API src

Found 26 results.

Gebiete nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-RL in Mecklenburg-Vorpommern

• Die Gebietsvorschläge nach Art. 4 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) wurden durch die Beschlüsse des Kabinetts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vom 28.04.1998 (1. Tranche), 14.12.1999 (2. Tranche), 25.05.2004 (Gesamtmeldung terrestrische Gebiete und küstennahe Gewässer, inkl. Ergänzung durch die Tranchen 3 u. 3a) und 25.9.2007 (äußere Küstengewässer) festgelegt und der Europäischen Kommission gemeldet. • Gemäß dem in der FFH-RL vorgegebenen Meldeverfahren handelte es sich nach Art. 4 (1) der FFH-RL zunächst um die sog. „Nationale Gebietsliste“, in der die Mitgliedsstaaten der EU-Kommission Gebietsvorschläge unterbreiten (sog. Vorschlagsgebiete von gemein¬schaftlicher Bedeutung = vGGB = proposed Sites of Community Importance = pSCI). • Mit der Entscheidung 2004/798/EU vom 7.12.2004 (Amtsblatt der Europäischen Union L 382/1 vom 28.12.2004), der Entscheidung 2008/25/EG vom 13.11.2007 (Amtsblatt der Europäischen Union L 12/383 vom 15.1.2008) und dem Beschluss 2010/44/EU vom 22.12.2009 (Amtsblatt der Europäischen Union L30/120 vom 2.2.2010) hat die Europäische Kommission alle Gebietsvorschläge in die Liste von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Es handelt sich nun also um Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (= GGB = Sites of Community Importance = SCI) nach Art. 4 (2) der FFH-RL. • Nach Art. 4 (4) der FFH-RL haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, die GGB möglichst schnell, spätestens aber binnen 6 Jahren nach Aufnahme in die Liste der GGB nach nationalem Recht als Besondere Schutzgebiete (= BSG = Special Areas of Conservation = SAC) festzulegen. Aus dem Attribut „URL_MV“ der Attributtabelle geht die Entscheidung/der Beschluss, mit dem das jeweilige Gebiet erstmals zum GGB erklärt wurde, hervor (= Beginn der 6-Jahres-Frist). • Die Digitalisierung zur 1. und 2. Tranche erfolgte schrittweise (je nach Stand der Abstimmungsverfahren) durch das LUNG und (im Auftrag des UM) durch das Institut für Geodatenverarbeitung, Hinrichshagen (IfGDV) auf der Grundlage der TK 25 AS. • Die Digitalisierung zur Gesamtmeldung terrestrischer Gebiete und küstennaher Gewässer erfolgte schrittweise (je nach Stand des Abstimmungsverfahrens) durch das LUNG auf der Basis der TK 25 N, in Teilbereichen unter zusätzlicher Verwendung der TK 10 AS. Dabei wurde nur ein Teil der Grenzen der 1. und 2. Tranche präzisiert und an die TK 25 N bzw. die TK 10 AS angepasst. • Für die Gebiete in den äußeren Küstengewässern erfolgt die Abgrenzung durch das Institut für Angewandte Ökologie GmbH Brodersdorf (IfAÖ) im Maßstab 1 : 500.000 auf Grundlage der Seekarte [Fachgutachten im Auftrag des LUNG]. • Die Angaben zu den GGB (Gebietsabgrenzungen und/oder Sachdaten der Standarddatenbögen, abgelegt in der Datenbank „NaturaD“) wurden nach der Erstmeldung durch folgende Korrekturmeldungen (über das LM und das BMU) an die Europäische Kommission aktualisiert: 13.3.2006, 31.3.2008, 31.3.2009, 31.5.2010, 31.5.2011, 31.5.2012, 31.5.2013, 30.06.2014, 31.5.2015, 31.5.2016, 31.05.2017, 31.05.2018, 31.07.2020. Mit den in der Regel jährlich vorgenommenen Korrekturmeldungen werden verschiedene technische und wissenschaftliche Korrekturen vorgenommen, wie z.B. die Ergänzung oder Streichung von Arten oder Lebensräumen, die irrtümlich gemeldet oder erst später im Gebiet gefunden wurden. Auch Grenzkorrekturen aufgrund von z. B. bei der Meldung der Gebiete an die Europäische Kommission nicht berücksichtigten, aber festgesetzten Bebauungsplänen, wurden nunmehr vorgenommen. Mit der Korrekturmeldung zum 31.5.2013 wurde zudem das Berichtsformular der Standardbögen verändert. Mit der Korrekturmeldung vom 31.07.2020 wurden landesweit die im Rahmen FFH-Managementplanung erhobenen Daten in den Standarddatenbögen berücksichtigt. • Für einen Teil der Gebiete (v.a. Fledermausquartiere) wurden zunächst nur Punkte angegeben und keine Flächen ausgegrenzt. Mit der Korrekturmeldung an die Europäische Kommission zum 31.5.2015 und der Unterschutzstellung nach nationalem Recht durch die Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung – Natura 2000-LVO M-V) wurden auch diese Gebiete flächig ausgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgte überwiegend auf Katasterkarten im Maßstab 1:1.000 bis zu 1:1.500. • Es gibt ab dem Jahr 2015 also nur noch flächig ausgewiesene GGB. Für die GGB mit einer Fläche bis zu 2 ha, die auf Übersichtskarten für das Land M-V (Maßstab 1:250.000) nicht mehr erkennbar sind, wird für kartografische Zwecke ein zusätzliches Punkt-Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_fp.*). • Mit der Erarbeitung der Karten für die Natura 2000-LVO M-V erfolgte für die marinen Gebiete im Jahr 2015 eine genauere Abgrenzung unter Verwendung von Seekarten. Dabei wurden mit Koordinaten versehene Grenzpunkte definiert. Diese sind in Seekarten der Maßstäbe 1:100.000 bzw. 1:150.000 eingetragen. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Für das GGB DE 1447-303 „Saßnitz, Eiskeller und Ruinen Dwasieden“, Teilgebiet „Ruinen Dwasieden“ wurden im April 2016 anstelle einer zusammenhängenden Fläche (Entwurf 11/2015) elf Teilflächen ausgegrenzt. Die Eckpunkte dieser viereckigen Teilflächen sind jeweils durch Koordinaten definiert. Die Koordinatenpunkte werden in einem zusätzlichen Shapefile vorgehalten (Dateien: ffhmv_kp.*). • Die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Natura 2000-Gebiete-Landesverordnung wurde am 05.03.2018 erlassen. Die Verordnung erweitert die Fläche des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1544-302 „Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee“. Die circa 40 Hektar große Erweiterungsfläche grenzt südlich an das bisherige Gebiet an und umfasst ausschließlich den LRT 1160.

