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Found 12 results.

Einfluss des Redoxpotentials auf die Wertigkeit und Löslichkeit von eisenkomplexierten Cyaniden in Böden

Das Projekt "Einfluss des Redoxpotentials auf die Wertigkeit und Löslichkeit von eisenkomplexierten Cyaniden in Böden" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Köln, Fachgruppe Geowissenschaften, Geographisches Institut.Cyanide treten in belasteten Böden und Grundwässern vorwiegend als Eisencyankomplexe auf. In der Festphase liegen sie als Eisencyan(II)komplex (FeII(CN)6), vor. Demgegenüber ist unbekannt, wie nach Auflösung dieser Festphasen die Verteilung der reduzierten, (FeII(CN)6)4-, zur oxidierten, (FeIII(CN)6)3-, Spezies in der Bodenlösung und im Grundwasser ist. Bislang wurde diese Verteilung mittels geochemischer Programme unter Annahme eines chemischen Gleichgewichtes über das Redoxpotential berechnet, aber nie analysiert. Ein Ziel dieser Untersuchung ist zu klären, in welcher Oxidationsstufe die Eisencyankomplexe in belasteten Sickerwässern vorliegen und welche Abhängigkeiten zum pH-Wert und Redoxpotential bestehen. In einem zweiten Schritt soll der Einfluss des Redoxpotentials auf die Löslichkeit von Eisencyankomplexen in Bodensuspensionen mittels biogeochemischer Mikrokosmen, die eine Steuerung des Redoxpotentials erlauben, untersucht werden. Teilziel ist es hierbei, den Einfluss reduzierender Bedingungen auf die Eisencyankonzentrationen zu klären, denn Fällungen definierter Mangan(II)- und Eisen(II)cyanverbindungen sind infolge reduktiver Auflösung von Mangan(III,IV)- und Eisen(III)oxiden möglich. Die Ergebnisse des Projektes sollen es ermöglichen, das Verhalten und die Löslichkeit von potentiell toxischen Eisencyankomplexen in Böden besser zu verstehen.

Entwicklung eines Kombinationsverfahrens zur chemisch-biologischen Behandlung cyanidbelasteter Abwässer

Das Projekt "Entwicklung eines Kombinationsverfahrens zur chemisch-biologischen Behandlung cyanidbelasteter Abwässer" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Enretec Polychemie, Entsorgungs- und Recyclingtechnik.Das Ziel des Projekts war der Vergleich von verschiedenen oxidativen Verfahren, im Hinblick auf den Cyanidabbau. Des weiteren sollten Moeglichkeiten einer biologischen Behandlung zum Abbau schwach belasteter Cyanidabwaesser untersucht werden, um ein zweistufiges Verfahren zu entwickeln. Von besonderem Interesse war die Oxidation von komplex gebundenem Cyanid, welches mit den bisher ueblichen Verfahren kaum abgebaut werden kann. Es konnte gezeigt werden, dass die elektrolytische Oxidation mit ss-Bleidioxid-Elektroden und die Verwendung von UV-aktiviertem Wasserstoffperoxid die einzigen Verfahren sind, um Schwermetall-Cyano-Komplexe (von Eisen, Nickel, Kobald, Chrom und Gold) vollstaendig zu entgiften. Es wurden einige Katalysatoren untersucht und in Kooperation mit mehreren Galvaniken Versuche an realen Abwasserproben gemacht, mit sehr positiven Ergebnissen. In der Biologie wurden mehrere Bakterienstaemme untersucht, auch hier konnten stabile Komplexe wie Kaliumhexacyanoferrat(II) abgebaut werden. Zur Adaption der Mikroorganismen wurden cyanidhaltige Naehrboeden verwendet.

