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Klimaanalysekarten 2022 (Umweltatlas)

Die Klimaanalysekarten sind Ergebnis einer durchgeführten gesamtstätischen Klimamodellierung im Land Berlin. Sie bilden den stadtklimatischen Ist-Zustand an einem durchschnittlichen autochthonen Sommertag ab. Die Klimaanalysekarten umfassen neben verschiedenen klimatischen Parametern, bestehend aus (1) dem bodennahen Windfeld und Kaltluftvolumenstromdichte, (2) die Luft- und (3) Oberflächentemperatur, (4) die nächtliche Abkühlung, sondern auch zwei thermische Bewertungsindizes, bestehend aus (5) dem PET und (6) dem UTCI. Die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus der Klimaanalyse erfolgt in der (7) Klimaanalysekarte. Die Klimaanalysekarte ermöglicht es, die einzelnen Bereiche der Stadt nach ihren unterschiedlichen klimatischen Funktionen, d.h. ihrer Wirkung auf andere Räume, abzugrenzen. Die Karten der Klimaanalyse werden teilweise in einer Rasterdarstellung mit einer hohen räumlichen Auflösung von 10 m x 10 m sowie aggregiert auf etwa 25.000 Block- und Blockteilflächen angeboten.

BEK 2030 – Umsetzung 2022 bis 2026

Berlin hat sich das Ziel gesetzt bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden und bis 2030 die CO 2 Emissionen um 70 % zu reduzieren. Zentrales Instrument zur Erreichung der Berliner Klimaziele ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030). Am 20.12.2022 hat der Berliner Senat die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen. Pressemitteilung zum Senatsbeschluss vom 20.12.2022 BEK 2030 Umsetzungsphase 2022-2026 ( Austauschseiten 66, 162 und 163 ) Die Fortschreibung des Klimaschutzteils des BEK 2030 erfolgte seit Herbst 2021 im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder und der Stadtgesellschaft sowie unter Einbindung eines koordinierenden Fachkonsortiums, das im Juni 2022 seine Ergebnisse vorgestellt hatte. Weitere Informationen zum Beteiligungsprozess inklusive des Abschlussberichts finden sich auf der Seite Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess . Auf Grundlage des Endberichts des Fachkonsortiums hat die für das BEK fachzuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz eine Vorlage erarbeitet, in der auch die Empfehlungen des Berliner Klimabürger*innenrates berücksichtigt wurden. Im Berliner Klimabürger:innenrat hatten parallel im Zeitraum von April bis Juni 2022 einhundert zufällig ausgeloste Berlinerinnen und Berliner in acht wissenschaftlich begleiteten Sitzungen stellvertretend für die Stadtgesellschaft Herausforderungen beim Klimaschutz diskutiert und 47 konkrete Handlungsempfehlungen an den Senat erarbeitet. Auch die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms vereint die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung, wobei der Klimaanpassungsteil parallel in einem verwaltungsinternen Prozess von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt unter Einbeziehung zahlreicher Senatsverwaltungen sowie nachgelagerten Behörden entwickelt wurde. Mit der Fortschreibung des BEK 2030 für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wurden erstmals Sektorziele zur Emissionsminderung für die Handlungsfelder Energie, Gebäude, Verkehr und Wirtschaft festgelegt. Als weitere Neuerung wurden zur besseren Bewertung und zeitnahen Nachsteuerung für die Maßnahmen weitestgehend konkrete, quantitative Ziele und Indikatoren bzw. Umsetzungszeitpunkte definiert. Im Bereich Klimaschutz wurden 71 Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und identifiziert, die der Senat in den nächsten Jahren umsetzen soll, um die CO 2 -Emissionen zu verringern. Im Klimaschutzbereich kommt im Handlungsfeld Energie der Umstellung auf fossilfreie Energieträger in der Strom- und Wärmeversorgung eine zentrale Rolle zu. Es gilt, alle verfügbaren Potentiale an erneuerbaren Energien in den Bereichen Solar, Wind, Abwärme, Geothermie und Bioenergie bestmöglich zu erschließen und entsprechende Infrastrukturen