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GTS Bulletin: ISAH02 HKNR - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNR;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Energieforschungsplan EVUPLAN, Herkunftsnachweise aus Gas, Wasserstoff, Wärme/Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion

Art. 19 der RL 2018/2001 (RED II) sieht vor, dass es künftig Herkunftsnachweise für Gas, Wärme und Kälte geben wird. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte zu bereitzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Es drohte eine Klage der EU-Kom wegen Nichtumsetzung. Deshalb gilt es nun, schnellst möglich die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Umsetzungsoptionen zu entwickeln. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schnittstellen vom existierenden Strom-HKNR zu den neuen Registern. Klärung rechtlicher nationaler und internationaler Fragestellungen. Darstellung des möglichen Designs der neuen Register, Klärung von Konversionsprozessen, Identifikation von Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Datenbanken. Das Gesamtergebnis soll einen Umsetzungsvorschlag für die neuen Register ergeben.

Reallabor: Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg, Teilverbundvorhaben: IWm - Integrierter Wärmemarkt; Teilvorhaben: grüne Fernwärme

Analyse eines Unternehmensentwertungsrechts für Strom-Herkunftsnachweise in Deutschland

Herkunftsnachweise (HKN) stellen das etablierte Nachweisinstrument dar, um die erneuerbare Eigenschaft von Strom nachzuverfolgen und einzelnen Verbrauchenden zuzuordnen. Wer HKN entwerten und Konten mit entsprechenden Rechten in HKN-Registern führen darf, ist EU-weit nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist die Entwertung nur durch Stromlieferanten für die Stromkennzeichnung zulässig, während in mehreren europäischen Staaten auch eine HKN-Entwertung durch Letztverbrauchende oder spezialisierte Dienstleister etabliert ist. Ziel des Gutachtens war es zu klären, welche Implikationen die Einführung eines Unternehmensentwertungsrechts in Deutschland für den Strom-HKN-Markt hätte. Im Fokus steht die HKN-Entwertung zur Kennzeichnung des durch eingekauften Strom abgedeckten Stromverbrauchs (Scope 2 bei der Klimabilanzierung). Hierfür werden 3 Analyseansätze kombiniert. Den Hintergrund bildet eine Kurzanalyse des europäischen und deutschen HKN-Markts sowie eine Auswertung zur HKN-Entwertungspraxis in Mitgliedsländern der Association of Issuing Bodies. Um mögliche Auswirkungen auf den HKN-Markt zu quantifizieren, wurde eine Szenarienmodellierung durchgeführt. Motive, die Unternehmen mit der Nutzung eines HKN-Entwertungsrechts verbinden, wurden mittels Stakeholderinterviews erforscht. Auf dieser Basis werden die Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von HKN bis 2030 untersucht und welche Nutzenwirkungen sich auf die Energiewende erwarten lassen. Im Ergebnis könnte ein Unternehmensentwertungsrecht zu einer organisatorischen Weiterentwicklung des HKN-Markts und einer effizienteren Gestaltung von Nachweisprozessen seitens der Unternehmen beitragen. Eine energiewendeförderliche Wirkung könnte sich durch Nachfrageimpulse für eine qualitative Differenzierung des HKN- bzw. Ökostrommarkts ergeben. Die Ergebnisse hält das UBA für gut geeignet, um sich ein erstes Bild der möglichen Wirkungen eines Entwertungsrechts für Unternehmen zu machen. Allerdings werden bei der Interpretation der Ergebnisse im Gutachten bereits sehr klare Empfehlungen ausgesprochen, deren Eindeutigkeit das UBA in seiner Einschätzung nicht ausmachen kann. Das UBA hat sich daher dazu entschieden, die Ergebnisse der Studie im beigefügten Factsheet einzuordnen. Veröffentlicht in Climate Change | 24/2023.

Ausweisung von regionalem Grünstrom in der Stromkennzeichnung

Mit der Einführung des Regionalnachweisregisters können Verbraucher*innen Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen in ihrer Region beziehen, die aus der EEG-Umlage finanziert werden. Die Studie betrachtet die Möglichkeiten zur Ausweisung regionalen Grünstroms unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Anforderungen im bestehenden System der Stromkennzeichnung und spricht Empfehlungen für ihre korrekte und verbraucherfreundliche Umsetzung aus. Das verbraucherseitige Interesse an regionalem Grünstrom wurde anhand von Fokusgruppen und einer deutschlandweit repräsentativen Umfrage ermittelt. Ergebnis ist u.a. ein Ranking verschiedener Darstellungsformen der regionalen Grünstromkennzeichnung. Es wird deutlich, dass verbraucherseitig regionalem Grünstrom ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zugeschrieben wird. Für regionalen Grünstrom kann die Stromkennzeichnung ein wirkungsvolles Instrument sein, mit dem transparente und glaubwürdige Informationen an Verbraucher*innen vermittelt werden. Voraussetzung sind eine leicht verständliche Darstellung sowie ein einfacher Informationszugang. Veröffentlicht in Climate Change | 50/2021.

Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen

Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Marktanalyse Ökostrom und HKN, Weiterentwicklung des Herkunftsnachweissystems und der Stromkennzeichnung

Das Projekt stellt die Fortführung der Marktanalyse Ökostrom des Umweltbundesamtes 2014 dar und setzt sich zusätzlich mit der Verbraucherseite auseinander. Der Ist-Zustand des Ökostrommarktes in Deutschland (insbesondere unter dem Import-/Export-Aspekt) nach Einführung des HKNR wird analysiert und die Weiterentwicklungen der Ökostrom-Labels seit 2012 werden untersucht. Dabei wird besonders der Markt für HKN als Teilmarkt des Ökostrom-Marktes betrachtet. Das Zusammenspiel von freiwilligem Ökostrommarkt und Fördersystem wird untersucht. Die Verbraucherseite wird mit Blick auf die Stromkennzeichnung betrachtet: Nach Differenzierung der verschiedenen Konsumentengruppen werden Kundenbedarfe im Rahmen des Strombezugs z.B. bezüglich der Umweltwirkung (CO2 Emissionen) ermittelt. Die gängige Praxis zur Erstellung von (Umwelt-) Berichten von Unternehmen und öffentlicher Hand wird analysiert und der Umfang und Einsatz von Ökostrom zur Verringerung des eigenen CO2-Fußabdrucks von Unternehmen und der öffentlichen Hand ermittelt.

Nachfrage nach Ökostrom steigt

<p>Angebot und Nachfrage von Ökostrom steigen seit Jahren kontinuierlich Die Zahl der Ökostromprodukte ist von 810 im Jahr 2013 auf 1.157 Produkte im Jahr 2017 gestiegen. Knapp 80 Prozent der Stromanbieter führten 2017 mindestens ein Ökostromprodukt im Angebot. Gleichzeitig ist die Stromkennzeichnung kaum bekannt und kann aktuell wenig Wirkung entfalten. Das zeigt die „Marktanalyse Ökostrom II“.</p><p>Die Nachfrage nach Ökostrom ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland Herkunftsnachweise für eine Menge von 95,6 Terawattstunden entwertet, was einem Anstieg von 22 Prozent gegenüber 2013 entspricht.</p><p>Die Stromkennzeichnung müsste aber verständlicher und bekannter werden, um Wirkung zu entfalten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Zusammensetzung des Stromproduktes und dessen Preis eine gleichgewichtige Bedeutung, so die repräsentativen Ergebnisse. Label finden Beachtung und darüber hinaus scheint Regionalität beim Strombezug eine zunehmende Rolle zu spielen.&nbsp;</p><p>Aktuell ist der Blick auf die EEG-Altanlagen und neue Anlagen ohne Förderung besonders wichtig. Die Anzahl Erzeugungsanlagen ohne eine EEG-Vergütung wird zunehmen, damit wird ein neues Potenzial für Herkunftsnachweise eröffnet.&nbsp;</p><p>Zukünftig könnten Herkunftsnachweise auch einen Beitrag zur Energiewende leisten</p><p>Falls Herkunftsnachweise ein hohes und stabileres Preisniveau erreichen, welches zum Beispiel im Rahmen langfristiger Lieferverträge zu einem relativ verlässlich kalkulierbaren Gewinn werden könnte, würden sich der Stellenwert der Herkunftsnachweise und deren Beitrag zur Energiewende ändern. Das Ziel einiger Ökostromsiegel, mit dem Bezug von Ökostrom die Errichtung neuer Anlagen jenseits der Förderung anzureizen, könnte sich unter diesem Gesichtspunkt in den kommenden Jahren leichter erfüllen lassen.&nbsp;</p><p>Der Markt für Herkunftsnachweise in Deutschland ist geprägt von stabilen Handelsbeziehungen, hinsichtlich der Preisbildung ist er jedoch unberechenbar. Nach wie vor stammen die in Deutschland entwerteten Herkunftsnachweise annähernd zur Hälfte aus Norwegen und zu über 90 Prozent aus Wasserkraft. Nur 9 Prozent der gesamten Entwertungsmenge 2017 stammen aus europäischen Anlagen außerhalb von Deutschland, die eine Vergütung bzw. Förderung in Anspruch nehmen. Der Anteil von Herkunftsnachweisen aus Anlagen, die jünger als sechs Jahre sind, ist mit 5 Prozent gering, daher sind die Preise für Strombezug aus „Neuanlagen“ häufig deutlich höher.</p><p>Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen sollten als potenzielle Ökostromkunden stärker in den Blick genommen werden</p><p>Ökostrombezug von kleinen und mittleren Unternehmen könnte Wirkung entfalten, da hier große Mengen in Summe hinter stecken. Diese Unternehmen machen mehr als 90 Prozent des Anteils aller Unternehmen in Deutschland aus und sind somit auch für einen wesentlichen Anteil des Stromverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emissionen verantwortlich. Momentan beziehen nach eigener Aussage insgesamt 38 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen Ökostromprodukte. Die Stromkennzeichnung könnte bei mehr Beachtung durchaus dafür sorgen, dass der Anteil der Ökostrom beziehenden Unternehmen weiter zunimmt.</p><p>Die Studie stellt auch fest, dass auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten von Großunternehmen auf die Umwelt für deren ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stakeholder#alphabar">Stakeholder</a>⁠ zunehmend an Bedeutung gewinnen und Ökostrombezug in Nachhaltigkeitsberichten eine wichtige Position einnimmt. Der Strombezug fließt auch in die Berichtspflicht über nichtfinanzielle Kennzahlen ein. Bisher hat die Stromkennzeichnung hier jedoch praktisch keine Bedeutung.&nbsp;</p><p>Ökostromprodukte helfen der Energiewende</p><p>Ökostromprodukte spielen eine wichtige Rolle für den gesellschaftlichen Wandel im Rahmen der Umgestaltung des Energiesystems. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt diese Rolle jedoch weitaus weniger in der Zubauwirkung auf erneuerbare Kapazitäten. Vielmehr hat der freiwillige Ökostrom-Markt gesellschaftlichen Nutzen: Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit in die Umsetzung der Energiewende eingebunden. Ökostromprodukte verdeutlichen die Verbindung von Erzeugung und Verbrauch und tragen so zur Schärfung des Energiebewusstseins bei. Auf der individuellen Ebene gibt es verschiedene Angebotsoptionen und damit Handlungsmöglichkeiten zur Veränderung des bestehenden Energiesystems.</p><p>Der Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Marktanalyse Ökostrom II“ stellt einen umfassenden Abriss zum deutschen Ökostrommarkt dar. Zusätzlich werden bisherige Randthemen wie die Stromkennzeichnung und ihre Wirkung beleuchtet.&nbsp;</p><p>Die Studie „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/marktanalyse-oekostrom-ii">Markanalyse Ökostrom und HKN, Weiterentwicklung des Herkunftsnachweissystems und der Stromkennzeichnung</a>“ wurde&nbsp; durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BMWi#alphabar">BMWi</a>⁠) finanziert und von IZES gGmbH, Hamburg Institut und Imug durchgeführt. Die aktuelle Untersuchung ging mit Ihrer&nbsp; Zielstellung weit über das Vorgängerprojekt „Marktanalyse Ökostrom“ (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ 2014) hinaus. Die vorhandenen Daten aus dem Herkunftsnachweisregister wurden umfangreich ausgewertet und durch Befragungen etwa hinsichtlich der Preisentwicklung für Herkunftsnachweise ergänzt.&nbsp;</p>

