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Liste der Internationalen Anlagenkennungen, Marktlokations-ID und entsprechenden Marktstammdatenregisternummern im Herkunftsnachweisregister mit Stand 1.1.2025

Eine Aufstellung sämtlicher "Internationalen Anlagenkennungen" und Marktlokations-ID und den entsprechenden Marktstammdatenregisternummern (MaStR-Nummern) aller registrierten "Anlagen", die von den Anlagenbetreibern im Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamts geführt werden. Die Aufstellung dieser strukturierten Daten sollte nicht in einem PDF-Format sondern in einem maschinenlesbaren Format (z.b. CSV/XML/JSON) veröffentlicht werden. Der Datenstand sollte den 1.1.2025 abbilden. Hintergrundinformationen: Gemäß den öffentlich zugänglichen Informationen im Marktstammdatenregister sind die Marktstammdatenregisternummern (MaStR-Nummern) aller Energieerzeugungsanlagen in Deutschland einsehbar. Mit der Anmeldung von Energieerzeugungsanlagen im Herkunftsnachweisregister wird diesen eine Internationale Anlagenkennung zugeordnet. Es besteht jedoch keine öffentlich einsehbare Information darüber, welche Internationale Anlagenkennung zu welcher MaStR-Nummer gehört. Alle MaStR-Nummern sind öffentlich einsehbar, ebenso wie sämtliche registrierte Anlagenbetreiber für Nutzer des Herkunftsnachweisregisters. Die zugeordnete Messlokation ist im Markstammdatenregister auch öffentlich einsehbar. In der Vergangenheit wurden ähnliche Daten vom Umweltbundesamt mit Stand [04/24] veröffentlicht (https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/372/dokumente/202404_liste_internationaler_anlagenkennungen_marktstammdatenregisternummern_hknr.pdf) Gemäß § 1 Abs. 1 IFG bitte ich um schriftliche Auskunft oder, falls dies einfacher ist, um die elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen. Bitte informieren Sie mich vorab, sollten Kosten im Zusammenhang mit dieser Anfrage anfallen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe zur Verfügung, um etwaige Unklarheiten zu klären.

Energieforschungsplan EVUPLAN, Herkunftsnachweise aus Gas, Wasserstoff, Wärme/Kälte: Möglichkeiten rechtlicher, prozessualer und technischer Umsetzung der Register und der Konversion

Art. 19 der RL 2018/2001 (RED II) sieht vor, dass es künftig Herkunftsnachweise für Gas, Wärme und Kälte geben wird. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben umzusetzen und Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte zu bereitzustellen. Deutschland ist dieser Verpflichtung bislang nicht nachgekommen. Es drohte eine Klage der EU-Kom wegen Nichtumsetzung. Deshalb gilt es nun, schnellst möglich die organisatorischen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen und Umsetzungsoptionen zu entwickeln. Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Schnittstellen vom existierenden Strom-HKNR zu den neuen Registern. Klärung rechtlicher nationaler und internationaler Fragestellungen. Darstellung des möglichen Designs der neuen Register, Klärung von Konversionsprozessen, Identifikation von Schnittstellen zu anderen nationalen und internationalen Datenbanken. Das Gesamtergebnis soll einen Umsetzungsvorschlag für die neuen Register ergeben.

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2025

zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, ⁠ TEHG⁠ , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.

GTS Bulletin: ISAH02 HKNR - Observational data (Binary coded) - BUFR (details are described in the abstract)

The ISAH02 TTAAii Data Designators decode as: T1 (I): Observational data (Binary coded) - BUFR T1T2 (IS): Surface/sea level T1T2A1 (ISA): Routinely scheduled observations for distribution from automatic (fixed or mobile) land stations (e.g. 0000, 0100, … or 0220, 0240, 0300, …, or 0715, 0745, ... UTC) A2 (H): 90°E - 0° tropical belt(The bulletin collects reports from stations: HKNR;) (Remarks from Volume-C: XXX)

Liste der Internationalen Anlagenkennungen und entsprechenden Marktstammdatenregisternummern im Herkunftsnachweisregister

