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Stromautobahn im Norden

Im schleswig-holsteinischen Büttel ging am 27. Juli 2012 ein wichtiges Teilstück der geplanten Stromautobahn an der Nordseeküste in Betrieb. Der Anschluss wird den in Offshore-Windparks in der Nordsee vor Schleswig-Holstein erzeugten Strom in das Netz der überregionalen Stromautobahnen einspeisen und zu den Verbrauchern bringen. Die Leitung führt mit einer Länge von etwa drei Kilometern von der Schalt- und Konverteranlage in Büttel durch einen bestehenden Windpark bis zum Umspannwerk in Wilster. Die Konverterstation in Büttel ist ein wesentliches Element für die Netzanbindung von Offshore-Windparks in der östlichen Nordsee.

BfS-Broschüre: „Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze“ (PDF, nicht barrierefrei)

Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze | Verantwortung für Mensch und Umwelt | Einführung Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfordert den Neubau und die Ertüchtigung von Stromleitungen. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich dafür ein, dass Fragen des Strahlen­ schutzes dabei von Anfang an berücksichtigt werden müssen. Diese Broschüre informiert über gesundheitliche Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder und Schutzmaßnahmen. Inhalt 4 Impressum Bundesamt für Strahlenschutz Öffentlichkeitsarbeit Postfach 10 01 49 38201 Salzgitter Telefon: +49 (0) 30 18 333–0 Telefax: +49 (0) 30 18 333–1885 Internet: www.bfs.de E-Mail: epost@bfs.de 8 Elektrische und magnetische Felder Erdkabel und Freileitungen 6 Wirkungen elektrischer und magnetischer Felder auf den Menschen Grenzwerte und Belastungsreduktion 10 Gestaltung: Quermedia GmbH Bildrechte: BfS Druck: Bonifatius GmbH Stand: September 2015 3 Elektrische und magnetische Felder Elektrische Geräte und Leitungen, an denen eine elektrischeHochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) Spannung anliegt, sind von elektrischen Feldern umgeben.Für den Transport elektrischer Energie über große Entfernungen Ursache dieser Felder sind elektrische Ladungen. Die Spannungwerden HGÜ-Leitungen geplant. Bei der Gleichstromübertragung ist Voraussetzung dafür, dass elektrischer Strom fließen kann.entstehen statische Felder, deren Richtung gleich bleibt. Wenn Ladungen bewegt werden, also ein Strom fließt, entstehtDrehstromübertragung außerdem ein Magnetfeld. Daher sind elektrische Geräte undBislang wird in den Stromnetzen vor allem die Drehstrom­ Leitungen im Betrieb auch von Magnetfeldern umgeben.übertragung genutzt. Drehstrom ist Wechselstrom, der über drei Leiter (Phasen) geführt wird. Bei der Drehstromübertragung Die Felder um Wechselstromleitungen und daran angeschlosseneentstehen niederfrequente Wechselfelder. In Europa beträgt die Elektrogeräte ändern ihre Richtung im Takt des verursachendenWechselstromfrequenz 50 Hertz. Wechselstroms 100 mal pro Sekunde (entspricht einer Frequenz von 50 Hz). Wenn Strom fließt, entsteht ein magnetisches Feld. Ladungen verursachen ein elektrisches Feld. Die Spannung zwischen Leitern und Erdboden erzeugt ein elektrisches Feld. 4 5

