Der Datensatz beinhaltet Informationen zu Schutzgebieten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden Naturschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks, Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate, Flächennaturdenkmale, Naturwaldzellen - Totalreservate nach Sächsischem Waldgesetz, Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat (FFH)- und Vogelschutz (SPA)-Richtlinie und Kulturdenkmale.
Denkmäler sind nach Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zu erhaltende und dem öffentlichen Interesse dienende Sachen. Die Denkmäler Krefeld umfassen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Denkmalbereiche, Gartendenkmäler sowie bewegliche Denkmäler in Krefeld. Die Daten haben eine Vielzahl von Attributen (z. B. Denkmal-Nr., Kurzbezeichnung oder Datum des Eintrags). Die Objekte liegen als Flächen- und Linienobjekte vor (je nach Geometrie des Denkmals). Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld gegeben werden. Neben dem öffentlichen Datenbestand werden stadtintern auch vermutete Denkmäler bzw. Denkmäler in Vorbereitung geführt.
Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).
Schlossparkbrücke Ill in Pankow wegen beginnender Bauarbeiten gesperrt Für den Rückbau der Schlossparkbrücke wird das Bauwerk ab dem 24. August 2026 voll gesperrt. Im Schlosspark Schönhausen werden entsprechende Hinweisschilder Alternativrouten anzeigen Pressemitteilung vom 20.08.2026 Ausführungsphase Die „Schlossparkbrücke III“ befindet sich im Schlosspark Schönhausen, Ortsteil Niederschönhausen, Bezirk Pankow und überführt einen Weg der Grünanlage über die Panke. Der Schlosspark Schönhausen ist als öffentlich gewidmete Grünanlage und als Gartendenkmal ausgewiesen. Oberstrom befindet sich eine Sohlgleite, die im Jahr 2012/2013 als Ersatz für einen Sohlabsturz errichtet wurde. Der heute vorhandene Überbau stammt aus dem Jahr 1972. Damals wurde der Überbau erneuert; die vorhandenen Widerlager, die gleichzeitig als Uferbefestigungen dienen, wurden weiterverwendet. Die Widerlager sind vermutlich im Jahr 1930 entstanden. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Aufgrund des Bauwerkszustandes ist ein Ersatzneubau vorgesehen, das heißt, dass das Bestandsbauwerk abgebrochen bzw. rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt wird. In diesem Zuge werden im Bereich der Brücke die Panke und die Uferbefestigungen umgebaut. Die mit den Schutzrohren überführten Leitungen wurden im Vorfeld des Ersatzneubaus von den Leitungsträgern umverlegt. Die Gründung des Ersatzneubaus erfolgt mittels Widerlagerwänden und jeweils zwei rechtwinklig zu den Widerlagerwänden angeordneten Flügelwänden. Die Widerlagerwände und -flügel bestehen aus Spundwänden, welche oberhalb durch eine Kopfbalken abgeschlossen und als Auflager für den Überbau dienen. Der Überbau wird als einfeldrige Stahlbetonplatte mit Betongelenken ausgebildet. Die Stahlbetonplatte erhält als oberen Abschluss eine Abdichtung und einen Belag. Den seitlichen Abschluss der Stahlbetonplatte bildet ein Füllstabgeländer. Aus Hochwasserschutzgründen wird der Überbau des Ersatzneubaus um ca. 50 cm angehoben. Die lichte Weite des Ersatzneubaus wird an die oberstrom und unterstrom vorhandenen Gewässerbreiten in der freien Fließstrecke angepasst. Die Uferbefestigungen im Bereich der Brücke werden ebenfalls umgebaut. Unterhalb der Brücke dienen die Widerlager, welche aus Spundwänden gebildet werden, gleichzeitig als Uferbefestigungen. Die Uferbefestigungen im Bereich von ca. 5 m östlich und ca. 5 m westlich der Brücke werden ebenfalls mittels Spundwänden ausgeführt und an die Widerlager angeschlossen. Darüber hinaus werden in diesem Bereich die Uferbefestigungen mit vorgehängten Gabionen (Drahtgitterkörbe mit Natursteinfüllungen) ausgestattet und somit an die oberstrom vorhandenen Gabionen gestalterisch angepasst. Darüber hinaus erfolgt im Bereich der Brücke auch ein Umbau der Gewässersohle. Der Umbau findet unterhalb der Brücke sowie auf der Ostseite der Brücke (oberstrom) bis zum 1. Riegel der Sohlgleite und auf der Westseite der Brücke (unterstrom) bis ca. 5 m hinter der Brücke statt. Der Umbau erstreckt sich über eine Höhe von 1,50 m. Die Gewässersohle erhält einen Aufbau bestehend aus einem Geotextil als Trenn- und Filterlage zum anstehenden Boden, 90 cm Steinschüttung und 60 cm Kiessand (von unten nach oben). Voraussichtliche Bauzeit: August 2026 bis April 2027 Die Maßnahme befindet sich zurzeit in der Ausführungsphase. Während des Rückbaus / Abbruchs des Bestandsbauwerkes und der Errichtung des Ersatzneubaus ist die Wegeverbindung über die Panke gesperrt. Für die Dauer der Bauzeit sind alternative Wegeverbindungen innerhalb des Schlossparks bzw. angrenzend an den Schlosspark zu nutzen. Es wird eine Ausschilderung über Hinweisschilder im Schlosspark geben.