Eine Aufstellung sämtlicher "Internationalen Anlagenkennungen" und den entsprechenden Marktstammdatenregisternummern (MaStR-Nummern) aller registrierten "Anlagen", die von den Anlagenbetreibern im Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umweltbundesamts geführt werden. Hintergrundinformationen: Gemäß den öffentlich zugänglichen Informationen im Marktstammdatenregister sind die Marktstammdatenregisternummern (MaStR-Nummern) aller Energieerzeugungsanlagen in Deutschland einsehbar. Mit der Anmeldung von Energieerzeugungsanlagen im Herkunftsnachweisregister wird diesen eine Internationale Anlagenkennung zugeordnet. Es besteht jedoch keine öffentlich einsehbare Information darüber, welche Internationale Anlagenkennung zu welcher MaStR-Nummer gehört. Alle MaStR-Nummern sind öffentlich einsehbar, ebenso wie sämtliche registrierte Anlagenbetreiber für Nutzer des Herkunftsnachweisregisters. Gemäß § 1 Abs. 1 IFG bitte ich um schriftliche Auskunft oder, falls dies einfacher ist, um die elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen. Bitte informieren Sie mich vorab, sollten Kosten im Zusammenhang mit dieser Anfrage anfallen. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und stehe zur Verfügung, um etwaige Unklarheiten zu klären.

Reallabor: Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg, Teilverbundvorhaben: IWm - Integrierter Wärmemarkt; Teilvorhaben: grüne Fernwärme

HKNR-Newsletter - Nr.: Sonder-Newsletter 2025

Liebe Lesende, am 2. und 3. April 2025 fand die 7. HKNR-Fachtagung in Dessau-Roßlau statt. Wir durften insgesamt über 250 Teilnehmende aus den verschiedensten Unternehmen und Organisationen begrüßen und freuen uns über das stetig wachsende Interesse an unserer Veranstaltung und das positive Feedback zu unserer Arbeit! Zahlreiche Vorträge und Workshops boten Einblicke in die aktuelle Praxis unseres Registers sowie zukünftige Entwicklungen und wurden rege für Diskussionen und fachlichen Austausch genutzt. Schon am ersten Tag haben wir mit Ihnen gemeinsam Entwicklungstrends des HKN-Systems betrachtet, Potenziale einer integrierten Digitalisierung der Register und HKNR-Prozesse identifiziert sowie weitere Themen wie gekoppelte HKN und Granularität diskutiert. Neben dem etablierten Instrument der Strom-HKN ging es insbesondere am zweiten Tag der Fachtagung schwerpunktmäßig um das zukünftige Gas- und Wasserstoff-HKNR. Drei Workshops widmeten sich dem Zusammenspiel des UBA-Nachweissystems mit anderen Registern: dem Biogasregister der dena und dem Nabisy-Register der BLE sowie den regulatorischen Rahmenbedingungen zum Hochlauf der Wasserstofferzeugung. In einem weiteren Workshop stellten wir erste Ergebnisse eines UBA-Forschungsprojekts zur Energiekennzeichnung in Deutschland und Europa vor. Hierbei lag der Fokus auf den jeweiligen Benefits der Energiekennzeichnung für Haushalte, Organisationen, Anlagenbetreiber und die Gesellschaft als Ganzes. Mit diesem Newsletter fassen wir die Workshops inklusive einer kleinen Fotodokumentation zusammen und ermöglichen so einen Blick in die Workshop-Ergebnisse auch für diejenigen, die im April nicht dabei waren. Die Präsentationen der Vorträge finden Sie auf der Fachtagungswebsite . Viel Spaß beim (nochmaligen) Eintauchen in die Veranstaltung! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters im Umweltbundesamt

