<p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> </p><p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock </p><p> <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 </p><p> Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p>Informationen für...</p>
Die Versuchsberichte für die Bereiche Pflanzenproduktion, Gartenbau und Landschaftspflege sowie Tierproduktion der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz des LfULG mit 12 festen Versuchsstandorten sowie Streuanlagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten. Die jährlichen Versuchsberichte beinhalten Versuchsergebnisse im Pflanzenbau, Gartenbau sowie der Tierproduktion. 1. Versuche im Pflanzenbau umfassen: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen, - Nährstoffverwertung, - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat, - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, eiweiß- und stärkeliefernder Pflanzen, - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung, - Anbau und Ernteverfahren für Faserpflanzen Flachs und Hanf, - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen, - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik), - Fungizid- und Herbizideinsatz, - Wachstumsregelung sowie - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege). 2. Versuche im Gartenbau werden zu Gemüse, Obst, Zierpflanzen, zu Garten- und Landschaftsbau sowie dem Pflanzenschutz durchgeführt. 3. Versuche in der Tierproduktion erfolgen zu Fütterung und Grundfutterqualitäten.
Untersuchungen ueber das Verhalten von trichalen Blaualgen (Phormidium spec.) gegenueber Testsubstanzen (hauptsaechlich Herbizide) und Erschliessung dieses Biotestverfahrens fuer einen routinemaessigen Einsatz bei der Roh- und Trinkwasserueberwachung. Die Algenmotilitaet dient als Bewertungskriterium. Sie wird ueber eine photoelektrische Messvorrichtung verfolgt. Neben der Ermittlung von Dosis-Wirkung-Beziehungen relevanter Herbizide sowie anderer toxischer und ueblicherweise nicht toxischer Substanzen, wird der Testeinsatz zur Untersuchung von Wasserproben verschiedener Qualitaet erprobt. Die Konservierbarkeit des Testmaterials durch Einfrieren und Gefriertrocknen wird im Hinblick auf die Verfuegbarkeit ebenfalls untersucht.
Große Bühne für die Spitzmaul-Nashörner: Im Rahmen der Fütterung der imposanten Dickhäuter hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Zoo Magdeburg heute offiziell in die „Umweltallianz Sachsen-Anhalt“ aufgenommen. Er überreichte Zoo-Direktor David Pruß die Partner-Urkunde für den 1950 gegründeten Zoologischen Garten, der aktuell gut 700 Tiere in knapp 180 Arten beherbergt sowie jährlich rund 250.000 Besucherinnen und Besucher anzieht. Die Umweltallianz wurde 1999 von der Landesregierung ins Leben gerufen, um eine umweltgerechte ökonomische Entwicklung in Sachsen-Anhalt zu fördern. Das Bündnis von Land und heimischer Wirtschaft hat aktuell rund 220 Partner; sie müssen mindestens eine freiwillige Umweltschutzleistung umsetzen, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus geht. Für den Zoo Magdeburg steht dabei ein ganzes Paket an Projekten zu Buche – von umfangreichen Naturschutzmaßnahmen auf dem rund 16 Hektar großen Gelände, über den verstärkten Einsatz von Biofuttermitteln, bis hin zur Verwendung nachhaltiger Marken im Zoo-Shop. Willingmann sagte: „Nase vorn beim Umweltschutz – das gilt ab sofort auch für die Spitzmaul-Nashörner und den gesamten Magdeburger Zoo. Die Einrichtung genießt gerade mit Blick auf den Erhalt von Biodiversität und genetischer Vielfalt in der Zoo-Szene einen exzellenten Ruf. Deshalb finde ich es umso erfreulicher, dass sich der Zoo auch für den Artenschutz vor der eigenen Haustür stark macht. Nisthilfen, Fledermaus-Quartiere und Kleinstbiotope helfen einheimischen Pflanzen und Tieren ebenso wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder die naturnahe Pflege von Flächen. Diese Maßnahmen zur Sicherung der heimischen Artenvielfalt können beim Erkunden des Zoogeländes oder im Rahmen von Führungen entdeckt und danach im eigenen Umfeld kopiert werden. Damit leistet der Zoo Magdeburg einen weiteren wertvollen Beitrag. Denn Umweltschutz lebt auch vom Mitmachen!“ Umweltschutz-Maßnahmen des Magdeburger Zoos im Einzelnen: • Auf dem Gelände wurden rund 50 Nisthilfen und Habitat-Strukturen wie Brutkästen, Insektenhotels oder Kleinstbiotope geschaffen; hier gibt es auch ein Quartier für Fransenfledermäuse sowie Zwerg- und Mückenfledermäuse. • Es kommen verstärkt Biofuttermittel zum Einsatz: Heu und Grünfutter werden nur biologisch gedüngt und sind daher frei von chemischen Rückständen wie etwa Pestiziden. • Im Zoo-Shop werden fast ausschließlich Artikel nachhaltiger Marken angeboten, die auf umweltbewusste Herstellung und langlebige, schadstofffreie Rohstoffe setzen sowie sich mit einem Teil der Erlöse an Artenschutz-Projekten beteiligen. • Eine rund 10 Meter breite Uferbepflanzung der Schrote auf gut 500 Metern Länge reduziert Verdunstung und schafft Lebensraum für heimische Vögel, Amphibien oder Reptilien. • Auf dem gesamten Zoogelände gilt: Kein Einsatz von Herbiziden, Pestiziden und mineralischem Dünger. • Wiesenflächen werden extensiv gepflegt und – wo möglich – mit Schafen beweidet. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X
