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Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zur Sanierung der Stauanlage Wagenhauser Weiher, Bad Saulgau

Die Stadt Bad Saulgau beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zur Sanierung der Stauanlage des „Wagenhauser Weihers“ auf den Grundstücken Flst. Nrn. 228, 247, 230/3, mit Baustelleneinrichtungen auf Flst. Nrn. 245/1, 228/1, 230/2, 228/2 Gemarkung Bolstern, Stadt Bad Saulgau im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen und den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Aufgrund der nicht nachweisbaren Standsicherheit der Stauanlage musste der „Wagenhauser Weiher“ im Ortsteil Wagenhausen, Stadt Bad Saulgau bereits ab September 2025 abgelassen werden. Mit dem Ablassen des Weihers findet durch Winterung und Sömmerung sowie eine Teilentlandung des Stauraums eine Sanierung des Weihers statt. In diesem Zusammenhang konnte in das Gelände zwischen Weiher und „Wagenhauserbach“ im Rahmen der Gewäs-serunterhaltung ein Biberschutzgitter eingebracht werden, damit aufgrund der Grabarbeiten der Biber kein Durchbruch der Ufer stattfindet. Zur Einbringung der Biberschutzgitter musste die Vegetation im betroffenen Bereich entfernt oder auf Stock gesetzt werden, was vor allem das kartierte Offenlandbiotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ in Anspruch nahm. Die Sanierung der bestehenden Stauanlage bewirkt die Verbreiterung des Dammes durch die standsichere Anpassung der luftseitigen und der wasserseitigen Böschungen und Aufbringung einer mineralischen Abdichtung. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt ca. 167 m, die Dammkrone wird auf 7 m verbreitert, die Dammachse Richtung „Wagenhauser Weiher“ verschoben und die Breite der Dammaufstandsfläche beträgt dann bis zu 27 m. Die Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm wird entfernt und mit einer neuen Fahrbahn, Gehweg und Bankette bzw. Teilbereich als Steinmauer wiederaufgebaut. Die gesamte Vegetation im Dammbereich wird entfernt. Die Sicherung des luftseitigen Böschungsfußes im Bereich des „Karpfenweihers“ erfolgt mit einer Steinschüttung. Zur Überwachung werden Grundwassermessstellen eingebracht. Auf der Wasserseite sollen 4 Angelplätze am Damm hergestellt werden. Die Hochwasserentlastung wird als Stirnentlastung mit einer Breite von 3 m und Höhe von 1,9 m neu gebaut, das Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle mit der Breite von 10 m. Die bisherige Hochwasserentlastung wird abgebrochen. Es wird ein neues Mönchbauwerk (3 m x 1,80 m) mit Zugangssteg am bisherigen Grundablass errichtet. Die vorhandene Stützwand, der Mönch und das Einlaufbauwerk werden abgebrochen. Die Grundablassleitung wird saniert, hierzu findet eine Erneuerung des luftseitigen Zwischenschachtes statt. In verschiedenen Bereichen werden Leerrohre und Leitungen eingebracht. Zur Baumaßnahme werden Baustraßen und Lagerflächen eingerichtet, welche nach Abschluss wieder rückgebaut werden. Die in der Umgebung lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Erholungssuchenden und die Betriebe werden durch die Baumaßnahmen mit Lärm- und Staubemissionen sowie Erschütterungen, die notwendige Umleitung des Verkehrs und die optische Wirkung des abgelassenen Weihers und der entfernten Vegetation in Ihrem Empfinden gestört. Es handelt sich um vorübergehenden Belästigungen während der Bauarbeiten. Besucher, welche Erholung suchen, können in der Umgebung auf weitere Angebote der Stadt ausweichen. Anlagenbedingt erfolgen keine weitergehenden Auswirkungen, als von der bisherigen Stauanlage. Der Bau eines Gehweges erhöht die Verkehrssicherheit entlang der Gemeindeverbindungsstraße. Die sanierte Stauanlage sichert die Gefahr von Hochwasser durch einen Dammbruch für den Bereich bis Fulgenstadt. Zum Ablassen der Weiher wurden die Fische abgefischt und in andere Gewässer verbracht. Die Biber zogen sich in den Zulauf des Weihers zurück und für Amphibien wurden südlich zwei Ersatzlaichgewässer hergestellt, welche gut angenommen wurden. Die Gemeine Teichmuschel, eine der häufigsten heimischen Großmuschelarten, konnte im Weiher nicht geborgen werden, da der Untergrund nicht begehbar war. Bei den, bereits 2008 erfassten und der Relevanzbegehung 2025 nachgewiesenen, Vogelarten handelt es sich um häufige und ungefährdete