Blatt Görlitz bildet die geologischen Verhältnisse im Dreiländereck Deutschland, Polen und Tschechien ab. Das Lausitzer Bergland wird im Norden des Kartenausschnitts erfasst, im Osten der Komplex des Iser- und Riesengebirges, im Westen die Ausläufer der Sächsischen Kreidesenke mit dem Elbsandsteingebirge und im Süden die Nordböhmische Kreidesenke. Die Lausitzer Überschiebung zieht sich von Westnordwest nach Ostsüdost quer über das Kartenblatt. Die Plutonite des südlichen Lausitzer Berglands bilden das größte Plutonitgebiet im variszischen Gebirge Mitteleuropas. Cadomische und altpaläozoische Magmatite und Anatexite (Oberproterozoikum bis Ordovizium) bilden den aufgrund dominierender Biotitgranodiorite als "Lausitzer Granodiorit-Massiv" bezeichneten Komplex. Die Biotit-Monzogranite bei Stolpen und Königshain intrudierten erst synvariszisch im Oberkarbon. Tertiäre Vulkanite (Basanit, Nephelinit, Olivinbasalt) treten gehäuft in der Region um Zittau auf. Die Kristallingesteine sind in den Niederungen des Lausitzer Berglandes von känozoischen Lockersedimenten überlagert. In südöstlicher Fortsetzung des Lausitzer Berglands erstreckt sich der Komplex des Iser- und Riesengebirges. In seinem Zentrum lagert der synvariszisch intrudierte Riesengebirgsplutons (Biotit-Monzogranite des Oberkarbons), der von einem Gürtel metamorpher Kristallingesteine umrandet wird. Während im Norden des Plutons präkambrische bis kambrische Gneise ("Iser-Gneise") und Glimmerschiefer lagern, treten in seiner östlichen und südlichen Umrandung vermehrt auch Phyllite und Quarzite sowie paläozoische Metamorphite auf. Die südwestliche Begrenzung des Komplexes bildet die Lausitzer Überschiebung, die den Abbruch zur Nordböhmischen Kreidesenke markiert. Die Nordböhmische Senke ist mit kreidezeitlichen Sand- und Mergelsteinen verfüllt. Mit Mächtigkeiten bis zu 150 m lagern sie diskordant über präkambrischem bzw. paläozoischem Untergrund. Auffällig sind die Vorkommen tertiärer Vulkanite (Basalt, Basanit, Nephelinit, Phonolith, Trachyt), die verstärkt im westlichen bzw. nordwestlichen Abschnitt der Senke die kreidezeitliche Sedimentdecke durchstoßen. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die regionalgeologische Gliederung im Kartenausschnitt. Ein Profilschnitt gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Profil schneidet in seinem Nordwest-Südost-Verlauf das Lausitzer Granodioritmassiv, die Lausitzer Überschiebung sowie die Nordböhmische Kreidesenke mit ihren tertiären Vulkanitschloten (z. B. Hochwald und Ortel).
Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).
In Ihrem Zuständigkeitsbereich sind folgende Unternehmen ansässig, die in der Getränkeindustrie tätig sind und dafür zum großen Teil eigenständig Wasser fördern: • Hochwald Sprudel Verwaltungsgesellschaft mbH, Am Sauerbrunnen 25-33 55767 Schwollen Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten für jedes der genannten Unternehmen: 1. Wasserentnahme (Genehmigung und tatsächliche Nutzung) 1. Genehmigungsumfang und Kosten (Eigene Förderung): ◦ Wie hoch ist die jährlich genehmigte Fördermenge (in m3)? ◦ Wann wurde die aktuelle Genehmigung/Erlaubnis erteilt und bis wann ist sie gültig? ◦ Welche Gebühren/Abgaben sind jährlich für die genehmigte Fördermenge zu entrichten? ◦ Aufteilung der Fördermenge: Wie teilt sich die genehmigte Fördermenge nach Wasserkörpern (z.B. natürliches Mineralwasser, oberes Grundwasser, etc.) auf? Bitte benennen Sie diese. 2. Tatsächliche Entnahme (Bezugsjahr 2024): ◦ Welche Menge Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 tatsächlich gefördert? ◦ Welche Gebühren/Abgaben wurden für die tatsächlich geförderte Menge in 2024 entrichtet? 2. Wasserbezug (Kommunales Trinkwasser) Sofern die ein Unternehmen zur Produktion oder für den Betrieb kommunales Trinkwasser oder Wasser von einem Drittversorger bezieht, bitte ich um folgende Informationen: • Welche Menge an kommunalem Trinkwasser/Drittversorger-Wasser wurde im Kalenderjahr 2024 bezogen? • Welche Kosten (in Euro) wurden für diesen Bezug im Kalenderjahr 2024 entrichtet? 3. Grundlagen und Überprüfung 1. Genehmigungsgrundlagen: Bitte übersenden Sie uns alle Dokumente, welche die Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung/Erlaubnis und der Festsetzung der Fördermengen bildeten (z.B. hydrogeologische Gutachten, Antragsunterlagen). 2. Überprüfung der Umweltverträglichkeit: In welcher Regelmäßigkeit wird überprüft, ob die genehmigte Fördermenge noch mit den aktuellen Umweltbedingungen (z.B. Gewässerzustand, Wasserhaushalt) vereinbar ist? Senden Sie uns bitte die aktuellen Prüfberichte hierzu zu. 4. Trendanalyse der Wasserstände Bitte fügen Sie eine Trendanalyse der Grund- und Mineralwasserpegel für die letzten drei Jahre bei. Sofern möglich, nennen Sie die Messwerte an den Stichtagen 15. September und 30. März der Jahre 2023–2025 für die den Entnahmestellen des jeweiligen Unternehmens nächstgelegenen Messstellen. 5. Hinweise zur Übermittlung • Datenformat: Wenn möglich, übermitteln Sie tabellarische Daten maschinenlesbar (CSV/XLSX) und Geodaten als GeoPackage/GeoJSON/ESRI Shapefile mit eindeutigen IDs; zugehörige Datenwörterbücher/Legenden sind erbeten. • Übermittlungsweg: Bevorzugt elektronische Übermittlung per E-Mail oder über einen Downloadlink. Bitte teilen Sie uns die maximale Dateigröße für E-Mail-Anhänge mit. • Teilzugang: Sollte eine vollständige Herausgabe wegen Drittinteressen nicht möglich sein, bitte ich vorrangig um Teilzugang mit Schwärzung nur der konkret schutzwürdigen Passagen und einer nachvollziehbaren Begründung gemäß §6 IFG.
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet "Hochwald II" - 1. Änderung
Bebauungsplan der Innenentwicklung der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet "Hochwald II"
In diesem Shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2 (Stand: Juni 2009)
Anfrage zum Vorfall am 10.05.2024 bei Hochwald Sprudel
Kell Kell am See Teilgebiet Campingplatz Freibad Hochwald
Teile der Antragsunterlagen zu den Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse für Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 11, NP 12, NP 13 in der Gemarkung Rinzenberg der Hochwald Sprudel Schupp GmbH und für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 in den Gemarkungen Oberhambach und Hattgenstein
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 42 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 72 |
| Weitere | 37 |
| Wissenschaft | 11 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 6 |
| Förderprogramm | 33 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Lehrmaterial | 1 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 10 |
| unbekannt | 44 |
| License | Count |
|---|---|
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|---|---|
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|---|---|
| Boden | 86 |
| Lebewesen und Lebensräume | 137 |
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