<p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong> </p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em> versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>:</strong> Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong> Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden, können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren Toxizität, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p> So verwenden Sie Pflanzenschutzmittel richtig <ul> <li>Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist.</li> <li>Lassen Sie sich vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ausführlich beraten.</li> <li>Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen wollen.</li> <li>Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und beachten Sie die Packungsbeilage.</li> <li>Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, wenn ein <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht wurde der Schaderreger falsch diagnostiziert, der Anwendungszeitraum wurde falsch gewählt oder die Anwendung wurde unter ungünstigen Witterungsbedingungen durchgeführt. Das belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Deshalb:</p> <ul> <li>Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt.</li> <li>Nutzen Sie vor allem pflanzenbauliche Maßnahmen, wie z.B. Fruchtfolgen, zur Gesunderhaltung Ihrer Pflanzen.</li> <li>Pflanzenschutzmittel sollten nur in Ausnahmen eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und mit massiven Schäden zu rechnen ist.</li> <li>Manche Schäden sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Hier wären die Nachteile beim Einsatz eines Pflanzenschutzmittels gegebenenfalls größer als der Nutzen.</li> <li>Es müssen nicht immer Pflanzenschutzmittel sein. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html">Grundstoffen</a> zu erreichen ist. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenstaerkungsmittel">Pflanzenstärkungsmittel</a> dienen der allgemeinen Gesunderhaltung der Pflanzen. Das sind zum Beispiel Ackerschachtelhalmextrakt, Knoblauchspray oder Wundtinkturen. Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Das sind zum Beispiel Lebensmittel wie Bier, Sonnenblumenöl oder Brennnesseln.</li> <li>Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und naturnah, um viele <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57308">Nützlinge</a> anzulocken.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild1_2.png"> </a> <strong> Potenzielle Umweltwirkungen von Pflanzenschutzmitteln </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Halten Sie sich an die Regeln:</strong> </p> <ul> <li>Verwenden Sie nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a>, die in Deutschland zugelassen sind. In der <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) finden Sie alle zugelassenen Mittel und deren Anwendungsbestimmungen. Hier können Sie nach unterschiedlichen Kriterien suchen, z.B. nach Wirkstoffen, Kulturen oder Schadorganismen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig"</em> versehen sind.</li> <li>Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Verkäufer*innen sind gesetzlich verpflichtet, Sie beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln zu beraten. Das gilt auch für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln.</li> <li>Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit.</li> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen und nur gegen die Schaderreger, für die sie explizit zugelassen sind.</li> <li>Beachten Sie die vorgegebene Menge. Verwenden Sie nicht mehr oder weniger, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben.</li> <li>Tragen Sie die empfohlene Schutzausrüstung.</li> <li>Halten Sie vor der Ernte die vorgegebenen <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/07_RueckstaendeHoechstgehalte/01_RueckstaendeHoechstgehalte/01_Wartezeit/psm_rueckst_und_hoechstM_Wartezeit_node.html">Wartezeiten</a> ein. Die Wartezeiten werden vom Bundesamt für Risikobewertung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bfr">BfR</a>) so berechnet, dass die zulässigen Rückstandsgehalte nicht überschritten werden.</li> <li>Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel, ihr Einsatz ist verboten.