für Speicherlösungen aufzubauen. Wichtige Maßnahmen sind die Weiterentwicklung und Umsetzung des Masterplans Solarcity und die kommunale Wärmeplanung. Im Handlungsfeld Gebäude sind die Steigerung der energetischen Sanierungsrate im Bestand, der klimaneutrale Neubau sowie der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen für die Versorgung der Gebäude als zentrale Schlüsselfaktoren benannt. Wichtige Maßnahmen sind hier die Entwicklung einer räumlichen Wärmeplanung sowie der Ausbau von Beratungsangeboten und Landesförderprogrammen für Gebäudeeigentümer*innen. Das Land Berlin wird zudem die sozialverträgliche Umsetzung von Sanierungspflichten im Gebäudebestand auf der Bundesebene befürworten. Im Handlungsfeld Verkehr gilt es, Maßnahmen für eine Mobilitätswende zu implementieren und umzusetzen. Dies ist im Personenverkehr der Ausbau von Rad- und Fußverkehrsinfrastrukturen oder die qualitative Verbesserung und quantitative Ausweitung des Angebotes öffentlicher Verkehrsmittel. Die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte auf klimaschonende Antriebe soll dabei beispielgebend sein. Als neue Maßnahmen werden u.a. die Einrichtung einer Null-Emissionszone innerhalb des S-Bahn-Rings und eine Neuaufteilung des öffentlichen Straßenraums, die dem Umweltverbund, aber auch Stadtgrün und Aufenthaltsmöglichkeiten, Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr einräumt, angegangen. Die Klimaanpassung wurde im Zuge der Fortschreibung des BEK 2030 inhaltlich gestärkt und umfasst nun 53 Maßnahmen. Hier wurden die bisherigen acht Handlungsfelder Gesundheit, Stadtentwicklung und Stadtgrün, Wasser, Boden, Forstwirtschaft, Mobilität, Industrie und Gewerbe und Bevölkerungsschutz um die zwei neuen Handlungsfelder Biologische Vielfalt sowie Tourismus, Sport und Kultur erweitert. Im Handlungsfeld (HF) Gesundheit liegt der Fokus auf der Entwicklung und Etablierung eines Hitzeaktionsplanes (HAP) für das Land Berlin, verbunden mit Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und einer Stärkung der Eigenvorsorge sowie die Schaffung zielgruppenspezifischer Informationen zu Hitze und UV-Strahlung. Im HF Stadtentwicklung sollen neben der Klimaanpassung in der Planung und bei der Errichtung neuer Stadtquartiere auch die Klimaanpassung im Gebäudebestand entsprechend berücksichtigt werden. Eine klimatische Qualifizierung der Stadtoberfläche soll zudem im HF Boden durch massive Entsieglung vorangetrieben werden. Als strategisches Ziel wird dabei eine Netto-Null-Versiegelung bis 2030 angestrebt. Dem gleichermaßen massiv vom Klimawandel betroffenen Stadtgrün kommt ebenfalls eine Schlüsselrolle zu, da es essentielle Ökosystemleistungen (Verschattung und Verdunstungskühlung, Luft- und Wasserfilterung, Bodenneubildung und Erhöhung der Biodiversität) erbringt. Deshalb muss das Stadtgrün klimaresilient gestaltet, entsprechend gepflegt und geschützt werden. Dafür sollen neben einer nachhaltigen Grünanlagenentwicklung u.a. das Berliner Mischwald-Programm (HF Forstwirtschaft) und die Stadtbaumkampagne konsequent fortgeführt werden. In Ergänzung dazu wird im HF Wasser eine Neuausrichtung der Regenwasserbewirtschaftung im öffentliche Raum angestrebt. Neben den spezifischen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen gibt es ein neues Handlungsfeld, in dem übergreifende Themen und Herausforderungen wie Fachkräftemangel, bezirklicher Klimaschutz, Klimabildung oder bürgerschaftliches Engagement adressiert werden. Bild: SenMVKU Klimabürger:innenrat Hintergrundinformationen zum Verfahren des „Berliner Klimabürger:innenrats“. Weitere Informationen Bild: Thomas Imo (photothek) Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess Hintergrundinformationen zum Erarbeitungsprozess des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) (Umsetzungszeitraum 2022-2026) Weitere Informationen Bild: SenUMVK Berichte Berichte zu Monitoring und Umsetzung des BEK 2030 sowie zur Sektorzielerreichung Weitere Informationen

