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Modellversuch Hochwasserrückhaltebecken Bärenstein

Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Nr. 5 (Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus im Müglitztal) beabsichtigt der Betrieb Oberes Elbtal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen die Errichtung eines ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB). Im Osterzgebirge, ungefähr 5,0 km südlich der Ortslage Glashütte, wird dazu ein begrünter Steinschüttdamm mit Asphaltkerndichtung geplant, welcher die Biela im Hochwasserfall noch oberhalb der Mündung in die Müglitz stauen soll. Im Modellversuch sollen zwei Anlagenteile auf ihre hydraulische Leistungs- und Funktionsfähigkeit getestet werden, der Gewässerdurchlass sowie die Hochwasserentlastungsanlage (HWE). Zur Durchleitung der Biela dient ein (b x h) 4,0 x 4,5 m, mit natürlichem Sohlsubstrat versehener Durchlass, der im Hochwasserfall verschlossen werden kann. Während eines Hochwasserereignisses wird stattdessen das Wasser über eine Bypassleitung mit integrierter Gegenstromtoskammer in Dammmitte abgeführt und über ein Wehr wieder in den Gewässerdurchlass eingeleitet. Der Abfluss der Bypassleitung wird über zwei parallel angeordnete Betriebsschützen geregelt. Im Modellversuch (Teilmodell 1) wird die im Damminneren angeordnete Gegenstromtoskammer im Maßstab 1:12 nachgebildet, untersucht und optimiert. Das Teilmodell 2 ist eine im Maßstab 1:20 verkleinerte Nachbildung der geplanten HWE, einer einseitig angeströmten Hangseitenentlastung, bestehend aus dem Einlaufbauwerk, der Sammel-, Übergangs- und Schussrinne, dem räumlichen Tosbecken sowie dem Unterwasserbereich.

Sanierung und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebecken "Am alten Schloss" in Weingarten

Die Gemeinde Weingarten plant die Sanierung und Erweiterung des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) „Am Alten Schloss“ am Ortsrand von Weingarten und hat hierfür beim Landratsamt Karlsruhe die wasserrechtliche Planfeststellung nach §§ 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Das bestehende Hochwasserrückhaltebecken liegt im Einzugsgebiet des Walzbaches und trägt maßgeblich zum Hochwasserschutz der Gemeinde bei. Im Zuge der vertieften Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass das Rückhaltevolumen grundsätzlich ausreicht, jedoch eine Sanierung gemäß DIN 19700-12 erforderlich ist. Im Rahmen des Vorhabens sind unter anderem die Erneuerung der technischen Ausrüstung, die Herstellung eines zweiten Durchlasses, die Erhöhung der Dammkrone um ca. 0,10 m, die Entfernung des Baumbewuchses sowie die Errichtung eines neuen Betriebsgebäudes vorgesehen.

Errichtung Hochwasserrückhaltebecken Westertal bei Hienheim

Die Stadt Neustadt an der Donau beabsichtigt die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens westlich von Hienheim. Aufgrund des großen Einzugsgebietes des „Westertals“, westlich von Hien-heim, kommt es bei Starkregenereignissen zu einer Überlastung des dort beginnenden Regenwasserkanals, welcher im Donauvorland endet und in die Donau entwässert. Geplant ist ein Erdbecken mit Damm am tiefen (östlichen) Ende der Flurnummer 526, Gemarkung Hienheim, Stadt Neustadt an der Donau. Der Zulauf des Beckens soll an dessen nordwestlichen Ende erfolgen. Hier werden die an-kommenden Wegseitengräben baulich so angepasst, dass diese in einen Durchlass in das Becken münden. Der Kreuzungsbereich der angrenzenden Wirtschaftswege wird so angepasst, dass bei Überstau des Durchlasses die Längs‐ und Querneigung des Wirtschaftsweges das Niederschlagswasser in das Becken leitet. Hierzu wird der Kreuzungsbereich flächig angehoben und dessen Querneigung stark in Richtung Beckeneinlauf geneigt. Es entsteht eine Art Flutmulde, die von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen auch weiterhin problemlos passiert werden kann. Die Maßnahme trägt zu einer Entlastung des Regenwasserkanals bei.

Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung

Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.

Hochwasser 2013 - Gewässer 2. Ordnung, tatsächlich überschwemmte Flächen

Geprüfte Ausdehnung der durch Hochwasser an Gewässern zweiter Ordnung überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gültige Fassung vom Januar 2014). Die Darstellung fasst den Kenntnistand zur maximalen Ausdehnung der durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 verursachten Überschwemmungen zusammen. Nicht mit in der Darstellung enthalten sind Überflutungen im Bereich der Mündung der Gewässer zweiter Ordnung in die Elbe. Diese Gebiete sind bei den durch die Elbe überschwemmten Flächen dargestellt, da die Überflutungen dort maßgeblich durch die Elbe verursacht wurden. Auch nicht dargestellt sind die Überflutungen am Lockwitz-Mühlgraben, da diese maßgeblich durch den Lockwitzbach verursacht wurden und deshalb im Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach dargestellt werden. Weiterhin sind auch die Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken, mit Ausnahme des Waldbades Weixdorf (wegen dessen Doppelfunktion als Bad), nicht in die Darstellung einbezogen.

