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Hochwald II 1. Änderung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet "Hochwald II" - 1. Änderung

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Bebauungsplan der Innenentwicklung der Ortsgemeinde Wawern, Teilgebiet "Hochwald II"

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LAPRO2009 - Geschlossene Waldgebiete im Nordsaarland

In diesem Shapefile werden die Wälder der Naturräume Saar-Ruwer-Hunsrück, Merzig-Haustädter-Buntsandsteinhügellands und Hochwald zusammengefasst abgebildet. Die aus Sicht des Naturschutzes bestehenden jeweiligen Entwicklungs- und Handlungsbedarfe werden textlich in Kapitel 9.4.1 des Landschaftsprogramms Saarland dargelegt. s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1 Seite 105 s. Landschaftsprogramm Saarland, Kapitel 9.4.1.2 (Stand: Juni 2009)

Vorfall Sprudelwerke Hochwald

Anfrage zum Vorfall am 10.05.2024 bei Hochwald Sprudel

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und sonstiger Rechtsvorschriften

Das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) ist am 16. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es wurde seitdem lediglich zweimal geändert, nämlich zum einen § 36 durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2016 (GVBl. S. 583), zum anderen §§ 30 und 31 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 287). Mit den beabsichtigten Änderungen soll das Gesetz punktuell an die zwischenzeitlich erkennbaren Erfordernisse angepasst werden. Das betrifft insbesondere die Etablierung von Naturschutzstationen, die essenzieller Bestandteil der neuen Regelungen sind, mittels derer die Aufgabe des Naturschutzmanagements verstetigt und außerdem Synergien mit anderen Maßnahmen des Naturschutzes in den Regionen erzeugt werden sollen. Mit der Zeit haben sich außerdem, etwa im Zuge des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wie auch im Hinblick auf den Aufbau und den Schutz des Netzes „Natura 2000“, einige Änderungsbedarfe ergeben. Neben der Arrondierung des FFH-Gebiet „Hochwald“ ist der Begriff der „Nebenvorkommen“ aus Anhang 2 zu streichen. Aufgrund der seit dem Inkrafttreten des LNatSchG gesammelten Erfahrungen im Umgang mit Ersatzzahlungen sollen ferner die landesrechtlichen Regelungen zur Verwendung der Ersatzzahlungen im Sinne einer Flexibilisierung reformiert werden. Die Neuregelungen dienen insbesondere der Entbürokratisierung, indem Doppelprüfungen, einerseits durch die Stiftung Natur- und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU), andererseits durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM), vermieden werden. Schließlich gilt es, auch mit Blick auf inzwischen aufgefallene redaktionelle Fehler oder fehlende Zuständigkeitsregelungen, verschiedene Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Naturschutzes anzupassen. Das gilt für die Landesverordnung für Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (NatSchZuVO), die Landesverordnung über Erhaltungsziele in den Natura 2000-Gebieten sowie für die Landesverordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Landeskompensationsverordnung - LKompVO).

Kell am See Teilgebiet Campingplatz Freibad Hochwald

Kell Kell am See Teilgebiet Campingplatz Freibad Hochwald

Anfrage zu Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse für Mineralwasserbrunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Antragsunterlagen)

Teile der Antragsunterlagen zu den Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse für Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 11, NP 12, NP 13 in der Gemarkung Rinzenberg der Hochwald Sprudel Schupp GmbH und für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 in den Gemarkungen Oberhambach und Hattgenstein

Anfrage zu Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse für Mineralwasserbrunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald (weitere Akten) Teil 2

Verfahrensakten von September 2023 bis Dezember 2024 zu den Anträgen auf wasserrechtliche Erlaubnisse für Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 11, NP 12, NP 13 in der Gemarkung Rinzenberg der Hochwald Sprudel Schupp GmbH und für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 in den Gemarkungen Oberhambach und Hattgenstein

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