Hitze-Ratgeber

Der Hitze-Ratgeber hilft bei großer Hitze. Der Ratgeber ist in Leichter Sprache. So können alle Menschen den Ratgeber verstehen. Der Ratgeber zeigt: Der Hitze-Ratgeber für Gemeinden Gemeinden können den Ratgeber anpassen. Eine Gemeinde kann zum Beispiel ein Dorf oder eine Stadt sein. Die Gemeinden können ihr eigenes Logo einfügen. Und die Gemeinden können eigene Informationen einfügen. Sie arbeiten für eine Gemeinde? Und Sie möchten den Hitze-Ratgeber anpassen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail. Die E-Mail-Adresse ist: kompass@uba.de Im Betreff muss stehen: Hitze-Ratgeber Leichte Sprache individuell. Dann bekommen Sie von uns ein digitales Paket. Veröffentlicht in Ratgeber, Broschüren.

Kühle Orte in Bremen und Bremerhaven

Kühle Orte sind Plätze und Innenräume in Bremen und Bremerhaven, die an heißen Tagen kühler bleiben als ihre Umgebung. Außerdem enthält der Datensatz Trinkwasserbrunnen und Refill-Stationen als Bereitstellung von Trinkwasser. Die kühlen Orte sind im Zusammenhang mit dem Hitzeaktionsplan Bremen.Bremerhaven 2024 zusammengestellt worden. Die Karten der kühlen Orte werden auf https://hitzeportal.bremen.de veröffentlicht.

