Das Projekt "Reallabor: Entwicklung und Aufbau eines Testraums für die regenerative, strombasierte Wasserstofferzeugung unter Einbeziehung der Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie, Teilvorhaben: Wasserstoffbereitstellung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: MESSER Group GmbH.
Die naturenergie hochrhein AG, beantragt mit Schreiben vom 07.02.2025, zuletzt ergänzt am 13.03.2025, für den Standort Am Wasserkraftwerk 50, 79639 Grenzach-Wyhlen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Installation einer zusätzlichen Trailerabfüllstation für die Trailerbefüllung mit 300 bar im Bereich der Power-to-Gas-Anlage 1 sowie die Erhöhung der elektrischen Leistung des FuE-Elektrolyseurs ohne Erhöhung der Wasserstroffproduktionsmenge der gesamten Power-to-Gas-Anlage 1 auf dem Betriebsgelände Flurstück-Nr. 3486.
Das Projekt "Fliesszeitbestimmung im Rhein" wird/wurde ausgeführt durch: Naturaqua Angewandte Hydrologie, Hirsig, Petermann und PartnerInnen.Die anlaesslich der Rheinvergiftung durch den Brand von Schweizerhalle (Agrochemikalien) gemachten Prognoserechnungen, wann und in welcher Konzentration die Schadstoffwerte an einer bestimmten Stelle auftreten, waren sehr ungenau. Deshalb dient dieses Projekt der Ermittlung von Fliessparametern (Fliesszeiten und Dispersionskoeffizienten) mit Hilfe von Traceruntersuchungen im Hochrhein. Ziel ist die Gewinnung von Input-Daten fuer numerische Computermodelle (Alarm- und Stofftransportmodell) zur Simulierung eines Schadenereignisses mit ungefaehrlichen Markierstoffen direkt in der Natur. Diese Arbeiten sind Teil eines internationalen Projektes der 'Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigungen' (IKSR).
Die Kraft des Wassers zu nutzen hat eine lange Tradition und ist bis heute als erneuerbare Energiequelle von Bedeutung. Gleichzeitig hat die Energiegewinnung aus Flüssen vielfältige sozioökonomische und ökologische Wirkungen, die es zu beachten gilt. Vom Wasser zum Strom Das physikalische Grundprinzip der Wasserkraftnutzung ist, die Bewegungsenergie und die potenzielle Energie des Wassers in nutzbare Energie umzuwandeln. Der Energiegewinn aus Wasserkraft ist umso höher, je mehr Wasser aus möglichst großer Fallhöhe auf die Schaufeln einer Turbine oder eines Wasserrads trifft. Bergige Landschaften mit viel Wasser aus Niederschlägen sind daher besonders für die Wasserkraftnutzung geeignet. Bei der Erzeugung von Wasserkraft wird zwischen Laufwasserkraftwerken und Speicherkraftwerken unterschieden. Ein Laufwasserkraftwerk nutzt die augenblicklich verfügbare Wassermenge eines Flusses oder Bachs. Speicherkraftwerke halten das Wasser zurück. Es wird dann zu Zeiten höheren Strombedarfes durch die Turbinen geleitet. Pumpspeicherkraftwerke sind eine Sonderform der Speicherkraftwerke. Hierbei wird Wasser in ein höher gelegenes Speicherbecken gepumpt, um es bei Strombedarf nutzen zu können. Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökologie Die Wasserkraftnutzung greift erheblich in Natur und Landschaft ein. Aus der Berichterstattung zur EU- Wasserrahmenrichtlinie ist bekannt, dass in 37 Prozent aller berichteten Wasserkörper – das sind über 51.000 Flusskilometer – die Wasserkraftnutzung Gewässer signifikant belastet. Dadurch werden die Gewässerschutzziele – der gute ökologische Zustand – nahezu vollständig verfehlt. Zu den gravierendsten Auswirkungen der Wasserkraft auf die Gewässer und Auen zählen: Die Unterbrechung der biologischen und morphodynamischen Durchgängigkeit der Fließgewässer. So können Wanderfischarten nicht mehr zu ihren Laich- oder Aufwuchslebensräumen gelangen. Die direkte Schädigung von Organismen in den Wasserkraftturbinen. Mehr als 22 Prozent der Fische, die eine Turbine passieren müssen, werden tödlich verletzt. Mehrere aufeinander folgende Wasserkraftwerke an einem Flusslauf können Populationen gefährden. Die Veränderung des Lebensraumes in der Aue und im Gewässer durch den Gewässeraufstau und unterhalb von Stauwerken durch einen zu geringen Wasserabfluss im verbleibenden Gewässerbett. Wasserkraftanlagen neu