Am 25.7.2006 verursachte ein Kurzschluss im externen Hochspannungsnetz Probleme im Notstromsystem des Atomkraftwerks Forsmark (Schweden). Dadurch war die vollständige Kühlwasserversorgung des Reaktors nicht mehr gewährleistet, und es sind Anzeigen und Regler ausgefallen. Die Betriebsmannschaft hatte den Reaktor während mehr als 20 Minuten nicht vollständig unter Kontrolle. (Stufe 2 der siebenstufigen internationalen Skala (International Nuclear Event Scale, INES))
Am 13. Juli 2009 fand das Gründungstreffen zwölf europäischer Konzerne zum Projekt "Desertec Industrial Initiative (DII)" in München statt. Das Konsortium plant den Aufbau von Solarkraftwerken in Nordafrika und im Mittleren Osten um Energie für Europa zu produzieren. Langfristig soll bis zum Jahr 2050 der durch Hochspannungsnetze transportierte Ökostrom bis zu 15 Prozent des europäischen Stromverbrauchs ausmachen. Die Kosten dafür werden auf 400 Milliarden Euro geschätzt.
35 KV Hochspannungsnetz der VSE
110 KV Hochspannungsnetz der VSE
Die aktuellen Netzengpässe belasten die Klimabilanz Deutschlands, da sie eine Abregelung erneuerba-rer Energien notwendig machen. Engpässe im Verteilnetz sind zurzeit nur begrenzt sichtbar, da sie von Engpässen im Übertragungsnetz überlagert werden. Im Rahmen dieser Studie wurde zunächst der Netzausbaubedarf in der Hochspannung herausgestellt. Anschließend wurden Maßnahmen untersucht, die durch eine Behebung der Engpässe zu einer verbesserten Integration von erneuerbaren Energien ins Stromnetz beitragen. Die Studie betrachtete sowohl Maßnahmen, die zu einer höheren Auslastung des Bestandsnetz führen, als auch Maßnahmen, die den Netzausbau beschleunigen. Sie konzentriert sich dabei ausschließlich auf die 110-kV-Verteil-netzebene (Hochspannungsnetz) sowie kurz- und mittelfristig umsetzbare Maßnahmen. Die Ergebnisse zeigen, dass die 110-kV-Verteilnetzebene heute und voraussichtlich auch künftig einen begrenzenden Faktor für die Nutzung der durch Erneuerbare-Energien-Anlagen bereitgestellten Energie darstellt. Einige der analysierten technischen Maßnahmen stellen sinnvolle Alternativen im Ver-gleich zum konventionellen Netzausbau dar, werden laut gesammelter Erkenntnisse jedoch schon weitgehend von Netzbetreibern angewendet und bieten daher keine zusätzliche Beschleunigungswirkung gegenüber dem Status quo. Keine der weiteren betrachteten technischen Optionen weist aktuell eine ausgeprägte Beschleunigungswirkung für die Integration von erneuerbaren Energien auf. Möglichkeiten zur Beschleunigung gibt es insbesondere bei der Optimierung der institutionellen Abwicklung der Genehmigungsprozesse, indem Genehmigungsbehörden die Verfahrensanforderungen gegenüber Vorhabenträgern transparenter kommunizieren, landes- oder bundesweit einheitliche Anforde-rungen festlegen und personelle Kapazitäten ausbauen. Zudem kann der Netzausbau durch verschiedene gesetzliche Anpassungen beschleunigt werden. So könnte eine fiktive Planfeststellung für Alttrassen eingeführt oder den Verteilnetzbetreibern ein vorrausschauender Netzausbau in Regionen ermöglicht werden, in denen ein starker Zubau von erneuerbaren Energien erwartet und somit ein Netzausbau wahrscheinlich notwendig wird. Quelle: Forschungsbericht