„Hitzeknigge“ – Der Hitze-Ratgeber jetzt auch in Leichter Sprache

<p> <p>Das Umweltbundesamt (UBA) erweitert sein Informationsangebot zum Schutz vor Hitze: Der beliebte „Hitzeknigge“ ist ab sofort auch als Hitze-Ratgeber in Leichter Sprache verfügbar. Damit sollen noch mehr Menschen verständliche und praktische Tipps erhalten, um gut und sicher durch heiße Tage zu kommen.</p> </p><p>Das Umweltbundesamt (UBA) erweitert sein Informationsangebot zum Schutz vor Hitze: Der beliebte „Hitzeknigge“ ist ab sofort auch als Hitze-Ratgeber in Leichter Sprache verfügbar. Damit sollen noch mehr Menschen verständliche und praktische Tipps erhalten, um gut und sicher durch heiße Tage zu kommen.</p><p> <p>Mit dem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> nehmen Hitzetage und Hitzeperioden in Deutschland zu. Besonders ältere Menschen, Kinder, Schwangere sowie Menschen mit Vorerkrankungen leiden unter hohen Temperaturen. Der „Hitzeknigge“ des Kompetenzzentrum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und Anpassung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kompass">KomPass</a>) am Umweltbundesamt (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) erklärt deshalb einfach und alltagsnah, wie man sich bei Hitze schützen kann. Dazu gehören Tipps zum richtigen Trinken, Lüften, Essen und Verhalten in der Sonne.&nbsp;</p> <p>Die neue Version in Leichter Sprache macht die Informationen nun noch besser zugänglich. Kurze Sätze, verständliche Wörter und eine klare Struktur helfen dabei, wichtige Hinweise schnell zu verstehen. So unterstützt das UBA Menschen, die Schwierigkeiten mit komplexen Texten haben oder Deutsch lernen.</p> <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/hitze-ratgeber">Hitze-Ratgeber</a> richtet sich an alle Menschen. Gleichzeitig unterstützt er Kommunen, Vereine und soziale Einrichtungen dabei, über Gesundheitsrisiken durch Hitze zu informieren. Gemeinden können die Broschüre zudem individuell anpassen und mit eigenen Informationen ergänzen.&nbsp;</p> <p>Der Hitze-Ratgeber in Leichter Sprache steht ab sofort kostenlos auf der Webseite des Umweltbundesamtes zum Download bereit.</p> Bundesweiter Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026&nbsp; <p>Am 11. Juni 2026 findet der bundesweite Hitzeaktionstag unter dem Motto „Gemeinsam vorsorgen für Extremhitze“ statt. Initiatoren sind unter anderem Bundesärztekammer, KLUG, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Deutscher Pflegerat, GKV-Spitzenverband und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>-Allianz Deutschland. Über 125 Organisationen aus Deutschland und Österreich beteiligen sich. Ziel ist es, auf die gesundheitlichen Risiken von Extremhitze aufmerksam zu machen und Schutzmaßnahmen zu stärken. Hitzewellen werden häufiger, intensiver und länger – der Handlungsbedarf steigt.&nbsp;</p> <p>Auch das Umweltbundesamt (UBA) beteiligt sich am Aktionstag, macht auf die gesundheitlichen Risiken von Extremhitze aufmerksam und setzt sich für mehr Sensibilisierung und wirksame Schutzmaßnahmen ein. In unserer Online-Veranstaltung „Mit dem KLiVO-Portal durch heiße Zeiten: Informationen und Dienste zur Hitzevorsorge“ werden das Deutsche Klimavorsorgeportal und darin enthaltene hilfreiche Unterstützungsangebote zur Hitzevorsorge vorgestellt.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Umsetzung des Hitzeaktionsplans Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat nimmt die Maßnahmen der Staatskanzlei und der Ministerien zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans zur Kenntnis. 2. Die Staatskanzlei und die Ressorts setzen die Handlungsempfehlungen und - verpflichtungen des Hitzeaktionsplans in eigener Zuständigkeit gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort weiter um.

Einführung eines Hitzeaktionsplans für Rheinland-Pfalz

Mit dem landeseigenen Hitzeaktionsplan möchte Rheinland-Pfalz in Zukunft den Hitzeschutz weiter fördern und die Bevölkerung gegenüber den Auswirkungen von extremen Hitzeereignissen sensibilisieren. Damit leistet das Land Rheinland-Pfalz einen Beitrag dazu, kurzfristig bei Hitzewarnungen gut und umfassend zu warnen und zu informieren sowie Verhaltensempfehlungen gerade für vulnerable Gruppen (ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke, Kleinkinder aber auch Menschen die im Freien tätig sind) zu geben. Gleichzeitig umfasst der Hitzeaktionsplan auch langfristige Strategien zum Schutz vor Hitze wie bspw. im Bereich Städtebau. Der Hitzeaktionsplan bündelt verschiedene kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Vorbereitung auf und während extremer Hitzeereignisse, die unter verschiedenen Kernelementen und innerhalb verschiedener Zeithorizonte umgesetzt werden. Der Hitzeaktionsplan von Rheinland-Pfalz bildet einen Rahmen zur Orientierung für die Kommunen im Land.

Hitzeaktionsplan für Rheinland-Pfalz

Schwerpunkte des Hitzeaktionsplans, Rheinland-Pfalz im bundesdeutschen Vergleich beim Hitzeschutz, bisherige Maßnahmen und finanzielle Unterstützung der Kommunen, Bedeutung des Hitzeschutzes im Bereich der Klimawandelfolgenanpassung im Programm KIPKI sowie bei der Neuaufstellung oder der Änderung von Bebauungsplänen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität

Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern

<p> <p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p> </p><p>Vorschläge für eine wirksame Vorsorge vor Klimarisiken</p><p> <p>Die Risiken durch Folgen der Erderhitzung für Deutschland sind seit langem bekannt und wurden zuletzt in der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland umfassend identifiziert. Ein Netzwerk von 25 Bundesbehörden und -institutionen aus neun Ressorts entwickelte wissenschaftlich fundierte Maßnahmenvorschläge, mit denen Länder, Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Schäden reduzieren, für Extremwetterereignisse vorsorgen und sich an unvermeidliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a>⁠ anpassen können. Doch bisher fehlt es in Deutschland an geeigneten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, um diese Maßnahmen flächendeckend umzusetzen. Die bereits erfolgte Aufnahme von Klimawandelanpassung in bestehende Förderinstrumente wie die Städtebauförderung oder das neue Förderprogramm „Klimawandelanpassung in sozialen Einrichtungen“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.</p> <p>Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte bereits im Juni 2021: „Im nächsten Schritt wird die Bundesregierung auf Basis der Klimawirkungs- und Risikoanalyse verlässliche finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung schaffen“. Das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠ schlägt dafür vor, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Die jüngsten Extremereignisse zeigen aber auch: Selbst mit umfassender Klimavorsorge können derartige Katastrophen nicht gänzlich verhindert werden. Deshalb ist die wichtigste Vorsorge mehr denn je entschlossener ⁠und unverzüglicher ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠.</p> 1. Maßnahmen zur Vorsorge vor Klimarisiken sind bekannt <p>Maßnahmen zur effektiven Vorsorge vor Klimarisiken wie den aktuellen Starkregenfällen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Sachsen und Bayern sind unter anderem im III. Aktionsplan Anpassung der Bundesregierung sowie in der Nationalen Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums dargelegt. Dazu gehören Gefahren- und Risikokarten für lokale Starkregenereignisse, naturnahe Regenwasserbewirtschaftung sowie ein Sofortprogramm für ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gewaesserentwicklung">Gewässerentwicklung</a>⁠ und wasserwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠. Aus Vorsorgegründen sollte ein starker <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> (+3°C zur Mitte des Jahrhunderts in Deutschland) das handlungsleitende ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/szenario">Szenario</a>⁠ für die Anpassungsplanung in Deutschland sein. Denn mit den jetzt beschlossenen Maßnahmenpaketen werden die Risiken zur Mitte des Jahrhunderts nur dann gesenkt, wenn es zu einem schwächeren Klimawandel kommt – liegt der Temperaturanstieg aber höher, steigen die Risiken teilweise stark an.</p> <p>Naturbasierte Ansätze sind besonders wirksam, denn sie schützen nicht nur vor den Folgen der Erderhitzung, sondern helfen gleichzeitig, die Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen. Dazu gehören die Entsiegelung von Flächen, Schaffung von mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/retentionsflaechen">Retentionsflächen</a>⁠ (Freiräume für Gewässer), der Schutz des städtischen Grüns gegen Bebauungsdruck, mehr Bäume in den Städten und Fassaden- sowie Dachbegrünungen. Sie helfen bei ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>⁠, aber auch bei Hitzewellen und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/duerre">Dürre</a>⁠, wenn das aufgefangene und zurückgehaltene Wasser verdunstet und damit zur Kühlung aufgeheizter Städte beiträgt.</p> <p>Auch der Waldumbau zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern, flächendeckende bodenschonende Bewirtschaftungsweisen, naturbasierte und technische Küstenschutzmaßnahmen und kommunale Hitzeaktionspläne zum Gesundheitsschutz vulnerabler Gruppen sind seit Jahren als wirksame Maßnahmen bekannt. Bisher werden sie aber nur punktuell umgesetzt. Besonders gute Beispiele finden sich beim Wettbewerb „Blauer Kompass“ und in der UBA „Tatenbank“.</p> <p>Um Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Hilfen zu ermöglichen, sollte eine Versicherungspflicht für Elementarschäden eingeführt werden, bei der die Versicherungsprämien und Selbstbehalte nach dem Schadensrisiko gestaffelt werden. Die Versicherten hätten so die Möglichkeit, über individuelle Präventionsmaßnahmen das Schadenspotential und damit ihre Versicherungskosten zu senken, z. B. durch die Sicherung der Öltanks, die sichere Lagerung anderer wasser- und bodengefährdender Stoffe, den Schutz der Hauselektrik und die Aufbewahrung wertvoller Gegenstände in den Obergeschossen. Solche Vorsorgemaßnahmen senken die Schadenskosten bei Extremwetterereignissen und dienen zugleich dem Umweltschutz. Risikodifferenzierte Tarife tragen außerdem dazu bei, dass die Besiedelung überschwemmungsgefährdeter Gebiete unattraktiver wird, da sich z. B. Wohnen dort deutlich verteuert. Ausgezahlte Versicherungssummen sollten nicht an den bloßen Wiederaufbau gebunden sein, um flexibles Agieren zu ermöglichen. Staatliche Aufbauhilfen nach Extremwetterereignissen sollten für Investitionen in nachhaltige und klimaresiliente Infrastrukturen und einen klimafreundlichen Wiederaufbau genutzt werden.