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Abflusskennwerte in Baden-Württemberg - Abfluss-BW

Als Grundlage für die Planung und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden in der Regel umfangreiche Abfluss-Kennwerte, oft in hoher räumlicher Auflösung, benötigt. Das Institut für Wasser und Gewässerentwicklung - Bereich Hydrologie hat Anfang 2000 in Kooperation mit der LUBW damit begonnen, abgestimmte Regionalisierungsverfahren für Baden-Württemberg zu entwickeln. Die neuen Verfahren basieren auf multiplen Regressionsmodellen und erlauben die Beschreibung von Abfluss-Kennwerten auf Basis maßgebender Einzugsgebietskenngrößen und Landschaftsgroßräumen. Die Anpassung und Plausibilisierung der Verfahren erfolgte anhand von Beobachtungszeitreihen an 448 Pegeln in Baden-Württemberg. Über alle Pegel zeigen die Modellanpassungen sehr gute Übereinstimmungen mit den statistisch ermittelten Kennwerten. Mit der Anwendung dieser neuartigen Verfahren wurde es möglich regionalisierte Abfluss-Kennwerte flächendeckend für Baden-Württemberg zu bestimmen und der wasserwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung zu stellen. Inzwischen liegen in Baden-Württemberg die Abflusskennwerte für mehr als 13.000 Gewässerstellen bzw. deren Einzugsgebiete vor. Ebenso eine Vielzahl von Abflusslängsschnitte für die wichtigsten Gewässerläufe. Die regionalisierten Abfluss-Kennwerte finden in der wasserwirtschaftlichen Praxis enormen Anklang und sind heute aus der wasserwirtschaftlichen Bearbeitung nicht mehr wegzudenken. Vielmehr wachsen die Anforderungen hinsichtlich Inhalt und Umfang immer weiter. Vom IWG wurden daher in den vergangenen Jahren in mehreren Überarbeitungen kontinuierliche Anpassungen und Weiterentwicklungen vorgenommen. Seit 2007 liegen landesweit für alle baden-württembergische Fließgewässer die wichtigsten Abfluss-Kennwerte wie bspw. Mittlere Abflüsse (MQ), Mittelwerte und Jährlichkeiten von Hochwasserabflüssen (MHQ, HQT), Niedrigwasserabflüssen (MNQ, NQT) und Niedrigwasser-Dauern (MND, NDT) vor. Zudem werden hinsichtlich der Anforderungen der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ein Extremabfluss HQExtrem und zur Bemessung von Hochwasserrückhaltebecken entsprechend DIN 19700 Hochwasserabflüsse mit Jährlichkeiten zwischen T = 200 und 10.000 a abgeschätzt.

Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach, 1. Planänderung nach Plangenehmigung