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Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Anonymisierte Auflistung der Beiträge zum Forschungsprogramm zum Stromnetzausbau Aufgelistet sind Originalkommentare, die im Rahmen der Onlinekonsultation zum Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ zwischen dem 17. Juli und dem 15. September 2017 eingegangen sind. Für den Inhalt ist das BfS nicht verantwortlich. Kommentare, die relevante Fragen enthielten, sind durch das BfS als Anfrage behandelt und beantwortet worden. Textpassagen, die zur Identifikation der beteiligten Privatpersonen führen können, wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht (Gekennzeichnet durch …). Die Kommentare im Wortlaut: Aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im Bereich der Erneuerbaren Energien ist mir der Ausbau des Stromnetzes sehr wichtig. Im Münsterland und besonders im Kreis Steinfurt ist dies ein Bürger Thema und als Mitarbeiter in einer Firma die sehr auf bürgerliches Engagement baut, ist jede Form der Bürgerbeteiligung interessant. Es ist wichtig, dass dieses Forschungsprogramm von zwei unabhängigen Gutachten vor Baubeginn des SuedLink und des SuedOstlink durchgeführt werden. Die Trassen werden gebaut und es wird geforscht. Herauskommen können zwei Ergebnisse, im besten Fall treten keine Gesundheitsbeeinträchtigungen auf. Aber was wenn doch? Werden die Trassen dann wieder abgerissen oder wird die Schädigung der Bevölkerung in Kauf genommen? Bleibt zu hoffen, dass die Forschung so transparent betrieben wird, dass für alle nachvollziehbar ist, wie die Resultate zustande gekommen sind. Ansonsten bleibt ein fader Beigeschmack ob man es sich leisten kann, ein negatives Forschungsergebnis zu überhaupt zu veröffentlichen. Es ist wichtig, dass keine Gefahr bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Freileitung bzw. Erdverkabelung HGÜ ausgeht und Menschen geschützt werden. Es sollten mal die Grenzwerte überprüft werden, weil diese in der Schweiz wesentlich geringer sind als in Deutschland. Sind wir Deutsche resistenter? Oder geht der Profit über die Gesundheit hinaus. … Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Wir müssen dies nicht opfern für Geldgier. Die Schweiz hat wesentlich geringere Grenzwerte - sind wir Deutsche resistenter? Europäische einheitliche Grenzwerte oder sind die Deutschen strahlenresitenter ? "Die Schweizer Regierung schützt ihr Volk mehr durch geringere Grenzwerte. Es gibt schon Studien, die belegen das Strahlen Krebs erzeugen.z. B. erhöhter Krebsauftritt in 36391 Sinntal-Altengronau Am Ort fährt an beiden Seiten die Bahntrasse vorbei sowie die Hochgeschwindigkeitsbahn. Viele Grüße … 1 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Finde ich gut, wenn die Forschung darüber weiter läuft, ob und welche Auswirkungen geringe Belastungen auf Dauer haben. Insbesondere dann, wenn bereits einzelne Studien auf mögliche Folgen hinweisen. Die Strahlungen im Alltag sind in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Ich gehe eher davon aus, dass es wirtschaftliche Interessen für die meisten Entscheidungen gab und weniger, ob und welche gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind. Grenzwerte werden immer zugunsten der Wirtschaft und Politik so verschoben werden, dass diese handlungsfähig bleiben. Nichtsdestotrotz ist Forschung sowie Aufklärung darüber sinnvoll, auch wenn man an der bestehenden Lage nichts weiter ändern könnte. Ich begrüße es sehr, dass diese Studien von der BfS durchgeführt werden. Interessant ist natürlich auch, wer tatsächlich der ausführende der Studien sein wird. Z.Bsp. bei den Literaturstudien kann der Forscher zu jedem Ergebnis kommen, je nachdem welche Brille er auf hat. Gerade wir interessierten Bürger haben schon diverse Experten gehört / gelesen, die alle unterschiedliche Meinungen vertreten. Vielleicht können Sie also dazu auch noch etwas veröffentlichen, wer die Studien durchführt. Viele Grüße … Diese Themenfelder des anstehenden Programms sind sehr wichtig für die Bevölkerung. Gerade dem Zusammenhang zwischen Strahlung und Krankheiten sollte mehr Beachtung geschenkt werden. Auch die allgemeine Expositionsanalyse finde ich sehr wichtig, sowie die Kommunikation mit der Bevölkerung. Vielen Dank für diese Forschungsbereiche. Ich lebe und wohne in Bergrheinfeld dem Endpunkt von Südlink bzw. Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld. Es befinden sich bereits 150 Hochspannungsmasten auf Gemeindegrund, derzeit wird ein neues Umspannwerk gebaut, vermutlich das größte weit und breit. Wir sind konfrontiert mit besorgten Bürgern beim Ausbau neuer Techniken. Es ist wünschenswert, wenn bereits vor der flächenhaften Einführung neuer Technik weitreichende Kenntnisse zu deren Wirkung auf Gesundheit und Umwelt vorliegen, um dann ausreichend Vorkehrungen treffen zu können bzw. dies bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Dies gilt derzeit insbesonder für den Netzausbau. Kommentar: "...ist es notwendig, die bestehenden Stromnetze auszubauen..." Sehr geehrte Frau Dr. Paulini, wir haben uns bei der Auftaktveranstaltung am 11.07. in Berlin gesprochen. … Leider ist auch hier wieder in der Einleitung folgendes wiedergegeben: "...ist es notwendig, die bestehenden Stromnetze auszubauen..." Woher wissen Sie das? Weil es die Atom- und Kohlelobbyisten um Herrn Homann so fordern? Wir halten uns eher an den Netzentwicklungsplan und differenzierte Szenarien: 2 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) https://www.stromautobahn.de/daten-der-bundesnetzagentur-beweisen-dass-die-stromtrassen- unnoetig-sind/ Ich hatte Ihnen am 11.07. persönlich in Berlin gesagt, wenn Sie dieses Forschungsprojekt ernst meinen, dann gehen SIe ergebnisoffen an die Thematik ran. Wie können Sie die Studien begleitend zum Stromtrassenbau durchführen, welchen Zweck haben dann die Studien? Wir fordern deshalb ein Moratorium. Die Trassen sind erst zu bauen, wenn einwandfrei festgestellt wurde, dass keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung für Mensch und Tier zu erwarten sind. Das gilt sowohl in Freiluftbauweise, als auch in Erdverkabelung. Mit freundlichen Grüßen … Das Forschungsprojekt macht nur Sinn, wenn es ergebnisoffen ist. Deshalb ein Moratorium, d.h. Planungsstop und die Ergebnisse abwarten, bevor Milliarden versenkt werden. Strom ist schon teuer genug. Milliarden verbrennen ist nicht sinnvoll Viele Grüße an Frau Paulini, ich durfte sie am 11.07. in Berlin kennenlernen. Sie war leider etwas von Herrn Homann eingenommen. Hoffentlich lässt sie ihr BfS-Projekt nicht zur Lachnummer verkommen. Viele Grüße … Beruflicher Umgang mit medizinischer Forschung sowie medizinischer Strahlenwuellen,, Universitäts-Abschluss der Politikwissenschaften Die geplanten HGÜ-Leitungen quer durch Deutschland sind unnötig. Falls auf dem Meer kein Wind weht kann der EE-Strom nicht nach Süddeutschland transportiert werden. Benötigt wird der Ausbau der dezentralen Netze um den vor Ort erzeugten Strom zu verteilen und im Überschussfall zu speichern (power to ...). Wir wohnen in ummittelbarer Nähe einer Stromtrasse, die bereits seit den 60er Jahren besteht. (Hürth- Efferen/…). Dort sind Strommasten bis zu einer Höhe von 90 Metern geplant. Es sollen sogenannte Hybrid-Masten errichtet werden, die sowohl Gleich- als auch Wechselstrom transportieren sollen. Das Unternehmen AMPRION hat uns besorgte Bürger erst sehr spät (viel zu spät) darüber informiert, dass dieses Hybrid-Leitung gebaut werden soll. Es handele sich um ein "Pilotprojekt" oder "Feldversuch". Das bedeutet, dass wir Bürger als "Versuchskaninchen" mißbraucht werden sollen. Die Bezirksregierung Köln hat dieses "Projekt" bereits in einem Plangfeststellungsverfahren genehmigt....Und nun, nachdem dieses Projekt bereits quasi genehmigt ist, und AMPRION sicherlich schon mit den Hufen scharrt, planen Sie ein Forschungsprojekt, dass u.a. die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Monstertrasse auf unsere Gesundheit untersuchen will. Da stellt sich mir die 3