zu bauen oder zu betreiben, ist deshalb kritisch zu bewerten. Die Mehrzahl der existierenden Anlagen in Deutschland ist aus ökologischer Sicht dringend modernisierungsbedürftig. In den kommenden Jahren müssen Durchgängigkeit, Mindestwasserführung, hydrologische Situation und Fischschutz verbessert werden – auch um die gesetzlichen Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft und Erneuerbare Energien Gesetz Das Umweltbundesamt empfiehlt folgende Leitplanken für die Stromerzeugung aus Wasserkraft: Strategische Konzepte zur Nutzung der Wasserkraft können Zielkonflikte auflösen. Sie sollen sowohl erschließungswürdige Wasserkraftpotentiale als auch sensible Naturräume berücksichtigen. Nennenswerte Potenziale, um die Klimaschutzziele zu erreichen, liegen in der Modernisierung oder dem Ersatzneubau großer Wasserkraftanlagen (s.u.). In wertvollen und sensiblen Fluss- und Auenlandschaften können die negativen Folgen der Wasserkraftnutzung ihren positiven Beitrag für den Klimaschutz überwiegen. Bei der Festlegung von Maßnahmen an Wasserkraftstandorten sollte das gesamte betroffene Flussgebiet berücksichtigt werden, insbesondere wenn mehrere Wasserkraftwerke am Flusslauf aufeinander folgen. Es sollten alle geeigneten Maßnahmen umgesetzt werden, die Umweltauswirkungen mindern: Anlagen zum Fischauf- und -abstieg, zum Fischschutz , morphologische Verbesserungsmaßnahmen und die Sicherstellung eines ökologisch wirksamen Mindestwasserabflusses. Die Bund-Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat dazu eine „ Empfehlung zur Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen “ veröffentlicht. Mit dem „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ wurde dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse eingeräumt. Im Rahmen der Abwägung verschiedener Interessen und Schutzgüter erhalten die erneuerbaren Energien damit ein besonders hohes Gewicht. Insgesamt verfolgt das EEG dennoch einen einheitlichen Ansatz, um Klima -, Umwelt- und Naturschutz miteinander zu verbinden. Wichtige Belange sollen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Zur Frage wie weit das überragende Interesse reicht hat das Umweltbundesamt ein Factsheet erstellt. Wasserkraftnutzung in Deutschland Die Wasserkraft ist mit einem Anteil von etwa 15 Prozent an der weltweiten Stromversorgung eine bedeutende erneuerbare Energiequelle. Im globalen Vergleich zählen China, Kanada, Brasilien, USA, Russland und Indien zu den größten Erzeugern von Strom aus Wasserkraft. In Europa sind Norwegen, Frankreich, Schweden, Türkei und Italien die größten Produzenten. In Deutschland wird Wasserkraft vorwiegend in den abfluss- und gefällereichen Regionen der Mittelgebirge, der Voralpen und Alpen sowie an allen größeren Flüssen genutzt. Daher werden über 80 Prozent des Wasserkraftstroms in Bayern und Baden-Württemberg erzeugt. Etwa 86 Prozent des gesamten Leistungsvermögens der großen Wasserkraftanlagen liegt an neun großen Flüssen vor: Inn, Rhein, Donau, Isar, Lech, Mosel, Main, Neckar und Iller. Wasserkraftanlagen in Deutschland Gegenwärtig werden in Deutschland etwa 8.300 Wasserkraftanlagen betrieben. Vor allem kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens einem Megawatt dominieren den Anlagenbestand mit 95 Prozent; ihr Anteil an der Stromerzeugung ist jedoch gering (s.u.). Den verbleibenden Anteil teilen sich große Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung über einem Megawatt (436 Anlagen) und Pumpspeicherkraftwerke (31 Anlagen). Die Nutzung der Wasserkraft erfolgt in Deutschland vor allem über Laufwasserkraftwerke. Speicherkraftwerke haben demgegenüber einen viel geringeren Anteil von etwa 2,5 Prozent. Stromproduktion aus Wasserkraft in Deutschland In das öffentliche Stromnetz speisen etwa 7.300 Wasserkraftanlagen ein. Sie decken über die Jahre je nach Wasserführung 2,9 bis 3,8 Prozent des jährlichen Bruttostromverbrauchs bei. Über 90 Prozent des Wasserkraftstromes stammt aus großen Wasserkraftanlagen. Der Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist über die Jahre gesunken und liegt gegenwärtig