Extreme Niederschläge im Elbeeinzugsgebiet haben im August 2002 zu einem der verheerendsten Hochwasserereignisse an der Elbe und an einigen ihrer Nebenflüsse geführt. Ein Teil des Elbeeinzugsgebiets wurde in kurzer zeitlicher Abfolge von zwei Starkniederschlagsereignissen erfasst, wodurch die Hochwasserabflüsse beim zweiten Niederschlagsereignis deutlich erhöht wurden. Die Niederschläge überstiegen in einigen Gebieten alle bisher gemessenen Werte. Der offiziell bezifferte Gesamtschaden in der Summe beider Staaten liegt bei rund 11,3 Mrd. EUR. Dies ist der bisher höchste Schaden, der als Ergebnis von Flusshochwassern in Mitteleuropa zu verzeichnen ist. 38 Menschenleben sind zu beklagen.
Abgrenzung ausgewiesener Flächen der durchgeführten Rückschnittmaßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflüsses in der Elbe.
Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an Oder und Elbe, von denen auch das Land Brandenburg betroffen war, zeigten, dass der zeitliche Ablauf der Hochwässerwelle im Vergleich zu früheren Ereignissen deutlich verkürzt war, was eine höhere Amplitude, d.h. höhere Wasserstände zur Folge hatte. Eine der Hauptursachen hierfür ist in einem drastischen Rückgang der natürlichen Retentionsräume, hervorgerufen durch eine verstärkte oberflächennahe Wasserabführung in den Einzugsgebieten und durch die Verringerung der natürlichen flussnahen Überschwemmungsgebiete zu sehen. Unter Retention im hydrologischen Sinne versteht man die Verringerung, die Hemmung oder die Verzögerung des Abflussgeschehens. Diese Prozesse können sich in den Fließgewässern und ihren Überschwemmungsgebieten direkt auf die Hochwasserwelle auswirken (Gewässerretention) oder auch die Entstehung einer Hochwasserwelle im Einzugsgebiet steuern (Gebietsretention). Maßnahmen zum Erhalt und zur Erweiterung von Retentionsräumen am Fluss selbst bilden die wirksamste Methode, den Wasserstand bei Hochwasserabfluss in einem Gewässer abzumildern, da die Hochwasserwelle während ihres Laufes im Flussbett und in der Aue durch verschiedene Rückhaltemechanismen verformt wird (Böhm et al. 1999). Dem technischen Hochwasserschutz (Deiche, Rückhaltebecken, Talsperren) sind dabei Grenzen gesetzt, da Rückhaltebecken nicht beliebig groß und Deiche nicht immer höher gebaut werden können. (Landesumweltamt 2003). Die Gebietsretention dagegen zielt darauf ab, die Abflusswelle dadurch zu verkleinern, dass das Wasser möglichst am Ort des Niederschlags am Abfluss gehindert bzw. der Abfluss verzögert wird (Böhm et al. 1999). Ein Ziel der Hochwasservorsorge muss daher sein, abflusserhöhende und abflussbeschleunigende Maßnahmen zu verhindern und bereits eingetretene negative Effekte weitestgehend rückgängig zu machen oder zumindest abzumildern. Hierzu bedarf es der Kenntnis über geeignete potenzielle Retentionsflächen.
Darstellung ausgewählter Ergebnisse der Regionalisierung zur Ermittlung von Hochwasserabflüssen, von mittleren Abflüssen sowie von Niedrigwasserabflüssen. Die Regionalisierung für Hochwasserabflüsse liegt vor, die Regionalisierung für Mittel- u. Niedrigwasserabflüsse ist in Arbeit.
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung. Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig: 1.der naturnahe Gewässerausbau zur Verhütung von Hochwasserschäden 2.Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und deren Randstreifen einschließlich Rückbau von Schöpfwerken, Deichen und anderen wasserwirtschaftlichenAnlagen 3. Maßnahmen zur Sicherung des Hochwasserabflusses 4. die Beseitigung von Hochwasserschäden an Gewässern und wasserbaulichen Anlagen, soweit diese nicht durch nachweislich unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen verursacht wurden
Hochwasser ist als Teil des natürlichen Wasserkreislaufs ein Naturereignis. Ob dieses zur Katastrophe wird, hängt einzig und allein von der menschlichen Nutzung der betroffenen Flächen ab. Die hier vorgestellten Informationen sollen den Betroffenen helfen, ihre Gefährdung zu erkennen und bei Bedarf geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die wichtigsten Werkzeuge dafür sind Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten. Hochwassergefahrenkarten stellen dabei für ein bestimmtes Ereignis die überfluteten Flächen und deren Wassertiefe dar. Hochwasserrisikokarten bilden die vorherrschende Nutzung der gefährdeten Flächen ab und liefern zusätzliche Informationen wie die Zahl der betroffenen Einwohner oder die Lage von Schutzgebieten und relevanten Industriebetrieben. Beide bauen auf hydraulischen Berechnungen des Hochwasserabflusses im Gewässer und seinem Vorland auf. Für die Berechnung des Wasserstands stehen je nach Komplexität der Strömungsverhältnisse ein- und zweidimensionale Modelle zur Verfügung. Die Genauigkeit wird daher durch die verfügbaren Datengrundlagen und die Modelltechnik eingeschränkt.