BorWin4 / 320kV-HGÜ BorWin delta - Hanekenfähr - Seetrasse

Die Amprion Offshore GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) und der Gemeinde Dornum, Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und Neßmersiel, beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform BorWin delta vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel mittels einer +/- 320-kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromübertragung). Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zum Netzverknüfpungspunkt Hanekenfähr werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Auch für das in Parallellage verlaufende Vorhaben DolWin4 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

DolWin4 / 320kV-HGÜ DolWin delta - Hanekenfähr - Seetrasse

Die Amprion Offshore GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Hagermarsch (Samtgemeinde Hage), Gemarkungen Hagermarsch und Junkersrott, der Stadt Norderney (Gemarkung Norderney) und der Gemeinde Dornum, Gemarkungen Ostfriesisches Küstenmeer West und Neßmersiel, beansprucht. Die vorliegende Planung umfasst die seeseitige Netzanbindung der Offshore-Plattform DolWin delta vom Beginn der 12-Seemeilen-Grenze über die Insel Norderney bis zum Anlandungspunkt Hilgenriedersiel mittels einer +/- 320-kV-HGÜ-Leitung (Hochspannungs-Gleichstromübertragung). Für die landseitige Leitungsanbindung vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis zum Netzverknüfpungspunkt Hanekenfähr werden gesonderte Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Auch für das in Parallellage verlaufende Vorhaben BorWin4 erfolgt für die seeseitige Netzanbindung ein gesondertes Planfeststellungsverfahren.