Gehölzbrüter. Die kleine Berg-Ahorn-Allee entlang der Gemeindeverbindungsstraße auf dem Damm musste aufgrund der nicht nachgewiesenen Standsicherheit der Stauanlage bereits auf die Stammtorsi reduziert werden und stellten damit keinen Lebensraum mehr dar. Die vorkommenden Tiere werden mit der Durchführung der Bauarbeiten optisch und akustisch gestört. Bereits zur Entfernung der Gehölze wurde auf die zeitliche und räumliche Begrenzung der Maßnahmen geachtet. Das gesetzlich geschützte Biotop „Verlandungsgürtel des Wagenhauser Weihers“ wurde bereits durch die Verlegung des Biberschutzgitters und wird im nördlichen Bereich durch die Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit der Stauanlage beeinträchtigt, da die Vegetation entfernt werden muss, bzw. rückgeschnitten wurde. Nach Umsetzung der Maßnahmen am Dammbauwerk wird sich durch Bewuchs die Verlandungsvegetation wiedereinstellen, so dass kein dauerhafter Verlust von Biotopfläche verbleibt. Zur Sanierung der Stauanlage ist eine ökologische Bauüberwachung geplant, die insbesondere die Einhaltung der festgelegten Schutz-, Vermeidungs- und Erhaltungsmaßnahmen überwachen und dokumentieren soll. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 0,53 ha inklusive temporär beanspruchter Baustelleneinrichtungen. Dauerhaft benötigt die Stauanlage aufgrund der Herstellung standsicherer Böschungen und Abdichtung mit mineralischer Dichtung eine größere Standfläche, die Dammachse wird Richtung Weiher verschoben, so dass sich die Wasserfläche bei Dauerstau um ca. 400 m² verringert. Die dauerhaft mehr beanspruchte Fläche befindet sich überwiegend unter Wasser. Im Zuge der Bauarbeiten werden Baustraßen und Lagerflächen auf zumeist befestigten Flächen angelegt, welche nach Abschluss wieder zurückgebaut werden. Während der Baumaßnahmen erfolgen durch die Verdichtung im Bereich der Baustraßen, Lagerflächen, durch den Abtrag des Bodens und Schotter und durch die Entschlammung des Weihers Eingriffe in den Boden. Hinzutretende Neuversiegelungen durch den Gehweg, die Angelplätze und den Zugang zum Mönch nehmen ca. 325 m2 auf dem bereits verdichteten Untergrund in Anspruch. Der Abtrag von Oberboden und Oberboden-Schotter-Gemisch wird mit ca. 1.050 m3 veranschlagt. Bei der als Unterhaltungsmaßnahme notwendigen Teilentschlammung der Weihersohle fällt ca. 700 m3 Bodenmaterial mit anschließendem Aufbringen auf landwirtschaftliche Flächen an. Die Ufermodellierung am „Karpfenweiher“ und der Einbau von Oberboden luftseitig beansprucht ca. 275 m3, am Hauptdamm wird bindiges Material zur Abdichtung mit ca. 2.000 m3 eingebaut. Die baubedingten Eingriffe werden durch den Rückbau und Neuaufbau der Dammböschungen wieder ausgeglichen. Der Weiher wird nach Abschluss der Arbeiten wieder bespannt und kann damit wieder als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf dienen, der Sonderstandort für naturnahe Vegetation wird sich neu einstellen. Durch entsprechende Maßnahmen, insbesondere durch sachgemäßen Umgang und Einbau von geeignetem Bodenmaterial und Schutz vor dem Eintrag von Stoffen werden die beeinträchtigten Bodenfunktionen nach Beendigung der Maßnahmen mittel bis langfristig wiederhergestellt. Der Talkörper des Wagenhauser Tals beinhaltet ein Grundwasservorkommen welches zur Trinkwasserversorgung benötigt wird und über die Verordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassungen „Steinwiesen“ vom 28./30.10.1994 geschützt ist. Der „Wagenhauser Weiher“ und der „Wagenhauserbach“ befinden sich in dessen Einzugsgebiet. Der Neubau des Mönchbauwerks wird neben dem Standort des bisherigen Mönchbauwerks errichtet und an den bestehenden Grundablass angeschlossen, so dass nicht mit einem Eingriff in das Grundwasser gerechnet wird. Die neue Hochwasserentlastung liegt weiter östlich am Talrand etwas höher auf ca. 607 m ü NHN und damit außerhalb der grundwasserführenden Schichten. Das Einbringen von Piezometern in den Grundwasserleiter erfolgt unter Beachtung der Schutzmaßnahmen gegen das Einbringen von schädigenden Stoffen, es erfolgen keine negativen Einwirkungen auf das Grundwasser durch die Messanlagen. Der „Wagenhauser Weiher“ ist ein künstlich hergestellter Weiher der früher dem Kloster Sießen als Fischteich diente und vom „Wagenhauserbach“ durchflossen wurde. Heute wird er vor allem aus den östlichen Quellbereichen