Für Gebiete, für die ein Hochwasserrisiko festgestellt wurde, sind HWGK und HWRK zu erarbeiten bzw. aktualisieren und ÜSG festzusetzen. Die HWGK zeigen, welche Flächen bei Hochwasserereignissen unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit betroffen sind. In Berlin werden entsprechend HWRM-RL folgende drei Hochwasserszenarien betrachtet: Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit oder extremes Ereignis (seltenes Ereignis, HQ selten / HQ extrem ) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (mittleres Ereignis, HQ mittel ) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (häufiges Ereignis, HQ häufig ) Nach den Festlegungen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind die Hochwasserereignisse bzw. Hochwasserszenarien wie in Tabelle 1 definiert. In Berlin wurden die HWGK für die verschiedenen Hochwasserszenarien mit den entsprechenden Wahrscheinlichkeiten basierend auf unterschiedlichen Methoden ermittelt. Zum einen war ein abgestimmtes Vorgehen mit dem Land Brandenburg notwendig, da die Gewässer von Brandenburg nach Berlin fließen und die Havel auch wieder das Land Berlin nach Brandenburg verlässt. Zum anderen musste die Methode an die naturräumlichen Gegebenheiten und die Datenverfügbarkeit angepasst werden. Die methodischen Ansätze werden weiter unten zusammenfassend beschrieben, wobei Tabelle 2 einen Überblick über die angewandten Methoden sowie die weiterführenden Studien gibt. Für eine detaillierte Beschreibung der Methode wird auf die entsprechenden Studien verwiesen. HWGK für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit stellen die Grundlage der ÜSG dar, die entsprechend behördlich festgesetzt werden. Es findet eine öffentliche Beteiligung statt, um betroffene Bürger und Interessengruppen einzubeziehen. Das ermöglicht es, lokale Kenntnisse und Bedenken zu berücksichtigen und die Akzeptanz der Maßnahmen zu fördern. Müggelspree und Gosener Wiesen Die Berliner Müggelspree und der Gosener Kanal liegen im Rückstaubereich der Stauhaltung Mühlendamm. Die Wasserstände werden maßgeblich durch die Steuerung der Wehre und Schleusen an der Schleuse Mühlendamm, der Schleuse Kleinmachnow und der Oberschleuse bestimmt. Durch die Steuerung und das große Retentionsvermögen der Stauhaltung ist ein direkter Zusammenhang zwischen der Jährlichkeit der Durchflüsse und der Wasserstände nicht immer gegeben. Hochwasserschadensereignisse müssen nicht zwangsläufig mit außergewöhnlich hohen Zuflüssen der Spree im Zusammenhang stehen. In der Vergangenheit erfolgte die Steuerung situationsbezogen bzw. nach anderen Prämissen. In Vorbereitung der Ableitung der HWGK wurden umfassende Untersuchungen zu den Einflussmöglichkeiten einer gezielten Wehrsteuerung durchgeführt, mit dem Ziel, das Risiko negativer Auswirkungen von Hochwasserereignissen zu minimieren. Mit dem hydronumerischen Modell GERRIS/HYDRAX der Bundesanstalt für Gewässerkunde wurden für Hochwasserereignisse aus den Jahren 1975, 1994 und 2011 durch instationäre, eindimensionale Berechnungen der Einfluss der Wasserstandssteuerung im Hochwasserfall untersucht. Ausgehend von vergangenen Ereignissen wurden in Zusammenarbeit mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Steuerungsszenarien entwickelt, wobei verschiedene, bestehende Ziele und Restriktionen berücksichtigt wurden: Im Hochwasserfall sollen die Schäden durch Überschwemmungen in Siedlungsbereichen minimiert, Bauwerke mit Holzpfahlgründungen durch das notwendige Absenken des Wasserstandes im Wehrbereich der