noch bei ca. 8 Prozent. Dieser Anteil wird in Zukunft weiter sinken, da die Potenziale der Wasserkraftnutzung in Deutschland weitgehend erschlossen sind, während andere erneuerbare Energieträger größere Potenziale aufweisen und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus kann sich die durch den Klimawandel bedingte Zunahme von Trockenperioden negativ auf den Energieertrag von Wasserkraftanlagen auswirken. Aktuelle Zahlen zur Wasserkraftnutzung werden regelmäßig von der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) veröffentlicht. Über die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bereich Wasserkraft unterrichten die EEG-Erfahrungsberichte . Anlagendaten sind über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur recherchierbar. Wasserkraftpotenzial in Deutschland Das technisch-ökologische Potenzial der Wasserkraftnutzung in Deutschland wird auf etwa 25 Terawattstunden ( TWh ) Strom pro Jahr beziffert. In den vergangenen zehn Jahren wurden bereits bis zu 23 TWh Strom pro Jahr aus Wasserkraft gewonnen. Damit ist das Wasserkraftpotenzial zu großen Teilen erschlossen. Zwischenzeitlich haben viele Bundesländer die Potenziale der Energiegewinnung aus Wasserkraft weiter konkretisiert. Dafür wurden fast 40.000 Standorte bestehender Querbauwerke und Wasserkraftanlagen sowie auch frei fließende Gewässerstrecken in Hinblick auf noch zu erschließende Wasserkraftpotenziale analysiert. Auf dieser Basis gehen die Länder derzeit von einem grundsätzlich noch erschließbaren Wasserkraftpotenzial von 1,3 bis 1,4 TWh aus. Etwa 70 Prozent dieses Potenzials entfallen auf die Modernisierung bestehender Wasserkraftanlagen. Die Rolle der Wasserkraft bei der Energiewende In den letzten Jahren wurden die Rahmenbedingungen einer vollständig auf erneuerbaren Energien basierenden Stromversorgung in Deutschland in verschiedenen Studien analysiert, so auch in der Studie " RESCUE – Wege in eine ressourcenschonende Treibhausgasneutralität " des Umweltbundesamtes. Sowohl die progressiven als auch die konservativen Szenarien unterscheiden sich hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Wasserkraft nur geringfügig. Demnach wird die Wasserkraft keinen großen Beitrag zur deutschen Bruttostromerzeugung leisten. Alle Szenarien zeigen einheitlich, dass die Wasserkraft ihr technisch-ökologisches Potenzial im Großen und Ganzen bereits ausschöpft. Wasserkraft und Klimawandel Bei der Abschätzung der zukünftigen Stromerzeugung aus Wasserkraft ist der Klimawandel mit zu betrachten, denn die Höhe des Stromertrags hängt u.a. von der Wassermenge ab. Das Umweltbundesamt hat die möglichen Effekte des Klimawandels auf die Ertragssituation der Wasserkraft untersuchen lassen . Demnach kann bis zur Hälfte des 21. Jahrhunderts mit einer Mindererzeugung aus Wasserkraft um ein bis vier Prozent und für den Zeitraum danach um bis zu 15 Prozent gerechnet werden. So zeigen Berechnungen an ausgewählten Wasserkraftanlagen an Hochrhein, Lech und Main Schwankungen in der Stromerzeugung von plus/minus neun Prozent in Abhängigkeit des Wasserdargebots. Um mögliche Mindererzeugungen der Wasserkraft zu kompensieren, empfiehlt es sich, die Anlagen zu optimieren und die Vorhersagemodelle für den Oberflächenabfluss weiter zu verbessern. Kraftwerk Griesheim 1 Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von oberstrom fotografiert. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von oberstrom fotografiert. Kraftwerk Griesheim 2 Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von unterstrom fotografiert. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftwerk bei Griesheim im Main von unterstrom fotografiert. Kraftwerk Unkelmühle Wasserkraftanlage in der Sieg (Unkelmühle). Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftanlage in der Sieg (Unkelmühle). Wasserkraft Demo Demonstration der Nutzung von Wasserkraft. Quelle: Stephan Naumann / UBA Demonstration der Nutzung von Wasserkraft. Wasserkraftanlage Öblitz Wasserkraftanlage in der Saale bei Öblitz. Quelle: Stephan Naumann / UBA Wasserkraftanlage in der Saale bei Öblitz. Wasserkraftanlage Saale Wasserkraftanlage in der Saale unterhalb von Jena. Quelle: Stephan Naumann Wasserkraftanlage in der Saale unterhalb von Jena. Wasserkraftwerk Bayerischer Wald Wasserkraftnutzung im Bayerischen Wald. Quelle: Stephan Naumann Wasserkraftnutzung im Bayerischen Wald. Wehranlage Tuebingen Ausleitungswehr für die Wasserkraftnutzung bei Tübingen. Quelle: Stephan Naumann Ausleitungswehr für die Wasserkraftnutzung bei Tübingen. Kraftwerk Griesheim 1 Kraftwerk Griesheim 2 Kraftwerk Unkelmühle Wasserkraft Demo Wasserkraftanlage Öblitz Wasserkraftanlage Saale Wasserkraftwerk Bayerischer Wald Wehranlage Tuebingen Literatur Anderer Pia, Dumont Ulrich, Linnenweber Christof, Schneider Bernd (2009): Das Wasserkraftpotenzial in Rheinland-Pfalz. In: KW Korrespondenz Wasserwirtschaft 2009 (2) Nr. 4. 223-227. Anderer, Pia; Heimerl, Stephan; Raffalski, Niklas; Wolf-Schumann, Ulrich (2018): Potenzialstudie Wasserkraft in Nordrhein-Westfalen. WasserWirtschaft 5 – 2018. 33-39. BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (2010): Potentialermittlung für den Ausbau der Wasserkraftnutzung in Deutschland als Grundlage für die Entwicklung einer geeigneten Ausbaustrategie. Aachen. 2010. Helbig, Ulf; Stiller, Felix (2020): Potentialstudie WKA Brandenburg. Institut für Wasserbau und technische Hydromechanik TU Dresden. Vortrag. (Unveröffentlicht). International Hydropower Association (IHA) 2022: Hydropower Status Report. Sector trends and insights. Kraus Ulrich, Kind Olaf, Spänhoff Bernd (2011): Wasserkraftnutzung in Sachsen – aktueller Stand und Perspektiven. 34. Dresdner Wasserbaukolloquium 2011: Wasserkraft – mehr Wirkungsgrad + mehr Ökologie = mehr Zukunft. Dresdner Wasserbauliche Mitteilungen. 11-18. LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) [Hrsg.] (2017): Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 5 – Wasserkraft. LANUV-Fachbericht 40. Pia Anderer, Edith Massmann (Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH), Dr. Stephan Heimerl, Dr. Beate Kohler (Fichtner Water & Transportation GmbH), Ulrich Wolf-Schumann, Birgit Schumann (Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH). Recklinghausen 2017. LfU - Bayerisches Landesamt für Umwelt (2020). Energieatlas Bayern. https://www.energieatlas.bayern.de/thema_wasser/daten.html . Zugriff am 04.05.2021. MWAG - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern [Hrsg.] (2011): Landesatlas Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern 2011. Projektbearbeitung: Energie-Umwelt-Beratung e.V./Institut Rostock. Schwerin – Neubrandenburg. Naumann, S. (2022): Aktueller Gewässerzustand und Wasserkraftnutzung. In Korrespondenz Wasserwirtschaft 2022 (15) Nr. 12. 743-748. Radinger, J., van Treeck R., Wolter C. (2021). Evident but context-dependent mortality of fish passing hydroelectric turbines. conservation biology. Volume36, Issue3. DOI: 10.1111/cobi.13870. Reiss, J.; Becker, A.; Heimerl S. (2017): Ergebnisse der Wasserkraftpotenzialermittlung in Baden-Württemberg. In: WasserWirtschaft 10/2017. 18-23. Theobald, Stephan (2011): Analyse der hessischen Wasserkraftnutzung und Entwicklung eines Planungswerkzeuges „WKA-Aspekte“. Universität Kassel. Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft. Erläuterungsbericht i.A. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Wiesbaden. August 2011. TMWAT - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie [Hrsg.] (2011): Neue Energie für Thüringen Ergebnisse der Potenzialanalyse. Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien. Studie im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie 2010–2011. UBA - Umweltbundesamt [Hrsg.] (1998): Umweltverträglichkeit kleiner Wasserkraftwerke – Zielkonflikte zwischen Klima - und Gewässerschutz. Meyerhoff J., Petschow U.. Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH, Berlin, UFOPLAN 202 05 321, UBA-FB 97-093, In: UBA Texte 13/98, 1-150. UBA -Umweltbundesamt [Hrsg.] (2001): Wasserkraftanlagen als erneuerbare Energiequelle –rechtliche und ökologische Aspekte. BUNGE T. et. al.. In: UBA Texte 01/01, 1-88.