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Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Anonymisierte Auflistung der Beiträge zu Themenfeld 8: Risikowahrnehmung und Risikokommunikation Aufgelistet sind Originalkommentare, die im Rahmen der Onlinekonsultation zum Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ zwischen dem 17. Juli und dem 15. September 2017 eingegangen sind. Für den Inhalt ist das BfS nicht verantwortlich. Kommentare, die relevante Fragen enthielten, sind durch das BfS als Anfrage behandelt und beantwortet worden. Textpassagen, die zur Identifikation der beteiligten Privatpersonen führen können, wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht (Gekennzeichnet durch …). Die Kommentare im Wortlaut: The topic 8 is of great significance, not only in the national level but also internationally. It is often the case that risk communication is done in a poor way, leaving the public with many "opened questions" regarding scientific facts. This, in combination with the public lack of trust in decision makers, causes objections and other contra-productive actions from the public's side. Moreover, the procedures are very well described. As I mentioned - this issue is rather significant, and hence I would advise to involve other related bodies from international organizations, to create a network of states working on this subject. Sehr geehrte Damen und Herren Mit grossem Interesse haben wir das Forschungsprogramm des BfS zum "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" gelesen. Speziell spannend ist für uns Punkt 8 „Risikowahrnehmung und Risikokommunikation“. In Zeiten, in denen über Twitter Politik gemacht wird, würden wir gerne anmerken, dass der Aspekt der Sozialen Medien dabei nicht vergessen gehen sollten. Anfügen würden wir gerne auch die Frage, ob es bereits einen definierten Prozess gibt, über welchen man konkrete Projektproposals einreichen kann? Oder gibt es diesen erst nach dem 15. September 2017? Vielen Dank und freundliche Grüsse Im Bereich Risikowahrnehmung und -Kommunikation halte ich insbesondere die Punkt 8.1, 8.3 und 8.6 für prioritär. Zui den anderen Punkten möchte ich anmerken, dass die Frage der Bedeutung der Präsenz der Behörden bei Veranstaltungen und der Bereitschaft von Behördenvertretern an Veranstaltungen teilzunehmen sich oft gar nicht stellt, sondern von Mandatsträgern verfügt wird. Eine Fortbildung von Behördenvertretern fachlich zu NF und operativ zur Risikokommunikation ist daher dringend notwendig. Die fachliche Seite kann dann sicher schon wie in 8.5. vorgeschlagen über on-line Tools erfolgen, Kommunikation ist jedoch meiner Meinung nach nicht online lernbar sondern nur life und mit viel Übung. Wissen über Meinungsbildung oder über den Stand der Besorgnis in der Bevölkerung (8.7. und 8.2) sind zwar "nice to have" aber meiner Einschätzung bzw Erfahrung nach nicht wirklich hilfreich für das weitere Vorgehen. 1 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Themenfeld: 8. Risikowahrnehmung und Risikokommunikation 1) Die hohe Bedeutung dieses Themenfeldes sollte vorrangig auf eine unmissverständliche Risikokommunikation an Entscheidungsträger wie oberste Richter und Politiker beruhen. Hier besteht offensichtlich dringender Bedarf. Z.B. wird in aktuellen Urteilen des BVerwG zur Urteilsbegründung die Aussage „Bestehende Grenzwerte schützen“ verallgemeinert eingesetzt - ohne den stark eingegrenzten Bereich zu berücksichtigen, für den diese Aussage nur gilt. (Die allgemeine Erwartungshaltung dürfte sein, dass bei dieser Aussage auch der Schutz vor Krankheiten wie z.B. Krebs gemeint ist.) 2) Grundsätzlich sollte der weitaus größte Teil verfügbarer Ressourcen zur besseren Erforschung/Erfassung des Risikos aufgewendet werden. Die Aufgabe des BfS ist Strahlenschutz, d.h. Erfassung und Empfehlungen zur Verminderung des evtl. durch Strahlung bestehenden Risikos. Der wichtigste Anteil der Risikokommunikation an der Risikoverminderung ist die bestmögliche fachliche Information an die Entscheidungsträger. Die Aufgabe des BfS ist nicht Kommunikation über ein Risiko, dessen wahre Größe und Hintergründe man gar nicht hinreichend kennt. Darüber kann man nicht solide kommunizieren. 