Für das Flammschutzmittel HBCD wurde ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe stimmte der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Der Beschluss wurde formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und trat damit noch im Mai 2013 mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten.
Folgende sechs besonders besorgniserregende Stoffe wurden am 17. Februar 2011 in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) aufgenommen: F5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus-Xylol), 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP). Für jeden aufgeführten Stoff ist ein Ablauftermin angegeben, der in den Jahren 2014 und 2015 liegt. Nach diesem Datum darf der Stoff nur dann in Verkehr gebracht oder verwendet werden, wenn eine Zulassung erteilt wurde oder ein Zulassungsantrag vor Ablauf der Antragsfrist gestellt worden ist.
Neue Auskunftspflichten für Unternehmen: Europäische Chemikalienagentur publiziert Liste besorgniserregender Stoffe Seit neuestem gelten für Unternehmen Auskunftspflichten über Stoffe mit besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht heute erstmals eine Liste besonders besorgniserregender Stoffe. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe und persistente, bioakkumulierende, toxische Stoffe (PBT-Stoffe) – also solche, die sich langlebig in der Umwelt sowie dem menschlichen Körper verhalten, sich dort anreichern und giftig sind. Das hat Konsequenzen: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verpflichtet Unternehmen ihre gewerblichen Kunden zu informieren, falls in ihren Erzeugnissen eine in der Liste identifizierte Chemikalie mit mehr als 0,1 Prozent enthalten ist. „Ich rate allen Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr Auskunftsrecht zu nutzen und vom Handel zu verlangen, dass er die Information über besorgniserregende Chemikalien zur Verfügung stellt. Der Handel sollte sichere Produkte bei den Herstellern fordern”, sagt Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für besonders besorgniserregende Stoffe sieht REACH eine Zulassungspflicht vor. Das soll dazu führen, dass die Hersteller schrittweise weniger problematische Alternativstoffe oder –technologien einsetzen. Zwar bedeutet die Veröffentlichung in der so genannten Kandidatenliste für eine Chemikalie nur die Anerkennung als besonders besorgniserregend und ist nicht gleichbedeutend mit einer Zulassungspflicht. Es ist jedoch der erste Schritt dorthin. Den Grundstein dafür haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) gelegt: Sie haben die Vorschläge für die Aufnahme in die Kandidatenliste erarbeitet. Das UBA schlug als ersten Stoff für die Kandidatenliste Anthrazen vor, eine Chemikalie aus der Gruppe der Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe ( PAK ). Anthrazen ist ein PBT -Stoff und wird wegen seiner schädlichen Wirkungen in Gewässern in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als „prioritär gefährlicher Stoff” geführt. Weitere besonders besorgniserregende Stoffe sind zum Beispiel die Weichmacher (Phthalate) Diethylhexyl (DEHP), Dibutyl (DBP) und Bezylbutyl (BBP) sowie das bromierte Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), das in vielen Untersuchungen in der Umwelt und im menschlichen Blut nachgewiesen wurde. Die in der Kandidatenliste veröffentlichten 15 Stoffe sind nur der Anfang. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA arbeiten schon jetzt an neuen Vorschlägen für die Liste. Das UBA beteiligt sich weiter daran. Einen Schwerpunkt stellen dabei PBT-Stoffe, für Gewässer relevante Chemikalien und Stoffe mit Wirkungen auf das Hormonsystem dar.
Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der Stoff verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer- POP -Konvention. Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz HBCDD oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das UBA empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter REACH und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner PBT -Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.
Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
Der Bundesrat beschloss am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor. Seit Oktober 2016 gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen. Die wenigen Ausnahmen verlangen hohe Vergütungen. Die Länderkammer möchte deshalb die Umsetzung der europäischen Vorgaben von Oktober um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für HBCD ergänzen. Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zum Verordnungsentwurf bereits im Voraus erteilt.
Persistente organische Stoffe, auch POPs genannt, kommen in der Umwelt ubiquitär vor. Zur Identifikation von Belastungssituationen in der Umwelt aber auch im Lebensmittelbereich ist es wichtig, die Ursachen und Ausbreitungspfade dieser Stoffe besser zu verstehen. Das Vorhaben hat zum Ziel, eine Wissensgrundlage zu bestimmten POPs und POP -Kandidaten zu erarbeiten, Monitoringdaten zu recherchieren und detailliert die Pfade der Ausbreitung zu beschreiben. Im Fokus des Vorhabens stehen die dioxin-ähnlichen Polychlorierten Biphenyle (dl-PCBs) und ausgewählte PCB -Ersatzstoffe. Diese umfassen kurzkettige Chlorparafine ( SCCP ), Polybromierte Diphenylether ( PBDE ) und Hexabromcyclododecan (HBCD). Veröffentlicht in Texte | 65/2017.
