Die Daten umfassen die im deutschen Hoheitsgebiet und der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) festgestellten Gewässerverunreinigungen. Erfasst werden die u. a. Position, Art und Verursacher der Gewässerverunreinigungen. Die Daten werden zur rechtlichen Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften des MARPOL-Übereinkommens 1973/78 in Verbindung mit der MARPOL-Owi-Vo, des Helsinki-Übereinkommens in Verbindung mit der 1. und 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung und zur Bearbeitung einzelfachbezogener und rechtlicher Grundsatzfragen zu den o. g. Rechtsvorschriften und Ordnungswidrigkeitrecht (OWIG i. V. m. StPO und StGB), Europarecht und Völkerrecht vorgehalten. Weitere Informationen finden Sie unter: https://gdi.bsh.de/de/data/Water-Pollution_Information_Gewaesserverunreinigungen_DE.pdf
Bereits seit 1992 diskutiert, hat das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt im Ostseegebiet das Ziel, die Meeresumwelt und die biologische Vielfalt der Ostsee (Meer und Küste) zu schützen. Das Übereinkommen ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts.
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Nordostatlantik-Anrainer beschließen regionalen Aktionsplan Die Anrainerstaaten des Nordostatlantiks wollen gemeinsam gegen die Vermüllung der Meere vorgehen. Auf der OSPAR-Jahrestagung in Cascais (Portugal), die heute zu Ende gegangen ist, einigten sie sich auf einen „regionalen Aktionsplan“. Das darin enthaltene Bündel an Maßnahmen soll dazu beitragen, dass künftig deutlich weniger Abfälle in den Nordostatlantik gelangen als bisher und ein Teil des bereits im Meer befindlichen Mülls entfernt wird. Zum Nordostatlantik gehört auch die Nordsee. Verpackungsmaterialien aus Kunststoff, die über Flüsse von Land aus ins Meer gelangen, Überreste von Freizeitaktivitäten an den Stränden, aber auch herrenlose Fischereigeräte aus Kunststoff und Abfälle aus der Seeschifffahrt tragen zur Vermüllung der Meere bei und sind häufig Ursache für negative Auswirkungen auf Meereslebewesen und Seevögel. Zu den nun beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem eine angemessene Entsorgung von Schiffsabfällen in Häfen, die Reduktion des Einsatzes von Mikroplastik und die Erarbeitung von Bildungsmaterialien. Darüber hinaus soll die Anwendung effektiver Reinigungsmaßnahmen ausgeweitet werden. Dazu zählt vor allem die Fishing-For-Litter-Initiative, bei der Fischer mit ihren Netzen aufgefangene Abfälle nicht wieder über Bord werfen, sondern in den Häfen entsorgen. Aus Sicht der Bundesregierung stellt zudem die geordnete Abfallentsorgung an Land eine der wesentlichen Komponenten zur Verringerung des landseitigen Eintrags von Meeresmüll dar. Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium Gunther Adler betonte: “Die ständig zunehmende Vermüllung stellt eine massive Bedrohung für unsere Meeresökosysteme dar. Es ist höchste Zeit, dass wir uns mit konkreten Schritten der Bekämpfung des Mülls widmen. Der regionale Aktionsplan von OSPAR ist ein wesentlicher sichtbarer Schritt in die richtige Richtung. Wir werden nun alles daran setzen, als nächstes im Frühjahr 2015 im Rahmen der Ostseekooperation HELCOM einen regionalen Aktionsplan zu verabschieden.“ Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, welche den EU-Mitgliedstaaten das Ziel vorgibt, bis 2020 einen guten Umweltzustand in allen europäischen Meeren zu erreichen, benennt die Bekämpfung der Meeresvermüllung als eine ganz wesentliche Komponente. Deutschland wird europaweit als Vorreiter bei der Bekämpfung der Meeresvermüllung wahrgenommen. Bereits auf der Konferenz zum Thema Meeresmüll im April 2013, die vom Umweltbundesamt im Auftrag des Bundesumweltministeriums gemeinsam mit der Europäischen Kommission veranstaltet worden ist, wurden regionale Aktionspläne für die vier europäischen Meeresregionen beschlossen. UBA -Präsidentin Maria Krautzberger erklärte: „Mit den regionalen Aktionsplänen der internationalen Meeresschutz-Übereinkommen haben wir eine gute Grundlage, um die Abfalleinträge in die Meere schrittweise zu verringern. Es ist jetzt wichtig, dass alle europäischen Meeresregionen zusammenwirken. Nur so kommen wir dem Ziel eines guten Zustands für alle europäischen Meere bis 2020 näher. Die Vermüllung der Meere ist eines der größten Umweltprobleme. Das Umweltbundesamt wird sich auch künftig stark für den Meeresschutz engagieren.“ Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt waren maßgeblich an der politischen sowie fachlichen Erarbeitung des OSPAR -Plans beteiligt. OSPAR steht für die zwischenstaatliche Oslo-Paris-Kommission. Ihre Aufgabe ist es, die Oslo- und die Pariskonvention zum Schutz des Nordatlantiks zu umzusetzen. HELCOM steht für die zwischenstaatliche Helsinki-Kommission. Diese setzt die Helsinki-Konvention um, die den Schutz der Meeresumwelt in der Ostsee garantiert. Die Abfallmengen in den Meeren werden derzeit auf über 100 Millionen Tonnen geschätzt. Etwa Dreiviertel davon bestehen aus Kunststoffen. Jährlich kommen derzeit bis zu 6,4 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten. Durchschnittlich 13.000 Plastikmüllpartikel treiben mittlerweile auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche. In der Nordsee sollen sich allein 600.000 Kubikmeter Abfälle befinden.
In der Ostsee wird ein statisch-akustisches Monitoringprogramm mit Hilfe von dauerhaft installierten akustischen Detektionsgeräten (POrpoise Detector) durchgeführt, welches Raum-Zeit-Muster und die Raumnutzung von Schweinswalen im Ökosystem der deutschen Ostsee ermittelt. Derzeit betreibt das BfN 15 Messpositionen in FFH-Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern, um Daten zur räumlichen Nutzung durch die beiden Schweinswal-Populationen, die Beltsee-Population und die Population der zentralen Ostsee, zu sammeln. Diese Daten geben Aufschluss über die Überlappung der Raumnutzung durch beide Populationen im ostdeutschen Ostseeraum. Das Monitoringprogramm ist zudem die Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), sowie des regionalen Meeresübereinkommens der Helsinki-Konvention. Das Messnetz des Schweinswalmonitorings wurden in fünf Arealen zusammengefasst. Die Einteilung der Areale erfolgte nach der räumlichen Nähe der Messpositionen zueinander. Areal A umfassen die Stationen rund um Fehmarn (B1, B2, B5, B6, B7, DW1a, DW4a). Die beiden Messpositionen in der Kadetrinne (D8 und D10) bilden Areal B. Die Messpositionen im Gebiet nördlich von Darß und Rügen wurden im Areal C (7004, 7006, PreBa) zusammengefasst. Das Areal D umfasst die Stationen rund um das Seegebiet Adlergrund (G25, G28, 7009). Zum Areal E gehören die Messpositionen auf der Oderbank (H18, H23, 7015).
Dieser Metadatensatz beschreibt einen Web Map Service. Er beinhaltet die im Rahmen der OSPAR/HELCOM Baggergut-Berichterstattung erhobenen Daten zu Mengen und Qualität der Baggerungen und Baggergutunterbringungen im Bereich der OSPAR und HELCOM-Konventionsregionen seewärts der Süßwassergrenze, unabhängig von der Herkunft des Baggermaterials. Die im Messprogramm erhobenen Daten dienen der Umsetzung der OSPAR- und HELCOM-Übereinkommen sowie der MSRL. Das Monitoringprogramm zielt auf die Überwachung der Verbreitung der physikalischen Störungen durch Ausbaggern und Unterbringung des gebaggerten Materials ab und damit direkt auch auf die Abbildung der Nutzungen und menschlichen Aktivitäten am Meeresboden.