Kartographische Darstellung der in der Denkmalliste Berlin aufgeführten Denkmalpositionen. Die Einteilung und farbliche Darstellung folgt den im Denkmalschutzgesetz Berlin aufgeführten Kategorien der Denkmale (Denkmalbereiche, Bau-, Garten- und Bodendenkmale).
Die Welterbekarte Berlin umfasst die Welterbebereiche und die Pufferzonen, sowie die in den Welterbebereichen liegenden Bau- und Gartendenkmale Berlins. Die Welterbegebiete entsprechen den von der UNESCO bestätigten Kartierungen.
Der INSPIRE-Datensatz enthält die Gebietsabgrenzungen der Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, EG-Vogelschutzgebiete (entspricht SPA-Gebiete), FFH-Gebiete, RAMSAR und Naturparke des Landesamt für Umwelt (LfU); die Gebietsabgrenzung des Nationalparks des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN); die derzeit in ihrer Ausdehnung, Erhaltung und wissenschaftlichen Qualität hinreichend bekannten archäologischen Kulturdenkmale (aKD), aller als Schutzzonen ausgewiesenen archäologischen Welterbestätten und Grabungsschutzgebiete (GSG) des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) mit Ausnahme des Gebietes der kreisfreien Hansestadt Lübeck; die Baudenkmale, Gartendenkmale und Denkmalbereiche des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein (LDSH); sowie die Gebietsabgrenzungen bestehender Landschaftsschutzgebiete (LSG), Naturdenkmale (ND) und geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden - 0100 Geschützes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort, - 2200 Wald auf exponierter Lage, - 3100 Lokaler Klimaschutzwald, - 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, - 3300 Lärmschutzwald, - 4100 Sichtschutzwald, - 4300 Waldbrandschutzstreifen, - 5400 Kleine Waldfläche im waldarmen Gebiet, - 7100 Wissenschaftliche Versuchsfläche, - 7200 Naturwald, - 7300 Arboretum, - 7510 Forstsaatgutbestand, - 7520 Samenplantage, - 7610 und 7620 Historische Waldbewirtschaftung mit bzw. ohne Weiterbewirtschaftung, - 7710 Wald mit hoher ökologischer Bedeutung, - 7720 Wald mit hoher geologischer Bedeutung, - 7830 Bestattungswald, - 8101 und 8102 Erholungswald Intensitätsstufe 1 bzw. 2, - 8200 Erholungswald mit Rechtsbindung nach § 12 LWaldG, - 9200 Nicht betretbare Fläche, - 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche sowie Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich von Dritten übernommen werden - 1201-1203 Wasserschutzzone 1-3, - 1600 Wald im Überschwemmungsgebiet, - 6100 Wald im Totalreservat, - 6200 Wald im Naturschutzgebiet (NSG), - 6300 Wald im Landschaftsschutzgebiet (LSG), - 6400 Wald im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), - 6500 Wald im Vogelschutzgebiet (SPA), - 6610 Geschütztes Biotop, - 6620 Geschützter Landschaftsbestandteil, - 6700 Naturdenkmal im Wald, - 7400 Mooreinzugsgebiet, - 7810 Bodendenkmal, - 7820 Bau- und Gartendenkmal.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 53 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 6 |
| Land | 21 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 26 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 46 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Text | 5 |
| Umweltprüfung | 2 |
| unbekannt | 8 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 7 |
| Offen | 55 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 67 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 6 |
| Keine | 45 |
| Webdienst | 4 |
| Webseite | 14 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 32 |
| Lebewesen und Lebensräume | 67 |
| Luft | 26 |
| Mensch und Umwelt | 67 |
| Wasser | 27 |
| Weitere | 67 |