</p> 2. „Anpassung an den Klimawandel“ im Grundgesetz verankern und bundesweites Klimaanpassungsgesetz einführen <p>Wirksame Klimavorsorge ist nur von Bund und Ländern gemeinsam zu leisten. Um Klimaanpassung als staatliche Daueraufgabe zu verankern und Länder und Kommunen bei der flächendenkenden Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, braucht es eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Anpassung an den Klimawandel“. Mit diesem Instrument kann der Bund finanzielle Unterstützung für umfassende kommunale Klimavorsorge leisten, etwa zur Starkregenvorsorge, Hitze- und Hochwasserprävention sowie für Dürreschutzmaßnahmen. Artikel 91a GG, in dem auch die Agrarstruktur und der Küstenschutz als Gemeinschaftsaufgabe geregelt sind, sollte um Klimaanpassung erweitert werden. Die notwendige Verfassungsänderung sollte von der neuen Regierung mit höchster Priorität behandelt und als solche auch im Koalitionsvertrag festgehalten werden.</p> <p>Ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz sollte die Einrichtung der neuen Gemeinschaftsaufgabe flankieren. Das Gesetz hätte im Hinblick auf die Fachgesetze, wie das Baugesetzbuch, einen leitenden und ergänzenden Charakter und würde Planungs- und Investitionssicherheit schaffen. Zudem würden klare Verantwortlichkeiten und Verfahrensregelungen für die Umsetzung einer langfristigen Klimawandelanpassungspolitik des Bundes und der Länder geschaffen. Das Gesetz sollte einen Rahmen vorgeben, der für eine regelmäßige Bewertung und Fortschreibung von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und Maßnahmen wie etwa Land(um)nutzungen (bspw. Versiegelung und Entwaldung), oder Risikokartierungen für lokalen Starkregen sorgt.</p> 3. Sofort handeln, damit nachfolgende Generationen ihre Lebensgrundlagen noch wirksam schützen können <p>Die Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes zeigt: Viele Maßnahmen brauchen sehr lange, um Risiken wirksam zu mindern – oft weit über 10, teilweise sogar 50 Jahre. Bis beispielsweise der Waldumbau hin zu naturnahen, standortgerechten Mischwäldern seine Wirkung entfaltet oder neugepflanzte Stadtbäume die Temperaturen in Städten tatsächlich senken können, vergehen oft Jahrzehnte. Ebenso lange dauert es, bis Infrastrukturen umgebaut werden und angepasst sind an Hochwasser und Starkregen.</p> <p>Damit auch nachfolgende Generationen noch die Möglichkeit haben, sich wirksam vor den Folgen der Erderhitzung zu schützen, muss daher sofort gehandelt werden. Zu einer wirksamen Vorsorge besteht nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern, wie zuletzt das Bundesverfassungsgericht bestätigte, auch eine rechtliche Verpflichtung.</p> 4. Grenzen der Anpassung: Klimaschutz und Katastrophenvorsorge <p>Die verheerenden Starkregenfälle im Juli 2021 zeigen aber auch deutlich, dass es Grenzen der Anpassung gibt. Weil der Klimaschutz bisher in Deutschland und weltweit nicht ambitioniert genug vorangetrieben wurde, können Schäden und Zerstörungen infolge der globalen Erwärmung nicht mehr gänzlich verhindert, sondern lediglich reduziert werden. Starkregenfälle sind in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen wahrscheinlich. Mit zunehmender Erderhitzung werden Extremwetterereignisse wie Starkregen, Sturm und Hitzewellen immer häufiger vorkommen und intensiver ausfallen.</p> <p>Die durchschnittliche Jahrestemperatur ist in Deutschland seit 1881 bereits um 1,6 Grad gestiegen, Tendenz weiterhin stark steigend. Vor diesem Hintergrund ist die entschlossene Reduzierung der Treibhausgasemissionen die erste und die wichtigste Maßnahme, um Menschenleben, Infrastrukturen, Städte und Wohlstand zu schützen. Ziel muss es bleiben, die globale Erwärmung des Planeten auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad, zu begrenzen, um weiter eskalierende Klimafolgen zu begrenzen.</p> <p>Je erfolgreicher Klimaschutz betrieben wird, desto wirksamer kann die Klimaanpassung an unvermeidliche Folgen der globalen Erwärmung noch ausfallen. Misslingt der Klimaschutz, steigen die Kosten der Anpassung, die Unsicherheiten für die Bevölkerung und die Zahl von Extremereignissen, die die Handlungsfähigkeiten unserer Gesellschaft überfordern. Auch noch so erfolgreicher Klimaschutz und kluge Anpassungsstrategien werden Restrisiken der globalen Erwärmung nicht vollständig ausschließen und umfassenden Katastrophenschutz nicht vermeiden können. Dies sind, im Zeitalter globaler Erwärmung, Gemeinschaftsaufgaben, denen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft stellen müssen.</p> </p><p>Informationen für...</p>

Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Kommunen

Eine Möglichkeit für Kommunen, sich auf Hitzewellen vorzubereiten und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu verbessern, ist die Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans. Die Arbeitshilfe unterstützt Städte und Gemeinden bei der Erstellung eines solchen Plans. Die Publikation bietet den Nutzenden: Argumentationshilfen und Empfehlungen zur Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans Hinweise zur Schaffung von Strukturen und der Etablierung von Maßnahmen Tipps und Beispiele zum Monitoring und der Evaluation von Maßnahmen eines Hitzeaktionsplans Praxisbeispiele und hilfreiche Arbeitsmaterialien Umfangreiche Links zu Webseiten mit zusätzlichen Hintergrundinformationen Zielgruppe Die Arbeitshilfe richtet sich an alle interessierten Personen aus der kommunalen Verwaltung und der kommunalen Politik. Sie möchte sowohl Einzelne ansprechen, die sich erstmalig mit Hitzeaktionsplänen beschäftigen, als auch Informationen für Arbeitsgruppen bieten, die einen bestehenden Hitzeaktionsplan weiterentwickeln. Verbände und Vereine finden hier Anregungen, wie sie sich in einen Hitzeaktionsplan einbringen können. Wissenschaftlicher Hintergrund Ein Entwurf der Arbeitshilfe wurde im Rahmen des Programms des Bundesumweltministeriums (BMUV) „Anpassung an den Klimawandel“ mit dem Schwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben" geförderten Projektes „Hitze / Sicher / Worms. Gemeinsam handeln“ von 2020 bis 2022 entwickelt. Im Rahmen des vom BMUV finanzierten und vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Projekts „HAP-DE. Analyse von Hitzeaktionsplänen und gesundheitlichen Anpassungsmaßnahmen an Hitzeextreme in Deutschland“ (2019 – 2022) wurde die Arbeitshilfe weiterentwickelt und mit Kommunen evaluiert. Im Jahr 2026 wurde eine Überarbeitung der Arbeitshilfe vorgenommen.

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