Am 17.02.2026 beantragte die Gemeinde Wiesenbach als Baulastträgerin für das Land Baden-Württemberg eine 1. Planänderung der Plangenehmigung vom 28.07.2025 (Az.: RPK17-0513.2-90) zum Vorhaben „Neubau eines Radweges im Zuge der L 532 zwischen der Abfahrt zum Sportplatzparkplatz und dem Hochwasserrückhaltebecken „Brühl“ in Wiesenbach“. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 3 UVwG ist es erforderlich auf Grundlage geeigneter An-gaben festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträg-lichkeitsprüfung nach § 7 Absatz 3 UVwG in Verbindung mit §§ 6 bis 14 UVPG besteht. Neben dem Planänderungsantrag wurden folgende Unterlagen eingereicht: - Erläuterungsbericht zu 1. Planänderung - Maßnahmenplan vom 01.04.20206 (neue Maßnahmen) - Maßnahmenplan zum LBP mit Kennzeichnung der nicht mehr vorgesehenen Maßnah-men - Aktenvermerk zum Ortstermin am 26.01.2026 - Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2025 zum Kommunalen Biotopverbundplan Wie-senbach - Zustimmung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis - Amt für Landwirtschaft und Natur-schutz - zur CEF-Maßnahme für die Zauneidechsen vom 06.02.2026 Die Vorhabenträgerin beabsichtigt mit dem Antrag die Änderung des im Landschaftspflegeri-schen Begleitplan (LBP) zur Plangenehmigung vorgesehenen Maßnahmenkonzepts. Nach dem ursprünglichen LBP vom 10.01.2024 sollten zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände Zauneidechsen auf Flächen direkt westlich und süd-östlich des geplanten Rad-wegs vergrämt werden, die hierfür aufgewertet werden sollten. Auf der kleineren westlichen Fläche sollten Teile einer Schotterfläche und ihrer Randbereiche mit Strukturen angereichert werden. Auf der größeren östlichen Fläche sollte die dort vorhandene Fettwiese in eine Ma-gerwiese umgewandelt werden. Darüber hinaus sollten auch hier spezielle Strukturen für Ei-dechsen angelegt werden. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Flächen u. a. aufgrund des hohen natürlichen Nährstoff-gehalts der Böden für eine Entwicklung von Magergrünland nicht geeignet sind. Daher wurden mit der beantragten 1. Planänderung alternative artenschutzrechtliche Maßnahmen entwickelt. Im Einzelnen: 1. Anlage und Pflege eines 210 m langen und 10 m breiten mesophytischen Saums von rund 2.100 m² als dauerhaftes Eidechsenhabitat auf einem bisherigen Acker entlang einer ge-schützten Feldhecke am westlichen Oberhang des Kühbergs. 2. Vorgezogene Herstellung und Pflege eines Niederwalds (inkl. Anlage von Totholzstruktu-ren) auf einer ca. 3.000 m² großen Fläche eines naturfernen Mischwalds als temporäres Zauneidechsen-Habitat bis zur vollständigen Funktionserfüllung des mesophytischen Saums. Die Anlage des Niederwalds ist Bestandteil der kommunalen Biotopverbundplanung der Gemeinde Wiesenbach (vgl. Anlage zum Kommunalen Biotopverbundplan für die Gemeinde Wiesenbach vom Juni 2025, Maßnahmensteckbrief 5.3 „Verbesserung Biotopqualität von Waldbeständen (Mittel- und Niederwald – hier: niederwaldartige Bewirtschaftung). Die Bio-topverbundplanung hat zum Ziel ein Netz räumlich und funktional verbundener Biotope zu schaffen (vgl. § 22 NatSchG) und dient insbesondere der dauerhaften Sicherung der Popula-tionen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Le-bensgemeinschaften (vgl. § 21 Abs. 1 BNatSchG) Die Niederwaldfläche befindet sich ca. 150 m von der Vorhabenfläche des Radwegs entfernt. Zur Herstellung des Niederwalds wurde der Baumbestand mit Ausnahme der Buchen mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 40 cm, einer Eiche, der Habitatbäume und einem Horst-baum im Februar 2026 gefällt. Aus dem Astholz wurden Totholzstrukturen angelegt. Die Stämme sowie nicht verwertbares Altholz und Reisig abtransportiert. Die Gestrüppe wurden gemäht. Der Gehölzbestand am Nordrand auf der Böschungskante zum in der Talsohle ver-laufenden Kapellenweg wurde vollständig belassen. Der sich südlich anschließende Wald-bestand wurde aufgelichtet. Durch den Lichtzutritt zum Boden, die vorhandene Nahrungs-grundlage und die im Zug der Fällung erfolgte Anlage von Totholzstrukturen ist die Maß-nahmenfläche umgehend als Zauneidechsen-Lebensraum geeignet. Die Umsiedlung der Zaun-eidechsen soll bis zum 15. Juni 2026 abgeschlossen sein. Sobald sich die Gehölze des Niederwalds wieder verdichtet haben, werden die Zauneidechsen in die Maßnahmenfläche für den mesophytischen Saum abwandern können. 3. Anpassung des Verlaufs des Reptilienschutzzauns (Maßnahme V4Art der Plangenehmigung) entlang des gesamten Baufelds Nicht mehr vorgesehen werden die folgenden im LBP vom 10.01.2024 beschriebenen Maß-nahmen: - V5Art Vergrämung Zauneidechse - V6Art Zauneidechsenfenster - A2 Magerwiese unter Baumreihe (inkl. mehrjähriger Kraut- und Altgrassaum) - A3CEF Magerwiese östlich Sportplatz - A4 Magerwiese aus Fettwiese - A5CEF Magerwiese und Schotterfläche am Sportplatzparkplatz - G2 Naturnahe Stützmauer (Die Stützmauer wird als Blocksteinwand aus Natursteinen am Böschungsfuß unterhalb des Radwegs zur Hangsicherung errichtet. Aus statischen Gründen muss sie mit Beton hinterfüllt werden und ist daher nicht „naturnah“) Ebenso sind die folgenden Maßnahmen nicht mehr vorgesehen, die im Maßnahmenplan zum LBP dargestellt sind (ohne textliche Beschreibung bzw. Maßnahmenblätter): - Kleinwüchsige, dornige Sträucher - Anlage von Kleinstrukturen für Zauneidechsen - Temporär aufgewertete Habitatfläche für Zauneidechsen (Interimsfläche) Im Übrigen bleiben die mit Plangenehmigung vom 28.07.2025 genehmigten Maßnahmen des LBP unberührt.