In der Ostsee wird ein statisch-akustisches Monitoringprogramm mit Hilfe von dauerhaft installierten akustischen Detektionsgeräten (POrpoise Detector) durchgeführt, welches Raum-Zeit-Muster und die Raumnutzung von Schweinswalen im Ökosystem der deutschen Ostsee ermittelt. Derzeit betreibt das BfN 15 Messpositionen in FFH-Schutzgebieten und angrenzenden Gewässern, um Daten zur räumlichen Nutzung durch die beiden Schweinswal-Populationen, die Beltsee-Population und die Population der zentralen Ostsee, zu sammeln. Diese Daten geben Aufschluss über die Überlappung der Raumnutzung durch beide Populationen im ostdeutschen Ostseeraum. Das Monitoringprogramm ist zudem die Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), sowie des regionalen Meeresübereinkommens der Helsinki-Konvention. Der Datensatz beschreibt den Anteil der Tage pro Monat mit positiv detektierten Schweinswalsignalen (KERNO Klassifier) im Verhältnis zu den Aufnahmetagen gesamt [%] im Jahresgang (Januar bis Dezember) gemittelt für alle C-POD Messstationen der zugehörigen Untersuchungsregion.
Der Datensatz beinhaltet die im Rahmen der OSPAR/HELCOM Baggergut-Berichterstattung erhobenen Daten zu Mengen und Qualität der Baggerungen und Baggergutunterbringungen im Bereich der OSPAR und HELCOM-Konventionsregionen seewärts der Süßwassergrenze, unabhängig von der Herkunft des Baggermaterials. Die im Messprogramm erhobenen Daten dienen der Umsetzung der OSPAR- und HELCOM-Übereinkommen sowie der MSRL. Das Monitoringprogramm zielt auf die Überwachung der Verbreitung der physikalischen Störungen durch Ausbaggern und Unterbringung des gebaggerten Materials ab und damit direkt auch auf die Abbildung der Nutzungen und menschlichen Aktivitäten am Meeresboden.
Die Kartenanwendung stellt die Ergebnisse des akustischen Monitorings von Schweinswalen mit C-POD Stationen dar. C-POD Klickdetektoren (C-POD, Cetacean Porpoise Detectors) werden vom Deutschen Meeresmuseum (DMM) zum Monitoring von Schweinswalen eingesetzt und zeichnen die akustischen Ortungssignale von Schweinswalen unter Wasser auf. Dargestellt ist farblich abgestuft der Anteil an Schweinswal-positiven Tagen. Durch eine Klick auf die einzelnen Stationen können die Messwerte der stationen abgefufen werden. Darüber hinaus werden Auswertungen zur Nutzung einzelnen Raumeinheiten zur Verfügung gestellt. Das Monitoringprogramm dient als Grundlage für die Erfüllung der europäischen Berichtspflichten gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, FFH-Richtlinie) und Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/56/EG, MSRL), sowie der regionalen Meeresübereinkommen OSPAR- und Helsinki-Konvention.
This assessment report, referred to as the HOLAS report, is the fi rst attempt to conduct a Holistic Assessment of the ecosystem health of the Baltic Sea. It is a product of the Helsinki Commission (HELCOM), the intergovernmental body composed of the Baltic Sea coastal states and the EU, to implement the Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area, 1992 (the Helsinki Convention). The assessment serves two key purposes. Firstly, it presents an integrated assessment of the ecosystem health of the Baltic Sea as well as thematic assessments of ‘eutrophication status’, ‘biodiversity status’ and ‘hazardous substances status’. Secondly, it sets a baseline for evaluating the effectiveness of the implementation of the measures of the HELCOM Baltic Sea Action Plan that was adopted in 2007. Furthermore, the Initial Holistic Assessment is also a regional contribution to the initial assessment according to the Marine Strategy Framework Directive (MSFD) for those HELCOM Contracting Parties that are also EU Member States. This assessment also covers a number of aspects of Good Environmental Status, as described by the qualitative descriptors of Annex III of the MSFD, including eutrophication, contamination by hazardous substances and biodiversity aspects. It will facilitate the work of the EU Member States of HELCOM in implementing the requirements of the Directive that are related to those descriptors, especially the development of the initial assessment, targets and associated indicators for Good Environmental Status that are due in June 2012. Moreover, it provides input to the overall requirement of the Directive for coordination and cooperation among the countries within a marine region. The HOLAS report is supplemented by thematic assessments which can be downloaded at http://www.helcom.fi/BSAP_assessment/en_GB/main/