Pegel

Für die Ermittlung quantitativer hydrologischer Daten an Fließgewässern wird im Sachsen ein in Teilnetze untergliedertes Pegelnetz betrieben. Die Pegel im Basisnetz dienen der kontinuierlichen Erfassung des Durchflusses an wasserwirtschaftlich bedeutsamen Fließgewässern und üben teilweise Hochwassermeldefunktionen aus. Zur Verdichtung dieser Aussagen werden Beobachtungen aus dem Kontroll- und Steuerpegelnetz einbezogen. Pegel in diesem Netz werden hauptsächlich zur Überwachung von Talsperren, Speichern und Hochwasserrückhaltebecken genutzt.

Stauanlage

Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"

Vertiefte Sicherheitsüberprüfung von Stauanlagen - Hydrologische Grundlagen

Nach Einführung der heute aktuellen DIN 19700 im Jahre 2004 sind für Stauanlagen wie beispielsweise Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken in regelmäßigen zeitlichen Abständen vertiefte Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist die Bereitstellung der hydrologischen Grundlagen auf dem aktuellen Stand bzgl. der meteorologischen und hydrologischen Daten und auch der abflussspezifischen Eigenschaften der betroffenen Einzugsgebiete. Nach den Vorgaben der DIN 19700 sind hydrologische Sicherheitsnachweise zu führen mit sehr extremen Hochwasserereignissen, deren Jährlichkeiten T bis zu T = 10 000 a reichen. Da so extreme Ereignisse nicht direkt anhand von Abflussbeobachtungen abgeleitet werden können, sind für jede Stauanlage gesonderte gebietsspezifische Betrachtung und Bewertung von Extremsituationen erforderlich. Das IWG Hydrologie wird aufgrund seiner langjährigen Erfahrung seit Jahren angefragt, für zahlreiche Stauanlagen die erforderlichen hydrologischen Grund entweder durch Anwendung geeigneter Niederschlag-Abfluss-Modelle zu ermitteln oder die Studien Dritter zu beurteilen. Eigene Modellierungen wurden beispielsweise durchgeführt für die Talsperren des Ruhrverbands Essen External Link, die Talsperre Kleine Kinzig in Baden-Württemberg External Link sowie zahlreiche Hochwasserrückhaltebecken in den Einzugsgebieten von Sulm, Neuenstadter Brettach, Weissach oder Leimbach im Auftrag der jeweiligen Wasserverbände oder Kommunen.

Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.

Abflusskennwerte in Baden-Württemberg - Abfluss-BW

Als Grundlage für die Planung und Bewertung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen werden in der Regel umfangreiche Abfluss-Kennwerte, oft in hoher räumlicher Auflösung, benötigt. Das Institut für Wasser und Gewässerentwicklung - Bereich Hydrologie hat Anfang 2000 in Kooperation mit der LUBW damit begonnen, abgestimmte Regionalisierungsverfahren für Baden-Württemberg zu entwickeln. Die neuen Verfahren basieren auf multiplen Regressionsmodellen und erlauben die Beschreibung von Abfluss-Kennwerten auf Basis maßgebender Einzugsgebietskenngrößen und Landschaftsgroßräumen. Die Anpassung und Plausibilisierung der Verfahren erfolgte anhand von Beobachtungszeitreihen an 448 Pegeln in Baden-Württemberg. Über alle Pegel zeigen die Modellanpassungen sehr gute Übereinstimmungen mit den statistisch ermittelten Kennwerten. Mit der Anwendung dieser neuartigen Verfahren wurde es möglich regionalisierte Abfluss-Kennwerte flächendeckend für Baden-Württemberg zu bestimmen und der wasserwirtschaftlichen Praxis zur Verfügung zu stellen. Inzwischen liegen in Baden-Württemberg die Abflusskennwerte für mehr als 13.000 Gewässerstellen bzw. deren Einzugsgebiete vor. Ebenso eine Vielzahl von Abflusslängsschnitte für die wichtigsten Gewässerläufe. Die regionalisierten Abfluss-Kennwerte finden in der wasserwirtschaftlichen Praxis enormen Anklang und sind heute aus der wasserwirtschaftlichen Bearbeitung nicht mehr wegzudenken. Vielmehr wachsen die Anforderungen hinsichtlich Inhalt und Umfang immer weiter. Vom IWG wurden daher in den vergangenen Jahren in mehreren Überarbeitungen kontinuierliche Anpassungen und Weiterentwicklungen vorgenommen. Seit 2007 liegen landesweit für alle baden-württembergische Fließgewässer die wichtigsten Abfluss-Kennwerte wie bspw. Mittlere Abflüsse (MQ), Mittelwerte und Jährlichkeiten von Hochwasserabflüssen (MHQ, HQT), Niedrigwasserabflüssen (MNQ, NQT) und Niedrigwasser-Dauern (MND, NDT) vor. Zudem werden hinsichtlich der Anforderungen der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) ein Extremabfluss HQExtrem und zur Bemessung von Hochwasserrückhaltebecken entsprechend DIN 19700 Hochwasserabflüsse mit Jährlichkeiten zwischen T = 200 und 10.000 a abgeschätzt.

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