Der Hochwassernachrichten- und Alarmdienst dient der Warnung vor und der Information über Hochwassergefahren. Seine Aufgaben bestehen in der Gewinnung, Bewertung und Übermittlung von Daten, die Aufschluss über die Entstehung, den zeitlichen Verlauf und die räumliche Ausdehnung eines Hochwassers geben. Mit dem Hochwassernachrichten- und Alarmdienst werden Teilnehmer, Dritte und die Öffentlichkeit über Hochwassergefahren unterrichtet, damit frühzeitig und effektiv Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.
Hochwassereilbenachrichtigungen sind unverzügliche Informationen per SMS über den Beginn des Hochwassernachrichten- und Alarmdienstes oder die Überschreitung der Alarmstufe 3 in einem Flussgebiet, die mit der Pflicht zur Abgabe einer Empfangsbestätigung sowie gegebenenfalls einem Rückkopplungsmechanismus vom LHWZ an die Gemeinde bzw. untere Wasserbehörde verknüpft sind.
Hochwasserstandsmeldungen sind Meldungen über den Wasserstand an in der Hochwassermeldeordnung (HWMO) festgelegten Pegeln (Hochwassermeldepegel), die bei Erreichen von bestimmten Wasserständen (Alarm- und Meldestufen) und Terminen vom Landeshochwasserzentrum i. R. per E-Mail oder Telefax abgegeben werden.
Hochwasserwarnungen umfassen flussgebietsbezogene Hochwasserinformationen bzw. -vorhersagen im aktuellen Hochwasserfall.