Gemeinsam für den Schutz der Meere Artenvielfalt und Lebensräume in den Meeren müssen weltweit besser geschützt werden – darauf macht der Welttag der Ozeane am 8. Juni aufmerksam. Gemeinsam mit anderen Bundes- und Länderbehörden arbeitet das UBA an einem umfassenden und effektiveren Schutz der Meere, denn auch Nord- und Ostsee sind in keinem guten Zustand. Ein Umdenken zugunsten einer nachhaltig positiven Entwicklung erfordert auch im Meeresschutz weltweite Kooperationen. Die Meere und Ozeane bedecken etwa 70 Prozent der Oberfläche unseres Planeten und regulieren das Klima sowie den Stoffhaushalt der Erde. Sie bieten Nahrung und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Für uns Menschen spielen sie eine große Rolle als Transportwege für die Seeschifffahrt, aber auch im Bereich der Energiegewinnung, der Nahrungsversorgung, der Extraktion von Rohstoffen und des Tourismus. Der Schutz der Meere ist weltweit eine zentrale Aufgabe, um deren essentielle Funktionen zu erhalten. Der „World Oceans Day“ wurde 2009 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um auf die Situation der Meere aufmerksam zu machen, und wird seitdem jährlich am 8. Juni begangen. Für den umfassenden Schutz der Meere muss die Staatengemeinschaft größere Anstrengungen unternehmen. Wichtig ist dafür die Einbindung regionaler, nationaler sowie lokaler Akteure. Die Kooperation mit anderen Küstenstaaten findet meist im Rahmen von regionalen Meeresübereinkommen statt. Deutschland arbeitet engagiert für den Schutz der Ostsee beim Helsinki Übereinkommen (HELCOM) und für den Schutz der Nordsee beim Oslo-Paris Übereinkommen zum Schutz des Nordostatlantiks ( OSPAR ) mit. Aber auch die Abstimmung auf europäischer Ebene ist essentiell, denn auch der gute Umweltzustand der europäischen Meere ist längst nicht erreicht. Die Berichte zum Zustand der deutschen Meeresgewässer, die jüngst für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erstellt wurden, machen das sehr deutlich. Um die Zusammenarbeit über alle Ebenen hinweg zu verbessern, hat ein Konsortium aus IASS (Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung) und Partnerinstituten im Auftrag des Umweltbundesamtes das Format des „ Marine Regions Forum “ entwickelt. Die erste Veranstaltung dieser Reihe findet vom 30.09. bis 02.10.2019 in Berlin statt. Die Entwicklung und Durchführung des Forums wird eng durch das Bundesumweltministerium und die EU-Kommission begleitet. Das Forum soll einen Austausch zwischen Repräsentanten regionaler Meeresübereinkommen, interessierter Staaten und internationaler Organisationen ermöglichen. Ziel ist es, den Transfer zwischen den theoretischen Verhandlungen und den praktischen Umsetzungsebenen auszubauen. Es sollen dabei gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet werden, um einen guten Umweltzustand der Meere zu erreichen. Neben dem auch in den Medien omnipräsenten Thema Meeresmüll und der Beziehung zwischen Klimawandel und den Meeren stehen vor allem Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 im Fokus. Ausgangspunkt für das Projekt „Marine Regions Forum“ war die UN Oceans Conference im Juni 2017, auf der sich Staaten und Organisationen im Rahmen der Nachhaltigkeitsagenda 2030 durch „freiwillige Verpflichtungen“ zum Schutz der Meere bekannten. Seit 2015 besteht die Agenda 2030 als weltweites Abkommen für nachhaltige Entwicklung. Von den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goal, SDG) befasst sich Nr. 14 mit dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere . Wichtige Themen unter diesem SDG sind unter anderem Eutrophierung , Meeresmüll, Ozeanversauerung, aber auch Schutzgebiete und nachhaltige Fischerei. Meeresschutz kann Jede und Jeder von uns durch eigenes Handeln unterstützen. Dabei geht es nicht nur um unseren Einfluss als Privatperson beim Einkauf oder bei der Entsorgung. Auch unsere Entscheidungen für umweltbewusste und nachhaltige Konzepte im Unternehmen, im Verein oder als politische Vertretung von Gemeinden und Städten sind relevant. So können wir gemeinsam den Eintrag von beispielsweise schädlich wirkender Stoffe, Düngemittel oder Müll in die Meere verringern und damit zum Erhalt der Ökosysteme beitragen. Mehr Informationen dazu auf der UBA-Themenseite zum Meeresschutz .
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