Beprobung und Analyse von Salzlösungen 2019 (PDF, nicht barrierefrei)

Beprobung und Analyse von Salzlösungen in der Schachtanlage Asse II im Jahr 2019 Auftraggeber:BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH Eschenstraße 55 31224 Peine Projektname:Beprobung und Analyse von Salzlösungen in der Schachtanlage Asse II im Jahr 2019 Projektnummer:190920-02 Auftragnehmer:IAF-Radioökologie GmbH Autor:Dr. rer. nat. Dr. rer. nat. habil. Radeberg, den 24.07.2020 Geschäftsführer Wilhelm-Rönsch-Str. 9 01454 Radeberg Tel. +49 (0) 3528 48730-0 Fax +49 (0) 3528 48730-22 E-Mail info@iaf-dresden.de Geschäftsführer: Dr. rer. nat. habil. Hartmut Schulz Dr. rer. nat. Christian Kunze Dipl.-Ing. (BA) René Baumert Handelsregister: HRB 9185 Amtsgericht Dresden Bankverbindung: HypoVereinsbank Dresden IBAN: DE92 8502 0086 5360 1794 29 SWIFT (BIC): HYVEDEMM496 Beprobung und Analyse von Salzlösungen in der Schachtanlage Asse II im Jahr 2019 Inhalt 1 2 3 Einleitung .................................................................................................................... 8 Zielstellung ............................................................................................................... 10 Probenahmestellen und Messprogramm................................................................... 11 3.1Vorbemerkung....................................................................................................... 11 3.2 3.3Überblick über die Probenahmestellen .................................................................. 11 Radiologische Untersuchungen ............................................................................. 27 3.4Chemische Untersuchungen ................................................................................. 32 Durchführung der Probenahme ................................................................................. 33 4 5 Messverfahren der chemischen und radiologischen Untersuchungen ....................... 35 5.1 Vorbemerkung....................................................................................................... 35 5.2 Messverfahren zur chemischen Analyse ............................................................... 35 5.3 Messverfahren zur radiologischen Analyse ........................................................... 36 5.3.1 Verfahren zur gammaspektrometrischen Bestimmung ....................................... 36 5.3.2 5.3.3 6 Radiochemische Messverfahren ........................................................................ 36 Qualitätssicherung ............................................................................................. 37 Ergebnisse der chemischen Analysen ...................................................................... 37 6.1 Vorbemerkung zu den chemischen Analysen ........................................................ 37 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6Dichtebestimmung der Salzlösungen .................................................................... 37 Natrium ................................................................................................................. 39 Kalium ................................................................................................................... 40 Magnesium ........................................................................................................... 42 Chlorid................................................................................................................... 43 6.7 6.8 6.9 6.10 6.11Sulfat ..................................................................................................................... 45 Ammonium ............................................................................................................ 46 Nitrat ..................................................................................................................... 47 Ammonium-Stickstoff und Nitrat-Stickstoff ............................................................. 48 Eisen-II und Eisen-III ............................................................................................. 50 6.12 6.13 Kaliumhexacyanoferrat .......................................................................................... 50 Diskussion der Ergebnisse der chemischen Analysen ........................................... 52 7 Ergebnisse der radiologischen Laboranalysen von den Salzlösungen ...................... 56 7.1 Radiologische Messergebnisse ............................................................................. 56 7.1.1Vorbemerkung zu den radiologischen Messergebnissen ................................... 56 7.1.2 7.1.3Tabellarische Zusammenstellung der radiologischen Messwerte ....................... 56 Diskussion der radiologischen Messergebnisse ................................................. 64 7.2 8Qualitätssicherung der Messwerte durch das BfS ................................................. 