Im Norden des Amtes Nortorfer Land sind in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Wind- und Solarparks neue Produzenten von regenerativer Energie entstanden. Darüber hinaus befinden sich weitere Solarparks in der Projektierungsphase und es wurden weitere Vorranggebiete für Windkraft in der Teilfortschreibung des Regionalplans (MILIG 2020) ausgewiesen, die sich z.T. ebenfalls bereits in der Projektierung befinden. Der hier erzeugte Strom muss in das bestehende Hochspannungsnetz (110-kV) eingespeist werden, wofür wiederum ein Umspannwerk (UW) notwendig ist. Zudem plant die Verteilnetzbetreiberin Schleswig-Holstein Netz AG eine Umstrukturierung ihrer bestehenden Netze. Dies macht es erforderlich, die bestehende 110-kV-Leitung zwischen den UW Brachenfeld (bei Neumünster) und Audorf zukünftig ohne „Umweg“ über das UW Audorf bis zum UW Schuby verläuft. Die hieraus resultierende Strecke von Neumünster bis Schuby wäre ohne weiteres zwischengeschaltetes UW jedoch zu lang, was einen Neubau im Verlauf dieser Strecke erforderlich macht. Durch den Neubau eines Umspannwerkes bei Katenstedt in der Gemeinde Groß-Vollstedt soll diesen o.g. Punkten Rechnung getragen werden. Um dieses an das Hochspannungsnetz anzubinden, ist die bestehende 110-kV-Freileitung LH 13-105 zu verändern. Das hier betrachtete Änderungsvorhaben umfasst den (Ersatz-) Neubau der Masten 73 und 73A innerhalb des geplanten UW-Geländes einschließlich der Anbindung des geplanten UW an die Bestandsleitung sowie den Bau eines Provisoriums, um die Stromversorgung während der Bauphase zu gewährleisten. Beide neuen Masten stehen in der Flucht der bestehenden Leitung. Durch den Neubau verkürzt sich lediglich das Spannfeld zum Mast 74. An den benachbarten Masten 72 und 74 sind keine baulichen Änderungen notwendig. Hier sind lediglich die Seile im Zuge der Baumaßnahme zu sichern (kleinflächige Baueinrichtungsflächen). Der Neubau des UW selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird jedoch im Sinne von kumulativen Wirkungen berücksichtigt.
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 30.08.2021. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 9 (2) UVPG beim Amt für Planfeststellung Energie eingereicht. Im Norden des Amtes Nortorfer Land sind in den vergangenen Jahren mit verschiedenen Wind- und Solarparks neue Produzenten von regenerativer Energie entstanden. Darüber hinaus befinden sich weitere Solarparks in der Projektierungsphase und es wurden weitere Vorranggebiete für Windkraft in der Teilfortschreibung des Regionalplans (MILIG 2020) ausgewiesen, die sich z.T. ebenfalls bereits in der Projektierung befinden. Der hier erzeugte Strom muss in das bestehende Hochspannungsnetz (110-kV) eingespeist werden, wofür wiederum ein Umspannwerk (UW) notwendig ist. Durch den Neubau eines Umspannwerkes bei Katenstedt in der Gemeinde Groß-Vollstedt soll den o.g. Punkten Rechnung getragen werden. Um dieses an das Hochspannungsnetz anzubinden, ist die bestehende 110-kV-Freileitung LH 13-105 zu verändern. Das hier betrachtete Änderungsvorhaben umfasst den (Ersatz-) Neu-bau der Masten 73 und 73A innerhalb des geplanten UW-Geländes einschließlich der Anbindung des geplanten UW an die Bestandsleitung sowie den Bau eines Provisoriums, um die Stromversorgung während der Bauphase zu gewährleisten. Beide neuen Masten stehen in der Flucht der bestehenden Leitung. Durch den Neubau verkürzt sich lediglich das Spannfeld zum Mast 74. Durch den höheren Masttyp „Zweiebenen-Donaumast“, der für beide (Ersatz-)Neubauten Verwendung findet, erhöht sich zudem die Führung der Leiterseile sowie des Erdseils in den Spannfeldern zwischen den Masten 72 und 73N sowie 73A und 74. An den benachbarten Masten 72 und 74 sind keine baulichen Änderungen notwendig. Hier sind lediglich die Seile im Zuge der Baumaßnahme zu sichern (kleinflächige Baueinrichtungsflächen). Der Neubau des UW selbst ist nicht Bestandteil der Prüfung, wird jedoch im Sinne von kumulativen Wirkungen berücksichtigt.