3) Projekt 8.6 widerspricht der definierten Aufgabe des BfS: „BfS ist unabhängiger Vermittler zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit (kein „Akzeptanzbeschaffer“). Vom BfS werden auf Fachkenntnissen beruhende Aussagen erwartet. Die Texte sollten von den fachlich zuständigen Projektbearbeitern stammen, wozu sie durchaus selbst in der Lage sein dürften. Risikowahrnehmung und Risikokommunikation (Auszug aus der Gesamtstellungnahme, welche Ihnen als PDF per Mail zugeht. Referenzen und Quellen sind dort angegeben). Es wird den Bürgerinitiativen immer wieder unterstellt, dass deren Risikowahrnehmung bezüglich der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Strahlungen einzig durch subjektive Faktoren beeinflusst wird. Ängste werden als unbegründet abgewiesen, obwohl selbst die Wissenschaft zugibt, keine eindeutigen Beweise für die Unbedenklichkeit von Hoch- und Höchstspannungsleitungen erbringen zu können. Ein Vertrauensvorschuss seitens der Bevölkerung ist nach einem in weiten Teilen gescheiterten Bürgerdialog, der vor allem zu Beginn der Diskussionen von Intransparenz und Halb-wahrheiten geprägt war, nicht zu erwarten. Die Kommunikation zwischen Übertragungsnetzbetreibern, Politik, Behörden und Bürgern/Bürgerinnen gestaltet sich als schwierig, da offen-sichtlich vor allem wirtschaftliche Interessen beim Stromnetzausbau im Vordergrund stehen. Auch die Atomkonzerne haben in den 80er und 90er Jahren versucht die Bevölkerung vor den Risiken dieser damals neuen Technologie (Störfälle, GAU) zu „beruhigen“. Der Gesundheitsvorsorge wurde kein großer Stellenwert beigemessen. Und heute, bei der Suche nach geeigneten Endlagern für den verstrahlten Müll, zeichnet sich erneut eine Katastrophe ab. Die Frage „Wie kann der Verunsicherung der Bürger wegen gesundheitlicher Wirkungen von Stromleitungen begegnet werden?“ ist falsch gewählt und offenbart einen heimtückischen Geist, der auf Manipulation und nicht auf Information abzielt. Nur sachliche, wissenschaftlich gesicherte Informationen können die Menschen zu einer richtigen Risikoeinschätzung führen. 2 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Sind die Bürger verunsichert und haben sie berechtigte Gründe der Technik der HGÜ-Trassen zu misstrauen, da die Erbauer keine objektiven wissenschaftlich fundierten Informationen vermittelt haben und auch Nachfragen stets abgewiegelt wurden? Auf diese Frage sollte sich Risikokommunikation vorrangig beziehen, nicht auf Akzeptanz-steigerung und Beschleunigung beim Netzausbau. Dennoch bleibt abschließend zu bemerken, dass der beste Strahlen- und Gesundheitsschutz die Vermeidung eines überdimensionierten Netzausbaus ist. Wir, der Bundesverband … sind gerne bereit, aktiv an diesen Studien/Untersuchungen mitzuwirken. Themenkomplex 8: Risikowahrnehmung und Risikokommunikation – 8.4 Untersuchung zur Rolle bei Veranstaltungen sowie 8.5 Untersuchung der Möglichkeiten von lokalen Behörden Die im Verein "…" zusammengeschlossenen Landkreise begrüßen die Intention, die Fragestellungen der Behörden im Immissions- und Gesundheitsschutz beim Stromnetzausbau zum Thema zu machen, sehen die Ausrichtung dieser Teilvorhaben allerdings als verfehlt an. Es greift bei weitem zu kurz, Fachbehörden und Behördenmitarbeiter zum Objekt von Interviews und Beobachtung zu machen, um danach über diese Behörden akademische Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Behördenmitarbeiter werden nicht eines fernen Tages einmal die durch Stromnetzausbau aufgeworfenen Fragen zu beantworten haben, sondern sie stehen hier und heute in der Auseinandersetzung mit laufenden Verfahren und den Fragen der interessierten Bürger. Angemessen ist daher nicht über diese Behörden, sondern mit Ihnen zu erforschen, wie mit den auftretenden Fragestellungen adäquat umgegangen werden kann. Hierzu wäre es vor allem angemessen, bei akademischer Begleitung eine Arbeitsgruppe interessierter Behördenmitarbeiter aus den betroffenen Gebietskörperschaften zu bilden, um die aufkommenden Fragestellungen zu erörtern. Darüber hinaus wären für größere Beteiligungsrunden u.a. Workshops zu den wichtigsten Themen zu organisieren. Die im Verein „..“ zusammengeschlossenen Landkreise vereinigen zugleich auch eine hohe Zahl an regionalen Immissionsschutzbehörden und Gesundheitsämtern. Vor diesem Hintergrund bietet das Landkreisbündnis dem BfS eine Zusammenarbeit an, um den Themenkomplexen 8.4 und 8.5 wie oben beschrieben mit u.a. der Organisation von Arbeitskreisen und Workshops eine realitätstüchtigere Ausrichtung zu geben. Hierzu 177gesondertes postalisches Anschreiben des Bündnisses an Frau Dr. Kreuzer). … (Berater des Vereins "…") Ich schreibe im Auftrag …. Vor dem Hintergrund der Betroffenheit vieler Bündnis-Landkreise durch den SuedLink begrüßen wir den Start eines umfangreichen Forschungsprogramms „Strahlenschutz beim Stromnetzbau“ im BfS. Das Landkreisbündnis macht bereits seit langem öffentlich darauf aufmerksam, dass im Zusammenhang mit dem Übertragungsnetzausbau verschiedene Strahlenschutzaspekte noch ungeklärt sind. Da die Planungen für viele Übertragungsleitungen aber bereits laufen, würden wir es sehr begrüßen, wenn die Zwischen- und Endergebnisse der nun anlaufenden Forschungsvorhaben so zügig wie möglich verbreitet werden würden. Wir würden uns sehr freuen, bezüglich unseres Kooperationsvorschlags zeitnah von Ihnen zu hören. 3