Schleuse Mühlendamm nicht beschädigt und die Schifffahrt so lange wie möglich aufrechterhalten werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Auswirkungen von Hochwasserabflüssen der Spree durch entsprechende Steuerung der Wehre reduziert werden können. Zwischen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes als übergeordnete Behörde des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes (Betreiber der Wehre und Schleusen) und der für Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen, um durch vorausschauende Steuerung der Wasserstände in der Stauhaltung Berlin die nachteiligen Folgen von Hochwasser zu verringern. Für den Bereich Gosener Wiesen wurden die Ergebnisse des Landes Brandenburg übernommen, da bei Hochwasser die Landesgrenze Berlin/Brandenburg überströmt wird und dieser Bereich durch die entwickelte Methode nicht abgedeckt wird (IWU 2015). Untere Havel / Untere Spree Der Berliner Bereich der Unteren Havel / Unteren Spree ist Teil der Stauhaltung Brandenburg. Die Vorgehensweise wird an die Vorgehensweise des Landes Brandenburg angepasst, um so einen methodisch einheitlichen Ansatz für die Stauhaltung Brandenburg zu gewährleisten. Für sieben Pegel (Charlottenburg Unterpegel (UP), Sophienwerder, Spandau UP, Freybrücke/Tiefwerder, Pfaueninsel, Potsdam Abz. und Potsdam Lange Brücke) wurde eine extremwertstatistische Auswertung der Wasserstände für den Zeitraum 1964-2013 durchgeführt. Diese Hochwasserstände bilden Stützstellen des Wasserspiegelgefälles für ein 100-jährliches Ereignis. Die Wasserspiegellage wurde durch lineare Interpolation der Stützstellen unter Berücksichtigung des durch unterschiedliche Durchflüsse und Querschnitte bedingten Gefällewechsels abgeleitet. Für die Überschwemmungsgebeite erfolgte eine Differenzierung in durchströmtes (Überschwemmungsgebiet Untere Havel I) und überstautes (Überschwemmungsgebiet Untere Havel II) Gebiet, um aufgrund der hydraulischen Gegebenheiten spezifische Ausnahmen hinsichtlich der Nutzungsbeschränkungen zu normieren (IWU 2014). Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Die Methodik zur Ermittlung der HWGK an Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle ist grundsätzlich vergleichbar. Zur Ermittlung der Durchflüsse eines Hochwasserereignis wurde für das entsprechende Einzugsgebiet ein hydrologisches Niederschlag-Abfluss-Modell unter Berücksichtigung der relevanten abflussbildenden Faktoren wie Flächennutzung, Topografie, Bodenverhältnisse, Versiegelung sowie Einflüsse der Bewirtschaftung und Regenwassereinleitungen aufgestellt. Das Modell wurde anhand von Niederschlags- und Klimadaten sowie gemessenen Abflüssen kalibriert und validiert. Die ermittelten Bemessungsabflüsse waren dann Eingangsgröße in die hydraulische Modellierung zur Berechnung der Wasserstände und Fließverhältnisse. Es wurden eindimensional-(in)stationäre Modelle verwendet. Grundlage der hydraulischen Modelle sind im Wesentlichen geometrische Daten über Fließquerschnitte sowie Angaben zu Fließverhältnissen und Rauheiten. Hierzu wurden Querprofile aus der Vermessung unter Verwendung des DGMs um die Vorlandbereiche erweitert. Auch das hydraulische Modell wurde kalibriert und validiert. Hier wurden auf die Wasserstandsganglinien sowie auf die im Zuge der Vermessung erfassten Wasserstände zurückgegriffen. Mittels dieses Modells wurden die Wasserspiegellagen für die Hochwassereignisse als auch die von Hochwasser betroffenen Gebiete berechnet (IPS 2009, IPS 2013, Koenzen et al. 2011 und ProAqua 2021).
