Rechtsgrundlage: Landschaftsschutzgebiet § 26 Bundesnaturschutzgesetz und § 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Schutzintensität: weniger hoch. Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder besondere kulturhistorische Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung. Verordnete Landschaftsschutzgebiete (LSG) im Landkreis Göttingen sind: LSG "Buchenwälder und Kalkmagerrasen zwischen Dransfeld und Hedemünden" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 170; LSG "Fulda und Fuldaufer;" LSG "Fulda zwischen Wahnhausen und Bonaforth" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 372; LSG "Göttinger Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 138 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Harz"; LSG "Iberg bei Bad Grund" als Umsetzung des FFH-Gebiets 145 "Iberg"; LSG "Kaufunger Wald" Pufferzone für die Umsetzung eines Teils des FFH-Gebiets Nr. 143; "Bachtäler im Kaufunger Wald" als Pufferzone; LSG "Leine zwischen Friedland und Niedernjesa sowie Dramme" als Umsetzung der gleichnamigen FFH-Gebiete Nr. 407 und 454; LSG "Leinebergland" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Mausohr-Jagdgebiet Leinholz" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 447; LSG "Pipinsburg"; LSG "Reinhäuser Wald" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 110 und Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebietes V19; LSG "Rhumequelle"; LSG "Schwülme und Auschnippe" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 402; LSG "Südharz bei Zorge"; LSG "Untereichsfeld" mit Umsetzung eines Teils des Vogelschutzgebiets V19; LSG "Weiher am Kleinen Steinberg" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 408; LSG "Weper, Gladeberg und Aschenburg" als Umsetzung des FFH-Gebiets Nr. 132; LSG "Weserbergland-Kaufunger Wald"; LSG "Wolfsbachtal bei Zorge" als Umsetzung des gleichnamigen FFH-Gebiets Nr. 150. Für die LSG, die der Umsetzung von FFH-Gebieten dienen, wurden teilweise Lebensraumtypen (LRT), Erhaltungszustände (EHZ) und Fortpflanzungs- und Ruhestätten (F+R) definiert, die Bestandteil des jeweiligen Schutzzwecks sind.
Flächennutzungsplan der Stadt Osterode am Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Osterode am Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund (Harz). Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Bad Grund (Harz). Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Bei der Haupttätigkeit der DK Recycling und Roheisen GmbH , Inspire-ID: https://registry.gdi-de.org/id/de.nw.inspire.pf.bube-eureg/anl-2017-112000-100-0388700-0120) handelt es sich um Röst- oder Sinteranlagen f. Metallerz einschl. sulfid. Erze (NACE-Code: 24.10 - Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen). Weitere Nebentätigkeiten beinhalten: Verbrennungsanlagen > 50 MW Beseitigung oder Verwertung v. gefährlichen Abfällen > 10 t/d Röst- oder Sinteranlagen f. Metallerz einschl. sulfid. Erze. Es wurden keine Freisetzungen oder Verbringungen nach PRTR berichtet zu: Freisetzung in das Wasser, Freisetzung in den Boden, Verbringung von Schadstoffen mit dem Abwasser, Verbringung gefährlicher Abfälle im Ausland.