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> <p><strong>Grundsätzlich gilt: </strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Der Einsatz auf befestigten Flächen (dazu zählen z.B. Hofflächen, Terrassen, Bürgersteige und Einfahrten) ist grundsätzlich verboten. Es können Geldstrafen bis zu 50.000 Euro verhängt werden.</p> <p><strong>Die passende <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>:</strong> Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt wirken können.</p> <ul> <li>Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind.</li> <li>Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Auch hohe UV-Strahlung beschleunigt den Abbau einiger Pflanzenschutzmittel.</li> <li>Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Durch Wind kann der Sprühnebel verweht werden.</li> <li>Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/windsock_hodenhagen_aerodrome_2013.jpg"> </a> <strong> Pflanzenschutzmittel dürfen bei starkem Wind nicht ausgebracht werden. </strong> Quelle: Olaf Oliviero Riemer | www.wikimedia.org | Windsack auf dem Flugplatz Hodenhagen | https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en </p><p> <p><strong>Was noch zu beachten ist:</strong></p> <ul> <li>Lagern Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> immer in der Originalverpackung in einem abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren.</li> <li>Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll, aber niemals in der Toilette, im Garten, im Gully, im Hausmüll oder in der Natur! Das Gesetz sieht Geldstrafen bis zu 50.000 Euro vor.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/bild2-min.png"> </a> <strong> Checkliste für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Garten </strong> Quelle: Umweltbundesamt (2025 überarbeitet) </p><p> <p><strong>Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht: </strong>Ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzrecht kann beispielsweise der Einsatz von Herbiziden auf befestigten Flächen sein, die Nicht-Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebieten, die illegale Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln in der Natur oder die fehlende Beratung beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels. Die wichtigsten Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Hobbygärtner*innen betreffen, finden Sie in <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Flyer/nach_Themen/11_Flyer_Kleingaertner.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D11">DIESEM</a> Flyer. Vorgaben des Pflanzenschutzrechts, die Landwirt*innen betreffen, finden Sie in den Grundsätzen der "<a href="https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/ips/dateien/ips_1a_-_gute_fachliche_praxis_im_pflanzenschutz.pdf">Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz</a>". Ein begründeter Verdacht einer ordnungswidrigen Pflanzenschutzmittelanwendung kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. Einige Pflanzenschutzdienste bieten auf ihren Webseiten Informationen an, die bei der Erstellung einer Anzeige helfen.</p> <p>Für den Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie im Einzelhandel. Besteht der begründete Verdacht auf eine unzulässige Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln im Internet, kann das an die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/060_ZOPf/psm_ZOPf_node.html">Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf)</a> gemeldet werden. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Vermarktung von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland gar nicht zugelassen sind, z.B. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> aus China mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat</em>. Nicht zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen in Deutschland weder importiert, noch beworben oder verkauft werden.</p> <p><strong>Haben Sie noch weitere Fragen?</strong> Als Hobbygärtner*in können Sie vielfältige Informations- und Beratungsangebote nutzen, zum Beispiel:</p> <ul> <li><a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes</a></li> <li><a href="https://dgg1822.de/">Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.</a></li> <li><a href="https://kleingarten-bund.de/der-verband/landesverbaende/">Landesverbände der Kleingartenvereine</a></li> <li><a href="https://www.hortipendium.de/Gartenakademien_Deutschland">Gartenakademien der Bundesländer</a></li> <li><a href="https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/">NABU</a>, <a href="https://www.bund.net/umweltgifte/pestizide">BUND</a></li> <li>Gärtnereien, Baumschulen, Gartencenter und Baumärkte</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel">Umweltbundesamt</a></li> </ul> </p><p> Hintergrund <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Das <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__9.html">Pflanzenschutzgesetz</a> unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für