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Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) Anonymisierte Auflistung der Beiträge zu Themenfeld 7.: Expositionsanalyse, Expositionsbewertung und aktuelle Daten zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung Aufgelistet sind Originalkommentare, die im Rahmen der Onlinekonsultation zum Forschungsprogramm „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ zwischen dem 17. Juli und dem 15. September 2017 eingegangen sind. Für den Inhalt ist das BfS nicht verantwortlich. Kommentare, die relevante Fragen enthielten, sind durch das BfS als Anfrage behandelt und beantwortet worden. Textpassagen, die zur Identifikation der beteiligten Privatpersonen führen können, wurden aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht (Gekennzeichnet durch …). Die Kommentare im Wortlaut: Themenfeld 7: (7.2) Die Ergebnisse der früheren BfS-Expositionsstudie (regional in Bayern) sollten bei einer Expositionsstudie mit berücksichtigt werden. Da u.a. im Rahmen von Vor-Ort-Messungen/- beschwerden/-diskussionen generell wie auch im Bezug zur auf dem nicht staatlich regulierten Beratungsmarkt agierenden „Baubiologie“ oftmals eine (zivilisatorische) „Grundbelastung“ als ein Bewertungsbezug genommen wird, wäre eine aktuell zusammenfassende Quantifizierung bzgl. Höhe und Streuung hilfreich, evtl. auch in direktem oder indirektem Bezug zu den verbreiteten „baubiologischen Richtwerten.“ (7.4) Angestrebte Mess- und Berechnungsverfahren sollten insbesondere auch die Feldeinflüsse durch Koronaeffekte (HGÜ) berücksichtigen und z.B. durch „sichere Abstände“ quantifizieren, soweit möglich. Feldverzerrende Einflüsse auf das elektrische Feld z.B. beim Aufenthalt von Personen gegenüber dem ungestörten Feld sollten nach Möglichkeit berücksichtigt/näher quantifiziert werden. Aus dem Bereich Expositionserfassung halte ich 7.2 und 7.3 insbesondere auch im Hinblick auf die neuen HGÜ Leitungen für prioritär. Bei der Expositionserfassung sollte beim Studiendesign darauf geachtet werden, dass einige Vergleiche mit der ca. 20 Jahre zurückliegenden Studien zur Expositionserfassung gezogen werden können. Da die GW [Grenzwerte, Anmerkung des BfS] für die elektrischen Felder bei HGÜ Leitungen nur beschreibend sind, sollte durch die Messungen auch eine Konkretisierung der el. Felder von HGÜ angestrebt werden. Themenfeld: 7. Expositionsanalyse, Expositionsbewertung und aktuelle Daten zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung Priorität 1 von BfS für die Projekte ist nachvollziehbar. Innerhalb der vielen Projekte mit Priorität 1 sollten 7.1 und 7.2 vorrangig bearbeitet werden, da sie ( a) als Planungshilfe für das Vorgehen bei anderen Projekten, (b) als erste Entscheidungshilfe für Vorsorgemaßnahmen dienen können. Allerdings ist die Verfeinerung bisheriger dosimetrischer Modelle allein unzureichend. Die bisher verwendeten Modelle beruhen auf jahrzehntealten Forschungsansätzen. Angemessene Modelle zur Erfassung der Wirkung äußerer EMF auf physiologische Prozesse müssen anders ausgelegt sein, wenn 1 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) sie die Erkenntnisse zur Signalverarbeitung in der Molekularbiologie der letzten 20 Jahre berücksichtigen sollen, was erforderlich ist. Expositionsanalyse, Expositionsbewertung und aktuelle Daten zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung (Auszug aus der Gesamtstellungnahme, welche Ihnen als PDF per Mail zugeht. Referenzen und Quellen sind dort angegeben). In Deutschland gibt es für Gleichstrom keine Messungen. Die HGÜ-Leitungen SuedLink, SuedOstLink und vor allem die Hybridleitung Ultranet sind Pilotprojekte. Obwohl also keine wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungswerte über die Auswirkungen von Gleich- stromtrassen auf die Gesundheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik vorliegen, ist in der aktuellen Planung kein Mindestabstand zur Bebauung vorgesehen, weder bei den Erdkabel-trassen noch bei der Freileitung Ultranet. Inzwischen hat neben Siemens besonders ABB in Schweden verschiedene Formen der Verlegung realisiert. Die Fa. Amprion hat mit dem Bohrtechnikspezialisten Herrenknecht eine neue Erdkabel- Verlegetechnik in einem Pilotprojekt umgesetzt. Insofern sollten bald auch in Deutschland reale Messungen an aktuellen Realisierungen möglich sein. Die Ergebnisse müssen zeitnah der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. mit unterschiedlichen Aufbauten (Wicklungen) des Erdkabels (auch Hersteller) und seiner Verlegung in den Boden (Tiefe, Material über dem Erdkabel, Verdichtung usw.) gemessen werden, um exakte Werte für die Berechnungen mit den verschiedenen Expositionsmodellen zu erhalten. Auch in der Expositionsbewertung muss die unterschiedliche Verteilung der magnetischen Flussdichte berücksichtigt werden. Um bei der Dosimetrie (Messung der Energiemenge von ionisierenden Strahlen) die Auswirkungen der Umwelteinflüsse realistisch einschätzen zu können, müssen die unterschiedlichen Menschentypen (Gewicht, Alter, Geschlecht, Größe, u.v.m.) in der Analyse und Bewertung berücksichtigt werden. Durchschnittswerte (siehe Arbeitsschutz am Beispiel MAK-Werte) das Belastungsrisiko nicht zeitgemäß ab. Wir, der Bundesverband … sind gerne bereit, aktiv an diesen Studien/Untersuchungen mitzuwirken. Laut der Auskunft der zertifizierten Prüfstelle müssen aussagekräftige Messungen immer bei Volllast, meistens ist dies ca. 6:00 Uhr morgens, durchgeführt werden, um verlässliche Ausgangswerte für Abstände und zu erwartende Emissionsbelastungen zu erhalten, da sie sich algorithmisch verändern. Zur Beurteilung der Emissionswerte benötigt man eine genaue Ausgangswerte bzw. Berechnungsgrundlagen. (Ampere, Betriebsleistung in Volt, der Wattstärke und der Auslastung des Netzes mit Zeitangaben über den ganzen Tag, Woche, Jahr verteilt) Ebenso gehören der Vollständigkeit halber dazu genaue Angaben über die zu erwartenden mV und T Werte der Emissionen. Die Untersuchungsgegenstände Ziff. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, sind m.E. sehr wichtig und wären notwendigerweise zu ergänzen mit dem Untersuchungsgegenstand: Mögliche negative Auswirkungen 2 Stand vom 15.02.2018 (Erstmals publiziert am 27.11.2017) niederfrequenter Strahlung auf Bodenlebewesen , die gesamte Bodenbiologie, Fauna und damit einhergehender Wachstumsveränderungen insbesondere von Kulturpflanzen und möglicher Ernte einbußen. 3