Vertiefte Sicherheitsüberprüfung von Stauanlagen - Hydrologische Grundlagen

Nach Einführung der heute aktuellen DIN 19700 im Jahre 2004 sind für Stauanlagen wie beispielsweise Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken in regelmäßigen zeitlichen Abständen vertiefte Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist die Bereitstellung der hydrologischen Grundlagen auf dem aktuellen Stand bzgl. der meteorologischen und hydrologischen Daten und auch der abflussspezifischen Eigenschaften der betroffenen Einzugsgebiete. Nach den Vorgaben der DIN 19700 sind hydrologische Sicherheitsnachweise zu führen mit sehr extremen Hochwasserereignissen, deren Jährlichkeiten T bis zu T = 10 000 a reichen. Da so extreme Ereignisse nicht direkt anhand von Abflussbeobachtungen abgeleitet werden können, sind für jede Stauanlage gesonderte gebietsspezifische Betrachtung und Bewertung von Extremsituationen erforderlich. Das IWG Hydrologie wird aufgrund seiner langjährigen Erfahrung seit Jahren angefragt, für zahlreiche Stauanlagen die erforderlichen hydrologischen Grund entweder durch Anwendung geeigneter Niederschlag-Abfluss-Modelle zu ermitteln oder die Studien Dritter zu beurteilen. Eigene Modellierungen wurden beispielsweise durchgeführt für die Talsperren des Ruhrverbands Essen External Link, die Talsperre Kleine Kinzig in Baden-Württemberg External Link sowie zahlreiche Hochwasserrückhaltebecken in den Einzugsgebieten von Sulm, Neuenstadter Brettach, Weissach oder Leimbach im Auftrag der jeweiligen Wasserverbände oder Kommunen.

Modellversuch Hochwasserrückhaltebecken Bärenstein

Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Nr. 5 (Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus im Müglitztal) beabsichtigt der Betrieb Oberes Elbtal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen die Errichtung eines ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB). Im Osterzgebirge, ungefähr 5,0 km südlich der Ortslage Glashütte, wird dazu ein begrünter Steinschüttdamm mit Asphaltkerndichtung geplant, welcher die Biela im Hochwasserfall noch oberhalb der Mündung in die Müglitz stauen soll. Im Modellversuch sollen zwei Anlagenteile auf ihre hydraulische Leistungs- und Funktionsfähigkeit getestet werden, der Gewässerdurchlass sowie die Hochwasserentlastungsanlage (HWE). Zur Durchleitung der Biela dient ein (b x h) 4,0 x 4,5 m, mit natürlichem Sohlsubstrat versehener Durchlass, der im Hochwasserfall verschlossen werden kann. Während eines Hochwasserereignisses wird stattdessen das Wasser über eine Bypassleitung mit integrierter Gegenstromtoskammer in Dammmitte abgeführt und über ein Wehr wieder in den Gewässerdurchlass eingeleitet. Der Abfluss der Bypassleitung wird über zwei parallel angeordnete Betriebsschützen geregelt. Im Modellversuch (Teilmodell 1) wird die im Damminneren angeordnete Gegenstromtoskammer im Maßstab 1:12 nachgebildet, untersucht und optimiert. Das Teilmodell 2 ist eine im Maßstab 1:20 verkleinerte Nachbildung der geplanten HWE, einer einseitig angeströmten Hangseitenentlastung, bestehend aus dem Einlaufbauwerk, der Sammel-, Übergangs- und Schussrinne, dem räumlichen Tosbecken sowie dem Unterwasserbereich.