Der Weg zu einer Gesellschaft mit geringem Kohlendioxidemission-Ausstoß in Europa erhöht unseren Bedarf an mineralischen Rohstoffen drastisch und erfordert eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung mit mineralischen Ressourcen. Europa hat eine lange Bergbautradition, sodass es schwieriger ist neue klassische Erzvorkommen zu entdecken. Unkonventionelle Erzlagerstätten sind daher im Fokus der Exploration, um eine Sicherung der benötigten Rohstoffe zu gewährleisten. Darunter befinden sich ultramafische vulkanogene Massivsulfidlagerstätten (UM-VMS), die mit Au, Ag, Co, Cu und Ni angereichert sind. Diese Lagerstätten sind von langsam-spreizenden Mittelozeanischen Rücken (MOR) bekannt, wo sie sich im Allgemeinen entlang von Abscherungsflächen (detachment faults) bilden. Derzeit sind jedoch nur wenige UM-VMS-Lagerstätten an Land entdeckt worden. Diese geringe Anzahl ist hauptsächlich auf das Fehlen moderner und kohärenter Genese- und Explorations-Modelle zurückzuführen. Jüngste Arbeiten heben hervor, dass sich UM-VMS-Lagerstätten, zusätzlich zu MOR, in komplexeren tektonischen Umgebungen bilden als bisher angenommen, wie beispielsweise Ozean-Kontinent-Übergänge (OCT) und Supra-Subduktionszonen (SSZ). In diesem Projekt planen wir die Entwicklung von Genese- und Explorations-Modellen durch die Verwendung eines integrierten, mehrskaligen und systematischen Ansatzes (mineral systems approach), in verschiedenen tektonischen Umgebungen wie dem Troodos-Ophioliten (Zypern, SSZ) und dem Outokumpu-Ophioliten (Finnland, metamorphisierte OCT). Die Schwerpunkte dieses Projektes liegen in der Lokation der Quelle der Metalle und Fluide, der Identifizierung der Wegsamkeiten von Fluiden, der Ausfällungsmechanismen von Metallen und der Erhaltung der Erze. Diese Untersuchungen werden es ermöglichen, die wichtigsten Parameter zu bestimmen, die zur Bildung von Erzlagerstätten führen, und letztendlich dazu beitragen, neue Lagerstätten an Land und auf dem Meeresboden zu entdecken, wie beispielsweise im deutschen INDEX-Gebiet. Alle untersuchten Gebiete liegen innerhalb Europas und fördern die Charakterisierung der Erzlagerstätten in oder in der Nähe der Europäischen Union.
Flächennutzungsplan der Stadt Bad Lauterberg im Harz. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Bad Lauterberg im Harz. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.
Bebauungspläne sind das Ergebnis einer konkreten kleinräumigen Planung, die in der Regel für ein kleines Teilgebiet (höchstens einen Stadtteil, oder auch nur für ein Grundstück) aufgestellt werden. Sie sind rechtsverbindlich und daher für die Bauabsichten der Bürger entscheidend. Bebauungspläne werden als Satzung von einer Gemeinde beschlossen. Die Bebauungspläne einer Gemeinde müssen aus dem Flächennutzungsplan dieser Gemeinde heraus entwickelt werden. Die Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen. Dem Landkreis Göttingen liegen nur die Pläne vor, die von den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Hierbei handelt es sich um Bebauungspläne, Bebauungsplanänderungen, Abgrenzungs- und Abrundungssatzungen folgender Gemeinden im Landkreis Göttingen: - Adelebsen - Bad Grund (Harz) - Bad Lauterberg im Harz - Bad Sachsa - Bovenden - Dransfeld - Duderstadt - Friedland - Gieboldehausen - Gleichen - Hann. Münden - Hattorf am Harz - Herzberg am Harz - Osterode am Harz - Radolfshausen - Rosdorf - Staufenberg - Walkenried Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig sind die kreisangehörigen Gemeinden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1293 |
| Europa | 40 |
| Kommune | 40 |
| Land | 422 |
| Schutzgebiete | 4 |
| Weitere | 311 |
| Wirtschaft | 31 |
| Wissenschaft | 532 |
| Zivilgesellschaft | 46 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 35 |
| Daten und Messstellen | 247 |
| Ereignis | 6 |
| Förderprogramm | 992 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Lehrmaterial | 3 |
| Taxon | 91 |
| Text | 555 |
| Umweltprüfung | 59 |
| unbekannt | 167 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 647 |
| Offen | 1173 |
| Unbekannt | 182 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1890 |
| Englisch | 370 |
| Leichte Sprache | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 88 |
| Bild | 37 |
| Datei | 290 |
| Dokument | 484 |
| Keine | 840 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webdienst | 12 |
| Webseite | 801 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1768 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1929 |
| Luft | 909 |
| Mensch und Umwelt | 1984 |
| Wasser | 903 |
| Weitere | 1933 |