den Einsatz im Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Sie sind dem Gesetz nach "nicht sachkundig im Pflanzenschutz". Landwirt*innen und andere gewerbliche Anwender müssen dagegen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Haus- und Kleingarten sind lediglich solche Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering bewertet werden. Beispielsweise werden giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten nicht zugelassen. Dasselbe gilt für Substanzen, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung im Haus- und Kleingarten haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erfordern würden, um dort die Grenzwerte einzuhalten. Detaillierte Informationen zu den Anforderungen an Pflanzenschutzmittel für nicht-berufliche Anwender finden Sie in einer <a href="http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/PSM_Haus_und_Kleingarten.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5">Broschüre des BVL</a>.</p> <p><strong>Umweltsituation:</strong> Einige Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft angewendet werden, können der Umwelt Schaden zufügen. Wie gefährlich Pflanzenschutzmittel sind, hängt unter anderem von den Substanzeigenschaften ab, wie etwa deren Toxizität, ihrer Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Mobilität in der Umwelt. Jedes Pflanzenschutzmittel muss ein aufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor es vermarktet und verwendet werden darf. Dabei werden zuerst die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Wirkstoffe</a> der Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine nationale Zulassung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> bewertet in diesem Verfahren das Risiko der Pflanzenschutzmittel für die Umwelt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob ein Mittel für Insekten, Fische oder Regenwürmer gefährlich ist. Doch das Zulassungsverfahren allein kann die Umwelt nicht ausreichend schützen, denn es birgt einige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz">Defizite</a>. Es konnte bislang auch nicht verhindern, dass Pflanzenschutzmittel am Markt bleiben, die inzwischen als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/beispiele-besonders-problematischer">problematisch</a> erkannt wurden. Pflanzenschutzmittel können, trotz aufwändigem Zulassungsverfahren, negative Effekte auf die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> und auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenorganismen</a> haben. Außerdem finden sich im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a> sowie in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässern</a> mehr Rückstände als laut Zulassungsbericht vorhergesagt. Pflanzenschutzmittel verteilen sich zudem in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> und einige werden über weite Strecken transportiert. Das ist unter anderem für biologisch wirtschaftende Betriebe ein Problem.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Die Versuche für die Bereiche Pflanzenproduktion und Landschaftspflege der sächsischen Landwirtschaft basieren auf einem Versuchsnetz der LfL mit insgesamt 12 festen Versuchsstandorten und Streulagen, d.h. jährlich variierenden Versuchsstandorten.. Versuchsschwerpunkte im Pflanzenbau: - Auswirkungen von Bodenbearbeitung, Fruchtfolgen und Bewirtschaftssystemen - Nährstoffverwertung - konservierende Bodenbearbeitung mit Mulchsaat - Entwicklung ökologischer Anbauverfahren sowie wirtschaftlicher und umweltverträglicher Anbauformen öl-, stärke- und eiweißliefernder Pflanzen - Anbau nachwachsender Rohstoffe zur energetischen und stofflichen Nutzung - Entwicklung eines wirtschaftlichen und umweltverträglichen Anbaus von Heil- und Gewürzpflanzen - Anbaueignung von Sorten (inkl. sortenspezifischer Anbautechnik) - Fungizid- und Herbizideinsatz - Wachstumsregelung - Grünlandwirtschaft (mit Landschaftspflege)
Durch die Anwendung von Herbiziden in Gewaessern ist eine Beeintraechtigung des Wassers selbst sowie der Wasseroekologie moeglich. Mit Hilfe von Biotesten sollen derartige Veraenderungen nachgewiesen werden. Hierfuer sind geeignete Testorganismen erforderlich, die sowohl Aufschluss darueber geben, um welche Wirkstoffe es sich handelt, als auch eine ausreichende Empfindlichkeit erkennen lassen, damit selbst Spuren von Aktivsubstanzen angezeigt werden. Neben dem Nachweis von Wirkstoffen interessierte bei diesem Forschungsvorhaben vor allem die Beeinflussung der Wasserqualitaet. Hier ist es insbesondere die Sauerstoffkonzenerqualitaet. Hier ist es insbesondere die Sauerstoffkonzentration, deren Veraenderung zu einer erheblichen Beeintraechtigung der Biozoenose des Wassers fuehren kann. Aus diesem Grunde wurde daher vorrangig der Einfluss von verschiedenen Wasserherbiziden auf diese Konstante untersucht.