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2025

Liebe Lesende, viele von Ihnen konnten wir in den vergangenen Monaten in Dessau persönlich begrüßen. Sei es bei unserer HKNR-Fachtagung im April (ein Sondernewsletter dazu ist bereits in Arbeit) oder zu den Meetings der Association of Issuing Bodies (AIB) mit dem „Open Markets Committee“ im Mai. Wir freuen uns über das große Interesse an den Veranstaltungen und sind froh über den direkten Austausch und viel positives Feedback zu unserer Arbeit! Zwischenzeitlich hat sich auch eine neue Bundesregierung gebildet, der Klimaschutz verlässt das BMWK. Unsere Fachaufsicht mit der Arbeit im Gesetzesvollzug der erneuerbaren Energien bleibt jedoch beim jetzigen „BWME“. Wieviele Änderungen es auf Arbeitsebene geben wird, ist noch offen. Wir hoffen auf schnelle Sortierung der konkreten Zuständigkeiten und weiterhin engagierte und fachkundige Ansprechpartner*innen im BMWE. Möglichkeiten zum Bürokratieabbau nehmen wir in den Blick und setzen mit der Überarbeitung der HkRNDV auch gleich eine sehr wichtige um: das Streichen der Umweltgutachterpflicht bei der Anlagenregistrierung. Den Stand der Novellierung der HkRNDV stellen wir im Folgenden kurz vor und berichten über weitere Themen, die nicht auf der großen politischen Bühne besprochen wurden: Wir weisen auf unsere laufende Umfrage zu gekoppelten Herkunftsnachweisen hin, stellen unseren Leitfaden zur „Stromkennzeichnungspflicht“ vor, geben Einblicke in Statistiken der Marktanalyse Ökostrom III und vermelden die wichtige Neuigkeit, dass serbische HKN nicht weiter anerkannt werden. Aus der Fachtagung bereits bekannt, zeigen wir Ihnen nochmals den integrierten Ansatz der  Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz. Gerade die Umsetzung dieses Konzeptes beschäftigt uns intensiv und stellt uns vor verschiedenste Herausforderungen. Mit unserer Erfahrung und der Unterstützung neuer Mitarbeiter*innen gehen wir diese zuversichtlich an und nutzen zur Lösung von Fragen auch gern den Austausch mit Ihnen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

HKNR-Newsletter - Nr.: 1/2023

Liebe Lesende, der Sommer hat begonnen, die sogenannte „Sommerpause“ scheint für uns jedoch inzwischen abgeschafft zu sein. Wir arbeiten mit Hochdruck an vielen Vorgängen, nicht zuletzt an einer Zusammenfassung der Fachtagung vom April. Aktuell brennen uns einige Themen unter den Nägeln, daher senden wir Ihnen nun diesen Newsletter über unsere Studien und die Ausschreibungen. Weiterhin gibt es viele Fragen zu der Aussetzung der Anerkennung von Island im deutschen Herkunftsnachweisregister und wir möchten Sie dazu informieren. Spannend sind auch die weiteren internationalen Themen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie III und die jüngsten Kalkulationen der Residualmixe, die der AIB veröffentlicht hat. Wir fassen für Sie dies beides kurz zusammen. Außerdem haben wir noch wichtige Hinweise für Sie in weiteren Artikeln zusammengefasst. Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters und des Regionalnachweisregisters im Umweltbundesamt

HKNR-Newsletter - Nr.: 2/2024

Liebe Lesende, dieser Sommer-Newsletter dient nun dem konkreten Aufruf für Beiträge zu unserer HKNR-Fachtagung 2025 , einzusenden bis zum 15.10.2024. Wir möchten dieses Event im nächsten Jahr gerne mit Ihnen gemeinsam gestalten und hoffen daher, dass Sie viele tolle Ideen einbringen werden. Außerdem haben wir heute ein paar wichtige Mitteilungen: Die schon lange gewünschte Hintergrundinformation zu den Herkunftsländern ist nun online. Gerne dürfen Sie darauf verlinken und natürlich nehmen wir auch Lob und Kritik dazu gerne entgegen. Zudem machen wir zum neuen Fälligkeitstermin für die Stromkennzeichnung eine Klarstellung. Dies war ja ein gewisses „Brandthema“ im Februar bei der e-World. Wir berichten kurz zum AIB-Jahresbericht 2023, in dem natürlich auch das UBA-HKNR seinen Platz hat. Und nicht zuletzt weisen wir auf eine laufende Stellenausschreibung für das HKNR-Team hin. Weitere Ausschreibungen werden demnächst folgen. Der Aufbau der neuen HKN-Register für Gase/Wasserstoff sowie Wärme/Kälte wird unsere nächsten zwei Jahre prägen. Für diese Aufgabe brauchen wir engagierte Mitarbeitende aus den verschiedensten Fachrichtungen. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Mitarbeit, neben den erforderlichen Fachkenntnissen, sind: Wille zum (Mit-)Denken, Identifikation mit dem Leitsatz des UBA „Für Mensch und Umwelt“ und natürlich ein offenes Herz für ein nettes Team! Wir hoffen auf viele Bewerbungen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen noch einen sonnigen und heiteren Sommer mit ausreichend Pause zum Erholen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters

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