und Niederschlagswasser gespeist. Der Weiher ist zum Erhalt seiner Wasserqualität regelmäßig in größeren Abständen zu sömmern/wintern und muss auch ohne die Umsetzung von Bauarbeiten immer wieder abgelassen werden. Die Verringerung der Wasserfläche des „Wagenhauser Weihers“ um ca. 400 m² aufgrund der Abdichtung und Abflachung der wasserseitigen Dammböschung macht etwa 0,6 % der Gesamtfläche des Weihers aus. Eine erhebliche Verringerung findet damit nicht statt. Der „Wagenhauserbach“ ist ein Quellbach, der in der südlich gelegenen Gemeinde Bolstern entspringt. Er gehört zum Einzugsgebiet der Donau, in die er nördlich von Bad Saulgau einspeist und wird aus demselben orographischen Einzugsgebiet wie das Wagenhauser Tal gespeist. Im Bereich der Stauanlage verläuft er in einem künstlich hergestellten Bachbett neben dem Weiher. Bei den Arbeiten zum Einbau des Biberschutzgitters und beim Ablassen der Wei-her wurden wirksame Maßnahmen zum Schutz des Eintrags von Stoffen ergriffen. Ein Eingriff in den Bach selbst erfolgt nicht. Bei den Bauarbeiten sind die allgemeinen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Grund- und Oberflächengewässer einzuhalten, wie das Vermeiden des Eintrages von Schmier- und Betriebsstoffen aus Maschinen und Baufahrzeugen in Boden und Grundwasser u. a. durch regelmäßige Wartung. Die Wartung und Pflege sowie das Befüllen mit Treib- und Schmierstoffen der Maschinen erfolgt nur über einer flüssigkeitsdichten Unterlage oder außer-halb des Bereichs. Die Nutzung der Lagerplätze ist nur unter Beachtung der umweltrechtlichen Anforderungen zulässig. Der klimatisch und aus lufthygienischer Beurteilung unbelastete Bereich am „Wagenhauser Weiher“ wird baubedingt vorübergehend durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen beansprucht. Anlagenbedingt ergeben sich keine Auswirkungen, da sich die Stauanlage klimatisch nicht auswirkt. Das Landschaftsbild am „Wagenhauser Weiher“, früher „Sießener See“ genannt, wird durch die Landschaftsschutzgebietsverordnung vom 25./30.09.1940 in seinem Bestand geschützt. Das Ablassen des Weihers, die Entfernung des Bewuchses auf der Stauanlage und der Neubau der technischen Anlagen Mönchbauwerk und Hochwasserentlastung im Weiher verändern das bisherige Landschaftsbild. Mit dem trocken gelegten Weiher ist vorübergehend ein wesentlicher Bestandteil des Landschaftsbildes beeinträchtigt. Die Sanierung der Stauanlage ermöglicht die Herstellung des Weihers wieder, so dass die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist. Der Neubau der technischen Anlagen ersetzt die bisherigen Bauwerke, welche entfernt werden. Die Neupflanzung einer Hecke als Sichtschutz zur Fischzuchtanlage sowie der niedrige Bewuchs auf den Böschungen der Stauanlage mindern die Vorgabe, dass keine hohen Gehölze auf dem Damm aufwachsen dürfen. Der Bewuchs im Bereich der Biberschutzmaßnahme zwischen dem „Wagenhauser Weiher“ und dem „Wagenhauserbach“ wird sich wiedereinstellen. Die nach § 2 DSchG denkmalschutzrechtlich geschützte „Mittelalterliche und neuzeitliche Holzmühle mit Mahlweiher“ beinhaltet einige der alten Anlagenteile im „Wagenhauser Weiher“ und können mit den Sanierungsmaßnahmen aufgrund geänderter wasserwirtschaftlicher Vorgaben nicht mehr bestehen bleiben. Mit der archäologischen Begleitung und Dokumentation der zu verändernden Bestandteile des Kulturdenkmals ist die geschichtliche Bedeutung der Anlage gesichert. Das Vorhaben zur Sanierung der Stauanlage am „Wagenhauser Weiher“ und der in diesem Zusammenhang durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen Biberschutzgitter und Sömmerung/Winterung des Weihers erfolgen unter Inanspruchnahme verschiedener Schutzgüter in einer geschützten Landschaft mit mehreren Schutzgebietskulissen. Eine starke Veränderung findet vor allem während der Umsetzung der Maßnahmen statt, da es sich um die Sanierung eines bestehenden Bauwerks handelt. Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Bespannung des Weihers unter Beachtung der Verminderungsmaßnahmen wird sich der frühere Zustand in Bezug auf Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild weitestgehend wiedereinstellen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Hochwassergefahren- und -risikokarten gemäß Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (WMS-Darstellungsdienst)

