Diese Gebiete sind durch den Einfluss von Wasser geprägt und werden anhand der Moore, Auen, Gleye und Kolluvien abgegrenzt. Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers, in dem es zu Überschwemmungen und Überspülungen kommen kann. Nutzungen können hier beeinträchtigt werden durch: über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, zeitweise hohen Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder zeitweise hoch anstehendes Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken. An kleineren Gewässern, an denen keine Überschwemmungsgebiete oder Hochwassergefahrenflächen vorliegen kann die Darstellung der wassersensiblen Bereiche Hinweise auf mögliche Überschwemmungen und hohe Grundwasserstände geben und somit zu Abschätzung der Hochwassergefahr herangezogen werden. Die wassersensiblen Bereiche werden auf der Grundlage der Übersichtsbodenkarte im Maßstab 1 : 25 000 erarbeitet. Diese Karten enthalten keine Grundstücksgrenzen. Die Betroffenheit einzelner Grundstücke kann deshalb nicht abgelesen werden. Die Darstellung der wassersensiblen Bereiche erfolgt in einem Maßstabsbereich von ca. 1 : 9 000 bis 1: 750 000.
Maptip zu Hochwassermarken, wegen Bereitstellung n Fotos zu einer Marke Mit dem Thema sollen einerseits die Hochwassergefahren und -risiken anhand konkreter Hochwasserereignisse in der Vergangenheit an den konkreten Standorten verdeutlicht werden als auch in Folge dessen das Hochwasser-Risikobewusstsein laufend aufrecht erhalten werden. An den Hochwassermarken kann man gleichzeitig ablesen, in welcher Höhe sich ein künftiges Hochwasser ähnlichen Ausmaßes ausbilden würde und welche Maßnahmen der Eigenvorsorge dann vorsorglich zu treffen wären. (L16418,L16916)
Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Hochwasserkarten (WMS-Gruppe) bei HQExtrem (Hochwassergefahr und Hochwasserrisiko); Maßstabsbeschränkung.
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Darstellung der Hochwasserkarten (WMS-Gruppe) bei HQ100 (Hochwassergefahr und Hochwasserrisiko), Maßstabsbeschränkung.
Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko sind nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte Hochwasserereignisse und aufgetretene Schäden sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermittlung der Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko ist in der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) bundesweit abgestimmt und in entsprechenden Empfehlungen zusammengefasst. Ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko ist grundsätzlich vorhanden, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren treffen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen die Gesundheit der Bevölkerung bedroht ist oder häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten" (siehe "Hochwasserrisikomanagementplanung in Rheinland-Pfalz, Vorläufige Risikobewertung - 3. Zyklus", 2024). Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von Überschwemmungen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall. Für Rheinland-Pfalz wurde die vorläufige Bewertung erstmals 2010 erstellt und 2018 aktualisiert. Sie muss an den Grenzen mit den Nachbarstaaten und den benachbarten Bundesländern abgestimmt werden, wenn die Bewertung des Hochwasserrisikos dort vorliegt. Nach der vorläufigen Risikobewertung im Jahr 2024 weisen rd. 100 Gewässerabschnitte mit rd. 2800 Gewässerkilometern ein potenzielles signifikantes Hochwasserrisiko auf. Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in Rheinland-Pfalz (Stand 2024) steht nebenstehend zum Download zur Verfügung. Die in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein zusammenarbeitenden deutschen Rheinanlieger haben sich darauf verständigt, im 2. Zyklus des Hochwassermanagements einen gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplan für das deutsche Rheineinzugsgebiet zu erstellen. Die FGG Rhein veröffentlicht dazu auch die Zusammenfassung der Vorgehensweise der Bundesländer zur Erhebung der potenziell signifikanten Hochwasserrisiken sowie die Ergebnisse auf Ebene des Einzugsgebietes des Rheins. Der Bericht kann auf der Internetsete der FGG Rhein abgerufen werden. Ein Bericht über den Informationsaustausch und die Koordinierung der Bestimmung der potenziell signifikanten Hochwasserrisikogebiete in der internationalen Flussgebietseinheit Rhein ist auf der Internetseite der IKSR verfügbar, der entsprechende Bericht der Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mosel und Saar ist auf der Internetseite der IKSMS verfügbar. 3. Zyklus 2024 2. Zyklus 2018 1. Zyklus 2010
Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die wichtigsten Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die wichtigsten Daten der Hochwassergefahrenkarte und der Hochwasserrisikokarte der saarländischen Gewässer dar.
Erweiterung der Kenntnisse ueber die Abflussverhaeltnisse allgemein (NW-HW) und insbesondere im Bereich des GIW hinsichtlich der hydraulischen Grenzen bezueglich Tiefe und Breite der Fahrrinne. Berechnungen zur Ermittlung von Retentionsmoeglichkeiten mit dem Ziel, die durch den Oberrheinausbau fuer die Strecke Worms bis Kaub vergroesserte Hochwassergefahr zu mindern. Ermittlung von Hochwasserwahrscheinlichkeiten.
Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.
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