Energieforschungsplan EVUPLAN, Erstellung eines Feinkonzepts und Programmierung eines lauffähigen Prototyps für ein Regionalnachweisregister (RNR)

§ 79a Abs. 4 EEG 2017 weist dem UBA die Aufgabe zu, ein Regionalnachweisregister (RNR) aufzubauen und zu führen. Dieses funktioniert vergleichbar mit dem bereits im UBA betriebenen Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien (HKNR) nach § 79 EEG 2017. Die Prozesse sind derart ähnlich, dass der Gesetzgeber bereits vorgibt, dass das RNR und das HKNR in einer elektronischen Datenbank betrieben werden dürfen (§ 79a Abs. 4 S. 2 EEG 2017). Dies senkt - so der Gesetzgeber - die Bürokratiekosten für die künftigen Nutzer des RNR. Das UBA ist auch aus Gründen der Sparsamkeit des Behördenhandelns aufgerufen, die bereits entwickelten Prozesse des HKNR möglichst weitgehend mit zu nutzen (Bundestags-Drucksache 18/8860, S. 6: 'Diese Kosten (= für Einrichtung und Führung des RNR) können durch die möglichst weitgehende Nutzung der bereits vorhandenen Software für das Herkunftsnachweisregister nach § 79 EEG 2016 auf ein Minimum reduziert werden.'). Auf der Basis einer theoretischen Beschreibung und der vorhandenen Software des HKNR und den Vorarbeiten des Projekts FKZ 37EV16 135 2 'Ad hoc-Beratung bei der Umsetzung einer regionalen Grünstromkennzeichnung in Deutschland: Teilvorhaben 2: - Spezifizierung' soll dieses Projekt das Konzept des RNR im Detail ausarbeiten und einen bereits lauffähigen Prototyp für das RNR erstellen.

Aufbau einer Herkunftsdatenbank für Wildpflanzensaatgut krautiger Pflanzen und Entwicklung eines analysebasierten Rückverfolgbarkeitssystems

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