Der LHW ist auf der Basis der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) sowie des §98 Abs. 3 WG LSA mit der Erarbeitung dazu erforderlicher fachlicher Grundlagen beauftragt. Diese basieren auf der Einbindung der Richtlinie sowohl in das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG 2009), als auch nachfolgend in das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA 2011). Ziel der Richtlinie ist es, hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentumswerte zu verringern und zu bewältigen. Zudem soll mit der Richtlinie die Berücksichtigung von Hochwassergefahren im Kontext mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gewährleistet werden. Dies ist im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms zu realisieren, wobei die hier vorgehaltenen Ergebnisse sich auf die sog. zweite Stufe der HWRM-RL beziehen, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten. Aufbauend auf den bereits im Jahr 2011 erzielten und 2018 aktualisierten Ergebnissen der „Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos“ (Stufe 1), wurden die Grundlagen der Gefahrenkarten und Risikokarten für die zuvor ermittelten Gebiete erarbeitet, von den ein potentielles Hochwasserrisiko ausgehen kann. Dabei erfassen die Hochwassergefahrenkarten die geografischen Gebiete, die bei Hochwasser unterschiedlicher Intensität (niedriger, mittlerer oder hoher Wahrscheinlichkeit) überschwemmt werden können. Charakterisiert werden diese Szenarien durch die Angabe des Ausmaßes der Überflutung sowie klassifizierter Wassertiefen. Darauf aufbauend beinhalten die Hochwasserrisikokarten die potenziell durch Hochwasser bedingten nachteiligen Auswirkungen der in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Szenarien. Diesbezüglich sind Informationen zur Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten, über Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können und potenziell betroffene Schutzgebiete darzustellen. Die Ergebnisse repräsentieren in der aktuellen Form den Stand vom 22.12.2019, mit welchem nach der Erstmeldung 2013, die erste Aktualisierung der Karten gemäß der EU-Richtlinie abgeschlossen wurde.

Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.

Exposure to climate hazards

This series refers to datasets related to the presence of people; livelihoods; species or ecosystems; environmental functions, services, and resources; infrastructure; or economic, social, or cultural assets in places and settings that could be adversely affected by climate hazards, including flooding, wildfires and urban heat island effects. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/

Küstenschutz Hochwasserschutz Hochwasserinformation und Vorhersage Meldedienste des NLWKN: Hochwasserdienste im NLWKN

Die Hochwasserdienste des NLWKN spielen bei der Bewältigung einer Gefahrenlage durch Hochwasser für die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte eine wichtige Rolle. In Niedersachsen kommen je nach betroffenem Flussgebiet unterschiedliche Hochwasserdienste zum Einsatz. Neben hochverfügbar abrufbaren Wasserständen auf dem NLWKN-Pegelportal sowie den Vorhersagen und Warnlageberichten der Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) warnen die Hochwasserinfodienste des NLWKN die Unteren Wasserbehörden gezielt über eine drohende Hochwasserlage. NLWKN-Pegelportal Hochwasservorhersagezentrale Die Hochwasserinfodienste werden regional von den jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN ausgeführt (sogenannter Regionaler Hochwasserinfodienst RHID). Für die Elbe gibt es einen länderübergreifenden Hochwassermeldedienst, mehr dazu weiter unten. Bis zum Jahr 2025 wurde zwischen den Regionalen Hochwassermeldediensten (RHWD) und dem Überregionalem Hochwassermeldedienst für die Weser (ÜHWD) unterschieden. Ab Ende 2025 wurden diese bisherigen Meldedienste durch die Regionalen Hochwasserinfodienste (RHID) ersetzt. Moderne digitale Warn- und Lagesysteme wie Apps und das NLWKN-Pegelportal ermöglichen es allen Akteuren und den vom Hochwasser Betroffenen, jederzeit und unkompliziert hochaktuelle und individuelle Informationen über Pegelstände und Gefahrenlagen abzurufen. Apps Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Der Regionale Hochwasserinfodienst der zuständigen NLWKN-Betriebsstelle nimmt bei Überschreiten der Meldestufe 1 und weiter steigenden Wasserständen den Dienst auf, beobachtet und bewertet die Abflusslage an den Flüssen. Meldestufe 1 Bei einer drohenden Hochwassergefahr werden die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte vom zuständigen RHID über die aktuelle Situation per E-Mail informiert. Diese Warnung erfolgt für alle Hochwassermeldepegel spätestens bei Überschreitung der Meldestufe 2 und wenn mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen ist. Je nach Hochwassergefahr und Einschätzung des zuständigen RHID kann diese Information auch früher erfolgen, zum Beispiel bei Überschreiten der Meldestufe 1 und deutlich ansteigenden Wasserständen. Meldestufe 2 Bei Überschreiten der Meldestufe 3 und weiter steigenden Wasserständen informiert der Regionale Hochwasserinfodienst per E-Mail mindestens einmal am Tag über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung. Die Information kann bei Bedarf auch häufiger und anlassbezogen erfolgen. Meldestufe 3 Alle versendeten Informationen können je nach Einschätzung des RHID zusätzliche, hochwasserrelevante Angaben über die derzeitige und zu erwartende Abflusslage beinhalten. Das können aktuelle und geplante Steuerungen von Stauanlagen sein, die vom NLWKN oder den Harzwasserwerken betrieben werden, oder Deichbrüche, sofern diese Angaben dem RHID rechtzeitig vorliegen. Die ergänzenden Informationen zu den Stauanlagen beziehen sich vor allem auf die Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden an der Leine im südlichen Niedersachsen (Landkreis Northeim) und Alfhausen-Rieste an der Hase im Landkreis Osnabrück sowie auf die sechs Harz-Talsperren im Westharz. Weiterhin steht der jeweilige Regionale Hochwasserinfodienst für Rückfragen der Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte hinsichtlich der Hochwasser- und Pegelinformationen zur Verfügung und berät bei Bedarf über die Abflusslage oder über besondere Ereignisse wie Abgabenänderungen an den Stauanlagen, mögliche Pegelausfälle und Weiteres. Die Regionalen Hochwasserinfodienste stehen zudem in engem Austausch zur Hochwasservorhersagezentrale des NLWKN, die bei einer zu erwartenden Hochwasserlage Tage im Voraus mit dem betroffenen RHID Kontakt aufnimmt, interne hydrologische Vorhersagen bereitstellt und bei Hochwasser neben Wasserstandsvorhersagen flussgebietsbezogene Warnlageberichte veröffentlicht. In den Warnlageberichten der HWVZ können ebenfalls wichtige geplante Abgabe-Änderungen der Stauanlagen enthalten sein. Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN erhält nicht nur im Hochwasserfall, sondern täglich aktuelle Wasserstände und Wasserstandsvorhersagen für die Hauptpegel der Elbe. Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN Lüneburg wertet die Meldungen aus, beobachtet die weitere Entwicklung über den zeitlichen und räumlichen Ablauf des Hochwasserereignisses und gibt eine Einschätzung für die Situation in Niedersachsen ab. Bei bevorstehender Hochwassergefahr im Bereich der Unteren Mittelelbe ab einem Wasserstand von 550 cm am Pegel Neu Darchau werden unverzüglich das Umweltministerium, die betroffenen Landkreise Lüneburg, Harburg sowie Lüchow-Dannenberg, Deichverbände und weitere betroffene Stellen informiert. Die Broschüre „Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe“ gibt einen Überblick über den Hochwassermeldedienst an der Mittelelbe. Das Heft enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, den Aufgaben und der Ablauf- und Meldestruktur. Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe

Maptip Hochwassermarken

Maptip zu Hochwassermarken, wegen Bereitstellung n Fotos zu einer Marke Mit dem Thema sollen einerseits die Hochwassergefahren und -risiken anhand konkreter Hochwasserereignisse in der Vergangenheit an den konkreten Standorten verdeutlicht werden als auch in Folge dessen das Hochwasser-Risikobewusstsein laufend aufrecht erhalten werden. An den Hochwassermarken kann man gleichzeitig ablesen, in welcher Höhe sich ein künftiges Hochwasser ähnlichen Ausmaßes ausbilden würde und welche Maßnahmen der Eigenvorsorge dann vorsorglich zu treffen wären. (L16418,L16916)

Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Ereignispunkte

Der vorliegende Datensatz enthält dokumentierte, abgelaufene Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung auf Gemeindeebene. Dabei steht ein Punktobjekt pro Gemeinde für jeweils ein Ereignis und ein Gewässer. Der Punkt kann direkt am Gewässer, am Ort des größten Schadens oder bei wenigen Informationen zum Ereignis auch im Gemeindemittelpunkt liegen. Dieser Punktinformation können weitere Objekte zugeordnet sein: - Hochwasserlinien (äußere Teil-/Abgrenzung der überfluteten Flächen) - Wasserstandsmarken (markante Punkte im Gelände, i.d.R. mit Wasserspiegelhöhe) In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Wasserstandsmarken

Wasserstandsmarken werden auch Hochwassermarken genannt und sind Punkte an einem Gewässer, an denen i.d.R. der Wasserstand eines vergangenen Hochwassers bekannt ist. Es handelt sich oftmals um Markierungen an Gebäuden, welche den höchsten Wasserstand während eines Hochwasserereignisses angeben. Wurden von den Wasserwirtschaftsämtern punktuelle Informationen zum Wasserstand erfasst, sind diese immer einem Ereignis(punkt) zugeordnet. Auf Gemeindeebene können somit für jedes Ereignis eine oder mehrere Wasserstandsmarken dokumentiert sein. Mit Hilfe dieser Daten sind Rückschlüsse auf das Ausmaß des abgelaufenen Hochwassers möglich. In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Betroffene Flächen

Betroffene Flächen bzw. Überschwemmungsflächen zeigen, wie weit sich ein abgelaufenes Hochwasser in der Fläche ausgedehnt hat. Das Wissen über die Ausdehnung vergangener Hochwasserereignisse kann Hinweise auf die aktuelle Hochwassergefahr liefern und in Neuberechnungen von Hochwassergefahrenflächen einfließen. Die in Form von Flächen dargestellten Hochwasserereignisse sind bedingt durch die Erfassungsmethoden nur bis zu einem Maßstab von 1:25.000 aussagekräftig. Durch großmaßstäbige Darstellung (Zoom >1:25.000) gewonnene Erkenntnisse zur Betroffenheit einzelner Flurstücke oder deren Teilbereiche bedürfen einer Verifizierung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt. In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

Dokumentierte Hochwasserereignisse an Gewässern erster und zweiter Ordnung/Hochwasserlinien

Hochwasserlinien zeigen die größte Ausdehnung eines abgelaufenen Hochwassers in der Fläche an. Es handelt sich also um die Grenze des beim Hochwasser überschwemmten Gebietes. Hochwasserlinien werden z.B. anhand der Ablagerungen von Treibgut, das beim Hochwasser mitgeführt wurde, oder mithilfe von Luftbildauswertungen dokumentiert. Sie werden demnach auch als Geschwemmsellinien oder Wasserspiegelfixierungen bezeichnet. Ein Hochwasserereignis kann durch mehrere, nicht miteinander verbundene Hochwasserlinien umrissen werden. Diese werden einem Ereignis(punkt) zugeordnet. Die in Form von Linien dargestellten Hochwasserereignisse sind bedingt durch die Erfassungsmethoden nur bis zu einem Maßstab von 1:25.000 aussagekräftig. Durch großmaßstäbige Darstellung (Zoom >1:25.000) gewonnene Erkenntnisse zur Betroffenheit einzelner Flurstücke oder deren Teilbereiche bedürfen einer Verifizierung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt. In Verbindung mit den regelmäßigen Aufzeichnungen von aktuellen Wasserständen an Pegeln bildet dieser Datensatz eine wichtige Grundlage für die fachliche Bewertung der Hochwassergefahr. Die beschriebenen Daten gibt es nur für einzelne Hochwasserereignisse. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht.

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