Für das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt seit Frühjahr 2016 in der EU ein weitgehendes Handels- und Verwendungsverbot. HBCD war lange das wirtschaftlich wichtigste Flammschutzmittel für Polystyrol-Dämmstoffe – entsprechend gibt es für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) noch Übergangsregeln. Das weltweite Aus war 2013 eingeleitet worden, als HBCD unter der internationalen Stockholm-Konvention als in der Umwelt schwer abbaubarer organischer Schadstoff ( POP ) identifiziert wurde. Das Verbot wird zurzeit von allen an der Konvention beteiligten Staaten stufenweise eingeführt. In unserem aktualisierten Hintergrundpapier haben wir für Sie zusammengestellt, warum der Stoff nicht mehr verwendet werden soll, welche Verbote in der Europäischen Union (EU) bereits ab März 2016 gelten und wo es noch Übergangsfristen gibt. Wir erläutern, welche Alternativen vorliegen und wie HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen sind. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
In May 2013 the chemical hexabromocyclododecane, or HBCD, was identified as a persistent organic pollutant ( POP ) under the international Stockholm Convention. This means that a worldwide ban on the sale and application of the chemical will soon become effective. For a long time HBCD was the most economically significant flame retardant used in polystyrene foam for insulation materials. We have compiled information about why the chemical will no longer be used, what transitional phases are likely to be in effect in the EU, what the alternatives are, and how to dispose of insulation materials which contain HBCD. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Über Nutzen, Risiken und Ersatzstoffe informiert ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes Flammschutzmittel retten Leben – denn sie können verhindern, dass Brände entstehen. Viele Hersteller setzen die Stoffe daher in Elektro- und Elektronikgeräten, Dämmstoffen oder Textilien ein. Aber: Einige der potentiellen Lebensretter haben nicht nur gute Eigenschaften. Besonders die bromierten Flammschutzmittel können sich in der Umwelt verbreiten sowie in der Nahrungskette und im Menschen anreichern. Die beiden häufig verwendeten Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCD) sind beispielsweise in der Muttermilch, in Fischen, Vogeleiern und Eisbären nachweisbar. HBCD ist akut giftig für Gewässerorganismen. Bei DecaBDE bestehen konkrete Hinweise auf langfristig schädliche, neurotoxische Wirkungen und den langsamen Abbau zu niedriger bromierten, stärker toxischen Verbindungen. „Vor allem die weite Verbreitung des DecaBDE und HBCD macht mir Sorge. Chemikalien, die sich in Mensch oder Tier anreichern, gehören nicht in die Umwelt”, sagt Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Für viele bromierte Flammschutzmittel gibt es sinnvolle Alternativen – und zwar ohne Abstriche an der Sicherheit. Möglich sind gänzlich andere Materialien – beispielsweise Textilien aus Glasfasern – oder weniger schädliche Flammschutzmittel, etwa Magnesiumhydroxid oder bestimmte halogenfreie, phosphororganische Flammschutzmittel. Der Einsatz dieser Alternativen ist technisch und wirtschaftlich möglich. Ein neues Hintergrundpapier des UBA stellt die wichtigsten Fakten zu bromierten Flammschutzmitteln zusammen. Bromierte Flammschutzmittel sind technisch gut zu verarbeiten und relativ kostengünstig. DecaBDE , HBCD und Tetrabrombisphenol A (TBBPA) gehören mit jeweils 56.400 Tonnen, 22.000 Tonnen und 145.000 Tonnen pro Jahr zu den weltweit meistverbrauchten bromierten Flammschutzmitteln. Zu Emissionen kommt es sowohl während der Produktherstellung als auch bei der Produktnutzung und der Entsorgung. Die Anteile der verschiedenen Eintragungspfade sind noch nicht ausreichend geklärt. Die neue europäische Chemikalienverordnung REACH sieht vor, dass so genannte PBT -Stoffe - also Stoffe, die gleichzeitig persistent, bioakkumulierend und toxisch sind – in Zukunft nicht mehr verwendet werden sollen. Ausnahmen lässt die Europäische Chemikalienagentur nur unter drei Bedingungen zu: Es liegen keine weniger gefährlichen Ersatzstoffe vor, Umwelteinträge lassen sich nachweislich auf ein Mindestmaß reduzieren und der gesellschaftliche Nutzen übersteigt die Risiken. HBCD ist bereits als PBT- Stoff bewertet, bei DecaBDE steht die Entscheidung noch aus. Diese beiden Flammschutzmittel wären damit unter den ersten bedeutenden Industriechemikalien mit einer solchen Bewertung. „Ich halte eine Bewertung als PBT-Stoffe und eine deutliche Begrenzung der Anwendung dieser Substanzen für dringend geboten”, so UBA -Präsident Troge. Sowohl DecaBDE als auch HBCD und TBBPA kommen in Gehäusen von Elektro- und Elektronik–geräten vor, ebenso sind DecaBDE und HBCD in Textilien enthalten. Hier plädiert das UBA für ein rasches Ende aller Anwendungen, da weniger problematische Ersatzstoffe – wie Magnesiumhydroxid, bestimmte phosphororganische oder stickstoffhaltige Flammschutzmittel – verfügbar sind. Für HBCD in Dämmstoffen aus Polystyrol ist bisher kein alternatives Flammschutzmittel bekannt. Allerdings erfüllen bei den meisten Anwendungen andere Dämmstoffe – beispielsweise Mineralwolle – die gleiche Funktion. Das UBA hält es allerdings für vertretbar, HBCD wegen seiner positiven Wirkung bei der Wärmedämmung befristet als Flammschutzmittel weiterzuverwenden. Dies gilt jedoch nur, sofern eine strenge Emissionskontrolle während der Herstellung und Verarbeitung erfolgt und die Entwicklung geeigneter Ersatzstoffe schnell voranschreitet. TBBPA kommt vorwiegend als reaktives Flammschutzmittel in elektronischen Leiterplatten zum Einsatz und ist dort das dominante Flammschutzmittel. Es liegen jedoch marktreife Alternativen vor, weshalb das UBA den Ersatz hier mittelfristig anstrebt. Als Ersatzstoffe kommen auch hier bestimmte halogenfreie, phosphororganische Flammschutzmittel oder von sich aus schwer entflammbare Kunststoffe in Betracht.
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