Das Rheingebiet wurde in neun Bearbeitungsgebiete unterteilt, wovon Baden-Württemberg aufgrund seiner geographischen Lage als einziges deutsches Bundesland Anteile an fünf Bearbeitungsgebieten hat: Alpenrhein/Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar und Main. Ein weiteres Bearbeitungsgebiet in Baden-Württemberg ist das Donaueinzugsgebiet.
Die LUBW hat gestern den Klimaatlas BW (https://www.klimaatlas-bw.de/) veröffentlicht. Dieser zeigt übersichtlich die klimatischen Entwicklungen der Vergangenheit und für die Zukunft. Alle interessierten Personen können sich hier über die aktuelle Datenlage im Land umfassend informieren. Der Klimawandel wird immer deutlicher spürbar – auch in Baden-Württemberg. Seit Beginn der Wetteraufzeichnung ist die Jahresmitteltemperatur zwischen +1,6 und bis zu +2,3 °C gestiegen - je nach gewählter Trendmethode. Gerade in Baden-Württemberg gibt es einige klimatische „Hotspots“. Dazu zählen der Oberrheingraben, der Hochrhein sowie das Neckartal. Hier treten im 30-jährigen Mittel die meisten sogenannten Heißen Tage auf, das sind Tage über 30 °C. Je nach Szenario ist in Baden-Württemberg mit einem Temperaturanstieg von 1,5 °C bis zu 4,5 °C im Vergleich zum Zeitraum 1971 bis 2000 zu rechnen. Als hilfreiche Unterstützung für die kommunale Planung dient der Klimaatlas der LUBW. So wird in der landesweiten Klimaanalyse dargestellt, wo die Hitzebelastung durch Bebauung und Versiegelung besonders hoch ist. Die Karte zeigt zudem wichtige Kaltluftströme, die essenziel für die Kühlung von hitzebelasteten Räumen sind. Die interaktiven Kartenviewer zum Klima der Vergangenheit und der Zukunft sind nicht nur hilfreich für kommunale Mitarbeitende. Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich hier ohne zusätzliche Software die Klimabeobachtungen seit 1961 sowie für die Zukunft anzeigen lassen. Für die Analyse der Beobachtungsdaten wurden über 700 Milliarden Datenpunkte ausgewertet. Für Gemeinden, Kreise, Naturräume und das ganze Land wird eine schnelle Übersicht über die klimatische Situation vor Ort geboten – in den Klimaprofilen. Mehr über das Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW finden Sie auf unserer Webseite . Das Zentrum fördert die Kommunikation und Zusammenarbeit von kommunalen, fachlichen, wissenschaftlichen und weiteren Akteurinnen und Akteuren in diesem Themenbereich. So gibt es regelmäßige Austauschveranstaltungen und Publikationen rund um das Thema Anpassungsmaßnahmen.