Anlage 1 - Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist

Anlage 1 - Wasserstraßen, auf denen für nicht in Fahrt befindliche schwimmende Geräte kein Befähigungszeugnis nötig ist (zu § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) Kieler Förde Nord-Ostsee-Kanal Elbe unterhalb des Hamburger Hafens Weser Jade Ems unterhalb des Emder Hafens Hunte (insoweit kann das die Wasserstraße verwaltende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ausnahmen zulassen) Unterwarnow Gewässer, die vom Festland und den Halbinseln Darß und Zingst sowie den Inseln Hiddensee und Rügen eingeschlossen sind (einschließlich Stralsunder Hafengebiet), seewärts begrenzt zwischen 9.1 Halbinsel Zingst und Insel Bock durch das Breitenparallel 54 Grad 26' 42'' Nord 9.2 Insel Bock und Insel Hiddensee durch die Verbindungslinie von der Nordspitze der Insel Bock zur Südspitze der Insel Hiddensee 9.3 Insel Hiddensee und Insel Rügen (Bug) durch die Verbindungslinie von der Südostspitze Neubessin zum Buger Haken Peenestrom (insoweit kann das die Wasserstraße verwaltende Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ausnahmen zulassen) Stand: 30. September 2022

Nr. 65.1.60: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Störungen sind nicht nur auf onshore-Gebiete beschränkt. Im Nordosten Deutschlands, innerhalb des Teilgebietes 078_08TG, welches Rügen, Hiddensee und die Ostsee betrifft, sind die Störungen nur auf dem Land (SW-Ecke Rügens) ausgewiesen. Die Störungen setzen sich jedoch in die Ostsee fort und reichen dann auch in das ausgewiesene Teilgebiet hinein. Stellungnahme der BGE: Danke für den Hinweis. Eine Ausweisung konnte nur dann erfolgen, wenn die Datengrundlagen diese Informationen auch beinhalten. Da der Schwerpunkt in Schritt 1 der Phase I auf der Auswertung von geologischen Karten basierte, wird dieser Hinweis bei den weiteren Arbeiten berücksichtigt. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Anhang I - Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland

Anhang I - Liste der in die geografischen Zonen 1, 2, 3 und 4 eingeteilten Wasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland Zone 1 Ems Von der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens seewärts bis zum Breitenparallel 53° 30' N und dem Meridian 6° 45' O, d. h. geringfügig seewärts des Leichterplatzes für Trockenfrachter in der Alten Ems *) *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 ( BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2 Zone 2-See Ems Von der Westmole der Emder Hafeneinfahrt bis zur Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Leuchtturm Greetsiel und der Westmole der Hafeneinfahrt des Eemshavens *) Jade Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Oberfeuer Schillig und dem Kirchturm Langwarden Weser Von der Untergrenze des Hafens Brake bis zur Verbindungslinie zwischen den Kirchtürmen Langwarden und Cappel mit den Nebenarmen Rechter Nebenarm und Schweiburg Elbe (außer Mühlenberger Loch, Ruthenstrom sowie bestimmte Nebenelben, die der Zone 2-Binnen zugeordnet sind) Von der unteren Grenze des Hamburger Hafens bis zur Verbindungslinie zwischen der Kugelbake bei Döse und der westlichen Kante des Deichs des Friedrichskoogs (Dieksand) Meldorfer Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von der westlichen Kante des Deiches des Friedrichskoogs (Dieksand) zum Westmolenkopf Büsum Flensburger Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Kegnäs-Leuchtturm und Birknack und nördlich bis zur deutsch-dänischen Grenze in der Flensburger Förde Eckernförder Bucht Binnenwärts der Verbindungslinie von Boknis-Eck zur Nordostspitze des Festlandes bei Dänisch Nienhof Kieler Förde Binnenwärts der Verbindungslinie zwischen dem Leuchtturm Bülk und dem Marine-Ehrenmal Laboe bis zum südlich anschließenden Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Wismarbucht, Kirchsee, Breitling, Salzhaff (außer Wismarer Hafengebiet) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinien zwischen Hohen Wieschendorf Huk und dem Leuchtfeuer Timmendorf sowie zwischen dem Leuchtfeuer Gollwitz auf der Insel Poel und der Südspitze der Halbinsel Wustrow bis zur Grenze des Wismarer Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und den Inseln Hiddensee und Rügen eingeschlossen sind (außer Stralsunder Hafengebiet) Seewärts begrenzt zwischen Insel Bock und Insel Hiddensee: durch die Verbindungslinie von der Nordspitze der Insel Bock zur Südspitze der Insel Hiddensee, Insel Hiddensee und Insel Rügen (Bug): durch die Verbindungslinie von der Südostspitze Neubessin zum Buger Haken, sowie westlich begrenzt durch den Meridian 13° O Greifswalder Bodden (außer Greifswalder Hafengebiet mit Ryck) Seewärts begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze Thiessower Haken (Südperd) über die Ostspitze Insel Ruden zur Nordspitze Insel Usedom (54° 10' 37'' N, 13° 47' 51'' O) bis zur Grenze des Greifswalder Hafengebietes Gewässer, die vom Festland und der Insel Usedom eingeschlossen sind (Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) (außer Wolgaster Hafengebiet) Östlich bis zur deutsch-polnischen Grenze im Stettiner Haff sowie bis zur Grenze des Wolgaster Hafengebietes *) Für Schiffe, die in einem anderen Staat beheimatet sind, nach Maßgabe des Artikels 32 des Ems-Dollart-Vertrages vom 08. April 1960 (BGBl. 1963 II Seite 602) anzuwenden. Zone 2-Binnen Ems Von der bei der Hafeneinfahrt nach Papenburg über die Ems gehenden Verbindungslinie zwischen dem ehemaligen Diemer Schöpfwerk und dem Deichdurchlass bei Halte bis zur Westmole der Emder Hafeneinfahrt Leda Von der Einfahrt in den Vorhafen der Seeschleuse von Leer bis zur Mündung in die Ems Hunte Von 140 m unterhalb der Amalienbrücke in Oldenburg bis zur Mündung in die Weser Lesum Vom Zusammenfluss von Hamme und Wümme ( km 0,00) bis zur Mündung in die Weser Weser Von der Nordwestkante der Eisenbahnbrücke in Bremen bis zur unteren Grenze des Hafens Brake mit dem Nebenarm Rekumer Loch Este Vom Unterwasser der Schleuse Buxtehude (km 0,25) bis zur Mündung in die