94 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen ............................................................ 97 9Literaturverzeichnis ................................................................................................... 99 Seite 2 von 100 Beprobung und Analyse von Salzlösungen in der Schachtanlage Asse II im Jahr 2019 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Übersicht über die jeweiligen Bild-Nummern zu den Probe-Nummern mit Datum der Probenahme und Zuordnung zu den Entnahmestellen der Asse. . 12 Tabelle 2:Übersicht über die zu bestimmenden Radionuklide in den Salzlösungen der Schachtanlage Asse II ................................................................................... 29 Tabelle 3:Übersicht über die zu bestimmenden künstlichen Radionuklide in den Salzlösungen der Schachtanlage Asse II und den Schächten ....................... 30 Tabelle 4:Wie Tabelle 3, jedoch für die natürlichen Radionuklide .................................. 31 Tabelle 5:Analyse von chemischen Parametern in Salzlösungen der Schachtanlage Asse II ........................................................................................................... 33 Tabelle 6:Chemisch-physikalische Parameter der Salzlösungen während der Probenahme .................................................................................................. 34 Tabelle 7:Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10:Zusammenstellung der relevanten Radionuklidkonzentrationen in Salzlösungen und in Grundwässern (H-3, C-14 und K-40), gemessen in Bq/l, eine vollständige Zusammenstellung aller Messwerte mit den entsprechenden Messunsicherheiten befindet sich in dem Anhang B............ 57 Wie Tabelle 7, jedoch für Co-60, Sr-90, Tc-99 und Cs-137 ............................ 58 Wie Tabelle 7, jedoch für Ni-63, Pu-238, Pu-239/240 und Am241 ................. 59 Wie Tabelle 7, jedoch für Pb-210, Po-210, Ra-224, Ra-226 und Ra-228 ....... 60 Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13:Wie Tabelle 7, jedoch für Th-232, Th-230 und Th-228 ................................... 61 Wie Tabelle 7, jedoch für U-238, U-235 und U-234 ....................................... 62 Wie Tabelle 7, jedoch für Ra-228 und Th-228................................................ 63 Tabelle 14:Tabelle 15:Zu bestimmende künstliche Radionuklide nach radiochemischer Präparation .................................................................................................... 74 Ergebnisse der C-14(anorganisch) Analysen ................................................. 77 Tabelle 16:Ergebnisse der C-14(gesamt) Analysen ........................................................ 77 Tabelle 17:Chemisch-physikalische Parameter der 2 Zusatzproben aus den Grundwassermess-stellen der Schächte Asse 1 und Asse 3 ......................... 92 Tabelle 18:Ergebnisse der Radionuklidanalysen der 2 Zusatzproben aus den Grundwassermessstellen der Schächte Asse 1 und Asse 3 (S1 und S3)....... 93 Tabelle 19:Vergleich der Analysenergebnisse von IAF und BfS im Rahmen der Messungen zur Qualitätssicherung für die Proben von den Messstellen L 658008, P 725019 und P 750043 in Bq/l........................................................ 95 Tabelle 20:Wie Tabelle 19, jedoch für die Proben von den Messstellen P50084, P750185 und P750189 in Bq/l ....................................................................... 96 Seite 3 von 100

Informationen zur chemischen Verbindung: Tribleibis(hexacyanoferrat)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Tribleibis(hexacyanoferrat). Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Tris(1-dodecyl-3-methyl-2-phenylbenzimidazolium)hexacyanoferrat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Tris(1-dodecyl-3-methyl-2-phenylbenzimidazolium)hexacyanoferrat. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: Kaliumhexacyanoferrat(II)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Kaliumhexacyanoferrat(II). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Informationen zur chemischen Verbindung: Kaliumhexacyanoferrat(II)-Trihydrat

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Kaliumhexacyanoferrat(II)-Trihydrat. Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Informationen zur chemischen Verbindung: Trimagnesiumbis(hexacyanoferrat)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Trimagnesiumbis(hexacyanoferrat). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Ökotoxikologische Informationen zur Verbindung: Kaliumhexacyanoferrat(II)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website "ETOX: Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele" des Umweltbundesamtes zur ökotoxikologischen Verbindung Kaliumhexacyanoferrat(II). Stoffart: Einzelinhaltsstoff.

Informationen zur chemischen Verbindung: Kaliumhexacyanoferrat (III)

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Kaliumhexacyanoferrat (III). Stoffart: Stoffklasse.

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