Die Stadt Passau, Dienststelle Stadtentwässerung hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Kläranlage Passau-Haibach am rechten Donauufer im Überschwemmungsgebiet der Donau (Gew. I) beantragt. Das Planungsgebiet erstreckt sich von Donau-km 2223,95 bis 2223,70 und beschränkt sich auf das Betriebsgelände der städtischen Kläranlage Passau-Haibach. Die Planungen umfassen im Wesentlichen die Errichtung - eines mobilen Hochwasserschutzes (14 lfm) im Einfahrtsbereich der Hauptzufahrt (BW 1), - einer Winkelstützwand (190 lfm) entlang der Wiener Straße (BW 2), - einer Stahlbetonwand (100 lfm) als Erhöhung des Nachklärbeckens 3 (BW 3), - einer Spundwand (95 lfm) im nördlichen Bereich der Kläranlage (BW 4), - einer Deicherhöhung (50 lfm) im südlichen Bereich der Kläranlage (BW 6). Bei den restlichen 240 lfm des bestehenden Deichs (BW 5) werden keine genehmigungspflichtigen baulichen Veränderungen durchgeführt, im Zuge der Maßnahme werden für diesen Bereich allerdings Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Mit der Umsetzung des Vorhabens soll der bestehende Hochwasserschutz der Kläranlage (HW 100) so verbessert werden, dass ein Schutz vor einem mit dem Ereignis 2013 vergleichbaren Hochwasser (ca. HW 300) gegeben ist. Das beantragte Vorhaben, die Ertüchtigung eines Deiches, der den Hochwasserabfluss beeinflusst, ist der Anlage 1, Nr. 13.13 zum UVPG zuzuordnen. Es handelt sich im vorliegenden Fall um die Änderung eines bestehenden Vorhabens (seit Jahrzehnten bestehender Ringdamm), über dessen UVP- Pflichtigkeit nach §§ 9 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 und 5 i.V.m. § 7 Abs. 1 i.V.m. Nr. 13.13 der Anlage 1 zum UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zu entscheiden ist.
Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.13 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für den Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst (sofern nicht von Nr. 13.16 erfasst) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Stadt Bogen betreibt bei Donau-km 2308,6 am linken Donauufer eine Kläranlage im Eigenbetrieb. Die Kläranlage Bogen wurde im Überschwemmungsgebiet der Donau errichtet und wird zur Donau hin polderartig mit einem Deich gegen Hochwasser geschützt. Die Kläranlage liegt bei einem 100-jährlichen Donauhochwasser zur Hälfte und bei einem extremen Donauhochwasser vollständig im Überschwemmungsgebiet . Die Stadt Bogen, Stadtplatz 56, 94327 Bogen beabsichtigt, den bestehenden Hochwasser-schutz an der Kläranlage Bogen zu verbessern bzw. zu ertüchtigen. Zweck des Vorhabens ist es, eine Schwachstelle für den künftigen Schutz der Kläranlage Bogen vor einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu beseitigen und gleichzeitig den Betrieb der Kläranlage Bogen bei einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu gewährleisten. Hierfür sollen die bisherigen Hochwasserschutzanlagen auf eine Höhe von 319,20 m ü NN erhöht werden. Die Stadt Bogen, Stadtplatz 56, 94327 Bogen ist Vorhabensträger. Die Stadt Bogen beantragte mit Schreiben vom 15.06.2017 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserfreilegung der Kläranlage Bogen mit den Erweiterungsflächen. Den Antragsunterlagen waren Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt
Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.13 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist für den Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss be-einflusst (sofern nicht von Nr. 13.16 erfasst) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durch-zuführen. Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorha-ben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Im Zuge der hydraulischen Berechnungen zum gesteuerten Flutpolder Öberauer Schleife wurde festgestellt, dass ab einem Donauhochwasser von knapp unter HQ100 Wasser über den Köß-nachableiter in den Polder Parkstetten-Reibersdorf läuft. Der Überlauf erfolgt über eine Tiefstelle in der Staatsstraße St 2125 südöstlich von Kößnach, die Flutung erfolgt von der Donau her rund 2,8 km gegen die Fließrichtung der Kößnach (Antragsunterlagen vom 10.04.2019, Anlage 3 – festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Die Überschwemmung der Staatsstraße St 2125 stellt eine Schwachstelle im bisherigen Ausbaukonzept für die Donau dar, die mit den Ausbauzielen des Hochwasserschutzes für den Polder Parkstetten-Reibersdorf nicht vereinbar ist. Zweck des Vorhabens ist es, eine Schwachstelle für den künftigen Schutz des Polders Parkstet-ten-Reibersdorf vor einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu beseitigen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Staatsstraße St 2125 im Bereich Kößnach bei einem 100-jährlichen Donau-hochwasser zu gewährleisten. Im Wesentlichen wird die bestehende Staatstraße St 2125 im Tiefpunkt, am höher liegenden Fahrbahnrand, auf 320,34 m ü. NHN bzw. an der Straßenachse auf 320,25 m ü. NHN, angeho-ben. Somit ergibt sich eine maximale Erhöhung der Staatsstraße St 2125 um 0,70 m. Die erfor-derliche Höhe der neuen Fahrbahn wird auf rd. 360 m durch Vollausbau erreicht. Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggen-dorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf. Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf, beantragte mit dem Schreiben vom 10.04.2019 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 als Hochwasserschutzmaßnahme. Den Antragsunterlagen waren Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.
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