Extremereignis (T>100 a) für Anlagensicherheit und Hochwasserschutz

Die Extremwerte des Niederschlags mit einer Wiederkehrzeit T größer 100 Jahre zur Bemessung wasserwirtschaftlicher Anlagen des Hochwasserschutzes stellen eine Extrapolation der zum 01.01.2023 veröffentlichten Daten der Koordinierten Starkniederschlagsregionalisierung und –auswertung des Deutschen Wetterdiensts (KOSTRA-DWD 2020) dar. Mit KOSTRA-DWD 2020 werden Niederschlagshöhen in Abhängigkeit von einer Niederschlagsdauer D = 5 Minuten bis D = 7 Tage und einer Wiederkehrzeit (Jährlichkeit) T = 1 Jahr bis T = 100 Jahre als Raster in einer Auflösung von 5x5 km für ganz Deutschland bereitgestellt. Die wasserwirtschaftliche Bemessungspraxis im Bereich des Hochwasserschutzes an Oberflächengewässer erfordert darüber hinaus jedoch auch Wiederkehrzeiten des Niederschlags größer 100 Jahre. Insbesondere für die Betrachtung der Hochwasserbemessungsfälle BHQ1 und BHQ2 für Stauanlagen nach DIN19700 sind diese Niederschlagsjährlichkeiten erforderlich. Aufgrund des sogenannten Heavy-Tail-Verhaltens der gewählten 3-parametrigen Generalisierten Extremwert-Verteilung (GEV) für KOSTRA-DWD 2020 ist eine direkte Extrapolation der GEV zur Schätzung von Niederschlagshöhen für Wiederkehrzeiten größer 100 Jahre nicht zu empfehlen. Interimsweise, bis die Praxisrelevanten Extremwerte des Niederschlags (PEN) der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) an die neue Grundlage KOSTRA-DWD 2020 angepasst und veröffentlicht sind, werden für Baden-Württemberg daher eigens extrapolierte Extremwerte des Niederschlags zur Verfügung gestellt. Die Verwendung wird entsprechend der Arbeitshilfe zur DIN 19700 für Hochwasserrückhaltebecken in Baden-Württemberg (https://pd.lubw.de/93810) empfohlen. Die Extrapolation umfasst die Bereitstellung der Wiederkehrzeiten T = 200, 500, 1.000, 2.000, 5.000 und 10.000 Jahre über die Dauerstufen gemäß KOSTRA-DWD 2020. Die Schätzung von Niederschlagshöhen mit einer Wiederkehrzeit größer 100 Jahre basiert auf einer Anpassung der Parameter u(D) und w(D) der KOSTRA-DWD-2010-Basisgleichung hN(D,T) = u(D) + w(D) · ln(T), welche zu bisherigen Extrapolation der Niederschläge für Jährlichkeiten größer 100 Jahre in Baden-Württemberg eingesetzt wurde. Die beiden Parameter sind dabei auf die KOSTRA-DWD 2020 Niederschlagshöhen der Wiederkehrzeiten T=1 Jahr und T=100 Jahre je Dauerstufe angepasst. Die nach dieser Methodik geschätzten Bemessungsniederschläge einer Wiederkehrzeit größer 100 Jahre sind bei Verwendung ebenso wie die daraus modellierten Abflussganglinien auf Plausibilität zu prüfen.

Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bei Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die Standorte von Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren für die Teilbearbeitungsgebiete (TBG) Dreisam und Rhein-Wiese-Leopoldskanal. Die Daten stammen aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und sind lediglich ein Ausschnitt des Datensatzes, der dort für ganz Baden-Württemberg abrufbar ist.

