Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Die Datenserie beinhaltet die im Rahmen der Sächsischen Waldfunktionenkartierung erfassten Waldfunktionen (WFK) der Themen Wasser, Natur, Luft, Boden, Landschaft, Kultur, Erholung. Die Daten basieren auf den im Rahmen der Sächsischen Waldbiotopkartierung (WBK) erfassten Waldbiotopen (1994 bis 2000). Im Rahmen der Waldbiotopkartierung wurden erfasst und beschrieben: (1.) nach Sächsischem Naturschutzgesetz § 26 (SächsNatschG) besonders geschützte Wald-Biotoptypen, wie z.B. Moor- und Bruchwälder, höhlenreiche Einzelbäume, naturnahe Quellbereiche, unverbaute Bachläufe (2.) seltene naturnahe Waldgesellschaften, wobei naturnahe Buchen- und Eichenwaldgesellschaften am häufigsten sind und (3.) sonstige wertvolle, aber nicht geschützte Biotoptypen im Wald, zu denen beispielsweise zoologisch/botanisch wertvolle Bereiche, Waldränder und Hecken zählen.
Der Datensatz enthält die Naturparke im Freistaat Sachsen nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie deren Schutzzoneneinteilung. Im Vordergrund von Naturparken steht die Entwicklung und Gestaltung der Landschaft als Erholungsraum. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Sie werden unterteilt in Schutzzonen (Schutzzone I + II, Entwicklungszone). Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturparkes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Landschaftsschutzgebiete nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Freistaat Sachsen. Landschaftsschutzgebiete dienen dem Schutz von Natur und Landschaft, wobei auch der Erholungscharakter berücksichtigt wird. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Landschaftsschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturschutzgebiete nach Sächsischem Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) und Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Freistaat Sachsen. Als Naturschutzgebiet können durch Rechtsverordnung Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in seiner Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Hierzu zählen der Erhaltung, die Entwicklung oder die Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe oder die Seltenheit, besondere Eigenart oder hervorragende Schönheit eines Gebietes. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Naturschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Heilquellenschutzgebiete nach Sächsischem Wassergesetz (SächsWG) und deren Schutzzoneneinteilung im Freistaat Sachsen. Heilquellen sind natürlich zutage tretende oder künstlich erschlossene Wasservorkommen, die aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung, physikalischen Eigenschaften oder nach Erfahrung geeignet sind, Heilzwecken zu dienen. Die staatlich anerkannten Heilquellen sollen durch die Ausweisung von Heilquellenschutzgebieten geschützt werden. Zu jeder Fläche wird der geographische Name des Heilquellenschutzgebietes aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) für Forschung und Lehre im Freistaat Sachsen. Diese Waldflächen dienen in besonderem Maße der forstwissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie dem forstlichen Versuchswesen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält Waldflächen ( 1ha) mit besonderer Anlagenschutzfunktion im Freistaat Sachsen. Wald mit besonderer Anlagenschutzfunktion dient dem Schutz von Verkehrswegen wie Straßen und Bahnkörpern sowie der Sicherheit des Verkehrs und dem Schutz sonstiger baulicher Anlagen und landwirtschaftlicher Grundstücke vor Erosion durch Wasser und Wind, Austrocknung und schadverursachendem Abfluss von Oberflächenwasser, Steinschlag, Abbrüchen und Rutschungen. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.
Der Datensatz enthält die Naturwaldzellen (Naturreservate) im Freistaat Sachsen. Naturwaldzellen (NWZ) sind Waldflächen, die ihrer natürlichen Entwicklung überlassen werden. Sie sind nach dem Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) Schutzwald mit dem Ziel die natürliche Entwicklung von Flora und Fauna auf einer der natürlichen Vegetation nahen Entwicklungsstufe zu sichern. Naturwaldzellen dienen vorrangig der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, der Waldstruktur und Fauna. Sie bieten somit vielseitige Ansätze für die Analyse von Prozessen in Wäldern und können Grundlage für naturnahe Waldbewirtschaftung oder Indikator für großräumige (anthropogene) Veränderungen in relativ naturnahen Waldökosysteme sein. Zu jeder Fläche wird der geographische Name der Naturwaldzelle aufgeführt. Die Daten werden für die Waldfunktionskarte 1:25.000 von Sachsen verwendet. Weitere Informationen sind der vom Staatsbetrieb Sachsenforst herausgegebenen Broschüre zur Waldfunktionskartierung zu entnehmen.