Umweltbundesamt startet Register für Ökostrom Das Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) beim Umweltbundesamt (UBA) hat seinen Betrieb aufgenommen. Damit setzt Deutschland eine europäische Vorgabe für mehr Verbraucherschutz im Strommarkt um. Das UBA bestätigt mit den Herkunftsnachweisen, dass Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich für den Bezug von Ökostrom entschieden haben, profitieren von der Arbeit des neuen Registers: Das HKNR überwacht die Vermarktung dieses Stroms und wird mit Herkunftsnachweisen zuverlässig eine Doppelvermarktung ausschließen. Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen und dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten. Der Herkunftsnachweis für Ökostrom funktioniert wie eine Geburtsurkunde, ist aber kein Qualitätssiegel. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbaren Stroms erhält der Erzeuger genau einen Herkunftsnachweis. Dieses elektronische Dokument wird nach der Lieferung des Stroms an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher für die Stromkennzeichnung verwendet und nach einmaliger Nutzung entwertet. Die Einrichtung des HKNR ist durch die europäische Richtlinie 2009/28/EG vorgeben. Die Mitgliedstaaten müssen danach ein genaues, zuverlässiges und betrugssicheres System für Herkunftsnachweise bereitstellen. Das Umweltbundesamt ist als zentrale Behörde für die Registerführung zuständig. Dies wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Nach der Registrierung von Betreibern und deren Anlagen unter www.hknr.de stellt das UBA seit Anfang Januar für in Deutschland erzeugten erneuerbaren Strom Herkunftsnachweise aus und schreibt diese auf ihrem Konto gut. Zukünftig überträgt das UBA auch Herkunftsnachweise in das Ausland (Export) und aus dem Ausland (Import). Die dazu erforderlichen Kriterien zur Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise entwickelt das UBA derzeit mit anderen nationalen Registern in Europa. Auf Antrag eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) entwertet das UBA letztlich die Herkunftsnachweise entsprechend der Stromlieferung aus „sonstigen erneuerbaren Energien“ an Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit sorgt der Herkunftsnachweis dafür, dass die Eigenschaft „erneuerbarer Strom“ nur einmal an Stromverbraucher verkauft werden kann, also nicht doppelt vermarktet. Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, darf diese Stromeigenschaft vermarkten – aber nur ein einziges Mal. In der Stromkennzeichnung dürfen ab November 2014 nur noch Herkunftsnachweise verwendet werden, die im HKNR entwertet wurden. Ein EVU weist seinen Kundinnen und Kunden den Anteil „sonstige erneuerbare Energien“ separat in der Stromrechnung aus und muss für genau diese Strommenge Herkunftsnachweise entwertet haben. Diese gesetzliche Anforderung schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Sicherheit und Transparenz beim Kauf von Ökostrom. Den Nachweis durch einen Herkunftsnachweis, dass eine bestimmte Menge des Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde, dürfen nur EVU führen. Das HKNR verhindert somit zukünftig eine bisher verbreitete Form des einfachen Umetikettierens von Strom mittels Kauf und selbstständiger Entwertung von Herkunftsnachweisen durch Stromverbraucher zur Verbesserung der eigenen Klimabilanz.
Mehr als 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmer tauschten sich auf Einladung des Umweltbundesamtes an zwei Tagen in Dessau-Roßlau aus. Beeindruckend ist der breite Arbeitskontext, den diese Menschen repräsentieren: Von Direktvermarktern über Grünstromlieferanten, Netzbetreiber, Anlagenbetreiber, Umweltgutachter, Verbraucherschützer und Labelanbieter, Strombeschaffer der öffentlichen Hand bis hin zu Rechtsanwälten, Consultants und Wissenschaftlern. Sie alle eint die Arbeit mit Grünstrom und Herkunftsnachweisen, künftig auch Regionalnachweisen, und der Wille, sich auszutauschen. Dafür bietet das UBA gerne eine Plattform. Die unterschiedlichen Veranstaltungsformate der HKNR-Fachtagung mit Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Workshops bieten breiten Raum für Austausch und umfangreiche Informationen für die diversen Arbeitskontexte. Dies geht von rein praktischen Tipps im Umgang mit der HKNR-Software über technische Neuerungen wie die Blockchain bis hin zu politischen Debatten über das möglicherweise kommende europäische Recht. Was hat Ihnen gefallen, was möchten Sie, dass sich beim nächsten Mal ändert? Falls Sie uns ein Feedback zur Veranstaltung geben möchten, können Sie dies gerne an hknr [at] uba [dot] de tun. Veröffentlicht in Dokumentationen | 06/2018.
Bereits rund 11,8 Prozent aller Stromkundinnen und -kunden in Deutschland haben sich bei der Wahl ihres Tarifes für Ökostrom entschieden. Das zeigt die vom UBA fachlich betreute „Marktanalyse Ökostrom“. Aus einer Befragung der Stromunternehmen ging hervor, dass die Anbieter in der Zukunft eine weitere Absatzsteigerung erwarten. Dass nicht mehr Ökostrom verkauft wird, als tatsächlich erzeugt wurde, garantieren die entwerteten Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister des UBA. Der größte Teil des als „Ökostrom“ vermarkteten Stroms stammt zurzeit allerdings aus Wasserkraft aus dem europäischen Ausland. In Deutschland treibt bisher das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Dieser Ausbau wird von allen Stromkundinnen und -kunden über die EEG-Umlage finanziert. Deshalb wird auch auf jeder Stromrechnung der Anteil von inzwischen etwa 25 Prozent „Strom aus erneuerbaren Energien gefördert nach dem EEG“ ausgewiesen. Die „Marktanalyse Ökostrom“ wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert. Veröffentlicht in Texte | 04/2014.