Stauanlage

Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"

Küstenschutz Hochwasserschutz Hochwasserinformation und Vorhersage Hochwasservorhersagezentrale: Hochwasservorhersagezentrale für Niedersachsen

Julihochwasser 2017 in Rhüden an der Nette NLWKN-Pegelportal NINA KATWARN Meine Pegel Arbeit in der HWVZ Die Hochwasservorhersagezentrale hat am 01. Oktober 2009 beim NLWKN in Hildesheim ihre Arbeit aufgenommen und ist mit Spezialisten in Hydrologie, Hydraulik und Modelltechnik sowie im Bereich Datenmanagement besetzt. Die HWVZ befindet sich nach einer Aufbauphase (hydrologisches Vorhersagemodell, zentrales Datenbanksystem etc.) seit Januar 2011 für die Flusseinzugsgebiete der Leine, Oker und Aller im operationellen Echtzeitbetrieb. In den darauffolgenden Jahren kamen die Flussgebiete der Hase, Hunte und Wümme hinzu. Im Jahr 2016 wurden die Vorhersagemodelle für die Vechte im westlichen Niedersachsen und für die Ilmenau im nordöstlichen Niedersachsen ergänzt. Seit 2017 werden zudem für die Große Aue Vorhersagen berechnet. Neben den hydrologischen Vorhersagemodellen kommt für das Flussgebiet der Ober- und Mittelweser ein hydrodynamisches Hochwasservorhersagemodell zum Einsatz. Gebiete mit Hochwasservorhersage www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Regionalen Hochwasserinfodienst RHID Niederschlagsmessnetzes Für die Hochwasservorhersage ist eine vielfältige Datengrundlage die Grundvoraussetzung. Zum einen werden aktuelle hydrologische und hydrometeorologische Messdaten benötigt, die die HWVZ vorrangig aus dem Messnetz des NLWKN, aber auch von Drittanbietern bezieht (Deutscher Wetterdienst DWD, Harzwasserwerke GmbH, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung WSV). Insbesondere handelt es sich hierbei um gemessene Wasserstände an den Binnenpegeln, Speicherbauwerksdaten, Niederschläge und weitere hydrometeorologische Daten wie Temperatur oder Luftfeuchte. Die Vielzahl der benötigten Daten erfordert ein effektives, leistungsstarkes Datenbankmanagement, um alle erforderlichen Daten ohne zeitliche Verzögerung für die Abbildung des gegenwärtigen Zustandes des Einzugsgebietes im hydrologischen Modell und der darauf aufbauenden Abflussvorhersage bereitzustellen. Für die Berechnung der Hochwasservorhersage kommen hochaufgelöste Wasserhaushaltsmodelle und hydrodynamische Modellsysteme zum Einsatz. Dafür sind Wettervorhersagedaten erforderlich, die von der HWVZ in erster Linie vom Deutschen Wetterdienst bezogen werden. Wie gut die Vorhersage von Wasserstand und Abfluss letztlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Mehr dazu entnehmen Sie dem Hinweisdokument . Hinweisdokument Mit der bloßen Verwendung und Verarbeitung von Daten ist es jedoch nicht getan: Die Zusammenarbeit und die enge Abstimmung mit allen Beteiligten ist unabdingbar. Zu nennen sind hierbei unter anderem die Hochwassermeldedienste, der Gewässerkundliche Landesdienst, Betreiber von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken, andere Bundesländer, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Deutsche Wetterdienst. In dem folgenden PDF-Dokument „Liste der Hochwasser-Vorhersagepegel Niedersachsen“ sind die Pegel aufgeführt, für die die HWVZ im Hochwasserfall auf dem Portal www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de Vorhersagen veröffentlicht. Bei der Pegelliste handelt es sich um Hochwassermeldepegel. Vorhersagen werden veröffentlicht, wenn es zur Überschreitung der Meldestufe 1 (Vorwarnstufe) kommt und die Wasserstände voraussichtlich weiter steigen werden. Die HWVZ behält sich vor, die berechneten Vorhersagen erst nach fachlicher Einschätzung zu veröffentlichen. Beachten Sie bitte, dass sich die Aktualisierung und Verfügbarkeit der hydrologischen Vorhersagen, vor allem im Hochwasserfall, ohne Ankündigung ändern kann! Aus der Veröffentlichung und Verarbeitung der pegelbezogenen hydrologischen Vorhersagen sind keine Rechte ableitbar. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen! www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Hinweis und im Hinweis-Dokument www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de/Hinweis Hinweis-Dokument

Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens „Laugnatal“ zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Laugna durch den Markt Welden

