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Vertiefte Sicherheitsüberprüfung von Stauanlagen - Hydrologische Grundlagen

Nach Einführung der heute aktuellen DIN 19700 im Jahre 2004 sind für Stauanlagen wie beispielsweise Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken in regelmäßigen zeitlichen Abständen vertiefte Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist die Bereitstellung der hydrologischen Grundlagen auf dem aktuellen Stand bzgl. der meteorologischen und hydrologischen Daten und auch der abflussspezifischen Eigenschaften der betroffenen Einzugsgebiete. Nach den Vorgaben der DIN 19700 sind hydrologische Sicherheitsnachweise zu führen mit sehr extremen Hochwasserereignissen, deren Jährlichkeiten T bis zu T = 10 000 a reichen. Da so extreme Ereignisse nicht direkt anhand von Abflussbeobachtungen abgeleitet werden können, sind für jede Stauanlage gesonderte gebietsspezifische Betrachtung und Bewertung von Extremsituationen erforderlich. Das IWG Hydrologie wird aufgrund seiner langjährigen Erfahrung seit Jahren angefragt, für zahlreiche Stauanlagen die erforderlichen hydrologischen Grund entweder durch Anwendung geeigneter Niederschlag-Abfluss-Modelle zu ermitteln oder die Studien Dritter zu beurteilen. Eigene Modellierungen wurden beispielsweise durchgeführt für die Talsperren des Ruhrverbands Essen External Link, die Talsperre Kleine Kinzig in Baden-Württemberg External Link sowie zahlreiche Hochwasserrückhaltebecken in den Einzugsgebieten von Sulm, Neuenstadter Brettach, Weissach oder Leimbach im Auftrag der jeweiligen Wasserverbände oder Kommunen.

Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung

Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.

Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung (WFS Dienst)

Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.

Einstauflächen von Hochwasserrückhalteanlagen an Gewässern zweiter Ordnung (WMS Dienst)

Es erfolgt die Darstellung der Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) an Gewässern 2. Ordnung bei einem HQ100 (100 jährliches Hochwasserereignis). Die Einstauflächen entsprechen dem sogenannten Staubeckenbereich der technischen Anlage des HWRB. Er ist Bestandteil des HWRB. Die Einstauflächen bilden ein Überschwemmungsgebiet an den Gewässern 2. Ordnung nach §100 (2) SächsWG. Hier gelten die Einschränkungen in Überschwemmungsgebieten nach §78 WHG.

Stauanlage

Stauanlagen nach DIN 19700:2004-07 Teil 10 Allgemein Teil 11 Talsperren Teil 12 Hochwasserrückhaltebecken Teil 13 Staustufen Teil 14 Pumpspeicherbecken und "Stauanlagen von untergeordneter Bedeutung"

Hochwasser 2013 - Gewässer 2. Ordnung, tatsächlich überschwemmte Flächen

Geprüfte Ausdehnung der durch Hochwasser an Gewässern zweiter Ordnung überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gültige Fassung vom Januar 2014). Die Darstellung fasst den Kenntnistand zur maximalen Ausdehnung der durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 verursachten Überschwemmungen zusammen. Nicht mit in der Darstellung enthalten sind Überflutungen im Bereich der Mündung der Gewässer zweiter Ordnung in die Elbe. Diese Gebiete sind bei den durch die Elbe überschwemmten Flächen dargestellt, da die Überflutungen dort maßgeblich durch die Elbe verursacht wurden. Auch nicht dargestellt sind die Überflutungen am Lockwitz-Mühlgraben, da diese maßgeblich durch den Lockwitzbach verursacht wurden und deshalb im Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach dargestellt werden. Weiterhin sind auch die Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken, mit Ausnahme des Waldbades Weixdorf (wegen dessen Doppelfunktion als Bad), nicht in die Darstellung einbezogen.

Hochwasser 2013 - Gewässer 2. Ordnung, tatsächlich überschwemmte Flächen (WFS Dienst)

Geprüfte Ausdehnung der durch Hochwasser an Gewässern zweiter Ordnung überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gültige Fassung vom Januar 2014). Die Darstellung fasst den Kenntnistand zur maximalen Ausdehnung der durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 verursachten Überschwemmungen zusammen. Nicht mit in der Darstellung enthalten sind Überflutungen im Bereich der Mündung der Gewässer zweiter Ordnung in die Elbe. Diese Gebiete sind bei den durch die Elbe überschwemmten Flächen dargestellt, da die Überflutungen dort maßgeblich durch die Elbe verursacht wurden. Auch nicht dargestellt sind die Überflutungen am Lockwitz-Mühlgraben, da diese maßgeblich durch den Lockwitzbach verursacht wurden und deshalb im Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach dargestellt werden. Weiterhin sind auch die Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken, mit Ausnahme des Waldbades Weixdorf (wegen dessen Doppelfunktion als Bad), nicht in die Darstellung einbezogen.

Hochwasser 2013 - Gewässer 2. Ordnung, tatsächlich überschwemmte Flächen (WMS Dienst)

Geprüfte Ausdehnung der durch Hochwasser an Gewässern zweiter Ordnung überschwemmten Flächen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden (Gültige Fassung vom Januar 2014). Die Darstellung fasst den Kenntnistand zur maximalen Ausdehnung der durch das Hochwasserereignis im Juni 2013 verursachten Überschwemmungen zusammen. Nicht mit in der Darstellung enthalten sind Überflutungen im Bereich der Mündung der Gewässer zweiter Ordnung in die Elbe. Diese Gebiete sind bei den durch die Elbe überschwemmten Flächen dargestellt, da die Überflutungen dort maßgeblich durch die Elbe verursacht wurden. Auch nicht dargestellt sind die Überflutungen am Lockwitz-Mühlgraben, da diese maßgeblich durch den Lockwitzbach verursacht wurden und deshalb im Überschwemmungsgebiet Lockwitzbach dargestellt werden. Weiterhin sind auch die Einstauflächen der Hochwasserrückhaltebecken, mit Ausnahme des Waldbades Weixdorf (wegen dessen Doppelfunktion als Bad), nicht in die Darstellung einbezogen.

Überschwemmungsgebiete im Landkreis Oldenburg

Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind Gebiete und Räume, die bei Hochwasser überschwemmt und die für Hochwasserrückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festgesetzt und gesetzlich geschützt. Die wesentlichen Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung in Überschwemmungsgebieten sollen die Gefahren bei Hochwasser verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig gewährleisten. Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen erkundigen. Im Landkreis Oldenburg bestehen bisher 9 Überschwemmungsgebiete: Überschwemmungsgebiet des Bümmersteder Fleths Hochwasserrückhaltebecken der Delme Überschwemmungsgebiet der Delme von Holzkamp bis Harpstedt Überschwemmungsgebiet der Delme von Harpstedt bis zur Kreisgrenze Überschwemmungsgebiet des Dünsener Baches Überschwemmungsgebiet der Hunte unterhalb der Stadt Oldenburg Überschwemmungsgebiet der Hunte von Goldenstedt bis Höven Überschwemmungsgebiet des Klosterbachs Überschwemmungsgebiet der Lethe Überschwemmungsgebiet des Randgrabens mit Polder Weitere Überschwemmungsgebiete sind für die Berne mit Kimmer Bäke, die Heidkruger Bäke und die Welse vorgesehen.

Wasserbau

Ein Schwerpunkt des Aufgabengebietes Wasserbau ist die Überwachung der Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken in Sachsen. Weiterhin werden Maßnahmen und Programme zum Hochwasserschutz und zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer fachlich begleitet.

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