Das Umweltbundesamt führt ein elektronisches Register mit Herkunftsnachweisen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Warum und wie genau das funktioniert, erläutert dieses Faltblatt. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Diese Spezifikation beschreibt die elektronische EDIFACT-Schnittstelle für den automatisierten Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und dem Herkunftsnachweisregister (HKNR). Mit Hilfe der Schnittstelle sollen Informationen über erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien an das HKNR gesendet werden. Neben den Strommengen, die im Rahmen eines Messwerte-Abo regelmäßig übertragen werden, werden auch Anlagestammdaten und entsprechende Stammdatenänderungen an das HKNR übermittelt. Der Umfang der Stammdaten beschränkt sich im Wesentlichen auf Eigenschaften, die für die gezielte Steuerung der Messwerte-Abos durch das HKNR erforderlich sind. Veröffentlicht in Broschüren.
The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNR;) (Remarks from Volume-C: XXX)
Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.
Liebe Leserin, lieber Leser, unseren zweiten Newsletter des Jahres 2016 erhalten Sie an einem Tag, der für Neuigkeiten denkbar schlecht geeignet ist: dem 1. April. Der heutige Tag ist jedoch für uns aus zwei Gründen ein wichtiges Ereignis: Erstens ist das Umweltbundesamt ab heute offizielles Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB), dem europäischen Verband der Herkunftsnachweisregister. Warum wir den bisherigen Status als sog. „non-member Hub user“ verlassen haben und was die Mitgliedschaft bedeutet, lesen Sie in diesem Newsletter. Zweitens tritt heute unser neuer Vorgesetzter seinen Dienst im Umweltbundesamt an: Prof. Dr. Uwe Leprich ist neuer Leiter der Abteilung Klimaschutz und Energie im Umweltbundesamt, der das HKNR-Team angehört. Er folgt Dr. Klaus Müschen nach, der in den Ruhestand tritt. Neben diesen beiden wichtigen heutigen Ereignissen möchten wir Sie vor allem über die erfolgreiche Umstellung des Hub für den internationalen Austausch von Herkunftsnachweisen informieren. Es ist noch keine vier Wochen her, dass die AIB den alten Hub abschaltete und den neuen Hub in Betrieb nahm. Wir informieren über Hintergründe und Wirkungen. Und nicht zuletzt: Unsere Fachtagung steht kurz bevor! Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben, können Sie dies noch tun. Was Sie erwartet und wie Sie dabei sein können, lesen Sie auf den folgenden Seiten. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre! Ihr HKNR-Team
Liebe Leserin, lieber Leser, der Sommer neigt sich langsam dem Ende zu, doch viel ist in der Zwischenzeit passiert: 27.06.: Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) debattiert mit vielen Akteuren über Zusatzangaben und Labels als Inhalt des Herkunftsnachweises (HKN). 13.07.: Deutschland wird zum vierten Mal Fußball-Weltmeister. 01.08.: Ein novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in Kraft. 25.08.: Die bereits 3. Sitzung des Nutzerbeirates findet statt. Dem Thema Weltmeisterschaft haben wir nichts Neues mehr hinzuzufügen. Stattdessen informieren wir Sie in diesem vierten Newsletter 2014 wie gewohnt über Veranstaltungen und Neuerungen zum HKNR. Der Nutzerbeirat, über den wir in der vergangenen Ausgabe des Newsletters informierten, etabliert sich inzwischen mehr und mehr. Ende August trafen wir uns bereits zum dritten Mal, um über die Software und die Prozesse im HKNR zu diskutieren. Im Nutzerbeirat – der für neue Teilnehmende offen ist! – kam unter anderem die praktische Frage auf, ob Anlagenbetreibende die HKN auch direkt auf ein Unterkonto ausstellen lassen können. Dass man es kann, wie es funktioniert und wie man Unterkonten allgemein nutzt, lesen Sie in der Rubrik „Ihre Frage – Unsere Antwort“. Viel Erfolg mit dem HKNR wünscht Ihnen Ihr HKNR-Team!
Liebe Leserin, lieber Leser, das Jahr 2014 hat begonnen, wir wünschen Ihnen viel Glück, Gesundheit und Erfolg! Wir hoffen, Sie hatten über die zurückliegenden Feiertage Gelegenheit, ein wenig zu entspannen und Kraft für neue Taten zu sammeln. Für uns bedeutet der Beginn des neuen Jahres auch: Das Herkunftsnachweisregister (HKNR) ist ein Jahr in Betrieb und feiert seinen 1. Geburtstag! Einen Blick zurück und vor allem einen Blick in die Zukunft möchten wir bei unserer Fachtagung am 30. Januar in Berlin werfen, zu der wir Sie bereits eingeladen haben. Wir freuen uns schon jetzt, mit Ihnen Erfahrungen auszutauschen und Vorschläge zur Verbesserung zu diskutieren. (Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht, weitere Anmeldungen können wir leider nicht entgegennehmen.) Mit diesem Newsletter informieren wir Sie vor allem über die Ausstellung und die Entwertung der Herkunftsnachweise und darüber, welche wichtigen Termine Sie einhalten sollten, um das HKNR möglichst effektiv zu nutzen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen oder Kennenlernen am 30. Januar in Berlin! Ihr HKNR-Team
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