Der Markt Welden plant als weiteren Schritt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Laugna bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100 + 15 % KF) die Errichtung von einem Hochwasserrückhaltebecken (HRB). Das HRB mit einem Volumen von ca. 365.000 m³, einer Dammhöhe von bis zu ca. 5,7 m im Vorlandbereich (ca. 7,4m über Ge-wässersohle) und einem Drosselabfluss von 6,5 m³/s bei Vollstau soll im Durchschnitt ca. 580 m südlich des Ortsrandes von Welden errichtet werden. Die Dammachse soll annähernd eine West-Ost-Ausrichtung erhalten. Der Hochwasserrück-haltedamm wird an den Talflanken jeweils durch das anstehende Gelände begrenzt. Der da-hinterliegende Hochwasserrückhalteraum wird im Westen durch das ansteigende Gelände und im Osten durch die Hangneigung einer Waldfläche begrenzt. Der Stauraum des Hochwasserrückhaltebeckens liegt außerhalb von Waldflächen. Das ge-plante Dammbauwerk liegt innerhalb landwirtschaftlicher Nutzflächen und grenzt im Osten an die Waldflächen an. Für die Maßnahme sind eine kleinräumige Verlegung der Laugna im Be-reich des Durchlassbauwerks sowie Forstweganpassungen östlich des HRB notwendig. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen weitere innerörtliche Hochwasserschutzmaßnahmen ge-plant und zur Genehmigung beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. Diese sollen dazu beitragen, dass nach Umsetzung der Gesamtmaßnahmen aus dem Hochwasser-schutzkonzept des Ingenieurbüros Steinbacher-Consult aus dem Jahr 2016 die bei einem hundertjährlichen Regenereignis anfallenden Wassermengen zurückgehalten und schadlos durch den betroffenen Ortsbereich im Bereich des Marktes Welden abgeleitet werden kön-nen. Für das Vorhaben hat der Markt Welden am 03.08.2018 beim Landratsamt Augsburg die An-tragsunterlagen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) eingereicht. Im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens führte das Landratsamt Augsburg zu den Gewäs-serausbauten nach § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) i.V. mit Anlage 1 Nr. 13.18.1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durch und kam zu dem Ergebnis, dass durch die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachtei-ligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunter-lagen wurden Stellungnahmen und Einwendungen über mögliche Auswirkungen der verfah-rensgegenständlichen Maßnahmen auf die Umwelt vorgebracht, welche dazu führten, dass der Markt Welden eine Umweltverträglichkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Steinbacher-Consult mbH & Co. KG, Neusäß, in Auftrag gegeben hat. Der dazugehörige UVP-Bericht wurde am 26.05.2023 fertiggestellt und ist Bestandteil der aktualisierten Entwurfs- und Ge-nehmigungsplanung 26.05.2023.

Küstenschutz Hochwasserschutz Hochwasserinformation und Vorhersage Meldedienste des NLWKN: Hochwasserdienste im NLWKN