Vorhaben 5 & 5a BBPlG: Höchstspannungsleitung Wolmirstedt - Isar und Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar

ID: 4703 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 5 & 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Im als Sued­Ost­Link bekannten Vorhaben 5 ist der Neubau einer Leitung zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) von Sachsen-Anhalt nach Bayern geplant. Die Verbindung zwischen den Umspannwerken Wolmirstedt und Isar soll als Erd­kabel realisiert werden. Es handelt sich dabei um den sogenannten Korridor D des Netz­entwicklungs­plans. Mit dem Vorhaben 5a ist der Neubau einer Erdkabel-Leitung zur Hoch­spannungs-Gleich­strom-Übertragung (HGÜ) geplant. Es verbindet Standorte mit hohen Ein­speisungen aus Wind­energie und Photovoltaik im Norden mit Last­schwer­punkten im Süden Deutschlands. Das Vorhaben besteht aus zwei Bestandteilen. Der nördliche führt von einem Netzverknüpfungs­punkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). In den entsprechenden Abschnitten wird es sowohl Bunde­fachplanungs- als auch Plan­feststellungs­verfahren geben. Die Vorhaben­träger bezeichnen diesen Teil als SuedOstLink+. Der südliche Bestandteil zwischen dem Land­kreis Börde und dem Umspannwerk Isar (Bayern) gehört dagegen zum Erdkabel-Projekt SuedOstLink. Da die neue Leitung dort in einer gemeinsamen Trasse mit dem Vorhaben 5 verlaufen soll, wird wegen der besonderen Eilbedürftigkeit auf eine eigene Bundes­fach­planung verzichtet. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.04.2023 Datum der Entscheidung: 19.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben5-B sowie www.netzausbau.de/vorhaben5a-B) • per E-Mail an Vorhaben5@BNetzA.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 803, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 5/5a, Abschnitt B). 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/de/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 19.06.2023 Enddatum der Auslegung 18.07.2023 1. Planänderung Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Eröffnungsdatum der Auslegung 29.04.2024 Enddatum der Auslegung 28.05.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_nummer=5&cms_gruppe=bbplg… Öffentliche Auslegung https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/abschnitt.html?cms_nummer=5a&cms_gru…