Die Endlagersuche in der Schweiz Informationen zum Stand des Verfahrens Dezember 2024 Impressum Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Wegelystraße 8 10623 Berlin Telefon: 030 184321 0 E-Mail: info@base.bund.de www.base.bund.de Bleiben Sie über das BASE informiert: www.base.bund.de/newsletter www.x.com/BASE_bund www.instagram.com/_base_bund/ Gestaltung: quermedia GmbH, Kassel Abbildungen: BASE und genannte Quellen Druck: Schloemer & Partner GmbH, Düren Stand: Dezember 2024 GZ: B 1 – BASE – BASE3201/004#0042 Die dauerhaft sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle stellt nicht nur in Deutschland eine Herausforderung und Aufgabe dar. Auch im Nachbarland Schweiz wird bereits seit dem Jahr 2008 nach geeigneten Endlagerstandorten tief im Untergrund gesucht. Die in Frage kommenden Gesteinsschichten für ein Endlager sind in der Grenzregion zu Deutschland anzufinden. Das ergaben umfangreiche Untersuchungen des Schweizer Untergrunds. Im September 2022 hat die Schweizer Vorhabenträgerin schließlich bekannt gegeben, dass sich das Standortgebiet Nördlich Lägern aus ihrer Sicht am besten für die Errichtung eines Endlagers eignet. Das Gebiet liegt im Kanton Zürich unweit der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut (Baden-Württemberg). Zusätzlich sehen die Pläne vor, dass auf dem Gelände des Zwischenlagers Würenlingen im Kanton Aargau – ebenfalls in unmittelbarer Grenznähe – eine Verpackungsanlage errichtet werden soll, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umverpackt werden. Von dort sollen sie zum Endlager transportiert werden. Inhalt Überblick: Die Endlagersuche in der Schweiz 4 Aktueller Stand der Endlagersuche und nächste Schritte 6 Ein Schweizer Endlager an der Grenze zu Deutschland 8 Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren 10 Einbindung deutscher Expertise in das Verfahren 12 Abfallmengen, Einlagerung und Endlagersicherheit 14 Weiterführende Informationsangebote und Hinweise 15 Im November 2024 hat die Vorhabenträgerin die ausführlichen Genehmigungsunterlagen für diese Vorschläge vorgelegt. Damit beginnt ein neuer Abschnitt im Schweizer Suchverfahren: Die fachliche Überprüfung der Vorschläge. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der vorgeschlagene Endlagerstandort alle Anforderungen an die Sicherheit erfüllt und den Schutz von Mensch und Umwelt sicherstellt, wird die Genehmigung erteilt. Von deutscher Seite wird dieser Prozess eng begleitet, denn die potenziellen Auswirkungen eines Tiefenlagers machen nicht an der Grenze Halt. Dafür tauschen sich die Bundesebene, das Land Baden-Württemberg und die Landkreise und Gemeinden in der Region miteinander aus und stellen fachliche Expertise bereit. Dabei gilt es, auf die gute grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufzubauen, die sich seit Beginn des Verfahrens etabliert hat. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) begleitet das Verfahren als zuständige Fachbehörde und koordiniert die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei betrachtet das BASE alle wichtigen Belange, insbesondere die Sicherheit. Mit der vorliegenden Broschüre informiert das BASE über den Stand des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit – insbesondere auf deutscher Seite. 3
Das Projekt "Steigerung der Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von stationären Gasturbinen durch den Einsatz 3D-geflochtener oxidkeramischer Faserverbundwerkstoffe, Teilvorhaben: Entwicklung eines Al2O3-Schlickers zur Fertigung von 3D-geflochtenen CMC in Druck-schlickergussverfahren" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Industrie Keramik Hochrhein GmbH.