Eine hochwertige Nahrungsmittelversorgung und Gesunderhaltung der Kulturboeden ist allgemein von Interesse und Bedeutung. Arbeits- und betriebswirtschaftliche Gruende zwingen zum Einsatz toxischer Herbizide, so dass es notwendig ist, das Verhalten und die Wirkung von Herbiziden im Boden und in Pflanzen zu kennen, um evtl. Schaedigungen der Umwelt und der Gesundheit vorzubeugen.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Zuckerrüben werden von Blattläusen befallen, die Saugschäden verursachen und Vergilbungsviren übertragen können. Bei frühem Befall können Ertragsverluste von bis zu 30 % auftreten. Um den Befall mit Blattläusen (und als Folge die Ertragsverluste) zu vermeiden, wird bei Überschreiten der Schadensschwelle in der Regel ganzflächig Insektizid eingesetzt. Systemisch wirkende neonikotinoide Saatgutbeizen sind seit 2019 nicht mehr zugelassen. Im Zuckerrübenanbau kommen daher dieselben insektiziden Wirkstoffe wie in anderen Ackerkulturen zur Anwendung. Zur Kontrolle von Blattläusen stehen in Zuckerrüben nur Wirkstoffe mit zwei verschiedenen Mechanismen zur Verfügung, was ein umsichtiges Resistenzmanagement nahezu unmöglich macht. Die ganzflächige Anwendung von Insektiziden schädigt auch viele Nicht-Zielorganismen. Vor diesem Hintergrund gibt es dringenden Bedarf für neue Lösungen zur Kontrolle von Schadinsekten im Zuckerrübenanbau. Eine Lösung könnten alternative Anbauverfahren mit Begleitpflanzen zwischen den Zuckerrübenreihen sein. Die Begleitpflanzen können zur Ablenkung der Schadinsekten von der Kulturpflanze führen oder die Zuckerrübenpflanzen maskieren. Außerdem könnten Gegenspieler der Schadinsekten gefördert und darüber hinaus die Biodiversität auf der Ackerfläche im Allgemeinen erhöht werden. Ein solches Anbauverfahren mit Begleitpflanzen soll helfen, die ganzflächige Anwendung von Insektiziden zu vermeiden oder deutlich zu vermindern. Zusätzliche Umweltziele bestehen darin, die Intensität der Herbizidanwendungen zu reduzieren, z.B. durch die Kombination nicht-chemischer und chemischer Verfahren der Beikrautkontrolle oder indem die Begleitpflanzen andere Pflanzen zwischen den Zuckerrübenreihen unterdrücken. Primäres Ziel des Vorhabens ist es, ein wirksames Verfahren der Blattlaus- und damit Viruskontrolle in Reihenkulturen wie der Sommerfrucht Zuckerrübe durch den gezielten Anbau von Begleitpflanzen praxisreif zu entwickeln. Im Unterschied zu Lösungsansätzen, die auf einer Förderung von Blattlausgegenspielern in der Landschaft oder auf Feldebene beruhen (Blühflächen), soll im vorliegenden Ansatz geprüft werden, ob sich Blattläuse und eventuell auch andere Schadorganismen von Zuckerrüben mit dem Anbau von Begleitpflanzen zwischen den Zuckerrübenreihen so kontrollieren lassen, dass Ertragseinbußen ohne Insektizidanwendungen vermieden werden. Zusätzlich muss das Anbauverfahren eine ausreichende Beikrautkontrolle bei geringer Konkurrenzwirkung der Begleitpflanze auf das Zuckerrübenwachstum gewährleisten.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 281 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 28 |
| Weitere | 7 |
| Wissenschaft | 91 |
| Zivilgesellschaft | 13 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 267 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 27 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 30 |
| Offen | 267 |
| Unbekannt | 7 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 296 |
| Englisch | 41 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 9 |
| Datei | 3 |
| Dokument | 21 |
| Keine | 239 |
| Unbekannt | 2 |
| Webseite | 53 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 204 |
| Lebewesen und Lebensräume | 304 |
| Luft | 147 |
| Mensch und Umwelt | 304 |
| Wasser | 141 |
| Weitere | 290 |