Netzbetreiber stellen 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 vor Gleichstrompassage Süd-Ost soll in Wolmirstedt beginnen / Zieschang: Netzausbau bleibt wichtig / Auswirkungen auf Mensch und Umwelt minimieren

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben heute den aktualisierten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2014 zum Ausbaubedarf des deutschen Stromnetzes in den nächsten zehn Jahren veröffentlicht. Die Netzbetreiber gehen weiterhin von einem hohen Strom-Übertragungsbedarf zwischen Nord- und Süddeutschland aus, er soll hauptsächlich über vier Gleichstromtrassen, die so genannten HGÜ-Strecken, gedeckt werden. Dazu zählt auch die geplante Gleichstrompassage Süd-Ost von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Bayern. Sie soll nach den jetzt vorgelegten, aktualisierten Planungen in Wolmirstedt beginnen (bisher Bad Lauchstädt) und bis ins bayerische Grundremmingen (bisher Meitingen) führen.   Dazu erklärt Wirtschaftsstaatssekretärin Dr. Tamara Zieschang: ?Eine erfolgreiche Energiewende ist nur im Paket mit dem Netzausbau zu haben. In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wird schon heute zeitweise mehr Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, als vor Ort verbraucht werden kann. Dieser Strom muss in die verbrauchsstarken Zentren in Süddeutschland transportiert werden, um die aufgrund der beschlossenen Abschaltung der dortigen Kernkraftwerke wachsende Stromnachfrage bedienen zu können. Daher hat die Landesregierung stets auf die Notwendigkeit einer Stromautobahn von Ost- nach Süddeutschland hingewiesen. Die Verlängerung dieser Trasse in Richtung Norden, wie sie jetzt von den Netzbetreibern angemeldet wurde, ist auch im neuen Energiekonzept des Landes genannt. Sachsen-Anhalt wird seinen Beitrag zum erforderlichen Netzausbau leisten. Dabei tritt die Landesregierung für eine möglichst effektive Trassenplanung ein, die den Aufwand für Trassenbau und Betrieb sowie die ökologischen Auswirkungen minimiert.?   In diesem Zusammenhang verwies die Staatssekretärin auch auf eine Vereinbarung zur Stärkung von Bürgerbeteiligung und Transparenz zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, die an diesem Donnerstag unterzeichnet werden soll.   Hintergrund: Die Bundesnetzagentur wird den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 nun zur öffentlichen Konsultation stellen und die vorgeschlagenen Projekte anschließend auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit hin überprüfen.   Sachsen-Anhalt ist seit 2007 Stromexporteur. Die Nettostromerzeugung im Land lag 2013 bei 23,1 TWh und damit rund 45 Prozent über dem Stromverbrauch von 15,9 TWh. Die Differenz wird künftig noch zunehmen, da der Verbrauch stagniert, während die Stromproduktion weiter wächst. Link zum Energiekonzept des Landes: https://www.mw.sachsen-anhalt.de/energie-und-bergbau/energie. Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt

26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Ziele der Änderung der 26. BImSchV : bessere Verzahnung mit den telekommunikationsrechtlichen Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV); Ausweitung des Anwendungsbereichs auf private und hoheitlich betriebene Funkanlagen sowie auf den bisher ungeregelten Bereich der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) als neue Technologie beim Ausbau der Stromnetze, Berücksichtigung der 2010 überarbeiteten Grenzwertempfehlung der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) Erstellung einer Vorsorgeregelung für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Am 20. Januar 2016 hat die Bundesregierung die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vorgelegte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV ( 26. BImSchVVwV ) beschlossen. Kompletter Verlauf der Novellierung beim Dokumentations- und Informationssystem des Deutschen Bundestags (DIP) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 26. BImSchV.

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