Elbe Lühe Vom Unterwasser der Au-Mühle in Horneburg (km 0,00) bis zur Mündung in die Elbe Schwinge Von der Nordkante der Salztorschleuse in Stade bis zur Mündung in die Elbe Ruthenstrom Von km 3,75 bis zur Mündung in die Elbe Freiburger Hafenpriel Von der Ostkante der Deichschleuse in Freiburg an der Elbe bis zur Mündung in die Elbe Oste Ab 210 m oberhalb der Achse der Straßenbrücke über das Ostesperrwerk (km 69,360) bis zur Mündung in die Elbe Pinnau Von der Südwestkante der Eisenbahnbrücke in Pinneberg bis zur Mündung in die Elbe Krückau Von der Südwestkante der im Verlauf der Straße Wedenkamp liegenden Straßenbrücke in Elmshorn bis zur Mündung in die Elbe Stör Vom Pegel Rensing bis zur Mündung in die Elbe Elbabschnitt Mühlenberger Loch Begrenzt durch die untere Grenze des Hamburger Hafens und die Insel Neßsand sowie km 635 auf der Hahnöfer Nebenelbe Nebenelben: Hahnöfer Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 635,00 und km 644,00 Lühesander Süderelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 646,50 und km 650,50 Bützflether Süderelbe Von km 0,69 bis zur Mündung in die Elbe Haseldorfer Binnenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 653,00 und km 658,00 Pagesander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 659,00 und km 664,00 Schwarztonnensander Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 661,00 und km 670,00 Wischhafener Süderelbe Von km 8,03 bis zur Mündung in die Elbe Glückstädter Nebenelbe Begrenzt durch die Verlängerung der Elbkilometrierung von km 672,00 und km 676,00 Eider Von oberhalb der Einmündung des Gieselaukanals (km 22,64) bis zur Verbindungslinie zwischen der Mitte der Burg (Tränke) und dem Kirchturm von Vollerwiek Gieselaukanal Von der Mündung in die Eider bis zur Mündung in den Nord-Ostsee-Kanal Nord-Ostsee-Kanal einschließlich Audorfer See und Schirnauer See Von der Verbindungslinie zwischen den Molenköpfen in Brunsbüttel bis zu der Verbindungslinie zwischen den Einfahrtsfeuern in Kiel-Holtenau mit Borgstedter See mit Enge, Flemhuder See und Achterwehrer Schifffahrtskanal Schlei Binnenwärts der Verbindungslinie der Molenköpfe Schleimünde Kieler Förde Der südlich anschließende Teil der Kieler Förde ab der Einfahrt in den Nord-Ostsee-Kanal Trave Von der Nordwestkante der Eisenbahnhubbrücke in Lübeck mit der Pötenitzer Wiek, und dem Dassower See bis zu der Verbindungslinie der Köpfe der Süderinnenmole und Norderaußenmole in Travemünde Wismarer Hafengebiet Warnow und Unterwarnow mit Breitling und Nebenarmen (ohne Nebenarm westlich der Badewieseninsel) Von der Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock-Stralsund bis zur Verbindungslinie zwischen der Nordkante der Westmole und der Nordkante der Ostmole in Rostock-Warnemünde Gewässer, die vom Festland und den Halbinseln Darß und Zingst eingeschlossen sind Saaler Bodden und Grabow seewärts begrenzt zwischen Halbinsel Zingst und Insel Bock durch das Breitenparallel 54° 26' 42'' N, sowie östlich begrenzt durch den Meridian 13° O Stralsunder Hafengebiet Begrenzt durch die Verbindungslinie von der Ostspitze der Nordmole über die Mittelmole zu Westspitze der Ostmole sowie durch die südliche Hafengrenze und den Meridian 13° 7' 42'' O Greifswalder Hafengebiet mit Ryck Von der Ostkante der Steinbecker Brücke in Greifswald bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Wolgaster Hafengebiet Uecker Von der Südwestkante der Straßenbrücke in Ueckermünde bis zur Verbindungslinie der Seekanten der Molenköpfe Zone 3 Donau Von Kelheim (km 2 414,72) bis zur deutsch-österreichischen Grenze bei Jochenstein Rhein mit Lampertheimer Altrhein (von km 4,75 bis zum Rhein), Altrhein Stockstadt-Erfelden (von km 9,80 bis zum Rhein) Von der deutsch-schweizerischen Grenze bei Basel bis zur deutsch-niederländischen Grenze bei Millingen Elbe (Norderelbe) mit Süderelbe und Köhlbrand Von der Einmündung des Elbe-Seitenkanals bis zur unteren Grenze des Hamburger Hafens Müritz Zone 4 Alle Binnenwasserstraßen außer denen der Zonen 1, 2 und 3 Stand: 07. Oktober 2018