§ 3 Fahrerlaubnis für die Binnenschifffahrtsstraßen (1) Wer auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart. Die Fahrerlaubnis wird unbeschadet des Absatzes 4 durch den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nachgewiesen (Anlage 1). (2) Als Fahrerlaubnis und als Nachweis im Sinne des Absatzes 1 werden für die jeweilige Antriebsart anerkannt: das Schifferpatent für den Bodensee der Kategorie B oder C oder den Hochrhein nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, ein amtlicher Berechtigungsschein zum Führen eines mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Fahrzeugs auf den Binnenschifffahrtsstraßen oder anderen Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen, der im Geltungsbereich dieser Verordnung nach anderen Vorschriften erteilt worden ist, ein amtlicher Berechtigungsschein zum Führen eines mit Antriebsmaschine ausgerüsteten Dienstfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, der im Geltungsbereich dieser Verordnung vor dem 01. April 1978 erteilt worden ist, Befähigungszeugnisse der Gruppen A oder B der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung vom 19. August 1970 ( BGBl. I Seite 1253), die vor dem 01. April 1978 erteilt worden sind, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Binnenschifferpatentverordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I Seite 3066), die zuletzt durch Artikel 2 § 1 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) geändert worden ist, zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Rheinschiffspersonalverordnung (Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der RheinSchiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 105, Anlageband)) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung zum Führen von Fahrzeugen berechtigen, Fahrerlaubnisse oder Befähigungszeugnisse, die nach den Bestimmungen der Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung zum Führen von Fahrzeugen berechtigen. (3) Der Befähigungsnachweis, der für die Fahrerlaubnis auf den Binnenschifffahrtsstraßen für ein Sportboot erforderlich ist, gilt für die jeweilige Antriebsart als erbracht für die Inhaber eines im Geltungsbereich dieser Verordnung nach anderen Vorschriften erteilten amtlichen Befähigungsnachweises zum Führen eines Fahrzeugs mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf Binnengewässern außerhalb der Seeschifffahrtsstraßen, sofern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr diesen als Befähigungsnachweis anerkannt hat, eines Schifferpatents für den Bodensee der Kategorien A oder D nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft oder staatlichen Organisation erteilten Berechtigungsscheins zum Führen eines Wasserrettungsfahrzeugs, sofern das Bundesministerium für Digitales und Verkehr diesen als Befähigungsnachweis anerkannt hat. Eine Übersicht über die durch Satz 1 Nummer 1 und 3 erfassten Befähigungsnachweise und Berechtigungsscheine wird im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland - veröffentlicht. (4) Der nach dieser Verordnung vorgeschriebene Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen wird für die jeweilige Antriebsart ersetzt durch einen: amtlich vorgeschriebenen Befähigungsnachweis nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 21. März 1978 (BGBl. I Seite 420), die zuletzt durch Artikel 48 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Februar 1986 (BGBl. I Seite 265) geändert worden ist, Sportbootführerschein nach der Sportbootführerscheinverordnung-See in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 2003 (BGBl. I Seite 367), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 133 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666) geändert worden ist, wenn er vor dem 01. April 1978, im Land Berlin vor dem 01. April 1989, erteilt worden ist, Motorbootführerschein nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. 1967 II Seite 731), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. 1968 II Seite 1107) geändert worden ist, Sportbootführerschein-Binnen nach der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I Seite 536, 1102), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 122 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666) geändert worden ist, Befähigungsnachweis für das Führen von Sport- und Hausbooten in dem Fahrtbereich Binnengewässer, der nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilt worden ist. Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach dieser Verordnung, auch wenn dieser eine Beschränkung der Fahrzeuglänge auf < 15 m auf dem Rhein enthält. (5) Gegen Vorlage eines der in Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5 bis 7 genannten Befähigungszeugnisse bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt. (6) Gegen Vorlage eines der in Absatz 3 genannten Befähigungsnachweise bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag eine Fahrerlaubnis erteilt und ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt, sofern die Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 vorliegen. Das Ablegen einer Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. (7) Gegen Vorlage eines der in Absatz 4 genannten Sportbootführerscheine bei einem der beliehenen Verbände wird dessen Inhaber auf Antrag ein Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für die jeweilige Antriebsart ausgestellt. Das Ablegen einer Prüfung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Fahrzeugbezogene Berechtigungen eines in Absatz 4 bezeichneten Befähigungsnachweises, die zu Gunsten des Inhabers von § 1 abweichen, sind in den nach Satz 1 auszustellenden Sportbootführerschein einzutragen. (8) Die Anträge nach den Absätzen 5 bis 7 und nach § 5 Absatz 4 können auch elektronisch über das Verwaltungsportal des Bundes gestellt werden. Stand: 01. Mai 2024
Für den "Energieatlas Baden-Württemberg" wurden die Standorte der bestehenden Wasserkraftanlagen sowie Regelungs- und Sohlenbauwerke der Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein und Bodensee/Alpenrhein aus dem Anlagenkataster Wasserbau (AKWB) übernommen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).
Origin | Count |
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Bund | 41 |
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Type | Count |
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Förderprogramm | 26 |
Messwerte | 1 |
Taxon | 4 |
Text | 18 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 22 |
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Language | Count |
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Englisch | 6 |
Resource type | Count |
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Webdienst | 4 |
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Topic | Count |
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