Die bereits bestehende einfache Anschlussleitung HT2099 mit einer Länge von ca. 36 m soll um ein zweites stromführendes System ergänzt werden. Das Vorhaben ist zur Realisierung des Netzanschlusses für das entstehende Umspannwerk Wernsdorf der ABO WIND AG an die Einbindung in das Hochspannungsnetz der E.DIS Netz GmbH über die 110-kV-Freileitung Fürstenwalde - Wildau (HT2024) erforderlich. Die Anbindung erfolgt über den Kreuztraver-senmast Nr. 84 der bestehenden 110-kV-Freileitung HT2024 der E.DIS Netz GmbH. Aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs der Leitungsbaumaßnahme ist die Aufstellung von Provisorien nicht erforderlich. Die Baugenehmigung für die Gesamtanlage der beiden UW wurde am 16.04.2015 erteilt und ist nicht Bestandteil des beantragten Verfahrens. Die Einrichtung temporärer Flächen für die Seilzugarbeiten ist lt. Antragsunterlage nicht erforderlich. Die Baustelle wird über das öffentliche Wegenetz bzw. einen vorhandenen unbefestigten Waldweg erschlossen. Die ausgebaute Zuwegung ist aufgrund der Errichtung des Windparks bereits schwerlastfähig.
Neubau einer ca. 3 km langen 110-kV Hochspannungsfreileitung (Bl. 3063) mit zwei Stromkreisen von Wiesbaden/Pkt. Breckenheim – Wiesbaden/Pkt. Kloppenheim einschließlich der Errichtung von 12 Freileitungsmasten, Neubau eines Kreuzungsmastes (Nr. 1031) am Pkt. Breckenheim innerhalb der bestehenden 110-kV Hochspannungsfreileitungstrasse Bl. 3012 und Anlage von Buntbrachestreifen (100 m x 10 m) als Kompensationsmaßnahme für die Feldlerche. Die geplante Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtprojektes „Netzausbau Wiesbaden-Ost“ und soll durch Ausbau des bestehenden Netzes zwischen der Bl. 3012 und der UA Bierstadt dazu beitragen, die beiden bisher getrennten Hochspannungsnetze der Syna GmbH und der Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH miteinander verbinden, um die Energieversorgung der Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz sowie des Rheingaus nachhaltig sicherzustellen. Grundlage hierfür ist ein zwischen den Netzbetreibern Stadtwerke Wiesbaden Netz GmbH, Mainzer Netze GmbH und Syna GmbH abgestimmtes Netzkonzept. Durch das Vorhaben werden die Gemarkungen Kloppenheim, Igstadt, Medenbach, Breckenheim und Bierstadt betroffen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG ist als Verteilnetzbetreiber im Bundesland Schleswig-Holstein auch zuständig für Ausbau und Betrieb des 110-kV-Netzes im Kreis Stormarn. In dem Gebiet Stapelfeld – Braak steht eine Ertüchtigung des bestehenden 11-kV und 30-kV-Netzes an. Hintergrund sind die vermehrten Leistungsanfragen bestehender und neuer Gewerbeunternehmen sowie die Erweiterung der Müllverbrennungsanlage. Aus diesem Anlass plant die Schleswig-Holstein Netz AG den Neubau eines Umspannwerks (UW) in der Gemeinde Braak, welches eine neue Versorgungsanbindung an das bestehende Hochspannungsnetz ermöglicht.
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