§ 3

§ 3 (1) Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I und II der Nationalparke oder des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" mit Luftkissenfahrzeugen oder Wassermotorrädern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 21 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung zu befahren oder auf ihnen Wasserskisport oder Parasailing zu betreiben. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt kann auf Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern den Betrieb von weiteren Wassersportgeräten verbieten, soweit dies zur Erreichung des Schutzzweckes dieser Verordnung notwendig ist. Der Betrieb von ferngesteuerten Schiffsmodellen ist in den Schutzzonen I sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten der Schutzzonen II nicht gestattet. (2) Es ist untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I mit Segelsurfbrettern zu befahren. Es ist ferner untersagt, die Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen II innerhalb eines Abstandes von 200 m zu den wasserseitigen Schilfkanten im Uferbereich sowie in den in § 4 besonders ausgewiesenen Schutzgebieten mit Segelsurfbrettern zu befahren. Die direkten Zugangswege für Surfer auf den Bundeswasserstraßen zu oder von den von den zuständigen Stellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Start- und Anlandeplätzen am Ufer sind von dem Befahrensverbot nach Satz 2 ausgenommen. § 31 Absatz 3 und 4 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt entsprechend. (3) Führer von Fahrzeugen im Sinne des § 1 Absatz 1, die durch Maschinenkraft angetrieben werden, dürfen auf den Bundeswasserstraßen in den Schutzzonen I und II der Nationalparke oder des Biosphärenreservats "Südost-Rügen" auf den durch Sichtzeichen begrenzten oder gekennzeichneten Fahrwassern im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung eine Geschwindigkeit von 12 kn (kn = Knoten, 1 Knoten = 1,852 km/h ) durch das Wasser und außerhalb dieser Fahrwasser eine Geschwindigkeit von 8 kn durch das Wasser nicht überschreiten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Mit diesen Fahrzeugen darf auf den Bundeswasserstraßen in dem Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" nördlich der Tonnen 5 und 6 des Hiddensee Fahrwassers und nördlich der Tonnen 10 und 11 des Stralsunder Nordfahrwassers eine Geschwindigkeit von 16 kn nicht überschritten werden. Die Zulässigkeit der Festlegung von Geschwindigkeitsbegrenzungen nach der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bleibt unberührt. (4) Für Fahrzeuge, die vor Erlass dieser Verordnung mit Genehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Fährverkehr auf den Boddengewässern des Nationalparks "Vorpommersche Boddenlandschaft" eingesetzt worden sind, gelten bei der Durchführung dieses Fährverkehrs die Geschwindigkeitsregelungen nach Absatz 3 für das Befahren der genannten Boddengewässer nicht. Dies gilt auch für Ersatzfahrzeuge. Eine Geschwindigkeit von 23 kn durch das Wasser darf mit diesen Fahrzeugen nicht überschritten werden. Stand: 04. Juni 2016