Die Hochwasserdienste des NLWKN spielen bei der Bewältigung einer Gefahrenlage durch Hochwasser für die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte eine wichtige Rolle. In Niedersachsen kommen je nach betroffenem Flussgebiet unterschiedliche Hochwasserdienste zum Einsatz. Neben hochverfügbar abrufbaren Wasserständen auf dem NLWKN-Pegelportal sowie den Vorhersagen und Warnlageberichten der Hochwasservorhersagezentrale (HWVZ) warnen die Hochwasserinfodienste des NLWKN die Unteren Wasserbehörden gezielt über eine drohende Hochwasserlage. NLWKN-Pegelportal Hochwasservorhersagezentrale Die Hochwasserinfodienste werden regional von den jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN ausgeführt (sogenannter Regionaler Hochwasserinfodienst RHID). Für die Elbe gibt es einen länderübergreifenden Hochwassermeldedienst, mehr dazu weiter unten. Bis zum Jahr 2025 wurde zwischen den Regionalen Hochwassermeldediensten (RHWD) und dem Überregionalem Hochwassermeldedienst für die Weser (ÜHWD) unterschieden. Ab Ende 2025 wurden diese bisherigen Meldedienste durch die Regionalen Hochwasserinfodienste (RHID) ersetzt. Moderne digitale Warn- und Lagesysteme wie Apps und das NLWKN-Pegelportal ermöglichen es allen Akteuren und den vom Hochwasser Betroffenen, jederzeit und unkompliziert hochaktuelle und individuelle Informationen über Pegelstände und Gefahrenlagen abzurufen. Apps Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Für die Regionalen Hochwasserinfodienste gelten folgende Festlegungen: Der Regionale Hochwasserinfodienst der zuständigen NLWKN-Betriebsstelle nimmt bei Überschreiten der Meldestufe 1 und weiter steigenden Wasserständen den Dienst auf, beobachtet und bewertet die Abflusslage an den Flüssen. Meldestufe 1 Bei einer drohenden Hochwassergefahr werden die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte vom zuständigen RHID über die aktuelle Situation per E-Mail informiert. Diese Warnung erfolgt für alle Hochwassermeldepegel spätestens bei Überschreitung der Meldestufe 2 und wenn mit weiter steigenden Wasserständen zu rechnen ist. Je nach Hochwassergefahr und Einschätzung des zuständigen RHID kann diese Information auch früher erfolgen, zum Beispiel bei Überschreiten der Meldestufe 1 und deutlich ansteigenden Wasserständen. Meldestufe 2 Bei Überschreiten der Meldestufe 3 und weiter steigenden Wasserständen informiert der Regionale Hochwasserinfodienst per E-Mail mindestens einmal am Tag über die aktuelle Lage und die weitere Entwicklung. Die Information kann bei Bedarf auch häufiger und anlassbezogen erfolgen. Meldestufe 3 Alle versendeten Informationen können je nach Einschätzung des RHID zusätzliche, hochwasserrelevante Angaben über die derzeitige und zu erwartende Abflusslage beinhalten. Das können aktuelle und geplante Steuerungen von Stauanlagen sein, die vom NLWKN oder den Harzwasserwerken betrieben werden, oder Deichbrüche, sofern diese Angaben dem RHID rechtzeitig vorliegen. Die ergänzenden Informationen zu den Stauanlagen beziehen sich vor allem auf die Hochwasserrückhaltebecken Salzderhelden an der Leine im südlichen Niedersachsen (Landkreis Northeim) und Alfhausen-Rieste an der Hase im Landkreis Osnabrück sowie auf die sechs Harz-Talsperren im Westharz. Weiterhin steht der jeweilige Regionale Hochwasserinfodienst für Rückfragen der Unteren Wasserbehörden der Landkreise und Städte hinsichtlich der Hochwasser- und Pegelinformationen zur Verfügung und berät bei Bedarf über die Abflusslage oder über besondere Ereignisse wie Abgabenänderungen an den Stauanlagen, mögliche Pegelausfälle und Weiteres. Die Regionalen Hochwasserinfodienste stehen zudem in engem Austausch zur Hochwasservorhersagezentrale des NLWKN, die bei einer zu erwartenden Hochwasserlage Tage im Voraus mit dem betroffenen RHID Kontakt aufnimmt, interne hydrologische Vorhersagen bereitstellt und bei Hochwasser neben Wasserstandsvorhersagen flussgebietsbezogene Warnlageberichte veröffentlicht. In den Warnlageberichten der HWVZ können ebenfalls wichtige geplante Abgabe-Änderungen der Stauanlagen enthalten sein. Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Prognosen der Vorhersagezentrale Magdeburg finden Sie hier... Die Betriebsstelle Lüneburg des NLWKN erhält nicht nur im Hochwasserfall, sondern täglich aktuelle Wasserstände und Wasserstandsvorhersagen für die Hauptpegel der Elbe. Der Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN Lüneburg wertet die Meldungen aus, beobachtet die weitere Entwicklung über den zeitlichen und räumlichen Ablauf des Hochwasserereignisses und gibt eine Einschätzung für die Situation in Niedersachsen ab. Bei bevorstehender Hochwassergefahr im Bereich der Unteren Mittelelbe ab einem Wasserstand von 550 cm am Pegel Neu Darchau werden unverzüglich das Umweltministerium, die betroffenen Landkreise Lüneburg, Harburg sowie Lüchow-Dannenberg, Deichverbände und weitere betroffene Stellen informiert. Die Broschüre „Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe“ gibt einen Überblick über den Hochwassermeldedienst an der Mittelelbe. Das Heft enthält Angaben zu den Zuständigkeiten, den Aufgaben und der Ablauf- und Meldestruktur. Hochwassermeldedienst Niedersachsen, Untere Mittelelbe

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