland auf folgende Schwerpunkte: Ocean Governance stärken BSAP aktualisieren – umsetzen – spezifische Anforderungen voranbringen Neue Lösungen für altbekannte dringende Herausforderungen angehen (Munition und Unterwasserschall) Marine Biodiversität stärken Klimawandel und Ostsee – verstehen und reagieren. Für einen nachhaltigen Schutz weltweit – und so auch für die Ostsee – ist es essentiell, die Bedeutung gesunder Meere für Wirtschaft und Gesellschaft zu verdeutlichen. Das Umweltbundesamt bringt seine Expertise seit vielen Jahren in verschiedene HELCOM-Gremien und Arbeitsgruppen ein. Trotz guter Erfolge in den letzten Jahrzehnten sind beispielsweise die Nähr- und Schadstoffbelastung der Ostsee noch immer zu hoch. Diese Belastungen können nur durch weitere gemeinsame Anstrengungen, sowohl transdisziplinäre als auch grenzübergreifende, reduziert werden. Die Ziele zur Reduktion von Belastungen sind in dem regelmäßig aktualisierten Ostsee-Aktionsplan („ Baltic Sea Action Plan “) festgehalten. Ergänzt und konkretisiert werden diese Ziele durch die Umsetzung des regionalen Aktionsplans zu Meeresmüll aus dem Jahr 2015, an dessen Erstellung das Umweltbundesamt maßgeblich beteiligt war. Ein unmittelbar vor der Verabschiedung stehender neuer Aktionsplan soll die Maßnahmen zur Reduktion von Unterwasserschall-Belastungen spezifizieren. Die Überarbeitung des thematisch übergreifenden Ostsee-Aktionsplans soll 2021 mit einer Ministerkonferenz abgeschlossen werden.
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