Kurs 'Mikrobielle Physiologie und Oekologie' auf Hiddensee

Das Projekt "Kurs 'Mikrobielle Physiologie und Oekologie' auf Hiddensee" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Tübingen, Institut für Biologie II.

Küstenschutzkonzeption Hiddensee

Das Projekt "Küstenschutzkonzeption Hiddensee" wird/wurde gefördert durch: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern / Staatliches Amt für Umwelt und Natur Rostock. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Dresden, Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik.Veranlassung und Zielstellung: Die Problematik des Küstenschutzes sowie die der Küstenveränderung sind seit jeher untrennbar mit der Insel Hiddensee verknüpft. Die zahlreichen Sturmflutereignisse aus der Vergangenheit sowie deren Folgen für die Menschen und das Land zeigen, dass die ständige Unterhaltung und Optimierung der vorhandenen Küstenschutzanlagen oberste Priorität haben müssen. Insbesondere die Verhinderung von Durchbrüchen ist auf Grund der Entstehung und derzeitigen Topographie der Insel vor allem für den südlichen Teil von großer Bedeutung. Infolge der Belastung der Küsten von Hiddensee durch Wellen, Strömungen und wechselnde, hohe Wasserstände kommt es zu einer ständigen Veränderung der Küstenlinie. Die möglichst genaue Kenntnis der Ursachen und Abläufe dieser Küstenveränderungen sowie deren Prognose für einen bestimmten Zeitraum sind für die effiziente Planung wirksamer Küstenschutzmaßnahmen unerläßlich. Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich das spezielle Aufgabengebiet dieser 'Küstenschutzkonzeption Hiddensee', in der hauptsächlich das Flachküstengebiet südlich von Neuendorf - Plogshagen hinsichtlich der o.g. Probleme untersucht werden soll, da sich hier mehrere potentielle Durchbruchstellen befinden. Ziel dieser Arbeit soll es deshalb sein, die möglichen Auswirkungen eines Durchbruches im genannten Gebiet auf die Entwicklung der Insel Hiddensee selbst sowie die auf Ummanz und Rügen (Lieschow) zu erfassen. Dabei stehen Fragen zur Veränderung der Hochwassersituation und Wellenbelastung für Ummanz und die Westküste von Rügen, dem Erfordernis der weiteren Unterhaltung und Rekonstruktion der vorhandenen Küstenschutzanlagen in diesem Gebiet und dem Einfluß der Sedimentbewegung auf die Entwicklung des Durchbruches im Vordergrund. Bearbeitungsschwerpunkte: Ausgehend von der Bestimmung der anzusetzenden Seegangsbelastung erfolgt eine Analyse und Bewertung der momentan vorhandenen Nutzungs- bzw. Durchbruchsicherheit. Für die gefährdeten Bereiche wird die Entwicklung eines möglichen Durchbruches abgeschätzt. Die Untersuchung der Auswirkungen eines möglichen Durchbruches im Bereich der Klimphores-Bucht auf das Strömungsgeschehen, Wellenklima und die Wasserstände im Schaproder und Vitter Bodden erfolgte mit Hilfe eines zweidimensionalen hydrodynamischen FE- Modells und der Software SMSTM 5.0.

Zusammensetzung und Umsatzdynamik der organischen Sedimentfraktion und ihre Rolle bei der Entwicklung sauerstoffarmer Ablagerungsraeume (DYSMON)

Das Projekt "Zusammensetzung und Umsatzdynamik der organischen Sedimentfraktion und ihre Rolle bei der Entwicklung sauerstoffarmer Ablagerungsraeume (DYSMON)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Fachbereich Geowissenschaften, Institut für Biogeochemie und Meereschemie.Im Rahmen des Forschungsvorhabens sind Herkunft, Menge und Dynamik der organischen Fraktion in Sedimenten des Ostsee untersucht worden, um biogeochemische Prozesse in ihrer zeitlichen Aufloesung zu dokumentieren. Begleitend zu diesen Arbeiten sind Biomarkeruntersuchungen an Kulturmaterialien durchgefuehrt worden. Die Gehalte an organischem Kohlenstoff, anorganischem Kohlenstoff, Stickstoff und Schwefel wurden in Sedimenten aus Kernen der Standorte Boiensdorf und Hiddensee und dem Gotlandtief bestimmt. Die zeitliche Variation der Sedimente wurde an 200 Proben aus einem ALKOR 72 Fahrt gewonnenen Kern erfasst. Die deutlichen Schwankungen in unterschiedlichen Zeitfrequenzen wurden auf Basis von Datierungen eingeordnet und interpretiert. Der extrahierbare organische Anteil in den unterschiedlichen Proben wurde mit Gaschromatographie und Gaschromatographie-Massenspektrometrie eingehend analysiert. Anhand der Biomarker lassen sich hoehere Pflanzen und Algen (Diatomeen) als Quellen des organischen Materiales erkennen (Boiensdorf). Die Sedimentproben des Gotlandtiefes zeigen einen wechselnden Eintrag von organischem Material aus hoeheren Pflanzen, Algen und Bakterien. Zudem weist die Zusammensetzung der sedimentaeren organischen Fraktion in einzelnen Horizonten auf stark reduzierende Ablagerungbedingungen hin.Die Biomarkerzusammensetzung von Kulturmaterial von Cyanobakteien (Prof. Dr. U. Fischer), methanotrophen Bakterien (Dr. J. Heyer) und von aus der Wassersaeule der Ostsee isolierten Bakterien (Prof. Dr. J.F. Imhoff) wurde analysiert.

MorWin: Morphodynamische Modellierung von Windwatten unter Verwendung netzgestuetzter Projektbearbeitungsmethoden im Kuesteningenieurwesen mit Projektpartnern in Hochschulen und Verwaltungen

Das Projekt "MorWin: Morphodynamische Modellierung von Windwatten unter Verwendung netzgestuetzter Projektbearbeitungsmethoden im Kuesteningenieurwesen mit Projektpartnern in Hochschulen und Verwaltungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl für Bauinformatik.

Seegangsbelastung vor der Aussenkueste Mecklenburg-Vorpommerns

Das Projekt "Seegangsbelastung vor der Aussenkueste Mecklenburg-Vorpommerns" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Leipzig, Institut für Meteorologie.Mit einem Strahlenmodell und einem Seegangsmodell HISWA der TU Delft (NL) werden Seegangsbelastungen vor der Darss-Zingster Aussenkueste berechnet. Eingabedaten fuer die Modelle liefert eine Wellenreiterboje der GKSS, die ca. 30 km nordoestlich vor Zingst liegt. Das Projekt ist ein Teilprojekt des Verbundprojektes Klimawirkung und Boddenlandschaft.

1 2 3